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Amtsblatt KW 28 - Verbandsgemeinde Lauterecken

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Rundschau - 3 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013<strong>Amtsblatt</strong>der<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken,Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweilerund der Stadt <strong>Lauterecken</strong>._______________________________________________________________________________________________________________________________Mittwoch, 10. Juli 2013 Ausgabe <strong>28</strong>/2013BekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im GemeindehausCronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenbergstatt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 20132. VerschiedenesKlaus Schneider, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im DorfgemeinschaftshausHausweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHausweiler statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 2013Wolfgang Maurer, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im DorfgemeinschaftshausHomberg, Hauptstraße 42, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHomberg statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 2013Anita Gräßer, OrtsbürgermeisterinSatzungder Ortsgemeinde Hoppstädten zur Erhebungvon wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbauvon Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzungwiederkehrende Beiträge) vom 24.06.2013Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:§ 1Erhebung von Ausbaubeiträgen(1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellungund den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungendes KAG und dieser Satzung.(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, dieder Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung,dienen, erhoben.1. „Erneuerung“ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren,abgenutzten oder schadhaften, Anlage in einen demregelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.2. „Erweiterung“ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlageoder deren Ergänzung durch weitere Teile.3. „Umbau“ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage.4. „Verbesserung“sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung derVerkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteilessowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit, einer Anlage.(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellungvon Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähigsind.(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträgenach §§ 135 a - 135 c BauGB zu erheben sind.(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenndie Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartendenBeitragsaufkommen stehen.§ 2Beitragsfähige Verkehrsanlagen(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege undPlätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbständigeFuß- und Radwege.(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnelsund Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahmedes Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.§ 3Ermittlungsgebiete(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des GemeindegebietesHoppstädten bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung dasErmittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).

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