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Amtsblatt - KW 16 - Verbandsgemeinde Deidesheim

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Seite 5 Freitag, den 19. April 2013 <strong>Deidesheim</strong>Neues von derTourist-Service GmbH <strong>Deidesheim</strong>WeinWander-Wochenendeam 27. und 28. April 2013Am letzten Wochenende im April verbindet das DeutscheWeininstitut mit dem WeinWander-Wochenende denWeingenuss mit dem Naturerlebnis beim Wandern. DenWanderfreunden werden an diesem Wochenende in allendeutschen Weinanbaugebieten zahlreiche abwechslungsreicheWeinerlebnisse geboten bei denen es viel Neues zuentdecken gibt.Als vom Deutschen Weininstitut 2010 geehrter „Höhepunktder Weinkultur“, beteiligt sich <strong>Deidesheim</strong> gerneam Programm des WeinWander-Wochenendes.Am 27.04.2013 können alle weininteressierten Wandererunter dem Motto „Von der Rebe zum Wein – das ErlebnisWeinberg“ um 10.30 Uhr an einer sachkundigenFührung durch die Weinberge teilnehmen. Geführt wirddiese Wanderung durch die Weinberge von einem Weinfachmann,der den Arbeitsplatz des Winzers in den Weinbergenerläutert und für Fragen gerne zur Verfügungsteht. Treffpunkt ist am historischen Rathaus am Marktplatz<strong>Deidesheim</strong>.Alle, die sich dafür interessieren in welch vielfältiger Beziehungder Mensch zum Wein steht, erfahren bei einerFührung im Museum für Weinkultur (hist. Rathaus, Marktplatz)hierzu Näheres. Unter dem Motto „Im Reich vonBacchus und St. Urban“ startet am 28. April 2013 um10.30 Uhr die Führung. Die Teilnahme an den Führungenkostet jeweils 5,-- € pro Person und eine Anmeldung isterforderlich bei der: Tourist-Information Dietesheim, Bahnhofstr.5, Tel. 06326/96770, touristinfo@deidesheim.deBilinguale Grundschule <strong>Deidesheim</strong>Have fun with EnglishBasteln, Essen und Musik machen auch auf Englisch viel Spaß. Das bewiesen die Kinderder Klasse 1b der Bilingualen Grundschule <strong>Deidesheim</strong> in einem Gemeinschaftsprojektmit den Schulanfängern der Kita St. Hildegard. Dort wird seit Jahrenschon spielerisch die englische Sprache vermittelt.Beginn des „English-Days“ war ein gemeinsames Frühstück, bei dem die Kinder sichihr eigenes „Doorstopper-Sandwich“ zubereitet haben.Danach wurden lustige „Easter Bunnys“ gebastelt. Mit englischen Liedern und Spielenendete der Vormittag. Da alle Kinder mit viel Freude bei der Sache waren, sollenweitere gemeinsame Englischprojekte folgen.


Seite 7 Freitag, den 19. April 2013 <strong>Deidesheim</strong>Notdienste und wichtige RufnummernVerwaltungseinrichtungen<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungTelefon 977-0Telefax 977-100, Telefax VG-Werke 977-289E-Mail: Verwaltung@VG-<strong>Deidesheim</strong>.rlp.de,Website: http://www.VG-<strong>Deidesheim</strong>.rlp.deÖffnungszeitenVerwaltung:Mo, Di, Mi u. Fr 8 – 12 UhrDo8 – 18 Uhr - durchgehendBürgerbüro:Mo u. Mi 8 – 14 Uhr - durchgehendDi8 – <strong>16</strong> Uhr - durchgehendDo8 – 18 Uhr - durchgehendFr8 – 12 UhrZulassungsstelle:Mo – Do8 – 12.30 UhrDo zusätzlich 14 – 17.30 UhrFr8 – 11.30 UhrTermine außerhalb dieser Zeiten nach VereinbarungTourist-Service GmbH <strong>Deidesheim</strong> 9677-0Telefax 9677-18E-mail: touristinfo@deidesheim.de,Internet: www.deidesheim.deMo. - Fr. 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 UhrSa. geschlossenStadtwerke <strong>Deidesheim</strong> 9651-0Telefax 965-112Notdienst: 965454E-Mail: info@stadtwerke-deidesheim.deInternet: www.stadtwerke-deidesheim.deSonstige EinrichtungenKläranlage Niederkirchen 8276Forstrevier Wallberg (Herr Kirchner) 6506Schwimmbad <strong>Deidesheim</strong>(während der Badesaison) 6466Kindertagesstätte „Vogelnest” <strong>Deidesheim</strong> 6605Kindergarten Forst 5106Kindergarten Niederkirchen 8410Kath. Kindergarten St. Hildegard <strong>Deidesheim</strong> 6317Kath. Kindertagesstätte Meckenheim 5294Ev. Kindertagesstätte „Regenbogen”Meckenheim 8406Kath. KindertagesstätteSt. Martin Ruppertsberg 980386Grundschule <strong>Deidesheim</strong> Heumarktstraße 8288Grundschule Meckenheim 8741Grundschule Niederkirchen 1377Realschule plus <strong>Deidesheim</strong>/WachenheimStandort <strong>Deidesheim</strong> 982767Musikschule der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Deidesheim</strong>06326/977-124DRK O.V. <strong>Deidesheim</strong> (nicht ständig besetzt)Tel./Fax: 6467E-Mail: drk-deidesheim@t-online.de,Bereitschaftsleiter W. Fischer 0171-4230598Auflage: 5.800 ExemplareErscheinungstermin: FreitagRedaktionTelefonische Auskünfte:Telefon: 06326 977-211Fax: 06326 977-100E-Mail: amtsblatt@vg-deidesheim.rlp.deRedaktionsschluss für das <strong>Amtsblatt</strong>:freitags 14.00 Uhr<strong>Amtsblatt</strong> - in eigener SacheBereitschaftsdiensteVer- und EntsorgungsunternehmenGas<strong>Deidesheim</strong>, Niederkirchen und RuppertsbergStadtwerke <strong>Deidesheim</strong> GmbH 965454Forst, MeckenheimThüga Energienetze GmbH 0800/0837111Strom<strong>Deidesheim</strong> u. Niederkirchen (Stadtwerke) 965454Forst, Ruppertsberg(Pfalzwerke Regioservice Maxdorf) 06237/935-211Meckenheim (Stadtwerke Neustadt) 06321/402-0Wasser<strong>Deidesheim</strong>, Forst, Ruppertsberg (Stadtwerke)965454Meckenheim, Niederkirchen (Friedelsh.Gruppe)06237/9270-0außerhalb der Dienstzeit in dringenden Fällen0174/3470242AbwasserFür die gesamte VG (Kläranlage). Außerhalb derDienstzeiten in dringenden Notfällen 0171/8280079NotrufeNotruf 110Feuerwehr 112Polizei Haßloch 06324/933-0Giftnotrufzentrale Rheinland-Pfalz 06131/19240Notfallnachsorge Ruppertsberg:R. Metzger 8209,U. Braun 8242,E. Hofmann 5433Rettungsdienst KrankentransporteRettungsleitstellefür die gesamte <strong>Verbandsgemeinde</strong> 19222Ärzte und ApothekenÄrztlicher NotfalldienstFür die Gemeinde ForstVon Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 UhrSowie am Mittwoch von 12.00 bis 24.00 UhrÄrztliche Notfalldienstzentrale Bad DürkheimDr. Kaufmann-Str. 2 06322/19292Für die Gemeinden <strong>Deidesheim</strong>, Meckenheim,Niederkirchen u. RuppertsbergFreitag 17.00 bis Montag 7.00 Uhr undMittwoch 13.00 bis Donnerstag 7.00 UhrKrankenhaus Hetzelstift NeustadtStiftstraße 10 06321/ 19292Kein <strong>Amtsblatt</strong> erhalten?Fieguth-Amtsblätter, SÜWE GmbHTelefon: 06321 3939-70E-Mail: vertrieb@amtsblatt.netAnzeigenannahme im VerlagFieguth-Amtsblätter, SÜWE GmbHBrigitte Geißler-SchurekTel. 06321 3939-63, Fax -66Mail anzeigen@amtsblatt.netInternet www.amtsblatt.netAnnahmeschluss: Montag, 12.00 Uhr(in Feiertagswochen einen Tag früher)Apotheken DienstbereitschaftAnsage des Apothekennotdienstes über landeseinheitlicheRufnummern:deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZMobilfunknetz:(0,14 €/Min.)0180-5-258825-PLZ(max. 0,42 €/Min.)Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internetunter www.lak-rlp.deZu beachten ist, dass der Notdienst immer um8.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um8.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.Freitag, 19.04.13Kur-Apotheke Bad Dürkheim undEichendorff-Apotheke NeustadtSamstag, 20.04.13Rathaus-Apotheke Neustadt undDorf-Apotheke HaßlochSonntag, 21.04.13Apotheke am Medizentrum Haßloch undMarien-Apotheke MaikammerMontag, 22.04.13Sonnen-Apotheke Neustadt undBrunnen-Apotheke Bad DürkheimDienstag, 23.04.13Kupfalz-Apotheke Neustadt-MußbachMittwoch, 24.04.13Rathaus-Apotheke Neustadt undApotheke im Bruch Bad DürkheimDonnerstag, 25.04.13Schwanen-Apotheke Meckenheim undKreuz-Apotheke Böhl undMarien-Apotheke MaikammerZahnärztlicher NotfalldienstAm Samstag, von 9.00 bis 12.00 Uhr und anSonn- und Feiertagen, von 11.00 bis 12.00 UhrDr. Michael Orth, Mannheimer Straße 11,Bad Dürkheim, Tel. 06322/8629Dr. Thomas Leist, Bismarckstraße 28,Haßloch, Tel. 06324/2585TelefonseelsorgeTel. 0800-1110111/222- rund um die Uhr - anonym - verschwiegen -datengeschützt - gebührenfreiIm Internet: www.telefonseelsorge.deTierärztlicher NotfalldienstZu erfragen unter der Rufnummer jedes niedergelassenenTierarztesImpressumHerausgeber und verantwortlich für den amtlichenTeil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Deidesheim</strong>.Verlag und verantwortlich für den Anzeigenteil: Fieguth-Amtsblätter,SÜWE Vertriebs- und Deinstleistungs-GmbH,Rainer Zais, Niederlassung Friedrichstr.59, 67433 Neustadt, Tel. 06321 3939-60,Fax -66, E-Mail: anzeigen@amtsblatt.net,www.amtsblatt.net (für den Inhalt der Auftragsgeber).Druck: Greiser-Druck GmbH & Co. KG, Rastatt.Kostenlose Zustellung wöchentlich freitags.Einzelstücke können bei Tourist-Information <strong>Deidesheim</strong>oder dem verlag bezogen werden


