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FNP-Büttstedt Umweltbericht Büttstedt akutell - VG Westerwald ...

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<strong>Umweltbericht</strong>zumFlächennutzungsplanderGemeinde <strong>Büttstedt</strong>Verwaltungsgemeinschaft<strong>Westerwald</strong>/ObereichsfeldEichsfeldkreis


3.7 Schutzgut Mensch 343.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 363.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen 374. Naturnahe Flächen und Landschaftsbestandteile 384.1 Grünflächen 384.2 Wasserflächen 384.3 Maßnahmen und Entwicklungsziele im Siedlungsbereich von <strong>Büttstedt</strong> 404.4 landwirtschaftliche Nutzflächen/Wald 414.5 Verkehrsflächen/Entsorgungsflächen 424.6 Vorranggebiet für Windkraftanlagen 424.7 Sonstige Flächenausweisungen 435. Erweiterungen innerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> 435.1 gemischte Bauflächen (M) nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO 435.2 Wohnbauflächen (W) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO undgewerbliche Bauflächen (G) nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO –bestehende rechtswirksame Planung 455.3 Erweiterungen außerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> 475.3.1 geplanter Radweg 475.3.2 Kläranlage 515.3.3 Schaffung eines Retentionsraumes für die Gieße 515.3.4 Verdichtung Windpark 556. Wirkungsgefüge – Zusammenfassung 616.1 Nullvariante und Alternativprüfung – Zusammenfassung 626.1.1 Entwicklungszustand bei Nichtdurchführung der Planungen(Status-quo-Prognose/Nullvariante) 626.1.2 Alternativprüfung 626.2 Vermeidungs-, Verringerungs-, undAusgleichsmaßnahmen – Zusammenfassung 656.2.1 Vermeidung und Verringerung 656.2.2 Ausgleich 676.2.3 Maßnahmekonzeption des Landschaftsplans als Vorgabe für den Poolan möglichen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen auf der Ebenedes Flächennutzungsplanes 676.3 Monitoring - Maßnahmenvorschläge für die Umweltüberwachung– Zusammenfassung 757. Kurzzusammenfassung 768. Literaturverzeichnis 79Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 3


1. Einleitung1.1 AnlassIm Auftrag der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> erstellt das BIV Planungs- und Ingenieurbüro D. Goldmannden geänderten Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet.§ 2 Abs. 4 BauGB verlangt, dass jede Bauleitplanung hinsichtlich seiner voraussichtlichenerheblichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes zu überprüfen ist. In § 1 Abs.6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes einzeln aufgeführt. Diesesind hinsichtlich ihrer Betroffenheit zu ermitteln und bezüglich ihrer Erheblichkeit zu beschreibenund zu bewerten. Dies geschieht im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong>, der einen gesondertenBestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan bildet. Die Ergebnisse dieser Prüfungsind in der Abwägung zum <strong>FNP</strong> gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.1.2 Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen, Gegenstände der UmweltprüfungIm Baugesetzbuch wird geregelt, wie die Umweltprüfung inhaltlich und formal durchzuführenund in die Bauleitplanung einzubinden ist. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind die Belange desUmwelt-, Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, insbesondere:a) die Auswirkungen auf Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie dieBevölkerung insgesamt,d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen undAbwässern,f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung vonEnergie,g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesonderedes Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch Rechtsverordnungzur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaftenfestgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nachden Buchstaben a, c und d.Diese Punkte werden durch § 1a BauGB ergänzt.Des Weiteren sind Alternativen für die geplanten Vorhaben zu untersuchen sowie Aussagenzu treffen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt, wenn die geplanten Maßnahmennicht ausgeführt werden.Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB legt die Gemeinde den in dem <strong>Umweltbericht</strong> zu untersuchendenRaum hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad fest. Zu ermitteln sind die erheblichen Umweltauswirkungen.Diese sind im <strong>Umweltbericht</strong> zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltbelange,die Gegenstand der nachfolgenden Umweltprüfung sind, werden im Rahmen derverschiedenen Eingriffe einer Prüfung bezüglich der Art und des Umfangs ihrer BetroffenheitForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 4


unterzogen (Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Arten- und Biotopschutz, Landschaft,Mensch/Bevölkerung und Kulturgüter, sonstige Sachgüter, FFH-Gebiete). Im nachfolgenden<strong>Umweltbericht</strong> werden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: Zusammenfassung der Ziele des <strong>FNP</strong> und seiner Darstellungen mit umwelterheblichenAuswirkungen Darstellung der wesentlichen fachgesetzlichen und fachplanerischen Umweltschutzziele Prüfung der Auswirkungen der Planungen – Prognose Wirkungen der Gesamtheit der Vorhaben bezogen auf die einzelnen Schutzgüter Gegenüberstellung von geplanten Eingriffen und potentiellen Kompensationsbereichen Darlegung der Kompensationsmaßnahmen Monitoring Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse2. Ziele des FlächennutzungsplanesDie Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> hat bereits im Jahr 2009 das Planungsbüro Stadt-Land-Umwelt HeliPischel beauftragt, den <strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet von<strong>Büttstedt</strong> zu erstellen. Der Flächennutzungsplan sowie der <strong>Umweltbericht</strong> wurden im Jahr2009 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt. Gegenstand dieser ergänzendenUmweltprüfung sind die in der Planungshoheit der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> liegenden, geplantenFlächenausweisungen bzw. Neudarstellungen im Flächennutzungsplan, von denen voraussichtlicherhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind , z.B. Bauflächen,Verkehrsflächen, Entsorgungsanlagen, Verdichtung von Windkraftanlagen, etc.Für den Flächennutzungsplan kann als Scoping die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mitparalleler Beteiligung folgender TÖB bzw. Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB gewertet werden: Gemeinde Bickenriede Gemeinde Struth Gemeinde Effelder Gemeinde Küllstedt Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 300 Staatliches Umweltamt Sondershausen Landratsamt Eichsfeld Landesamt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Zweckverband Wasser- und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband Landwirtschaftsamt Leinefelde Straßenbauamt Nordthüringen TEAG Leinefelde TV-Teleservice Thüringer Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege Thüringer Forstamt Deutsche Telekom AG Eichsfeldgas Katasteramt Leinefelde-Worbis Deutsche Bahn AG Wehrbereichsverwaltung Straußberg Thüringer LandesbergamtForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 5


IHK ErfurtPolizeiinspektion WorbisKreishandwerkerschaftNaturschutzbund Deutschland, KreisverbandLandratsamt Unstrut-Hainich-KreisNaturparkverwaltungThüringer Landesamt für Umwelt und GeologieLandwirtschaftliche AG Küllstedt2.1 übergeordnete ZieleHinsichtlich der örtlichen Planung besitzt die Gemeinde Planungshoheit. Sie kann die örtlichenBelange (öffentlich oder auch privat) gegeneinander und untereinander abwägen und nachihrem planerischem Ermessen eine Entscheidung treffen. Die Gemeinde hat jedoch ihre Planungenan die überörtlichen Planungen, soweit diese den Rang eines Ziels der Raumordnungund Landesplanung besitzen, anzupassen. Im Rahmen der entsprechenden Rechtsvorschriftenhat die Gemeinde ihre Planung in das in mehrere Stufen hierarchisch geordnete Systemder räumlichen Planung einzufügen.Zu beachten sind insbesondere gemäß § 4 Abs. 1 ROG (Raumordnungsgesetz) die Ziele derRaumordnung von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.Raumbedeutsame Planungen sind insbesondere solche Planungen und Maßnahmen,die den Grund und Boden in Anspruch nehmen und überörtliche Auswirkungen haben.§ 8 ROG legt fest, dass die Länder die Rechtsgrundlagen für eine Raumordnung ihres Gebietszu schaffen haben. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 ROG haben die Länder Raumordnungspläne füreinen mittelfristigen Zeitraum aufzustellen. Des Weiteren sieht § 8 Abs. 2 ROG unterhalb derEbene der Raumordnungspläne auch Raumordnungspläne für Teilräume – die Regionalpläne– vor.Auf der untersten – örtlichen – Ebene stellen die Gemeinden ihre Bauleitpläne (Flächennutzungspläneund Bebauungspläne) auf. Hierbei haben sie jedoch die Vorgaben der jeweils höherenEbene zu beachten. Diese Anpassungspflicht ist besonders für die Aufstellung von Flächennutzungsplänenvon Bedeutung, weil die Gemeinde im Flächennutzungsplan erstmals einKonzept für ihre örtliche Planung entwirft.Der Regionalplan Nordthüringen vom 27.06.2012 weist folgende Ziele für das Gemarkungsgebietvon <strong>Büttstedt</strong> aus:Die Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> wird nach Karte 1-1 Raumstruktur dem ländlichen Raum zugeordnet(Abbildung 1).Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 6


Abbildung 1: Raumstruktur gemäß Regionalplan NordthüringenGemäß Landesentwicklungsplan 2004 des Freistaates Thüringen soll der Ländliche Raum alseigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum unter Berücksichtigung der Agrarstruktur und dernaturräumlich-landschaftlichen, siedlungsstrukturellen Vielfalt seiner Teilräume entwickeltwerden. Insbesondere seine Wirtschaftsstruktur und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sollendurch an der Lagegunst orientierter Standortvorsorge und durch den Ausbau einer bedarfsgerechten,den örtlichen Bedingungen angepassten Infrastruktur verbessert werden.Weiterhin ist das Gebiet nördlich von <strong>Büttstedt</strong> als Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung(LB-40) sowie um <strong>Büttstedt</strong> bis nordöstlich von Struth gemäß Regionalplan Nordthüringenals Vorbehaltsgebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung (lb-10) ausgewiesen (sieheAbbildung 2: Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte Westteil zum Regionalplan Nordthüringen).Vorranggebiete der Landwirtschaftlichen Bodennutzung sind für eine nachhaltige Entwicklungder Landbewirtschaftung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind indiesen Gebieten ausgeschlossen, sodass diese mit der vorrangigen Nutzung nicht vereinbarsind. Die Ausweisung als Vorbehaltsgebiet ergänzt die Vorranggebiete bei der Sicherung einesquantitativen und qualitativen Flächenpotentials für die langfristige landwirtschaftlicheNutzung. Den Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung soll einer nachhaltigenEntwicklung der Landwirtschaft bei Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungenbesonderes Gewicht beigemessen werden.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 7


insbesondere Räume mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung auszuweisenund Optionen für ihre weitere Entwicklung aufzuzeigen. <strong>Büttstedt</strong> zählt zum VorbehaltsgebietEichsfeld. Der Thüringische Teil des Eichsfeldes ist ein traditionelles Tourismusgebiet mit besonderernatur- und kulturräumlicher Vielfalt und Schönheit. Große Teile des Gebietes sind inden Naturpark „Eichsfeld-Hainich-Werratal“ integriert.Abbildung 3: Karte 4-1 Tourismus gemäß Regionalplan NordthüringenDas Gemarkungsgebiet von <strong>Büttstedt</strong> liegt in der Trinkwasserschutzzone III. In den Bereichender Trinkwasserschutzzone III soll die Beeinträchtigung der Qualität der Grundwasservorkommenausgeschlossen werden.2.2 Umweltprüfungsrelevante Ziele der FlächennutzungsplanungUmweltprüfungsrelevante Ziele sind:1. Bewahrung und Entwicklung der KulturlandschaftDie das Landschaftsbild prägende Kulturlandschaft soll bewahrt und weiterentwickelt werden.Die prägenden Landschaftselemente sollen in ihrer Eigenart geschützt bzw. weiterentwickeltwerden.2. Erhaltung der natürlichen RessourcenErtragreiche Böden sollen der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben und vorVersiegelung bewahrt werden. Die Qualität und das Angebot an Grund- und Oberflächenwassersind zu erhalten und vor Beeinträchtigungen der Neubildungsrate durch Versiegelungzu schützen.3. Sicherung der LandschaftForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 9


Die Erholungsfunktion ist zu erhalten und weiterzuentwickeln. Geplante Bauvorhaben sollendie Wahrnehmbarkeit von Freiräumen nicht beeinträchtigen. Unvermeidbare Eingriffesind zu minimieren und auszugleichen.4. Stärkung des Landschaftsraumes als LebensraumDie Vielfalt der Lebensformen sollen durch Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung vonBiotopvernetzungen gestärkt werden. Vorhandene Schutzgebiete und besonders geschützteLandschaftsbestandteile sind bei der Siedlungsentwicklung zu berücksichtigenund zu beachten.Gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG sind Eingriffe in die Natur Veränderungen der Gestalt oderNutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindungstehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltesoder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.Vorliegend soll die Schwere der Eingriffe ermittelt und verbal-argumentativ bewertet werden.Weiterhin sollen Aussagen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz von Eingriffengetroffen werden. § 15 Abs. 1 BNatSchG besagt, dass der Verursacher eines Eingriffs verpflichtetist, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Gemäߧ 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sollen unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur undLandschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch Maßnahmenausgeglichen (Ausgleichsmaßnahmen oder ersetzt (Ersatzmaßnahmen) werden. EineBeeinträchtigung ist ausgeglichen, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltesin gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerechtwiederhergestellt oder neu gestaltet ist, § 15 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG.2.3 Kommunalpolitische Ziele der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong>Gemäß den Aussagen des Statistischen Landesamtes Thüringen lag die Einwohnerzahl imJahr 2012 bei 846. Dies ist ein Rückgang der Bevölkerungszahl in Bezug auf das Jahr 2009(921 Einwohner) in Höhe von 8,14 %. Grund hierfür ist insbesondere der demografische Wandel.Die „Alten“ bleiben im Ort und die „Jungen“ wandern ab in Regionen mit besseren ArbeitsundLebensbedingungen. Vorrangiges Ziel der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> ist es, vor allem in denBereichen der Landwirtschaft und Industrie das Arbeitsplatzangebot im Gewerbegebiet zusichern und zu erweitern und damit den Bevölkerungsrückgang einzudämmen bzw. durch attraktiveArbeitsplätze sowie ein attraktives gemeindliches Zusammenleben neue Einwohner zugewinnen.Trotz des Bevölkerungsrückgangs ist der Bedarf an Wohnraum innerhalb der Gemeinde gegeben.Um diese Ziele langfristig zu erreichen, wird der Flächennutzungsplan fortgeschrieben.Dem Flächennutzungsplan liegt folgender Flächenbestand und Flächenbedarf zugrunde:FlächennutzungLandwirtschaftlichgenutzte Flächen- AckerflächeBestandin ha625,77572,76InklusivergenehmigterBPLPlanungin ha624,90572,76Neuplanungen/ÄnderungenMehr-/Minderanteil-0,87- Grünlandfläche53,01 VB-BPL Nr.5 „In den52,14 gepl. Radweg(0,32 ha)-0,32Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 10


