Rundschau - 2 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013Öffnungszeitender <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungTel. 06382/791-0; Fax: 06382/791-49Internet: www.vg-lauterecken.deE-Mail: info@vg-<strong>Lauterecken</strong>.deDerzeit ist die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> nicht in der Lage, verschlüsseltebzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen.Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden.Montag - Freitag ....................................................................08.30 - 12.00 UhrMontag - Mittwoch ................................................................14.00 - 16.00 UhrDonnerstag ............................................................................14.00 - 18.00 Uhrim Bereich des Bürgerbüroseinschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-,-um- und -abmeldungen.Montag - Freitag .....................................................................07.15 - 12.30 UhrMontag - Mittwoch ................................................................13.30 - 16.00 UhrDonnerstag ............................................................................13.30 - 18.00 UhrErreichbarkeit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werkeWährend der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke wie folgt telefonisch erreichbar:VerwaltungGerhard Grub (techn. Bereich)Tel. 06382/791-71, 0151/14388 <strong>28</strong>4Hans L. Altes (kaufm. Bereich)Tel. 06382/791-74, 0171/1657 533Techniker Patrick BauerTel. 06382/791-72, 0160/3667 135Kläranlage <strong>Lauterecken</strong> Tel. 06382/8071Schwimmbad Rüllberg Tel. 06788/1260BereitschaftsdienstBei Störungen ist der Bereitschaftsdienst unter folgenden Rufnummern zuerreichen:Bereich Wasserversorgung: .......................................................0175/722 9689Bereich Abwasserbeseitigung: ...................................................0175/722 9695RufbereitschaftStromversorgung OIE AktiengesellschaftStörungsrufnummer Strom: 0800 312 3000Störungsrufnummer Gas: 0800 312 4000 für nachstehende Ortsgemeindender <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>: Buborn, Deimberg, Glanbrücken,Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln,Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim,Unterjeckenbach und WiesweilerStromversorgung Pfalzwerke Netz AGNetzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, 67731 Otterbach,Tel. 06301-705-211 - Fax: 06301-705-252 für nachstehende Ortsgemeindender <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>, Adenbach, Cronenberg, Ginsweiler,Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler, Odenbach, Stadt <strong>Lauterecken</strong>Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, 66851 Hauptstuhl,Tel. 06372-91160 - Fax. 06372-911620 für Ortsgemeinde St. JulianBei Störungen im Stromnetz Tel. 0800-797 77 77 (gebührenpflichtig)Gasversorgung Pfalzgas GmbHfür die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt <strong>Lauterecken</strong>.Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/1003 448.Dienst des Bezirksbeamten der Polizeifür den Bereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>Herr Dieter Drumm, Bezirksdienstbeamter, ist als Ansprechpartner für dieBevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> montags - freitags zwischen07.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung bei der Polizeiinspektion<strong>Lauterecken</strong>, Tel.-Nr. 06382/911-230, zu erreichen. Nehmen Sie dasAngebot wahr und wenden Sie sich vertrauensvoll an den Kontaktbereichsbeamten.Finanzamt Kusel-LandstuhlTelefon 06381/9967-0 (Fax: 06381/9967-21060)Öffnungszeiten des Service-Centers:Montag - Mittwoch08.00 - 16.00 UhrDonnerstag08.00 - 18.00 UhrFreitag08.00 - 13.00 UhrInternet:www.finanzamt-kusel-landstuhl.deE-Mail:Poststelle@fa-ku.fin-rlp.deInfo-Hotline der Finanzämter: 0180-3757400 *Montag bis Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00Uhr, * 9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; max. 42 Cent mobilDer „Jugendtreff“ in <strong>Lauterecken</strong>Offen ist immer:Dienstag - Donnerstag 15.00 bis 21.00 UhrFreitag17.00 bis 22.00 UhrZur Unterstützung bei Bewerbungen:Montag15.00 bis 17.00 UhrBei uns könnt ihr im Internet surfen, Air-Hockey, Tischfußball oder Billard spielen,aber auch an der Play-Station zocken. Seid ihr schlecht drauf, könnt ihr imAnti-Aggressions-Raum euren Frust loswerden. Wer´s lieber ruhiger mag, kannin den Chill-Out-Raum gehen. Aber auch gute Musik, viele nette Menschenund gute Gespräche warten auf dich!Lauterecker Tafel e.V.Saarbrücker Str. 61, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, Tel. 0176/96625481Zeiten zur Ausgabe von Lebensmittelndienstagsvon 10.00 - 11.00 Uhrdonnerstagsvon 16.00 - 17.00 UhrDie Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils imAnschluss nach den Öffnungszeiten möglich.Pflegestützpunkt Wolfstein/<strong>Lauterecken</strong>Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2)Beratungszeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 10.00 Uhr, zusätzlich donnerstagsvon 14.00 - 16.00 Uhr.Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr:06304/41681-30 oder 41681-31.Ökumenische Sozialstation<strong>Lauterecken</strong> / WolfsteinZur Entlastung pflegender Angehöriger bietet die Ökumenische Sozialstationjeweils dienstags, donnerstags eine Tagesbetreuung für an Demenz erkrankteMenschen an. Die Betreuung findet in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr in <strong>Lauterecken</strong>statt. Ab 3. April bietet die Sozialstation mittwochs zusätzlich eineTagesbetreuung für nicht an Demenz erkrankte Menschen an.Anmeldung und weitere Auskünfte sind unter Tel. 06382/8549 möglich.Krankenpflegeverein <strong>Lauterecken</strong> e.V.Ansprechpartner:Herr Peter Kunert, Wälderbusch 4, 67742 <strong>Lauterecken</strong>, Tel.: 06382/8460Herr Hans-Joachim Weinert, Am Horzberg 2 a, 67742 Heinzenhausen,Tel.: 06382/8625Beratung nach Absprache.TelefonSeelsorgeDie TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs-, Beratungs- undSeelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen.Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern:0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter:www.telefonseelsorge.de für Chat bzw. Email Beratung.DRK Kreisverband Kusel e.V.Schuldner- und InsolvenzberatungTrierer Str. 72. 66869 Kusel, Tel. 06381/4250361Tierheim im Landkreis KuselAnsprechpartner: Herr Paul EndresTel. 06385/9934962, Mobil: 0151/40638858Ärztlicher Notfalldienst im Bereichder <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong> an Wochenendenund FeiertagenNotruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, 55590 Meisenheim,Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhauses, Tel.-Nr.01805 - 112080 oder 06753 - 964552, bzw. www.bereitschaftsdienstzentrale-Glan.de.Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags 07.00 Uhr, mittwochs von14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabenddes Feiertages 20.00 Uhr bis zum Folgewerktag 07.00 Uhr.Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt die Bereiche der <strong>Verbandsgemeinde</strong>nWolfstein, Meisenheim und folgende Ortsgemeinden der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Lauterecken</strong>:Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach,Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, <strong>Lauterecken</strong>, Lohnweiler,Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach,Wiesweiler.Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1,Telefon-Nr. 06381 - 935 935. Dienstzeiten: Freitags ab 18.00 Uhr bis montags07.00 Uhr, mittwochs von 14.00 Uhr bis donnerstags um 07.00 Uhrsowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages 20.00 Uhr bis zum 1.Werktag 07.00 Uhr.Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr.In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten.Der Notdienst umfasst die Orte, die zu den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Altenglan,Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr gehören,sowie die Ortsgemeinden Reichenbach-Steegen und aus der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Lauterecken</strong> die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen.Apotheken - NotdienstDer Ansagedienst, sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz,ist über die landesweit gültige Rufnummer Deutsches Festnetz: 0180-5-258825 plus Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz:0180-5-258825 plus Postleitzahl (max. 0,42 EUR/Min.) zu erreichen.Der Notdienstplan kann auch auf derInternetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz unter www.lak-rlp.de abgerufen werden. Zu beachten ist, dass der Notdienst immerum 08.30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch anSonn- und Feiertagen.
Rundschau - 3 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013<strong>Amtsblatt</strong>der<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Lauterecken</strong>mit den Ortsgemeinden Adenbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Ginsweiler, Glanbrücken,Grumbach, Hausweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hohenöllen, Homberg,Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler,Nerzweiler, Odenbach, Offenbach-Hundheim, St. Julian, Unterjeckenbach, Wiesweilerund der Stadt <strong>Lauterecken</strong>._______________________________________________________________________________________________________________________________Mittwoch, 10. Juli 2013 Ausgabe <strong>28</strong>/2013BekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im GemeindehausCronenberg, Friedhofstraße 1, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Cronenbergstatt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 20132. VerschiedenesKlaus Schneider, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 19:30 Uhr, findet im DorfgemeinschaftshausHausweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHausweiler statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 2013Wolfgang Maurer, OrtsbürgermeisterBekanntmachungAm Donnerstag, den 11. Juli 2013, 20:00 Uhr, findet im DorfgemeinschaftshausHomberg, Hauptstraße 42, eine Sitzung des OrtsgemeinderatesHomberg statt.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnenund Schöffen im Jahr 2013Anita Gräßer, OrtsbürgermeisterinSatzungder Ortsgemeinde Hoppstädten zur Erhebungvon wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbauvon Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzungwiederkehrende Beiträge) vom 24.06.2013Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes(KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:§ 1Erhebung von Ausbaubeiträgen(1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellungund den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungendes KAG und dieser Satzung.(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, dieder Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung,dienen, erhoben.1. „Erneuerung“ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren,abgenutzten oder schadhaften, Anlage in einen demregelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand.2. „Erweiterung“ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlageoder deren Ergänzung durch weitere Teile.3. „Umbau“ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage.4. „Verbesserung“sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung derVerkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteilessowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit, einer Anlage.(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellungvon Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähigsind.(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträgenach §§ 135 a - 135 c BauGB zu erheben sind.(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenndie Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartendenBeitragsaufkommen stehen.§ 2Beitragsfähige Verkehrsanlagen(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege undPlätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbständigeFuß- und Radwege.(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnelsund Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahmedes Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.§ 3Ermittlungsgebiete(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des GemeindegebietesHoppstädten bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung dasErmittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).