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 8<strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Deidesheim</strong>AmtlicheBekanntmachungenBewirtschaftungdes EckkopfturmesAm kommenden Wochenende,Samstag und Sonntag, dem 20.und 21. April 2013 wird der Eckkopfturmvon der Trachtenvolkstanzgruppe<strong>Deidesheim</strong>, bewirtschaftet.Die wanderfreudige Bevölkerung der VG<strong>Deidesheim</strong> ist herzlich zu einem Besuch eingeladen.Achtung, vorgezogenerAnnahmeschluss!Wegen des Maifeiertages „Tag der Arbeit“wird der Redaktionsschluss des <strong>Amtsblatt</strong>esin der 18. <strong>KW</strong> vorverlegt aufFreitag, 26. April, 11.00 Uhr.Wir bitten um Beachtung!Vollzug der Gemeindeordnung(GemO) § 90Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses2011 der Stadtwerke <strong>Deidesheim</strong> GmbH„Der von der Gesellschafterversammlung mitBeschluss vom 25.6.2012 festgestellte Jahresabschluss2011 und die Gewinnverwendung derStadtwerke <strong>Deidesheim</strong> GmbH werden zusammenmit dem Lagebericht und dem Bestätigungsvermerkdes Wirtschaftsprüfers in der Zeit vom 22.4.bis 29.4.2013 bei den Stadtwerken <strong>Deidesheim</strong>GmbH, Im Kathrinenbild 5, 67146 <strong>Deidesheim</strong>öffentlich ausgelegt.“gez. Willi Schwindinger, GeschäftsführerAusschreibung für das AnwesenWahlshöhlstraße 6, 67147 Forst,Flurstück Nr. 1289/7Die Gemeinde Forst als Grundstückseigentümerinund die VG <strong>Deidesheim</strong> als Gebäudeeigentümerinbeabsichtigen die Veräußerung bzw. Vermietungoder Verpachtung des Anwesens „FeuerwehrgerätehausForst“, Wahlshöhlstr. 6, 67147 Forst,Flurstück Nr. 1289/7.Immobiliendaten:• Grundstücksgröße 270 qm• bebaut mit einem eingeschossigen Gebäudemit Satteldach• Baujahr ca. 1930, zuletzt umgebaut 1996• Gesamtnutzfläche Gebäude: rd. 179 qm,davon:Erdgeschoss: Hallenbereich mit Abstellraum undWC, ca. 100 qmDachbereich: Aufenthaltsraum, Küche, WC undAbstellraum, ca. 79 qm• befestigte Hoffläche mit 5 Stellplätzen• Lage in einem allgemeinen Wohngebiet• Nutzung sowohl für Wohn- als auch für Gewerbezwecke,wie nicht störende Handwerksbetriebe,der Versorgung dienende Läden, SpeiseundSchankwirtschaften etc.• Die Bebauung richtet sich in Art und Bauweisenach der näheren Umgebung gemäß § 34BauGB (Einfügungsgebot)• Es handelt sich um kein Niedrigenergiehaus, dieBeheizung erfolgt mit Erdgas• Der gutachterlich ermittelte Ertragswert liegtbei 108.000 €Weitere Auskünfte zum Anwesen erteilt der OrtsbürgermeisterBernhard Klein bzw. die <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Deidesheim</strong>, Fachbereich 2, Frau Lill, Tel.06326/977-130.Interessenten werden gebeten, ein schriftlichesAngebot mit Angabe- des gebotenen Kaufpreises und / oder- der angebotenen monatlichen Miete (ohneNebenkosten)in einem verschlossenen und außen mit„Kaufangebot Feuerwehrgerätehaus Forst“ und /oder„Mietangebot Feuerwehrgerätehaus Forst“gekennzeichneten Umschlag bis zum 3. Mai 2013(Eingangsdatum) an die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Deidesheim</strong>,Am Bahnhof 5, 67146 <strong>Deidesheim</strong> zurichten.„Wir sind gerne für Sie da!“Bürgerbüro der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Deidesheim</strong>im Verwaltungsgebäude der VG <strong>Deidesheim</strong>, AmBahnhof 5, 67146 <strong>Deidesheim</strong>, Erdgeschoss, Zimmer0.23Öffnungszeiten:Montag: 08.00 – <strong>16</strong>.00 Uhr durchgehendDienstag: 08.00 – <strong>16</strong>.00 Uhr durchgehendMittwoch: 08.00 – <strong>16</strong>.00 Uhr durchgehendDonnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr durchgehendFreitag: 08.00 - 12.00 Uhr durchgehendTelefon: 06326/977-123, 977-126 oder 977-227Fax: 06326/977-127Wir bieten Ihnen folgenden Service anAbschließende Erledigung:Angelegenheiten des Melderechts (z.B. An-, UmundAbmeldungen, Aufenthaltsbescheinigungen,Auskunftssperre, Lebensbescheinigungen, Haushaltsbescheinigungenfür Kindergeld, Meldebescheinigungen,Melderegisterauskunft), Personalausweis,Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Ausweispapiere,Ausstellung Fischereischein, Beglaubigungenvon Unterschriften und Kopien (ausgenommenPersonenstandsurkunden), Ausgabe derBrief-wahlunterlagen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft,Fundbüro, Erstellung vonFotokopien, Gewerbean-, um- und abmeldungen,Reisegewerbekarten, UntersuchungsberechtigungsscheineBei uns erhalten Sie bzw. können Sie folgendeVordrucke abgeben:Abfallbeseitigung, Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung,Bauanträge, Einzugsermächtigungen,Entwässerungsanträge, EU-Weinbaukartei, Anträgeauf Führerschein und Euro-Führerschein, Gemüsemeldung,Grünabfallscheine, Meldebögen Winzer,Meldung defekter Straßenlampen, Traubenmostbestände,Viehzählung, Weinerzeugungsmeldung,WohngeldAn unserer Zentrale bzw. unseren Informationsständenerhalten Sie:Abfallkalender, Lohnsteuerantragsformulare, <strong>Amtsblatt</strong>,Informationsmaterial Musikschule, allgemeinesInformationsmaterial, Programm VHS, Weinfestkalender,Wertstoffsäcke, Altbat-teriesammelbehälterKFZ-Zulassungs-ServiceÖffnungszeiten:Montag:Dienstag:Bürgerbüro08.00 – 12.30 Uhr08.00 – 12.30 UhrMittwoch: 08.00 – 12.30 UhrDonnerstag: 08.00 – 12.30 Uhr14.00 – 17.30 UhrFreitag: 08.00 – 11.30 UhrNeuzulassungen, Umschreibungen von außen mitund ohne Halterwechsel, Umschreibungen innerhalb,Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung nachAußerbetriebsetzung, Kurzzeitkennzeichen (5Tage), Technische Änderungen, Änderungen Halterdaten,Reservierung Wunschkennzeichen, FeinstaubplaketteGebühren und anfallende Kosten können im Bürgerbürobargeldlos mit EC-Cash (Eurocard mit PIN) entrichtetwerden.Auskunft in Rentenangelegenheiten –Rentenberatung über die Deutsche RentenversicherungRentenberatungstermine, Aufnahme von Rentenanträgen,Kontenklärungen, Anträge auf Rehabilitationoder Anerkennung von Erziehungszeitenwerden ausschließlich wahrgenommen von denVersichertenberatern der Deutschen Rentenversicherungoder den Versichertenältesten.Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung anden Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung:Herrn Norbert Kercher, In der Achen50a, 67435 Neustadt, Tel. 06327/5472oder an dieDeutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz,Eichendorffstraße 4 – 6, 67346 Speyer, Tel.06232/172881 (Auskunfts- und Beratungsstelle);kostenfreies Servicetelefonder Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz(vormals LVA). 0800 10 00 48 0<strong>16</strong>der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormalsBfA): 0800 10 00 48 070.Die Beratungsstellen erteilen unabhängig von derSozialversicherungszugehörigkeit gerne Auskunft.Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung findenin <strong>Deidesheim</strong> statt. Terminvergabe unter Tel.06326/977211.Veranstaltungen für Seniorenin der VHS VG <strong>Deidesheim</strong>Bewegungstherapie für Senioren in ForstKurs:E3022102DEDozentin: Hannelore DornBeginn: Mittwoch, 09.01.2013,15:00 bis <strong>16</strong>:00 UhrDauer/Gebühr: jeden 2. Mittwoch im Monat /gebührenfreiOrt:Forst, AltenstubeBewegungstherapie für Senioren in <strong>Deidesheim</strong>Kurs:E3022101DEDozentin: Gisela WeberBeginn: Donnerstag, 17.01.2013,15:00 bis <strong>16</strong>:00 UhrDauer/Gebühr: jeden Donnerstag /gebührenfreiOrt:Seniorenforum<strong>Deidesheim</strong>,Altenzentrum St. ElisabethBewegungstherapie für Senioren in MeckenheimKurs:E3022103DEDozentin: Hannelore DornBeginn: Mittwoch, 30.01.2013,14:30 bis 15:30 UhrDauer/Gebühr: jeden letzten Mittwochim Monat / gebührenfreiOrt:Meckenheim, Rathaus


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 10


Seite 11 Freitag, den 19. April 2013 <strong>Deidesheim</strong>FachübergreifendNeu in Ihrer VHS! SchminkberatungKurs:E1003105DEDozentin: Ingeborg Angelina Behrendt-HöhlTermin: Donnerstag, 06.06.2013,18:30 bis 20:45 UhrDauer / Gebühr: 1 Abend / € <strong>16</strong>Ort:<strong>Deidesheim</strong>, IGS, Saal E018HeimatkundeVon Genossen und Geraiden – ExkursionKurs:E1110103DEDozent: Hans GunstTermin: Sonntag, 26.05.2013,10:30 bis 14:30 UhrDauer / Gebühr: 1 Tag / € 10Ort:<strong>Deidesheim</strong>, Mitfahrerparkplatz(zwischen den Kreiseln)„Kultursommer“ Die Schutzburgen des KlostersKlingenmünster – ExkursionKurs:E1110104DEDozent: Hans GunstTermin: Sonntag, <strong>16</strong>.06.2013,10:00 bis 13:00 UhrDauer / Gebühr: 1 Tag / € 12Ort:Politik/Gesellschaft/UmweltVolkshochschule der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Deidesheim</strong><strong>Deidesheim</strong>, Mitfahrerparkplatz(zwischen den Kreiseln)Neu in Ihrer VHS! Letterboxing – ModerneSchatzsuche im PfälzerwaldTaschenlampe.Kurs:E1110105DEDozent: Hans GunstTermin: Samstag, 29.06.2013,10:00 bis 14:00 Uhr- Kurs-Starts 19.04. bis Semesterende -Die bereits ausgebuchten Kurse werden nicht mehr veröffentlichtDauer / Gebühr: 1 Tag / € 10Ort:<strong>Deidesheim</strong>,Waldparkplatz SensentalGesundheitAutogenes Training / Yoga / EntspannungYoga-Wanderung in <strong>Deidesheim</strong>s NaturDozentin: Susan ZeitKurs:E3013109DETermin: Samstag, 11.05.2013,10:00 bis 13:00 UhrKurs:E3013110DETermin: Samstag, 08.06.2013,10:00 bis 13:00 UhrDauer / Gebühr: 1 Tag / € 10Ort:<strong>Deidesheim</strong>,Bahnhof, VordereingangQi Gong der Vier Jahreszeiten zum Kennenlernen– SommerDozentin: Regina BraßKurs:E3015102DEBeginn: Montag, 29.04.2013,19:30 bis 21:00 UhrDauer / Gebühr: 1 Abend / € 7Ort:Ruppertsberg, Bürgerhaus, EGQi Gong der Vier Jahreszeiten – SommerübungenstärkenDozentin: Regina BraßKurs:E3015104DEBeginn: Montag, 06.05.2013,19:30 bis 21:00 UhrDauer / Gebühr: 8 Abende / € 54Ort:Ruppertsberg, Bürgerhaus, EGAnmeldung und Auskunft:Gesunde ErnährungKochkurs für MännerKurs:E3074103DEDozentin: Ute MäurerTermin: Samstag, 15.06.2013,10:00 bis 13:30 UhrDauer / Gebühr: 1 Vormittag / € 24Ort:<strong>Deidesheim</strong>, IGS, LehrkücheHits für Kids (Kochkurs) – von 8 bis 12 Jahren -Kurs:E3074104DEDozentin: Ute MäurerTermin: Freitag, 26.04.2013,<strong>16</strong>:30 bis 19:00 UhrDauer / Gebühr: 1 Nachmittag / € 18Ort:<strong>Deidesheim</strong>, IGS, LehrkücheArbeit / Beruf / EDVAllgemeine EDV-Kenntnisse / InternetNeu in Ihrer VHS! Notebookkurs und Windows 7Kurs:E5012102DEDozent: Andreas JungBeginn: Dienstag, 04.06.2013,18:30 bis 20:00 UhrDauer / Gebühr: 3 Abende / € 22Ort: <strong>Deidesheim</strong>, IGS, Saal 2.008(PC-Labor)Cyber-MobbingKurs:E5017102DEDozent: Andreas JungTermin: Donnerstag, 20.06.2013,18:15 bis 20:30 UhrDauer / Gebühr: 1 Abend / € 11Ort: <strong>Deidesheim</strong>, IGS, Saal 2.008(PC-Labor)Tel.: 06326 / 980 098 - Fax: 03222 /374 954 6 - E-Mail: anmeldung@vhsdeidesheim.deAnmeldungen sind nur noch mit Einzugsermächtigung möglich. Die Kursgebühr wird eine Woche nach Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht.Für weitere Informationen steht auch die Internetseite der vhs rund um die Uhr zur Verfügung: www.vhsdeidesheim.deNichtamtliche NachrichtenVereinsmitteilungenJFV FC Mittelhaardt 09 e.V.Jugendfußballverein mit den Vereinen TSG <strong>Deidesheim</strong>,TuS Forst, SV Meckenheim, TuS Niederkirchen,TV Ruppertsberg und Sp.Vgg. RödersheimErgebnisseA-Junioren: FC Mittelhaardt – SV Pfingstweide3:0B-Junioren: FC Mittelh. 2 – JSG Nördl.Weinstr.2:1Die B2 zeigte am Samstagmorgen gegen den JFVNördliche Weinstraße eine ordentliche Leistung.Zwar gerieten die Jungs bereits in der 6. Minutedurch ein Tor des Gästestürmers Lucas Schäfer inRückstand zeigten aber Moral und drehten dasSpiel noch in der ersten Hälfte. Bereits drei Minutennach dem Gegentreffer konnte Philipp Rößlerausgleichen. Das 2:1 besorgte dann Felix Hieroldin der <strong>16</strong>. Minute. Die Führung war zur Halbzeitpauseauch durchaus verdient, da sich unsererMannschaft öfter vor dem Tor der Gäste zeigt undkaum Chancen derer zu lies. In der zweiten Hälftewurde das Spiel robuster aber nicht unfair. Diekörperlich etwas überlegenen Spieler von dernördlichen Weinstraße versuchten dies immermehr zu ihrem Vorteil zu nutzen. Trotzdem kamendie FCM-Jungs immer wieder zu Torchancen dieallerdings nicht genutzt werden konnten, wasnicht zuletzt am guten Schlussmann der Gästelag. Lars Becher hielt in der zweiten Hälfte mehrereGroßchancen der Mittelhaardter. So blieb es beieinem nicht unverdienten 2:1 für den FCM.B 1- spielfrei-C-JuniorenFC Mittelhaardt - SV Südwest Ludwigshafen 1:3FC Mittelhaardt - SV Obersülzen 1:1VfR Frankenthal II – FC Mittelhaardt 2:1D-JuniorenTSV Lambrecht – FC Mittelhaardt D7 4:2SV RW Seebach II – FC Mittelhaardt D9 0:0FC Mittelhaardt D7 – VfB Haßloch III 0:6E- JuniorenFC Mittelhaardt 2 – FC Speyer IV 4:208 Haßloch II – FC Mittelhaardt 1 2:7Vorschau: Nachstehend alle Spiele auf einen Blick(vom 15.04. bis 25.04.2013)A-JuniorenSG BW Oppau – FC Mittelhaardt,Dienstag <strong>16</strong>.04.2013 um 18.30 UhrFC Mittelhaardt – VfR Grünstadt,Sonntag 21.04.2013 um 11.00 Uhr in ForstVfR Friesenheim – FC Mittelhaardt,Mittwoch 24.04.2013 um 19.30 UhrB-JuniorenSV Seebach II – FC Mittelhaardt 1,Samstag 20.04.2013 um <strong>16</strong>.00 UhrFC Mittelhaardt 2 – TSV Lambrecht,Mittwoch 24.04.2013 um 18.15 Uhr in NiederkirchenC-JuniorenSC Alemannia Maudach – FC Mittelhaardt,Mittwoch 17.04.2013 um 18.15 UhrTSG Eisenberg – FC Mittelhaardt,Samstag 20.04.2013 um 14.45 UhrFSV Schifferstadt – FC Mittelhaardt,Donnerstag 25.04.2013 um 18.30 UhrD-JuniorenASV Schwegenheim – FC Mittelhaardt D9,Montag 15.04.2013 um 18.00 UhrFC Mittelhaardt D9 – SV Bad Dürkheim,Samstag 20.04.2013 um 12.00 Uhr, in RuppertsbergASV Speyer – FC Mittelhaardt D7,Samstag 20.04.2013 um 14.45 UhrE- JuniorenFC Mittelhaardt 2 – RW Speyer II,Dienstag <strong>16</strong>.04.2013 um 18.00 Uhr in RuppertsbergJFV Ganerb III – FC Mittelhaardt 1,Samstag 20.04.2013 um 11.00 Uhr in HarthausenFC Mittelhaardt 2 – Palatia Böhl, Samstag20.04.2013 um 13.45 Uhr in RuppertsbergFC Mittelhaardt 3 – FC Hambach,Samstag 20.04.2013 um 13.45 Uhr in NiederkirchenTuS Diedesfeld II – FC Mittelhaardt 3,Donnerstag 25.04.2013 um 17.15 UhrF- und G-Junioren - spielfrei-Auswkünfte:Fritz Schalk, Tel. 06326/5579,Jugendleiter.