drei Gerten/AufdemRain“gepl. Retentionsfläche-0,55davon als Vorranggebietfür Windkraft genutzt 169,50(Lawifl.)Wald 20,76 20,76 +/- 0,00Naturnahe Flächen/geschützte Landschaftsbestandteile(ehem. Mülldepo-36,14 46,66 nie) +10,52Ödland 10,52 0,00 (Widmung naturnahe-10,52Fläche)Ver- und Entsorgungsfläche0,33 Gemeinschaftskläranlage0,33 +/- 0,00Verkehrsflächen 10,87 11,50 (Radweg + örtl.Straßenbau)Wasserflächen 1,10 1,65 (Stauraum/RetentionsflächeGieße)Ortslage48,4548,14- Gewerbegebiete 7,85 BPL „Alte 7,85Gemeinde2“+0,63+0,55-0,31+/-0,00- AllgemeinesWohngebiet7,02BPL „KindsburgTeil A“,BPL „Kinds-burg-Steinstraße“BPL „Wiesenweg“7,02+/-0,00- Dorfgebiete- Flächen für denGemeinbedarf- Dauerkleingärten- Grünflächen18,961,8910,232,518,961,8910,232,19Summe 753,94 753,94Abrundung/LückenschlussVerkehrs-(gepl.fläche)+/-0,00+/-0,00+/-0,00-0,313. Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung im <strong>FNP</strong>Hier soll insbesondere auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB festgelegten Belange des Umwelt-,Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie deren Bedeutung für die Gemeinde <strong>Büttstedt</strong>eingegangen werden.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 11


3.1 Schutzgut Boden3.1.1 AllgemeinGemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangenwerden. Ergänzt wird dies durch § 2 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Böden sollen in ihrer Funktion imNaturhaushalt aufgrund seiner Unvermehrbarkeit und seiner vielfaltigen Funktionen erhaltenwerden.Der Thüringer Landesentwicklungsplan 2004 formuliert hierzu folgende Ziele: Der Boden sollin seinen natürlichen Funktionen, in seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichtesowie in seiner Nutzungsfunktion gesichert und erhalten werden. Versiegelungen, Abgrabungenund Aufschüttungen sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. Um Boden alsnicht vermehrbares Naturgut und Lebensraum zu bewahren, sind ein wirksamer Schutz undeine schonende Bodennutzung erforderlich. Schutzbedürftig sind sowohl nährstoffarme alsauch nährstoffreiche Böden und solche mit einem hohen Erfüllungsgrad der natürlichen Bodenfunktionensowie mit besonderen Eigenschaften. Aufgrund ihrer Standorteigenschaftenhaben Böden mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit ein besonderes Potential zumbiologischen, chemischen und physikalischen Abbau von Schadstoffen.Unbebaute Bereiche in ausreichender Größe sind Voraussetzung für die Funktionsfähigkeitdes Naturhaushaltes insgesamt und im Einzelnen. Versiegelungen von Böden dürfen dieseFunktionsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigen. Die Neuinanspruchnahme von Boden undderen Umfang erfordert eine Begründung.Durch einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Naturgut Boden kann die vorrangigeInanspruchnahme bereits versiegelter oder vorbelasteter Böden für Baumaßnahmen, diebessere Zuordnung der Verkehrs- und Siedlungsnutzung im Raum zur Reduzierung von Funktionstrennungen,die Bündelung von Trassen, die geringe und bedarfsgerechte Ausweisungund Nutzung von neuem Bauland und die Entsiegelung von nicht mehr benötigten Flächenzunehmend an Bedeutung gewinnen.Einträge von Schadstoffen sowie Schädigungen der Bodenstruktur sollen vermieden werden.Flächen, für die eine weitere bauliche Nutzung nicht mehr vorgesehen ist, sollen entsiegeltund rekultiviert oder renaturiert werden.Um die Vielfalt und Eigenart der natürlichen Bodenbildung zu sichern, ist es erforderlich, natürlichbelassene Böden zu erhalten und vor Schädigungen durch Erosion und Verdichtung zuschützen. Damit werden auch Voraussetzungen für den Schutz und die Wiederherstellung derLebensräume für die unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Das betrifft vorallem Moore, Auenböden, grundwasserbeeinflusste Mineralböden sowie nährstoffarme Böden.3.1.2 Bestandsaufnahme Schutzgut BodenDas Gebiet nördlich von <strong>Büttstedt</strong> ist als Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzungsowie um <strong>Büttstedt</strong> bis nordöstlich von Struth gemäß Regionalplan Nordthüringen als VorbehaltsgebietLandwirtschaftliche Bodennutzung ausgewiesen. Im Untersuchungsgebiet dominiertder Obere Muschelkalk. Dabei handelt es sich um eine Wechselfolge von Kalk- und Tonsteinenmit einer Restmächtigkeit von wenigen Metern. Der Obere Muschelkalk für die Gemarkungbesteht einerseits aus dem darunter liegenden festen Trochitenkalk und einer mächtigenWechsellagerung aus Kalk-, Ton- und Mergelgestein, den sog. Ceratitenschichten. Diehauptsächlich aus den Ceratitenschichten hervorgegangenen Böden sind lehmig bis tonig undmehr oder weniger kalkreich. Fortgeschrittene Stadien der Rendzinaentwicklung, BrauneForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 12


Rendzina bis stark steinige Rendzinen und Terra Fusca überwiegen. Diese Böden sind nurmäßig ertragreich. Die Verwitterungsrückstände des Muschelkalks erschweren durch die Tonfraktiondie Ackernutzung. Die auftretenden Böden sind für diese Region typisch. Östlich von<strong>Büttstedt</strong> treten kleinflächig typische Anmoorgleye und Pseudogleye auf. In der Gemarkungsind weiterhin Parabraunerde/Fahlerde vertreten.BodennutzungDie Acker- und Grünlandflächen als landwirtschaftlich genutzte Flächen stellen in der Gemarkung<strong>Büttstedt</strong> den größten Flächenanteil dar. In der Ackerflächennutzung dominiert der Getreideanbau.Den größten Anteil hat dabei der Winterraps. Weiterhin wird zunehmend Mais fürdie Futterversorgung angebaut. Für die landwirtschaftliche Produktion herrschen allgemeinmittlere, teilweise ungünstige Bedingungen.Im Rahmen von geplanten Eingriffen sind insbesondere Seltenheit, Gefährdung, Empfindlichkeitgegenüber Beeinträchtigungen, Regenerationszeit, Natürlichkeitsgrad und Nutzungsintensitätbei der ökologischen Bewertung des Schutzguts Boden zu berücksichtigen.Vorbelastung/Empfindlichkeit/ErosionBeeinträchtigungen des Bodenhaushalts beruhen hauptsächlich auf menschlichen Eingriffen,wie Flächenversiegelung, Altlasten, Schadstoffeinträgen unterschiedlicher Art.Die Rendzinen des Oberen Muschelkalks reagieren sehr empfindlich auf Schadstoffeinträge,insbesondere innerhalb der Siedlungsfläche durch Versiegelung sowie der Einbringung vonDüngemitteln bzw. Pestiziden in die landwirtschaftlichen Flächen. Hier kann von einer mittlerenVorbelastung der Böden ausgegangen werden.Die Erosionsanfälligkeit der Böden in den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist von besondererBedeutung hinsichtlich der Art der Bodennutzung, der Hangneigung, der Niederschlagsmengesowie der vorkommenden Bodenart, da der Verlust bzw. die Umlagerung vonfruchtbarem Boden ein Verlust bzw. eine Minderung der Ertragsfähigkeit der Böden zur Folgehat. Von Erosion betroffen sind insbesondere der nördliche Gemarkungsbereich sowie derHangbereich Kindsburg/Steinstraße. Bei der Bewirtschaftung der betroffenen Flächen ist dieszu berücksichtigen.3.2 Schutzgut Wasser3.2.1 AllgemeinWasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und unmittelbare Lebensgrundlage fürMenschen, Tiere und Pflanzen. Es hat in ausreichender Menge und in guter natürlicher Beschaffenheitzur Verfügung zu stehen. Gemäß § 1a WHG sind Gewässer Bestandteil des Naturhaushaltesund somit als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. In § 2 Abs. 1 Nr. 4BNatSchG wird gesetzlich festgelegt, dass natürliche und naturnahe Gewässer, Rückhalteflächenund Uferzonen zu erhalten, zu entwickeln und wiederherzustellen sind. Änderungen desGrundwasserspiegels sind zu unterbleiben und Gewässer naturnah auszubauen.Hierzu werden im Landesentwicklungsplan 2004 folgende Ziele formuliert: Der gute Zustandder Gewässer soll gesichert bzw. erreicht werden. Entsprechend der von der europäischenWasserrahmenrichtlinie geforderten flussgebietsbezogenen Bewirtschaftung der Gewässersoll hierzu bis zum Jahr 2009 je Flussgebietseinheit ein behördenverbindlicher Bewirtschaftungsplaninkl. Maßnahmeprogramm unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt werden.Natürliche und naturnahe Gewässerabschnitte sollen erhalten bzw. wiederhergestellt, dieStrukturvielfalt und Wassergüte verbessert sowie die Durchgängigkeit sichergestellt werden.Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass bis zum Jahr 2015 der gute Zustandder Gewässer erreicht wird. Die Vermeidung einer Verschlechterung sowie der Schutz und dieForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 13


Verbesserung der aquatischen Ökosysteme, einschließlich der davon abhängigen Landökosystemeund Feuchtgebiete, sind deshalb vordringliches Gebot bei allen Nutzungen des Freiraums.Das erfordert auch eine schrittweise Reduzierung bzw. Einstellung von Einleitungenunzureichend behandelter Abwässer und Emissionen in die Gewässer. Dies verlangt eine sehrweitgehende Abstimmung zwischen allen Beteiligten über Ländergrenzen hinweg. Das geeigneteInstrument hierfür ist die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammeninnerhalb der Flussgebietseinheiten.Oberflächengewässer, Auen, Ufer, Quell- und Feuchtgebiete sowie Moore sind Lebensräumefür besondere Tier- und Pflanzenarten. Eine hohe Gewässergüte und ein funktionsfähigerWasserkreislauf sind zum Schutz und zur Entwicklung der Gewässer in ihrer Vielfalt, Eigenartund Bedeutung als Naturgut notwendig.Oberflächengewässer und Grundwasser sollen als natürliche Ressourcen, insbesondere fürdie Trinkwassergewinnung, nachhaltig bewirtschaftet und vor Schadstoffeinträgen geschütztwerden. Es soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Grund- und Oberflächenwasser angestrebtwerden. In Wasserschutzgebieten sind zur Sicherung einer qualitativ hochwertigenTrinkwasserversorgung standortangepasste Nutzungen unerlässlich.3.2.2 Bestandsaufnahme Schutzgut WasserGrundwasservorkommen bilden wichtige Kriterien für den Boden, die Oberflächengewässersowie für Flora und Fauna. Die Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> befindet sich in der WasserschutzzoneIII von verschiedenen Wassergewinnungsanlagen (Quellfassungen Kloster Anrode, Gläser-Quelle, Lutherquelle). In den jeweiligen Schutzgebieten gelten hinsichtlich im Umgang mitwassergefährdenden Stoffen entsprechende Verbote und Nutzungsbeschränkungen.StandgewässerAls temporäres Standgewässer kann der „Spanier See“ angesehen werden. Im Rahmen derErrichtung der bereits bestehenden Windkraftanlagen entstand dieser als AusgleichsmaßnahmeFließgewässerInnerhalb der Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> sind folgende Gewässer 2. Ordnung vorhanden: Gieße (Gewässerkennzahl: 56412 12) Wistel (Gewässerkennzahl: 56412 12 24) Möhrengraben (Gewässerkennzahl: 56412 12 34) Spitzengraben (Gewässerkennzahl: 56412 12 92) Sechsgärtengraben (Gewässerkennzahl: 56412 13 21) Obertalsgraben (Gewässerkennzahl: 56412 13 4)Die Fließgewässer haben eine hohe Bedeutung. Sie bieten wildlebenden Tieren und Pflanzenbesondere und nicht ersetzbare Lebensräume.• Erhalt der Durchgängigkeit der naturnahen Gewässer als Ausbreitungs- und Wanderwegfür Tiere• Entwicklung von nicht naturnahen Gewässern zu naturnahen GewässernErhalt und Entwicklung von Ufergehölzen, Auwäldern und Feuchtgebieten• weitgehende Herausnahme aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.•Die Fließgewässer prägen das Landschaftsbild der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong>. Die Gieße wird voneinem dichten Gehölzsaum aus Kopfweisen, Eschen, Feldgehölzen und Pappeln gesäumt.Hinter der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> fließt der Bauch durch ein ca. 3 m tiefes Kerbtal. Im BereichForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 14


