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Xetra/Zugang zum Handelssaal/Xontro Teilnehmer Zulassung ...

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MERKBLATT<strong>Zulassung</strong> von Unternehmen als Börsenteilnehmer an®der FWB Frankfurter WertpapierbörseMerkblatt <strong>zum</strong> Antrag auf <strong>Zulassung</strong> von Unternehmen als Börsenteilnehmer an der®FWB Frankfurter Wertpapierbörse®Zur Teilnahme eines Unternehmens am Börsenhandel an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse ist gemäß § 12Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (BörsO) eine <strong>Zulassung</strong> erforderlich, über die dieGeschäftsführung der FWB auf schriftlichen Antrag entscheidet.Antragsberechtigt sind Unternehmen, die gewerbsmäßig die Anschaffung und Veräußerung von börsenmäßighandelbaren Gegenständen gemäß § 19 des Börsengesetzes für eigene Rechnung oder die Anschaffung undVeräußerung im eigenen Namen für fremde Rechnung betreiben oder die Vermittlung von Verträgen über dieAnschaffung und Veräußerung solcher Gegenstände übernehmen.Um Sie im Rahmen der Rechnungsstellung von der Umsatzsteuer befreien zu können, benötigen wir IhreUmsatzsteuer-Identifikationsnummer als Nachweis, dass Ihr Unternehmen in Ihrem Heimatland für dieUmsatzsteuerveranlagung registriert ist.Zum Nachweis der <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen gemäß §§ 14 bis 16 BörsO sind dem Antrag auf <strong>Zulassung</strong> folgendeUnterlagen und Nachweise beizufügen:1. Handelsregisterauszug nach neuestem Stand - gerichtlich oder notariell beglaubigt - <strong>zum</strong> Nachweisa.b.c.der Eintragung des Sitzes oder der Zweigniederlassung(en) des Antragstellersdes Gegenstandes des Unternehmensder zur gesetzlichen Vertretung berufenen Personenoder falls eine Eintragung im Handelsregister ausgeschlossen ist, entsprechende Nachweise, insbesondere durchVorlage von Gesetzes- oder Satzungsbestimmungen sowie durch rechtsverbindliche Erklärungen des Unternehmenshinsichtlich der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Personen.2. Nachweise, dass die benannten Personen (Ziffer V. des Antrags auf <strong>Zulassung</strong>) zuverlässig sind und die fürBörsengeschäfte notwendige berufliche Eignung besitzen (§ 14 Absatz 1 Nr. 1 BörsO).Hinweis: Erläuterungen hierzu siehe im “Merkblatt <strong>zum</strong> Antrag auf Registrierung als “benannte Person” an der FWB”.Das Formular „persönliche Zuverlässigkeit“ ist von allen Personen des antragsstellenden Unternehmens,die Geschäftsinhaber sind, oder sonst nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag mit der Führungder Geschäfte des Unternehmens betraut sind und zu dessen Vertretung ermächtigt sind, einzureichen.Erfolgt eine Änderung der Personen, die Geschäftsinhaber sind, oder sonst nach Gesetz, Satzung oderGesellschaftsvertrag mit der Führung der Geschäfte des Unternehmens betraut sind und zu dessen Vertretungermächtigt sind, ist es notwendig, für die neue Person ein Formular „persönliche Zuverlässigkeit“ einzureichen.3. Nachweise der für den Börsenhandel notwendigen Zuverlässigkeit und beruflichen Eignung der Personen, diegemäß <strong>Zulassung</strong>sordnung eine <strong>Zulassung</strong> als Börsenhändler beantragen.Hinweis: Erläuterungen hierzu siehe im „Merkblatt <strong>zum</strong> Antrag auf <strong>Zulassung</strong> als Börsenhändler an der FWB“.4. Nachweis, dassdas Unternehmen den Status eines Kreditinstitutes oder Finanzdienstleistungsunternehmens hat oderder Antragsteller eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens nach § 53 Abs.1 Satz 1 oder §53 b Abs.1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) ist und <strong>zum</strong> Betreiben des Finanzkommissionsgeschäftes imSinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 oder § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 KWG befugt ist durch Vorlage desErlaubnisbescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)08/081

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