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 12„Bäst of“Begge PederEin berüchtigter Generalangriff auf das Zwerchfell.Seit mehr als 10 Jahren steht er nun auf den Bühnen der Region und wird von seiner immer größeren Fangemeinde frenetischgefeiert: Der hessische Mundart-Kabarettist Peter Beck, bekannt als notorisch meckernder Hausmeister „Begge Peder“.Das Publikum lacht sich schon schief, wenn er in seinem Hausmeisterkittel mit Rasierpinsel-Hut, Hornbrille und schiefen Zähnendie Bühne betritt.Wenn der hess(l)ischste aller Hausmeister dann noch im breitesten Dialekt Anekdoten über seine Mitmenschen und seinereichhaltigen Erlebnisse mit ebendiesen zum Besten gibt, gibt es kein Halten mehr: Mit „bodenständigem Witz ohne villGeschiss“ bringt Begge Peder sein Publikum zum Dauer-Lachen. Zuletzt, wenn er sich in den sympathischen Menschen PeterBeck zurückverwandelt, zeigt sich das wahre Gesicht hinter der hässlichen Figur: Beck ist ein guter Beobachter, der mit seinerKunstfigur Begge Peder kein Blatt vor den Mund nimmt und die Ärgernisse des Alltags ungeschminkt auf den Punkt bringt.Seine spontanen Improvisationen sind berüchtigt und ein Generalangriff auf das Zwerchfell bei dem jeder sein Fett wegbekommt, auch wenn der Begge Peder am Ende immer selbst der Dumme ist. Ob im täglichen Kampf mit seiner Frau undungezogenen Neubürgern, beim Renovieren des Badezimmers oder als „engster Freund“ des Bürgermeisters.Stadthalle „Paradiesgarten“ <strong>Deidesheim</strong>Freitag, 26. April 2013, 20.00 Uhr<strong>Deidesheim</strong>er VeranstaltungenEintritt: 20,-- € (keine nummerierten Plätze)Vorverkauf: Tourist-Information <strong>Deidesheim</strong>, Bahnhofstr. 5, Tel. 06326/96770Stadt <strong>Deidesheim</strong>AmtlicheBekanntmachungenSitzung des Haupt- und Finanzausschussesder Stadt <strong>Deidesheim</strong>Am Dienstag, dem 23.04.2013, 19.30 Uhr, findetim Sitzungssaal des Rathauses der Stadt <strong>Deidesheim</strong>eine nichtöffentliche Sitzung des Haupt- undFinanzausschusses der Stadt <strong>Deidesheim</strong> statt.Tagesordnung1. Ehrungsrichtlinien2. Ehrungen und Gedenken von Opfern vonGewalt und Krieg3. Informationen / Anfragen / Verschiedenesgez. Manfred Dörr, StadtbürgermeisterHaus- und Straßensammlungdes Landesjugendringes RLPIn der Zeit vom 25.04. – 04.05.13 werden für dieJugendsammelwoche des LandesjugendringesRheinland-Pfalz in der Stadt <strong>Deidesheim</strong> nochSammler gesucht. An der Sammlung dürfen sichalle Jugendgruppen beteiligen. Die Hälfte des Sammelerlöseserhält die sammelnde Jugendgruppe zurUnterstützung ihrer örtlichen Arbeit.Interessenten melden sich bitte im Sekretariat desStadtbürgermeisters, Telefon: 06326/6140.Gez. Manfred Dörr, StadtbürgermeisterSeniorenstubeWir laden alle Senioren der Stadt <strong>Deidesheim</strong> zueinem Beisammensein bei Kaffee und Kuchen ein.Wir treffen uns jeden 2. und 4. Dienstag im Monatum 14.30 Uhr in der Spitalklause, Weinstraße 39,(Bürgerhospital).Dienstleistungszentrum LändlicherRaum (DLR) RheinpfalzAbt. Landentwicklung,Ländliche BodenordnungFlurbereinigungsverfahrenRuppertsberg VIIAktenzeichen: 41050-HA10.367433 Neustadt, den 09.04.2013Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.deVorläufige Besitzeinweisung§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)I. AnordnungMit Wirkung vom 15.05.2013 werden die Beteiligtenin den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke)eingewiesen.Gleichzeitig werden der Besitz, die Verwaltung undNutzung der neuen Grundstücke auf den in derneuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet.Besondere Überleitungsbestimmungensind nicht erforderlich.II. Anordnung der sofortigen VollziehungDie sofortige Vollziehung der Vorläufigen Besitzeinweisungnach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) in der Fassung derBekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S.686), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzesvom 21.07.2012 (BGBl. I Nr. 35 S. 1577), wirdangeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfegegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.III. Hinweise1. Allgemeine HinweiseMit dem 15.05.2013 gehen der Besitz, die Verwaltungund die Nutzung der neuen Grundstücke aufden in der neuen Feldeinteilung benannten Empfängerüber. Die Beteiligten erhalten ab diesemZeitpunkt den Besitz, die Verwaltung und die Nutzungder neuen Grundstücke und verlieren gleichzeitigdiese Rechte an ihren alten Grundstücken.Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten inrechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisseder alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissenoder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnissebestehen können, gilt der Empfänger alsEigentümer der neuen Grundstücke.Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an dendem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, aufErhöhung oder Minderung des Pachtzinses oderauf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigenkönnen - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalzzu stellen.Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligenEinschränkungen des Eigentums bleiben bis zurUnanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanesbestehen. Deshalb dürfen auch weiterhin Änderungender Nutzungsart, die über den Rahmen einesordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen(z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen,Errichtung oder Veränderung vonBauwerken und Einfriedungen sowie Beseitigungvon Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nurmit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommenwerden.


Seite 13 Freitag, den 19. April 2013 <strong>Deidesheim</strong>Die rechtlichen Wirkungen dieser Vorläufigen Besitzeinweisungenden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.Durch die Vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen,die von den Beteiligten bei der Vorlagedes Flurbereinigungsplanes bzw. dessen Nachträge,insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke,erhoben werden, nicht vorgegriffen.Änderungen des Flurbereinigungsplanessind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vormöglich.2. Auslegung der Vorläufigen BesitzeinweisungEin Abdruck dieser Vorläufigen Besitzeinweisungmit Gründen liegt vom ersten Tag der öffentlichenBekanntmachung an gerechnet, einen Monat langbei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Deidesheim</strong>,Am Bahnhof 5 in 67146 <strong>Deidesheim</strong> während derDienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligtenaus.3. Erläuterung der neuen FeldeinteilungDie neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten inder Zeit vom 04.02.2013 bis 08.02.2013 im Traminerkeller,Kirchstr. 9 in 67152 Ruppertsberg erläutert.Anträge auf örtliche Einweisung können biszum 10.05.2013 schriftlich beim DLR Rheinpfalzgestellt werden.4. Grenzabstände im WeinbauBei Anpflanzungen von Reben ist der nach nachbarrechtlichenVorschriften geltende Grenzabstandeinzuhalten. Zusätzlich ist zu beachten, dassgegenüber den parallel zu den Rebzeilen verlaufendenGrenzen entlang von Wegen, Gewässern undGrünflächen bei der Anpflanzung von Reben einum 0,5 m erhöhter Grenzabstand einzuhalten ist.Das heißt, gegenüber diesen Grenzen ist der nachnachbarrechtlichen Vorschriften geltende Grenzabstandum 0,5 m zu erhöhen.Auf Grund des Beschlusses des Vorstandes der Aufbaugemeinschaftist bei auf Wege aufstoßendenRebzeilen ein zum Grenzabstand nach nachbarrechtlichenVorschriften um 0,5 m erhöhter Grenzabstand,also 1,50 m einzuhalten.Begründung1. SachverhaltDie Grenzen der von der Vorläufigen Besitzeinweisungerfassten Grundstücke (Abfindungsgrundstücke)sind in die Örtlichkeit übertragen.Endgültige Nachweise für Fläche und Wert derneuen Grundstücke liegen vor.Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurdezu dieser Anordnung gehört (§ 25 Abs. 2 FlurbG).2. Gründe2.1 Formelle GründeDiese Anordnung wird vom DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalz als zuständigeFlurbereinigungsbehörde erlassen.Rechtsgrundlage sind die §§ 65 und 66 des Flurbereinigungsgesetzes(FlurbG) in der Fassung vom<strong>16</strong>.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändertdurch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008(BGBl. I S. 2794).Die Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaftist erfolgt. Die formellen Voraussetzungendes § 65 FlurbG zur Anordnung der VorläufigenBesitzeinweisung liegen vor.2.2 Materielle GründeDas Verhältnis der Abfindungen zu dem von jedemBeteiligten Eingebrachten steht fest.Durch die Vorläufige Besitzeinweisung soll denBeteiligten die Möglichkeit gegeben werden, ihreneuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz,Nutzung und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechselist nur entsprechend dem jahreszeitlichenBewirtschaftungsablauf möglich. Der vorgeseheneZeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, dieBewirtschaftung bereits auf den neuen Grundstückenvorzunehmen. Im Übrigen haben sich dieBeteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsichtbereits auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt.Die materiellen Voraussetzungen des § 65FlurbG zur Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisungliegen vor.Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegtim überwiegenden Interesse der Beteiligten desVerfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfshätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicherAltparzellen und Abfindungsgrundstücke zurFolge, dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zudem vorgesehenen Zeitpunkt nicht in Besitz nehmenkönnten. Sie sollten möglichst bald die Vorteileder Besitzzusammenlegung ausnutzen und dieerforderlichen betrieblichen Umstellungen einleitenkönnen. Die Verzögerung der Besitzübernahmehätte deshalb erhebliche Nachteile für die Beteiligtenzur Folge.Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichenInteresse, da der Allgemeinheit im Hinblickauf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit derlandwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in dieFlurbereinigung investierten erheblichen öffentlichenMittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrensmöglichst bald herbeizuführen. Die Voraussetzungendes § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO inder gültigen Fassung sind damit gegeben.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Anordnung kann innerhalb einesMonats ab dem ersten Tag der öffentlichenBekanntmachung Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschriftbei demDienstleistungszentrum Ländlicher Raum(DLR) Rheinpfalz,Abteilung Landentwicklung,Ländliche Bodenordnung,Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadtoder wahlweise bei derAufsichts- und Dienstleistungsdirektion,- Obere Flurbereinigungsbehörde -,Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches istdie Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn derWiderspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einerder oben genannten Behörden eingegangen ist.Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Maileingelegt werden.Im Auftrag gez. Gerd HausmannWeitere Informationen zum FlurbereinigungsverfahrenRuppertsberg VII sind im Internet unterwww.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“zu finden.Ansprechpartner für das Verfahren sind:Projektleiter Carsten Wiesner Tel. 06321/671-1203Sachgebietsleiterin Planung und VermessungSteffi Lindenau Tel. 06321/671-1146Sachgebietsleiterin VerwaltungAntoinette Hammel Tel. 06321/671-1204Nichtamtliche NachrichtenVereinsmitteilungenTSG 1849 <strong>Deidesheim</strong> e.V.„100 Jahre Deutsches Sportabzeichen“Anlässlich dieses Jubiläums bietet auf Wunsch desSportkreises Bad Dürkheim die TSG <strong>Deidesheim</strong> amSamstag, dem 4. Mai 2013, auf der Bezirkssportanlagevon 13.00 – 17.00 Uhr die Möglichkeit dasSportabzeichen nach den neuen Bedingungen zuerwerben.Übrigens: Die Disziplin Schwimmenmuss ab diesem Jahr nur noch alle 5 Jahre absolviertwerden. Die TSG und der Sportkreis würdensich sehr über eine rege Beteiligung freuen!Die Sportabzeichensaison 2013 beginnt bei derTSG bereits am Mittwoch, dem 24.04.2013 um18.00 Uhr auf der Bezirkssportanlage.Wir, die Sportabzeichenprüfer, sind immer mittwochsvon 18.00 – 20.00 Uhr für Sie da.Abteilung FußballErgebnisse:Erste MannschaftTSG <strong>Deidesheim</strong> – TV Ruppertsberg 2:0Zweite MannschaftTSG <strong>Deidesheim</strong> – TV Ruppertsberg 7:2Am Samstag, 20.04.2013 spielt die Erste Mannschaftbeim SV Bad Dürkheim. Spielbeginn ist um19:00 Uhr.Abteilung SchachSchachtraining jeden Donnerstag ab 20 Uhr imunteren kleinen Saal der Stadthalle.Interessierte sind herzlich willkommen.Die Schachabteilung sucht weiterhin Nachwuchsspieler.Schachtraining für Kinder und Jugendliche findetjeden Freitag, 15.30 - 17 Uhr im unteren kleinenSaal der Stadthalle statt. Alle Interessenten sindherzlich willkommen!Info oder Anmeldungen:Josef Lennartz, Tel. 06321 / 97 90 59Abteilung TischtennisErgebnisse:<strong>Deidesheim</strong> 1; 2. Verbandsliga:TTV Albersweiler 2 - TSG <strong>Deidesheim</strong> 6:9Martin Salm, Siegfried Dörr (beide 2), Stefan Bien,Dieter Dörr, David Reinhardt und die DoppelSalm/Lutz und Dörr/Dörr<strong>Deidesheim</strong> 2; Bezirksklasse:TSG <strong>Deidesheim</strong> 2 - TSG 1846 Neustad 1:9Sebastian Trillich<strong>Deidesheim</strong> 3; Kreisliga:TV Hambach - TSG <strong>Deidesheim</strong> 3 9:5Dirk Gabler (2), Tobias Seckinger und die DoppelGabler/Seckinger und Vogt/Trillich<strong>Deidesheim</strong> 4; Kreisliga:TSG <strong>Deidesheim</strong> 4 - TTC Burrweiler 4 0:9Letzter Spieltag:Sa 20.04.1319.00 TSG Grünstadt - TSG <strong>Deidesheim</strong>Fr 19.04.1320.00 TTV Otterstadt 2 - TSG <strong>Deidesheim</strong> 2Fr 19.04.1320.00 TSG <strong>Deidesheim</strong> 3 - TuS Lachen-SpeyerdorfFr 19.04.1320.00 TTC Burrweiler 3 - TSG <strong>Deidesheim</strong> 4Tennisclub eröffnetseine neuen Freiplätze!Am Sonntag, den 28. April, eröffnet der Tennisclub<strong>Deidesheim</strong> ab 11.00 Uhr mit einem kleinen Programmseine sieben neuen Freiplätze an derSchloßwiese 1b. !Die Kinder und Jugendlichen werden - wie schonbei der Eröffnung der neuen Halle - unter der Anleitungihrer Trainer wieder einige Tennisspiele vorführenund anschließend eröffnen alle mit einemein lustigen Turnier die neuen Plätze. Ein gemütlichesBeisammensein in dem neuen Mitgliederzeltsoll das erste Treffen auf der neuen Anlagebeschließen. Für Speis und Trank wird bestensgesorgt. Selbstverständlich sind auch Gäste undFreunde herzlich willkommen. Wir freuen uns aufsie und zeigen ihnen gern unsere neue Anlage.Also dann bis zum Sonntag, den 28. April!Das Vorstandsteam!