des Sechsgärtengrabens befindet sich ein Erlen-Eschenwald. Außerhalb der Ortschaft grenzendie Ackerflächen fast unmittelbar an die Böschungsbereiche der Gewässer. Innerhalb derOrtslage grenzen die privaten Haus- und Gartengrundstücke an die Uferböschungen.Bezüglich der Vorbelastung bzw. der Empfindlichkeit der Fließgewässer reagieren diese besondersauf Schad und Nährstoffeinträge sowie auf Beeinträchtigungen der natürlichenSelbstreinigungskraft durch Begradigung und Beseitigung der Ufergehölze sowie Überbauungvon natürlichen Überschwemmungsgebieten. Dies führt zu Flächenverlusten und beeinträchtigenden Retentionsraum und vermindert den Lebensraum von Flora und Fauna.Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung der Ackerflächen kann von einer geringen bis mittlerenBelastung der Gewässer mit Nitraten, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, sowie durchdie Einleitung von teilweise vorgeklärten Siedlungsabwässern, etc. ausgegangen werden.GrundwasserGrundwasser und oberirdische Gewässer (WHG u. ThürWG) sind so zu bewirtschaften, dasseine nachteilige Veränderung eines mengenmäßigen und ökologischen Zustands vermiedenwird.• Erhaltung des unbeeinflussten Zustandes• Verminderung des Eintrags von Schadstoffen• Vermeidung von Grundwasserabsenkung• Vermeidung der Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung• Minimierung der OberflächenversiegelungDie Festlegung der gesamten Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> als Wasserschutzgebiet der Zone IIIregelt die möglichen Nutzungen. In der Wasserschutzgebietszone III ist eine Siedlungsentwicklungzwar grundsätzlich möglich, jedoch mit Einschränkungen. Die Einschränkungen ergebensich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Negative Auswirkungen der Bebauungauf das Grundwasser und die Wassergewinnung müssen in der verbindhohen Bauleitplanungdurch geeignete Festsetzungen ausgeschlossen werden.Der Grundwasserspiegel liegt im Bereich des verkarsteten Mittleren Muschelkalkes bei etwa10-15 m unter Gelände. In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen fließen neugebildeteWässer oberirdisch oder über den Interflow (kurzzeitiger Zwischenabfluss durch die ungesättigteBodenzone) ab. Nur der verbleibende Teil bildet Grundwasser im Untergrund mit sehrunterschiedlichen Verweilzeiten. Im Verwitterungsbereich der Bodenoberfläche handelt es sichvorrangig um Porengrundwasser. Die zerklüfteten Gebiete des Muschelkalks besitzen in derRegel eine hohe Grundwasserbildungsrate. Die Grundwasserneubildung liegt im Durchschnittbei ca. 200-bis 250 mm/Jahr. Der Bereich der Bachauen nimmt aus hydrogeologischer Sichteine Sonderstellung ein. Die aus Lockersedimenten aufgebauten Talfüllungen bestehen ausSand, Kies, Schluff und Auenlehm und weisen eine gute Grundwasserführung auf. Hier werdenteilweise Grundwasserneubildungsraten über 500 mm erreicht. Die Rendzinen des OberenMuschelkalks und die Braunen Rendzinen weisen eine sehr hohe Filterfunktion auf.Innerhalb der unversiegelten sowie gering versiegelten Flächen besteht eine geringe Vorbelastungder Grundwasserneubildung. Das Retentionsvermögen ist kaum bzw. geringfügig eingeschränkt.Bestehende Vorbelastung/Empfindlichkeit:Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist stark abhängig vonden Grundwasserflurabständen, der Bodenbeschaffenheit und Mächtigkeit der über denGrundwasserleiter auflagernden Deckschichten. Das Grundwasser in den Talauen und in Karbonatgesteinendes Muschelkalkes ist wenig vor eindringenden Schadstoffen geschützt. Zwarist im Bereich der Auensedimente von bindigem, feinkörnigem und damit absorbierendemForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 15


Deckschichtmaterial auszugehen, jedoch ist der Grundwasserflurabstand sehr gering (unter 5Meter). Im Fall der Karbonatgesteine kommen zumeist nur geringmächtige Deckschichtenvor. Das Wasser dringt schnell ein und wird durch relativ breite Sparten und Klüfte schnellabgeleitet.Eine besondere Empfindlichkeit der Grundwasserneubildungsrate besteht gegenüber demVersiegelungsgrad von Bodenflächen (Flächenversiegelungen). Die vorhandenen Versiegelungeninnerhalb der Gemarkung (Bauflächen, Straßen, stark verdichtete Bereiche etc.) verursacheneinen erhöhten Oberflächenabfluss von anfallendem Niederschlagswasser. Im Bereichder bestehenden Bodenversiegelungen geht die Filterfunktion des Bodens für das Grundwasserverloren. In Abhängigkeit von Grundwasserflurabstand und Gefährdungspotenzial werdenAltablagerungen und Altstandorte teilweise als gravierende Beeinträchtigung eingestuft. Indiesen Fällen können schadstoffhaltige Sickerwässer besonders leicht bis zum ungeschütztenGrundwasser eindringen. Beeinträchtigungen durch Schadstoffeintrag infolge von Verkehrsimmissionensind im Untersuchungsraum kaum gegeben. Infolge des vergleichsweisegeringen Verkehrsaufkommens ist nur von einem mittleren Gefährdungspotenzial auszugehen.Als allgemeine Beeinträchtigung nimmt die Landwirtschaft eine besondere Stellung ein. Wirtschaftsdüngerund Pflanzenschutzmittel gelangen bei klüftigem Festgestein und geringmächtigen,filternden Auflageschichten teilweise in das Grundwasser und damit in die Nahrungskette.Weitere Beeinträchtigungen können der Grundwasserentnahme für die Trinkwassergewinnungsowie für Bewässerungszwecke zugewiesen werden.Überschwemmungsgebiete (§ 31h WHG, §§ 80, 81, 82ThürWG)Überschwemmungsgebiete werden nach § 80 ThürWG durch Rechtsverordnung festgestellt.Bis zu einer Festsetzung gelten auch die in den Arbeitskarten der Wasserbehörden dargestelltenund im Staatsanzeiger veröffentlichten Gebiete. Die Berechnung der Überschwemmungsgebieteerfolgt auf Grundlage des 100jährigen Hochwassers. In diesen Bereichen ist die Ausweisungvon neuen Bauflächen unzulässig (§ 31b (4) WHG, § 81 ThürWG).Für die in der Gemarkung vorhandenen Fließgewässer wurden keine Überschwemmungsgebietemit Rechtsstatus im <strong>FNP</strong> aufgenommen.Es befinden sich keine neu ausgewiesenen Bauflächen innerhalb von geplanten Überschwemmungsgebieten.3.3 Schutzgut Klima3.3.1 AllgemeinDas Schutzgut Klima wird im BNatschG und Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) behandelt.• § 2 (1) Nr.6 BNatSchG zeigt Wege zum Schutz und zur Verbesserung des Klimas durchden Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzungerneuerbarer Energien auf• Einbettung des Klimaschutzes in den Naturschutz und die Landschaftspflege.• BlmSchG - Ziel: Vermeidung und Verringerung von Emissionen bei der Genehmigung unddem Betrieb von Anlagen, Einhaltung von Immissionsgrenzwerten bestimmter Substanzenin der Luft, Erhaltung und Entwicklung einer die Gesundheit und das Wohlbefinden desMenschen sowie die naturraumtypische Entwicklung von Tieren, Pflanzen und deren Le-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 16


ensgemeinschaften gewährleistende Luftqualität, Erhaltung und Entwicklung eines dasWohlbefinden des Menschen gewährleistenden Bioklimas.Im Thüringer Landesentwicklungsplan 2004 werden hierzu folgende Ziele formuliert:• Dauerhafte Sicherung von reiner, unbelasteter Luft sowie klimatologischer RegulationsundRegenerationsfunktionen des Freiraums,• Vermeidung bzw. Minderung von Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe,• Schutz von klimaökologisch wirksamen Ausgleichsräumen vor Nutzungsänderungen, diediese Räume in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können.Saubere Luft ist eine unmittelbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Diedauerhafte Sicherung der Funktionen von Klima/Luft als Bestandteil des Naturhaushaltes erfordertdie Erhaltung und Verbesserung klimatisch wirksamer Ausgleichsräume, die Erhaltungvon Luftzirkulations- und Luftaustauschsystemen sowie die Vermeidung und Verminderungvon Luftverunreinigungen. Hierzu gehören die Verminderung von Emissionen klimarelevanterGase sowie die Erschließung zusätzlicher Potentiale zur Senkung der Treibhausgasemissionenund Luftverunreinigungen durch Staub und Staubpartikel. Damit können sowohl dasWohlbefinden des Menschen und der Schutz des Naturhaushaltes als auch die bioklimatischbedeutsamen Funktionen der Landschaftsräume gewährleistet werden.Die klimaökologischen Regulations- und Regenerationsfunktionen werden wesentlich durchWälder, Felder, Wiesen und Wasserflächen, die für Siedlungs- und Erholungsgebiete als Kaltluftentstehungs-und abflussgebiete fungieren, gewährleistet. Klimaökologisch wirksameRäume sind insbesondere die für Thüringen spezifischen Leitbahnen der regionalen und lokalenBerg- und Talwindsysteme sowie zusammenhängende Grünbereiche in den Städten undihrem Umland, die als Belüftungsschneisen durch die Frischluftbildung, Kaltluftentstehung undden Kaltluftabfluss die siedlungsklimatische Situation verbessern. Dazu zählen die ausgedehntenWälder der Thüringer Gebirge, großräumige Acker- und Grünlandbereiche sowiestrukturreiche Landschaftsteile mit über zwei Prozent Hangneigung, die wesentlich zum Temperaturausgleichund zur Frischluftzufuhr in den Siedlungen beitragen. Flächeninanspruchnahmenund Nutzungsänderungen, die diese Räume in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigenkönnen, werden aufgrund der klimaökologischen Belange vermieden. Vor allemin den Verdichtungsräumen sowie in den Stadt- und Umlandräumen sind diese Ausgleichsräumevon besonderer Bedeutung.Bei der Zuordnung der neuen Bauflächen wurde die Verträglichkeit der Nutzungen mit den imUmfeld bestehenden Nutzungsarten berücksichtigt, soweit dies auf Ebene der Flächennutzungsplanungmöglich ist.Nachteilige lufthygienische Auswirkungen können im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanungdurch die Ansiedlung emissionsarmer Betriebe (bzgl. Luftschadstoffe, Gerüche, Staub)bzw. durch die Festsetzung von Emissionsbeschränkungen für Betriebe oder technische Anlagenausgeschlossen bzw. auf ein zulässiges Maß reduziert werden.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 17


3.3.2 Bestandsaufnahme Schutzgut KlimaDie Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> wird dem Klimabereich "Zentrale Mittelgebirge und Harz" zugeordnet.Die Jahresmitteltemperatur in diesem Klimabereich liegt zwischen 5,6°C bis 9,2°C unddie Jahressumme des Niederschlags bei 453 mm bis 1059 mm. Flächen mit einer realen Gebietsverdunstungvon < 400 mm/a sind im Landkreis Eichsfeld bevorzugt in unbewaldeten undmorphologisch wenig gegliederten Bereichen außerhalb der Talauen verbreitet. Die überwiegendvorherrschende Windrichtung in freien Lagen ist Westsüdwest. Das Klima dieser Regionist, bezogen auf ganz Thüringen, verhältnismäßig kühl und besonders bei West- und Nordwestwetterlagenfeucht. Das regionale und lokale Klima eines Landstriches wird neben denallgemeinen klimatischen und atmosphärischen Einflüssen hauptsächlich durch seine Oberflächenstrukturund die Boden- und Landnutzung beeinflusst. Stark versiegelte Flächen besitzenein größeres Wärmepotenzial als land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen und wirkendamit abkühlungshemmend.Aufgrund der Lagebeziehung kann das klimatische Leistungsvermögen in Ausgleichsräumendie biotischen und lufthygienischen Belastungen in den Wirkungsräumen (Siedlungsgebiet)abbauen. Diese Funktion übernehmen vorrangig Kaltluftleitbahnen.Zur Beurteilung der Eignung und Empfindlichkeit des Schutzgutes Klima sind mehrere Parameterzu erfassen (nach UVPG und BNatSchG):• Topographie,• Besiedlung,• Frischluftentstehungs- und -abflussgebiete,• Richtung der Frischluftzufuhr,• Gebiete ohne oder mit geringer Luftbelastung,• Luftaustauschbahnen, insbesondere zwischen unbelasteten und belasteten Bereichen,• Gebiete mit luftverbessernder Wirkung (z.B. Staubfilterung, Klimaausgleich).Hinsichtlich der Ausgleichsleistungen muss unterschieden werden zwischen austauscharmenund windreichen Wetterlagen. Bei windreichen Wetterlagen führen großräumige horizontaleDruckunterschiede zu Luftmassenbewegungen mit höherer Intensität. Das vorhandene Relief,die Waldverteilung und Bebauung wirken als Leitvorrichtung für die allochthonen Luftströmungen.Bodennahe, belastete Luftmassen werden stetig ersetzt bzw. mit reinen Luftmassendurchmischt. So wird in der Regel eine ausreichende Durchlüftung der Wirkungsräume gewährleistet.Gleichzeitig nimmt die Temperatur mit zunehmender Höhe ab. Unter dem Einflusslanganhaltender sommerlicher Hochdruckgebiete entstehen austauscharme Wetterlagen, diein den bodennahen Luftschichten zur Ausbildung eines lokalen Strömungssystems führen.Dieses lokale Strömungssystem unterbindet Austauschvorgänge mit den höheren Atmosphären.Es entstehen sogenannte Inversionswetterlagen. Bei Inversionswetterlagen erfolgt derbodennahe Luftmassenaustausch mit relativ geringer Intensität. Der Luftmassenaustauschwird dabei im Wesentlichen durch die Wärmeinseln der Siedlungen und durch das Fließverhaltender Kaltluft vorangetrieben. Die Kaltluft folgt in ihrem Fließverhalten dem Schwerkraftprinzip.So gewinnen Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation und Bebauung gegenüber denwindreichen Wetterlagen an Bedeutung. Folglich müssen bei Veränderung dieser Landschaftsfaktorenaufgrund der höheren Empfindlichkeit die Ausgleichsleistungen bei austauscharmenWetterlagen besonders betrachtet werden. Die sonnenexponierten Südhanglagenweisen eine besondere Klimagunst auf.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 18