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 14Frühjahrskonzertder Kolpingkapelle <strong>Deidesheim</strong>Die Kolpingkapelle <strong>Deidesheim</strong> veranstaltet amSamstag, den 20.April 2013 um 20:00 Uhr, in derStadthalle „Paradiesgarten“ in <strong>Deidesheim</strong> ihr alljährlichesFrühjahrskonzert. Der Auftakt des Konzerteswird auch dieses Jahr von der Jugendkapellegestaltet. Sowohl die Jugendkapelle als auch dieKolpingkapelle stehen unter der Leitung von JouriKitagawa.Es wird Ihnen ein weit gefächertes Konzertprogrammgeboten mit konzertanter Unterhaltungvon Marsch bis Filmmusik. Die Musiker der Kolpingkapellewürden sich sehr freuen, Sie an diesemAbend als Ihre Gäste begrüßen zu dürfen. Eintrittskartenerhalten Sie im Vorverkauf , beim Winzerverein<strong>Deidesheim</strong> (Prinz-Rupprecht-Str. 8), beimTourist Service <strong>Deidesheim</strong> (06326-96770; Bahnhofstr.5) sowie bei den Musikern der Kolpingkapelle.Die Abendkasse ist ab 19:00 Uhr geöffnet. Erwachsenezahlen 8,00 €, Schüler/Studenten 6,00 €, Kinderunter 12J. sind frei. Schüler die über die Kolpingfamilieein Instrument erlernen erhalten an derAbendkasse eine ermäßigte Jugendkarte. Wir freuenuns auf Ihr Kommen.15 Jahre Kinder- undJugendkantorei <strong>Deidesheim</strong>unter Leitung von Marie-Luise BirkhoferUnser Jubiläumsprojekt ZIRKUS FURIOSO, nach P.Schindler zeigen wir am 27. und 28. April, jeweils<strong>16</strong>.30 Uhr im St.Bernhardushof <strong>Deidesheim</strong>!Kartenvorverkauf während unserer Probenzeiten<strong>16</strong>.-18.00 Uhr im St.Bernhardushof.www.kantorei-deidesheim.deKDFB <strong>Deidesheim</strong>„Sicherheit im www“ An diesem Vortragsabendgeht es darum, über Gefahren im Bereich Internetund Onlinebanking zu informieren, sowie Verhaltensweiseund Problemlösungen zu liefern.Der KDFB und die Kolpingfamilie laden am Mittwoch,den 24. April 2013, 20.00Uhr im Pfarrzentrum,St. Bernhardushof in der Kolpigstubeein. Referent ist Dieter Dörr, VR Bank <strong>Deidesheim</strong>.ForstAmtlicheBekanntmachungenSitzung des Gemeinderates ForstAm Dienstag, dem 23.04.2013, findet um 19.30Uhr im Gemeindehaus Forst eine öffentliche Sitzungdes Gemeinderates Forst statt.TagesordnungÖffentlicher Teil1. Aussetzen von Gelbbauchunken-Larven amPechsteinkopf2. Einwohnerfragestunde3. Informationen / AnfragenNichtöffentlicher Teil4. Bauvorhaben5. Auftragsvergaben6. Grundstücksangelegenheiten7. Informationen / Anfragengez. Bernhard Klein, OrtsbürgermeisterAusschreibung für das AnwesenWahlshöhlstraße 6, 67147 Forst,Flurstück Nr. 1289/7Die Gemeinde Forst als Grundstückseigentümerinund die VG <strong>Deidesheim</strong> als Gebäudeeigentümerinbeabsichtigen die Veräußerung bzw. Vermietungoder Verpachtung des Anwesens „FeuerwehrgerätehausForst“, Wahlshöhlstr. 6, 67147 Forst,Flurstück Nr. 1289/7.Immobiliendaten:• Grundstücksgröße 270 qm• bebaut mit einem eingeschossigen Gebäudemit Satteldach• Baujahr ca. 1930, zuletzt umgebaut 1996• Gesamtnutzfläche Gebäude: rd. 179 qm,davon:Erdgeschoss: Hallenbereich mit Abstellraum undWC, ca. 100 qmDachbereich: Aufenthaltsraum, Küche, WC undAbstellraum, ca. 79 qm• befestigte Hoffläche mit 5 Stellplätzen• Lage in einem allgemeinen Wohngebiet• Nutzung sowohl für Wohn- als auch für Gewerbezwecke,wie nicht störende Handwerksbetriebe,der Versorgung dienende Läden, SpeiseundSchankwirtschaften etc.• Die Bebauung richtet sich in Art und Bauweisenach der näheren Umgebung gemäß § 34BauGB (Einfügungsgebot)• Es handelt sich um kein Niedrigenergiehaus, dieBeheizung erfolgt mit Erdgas• Der gutachterlich ermittelte Ertragswert liegtbei 108.000 €Weitere Auskünfte zum Anwesen erteilt der OrtsbürgermeisterBernhard Klein bzw. die <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Deidesheim</strong>, Fachbereich 2, Frau Lill, Tel.06326/977-130.Interessenten werden gebeten, ein schriftlichesAngebot mit Angabe- des gebotenen Kaufpreises und / oder- der angebotenen monatlichen Miete (ohneNebenkosten)in einem verschlossenen und außen mit„Kaufangebot Feuerwehrgerätehaus Forst“ und /oder„Mietangebot Feuerwehrgerätehaus Forst“gekennzeichneten Umschlag bis zum 3. Mai 2013(Eingangsdatum) an die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Deidesheim</strong>,Am Bahnhof 5, 67146 <strong>Deidesheim</strong> zurichten.Dienstleistungszentrum LändlicherRaum (DLR) RheinpfalzAbt. Landentwicklung,Ländliche BodenordnungFlurbereinigungsverfahrenRuppertsberg VIIAktenzeichen: 41050-HA10.367433 Neustadt, den 09.04.2013Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.deVorläufige Besitzeinweisung§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)I. AnordnungMit Wirkung vom 15.05.2013 werden die Beteiligtenin den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke)eingewiesen.Gleichzeitig werden der Besitz, die Verwaltung undNutzung der neuen Grundstücke auf den in derneuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet.Besondere Überleitungsbestimmungensind nicht erforderlich.II. Anordnung der sofortigen VollziehungDie sofortige Vollziehung der Vorläufigen Besitzeinweisungnach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) in der Fassung derBekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S.686), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzesvom 21.07.2012 (BGBl. I Nr. 35 S. 1577), wirdangeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfegegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.III. Hinweise1. Allgemeine HinweiseMit dem 15.05.2013 gehen der Besitz, die Verwaltungund die Nutzung der neuen Grundstücke aufden in der neuen Feldeinteilung benannten Empfängerüber. Die Beteiligten erhalten ab diesemZeitpunkt den Besitz, die Verwaltung und die Nutzungder neuen Grundstücke und verlieren gleichzeitigdiese Rechte an ihren alten Grundstücken.Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten inrechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisseder alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissenoder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnissebestehen können, gilt der Empfänger alsEigentümer der neuen Grundstücke.Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an dendem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, aufErhöhung oder Minderung des Pachtzinses oderauf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigenkönnen - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalzzu stellen.Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligenEinschränkungen des Eigentums bleiben bis zurUnanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanesbestehen. Deshalb dürfen auch weiterhin Änderungender Nutzungsart, die über den Rahmen einesordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen(z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen,Errichtung oder Veränderung vonBauwerken und Einfriedungen sowie Beseitigungvon Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nurmit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommenwerden.Die rechtlichen Wirkungen dieser Vorläufigen Besitzeinweisungenden mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes.Durch die Vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen,die von den Beteiligten bei der Vorlagedes Flurbereinigungsplanes bzw. dessen Nachträge,insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke,erhoben werden, nicht vorgegriffen.Änderungen des Flurbereinigungsplanessind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vormöglich.2. Auslegung der Vorläufigen BesitzeinweisungEin Abdruck dieser Vorläufigen Besitzeinweisungmit Gründen liegt vom ersten Tag der öffentlichenBekanntmachung an gerechnet, einen Monat langbei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Deidesheim</strong>,Am Bahnhof 5 in 67146 <strong>Deidesheim</strong> während derDienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligtenaus.3. Erläuterung der neuen FeldeinteilungDie neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten inder Zeit vom 04.02.2013 bis 08.02.2013 im Traminerkeller,Kirchstr. 9 in 67152 Ruppertsberg erläutert.Anträge auf örtliche Einweisung können bis zum10.05.2013 schriftlich beim DLR Rheinpfalzgestellt werden.4. Grenzabstände im WeinbauBei Anpflanzungen von Reben ist der nach nachbarrechtlichenVorschriften geltende Grenzabstandeinzuhalten.Zusätzlich ist zu beachten, dass gegenüber denparallel zu den Rebzeilen verlaufenden Grenzenentlang von Wegen, Gewässern und Grünflächenbei der Anpflanzung von Reben ein um 0,5 m


Seite 17 Freitag, den 19. April 2013 <strong>Deidesheim</strong>oder wahlweise bei derAufsichts- und Dienstleistungsdirektion,- Obere Flurbereinigungsbehörde -,Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches istdie Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn derWiderspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einerder oben genannten Behörden eingegangen ist.Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Maileingelegt werden.Im Auftrag gez. Gerd HausmannWeitere Informationen zum FlurbereinigungsverfahrenRuppertsberg VII sind im Internet unterwww.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“zu finden.Ansprechpartner für das Verfahren sind:Projektleiter Carsten Wiesner Tel. 06321/671-1203Sachgebietsleiterin Planung und VermessungSteffi Lindenau Tel. 06321/671-1146Sachgebietsleiterin VerwaltungAntoinette Hammel Tel. 06321/671-1204Nichtamtliche NachrichtenVereinsmitteilungenDer Ortsbürgermeister informiertFolgende Veranstaltungen finden im April inder Ortsgemeinde Meckenheim statt:So. 21.04. Saisoneröffnung (Tennisclub)So. 28.04. Boule-Turnier(Freundeskreis Meckenheimm-Lugny)Di. 30.04. Hexennacht auf dem Dorfplatz(Dorfplatz-Hexen)SV05 Meckenheim e.V.Abteilung Fußball12. Jedermann-Kleinfeld-FussballturnierDer SV 05 Meckenheim richtet am 13./14. Juli2013 sein Jedermann-Kleinfeldturnier für Freizeit-Theken-Straßen-oder Fan-Club-Mannschaften aus.Spielberechtigt sind alle Mannschaften aus der VG-<strong>Deidesheim</strong> und deren Spieler die das 17. Lebensjahrüberschritten haben. Mannschaftsstärke 1 Torwartund 4 Feldspieler aus MAX 12 gemeldetenSpieler. Die Startgebühr beträgt 25,00 Euro undwird wieder den als Preisgeld und Sachpreise ausgeschüttet.Über eine rege, verbindliche Zusagewürde sich der SV 05 sehr freuen. Anmeldungenwerden unter der E-Mail Adresse angenommen:wolle.52@t-online.de.Bei Rückfragen steheich gerne unter der E-Mail Adresse odertelef..06326-981854 (AB) zur Verfügung.Anmeldeschluss: Sonntag, den 23. Juni 2013Gruppenauslosung: Donnerstag, den 27. Juni 2013um 20:00 Uhr, SV05 Sportheimgez. Hanewald WolfgangTennisclub MeckenheimLiebe Tennisfreunde, können Sie es auch kaumerwarten, dass es endlich warm wird und wiederlos geht? Die neue Sommersaison ist schon zumGreifen nahe. Aber bevor es losgehen kann gibt eswieder einiges zu tun. Liebe Mitglieder, unser AnlagenwartFriedhelm Groß braucht fleißige Helfer fürSamstagseinsätze. Bitte meldet Euch bei ihm unter06326 5231 oder kommt an den kommendenSamstagen ab 09:00 Uhr auf die Anlage.Einladung zur Saisoneröffnung am 21. AprilDie offizielle Eröffnung der Tennissaison 2013 findetam Sonntag, 21. April um 14 Uhr auf unsererAnlage statt. Bringen Sie Ihre Familie, Freunde,Bekannte und Verwandte mit, um gemeinsam aufdie neue Saison anzustoßen.Grundschule Meckenheim: Peter und der WolfEin musikalisches Märchen mit allen Sinnen erlebIm Rahmen des Zugangs zum musikalischen Märchen für Kinder, erlebten die Schülerinnen undSchüler der Grundschule Meckenheim ein nicht alltägliches Ereignis, über das noch tagelang begeistertgesprochen wurde. Nach intensiven Vorbereitungen im fächerübergreifenden Unterricht zumThema „Peter und der Wolf“, durften die Kinder im „musikalischen Märchen“ mitwirken, statt nurzuzusehen. Zwei ausgebildete Schauspieler der Kinderoper Papageno aus Wien ließen die Schülerinnenund Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 Sergei Prokofjews Märchen „Peter und der Wolf“ mitallen Sinnen erleben. Bevor das eigentliche Märchen begann, wurden alle Kids der Schule in die Vorbereitungenmit einbezogen. Einige waren die Requisiteure, andere mussten als Vogelkinder dieWelt „aus der Luft“ erkunden. Entenkinder watschelten durch die „Wiese“, Katzenkinder gingen auf„Mückenfang“ und den Wolfskindern wurde „das Jagen“ beigebracht. Sogar die Lehrerinnen derGrundschule mussten theatralisch auftreten. Sie durften „altersgemäß“ im Großvaterschritt durchdie Turnhalle schläppeln. Auch ein Tonmeister (Eric Strohmeier) machte sich mit der Tontechnik desStückes vertraut. Somit war die Begeisterung groß, als eines morgens Peter (Shawn Wittmann) dieGartentür öffnete und hinaus auf die große Wiese ging. Auf dem Baum saß Peters Freund, ein kleinerVogel (Carina Gorczak) und zwitscherte vergnügt. Bald darauf kam eine Ente (Scarlett Hils) angewatschelt.Sie freute sich, dass Peter die Gartentür offen gelassen hatte und beschloss im tiefen Teichzu baden. Als der kleine Vogel die Ente sah, flog er hinunter, setzte sich neben sie ins Gras und plustertesich auf. Ente und Vogel stritten miteinander um das Dasein der Vögel. Plötzlich schlich eineKatze (Sophie Metz) durch das Gras und bemerkte, dass niemand aufpasste. Weder die Ente, nochder Vogel. Welch gute Partie! Sie schlich auf Samtpfoten heran und dachte an den Leckerbissen.Doch Peter warnte seinen Freund den Vogel und die Ente. Da kam Großvater (Lehrerin Uta Morawski)aus dem Haus und schimpfte mit Peter, weil er das Gartentor offen gelassen hatte. Wenn nunder Wolf aus dem Walde käme, was dann? Doch Peter nahm Großvaters Worte nicht ernst. Undwahrhaftig! Kaum war Großvater fort, kam aus dem Walde der große, graue Wolf (Annalena Koch).Im Nu kletterte die Katze (Lisa Karpp) auf den Baum. Die Ente quakte und in ihrer Aufregung sprangsie aus dem Wasser heraus. Aber so schnell sie auch lief, der Wolf war schneller und verschlang sie.Er wollte auch die Katze haben und lief stets um den Baum herum. Doch vergebens! Peter standhinter der geschlossenen Gartentür und sah alles mit an. Er rannte ins Haus, holte ein starkes Seilund kletterte auf die hohe Gartenmauer. Seinem Freund, dem Vogel, befahl er, um den Kopf desWolfes herumzufliegen. Gesagt, getan! Der Vogel flog so lange um den Kopf des Wolfes, bis der Böseaufgab und sich müde ins Gras legte. Nun schlang Peter mit dem Seil eine Schlinge um denSchwanz des Wolfes und zog zu. Aus dem Wald kamen die Jäger (Leonie Baumann, Julian Deutsch,Lilli Deutsch), die dem Wolf schon lange auf der Spur waren. Doch Peter verbot den Jägern zuschießen. Er meinte ein Wolf im Zoo, sei besser als ein toter Wolf. Nun stellt euch den Triumphzugvor! „Peter vorneweg, hinter ihm die Jäger mit dem großen, grauen Wolf und am Schluss des Zugesder Großvater und die Katze. Über ihnen flog der Vogel. Und wenn man genau hinhörte, konnteman die Ente im Bauch des Wolfes quaken hören, denn der Wolf hatte sie in seiner Eile lebendig hinuntergeschluckt“.Der Applaus wollte gar nicht enden, so hoch war die Begeisterung. Schulleiterin Gila Serr war ebensobegeistert wie ihre Kolleginnen und die gesamte Schülerschaft: „Einen Klassiker so hautnah erlebenzu dürfen, das ist wirklich pädagogisch wertvoll.“ Das Projekt „Peter und er Wolf“ wurde vomFreundeskreis der Grundschule unterstützt und finanziert.Katholische KindertagesstätteMeckenheimWir laden herzlich ein zum „Tag der offenen Tür“!Wann? Sonntag, 21.04.2013,von 13.00 Uhr-17.00Wo? Heerstr. 8, 67149 MeckenheimWas? Dieser Tag bietet der interessierten Öffentlichkeitvielfältige Möglichkeiten:- Die Räumlichkeiten und das Außengelände könnenbesichtigt werden,- das Kitateam informiert über die pädagogischeArbeit,- Spielangebote für die kleinen Besucher,- Kaffee und selbstgebackenen Kuchen- Kinderfahrzeugbasar z. Kauf v. Fahrrädern, Roller etc.Den Erlös verwenden wir für die Anschaffung eines„Vierling-Kinderwagens“ für unsere Kleinsten!Wir freuen uns auf alle Besucher!Herzliche Grüße vomKitateam und ElternausschussGesangverein1845 Meckenheim e.V.Probentermine im Sängerheim:New Generation: Donnerstag, 18.4.2013,18:45 UhrFrauenchor: Donnerstag, 18.4.2013, 20:15 UhrMännerchor: Freitag, 19.4.2013, 20:00 UhrInfos unter http://www.gv-meckenheim.deDer Vorstand


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 18Förderverein 1. Narrenzunft –Dorfplatzhexen e.V.Mitgliederversammlung mit NeuwahlenWir laden ein zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlenam Mittwoch dem, 24. April um 20 Uhr imSV05 „Athen“ in Meckenheim.Tagesordnungspunkte:1. Eröffnung und Begrüßung2. Jahresbericht der Vorsitzenden3. Kassenbericht4. Bericht der Kassenprüfer5. Entlastung der Vorstandschaft6. Neuwahlen7. Anträge8. VerschiedenesAnträge zur Jahreshauptversammlung sind schriftlichbei der 1.Vors./Oberhexe einzureichen.1.Vors./ Oberhexe Pia FouquetLiebe Freunde haltet Wacht bald ist unsereHexennacht am 30.04.2013Die Dorfplatzhexen laden Ihre Freunde und Gönnerzur 3. Hexennacht auf dem Dorfplatz inMeckenheim recht herzlichst ein. Ab 18 Uhr lädtdie Hexenküche zum Pfälzer Spießbraten undSchweinshaxen vom Grill ein. Natürlich auchleckere Bratwurst im Brötchen . Auch die Hexenbarist bestens gerüstet mit leckeren Coktails, LongDrings, frisch gezapftes Bier vom Faß und leckereWeine. Bei Einbruch der Dunkelheit legen die Dorfplatzhexenlos mit Ihrem Showprogramm! Mitdabei unser „Notenhexer“ der für unsere tolleStimmung sorgt. Die Guggemusiker „Domguggler„ aus Speyer sind wieder dabei. Ein Augenschmausfür alle, die Tribaltänzterinnen „Ward el Azur“ undzum Abschluß eine Feuershow.Wir freuen uns jetzt schon auf euren Besuch!KreisveranstaltungWegen Krankheit musste der für Montag,18.02.213 vorgesehene Vortrag über das neue Erbrechtabgesagt werden. Neuer Termin: Montag,22. April 2013 um 17.00 Uhr im DLR Mußbach.Herr Rechtsanwalt Hebinger wird Sie mit denNeuerungen der Testamentsgestaltung vertrautmachen. Je eindeutiger die Bestimmungen desErblassers, umso besser kann sein Wille umgesetztwerden. Um Anmeldung wird gebeten! Bei unsererVorsitzenden Ingrid Metz, Tel. 8040, oder bei FrauSchallert (Kreisgeschäftsführerin) Tel. 06237-9499176.TerminvorschauAm Mittwoch, dem 15. Mai 2013 werden wir dieneu gestaltete „gute Stube“ in Bad Dürkheim besuchen.Nachdem die Isenach nun wieder tageslichttauglichist, möchten wir unseren Mitgliedern dieMöglichkeit geben, sich vor Ort von dieser Renaturierungund der Aufwertung des Kurparks zu überzeugen.Im Anschluss an den Spaziergang ist eineEinkehr vorgesehen. Abfahrt ist um 14.30 Uhr amDorfplatz „Alter Schulhof“; es werden Fahrgemeinschaftengebildet. Damit wir besser planenkönnen bitten wir um Anmeldung ob Fahrer/Mitfahrerbei Ingrid Metz, Tel. 8040.„Da haben wir den Salat!“ – Ernährungskurs amMittwoch, 19. Juni 2013, um 19.30 Uhr im Sängerheim.Frau Memmel wird uns Tipps geben, wiewir „Salate der Saison – marktgerecht und klimafreundlich“vom Produzenten oder aus demeigenen Garten knackfrisch und gesund auf denTisch bringen.Unsere mehrtätige Studienreise führt uns in derZeit vom 30. Oktober bis 3. November 2013 nachMeersburg am Bodensee. Auf der Burg Meersburglebte einige Jahre Annette von Droste-Hülshoff,eine große deutsche Dichterin und Komponistin.Wer kennt nicht die junge Frau mit den großenLocken, die viele Jahre auf dem 20-DM-Scheinabgebildet war? Einzelheiten zu dieser Fahrt imnächsten <strong>Amtsblatt</strong> und im Schaukasten Hauptstraße77.Helma Borger, SchriftführerinFreundeskreis Meckenheim-Lugny e.V.Boule-TurnierWir laden ein zu unserem 6. Boule-Turnier am 28.April 2013 auf dem Kleinfeldplatz in der RödersheimerStraße. Spielbeginn ist um 11.00 Uhr, Anmeldungund Einteilung ist ab 9.45 Uhr. Das Turnierendet um ca. 15.00 Uhr mit den Siegerehrungen.Die Mannschaften, bestehend aus 3 Spielern, könnensich für 2 Kategorien, nämlich Anfänger oderFortgeschrittene, entscheiden. Wir bitten alle Teilnehmersich bis spätestens 21. April 2013 bei SiggiBrückmann, Tel. 6220 oder Jacqueline Faust, Tel.981142 für das Turnier anzumelden.Wir freuen uns sehr, Mannschaften von denMeckenheimer Vereinen und anderen Gruppierungenbegrüßen zu können.Blasorchester MeckenheimKonzert findet nicht statt!Im Gemeindebrief der prot. Kigm. Meckenheimwar für den 28. April ein Konzert des Blasorchestersangekündigt. Aufgrund organisatorischer Problememuss das Konzert leider abgesagt werden.„100 Jahre Deutsches Sportabzeichen“Anlässlich dieses Jubiläums bietet auf Wunsch desSportkreises Bad Dürkheim die TSG <strong>Deidesheim</strong> amSamstag, dem 4. Mai 2013, auf der Bezirkssportanlagevon 13.00 – 17.00 Uhr die Möglichkeit dasSportabzeichen nach den neuen Bedingungen zuerwerben.Übrigens: Die Disziplin Schwimmen muss ab diesemJahr nur noch alle 5 Jahre absolviert werden.Die TSG und der Sportkreis würden sich sehr übereine rege Beteiligung freuen!Die Sportabzeichensaison 2013 beginnt bei derTSG bereits am Mittwoch, dem 24.04.2013 um18.00 Uhr auf der Bezirkssportanlage.Wir, die Sportabzeichenprüfer, sind immer mittwochsvon 18.00 – 20.00 Uhr für Sie da.NiederkirchenAmtlicheBekanntmachungenDienstleistungszentrum LändlicherRaum (DLR) RheinpfalzAbt. Landentwicklung, Ländliche BodenordnungFlurbereinigungsverfahren Ruppertsberg VIIAktenzeichen: 41050-HA10.367433 Neustadt, den 09.04.2013Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0, Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.deVorläufige Besitzeinweisung§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)I. AnordnungMit Wirkung vom 15.05.2013 werden die Beteiligtenin den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke)eingewiesen.Gleichzeitig werden der Besitz, die Verwaltung undNutzung der neuen Grundstücke auf den in derneuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet.Besondere Überleitungsbestimmungensind nicht erforderlich.II. Anordnung der sofortigen VollziehungDie sofortige Vollziehung der Vorläufigen Besitzeinweisungnach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) in der Fassung derBekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S.686), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzesvom 21.07.2012 (BGBl. I Nr. 35 S. 1577), wirdangeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfegegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.III. Hinweise1. Allgemeine HinweiseMit dem 15.05.2013 gehen der Besitz, die Verwaltungund die Nutzung der neuen Grundstücke aufden in der neuen Feldeinteilung benannten Empfängerüber. Die Beteiligten erhalten ab diesemZeitpunkt den Besitz, die Verwaltung und die Nutzungder neuen Grundstücke und verlieren gleichzeitigdiese Rechte an ihren alten Grundstücken.Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten inrechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisseder alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissenoder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnissebestehen können, gilt der Empfänger alsEigentümer der neuen Grundstücke.Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an dendem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, aufErhöhung oder Minderung des Pachtzinses oderauf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigenkönnen - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalzzu stellen.Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligenEinschränkungen des Eigentums bleiben bis zurUnanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanesbestehen. Deshalb dürfen auch weiterhin Änderungender Nutzungsart, die über den Rahmen einesordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen(z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen,Errichtung oder Veränderung vonBauwerken und Einfriedungen sowie Beseitigungvon Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nurmit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommenwerden. Die rechtlichen Wirkungendieser Vorläufigen Besitzeinweisung enden mit derAusführung des Flurbereinigungsplanes.Durch die Vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen,die von den Beteiligten bei der Vorlagedes Flurbereinigungsplanes bzw. dessen Nachträge,insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke,erhoben werden, nicht vorgegriffen.Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind unbeschadetdieser Anordnung nach wie vor möglich.2. Auslegung der Vorläufigen BesitzeinweisungEin Abdruck dieser Vorläufigen Besitzeinweisungmit Gründen liegt vom ersten Tag der öffentlichenBekanntmachung an gerechnet, einen Monat langbei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Deidesheim</strong>, AmBahnhof 5 in 67146 <strong>Deidesheim</strong> während der Dienststundenzur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.3. Erläuterung der neuen FeldeinteilungDie neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten in derZeit vom 04.02.2013 bis 08.02.2013 im Traminerkeller,Kirchstr. 9 in 67152 Ruppertsberg erläutert.Anträge auf örtliche Einweisung können bis zum10.05.2013 schriftlich beim DLR Rheinpfalzgestellt werden.4. Grenzabstände im WeinbauBei Anpflanzungen von Reben ist der nach nachbarrechtlichenVorschriften geltende Grenzabstandeinzuhalten.