Die vorhandenen Grünflächen, Wiesen und Felder (windoffene Gebiete) übernehmen hauptsächlichdie Funktion der Kaltluftproduktion und die Waldgebiete sowie strukturierte Halboffenländer(z. B. Streuobstwiesen, Gehölzstrukturen) hauptsächlich die Funktionen der Filterungund Frischluftproduktion.Infolge der Hangneigung fließt die Kaltluft, dem Schwerkraftprinzip folgend, in austauscharmenWitterungslagen, hangabwärts. Die Fluss-/Bachauen übernehmen dabei wesentlichFunktionen des Kaltluftabtransportes. Die Gieße und der Sechsgärtengraben stellen sich alswichtige Kaltluftleitbahnen dar. Die südlich exponierten Hänge in der Gemarkung von<strong>Büttstedt</strong> besitzen eine besondere Klimagunst.Bestehende Vorbelastung/Empfindlichkeit:Als wichtige Kaltluftabflussbahnen können die Gewässerniederungen sowie Täler innerhalbder Gemarkung betrachtet werden. Das lokale Klima ist im Siedlungsgebiet von <strong>Büttstedt</strong> infolgeder Wärmeabstrahlung aus den bebauten Bereichen sowie aus den Straßenflächen undden damit einhergehenden Immissionen bereits vorbelastet. Der Ortskern sowie die bestehendenGewerbegebiete stellen sich als Flächen mit erhöhter Wärmespeicherung, geringerLuftfeuchtigkeit und als Bereiche mit größerer Veränderung des Windfeldes gegenüber derSiedlungsrandbereiche mit meist hohem Grünflächenanteil dar (Siedlungsklima/Bereich mitÜberwärmungstendenz). Die Siedlungsrandbereiche stellen den Übergang zum Freilandklimadar. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Topographie und der Hauptwindrichtung ausSüdwest, gefolgt von Winden aus Nordwest, ist eine gute Durchlüftung des Ortskerns gewährleistet.Nordwestlich von <strong>Büttstedt</strong> verläuft der Damm der ehemaligen Bahnlinie. Er quert die Kaltluftleitbahnder Gieße. Im Umfeld stehen jedoch umfangreiche frisch- und kaltluftproduzierendeFlächen zur Verfügung, sodass durch diese künstlich geschaffene Aufschüttung keine erheblicheBeeinträchtigung für das Siedlungsklima entsteht.Natürliche sowie künstliche Hindernisse, wie z. B. tiefe und enge Taleinschnitte, Gehölzhecken,Dämme und Querriegel in Form von Baukörpern (Gebäuderiegel, Brückenbauwerke,Straßenböschungen), innerhalb von Kaltluftabflussgebieten können zur Bildung von sogenanntenKaltluftseen führen (Aufstau von Kaltluft). Je nach Höhe des Hindernisses und unterBerücksichtigung der örtlichen Topographie kann ein solcher Kaltluftanstau mehrere MeterHöhe aufweisen. Solche Kaltluftstaus sind meist verbunden mit Nebelbildung und Ansammlungvon Schadstoffen. Es besteht in solchen Bereichen eine erhöhte Früh- und Spätfrostgefahr(z. B. entlang des Taleinschnittes der Gieße im Bereich des nordöstlichen Ortsrandes von<strong>Büttstedt</strong> in Richtung des Sportplatzes und des Klärwerkes und westlich des Bahnviaduktes).Die von den Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten, den Kaltluftleitbahnen sowie den Flächenmit Filterfunktion ausgehenden Regulationswirkungen werden durch Schadstoffeinträgebeeinträchtigt. Emissionsquellen innerhalb der Siedlungsbereiche wirken sich negativ auf dieWohn- und Aufenthaltsqualität aus. Die Empfindlichkeit der Klimafunktionen innerhalb derOrtslage sowie in der Ortsrandlage gegenüber kleineren baulichen Maßnahmen ist als geringzu prognostizieren.Emissionsquellen im Siedlungsgebiet sowie in der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> sind:• private Haushalte (Hausbrand, insbesondere bei Verwendung von Kohle),• emittierende Gewerbegebiete• landwirtschaftliche Unternehmen mit Stallanlagen, Güllelager etc.• VerkehrsemissionenInfolge der Verwendung umweltfreundlicher Heizmedien ist die Luftbelastung mit Schadstoffenin den vergangenen Jahren rückläufig.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 19


<strong>Büttstedt</strong> befindet sich nicht an einer vielbefahrenden Bundesstraße, so dass die Verkehrsemissionenim Vergleich zu den Städten in den Nachbargemarkungen, relativ gesehen,gering ist (untergeordnete Stellung infolge des relativ geringen Durchgangs- und Anliegerverkehrs).Bei der L 1008 im westlichen Teil der Gemarkung handelt es sich um eine Verbindungsstraßevon Struth nach Dingelstädt. Die Schadstoffbelastung im angrenzenden Landschaftsraum entlangdieser Landesstraße kann als mittel eingestuft werden (> 2000 Kfz/Tag). Die L 1006 dientals Ortsverbindungsstraße (Küllstedt - Bickenriede).Die vorhandene Schießanlage sowie die Autoverwertung unterliegen als genehmigungsbedürftigeAnlagen den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Hier ist auf die Einhaltungder festgesetzten Emissionswerte zu achten.Im Bereich der westlichen Gemarkungsgrenze von <strong>Büttstedt</strong> sind windexponierte Flächen miteiner hohen Leistungsdichte für Windenergie vorhanden.Unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe zur Landstraße zwischen Küllstedt und <strong>Büttstedt</strong>und zu den vorhandenen Baugebieten sowie, infolge der Nutzung innerhalb des Plangebietesselbst und der vorhandenen Topographie, kann von einer geringen klimatischen Vorbelastungdes Planungsraumes ausgegangen werden. In der Nähe zum ausgewiesenen Geltungsbereichbefinden sich keine emittierenden Gewerbebetriebe etc.Emissionen:Seit 1990 haben sich die Emissionen im Freistaat Thüringen vor allem in den Sektoren Industrieund Hausbrand deutlich reduziert. Ursachen sind vor allem die Stilllegung von Anlagen, derEinsatz emissionsärmerer Energieträger (Umstieg von Kohle auf Gas und Öl), die Anwendungmoderner Technologien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen an die Emittenten.3.4 Biotop- und Artenschutz (Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt)3.4.1 AllgemeinDie wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften sind nach § 2 (1) Nr. 9Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und nach § 1 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zuschützen.• Schutz, Pflege, Entwicklung bzw. Wiederherstellung ihrer Biotope und ihrer sonstigen Lebensbedingungen• § 2 (1) Nr. 9 BNatSchG - Erhalt und Entwicklung noch vorhandener Naturbestände, wieWald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstige ökologisch bedeutsameKleinstrukturen auch im besiedelten BereichUm die Tiere und Pflanzen mit ihren Lebensräumen dauerhaft zu sichern, ist im § 3 BNatschGund im § 1a ThürNatG die Entwicklung eines Biotopverbundes festgeschrieben.• nachhaltige Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationeneinschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften• Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer WechselbeziehungenDer Thüringer Landesentwicklungsplan 2004 legt hierzu folgende Ziele fest:• Erhaltung der Artenvielfalt durch Schutz, Pflege und Weiterentwicklung der charakteristischenThüringer Naturräume mit ihrer natürlichen historisch gewachsenen ArtenvielfaltForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 20


• Sicherung und Entwicklung der Lebensräume schutzbedürftiger Arten durch eine den Naturhaushaltschonende LandnutzungDie biologische Vielfalt überlebensfähiger Populationen, d.h. der natur- und kulturräumlichbedingte Bestand an wild lebenden Pflanzen und Tieren und ihre Lebensgemeinschaften, erfordertin ihrer Biodiversität eine langfristige Sicherung. Dabei kommt den streng geschütztenArten, deren Populationen auf Thüringen begrenzt und deren Populationen in Thüringen besondersindividuenreich und stabil sind, eine besondere Bedeutung zu. Der Schutz von TierundPflanzenarten wird vor allem durch die Bewahrung bzw. Entwicklung ihrer Lebensräumerealisiert. Dafür ist es erforderlich, möglichst großflächige störungsarme Lebensräume alsGrundgerüst eines Biotopverbundsystems zu erhalten, soweit erforderlich, zu entwickeln undzu vernetzen. Übergangs- und Pufferzonen für diese Lebensräume können dort erforderlichsein, wo unmittelbare Einflüsse von außen ihre Qualität erheblich beeinträchtigen. Durch dieErhaltung und Entwicklung von so genannten Trittsteinbiotopen werden die Wanderung undder genetische Austausch der Arten ermöglicht. Nicht durch Störungen beeinträchtigte undunzerschnittene Landschaften sind für den Artenschutz bedeutsam. Durch die Landnutzungenwerden die Ansprüche der schutzbedürftigen Arten hinsichtlich Lage, Größe und Beschaffenheitihrer Lebensräume berücksichtigt.SchutzgebieteDer westliche Teil der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> befindet sich innerhalb der Gebietsausweisungzum Landschaftsschutzgebiet "Obereichsfeld" sowie zum Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal. Als Orientierungsgrenze für die Abgrenzung wurde die Küllstedter Straße (Straßezwischen Struth und Küllstedt) vorgesehen. Innerhalb des Gemarkungsgebietes befinden sichkeine Ausweisung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)­ und der Vogelschutzgebiete (VSG) nacheuropäischem Recht. Die Flächen der Schutzgebiete nach §§ 12-17 ThürNatG und flächigenBiotopbestände gern. § 18 ThürNatG sind unter Berücksichtigung des Landschaftsplanes"<strong>Westerwald</strong>-Ershausen/Geismar" nachrichtlich in den <strong>FNP</strong> aufgenommen.Naturschutzgebiete (NSG)§ 23 BNatSchG, § 12 ThürNatGNaturschutzgebiete sind innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> nicht ausgewiesen bzw. geplant.Landschaftsschutzgebiete (LSG)§ 26 BNatSchG, § 13 ThürNatGIn der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> ist das Landschaftsschutzgebiet „Obereichsfeld“ ausgewiesen.Naturparke§ 27 BNatSchG, § 15 ThürNatGInnerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> ist der Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal ausgewiesen.Die Gebietsausweisung als Naturpark wurde im März 2012 rechtswirksam.Naturdenkmale§ 28 BNatSchG, § 16 ThürNatGPunktuelle Naturdenkmale wie Einzelbäume, werden im <strong>FNP</strong> 2013 mit ND 204 dargestellt. Eshandelt sich dabei um die Friedenseiche. Die Anpflanzung von Linden am ,,14 Heiligenbild"auf dem Mittelberg ist als landschaftsprägend einzustufen. Eine Ausweisung als Naturdenkmalist im Landschaftsplan nicht erfolgt und wird daher im <strong>FNP</strong> nur informativ dargestellt.Flächenhafte Naturdenkmale sind innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> nicht ausgewiesen.Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und besonders geschützte Biotope§ 30 BNatSchG, §§ 17 und 18 ThürNatGForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 21


Die Flächen, die unter dem besonderen Schutz des ThürNatG stehen sind: Geschützte Landschaftsbestandteile(§ 17 ThürNatG):• kleine Wasserflächen, Wasserläufe, Moore, Streuwiesen, Röhrichte, Haine, Heiden, Felsgruppen,Steinriegel, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Steilufer, Bodenformen. bedeutsameGrünbestände, einschließlich Alleen und einseitige Baumreihen, besondere Pflanzenvorkommen,Laich- und Brutgebiet, Einstände und Wechsel (Migrationswege) von TierenBesonders geschützte Biotope (§ 18 ThürNatG):• Quellgebiete, natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässereinschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen Vegetationsowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßigüberschwemmten Bereiche, Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen und hochstaudenreicheNasswiesen, nicht intensiv genutzte Feuchtwiesen, Bergwiesen, Binnenlandsalzstellen,• Moor-, Bruch, Sumpf-, Aue-, Schlucht-, Felsschutt- und Blockwälder,• Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Borstengrasrasen, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden,Trockenwälder und -gebüsche, Staudenfluren trockenwarmer Standorte,Schwermetallrasen, Streuobstwiesen,• natürliche Block- und Felsschutthalden, Felsbildungen, Lehm- und Löswände. Höhlen undStollen (soweit diese nicht mehr genutzt werden),• ausgebeutete und nach öffentlichem Recht nicht für eine Folgenutzung vorgesehene Lockergesteinsgrubenund Steinbrüche,• alte Lesesteinwälle, Hohlwege, Erdfälle und DolinenDie gesetzlich geschützten flächenhaften Biotope wurden im Planteil zum <strong>FNP</strong> dargestellt:Lfd. Nr. Thür. Biotoptyp KurzbeschreibungIX-1 6510 211/4211/6223Streuobstwiese/Halbtrockenrasen/TrockengebüschAm SO-exponierten Hang stehen weiter verstreutmittelalte Obstbäume mit SchwerpunktPflaume. Vereinzelt viele Totäste in den Kronen,Kronenauflichtungen und abgestorbeneBäume. Der vergraste und verbuschte Zwenkenrasenim Unterwuchs zeigt Übergänge zurmageren Glatthaferwiese. Am Überhang eineFeldhecke mit Trockengebüsch. Flächenanteildes Halbtrockenrasens 70 %, des Trockengebüschs30 %IX-2 6510 250 Streuobstwiese Am leicht NO-geneigten Hang steht ein überwiegendalter Apfelbestand (z.T. über 40 cmBHD). Im Einzelfall starke Kronenauflichtung.Krautschicht besteht aus frischem bis wechselfeuchtenIntensivgründland.IX-3 6510 250 Streuobstwiese Am leicht NO-geneigten Hang steht ein ältererMischobstbestand, zum Teil mit Altbäumen(Kirche über 40 cm BHD). In zwei Reihen geplanzt.Vereinzelt viele Totäste in den Kronen.Krautschicht besteht aus frischem, z.T. starkeutrophen Intensivgrünland.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 22