Seite 19 Freitag, den 19. April 2013 <strong>Deidesheim</strong>Zusätzlich ist zu beachten, dass gegenüber denparallel zu den Rebzeilen verlaufenden Grenzenentlang von Wegen, Gewässern und Grünflächenbei der Anpflanzung von Reben ein um 0,5 merhöhter Grenzabstand einzuhalten ist. Das heißt,gegenüber diesen Grenzen ist der nach nachbarrechtlichenVorschriften geltende Grenzabstandum 0,5 m zu erhöhen.Auf Grund des Beschlusses des Vorstandes der Aufbaugemeinschaftist bei auf Wege aufstoßendenRebzeilen ein zum Grenzabstand nach nachbarrechtlichenVorschriften um 0,5 m erhöhter Grenzabstand,also 1,50 m einzuhalten.Begründung1. SachverhaltDie Grenzen der von der Vorläufigen Besitzeinweisungerfassten Grundstücke (Abfindungsgrundstücke)sind in die Örtlichkeit übertragen.Endgültige Nachweise für Fläche und Wert derneuen Grundstücke liegen vor. Der Vorstand derTeilnehmergemeinschaft wurde zu dieser Anordnunggehört (§ 25 Abs. 2 FlurbG).2. Gründe2.1 Formelle GründeDiese Anordnung wird vom DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalz als zuständigeFlurbereinigungsbehörde erlassen.Rechtsgrundlage sind die §§ 65 und 66 des Flurbereinigungsgesetzes(FlurbG) in der Fassung vom<strong>16</strong>.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändertdurch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008(BGBl. I S. 2794). Die Anhörung des Vorstandes derTeilnehmergemeinschaft ist erfolgt.Die formellenVoraussetzungen des § 65 FlurbG zur Anordnungder Vorläufigen Besitzeinweisung liegen vor.2.2 Materielle GründeDas Verhältnis der Abfindungen zu dem von jedemBeteiligten Eingebrachten steht fest.Durch die Vorläufige Besitzeinweisung soll denBeteiligten die Möglichkeit gegeben werden, ihreneuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz,Nutzung und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechselist nur entsprechend dem jahreszeitlichenBewirtschaftungsablauf möglich. Der vorgeseheneZeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, dieBewirtschaftung bereits auf den neuen Grundstückenvorzunehmen. Im Übrigen haben sich dieBeteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsichtbereits auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt.Die materiellen Voraussetzungen des § 65FlurbG zur Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisungliegen vor.Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegtim überwiegenden Interesse der Beteiligten desVerfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfshätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicherAltparzellen und Abfindungsgrundstücke zurFolge, dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zudem vorgesehenen Zeitpunkt nicht in Besitz nehmenkönnten. Sie sollten möglichst bald die Vorteileder Besitzzusammenlegung ausnutzen und dieerforderlichen betrieblichen Umstellungen einleitenkönnen. Die Verzögerung der Besitzübernahmehätte deshalb erhebliche Nachteile für die Beteiligtenzur Folge.Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichenInteresse, da der Allgemeinheit im Hinblickauf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit derlandwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in dieFlurbereinigung investierten erheblichen öffentlichenMittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrensmöglichst bald herbeizuführen.Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4der VwGO in der gültigen Fassung sind damitgegeben.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Anordnung kann innerhalb einesMonats ab dem ersten Tag der öffentlichenBekanntmachung Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschriftbei demDienstleistungszentrum Ländlicher Raum(DLR) Rheinpfalz,Abteilung Landentwicklung,Ländliche Bodenordnung,Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadtoder wahlweise bei derAufsichts- und Dienstleistungsdirektion,- Obere Flurbereinigungsbehörde -,Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches istdie Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruchnoch vor dem Ablauf der Frist bei einer deroben genannten Behörden eingegangen ist.Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Maileingelegt werden.Im Auftraggez. Gerd HausmannWeitere Informationen zum FlurbereinigungsverfahrenRuppertsberg VII sind im Internet unterwww.landentwicklung.rlp.de Rubrik „Bodenordnungsverfahren“zu finden.Ansprechpartner für das Verfahren sind:Projektleiter Carsten Wiesner Tel. 06321/671-1203Sachgebietsleiterin Planung und VermessungSteffi Lindenau Tel. 06321/671-1146Sachgebietsleiterin VerwaltungAntoinette Hammel Tel. 06321/671-1204Nichtamtliche NachrichtenVereinsmitteilungenFest um den Wein 2013Meldung neuer AusschankstellenDas diesjährige Fest um den Wein findet vom27. Juni 2013 bis 02. Juli 2013 statt.Alle Weingüter, Genossenschaften, Betriebe undVereine, die während der Festes eine neue Ausschankstellebetreiben wollen, mögen diese unterAngabe der vorgesehenen Sitzplatzzahl bitte bisspätestens 26. April 2013 schriftlich bei der Tourist-ServiceGmbH <strong>Deidesheim</strong> anmelden.Das Festkomitee wird außerdem wie jedes Jahr zumWeinfest einen Veranstaltungsflyer herausgeben.Wenn Sie eine Veröffentlichung darin wünschen,melden Sie bitte Ihre Veranstaltung ebenfalls biszum 26. April 2013 bei der Tourist Service GmbH.Die Anschrift lautet wie folgt:Tourist Service GmbH <strong>Deidesheim</strong>,Bahnhofstr. 5, 67146 <strong>Deidesheim</strong>,Tel: 06326-96770, Fax: 06326-967718,E-Mail: touristinfo@deidesheim.deTuS Niederkirchen 1900 e.V.Abteilung FussballErgebnisseTus Friedelsheim II-TuS Niederkirchen 0:2Einen Arbeitssieg verbuchte der TuS in Friedelsheim.Die Tore erzielten Thorsten Conrad und MatthiasPfaffmann mit schönem Weitschuss.Vfl Elmstein - TuS Niederkirchen II 7:0VorschauKreisklasse Rhein-Mittelhaardt NordTuS Niederkirchen – TuS GronauSonntag 21.04.2013 <strong>16</strong>:00 UhrKreisklasse Rhein-Mittelhaardt WestTuS Niederkirchen II – Weidenthal IISonntag 21.04.2013 18:00 Uhr1. FFC NiederkrichenErgebnisse:So. 14.04.2013, 14.00 UhrSC 07 Bad Neuenahr II - FFC 1:22. Frauen BundesligaSo. 14.04.2013, 11.30 UhrSV RW Göcklingen - FFC U17 2:2So. 14.04.2013, 11.00 UhrFFC U13 - TuS Diedesfeld 1 2:0Sa. 13.04.2013, 17.00 UhrFFC II - TSV Schott Mainz 1:3Vorschau Spiele:Do. 18.04.2013, 17.30 UhrFC Arminia Ludwigshafen - FFC U15Sa. 20.04.2013, 11.00 UhrFC Speyer - FFC U13Sa. 20.04.2013, 17.00 UhrSC Busenberg - FFC IISo. 21.04.2013, 11.00 UhrSC Siegelbach - FFC U17So. 21.04.2013, 14.00 UhrFFC - TSV Crailsheim2. Frauen Bundesliga SüdFahrradcodierung 2013Die Kreisverkehrswacht Bad Dürkheim Süd führtam 18.04.2013 von <strong>16</strong>.00 Uhr bis 17.30 Uhr inNiederkirchen auf dem Dorfplatz eine kostenloseFahrradcodierung durch. Mitzubringen ist ein gültigerPersonalausweis und der Kaufbeleg.Seniorentreff NiederkirchenWir laden alle Seniorinnen und Senioren unsererGemeinde zum gemütlichen Beisammensein ein.Wir treffen uns immer dienstags von 14.00 bis17.00 Uhr im Pfarrheim Niederkirchen.Auf Euer Kommen freut sich das Helferteam.Jeden Dienstag Gymnastik mit Frau Dorn.Männergesangverein1863 Niederkirchen e.V.Am Samstag den 20.04.2013 findet im Rahmender 150 Jahrfeier um 18 Uhr ein Gottesdienst fürverstorbene Mitglieder statt. Der Gottesdienst wirdvom Chor musikalisch gestaltet. Im Anschluss findetim Pfarrheim ein kleiner Festakt statt. Im Rahmendes Festaktes werden langjährige Sänger vomDeutschen Chorverband ausgezeichnet. Freundeund Gönner des Vereins sind herzlich willkommen.Wir würden uns freuen viele Mitglieder und Freundebegrüßen zu dürfen. Die Aktiven Sägerinnenund Sänger bitten wir die Chorproben ernst zunehmen und regelmäßig zu besuchen.Vorankündigung:Am Mittwoch den 1.Mai 2013 findet der traditionelleFamilienwandertag im Sensental statt.Die gesamte Bevölkerung laden wir schon jetztrecht herzlich ein.Die Vorstandschaft„100 Jahre Deutsches Sportabzeichen“Anlässlich dieses Jubiläums bietet auf Wunsch desSportkreises Bad Dürkheim die TSG <strong>Deidesheim</strong> amSamstag, dem 4. Mai 2013, auf der Bezirkssportanlagevon 13.00 – 17.00 Uhr die Möglichkeit dasSportabzeichen nach den neuen Bedingungen zuerwerben. Übrigens: Die Disziplin Schwimmenmuss ab diesem Jahr nur noch alle 5 Jahre absolviertwerden. Die TSG und der Sportkreis würdensich sehr über eine rege Beteiligung freuen! DieSportabzeichensaison 2013 beginnt bei der TSGbereits am Mittwoch, dem 24.04.2013 um 18.00Uhr auf der Bezirkssportanlage. Wir, die Sportabzeichenprüfer,sind immer mitt-wochs von 18.00 –20.00 Uhr für Sie da.


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 20RuppertsbergAmtlicheBekanntmachungenDie Ortsbürgermeisterin informiertAusflug der AltenstubeZiel des diesjährigen Frühlingsausflugs der Altenstubeist Bad Bergzabern. Wir besuchen den Kurparkmit seinen wunderschönen Anlagen undCafés, schauen uns einige Sehenswürdigkeiten anund kehren in der Südpfalz zum Abendessen ein.Abfahrt um 13:00 Uhr am „Platz an der Port“ undan der Haltestelle „Pfälzer Hof“ in der Hauptstraße.Gegen 20:30 Uhr werden wir wieder in Ruppertsbergeintreffen. Die Fahrt kostet pro Teilnehmer 10€. Begleitpersonen können gerne mit fahren.Anmeldung unter 980 450 oder per E-Mail ursula@ursula-knoll.dePflasterung der FriedhofswegeDer Gemeinderat hat am 09. April beschlossen, mitden Pflasterarbeiten der Friedhofswege fortzufahren.Zuerst wird der Wege parallel zur Bahnstraßevom Bauhof der <strong>Verbandsgemeinde</strong> fertig gestellt.Dann wird der Gemeinderat entscheiden, ob sofortoder erst 2014 weitergepflastert wird. Das wirdwesentlich davon abhängen, ob die Mittel zur Verfügungstehen, oder erst im neuen Haushalt bereitgestelltwerden können.Kinderfest der Gemeinde an FronleichnamAm 30. Mai, am Fronleichnamstag werden wir wiederein Fest für unsere Kinder auf dem Dorfplatzveranstalten. Vereine oder Gruppierungen, dieetwas dazu beisteuern wollen, melden sich bitteunter 980 450 oder unter ursula@ursula-knoll.de .SprechzeitenSie erreichen mich Montag bis Freitag von 8:00Uhr bis 18:00 Uhr unter 06326 / 980 450 oder0171 49 53 277 oderper E-Mail unter ursula@ursula-knoll.de .Dienstleistungszentrum LändlicherRaum (DLR) RheinpfalzAbt. Landentwicklung,Ländliche BodenordnungFlurbereinigungsverfahrenRuppertsberg VIIAktenzeichen: 41050-HA10.367433 Neustadt, den 09.04.2013Konrad-Adenauer-Str. 35Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250Internet: www.dlr.rlp.deVorläufige Besitzeinweisung§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)I. AnordnungMit Wirkung vom 15.05.2013 werden die Beteiligtenin den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke)eingewiesen.Gleichzeitig werden der Besitz, die Verwaltung undNutzung der neuen Grundstücke auf den in derneuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergeleitet.Besondere Überleitungsbestimmungensind nicht erforderlich.II. Anordnung der sofortigen VollziehungDie sofortige Vollziehung der Vorläufigen Besitzeinweisungnach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) in der Fassung derBekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S.686), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzesvom 21.07.2012 (BGBl. I Nr. 35 S. 1577), wirdangeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfegegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.III. Hinweise1. Allgemeine HinweiseMit dem 15.05.2013 gehen der Besitz, die Verwaltungund die Nutzung der neuen Grundstücke aufden in der neuen Feldeinteilung benannten Empfängerüber. Die Beteiligten erhalten ab diesemZeitpunkt den Besitz, die Verwaltung und die Nutzungder neuen Grundstücke und verlieren gleichzeitigdiese Rechte an ihren alten Grundstücken.Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten inrechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisseder alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissenoder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnissebestehen können, gilt der Empfänger alsEigentümer der neuen Grundstücke.Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an dendem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, aufErhöhung oder Minderung des Pachtzinses oderauf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigenkönnen - gemäß § 71 FlurbG spätestens 3Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalzzu stellen.Die nach § 34 FlurbG festgesetzten zeitweiligenEinschränkungen des Eigentums bleiben bis zurUnanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanesbestehen. Deshalb dürfen auch weiterhin Änderungender Nutzungsart, die über den Rahmen einesordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen(z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen,Errichtung oder Veränderung vonBauwerken und Einfriedungen sowie Beseitigungvon Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nurmit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommenwerden. Die rechtlichen Wirkungendieser Vorläufigen Besitzeinweisung enden mit derAusführung des Flurbereinigungsplanes.Durch die Vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen,die von den Beteiligten bei der Vorlagedes Flurbereinigungsplanes bzw. dessen Nachträge,insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke,erhoben werden, nicht vorgegriffen.Änderungen des Flurbereinigungsplanessind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vormöglich.2. Auslegung der Vorläufigen BesitzeinweisungEin Abdruck dieser Vorläufigen Besitzeinweisungmit Gründen liegt vom ersten Tag der öffentlichenBekanntmachung an gerechnet, einen Monat lang beider <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Deidesheim</strong>, AmBahnhof 5 in 67146 <strong>Deidesheim</strong> während der Dienststundenzur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.3. Erläuterung der neuen FeldeinteilungDie neue Feldeinteilung wurde den Beteiligten inder Zeit vom 04.02.2013 bis 08.02.2013 im Traminerkeller,Kirchstr. 9 in 67152 Ruppertsberg erläutert.Anträge auf örtliche Einweisung können biszum 10.05.2013 schriftlich beim DLR Rheinpfalzgestellt werden.4. Grenzabstände im WeinbauBei Anpflanzungen von Reben ist der nach nachbarrechtlichenVorschriften geltende Grenzabstandeinzuhalten. Zusätzlich ist zu beachten, dassgegenüber den parallel zu den Rebzeilen verlaufendenGrenzen entlang von Wegen, Gewässern undGrünflächen bei der Anpflanzung von Reben einum 0,5 m erhöhter Grenzabstand einzuhalten ist.Das heißt, gegenüber diesen Grenzen ist der nachnachbarrechtlichen Vorschriften geltende Grenzabstandum 0,5 m zu erhöhen.Auf Grund des Beschlusses des Vorstandes der Aufbaugemeinschaftist bei auf Wege aufstoßendenRebzeilen ein zum Grenzabstand nach nachbarrechtlichenVorschriften um 0,5 m erhöhter Grenzabstand,also 1,50 m einzuhalten.Begründung1. SachverhaltDie Grenzen der von der Vorläufigen Besitzeinweisungerfassten Grundstücke (Abfindungsgrundstücke)sind in die Örtlichkeit übertragen.Endgültige Nachweise für Fläche und Wert derneuen Grundstücke liegen vor.Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurdezu dieser Anordnung gehört (§ 25 Abs. 2 FlurbG).2. Gründe2.1 Formelle GründeDiese Anordnung wird vom DienstleistungszentrumLändlicher Raum (DLR) Rheinpfalz als zuständigeFlurbereinigungsbehörde erlassen.Rechtsgrundlage sind die §§ 65 und 66 des Flurbereinigungsgesetzes(FlurbG) in der Fassung vom<strong>16</strong>.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändertdurch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008(BGBl. I S. 2794).Die Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaftist erfolgt. Die formellen Voraussetzungendes § 65 FlurbG zur Anordnung der VorläufigenBesitzeinweisung liegen vor.2.2 Materielle GründeDas Verhältnis der Abfindungen zu dem von jedemBeteiligten Eingebrachten steht fest.Durch die Vorläufige Besitzeinweisung soll denBeteiligten die Möglichkeit gegeben werden, ihreneuen Grundstücke schnellstmöglich in Besitz,Nutzung und Verwaltung zu übernehmen. Ein Nutzungswechselist nur entsprechend dem jahreszeitlichenBewirtschaftungsablauf möglich. Der vorgeseheneZeitpunkt bietet die letzte Möglichkeit, dieBewirtschaftung bereits auf den neuen Grundstückenvorzunehmen. Im Übrigen haben sich dieBeteiligten in betriebswirtschaftlicher Hinsichtbereits auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt.Die materiellen Voraussetzungen des § 65FlurbG zur Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisungliegen vor.Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegtim überwiegenden Interesse der Beteiligten desVerfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfshätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicherAltparzellen und Abfindungsgrundstücke zurFolge, dass viele Beteiligte ihre Landabfindung zudem vorgesehenen Zeitpunkt nicht in Besitz nehmenkönnten. Sie sollten möglichst bald die Vorteileder Besitzzusammenlegung ausnutzen und dieerforderlichen betrieblichen Umstellungen einleitenkönnen. Die Verzögerung der Besitzübernahmehätte deshalb erhebliche Nachteile für die Beteiligtenzur Folge.Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichenInteresse, da der Allgemeinheit im Hinblickauf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit derlandwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in dieFlurbereinigung investierten erheblichen öffentlichenMittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrensmöglichst bald herbeizuführen. Die Voraussetzungendes § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO inder gültigen Fassung sind damit gegeben.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Anordnung kann innerhalb einesMonats ab dem ersten Tag der öffentlichenBekanntmachung Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschriftbei demDienstleistungszentrum Ländlicher Raum(DLR) Rheinpfalz,Abteilung Landentwicklung,Ländliche Bodenordnung,Konrad-Adenauer-Straße 35, 67433 Neustadtoder wahlweise bei derAufsichts- und Dienstleistungsdirektion,- Obere Flurbereinigungsbehörde -,Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Triereinzulegen.


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 22Zinsniveaus gesunken sei, so Dexheimer, befindesie sich im Mehrjahresvergleich aber weiterhin aufhohem Niveau.Über die Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): Die Investitions-und StrukturbankRheinland-Pfalz (ISB) ist das Förderinstitut des LandesRheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Sie ist zuständigfür die Wirtschafts- und Wohnraumförderungin Rheinland-Pfalz. Entstanden ist sie aus der Fusionder Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)und der Investitions-und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH zum 1. Januar 2012. Die ISB isteine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Bank istverantwortlich für die Förderung des Mittelstandesund der Kommunen sowie die Umsetzung der Programmeder sozialen Wohnraumförderung.Energieberatungstelefon jetztkostenlos – Land fördert ServiceDas Energietelefon der Verbraucherzentrale ist jetztkostenlos zu erreichen. Unter der Rufnummer 0800– 6075600 erhalten Ratsuchende montags, dienstagsund donnerstags Tipps, wie sie Energie imeigenen Haushalt einsparen können. Mit Hilfe eineszentralen Terminplaners werden per Telefonzusätzlich direkt Termine für eine persönliche Erstberatungbei einem der Energieberater der Verbraucherzentralevergeben.Das Energietelefon ist ein Baustein der zu Jahresbeginngestarteten verstärkten Energieberatung derVerbraucherzentrale. Das Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanungfördert dieses Beratungsangebot mit Landesmitteln.Nur so ist die kostenlose Rufnummer möglich.Bisher lagen die Telefonkosten bei 14 Cent proMinute aus dem deutschen Festnetz und bis zu 42Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz.Verbraucher können am Energietelefon Fragen stellenzu Verbrauchsabrechnungen zu Details zur Heizungserneuerungoder Wärmedämmung bis hin zuFörderprogrammen oder Gesetzen und Verordnungen,die bei Modernisierung und Neubau zubeachten sind. Viele Antworten geben die Energieexpertender Verbraucherzentrale direkt. Bei komplexerenFragen verweisen die Mitarbeiterinnen weiteran die persönliche Energieerstberatung, die –gefördert von Bund und Land – in über 60 rheinlandpfälzischenOrten ebenfalls kostenlos angebotenwird. Dieses Angebot gibt es bundesweit nur inRheinland-Pfalz. Weitere Informationen sowie dieBeratungsthemen und Orte der Energieberatung findenInteressierte unter www.energieberatung-rlp.deEnergietipp der Verbraucher-zentrale Rheinland-PfalzVon der Planung bis zur Übergabe:immer mit dem EnergieberaterAuf dem Bau geht es turbulent zu, verschiedeneUnternehmen arbeiten mit-, hintereinander undmanchmal leider auch gegeneinander. BaulicheMängel entstehen besonders häufig nach derÜbergabe von einem Gewerk zum nächsten: Derintakte Putz wird im Nachhinein wieder beschädigt,die gedämmte Schicht durchstoßen odereinst dicht verklebte Folien wieder gelöst. Im zugigenHaus sitzt letzten Endes der Bauherr - allein mitden hohen Heizkosten. Deshalb sollte bereitswährend der Planung, wenn es um die Frage geht,welches Haus gebaut werden soll, ein qualifizierterEnergieberater hinzugezogen werden. Eine solcheErstberatung erhalten Sie auch kostenlos bei derVerbraucherzentrale. Der nächste wichtige Schrittist die Überprüfung der Planungsunterlagen, dieder Architekt vor Vertragsschluss aushändigenmuss. Hier ist der energetische Stand des Hausesfest geschrieben, deshalb sollte ein Energieberatereinen Blick darauf werfen, bevor der erste Stein imWeg liegt.Bei Häusern, die energetisch besser sind als dasGesetz es verlangt kann ein staatlicher Zuschussoder ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden.Dabei ist jedoch die Abnahme durch einenzugelassenen Sachverständigen erforderlich. DieEnergieberaterdatenbank der Deutschen Energieagenturerlaubt eine Suche nach Qualifikationund Postleitzahl (https://www.energie-effizienzexperten.de).Auch die rheinland-pfälzische Energieagentur(www.energieagentur.rlp.de) stellt einelandesweite Beraterdatenbank zur Verfügung. Dadie Bezeichnung „Energieberater“ nicht geschütztist, sollte immer nach Qualifikation und Erfahrunggefragt werden. Die Energieberaterin hat in BadDürkheim am Donnerstag, den 25.04.13 von 14bis 18 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung,Philipp-Fauth-Str. 11. Die Beratungsgespräche sindkostenlos. Voranmeldung unter 0 63 22/961-5009.Für weitere Informationen und einen kostenlosenBeratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.BekanntmachungAgrarstrukturerhebung 2013Im Zeitraum März bis Mai 2013 führt das StatistischeLandesamt die Agrarstrukturerhebung 2013durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasstbei allen repräsentativ ausgewählten Betriebenunter anderem Daten über:- Rechtsformen- Bodennutzung einschließlich Erzeugung vonSpeisepilzen- Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte- Bewässerung- Viehbestände- Ökologischen Landbau- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien- Einkommenskombinationen- Arbeitskräfte- Lohnunternehmerleistungen und Berufsbildung- Traktoren und Erntemaschinen.Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leitervon Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutztenFläche (LF) von mindestens fünf Hektar. ZumErhebungsbereich gehören ferner Betriebe mitweniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltungfestgelegte Größenordnungen übersteigt oder sieSonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze)in bestimmtem Umfang anbauen.Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweisfür das Antragsverfahren „Agrarförderung 2013“bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, könnendie Angaben über die Bodennutzung größtenteilsübernommen werden. Lediglich Angaben fürGemüse und Erdbeeren und Dauerkulturen unterhohen Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusermüssen noch zusätzlich im Erhebungsbogennachgewiesen werden. Hierzu mussdie Unternehmensnummer angegeben werden.Ebenso werden Daten zu Rinderbeständen ausdem HI-Tier übernommen.Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrighandelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oderfahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig odernicht rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegender Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichenZwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-PfalzAnerkannter Beraterfür Deutschen WeinDas Seminar richtet sich an alle Weininteressierte,Fachkräfte in Handel, Vinotheken und Gastronomiemit allgemeinen Grundkenntnissen über Wein.Ziel ist die Aktualisierung, Festigung und Ausbauder vorhandenen Grundkenntnisse über deutschenWein. Das Seminar endet mit dem Abschlusstest.Sie lernen in diesem Seminar:- Die natürlichen Produktionsbedingungen- Einflussfaktoren, die den Charakter der deutschenWeine prägen- Die 13 deutschen Anbaugebiete: Produktionsbedingungenund ge-bietstypische Merkmale- Die wichtigsten Rebsorten in Deutschland- Hinweise zur WeinbereitungVergleichsprobe: Anbaugebiete, Rebsorten,Qualitätsstufen- Lagerung und Lagerfähigkeit- Weinservice, Servier- und Trinktemperatur- positive Weinbeschreibung- begründete Weinempfehlung- WeinrechtTermin: Donnerstadt, 02.05.2013, 8:30 - 17:00Uhr und Freitag, 03.05.2013, 8:30 - 12:30 UhrAnmeldeschluss: 18.04.2013Seminargebühr: 60,00 €,Referent/in: Andreas Völkel, DWI MainzVeranstaltungsort: DLR Rheinpfalz, Breitenweg 71,67435 NeustadtVerantwortung/ Organisation: Ingeborg WeickAbt. Weinbau und Oenologie - Weinmarketing -Anmeldung: petra.jendrzejowski@dlr.rlp.deTelefon: 0 63 21–671–438 Jendrzejowskioder – 310 WeickArbeitsagentur für Arbeit LandauBIZ: Das VorstellungsgesprächWorkshop für Schülerinnen und SchülerAm Donnerstag, 25. April 2013, findet von 15:00bis 17:30 Uhr im Berufsinformationszentrum derAgentur für Arbeit Landau, Johannes-Kopp-Str. 2,ein Workshop für Schülerinnen und Schüler zurVorbereitung auf Vorstellungsgespräche statt. Emotionen,Stimme und Bilder bestimmen im Wesentlichendie Wirkung dessen, wie Bewerberinnen undBewerber beim Vorstellungsgespräch wahrgenommenwerden. Klaus Schilling, Leiter des Workshops,hilft den Teilnehmern dabei, sich erfolgreich zupräsentieren. Auch der Umgang mit Nervosität,Lampenfieber und Redeangst stehen auf dem Programm.Die Teilnahme ist begrenzt, eine Anmeldungim BIZ unter der Telefonnummer06341/958-222 oder per E-Mail an Landau.BIZ@arbeitsagentur.deist deshalb erforderlich.Informationen zur Vortragsreihe und weitere Veranstaltungengibt es im Internet unterwww.arbeitsagentur.de/landau.Typisch Mädchen? Typisch Junge?„Girls'Day-Parcours“ für Mädchen am 25. April2013 in der Arbeitsagentur LandauMädchen haben bessere Zeugnisse und Schulabschlüsse.Männer arbeiten überwiegend in Vollzeit,während Teilzeitstellen vor allem von Frauenbesetzt sind. Mädchen wollen bevorzugt Bürokauffrauoder Verkäuferin werden, Jungs Metallbaueroder Kfz-Mechatroniker. Was nach Klischee klingt,ist Realität. Leider.In Deutschland gibt es mehr als 300 Ausbildungsberufe.„Jugendliche, die ins Berufsleben einsteigenwollen, haben also eine riesige Auswahl“, sagtSandra Welsch, bei der Landauer Agentur Beauftragtefür Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.„Aber wir stellen immer wieder fest, dass die meistennur wenige, altbekannte Berufsbilder ins Augefassen. Mehr als die Hälfte der Mädchen und knappein Drittel der Jungen konzentriert sich auf sechsBerufe. Dabei gibt es viele spannende Tätigkeitenmit guten Verdienst- und Karrierechancen. Und dieAussichten für Schulabgänger sind dank der Situationam regionalen Arbeitsmarkt und angesichtsder demographischen Entwicklung so günstig wielange nicht mehr!“