IX-4 2211/2211712/6211100/7100Naturnaher Bachabschnitt/AuwaldDie Gieße fließt mit schlängelnder bis mäandrierenderLinienführung und V-bis Kastenprofilim Oberen Muschelkalk. Das Sohlsubstrat istkiesig-steinig, vereinzelt kommen Felssteineund Kiesbänke vor. Im Oberlauf vor der Eisenbahnbrückehat sich die Aue über 500 m Längeund 20-30 m Breite über 3 m tief eingeschnitten.Der Gehölzsaum ist hier geschlossen undreich an Baumweiden und Eschen, z.T. auchPappeln und Feldgehölzarten, oberhalb beiKüllstedt dagegen lückenhaft. Stellenweisesind die Bäume geköpft, Altweiden von über 60cm BHD kommen vor. In der Staudenflur dominierenBrennessel-Gierschsäume und Springkrautfluren.Im Bereich der Eisenbahnbrücke istUfer und Sohle mit Natursteinen verbaut. ImUnterlauf bei <strong>Büttstedt</strong> ist der Gehölzsaum lückenhaftmit teilweise untypischen Fichtenbepflanzungen.Hinter <strong>Büttstedt</strong> fließt der Bach inz.T. über 3 m tiefen Kerbtal, gesäumt von altenPappelreihen mit Esche im Zwischenstand.Flächenanteil der Auegehölze 40 %.IX-5 6510 250 Streuobstwiese Umgeben von Kleingärten steht am leicht NOgeeignetenHang ein alter Mischobstbestand.Vereinzelt Nachpflanzungen. Die Krautschichtbildet eine artenarme, stellenweise wechselfeuchteGlatthaferwiese.Innerhalb der im <strong>FNP</strong> dargestellten Siedlungsflächen kommen keine besonders geschütztenBiotope vor.Als Entwicklungsziele zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Fauna und Flora werdenim LP folgende Maßnahmen benannt: Vermeidung weiterer Zerschneidungen Anreicherung der Feldflur durch Anlage von Baumreihen und -alleen, Gebüschen, Heckenund Feldgehölzen Erhalt der vorhandenen Lebensräume der Flora Sicherung vorhandener Streuobstbestände und ggf. Ergänzung dieser Bestände Erhalt und Entwicklung von Grünland- und Feuchtgebieten Verbesserung des Biotopverbundes durch VernetzungsmaßnahmenHabitate gefährdeter Tierarten sind unter Berücksichtigung der Aussagen im LP innerhalb derGemarkung von <strong>Büttstedt</strong> nicht im <strong>FNP</strong> darzustellen. Als gefährdete Gefäßpflanzen wird jedochein Standort von Guten Heinrich (Chenopodium bonus-hebricus - Ifd. Nr. 44 gemäß Tab.16 des LPs) benannt (Sanierungs- und Umwelt GmbH Sondershausen, 1997). Der Standortwurde nicht näher bezeichnet.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 23


3.4.2 Bestandsaufnahme Biotop- und Artenschutz (Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt)Generell sind bei jeglicher Inanspruchnahme die beanspruchten Biotope nach Gefährdung,Seltenheit und Regenerierbarkeit zu bewerten. Naturnahe Biotoptypen mit einer Entwicklungszeitvon mehr als 25 Jahren sind in planerischen Zeiträumen als kaum bzw. nicht regenerierbarund daher schutzbedürftig anzusehen. In Anlehnung an BIERHALS (1988) kann dieRegenerierbarkeit von Biotoptypen folgendermaßen eingeteilt werden: Gut regenerierbar: < 5 Jahre Entwicklungszeit (z. B. kurzlebige Ruderalfluren, Trittgesellschaften). Mäßig regenerierbar: 5-25 Jahre Entwicklungszeit (z. B. artenarme Ausbildung von Wirtschaftsgrünlandund Magerrasen, ausdauernde Ruderalfluren, Vegetation eutropher Gewässer,Vorwälder). Kaum regenerierbar: 25-50 Jahre Entwicklungszeit (z. B. ältere Hecken und Gebüsche,oligotrophe Verlandungsvegetation, artenreiche Seggenrieder, artenreiche Wiesen undHalbtrockenrasen). Nicht regenerierbar: ab ca. 50 Jahre Entwicklungszeit (z. B. alte Waldbestände, Gehölze,Hochmoore, Schwingrasen).Grundlage für die Bestandsaufnahme der Biotopstrukturen sind die Angaben aus dem Landschaftsplan(Landschaftsplan <strong>Westerwald</strong>-Ershausen/Geismar,Landkreis Eichsfeld, Dez.2001, Döpel Landschaftsplanung, Maschmühlenweg 8-10, 37037 Göttingen: verwendeten dieLuftbildinterpretation von CIR­ Luftbildern der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie,die für die Waldgebiete durch Döpels eigene Luftbildinterpretation ergänzt wurde/Angabenaus dem Katalog der nach §18 ThürNatG besonders geschützten Biotope - DÖPEL LAND-SCHAFTSPLANUNG 1999 - sowie Angaben aus Gutachten zu verschiedenen Schutzgebietenund Planungsvorhaben/für Waldbereiche lagen teilweise digitale Daten der Waldbiotopkartierung- LANDESANSTALT FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT GOTHA 2000 sowie teilweiseanaloge Daten der Forsteinrichtung-LANDESANSTALT FÜR WALD UND FORST-WIRTSCHAFT GOTHA 2000 vor).Gemäß dem Landschaftsplan (Dez. 2001) wird der Geltungsbereich dem Landschaftsteilraum6 "Östliches Obereichsfeld" zugeordnet. Fast die gesamte östliche, südliche und westlicheGemarkung von <strong>Büttstedt</strong> ist als intensiv genutzter landwirtschaftlicher Bereich mit großflächigerStrukturarmut dargestellt. Der westliche Teil der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> befindet sichinnerhalb der Gebietsausweisung zum Landschaftsschutzgebiet "Obereichsfeld" sowie zumNaturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal. Der Naturpark war ursprünglich ein großes zusammenhängendesWaldgebiet, welches nur durch kleinflächige baumfreie Zonen in den Tälern undan den Steilhängen unterbrochen wurde. Bestandsbildende Nadelbäume waren nicht vorhanden.Heute sind vorwiegend die Randhöhen der Flusshänge bewaldet. Als Orientierungsgrenzefür die Abgrenzung des Naturparkes ist die Küllstedter Straße (Straße zwischen Struth undKüllstedt). Die landschaftliche Ausstattung wird durch das tief in den Muschelkalk eingeschnitteneWerratal und die zahlreichen Nebentäler geprägt. Die Flächennutzungen infolge der typischengeologischen Schichtabfolgen (dichtes Talsystem) reichen von ausgedehnten Wäldern(in Hochlagen und an steileren Hängen über Triften an mäßig steilen Hängen) und über kleinflächigemFeuchtgrünland (in vernässten Tallagen) bis zu Ackerbauflächen (in Tallagen undUnterhängen). Diese vielfältigen Flächennutzungen und Naturausstattungen erlauben dasVorkommen vieler aus Naturschutzsicht wertvoller Flächen.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 24


In der Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> sind verschiedene Landschaftsteile für den landes- und regionsweitenBiotopverbund ausgewiesen. Westlich der L 1008 (Küllstedt - Struth) befinden sich inder Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft. Die abflussverzögerndeWirkung, vor allem des vorhandenen Waldes und der Talbereiche, ist flächendeckendzu erhalten. Die Lebensräume gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten sowie derenLebensgemeinschaften sind zu schützen. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung ist zu gewährleisten.Generell sollen Landschaftsteile, die das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen,erhalten werden.Innerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> befindet sich das Naturdenkmal ND 204 - die Friedenseiche.Schutzgebiete nach Naturschutzrecht in den angrenzenden Gemarkungen (außerhalbder Gemarkungsgrenze von <strong>Büttstedt</strong> in der näheren Umgebung):Nach § 32 BNatSchG bekannt gemachte Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischeVogelschutzgebiete: FFH Nr. 20 .Ibenkuppe-Thomasbrücke-Östlicher <strong>Westerwald</strong>" (ca. 1.203 ha – nordwestlichEichsfeldkreis) FFH Nr. 21 "Muschelkalkhänge von Großbartloff bis Faulungen" (ca. 764 ha - südwestlichund westlich Unstrut-Hainich-Kreis) FFH Nr. 22 .Dörnaer Platz" (ca. 148 ha - östlich Unstrut-Hainich-Kreis) FFH Nr. 36 .Hainich" (ca. 15.036 ha - südlich Unstrut-Hainich-Kreis)Naturschutzgebiete gemäß § 23 BNatSchG NSG Nr. 16 Kühnstedter Berg" (nordöstlich Unstrut-Hainich-Kreis) NSG Nr. 203 Klosterschranne - Faulunger Stein" (südwestlich Unstrut-Hainich-Kreis) NSG Nr. 202 "Schlossberg" - in Planung - (westlich Unstrut-Hainich-Kreis) NSG Nr. 369 .Dörnaer Platz" - in Planung - (östlich Unstrut-Hainich-Kreis) NSG Nr. 69 .Ibenkuppe-Thomasbrücke-Östlicher <strong>Westerwald</strong>"- in Planung (nordwestlichEichsfeldkreis)Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG Nationalpark "Hainich" - liegt in über 16 km Entfernung (südlich Unstrut-Hainich-Kreis)Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß §§ 25 und 26 BNatSchG liegen nicht im Einflussbereich (Entfernung zum nächstgelegenen BSR "Thüringer Rhön"ca. 50 km)Folgende Landschaftsschutzgebiete liegen im weiteren Umfeld: LSG Nr. 17 "Mühlhäuser Stadtwald" (1 km südlich beginnend Unstrut-Hainich-Kreis) LSG Nr. 81 "Eichsfeld"Die potenziell natürliche Vegetation des Untersuchungsgebietes stellt sich nach Angaben vonSCAMONI (1981), LANDESANSTALT FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT GOTHA(1997) und KLINK (1969) wie folgt dar (Auszug: Auswertung Landschaftsplan):Entsprechend dem Ausgangsmaterial traten innerhalb der heute fast gänzlich gerodeten Gemarkungals potenziell natürliche Waldgesellschaften fast ausschließlich kollin­submontaneartenreiche Buchenwälder auf (Perlgras-, Bingelkraut-Buchenwälder). Die stufig aufgebauteBaumschicht bestimmt die namensgebende Baumart (Fagus sylvatica). In den kontinentalenBereich des Thüringer Beckens hinein nimmt die natürliche Verbreitung von Hainbuche, Eichenund Linden zu. Folgende Baumarten können beigemischt sein: Spitz-, Berg- und Feldahorn,Vogelkirsche, Traubenkirsche, Wildapfel. In der Strauchschicht sind insbesondere Haselnuss,Eingriffliger Weißdorn, Blutroter Hartriegel, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunderund Hundrose zu finden. Diese Pflanzenwelt wurde im Laufe der historischen Entwicklungzunehmend durch eine kulturbestimmte Vegetation ersetzt. Lediglich an aus landwirtschaftli-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 25


cher Sicht wenig rentablen Standorten haben sich Segetal- und RuderalgeseIlschaften alsBegleiter der Kulturpflanzen entwickeln können.Nach Bundesartenschutzverordnung geschützte Pflanzenarten oder Arten der Roten ListeThüringens sind nicht bekannt. Im Rahmen der Offenlandbiotopkartierung und der Landschaftsplanungwurden nur weit verbreitete und angepasste Arten der modernen Kulturlandschaftkartiert. In den nahen Waldgebieten außerhalb der <strong>Büttstedt</strong>er Gemarkung kommenallerdings einige schützenswerte Orchideenarten vor. Erlen- und Eschen-Erlen-Wälder subkontinentalerFlußauen gelten als die potenziell natürliche Vegetation der Talauen. Bedingtdurch die Siedlungstätigkeit des Menschen wurde die potentielle natürliche Vegetation verdrängt.Bei der gegenwärtigen Vegetation im Planungsraum handelt es sich vorrangig umanthropogen beeinflusste Vegetation (überwiegend durch anthropogene Ökosysteme geprägt).Im Untersuchungsbereich wird diese gekennzeichnet durch intensive Ackernutzungund den angrenzenden Siedlungsbereich.Als bedeutsame Biotope sind die extensiv genutzten Böschungen entlang der Gieße und demSechsgärtengraben sowie die Streuobstwiesen in und außerhalb der Ortsrandlage, die überwiegendaus Obstgehölzen bestehenden Baumreihen entlang der Wirtschaftswege, die Gehölzstruktureninnerhalb der Fluren, die extensiven Grünländer, die Waldbestandteile und dieGewässer innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> zu benennen (siehe Kennzeichnung im<strong>FNP</strong>). Diese Bereiche bilden einen wichtigen Rückzugsraum für Fauna. Der bachbegleitendeAuewald entlang der Gieße sowie des Sechsgärtengrabens bestehend aus Weiden, Eschen,Erlen und Pappeln, im Siedlungsbereich ist teilweise stark anthropogen beeinflusst. Die vorhandenenPappelbestände sind teilweise lückenhaft und überaltert.Über großflächig zusammenhängende Waldbestände verfügt die Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> nicht: Restwaldbereich am Siebengärtengraben - überwiegend Fichtenbestand mit Einmischungvon Buche, Esche, Ahorn, Linde und Vogelkirsche bewaldeter Streifen entlang des Küllstedter Tunnels - Mischung aus Vogelkirsche, Ahorn,Buche, Linde, Esche Erlen-Eschenwald (Restwald, uferbegleitend, am Sechsgärtengraben) Beginn des Wilhelmswaldes – Buchen-EdellaubholzwaldTrockengebüsche sind vor allem in aufgelassenen oder wenig genutzten Halbtrockenrasenflächenanzutreffen. Des Weiteren tauchen sie vereinzelt in Streuobstwiesen trockenwarmerStandorte auf (gekennzeichnet als IX-1 im <strong>FNP</strong>). Neben häufigen Arten wie Schlehe (Prunusspinosa), Weißdorn (Crataegus spec), Rotem Hartriegel (Cornus sanguineum) und Hunds-Rose (Rosa canina) sind seltener ausgesprochen wärmeliebende Arten wie Kreuzdorn(Rhamnus catharticus), Liguster (Ligustrum vulgare), Berberitze (Berberis vulgaris) und Wildbirne(Pyrus pyraster) anzutreffen.Hecken und Feldgehölze entsprechen in ihrer Artenzusammensetzung Mantel- und Saumgesellschaften.Sie sind durch eine hohe Strukturvielfalt gekennzeichnet, sie bilden Lebensraumfür wärme- und feuchtigkeitsbildende Organismen, sie bieten Nist- und Rückzugsmöglichkeitenund reichhaltige Nahrungsquellen und sind ideale Überwinterungsquartiere.Das Vorkommen von besonders geschützten Streuobstwiesen nach § 18 ThürNatG konzentriertsich vor allem auf die Randlage von <strong>Büttstedt</strong>. Sie prägen das Ortsbild in den Ortsrandbereichenund im Übergangsbereich zur offenen Landschaft. Die in den Streuobstbeständenvorherrschenden Obstbaumarten sind hauptsächlich Apfel und Kirsche. Auf der ehemaligenSiedlungsmülldeponie im Bereich des Küllstedter Tunnels wurde eine Streuobstwiese alsAusgleichsmaßnahme zu bereits durchgeführten Eingriffen angelegt (Teil der Ausgleichsmaßnahmenzum bestehenden Windpark sowie zum Bebauungsplan Nr. 4 „Kindsburg-Steinstraße"). In der Streuobstwiese nordwestlich der Bahnbrücke in Richtung Küllstedt (IX-1)Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 26