Seite 23 Freitag, den 19. April 2013 <strong>Deidesheim</strong>Was mit der Berufswahl beginnt, spiegelt sich imspäteren Arbeitsleben. Es gibt nach wie vor„geschlechtertypische“ Schwerpunkte. Mehr alsdie Hälfte der Frauen (61,1%) ist in Büro und Verwaltung,im Gesundheitsdienst sowie im SozialundErziehungswesen beschäftigt. Männer sind vorallem im verarbeitenden Gewerbe tätig – mitgroßem Abstand – gefolgt von Handel und Baugewerbe.Um das Berufswahlspektrum von Mädchenund Jungen zu erhöhen findet am 25. April 2013der bundesweite Girls'Day und der Boys'Day statt.Hier können Mädchen MINT- (Mathematik, Informatik,Naturwissenschaften, Technik) und handwerklicheBerufe erkunden, Jungen soziale, erzieherischeund pflegerische Berufe.Unter www.girls-day.de finden interessierteMädchen weiter Informationen zum Thema. Jungenkönnen sich unter www.boys-day.de überAngebote informieren. Auch Unternehmen undInstitutionen haben noch die Möglichkeit sichnoch zu beteiligen und können ihre Angebote indie Aktionslandkarten eintragen.Der Arbeitskreis Mädchen bietet zum „Girls'Day“am Donnerstag, 25. April 2013, Mädchen die Gelegenheit,in die eher männlich geprägten Berufsbilderhinein zu schnuppern. An diesem Tag findet inder Agentur für Arbeit Landau ein „Girls'Day-Parcours“für Schülerinnen ab der Klasse 5 statt. Hierhaben sie die Möglichkeit, sich an verschiedenenStationen zu Berufsfeldern aus den BereichenHandwerk, Naturwissenschaften, Informatik undTechnik auszuprobieren.Anmeldung: Interessierte Mädchen melden sichbitte bis spätestens 22. April 2013 unter folgenderEmail-Adresse an: kirstin.roesel@landau.de .Weitere Informationen gibt es bei Sandra Welsch,Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarktder Agentur für Arbeit Landau unter Telefonnummer063 41 / 9 58 -6 60 oder per E-Mail: Landau.BCA@arbeitsagentur.de.Informationsveranstaltung desFinanzamts Neustadt zu ELSTAM(Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)2. Mai 2013Was ist das ELStAM-Verfahren ?Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale) werden alle Daten für dieBerechnung der Lohnsteuer, die bislang auf derLohnsteuerkarte aus Papier zu finden waren, alsoSteuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge etc.,elektronisch gespeichert. Diese Daten werden denArbeitgebern in einer Datenbank für den monatlichenAbzug der Lohnsteuer bereitgestellt.Seit der Januarlohnabrechnung 2013 könnenArbeitgeber ihre Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahrenanmelden, um die gültigen ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abzurufen.Der Umstieg auf das elektronische Verfahren ist füralle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend.Die Arbeitgeber müssen hierzu die Daten der neuenelektronischen Lohnsteuerkarte abrufen, um siefür die Lohnabrechnung ihrer Arbeitnehmer anzuwenden.Um den Arbeitgebern aber ausreichendZeit für die Umstellung zu geben, kann der Zeitpunktdes Einstiegs in das ELStAM-Verfahren innerhalbdes Jahres 2013 selbst gewählt werden. Spätestensmit der Dezemberabrechnung 2013 müssenjedoch die ELStAM-Daten aller Arbeitnehmerfür die Lohnabrechnung angewendet werden.Solange gelten die Daten der alten Papier-Lohnsteuerkartebzw. der Ersatzbescheinigung weiter.Wie können Arbeitgeber am ELStAM-Verfahrenteilnehmen ?Arbeitgeber müssen sich im ElsterOnline-Portalunter www.elster.de mit Hilfe des hierzu empfohlenenOrganisationszertifikats registrieren. Dies entfällt,wenn ein Steuerberater oder ein andererDienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltungübernimmt.Wo und wann erfahre ich mehr zum ELSTAM-Verfahren ?Das Finanzamt Neustadt informiert am Donnerstag,den 2. Mai 2013 in mehreren Veranstaltungenüber das neue Verfahren und die Aufgaben desArbeitgebers. Die Veranstaltungen finden um 9.00Uhr, 11.00 Uhr, 14.00 Uhr und 17.00 Uhr statt.Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügungsteht, wird um telefonische Anmeldungunter der Rufnummer 06321 930 28000 gebeten.Teilnehmen können alle Arbeitgeber, Steuerberater,Dienstleister, so wie Mitarbeiter, die Lohnabrechnungendurchführen.Sollten mehr Anmeldungen eingehen, wie Plätzevorhanden sind, werden die Veranstaltungen zueinem weiteren Termin wiederholt.Energietipp der VerbraucherzentraleRheinland-PfalzHaus nach Vorschrift oder Zukunftsmodell?In der Zeitrechnung des energiesparenden Bauensschreiben wir das Jahr der Energieeinsparverordnung2009. Das ist jedoch bereits ein gesetzlicherMindeststandard von gestern, denn heute schonkönnen Häuser gebaut werden, die nur halb sovielEnergie für Heizung und Warmwasser benötigen.Zwischen dem Haus nach gesetzlichen Anforderungenund den sparsamsten Passiv- oder Plusenergiehäuserngibt es eine Vielfalt von Effizienzhäusernjeder Geschmacksrichtung. Im Schnittkommt so ein Effizienzhaus im Jahr mit weniger alssechs Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnflächeaus. Durchschnittliche Neubauten, die nur denMindeststandard einhalten, benötigen dagegen biszu elf Liter Heizöl. Erreicht wird das mit einer kompaktenBauform, einer sehr guten Wärmedämmung,einer dichten Gebäudehülle und einer Lüftungmit Wärmerückgewinnung. Oberstes Bauherrengebot:Überwachen Sie die saubere Ausführung,denn Undichtheiten, Fehler bei der Installationoder Durchbrüche der Dämmschichtmachen die Effizienz des Hauses wieder zunichte.Im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandardverursacht das „KfW-Effizienzhaus 70“ etwa fünfProzent mehr Baukosten. Bei den zu erwartendenSteigerungen der Öl- und Gaspreise macht sichdieser Mehraufwand in absehbarer Zeit wiederbezahlt. Dann, wenn im Alter möglicherweise dasGeld knapp und der Energiepreis hoch ist, kannsich das Energieeffizienzhaus trotz seines Namensals Segen erweisen. Mit dem Energieberater derVerbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. könnenSie Ihre Pläne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächesnach vorheriger Anmeldungbesprechen.Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am Donnerstag,den 25.04.13 von 14 bis 18 Uhr Sprechstundein der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Str.11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldungunter 0 63 22/961-5009. Für weitereInformationen und einen kostenlosen Beratungstermin:Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 6075 600 (kostenlos)Montags von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.StellenausschreibungDie Ortsgemeinde Weisenheim am Bergsucht für die Kindertagesstätte „WeisenheimerSpatzennest“ in Weisenheim am Berg eine/nKindertagesstättenleiter/inzum 01.07.2013 in Vollzeitbeschäftigung.Das pädagogische Team der Einrichtung bildet,erzieht und betreut in 4 Gruppen derzeit bis zu 95Kinder im Alter von 2-14 Jahren, sowohl in Teilzeitals auch ganztags.Ihre künftigen Aufgaben:– Pädagogische Gesamtleitung der Kindertagesstätte– Personalführung, Teamentwicklung, Projektentwicklung,Kooperation mit den Grundschulen,– aktive Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit– Organisation, Qualitätsentwicklung und EvaluationUnsere Erwartungen an Sie:– Abschluss im pädagogischen Bereich als Sozialpädagoge/in,Absolventen frühpädagogischerStudiengänge oder Erzieher/in mit staatl. Anerkennung– Berufs- und Leitungserfahrung mit Zusatzqualifikation– Mitgestaltung und Weiterentwicklung derpädagogischen Konzeption der Kindertagesstätteauf der Grundlage der Trägerkonzeption undden Bildungs- und Erziehungsempfehlungendes Landes Rheinland-Pfalz– Pädagogische, organisatorische und kommunikativeFachkompetenzUnsere Leistungen:Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle Tätigkeitin vertrauensvoller Zusammenarbeit mit demTräger und einem kompetenten Team im Rahmeneines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach EntgeltgruppeS 13 TVöD-SuE.Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichenUnterlagen bis zum 01.05.2013.<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Freinsheim-Personalbüro-, Bahnhofstr. 12 , 67251 Freinsheimoder elektronisch an personalbuero@vg-freinsheim.deFür weitere Informationen stehen wir Ihnen unterder Telefonnummer 06353/9357-233 zur Verfügung.Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.Wir bitten daher keine Originaleund Bewerbungsmappen einzureichen.Aus der RegionAl-AnonFamiliengruppen für Angehörige und Freundevon alkoholkranken MenschenAufgaben und Ziele: Die Al-Anon Familiengruppensind eine Gemeinschaft von Verwandten und Freundenvon Alkoholikern, die ihre Erfahrung, Kraft undHoffnung miteinander teilen, um ihre gemeinsamenProbleme zu lösen. Sie glauben, dass Alkoholismuseine Familienkrankheit ist, und dass eine veränderteEinstellung die Genesung fördern kann.Treffen: Jeder Freitag um 20.00 Uhr in Bad Dürkheimim Evangelischen Krankenhaus, Dr. Kaufmann-Straße 2 (Untergeschoss). Bei Fragen wenden Sie sichbitte an die Telefon Nr. 06326/981580 oder an dieHotline 0621/19295, die täglich von 7.00 – 23.00Uhr für Sie besetzt ist.Seniorenverbandes BRHKreisverband Bad DürkheimAzurit Seniorenzentrum Grünstadt stellt sichbeim Seniorenverband BRH vorIm Rahmen des Mittwochstreffs des SeniorenverbandesBRH Kreisverband Bad Dürkheim am Mittwoch,den 24.04.2013 um 15.00 Uhr im Mercure-Hotel in Bad Dürkheim stellt sich das Azurit SeniorenzentrumGrünstadt mit einem Diavortrag vor.Dabei werden auch die Leistungen und Kostenangesprochen. Gäste sind herzlich willkommen.


<strong>Deidesheim</strong> Freitag, den 19. April 2013 Seite 24Pheromon-AnwendergemeinschaftRödersheim-GronauAn alle Weinbergsbewirtschafter im PheromongebietRödersheim-Gronau und alle interessiertenBürger. Bitte um Mitteilung der aktuellenFlächenänderungen und Bewirtschafterwechsel anLeo Keiper, Tel. 06231/7467 oder 0170/1420746.Es ist soweit, demnächst müssen bei uns die RAK-Dispenser ausgehängt werden. Dies soll am 20.April, einem Samstag-Nachmittag, 13.00 Uhr(ca. 2 – 3 Stunden) geschehen und dazu braucht esnoch Aushänge-Helfer.Deshalb die Bitte an alle Weinbergsbewirtschafterin Röderheim-Gronau sich beim Ausbringender Dispenser zu beteiligen (Ideal wäre 1 Personpro Betrieb). Bitte die Aushängehelfer melden beiLeo Keiper, Tel. 06231/7467 oder 0170/1420746.Die Weinberge sollten bitte bis zu diesem Termingeschnitten und die Reben, zur besseren Begehbarkeit,gehäckselt sein. Bitte auch alle Altampullenaus den Weinbergen entfernen!WasserversorgungFriedelsheimer GruppeMaimarkt-KartenvorverkaufWir bieten unseren Kunden verbilligte Eintrittskartenzum Maimarkt Mannheim an.Die Karten kosten4,50 € statt 8,00 € Erwachsene3,00 € statt 4,50 € Kinder9,00 € incl. VRN-Ticket für Erwachsene5,00 € incl. VRN-Ticket für KinderDer Maimarkt beginnt am 27. April 2013.Der Vorverkauf endet am 25.04.2013!Sie erhalten die Karten in unserer Betriebszentrale,Industriestr. 32, Fußgönheim täglich von7.00-<strong>16</strong>.00 Uhr (freitags bis 12.30 Uhr).Werner-Heisenberg GymnasiumBad DürkheimInfo-Veranstaltung in der Aula, 07.05.2013, 19 UhrPC, Tablets und Smartphones - Risiken undNebenwirkungenEingeladen sind alle Eltern und Interessierten desLandkreises26. Mundart-WettbewerbDannstadter Höhe 2013Am Freitag, 17. Mai 2013, 19.00 Uhr, findet imZentrum Alte Schule, Hauptstraße 139-141, Dannstadt-Schauernheim,Ortsteil Dannstadt, die Endausscheidungmit Preisverleihung der bestenArbeiten in „Lyrik in Mundart“ und „Prosa inMundart“ statt.Durch das Programm führt Herr Dr. Dr. NikolausHofen (Germanist und Mitglied der Jury unseresMundart-Wettbewerbes) aus Rödersheim-Gronau.Schirmherr unserer Veranstaltung ist Herr LandratClemens Körner. Wie seit Jahren, wird ein Preis desKultur- und Heimatkreises Dannstadter Höhe e.V.ausgelobt. Das Rahmenprogramm gestaltet FrauMartina Gemmar, Steinfeld. Nach der Siegerehrungbesteht die Möglichkeit zu einem kleinenImbiss mit Umtrunk.Wir würden uns freuen, wenn recht viele an derPfälzer Mundart Interessierte unseren „Mundart-Wettbewerb Dannstadter Höhe 2013“ besuchenwürden.Stefan Veth Clemens KörnerBürgermeister LandratN.S.: Insgesamt gingen 70 Beiträge in der Kategorie„Lyrik in Mundart“ und 27 Beiträge in der Kategorie„Prosa in Mundart“ ein.Die Jury setzt sich aus folgenden fachkundigen Personenzusammen:- Bruno Hain –Germanist und Mundartautor- Böhl-Iggelheim (seit 1989)- Hedy Heller -Kultur- und Heimatkreis DannstadterHöhe-Dannstadt-Schauernheim (seit 1988)- Dr. Dr. Nikolaus Hofen -Germanist- Rödersheim-Gronau (seit 1988)- Joachim Roßhirt -Buchhändler- Speyer (seit 2010)- Meinolf Schmid -KVHS-Direktor i.R.- Dudenhofen(seit 1988)- Dr. Josef Schwing -Fonetiker, Dialektologe- Neuhofen(seit 1988)- Norbert Stuck –Lehrer- Haßloch (seit 2006)Tag der offenen Türam 27. April im BürgerspitalDas Bürgerspital Wachenheim lädt für Samstag, 27.April, ab 14 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Inder Einrichtung sind unter anderem Hausführungen,Musik und ein Basar mit Selbstgemachtemgeboten. Im Innenhof können Besucher nachSchnäppchen stöbern.Dort veranstaltet das Altenhilfezentrum in Trägerschaftdes Landesvereins für Innere Mission in derPfalz e.V. einen Flohmarkt, bei dem unter anderemMöbel, Bücher, Porzellan und Kleidung zu habensind. Im Foyer stehen selbstgemachte Marmeladenund Liköre sowie Handarbeiten zum Verkauf.Bei Hausführungen können Besucher die Einrichtungkennen lernen. Die Mitarbeitenden informierenauf Wunsch ausführlich über das Haus und seineAngebote. Wie man leckere Pralinen herstellt,zeigt ein erfahrener Hobby-Chocolatier.Im Angebot sind außerdem Kaffee, Kuchen undKaltgetränke. Live-Klaviermusik umrahmt dasabwechslungsreiche Programm. Weitere Informationenunter Telefon 06322 9423120.Mozarts Krönungsmesse und Kirchensonatenin der SchlosskircheSonntag, 28.4.2013, 19 UhrDie Prot. Kirchengemeinde und der Prot. KirchenbezirkBad Dürkheim laden zum nächsten großenChorkonzert in die Schloßkirche Bad Dürkheim ein.Im Mittelpunkt steht dabei die „Krönungsmesse“KV 317von Wolfgang Amadeus Mozart, eines derbekanntesten und beliebtesten Werke der Chorliteratur.Die Messe in C dur aus dem Jahr 1779 entstandnach der Reise nach Mannheim und wurdenach der Rückkehr aus Paris (dort starb MozartsMutter) vollendet. Wie der Beiname der Messe entstand,lässt sich nicht genau nachvollziehen;Mozart selbst hat ihn nie verwendet. Die ausgesprochenheitere und melodienreiche Kompositionerfreute sich aber bald einer überaus großenBeliebtheit, die bis heute anhält.Die Ausführenden sind Danuta Dulska, Sopran,Regina Grönegreß, Alt, Thomas Jakobs, Tenor,Georg Christoph Peter, Bass, an der Orgel KirchenmusikdirektorLeif Ahlberg aus Schweden. Die Kantoreian der Schloßkirche Bad Dürkheim (Kirchenchorder Prot. Kirchengemeinde Bad Dürkheim)wird begleitet durch das Heidelberger Kantatenorchester.Die Leitung hat Kirchenmusikdirektor JürgenE. Müller. Karten: Im Vorverkauf bei Prot. Dekanat,Tel. 06322/2375, Musikhaus Haass, Tel.06322/2780, Foto-Bauer, Tel. 06322/94<strong>16</strong>11, undan der Abendkasse ab 18 Uhr.

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