mit Halbtrockenrasen ist als gefährdete Art (überörtliche Bedeutung - Quelle: DÖPEL Landschaftsplanung1999) Ackerwachtel-Weizen (Melampyrium arvense) zu finden. Halbtrockenrasenbieten Lebensraum für verschiedene Heuschreckenarten.Die extensiv genutzten Bereiche entlang der vorhandenen Gewässer, der Trockengebüschesowie auch die den Waldbereichen vorgelagerten Flächen haben eine große Bedeutung fürKleinsäuger, Vögel, Frösche/Kröten und Insekten. Diese Bereiche wurden im Planteil zum<strong>FNP</strong> dargestellt.Die Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> weist überwiegend nachfolgende avifaunistische Ausstattungauf: Die Avifauna innerhalb der Gemarkung besteht aus Greifvögeln (Mäusebussard, Habicht,Sperber, Rotmilan, Turmfalke), Rabenvögeln (Eichelhäher, Saatkrähe, Elster) sowie Singvögelnder Hecken-, Feldfluren- und Waldgemeinschaften (Amsel, Bluthänfling, Dompfaff,Grünfink, Buchfink, Sperling, Stieglitz). Rebhuhn, Wachtel und Fasan sind eher selten inder Gemarkung. Wildtaubenarten, wie die Ringeltaube, Turtel- und Türkentaube sindebenfalls anzutreffen. Im Rahmen der Errichtung des Windparks fand eine Untersuchungzum Vorkommen von Fledermäusen statt (vgl. Ausführung zu bestehender Vorbelastung/Empfindlichkeit). Offenlandbewohner, wie Wachtel, Rebhuhn und Fasan, sind Bewohner größerer offenerLandschaftsräume mit kleinflächiger und wenig intensiver landwirtschaftlicher Nutzung.Andere Offenlandbewohner (z.B. Grauammer) benötigen eine weiträumige offene Agrarlandschaftsowie einzelne Bäume und Gebüsche als Singwarten. Raubvögel bevorzugenzusätzlich Gehölzstrukturen, die ihren Lebensraum bereichern (auch Waldränder oderWaldlichtungen). Die Präferenzen liegen auf Halbtrockenrasen.Aufgrund der Biotopstruktur lassen sich jedoch generelle Aussagen zu den Tierartengruppenmachen: Zu rechnen ist mit folgenden Tierartengruppen:Am Gewässer: Strudelwürmer(Turbellaria) Schnecken (Gastropoda) Milben (Acarina) Krebse Eintagsfliegen (Ephemeropter) Wanzen (Heteroptera) Käfer (Coleoptera) Köcherfliegen (Trichoptera) Zweiflügler (Diptera) Lurche (Amphibia) Kriechtiere(Reptilia) Vögel (Aves) Kleinsäuger (Mammalia)Grünlandstandorte: Heuschrecke (Ensifera und/oder Caelifera) Tagfalter (Papilionoidea) Zweiflügler (Diptera) Hautflügler (Hymenoptera) Käfer (Coleptera) Schnecken (Gastropoda) Lurche (Amphibia)Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 27


Vögel (Aves)Säugetiere(Mammalia)Der ehemals ausgetrocknete Flachsee "Spaniersee" wurde wieder hergestellt als Teil derAusgleichsmaßnahmen zur Errichtung der bestehenden Windkraftanlagen. Das Biotop entwickeltsich seit seiner Wiederherstellung sehr gut. Es kommen Gräser und Kräuter des feuchtenGrünlandes vor.Den größten Teil der Gemarkung nehmen die Ackerflächen ein. Es handelt sich überwiegendum flachgründige Kalkäcker, die in Teilbereichen - je nach Verlauf der wasserführenden Bodenschichtenzur Vernässung neigen. Insgesamt herrscht eine intensive Bewirtschaftungsweisevor.Mesophiles Grünland setzt sich aus weithin verbreiteten Grünlandarten zusammen, denenArten mit geringeren Nährstoffansprüchen bzw. größerer Empfindlichkeit gegen Überdüngungund intensive Nutzung beigemischt sind. Mesophiles Grünland trockener Standorte ist kleinflächigz.B. am Hang Muschelkalkrandplatte in Richtung Effelder (Sechsgärtengraben) und imBereich des Sechsgärtengraben zu finden. Auf den trockeneren und damit von Natur ausnährstoffärmeren Standorten im Randbereich der Kalkgebiete sind die Bestände pflanzensoziologischden trockeneren Glatthaferwiesen (Dauco-Arrhenatheretum) zuzuordnen. Auchkleinere Flächen des im Westen der Gemarkung anschließenden Buntsandsteingebietes(Richtung Effelder) werden von magerem, mesophilem Grünland bodensaurer Standorte eingenommen,in dem Rotschwingel und Rotstraußgras vorkommen. Meist ist auch mesophilesGrünland unter Streuobstwiesen ausgebildet.Feucht- und Nassgrünland lässt sich generell den Bächen innerhalb der Gemarkung von<strong>Büttstedt</strong> zuordnen. In den Mäandern der Gieße (Auenbereiche) finden sich meist hochstaudenreicheNasswiesen. Meist wird das Nassgrünland gemäht bzw. beweidet.Ruderalfluren entwickelten sich auf den ehemaligen Siedlungsmülldeponien sowie im Umfeldder Gewerbegebiete und Straßen- und Wegeraine. Sie stellen eine wichtige Funktion für denBiotopverbund dar. Sie sind unterschiedlich strukturiert (teilweise über das Stadium der Verbuschungin Richtung Bewaldung).Erdfälle kommen innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> in Folge der geologischen Formationvor (durch Auslaugungsprozesse im Untergrund - Einsturz der Erdoberfläche über unterirdischenHohlräumen). Erdfälle neueren Datums sind nicht bekannt.<strong>Büttstedt</strong> weist einen gut ausgeprägten Gürtel aus Streuobstwiesen und hausnahen Gärtenauf. Sie bilden mit den innerörtlichen Gärten und Grünflächen sowie bebauten Flächen undStraßenflächen die sogenannten Siedlungsbiotope. Der Grünzug entlang der Gieße innerhalbder Ortslage sowie das innerörtliche Großgrün sowie die innerörtlichen Heckenstrukturen bildeneinen wichtigen Lebensraum für zahlreiche ubiquitäre Brutvogelarten. Ziergehölze sowiestandortfremde Gehölze in strukturarmen Gärten (inklusive des strukturarmen Friedhofes)haben gegenüber von strukturreichen Kleingärten mit Obstgehölzen eine geringere Bedeutungfür die Kulturfolger der Brutvögel und Kleinsäuger dar. Der Sport- und Reitplatz im Siedlungsrandbereichweist nur eine minimale Umgrünung auf.Bestehende Vorbelastung/Empfindlichkeit:Das Gemarkungsgebiet weist insgesamt eine geringe Strukturierung auf. Großflächig zusammenhängendeWirtschaftsflächen (überwiegend Ackerbau) herrschen vor. Das vorhandeneIntensivgrünland ist durch eine geringe floristische und faunistische Artenvielfalt gekennzeichnet,die überwiegend auf die hohe Beweidungsdichte, intensive Düngung und häufiges MähenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 28


zurückzuführen ist. Nährstoffeinträge, Saatgutreinigung, Düngemittelaufbringung, etc. gefährdendie Artenvielfalt der Flora und somit auch der Fauna.Nicht nur die ackerbauliche Nutzung der angrenzenden Flächen bis unmittelbar an die Uferbereicheder Gewässer führt zu einer Beeinträchtigung der Wasserqualität und somit auch zurBeeinträchtigung des aquatischen Lebensraumes, sondern auch die unmittelbare Uferbeweidung.Dabei kann es zur Eutrophierung von Boden und Wasser mittels Tierexkrementen, zumBodeneintrag durch Viehtritt in das Gewässer und zur Zerstörung der Vegetationsschichtkommen, die wiederum bei Hochwasser und Niederschlag zur Abschwemmung der Bodenkrumeführen kann.Begradigung bzw. Verrohrung von Fließgewässern (z. B. Spitzengraben) führen zur Beeinträchtigungvon Lebensraum. Die Biotopvernetzung ist als verbesserungsbedürftig einzustufen.Sie lässt sich durch eine gezielte Strukturverbesserung positiv beeinflussen (Schaffungvon Trittsteinbiotopen wird angeregt). Die Biotopvernetzung in Richtung des offenen Landschaftsraumeswird durch die vorhandenen befestigten Wege sowie teilbefestigten Wirtschaftswegenegativ beeinflusst.Die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen, als größter Flächenbestandteil innerhalb der Gemarkungsind, relativ betrachtet, als unbedeutsame Biotoptypen anzusehen. Die Fichtenkulturenim Bereich des Siebengärtengrabens sind besonders strukturarm und bieten nur eineneingeschränkten Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.Die Sukzession auf stillgelegten Flächen (z.B. die Deponie südlich der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong>)nimmt über die Stationen der Vergrasung, Verbuschung und Bewaldung stark zu. Trockengebüschewandern ein und breiten sich aus. Infolge dieser Entwicklung zu gras- und meist gebüschreichen,blütenarmen Beständen werden typische Pflanzenarten verdrängt, mit denenauch die charakteristische Tierwelt verschwindet, z. B. an diese Biotoptypen angepassteSchmetterlingsarten (führt zur Beeinträchtigung des Lebensraums mit Artenverarmung).Die Hausgärten innerhalb der Ortslage werden als Nutz- und Ziergärten genutzt. Es sind hierZiergehölze als auch heimische standortgerechte Gehölze anzutreffen. Die urban geprägtenBiotope (Siedlungsbiotope) haben nur eine bedingte Natürlichkeit und naturschutzfachlicheWertigkeiten. Sie nehmen nur eingeschränkt Funktionen als Lebensraum für die heimischeFlora und Fauna wahr (ubiquitäre Lebensräume). Die Streuobstwiesen gehören zu den Biotoptypen,die durch menschliche Nutzung entstanden sind und auch nur durch Fortführung derNutzung, verbunden mit entsprechender Pflege, in ihrer Bedeutung als Lebensraum für Vögelund Kleinsäuger erhalten werden können.Teilweise sind durch Beweidung der Streuobstwiesen aber auch durch Wildtiere Stammverletzungendurch Verbisse festzustellen, die zu einer Gefährdung der Gehölze führen können.Unversiegelte Flächen sind empfindlich gegenüber bau-, betriebs- und anlagebedingten Faktoren.In der nördlichen Ortsrandlage von <strong>Büttstedt</strong> wurde eine Erweiterung der Wohnbebauungam südexponierten Hang vorgesehen. Dieser Hangbereich ist ein potenzieller Standort fürwertvolle Biotope trockenwarmer Standorte. Infolge der derzeitigen intensiven Nutzung wirddiese Fläche von Biotopen, wie Intensivgrünland und Ackerflächen, eingenommen. Der Bebauungsplanfür diesen Bereich wurde im April 2009 rechtskräftig.Die Vorbelastung der bestehenden 17 Windkraftanlagen auf die Avifauna wurde vom PlanungsbüroDr. Weise in einer UVS zur Erweiterung des Windparks <strong>Büttstedt</strong> vom 01.12.2005wie folgt beschrieben:"Es wurde ein nur geringer Durchzug insbesondere von Singvögeln beobachtet. Letztere hieltensich auch in Schwärmen im bestehenden Windpark auf. Eine Funktion als Rastplatz konntenicht nachgewiesen werden. Bei Rotmilanen wurde ein Ausweichen der Tiere beobachtet,da sie die Gehölzstrukturen in der Nachbarschaft der WEA als Leiteinrichtungen nutzten.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 29


Das Gebiet liegt im Bereich des Kranichzuges. Es wurden zahlreiche Überflüge festgestellt,selbst in Extremsituationen, doch ergaben sich keine Konfliktsituationen.Bei den Kartierungen wurden bei insgesamt 12 Beobachtungsnächten mindestens 147 Fledermäuseregistriert, die sieben Arten zuzuordnen sind. Es konnten vier Jagdgebiete, die einedeutliche Konzentrierung jagender Fledermäuse aufwiesen, festgestellt werden. Es wurdenaber auch innerhalb des bestehenden Windparks Flugrouten und jagende Fledermäuse nachgewiesen.Am häufigsten frequentiert wurde jedoch die lineare Gehölzstruktur westlich derVerbindungsstraße Struth - Küllstedt, insbesondere auch durch das Große Mausohr, das einebekannte Wochenstube in der Kirche Struth besitzt. Das Untersuchungsgebiet weist eine geringebis mittlere Bedeutung für Fledermäuse auf. Auch der bestehende Windpark wird vonFledermäusen genutzt. Daher kann von einer geringen Empfindlichkeit ausgegangen werden.Differenziert muss jedoch der Bereich der Gehölzstrukturen westlich der VerbindungsstraßeStruth-Küllstedt gesehen werden. Aufgrund der erhöhten Nachweiszahl wird hier von einermittleren Empfindlichkeit ausgegangen …" "... Der Raumwiderstand beinhaltet in zusammenfassenderForm die Raumqualitäten und Bedeutungen der Flächen im Untersuchungsgebiet.Er stellt das Ergebnis der Bestandserfassung und -beurteilung dar. Auf dieser Grundlage kanneine Sensibilisierung für die zu erwartenden Konflikte erfolgen, und es können wichtige Informationenund Hinweise im Interesse einer umweltschonenden Planung und Ausführung gegebenwerden.... Als Bereiche mit mittlerem Raumwiderstand im Untersuchungsgebiet sind die besondersgeschützten Biotope nach § 18 ThürNatG zu nennen (hier nur Erlen-Eschenwald am Sechsgärtengraben)wie auch größere naturnahe Gehölzstrukturen, da hier die Empfindlichkeit desSchutzgutes Tiere und Pflanzen potenziell höher anzusetzen ist. Insbesondere die Bereichewestlich der Verbindungsstraße Struth-Küllstedt müssen bei der Planung eine besondere Beachtungfinden, da sie sowohl für Fledermäuse als auch für den Rotmilan eine erhöhte Bedeutungspielen. Eine Beeinträchtigung ihrer Bedeutung sollte u. a. durch das Einhalten möglichstgroßer Abstände vermieden werden. Die übrigen Bereiche des betrachteten Raumes, überwiegenddurch eine intensive randwirtschaftliche Nutzung gekennzeichnet, erfahren demgegenübereine Einstufung mit insgesamt geringem Raumwiderstand."3.5 Schutzgut Landschaftsbild3.5.1 AllgemeinGemäß Thüringer Landesentwicklungsplan 2004 sollen in Räumen mit ökologisch besondersbedeutsamen Landschaften die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräumesowie das Landschaftsbild gesichert werden. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit desNaturhaushaltes soll erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Erholungsraum für den Menschenist in den Naturschutzgesetzen (Bundesnaturschutzgesetz und Thüringer Naturschutzgesetz)festgeschrieben. Danach ist die Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheitauch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern (§ 2Abs. 1 Nr. 13 BNatSchG).Zum Schutz der Landschaft als Erholungsraum soll die Ausweisung des westlichen Grenzbereichesder Gemarkung als Naturpark und Landschaftsschutzgebiet dienen (§§ 13 und 15ThürNatG).Darüber hinaus sind historische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonderer Eigenartzu erhalten, einschließlich solcher von besonderer Bedeutung für die Eigenart oderSchönheit geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler (§ 2 Abs. 1Nr. 14 BNatSchG).Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 30


Wie im Regionalplan Nordthüringen zählt die gesamte Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> zum Vorbehaltsgebietfür Tourismus und Erholung Eichsfeld.Folgende Ziele werden formuliert: Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung als bedeutender Fremdenverkehrsraum Schaffung, Erschließung und Ausbau von attraktiven Bedingungen und Möglichkeiten füreine fremdenverkehrsliche Nutzung sowie für die Naherholung unter Beachtung derRaumspezifik, der infrastrukturellen Voraussetzungen, der ortstypischen Potenziale undTraditionen Erhalt und ggf. Wiederherstellung von erholungswirksamen landschaftlichen und kulturhistorischenBesonderheiten Schutz und Pflege der schützenswerten Ortssilhouette, der kulturhistorischen Bauwerkeund Ausflugsziele/ Fernhalten von störenden Einflüssen und Maßnahmen3.5.2 Bestandsaufnahme Schutzgut LandschaftDas Landschaftsbild beschreibt die visuelle Erlebbarkeit der Landschaft und deren Auswirkungauf das Wohnumfeld (Wohnqualität). Zu betrachten sind Naturnähe, naturraumtypische Vielfalt,Eigenart, Ruhe, Lufthygiene. Die ästhetische Landschaftsbewertung ist sehr kritisch zusehen. Die Messung landschaftlicher Schönheit ist nicht objektivierbar bzw. quantifizierbar. Sieunterliegt subjektiven individuellen menschlichen Empfindungen, die sich im Wandel der Zeitverändern können.<strong>Büttstedt</strong> liegt in einer Talmulde. Das Ortsbild ist geprägt im Ortskern durch geschlossene Hofreiten.Die Bebauung ist hier überwiegend 2-geschossig. In den Ortsrandbereichen herrschteine aufgelockerte Bebauung vor. Hier ist überwiegend eine eingeschossige Bebauung anzutreffen.Die Baudichte verringert sich gegenüber dem Siedlungskern. Geprägt wird die Ortslageauch durch die öffentlichen sowie privaten Grünflächen und Hausgärten. An die Ortslagevon <strong>Büttstedt</strong> schließen nach Westen und Osten kleinteilige Bereiche mit Gärten/Obstgärten,Grabeland, Weideland und Flächen mit Kleintierhaltung an. Die nördliche Ortsrandlage wirdvon einem recht steilen Hang mit Gärten, Grünland, Gebüschen und einzelnen neuen Wohngebäudengeprägt. Im Süden und Osten befinden sich Gebäudekomplexe der Agrargenossenschaftund Gewerbebetriebe, die infolge der hohen Flächenversiegelungen sowie großflächig,ungegliederten Gebäude ein erhebliches gestalterisches Defizit zum alten Ortskern aufweisen.Lediglich in einem Teilbereich ist das Gewerbegebiet durch eine bestehende alteBaumreihe gut eingebunden.Die vorhandene Autoverwertung (0,87 ha) verfügt nicht über eine solche ausreichende Umgrünung.Die Ortsdurchfahrt ist, verglichen mit den Dörfern in der Umgebung, relativ breit. Vor dieserHäuserreihe befinden sich Vorgärten oder Freiflächen. In der Ortsmitte wurde ein Platz alsParkplatz und als Grünfläche mit einer Einfassung aus Naturstein angelegt.Durch den Ort fließt die Gieße, die ursprünglich nur nach starken Regenfällen wasserführendwar. Seit einiger Zeit führt sie ganzjährig Wasser. Sie stellt mit ihrer reichhaltigen Ufervegetationaus standortgerechten, heimischen Gehölzen sowie der Staudenflur ein landschaftsprägendesGestaltungselement dar. Entlang der Gieße verläuft ein Grasweg. Im Bereich der Brückeüber die Gieße wurde die Bachsohle mit Steinen befestigt. Am östlichen Ortsausgang befindetsich der Sportplatz, an den ein Reitplatz und das Gelände des Schützenvereins mitSchießstand anschließt.Auch der Pferdesport hat in <strong>Büttstedt</strong> eine große Tradition.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 31


Der Friedhof an der Kirche stellt sich als gehölzarm dar. Am Randbereich befindet sich dieFriedenseiche (Naturdenkmal).Innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> ist nur ein geringer Waldanteil vorhanden. Die Talauender fließenden Gewässer besitzen einen eigenen Charakter als Landschaftsteilraum.Das Relief des Platten- und Hügellandes ist mäßig steil mit abgerundeten Oberflächenformenohne Ausbildung von Felsformationen. Dieser Landschaftsbildtyp ist gekennzeichnet durcheine großflächig landwirtschaftliche Nutzung und einen vergleichsweise geringen Strukturreichtummit einer welligen, insgesamt nach Südost abfallenden Topographie. Es überwiegtdie Ackernutzung. Die Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> ist mit einem relativ intakten, strukturierten Grünlandgürtelumschlossen. Der ehemals ausgetrocknete Flachsee "Spaniersee" wurde saniertals Teil der Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung der bestehenden Windkraftanlagen. Auf derHochfläche in Richtung Struth, Effelder und Küllstedt wurden insgesamt 32 Windkraftanlagenerrichtet. Davon stehen 17 Anlagen innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong>. Bei den mitWindanlagen bebauten Flächen handelt es sich um eine stark ausgeräumte Ackerflur.Die Landschaft ist vor allem im Bereich der südlichen und westlichen Gemarkung durch einereliefbewegte strukturarme Offenlandschaft gekennzeichnet. Einige mit Hecken bestandeneFeldraine prägen das Landschaftsbild. Die häufigsten Sträucher der Feldraine sind Weißdorn,Schlehe, Holunder, Heckenkirsche, Hartriegel, Wilder Schneeball und Heckenrosen. Sie sollendas Abschwemmen von wertvollem Mutterboden verhindern.Die vorhandenen Fließgewässer mit ihren gewässerbegleitenden Ufergehölzen tragen zurAufwertung des Landschaftsbildes bei. In den Ortsrandbereichen von <strong>Büttstedt</strong> sind Obstgärtenund Streuobstwiesen anzutreffen. Als prägende Einzelbäume/Baumgruppen sind die Friedenseicheund die Angerlinde im Ortskern und südwestlich der Ortslage das 14-Heiligenbild(Linden) zu benennen.Die Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> verfügt kaum über Waldflächenanteile. An der südöstlichen Gemarkungsgrenzebeginnt der Wilhelmswald, ein großes Waldareal in Richtung Struth und Eigenrieden.Teile des Küllstedter Tunnels des Siebengärtengrabens sowie des Sechsgärtengrabens(uferbegleitend) stellen sich als bewaldete Flächen dar, die zur Gliederung des Landschaftsbildesbeitragen.Infolge der vorhandenen Topographie sowie der relativen Strukturarmut ergeben sich weiträumigeBlickbeziehungen. Daher ist der bestehende Windpark weit einsehbar. Als Leitlinienin der Landschaft wirken die vereinzelten Baumreihen entlang der Wirtschaftswege. Im Rahmenvon Ausgleichsmaßnahmen zum Windpark wurden Baumpflanzungen entlang des BartlofferWeges durchgeführt (Ergänzungspflanzungen/Neupflanzungen). Die Baumbestände(dichte Baumhecke - flächiger Bewuchs) entlang der Böschungen der ehemaligen Bahnliniedienen ebenfalls als Leitlinie. Die vorhandenen Wirtschaftswege werden gern als Wanderwegeangenommen.Bestehende Vorbelastung/EmpfindlichkeitDie Empfindlichkeit der Landschaftsräume gegenüber Beeinträchtigungen hängt ab von derLandschaftsbildqualität und Erholungseignung. Besondere exponierte Standorte sowie gutüberschaubare, offene Bereiche sind besonders empfindlich, da störende Elemente eine großeFernwirkung entfalten (z. B. Windkraftanlagen).Störend auf das Landschaftsbild wirken sich ebenfalls Straßen, Überlandleitungen (Durchschneidungdes Landschaftsraumes) sowie großflächige Industrie- und Gewerbeanlagen mitfehlender bzw. geringer Durchgrünung aus. Sie sind kennzeichnet durch den Verlust von Naturnähe.Visuelle Beeinträchtigungen innerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> werden auch durchunproportionale Baukörper, verwendete Farben und Materialien definiert. WahrgenommeneStörfaktoren werden von den Betrachtern unterschiedlich beurteilt. Die visuelle EmpfindlichkeitForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 32


einer Landschaft wird durch die Transparenz und die Einsehbarkeit der Landschaft bestimmt.Eine weitere Charakterisierung erfolgt über das vorhandene Relief und die Naturraumausstattung(Vegetation).Negativ beeinflusst wird das Landschaftsbild durch die fast ausgeräumte Ackerflur und dielandschaftsraumzerschneidenden Wirtschaftswege. Lediglich die linearen, wegebegleitendenBaumreihen entlang eines Teils der Wirtschaftswege mildern den Eingriff in das Landschaftsbild(überwiegend Altobstbäume - Apfelbäume/alte Sorte).Die intensiv genutzten Ackerflächen werten das Landschaftsbild nicht auf. Weniger störendauf das Landschaftsbild sind die privaten Gartenbereiche bzw. das Grabeland und die Weidenim Ortsrandbereich infolge ihrer Kleinstrukturiertheit einzustufen.Eine erhebliche Prägung des Landschaftsbildes erfolgt durch die Windkraftanlagen infolgeihrer Lage auf einem Hochplateau und der damit verbundenen weiträumigen Einsehbarkeit.WirkungsgefügeDie vorhandene Bebauung sowie Nutzung innerhalb des Untersuchungsraumes hat unterschiedlicheAuswirkungen auf die Schutzgüter der Natur und das Landschaftsbild. Diese Auswirkungensind abhängig von der Dichte der Bausubstanz und der Größe vorhandener Versiegelungen.Je höher diese ist, desto intensiver und nachhaltiger sind die Umweltauswirkungenauf die Schutzgüter .Die Böden im Untersuchungsgebiet wurden durch Gefügeveränderung, durch Bodenabtrag,durch Verdichtung(Schotterwege) sowie intensive Bewirtschaftung verändert. Die Bodenvitalitätist infolge der vorhandenen Bebauung innerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> sowie in denBereichen der Straßenverkehrsflächen und Wirtschaftswege (auch im Bereich des KüllstedterTunnels) stark vermindert. Die intensiv genutzten Acker- und Grünlandfluren sowie Gartenflächenweisen ebenfalls eine Minderung der Bodenvitalität auf. Die böschungsbegleitendenGrünflächen mit Gehölzaufwuchs, und Streuostwiesen sowie extensiv bewirtschafteten Grünflächenund die Waldbereiche sind weniger stark davon betroffen. Hier werden die Nährstoffflüsseam wenigsten beeinträchtigt. Der Eintrag von Schadstoffen ist hier ebenfalls amniedrigsten.Die Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> sowie die Randbereiche der durch die Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong>führenden Landstraßen sind infolge der vorhandenen Nutzungen, der damit verbundenenEmissionen, der Oberflächenversiegelungen und der damit einhergehenden Schadstoffanreicherungbereits vorbelastet. Die versiegelten Bereiche bilden gegenüber den unversiegeltenBereichen Flächen mit höherer Wärmespeicherung. Infolge des vorhandenen Versiegelungsgradesinnerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> ist die Verdunstungsrate höher und die Luftfeuchtigkeitniedriger als im angrenzenden Freiland. In den Siedlungsflächen ist tendenziell voneiner Überwärmung auszugehen, die aus der erhöhten Wärmestrahlung der Gebäude sowiederen windbremsenden Wirkung resultiert. Hinzu kommen die Immissionen aus den angrenzendenVerkehrs- und Bauflächen, die eine Belastung des Siedlungsklimas hervorrufen (besondersbei austauscharmen Wetterlagen).Der Geschütztheitsgrad des Grundwassers wird durch die Mächtigkeit und Ausdehnung derüberlagernden Deckschichten bestimmt. In der bebauten Ortslage sowie im Bereich der versiegeltenund teilversiegelten Straßen- und Wegetlächen ist mit einem erhöhten Oberflächenabflussvon Niederschlagswasser auch unter Berücksichtigung des Geländereliefs zu rechnen.Die potentielle natürliche Vegetation ist im Planungsraum, bedingt durch die Siedlungstätigkeitdes Menschen, nur noch rudimentär vorhanden. Diese beschränkt sich auf vorhandene Uferbegleitvegetation,Gehölzhecken und Restwaldbereiche. Die vorhandenen Gehölzhecken,Baumreihen, Streuobstwiesen, Uferbegleitvegetation sowie Restwaldbereiche prägen diesonst eher ausgeräumte <strong>Büttstedt</strong>er Flur.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 33


Infolge der exponierten Lage der Windkraftanlagen sowie der Größe des Windparks sind dieseweit einsehbar (Überschreitung der Horizontlinie, große Fernwirkung - auch nachts infolge der„Turmbefeuerung".Die vorhandene Uferbegleitvegetation entlang der Gieße und des Sechsgärtengrabens lässtsich als standorttypisch einstufen (trotz teilweise größerer Lücken und Überalterung des Gehölzbestandes).Infolge der vorhandenen Nutzungen innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong>sind die Lebensräume der Fauna und Flora bereits beeinträchtigt. Hinzu kommt die landschafts-und naturraumzerschneidende Wirkung durch Windkraftanlagen, Straßen, Wege,Zäune und durch die vorhandene Bebauung.Der Ortsbereich von <strong>Büttstedt</strong> bietet Lebensraum für ubiquitäre Arten. In Richtung der angrenzendenFlur nimmt die Lebensraumeignung zu. Die Grünflächen, Wiesen, Garten- und Grabelandsowie Gehölze durchziehen die Ortslage bzw. umgeben diese. Intensiv bewirtschafteteAcker- und Grünlandflächen (größter Flächenanteil innerhalb der Gemarkung) weisen infolgedes bestehenden Schadstoffeintrages durch Düngung, Saatgutreinigung Pflanzenschutzmitteletc. in die Böden und damit auch in die Gewässer und das Grundwasser eingeschränkte Entwicklunqsmöglichkeitenfür die Pflanzen- und Tierwelt auf.3.6 FFH-Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7bNatura-2000-GebieteDas europäische ökologische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete einschließlich FFH-Objekte) und Europäische Vogelschutzgebiete. DieFFH-Gebiete bilden ein europaweites Netz besonderer Schutzgebiete, das der Erhaltungschutzwürdiger Lebensräume sowie ausgewählter Tier- und Pflanzenarten dient.Nach § 32 BNatSchG bekannt gemachte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischeVogelschutzgebiete sind (befinden sich alle außerhalb der Gemarkung von<strong>Büttstedt</strong>): FFH Nr. 20 „Ibenkuppe- Thomasbrücke-Östlicher <strong>Westerwald</strong>" (ca. 1.203 ha – nordwestlich(Eichsfeldkreis ) FFH Nr. 21 "Muschelkalkhänge von Großbartloff bis Faulungen" (ca. 764 ha - südwestlichund westlich Unstrut-Hainich-Kreis) FFH Nr. 22 „Dörnaer Platz" (ca. 148 ha - östlich Unstrut-Hainich-Kreis) FFH Nr. 36 „Hainich" (ca. 15.036 ha - südlich Unstrut-Hainich-Kreis)Infolge der Lage der FFH-Gebiete zum Gemarkungsgebiet von <strong>Büttstedt</strong> können nachhaltigeBeeinträchtigungen infolge von geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung der bestehendenbisherigen Auswirkungen ausgeschlossen werden.3.7 Schutzgut MenschDer Schutz der menschlichen Gesundheit und der Mensch haben in den Fachgesetzen einezentrale Stellung. Die Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Thüringen formulierenden Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagedes Menschen.Das Fachgesetz (BlmSchG) mit seinen Verordnungen regelt den Schutz des Menschen (undder Natur) vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm, Schadstoffbelastung der Luft etc.und beugt dem Entstehen von Immissionen vor.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 34


Die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wird durch § 47a ff BlmSchG geregelt.Die Richtwerte zum Schallschutz im Städtebau sind in der DIN 18005 verankert. In ihr werdenzum Schutz der Bevölkerung Grenzwerte der Beschallung zu Tag- und Nachtzeiten in Wohn-,Misch- und Gewerbe- sowie Industriegebieten angegeben. Die Lage der gesamten Gemarkunginnerhalb des Vorbehaltsgebietes für Fremdenverkehr und Erholung bedingt die Schaffung,die Erschließung und den Ausbau von attraktiven Möglichkeiten für eine fremdenverkehrslicheNutzung sowie für die Naherholung, den Erhalt von erholungswirksamen landschaftlichenund kulturhistorischen Besonderheiten sowie den Schutz und die Pflege derschützenswerten Ortssilhouetten, der kulturhistorischen Bauwerke und Ausflugsziele. StörendeEinflüssen und Maßnahmen sind fernzuhalten.Belange nach § 1 Abs.6 Nr. 7c (Menschen und ihre Gesundheit, Bevölkerung insgesamt)Mit 101.312 Einwohnern (12/2012) hat der Eichsfeldkreis einen Anteil von 4,67% an der Landesbevölkerung.Die Bevölkerungsdichte (12/2012) des Landkreises Eichsfeld liegt mit 107EW/km² unter dem Landesdurchschnitt von 134 EW/km². Auch in der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> istein Bevölkerungsschwund zu verzeichnen (von 1995 bis 2012 von 1.073 auf 846 Einwohner).Die Ursache des Bevölkerungsschwundes ist ursächlich in der Abwanderung von Bürgern imarbeitsfähigen Alter in Regionen mit besseren Arbeits- und Lebensbedingungen zu suchen.Die Gesamtgemarkung von <strong>Büttstedt</strong> befindet sich im Fremdenverkehrsgebiet <strong>Westerwald</strong>/Werratal:Unter Berücksichtigung und Einbeziehung der ortstypischen Potenziale und Traditionen sollder Fremdenverkehr weiter ausgebaut werden. Durch die räumliche Nähe zu den regionalbedeutsamen Fremdenverkehrsorten Mühlhausen und Lengenfeld/Stein sowie zu den FremdenverkehrsortenDingelstädt und Großbartloff (mit Campingplatz) kann die Gemeinde<strong>Büttstedt</strong> auch zukünftig profitieren.Die Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> weist eine gute Infrastruktur auf. Die Erholungseignung einer Flächehängt neben großflächigen Faktoren, wie dem Bioklima vom lokalen Abwechslungsreichtumder Topographie und der Vegetation ab. Einen weiteren Aspekt bilden die Ausstattung mitErholungseinrichtungen und die Einbindung in überörtliche Fuß- und Radwegeverbindungen.Der Rasenweg entlang der Gieße bietet in kleineren Teilabschnitten gute Voraussetzungen fürdie örtliche Naherholung. Auch werden die vorhandenen Wirtschaftswege in Richtung desWindparks sowie in Richtung Struth/Wilhelmswald und nach Anrode gern als ortsnahe RadundWanderwege genutzt.Die bachbegleitenden Auewälder wurden durch die Landwirtschaft und Kleingärten stark zurückgedrängt.Infolge der großflächigen landwirtschaftlichen Nutzung bietet die relativ ausgeräumteFeldflur von <strong>Büttstedt</strong> nur wenige interessante Ausflugsziele.Aufgrund der bisherigen Nutzung sowie der naturräumlichen Ausstattung eignet sich die Gemarkungnur in wenigen Teilbereichen für die Naherholung. Das menschliche Wohlbefinden istbesonders empfindlich gegenüber Lärm- und Schadstoffimmissionen. Emissionen sind hauptsächlichauf die Siedlungsemissionen und Verkehrsemissionen (Lärm, Staub, Gerüche etc.)zurückzuführen. Weitere Emissionen sind auf Geräuschemissionen der Windkraftanlagen (Geräuschemissionen,Schattenwurf - hierfür wurden Gutachten erstellt durch KÖTTER - BeratendeIngenieure Dresden und durch Ingenieurbüro Chun, Kassel) sowie auf Emissionen infolgeder landwirtschaftlichen Nutzung zurückzuführen (z. B. durch Aufbringen von Gülle etc.).Als Emittenten innerhalb der Ortslage bzw. Ortsrandlage gelten der Schießstand (für die Betreibungwurde ein Schallschutzgutachten erstellt), die Getreidetrocknung im GE "Alte Gemeinde"(für das GE wurde ein Schallschutzgutachten durch das Ingenieurbüro für Tiefbau-Umwelt-Stadtplanung Ammern erstellt) und die Autoverwertung (ImmissionsschutzrechtlicheGenehmigung für die Betreibung).Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 35


Das Betriebsgeräusch der Rotorblätter im Windpark sowie der sich brechende Wind erzeugenAnlagengeräusche, die sich auf menschliche Siedlungen und das Wohlbefinden der Anwohnerauswirken können. Ein erstelltes Schallgutachten belegt, dass die Anforderungen der TA Lärmin allen umliegenden Ortschaften eingehalten werden kann.Die Rotoren erzeugen mit ihren kreisenden Bewegungen einen Schattenwurf, der sich ebenfallsauf das menschliche Wohlbefinden auswirken kann. Infolge der Entfernung zu den bestehendenSiedlungen kann jedoch eine nachteilige Auswirkung infolge des Schattenwurfes ausgeschlossenwerden. Ob sich Schattenwurf auf Tiere auswirkt, ist noch nicht untersucht worden.Betrachtet man die touristisch wirksame Ausstattung des Untersuchungsgebiets, so ist diegesamte Hochplateaulage als wenig erholungswirksam anzusehen. Attraktive Ausflugsziele inder Nähe sind der Wilhelmswald zwischen <strong>Büttstedt</strong> und Struth (Orchideenblüte im Mai), der„Eichsfeld Dom" Sankt Alban in Effelder inklusive der Wanderverbindungen in Richtung <strong>Westerwald</strong>bzw. ins Friedatal (mit den Ausflugszielen in und um Lengenfeld unterm Stein - z. B.Fahrt mit einer Draisine, Kloster Zella) und das Kloster Anrode östlich von <strong>Büttstedt</strong> mit Anbindungan den Mühlhäuser Landgraben bei Bickenriede.3.8 Schutzgut Kultur- und SachgüterDas Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler schützt Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile,an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichenoder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Dies gilt auch für Straßen-,Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächensowie Heiligenbilder an deren Erhaltung insgesamt aus künstlerischen oder geschichtlichenGründen ein öffentliches Interesse besteht (Gesamtanlagen). Außerdem unterliegendiesem Gesetz archäologische und paläontologische Bodendenkmäler.Bodendenkmäler (§ 19 ff DschG, § 16 ThürDSchG)Im Gebiet von <strong>Büttstedt</strong> werden archäologische Bodendenkmäler vermutet. Der in der Wüstungskartevon 1903 als "Kindsburg" bezeichnete Bereich lässt vermuten, dass sich hier einefrühmittelalterliche Burganlage befand. Die genehmigten Bebauungspläne im Bereich Kindsburg/Steinstraßekönnten in einem solchen Bereich liegen. Zufallsfunde sind unverzüglich derDenkmalschutzbehörde anzuzeigen. FundsteIle und Fund sind im unveränderten Zustand zuerhalten und schützen. Die Hinweise sind Inhalt der Bebauungspläne.Belange nach § 1 Abs.6 Nr. 7d (Kulturgüter, sonstige Sachgüter)Kulturgüter sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen (auchim Boden verborgene Anlagen), sowie Park- oder Friedhofsanlagen und andere von Menschengestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem,archäologischem, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind.Sachgüter im Sinne der Betrachtung als Schutzgut sind natürliche oder vom Menschen geschaffeneGüter, die für Einzelne, besondere Gruppierungen oder die Gesellschaft insgesamtvon materieller Bedeutung sind. Dies können bauliche Anlagen sein, oder aber wirtschaftlichgenutzte, natürlich regenerierbare Ressourcen, wie z. B. besonders ertragreiche landwirtschaftlicheBöden.Der Erhalt von Kultur- und Sachgütern ist zu sichern (Struktur des alten Dorfkerns mit Kirche,Fachwerkhäuser inklusive der Straßenräume und Freianlagen (Bodendenkmale, Naturdenkmale).Um ihre Wahrnehmbarkeit und räumliche Bedeutung zu erhalten, hat bei Bauvorhabenin deren Umgebung eine gebotene Rücksichtnahme zu erfolgen.Kulturdenkmale in der Nähe zur Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> sind:Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 36


Effelder DomKloster ZellaMühlhäuser LandgrabenKritisch zur Bewertung von Kulturgütern sind Aspekte des Denkmalschutzes, ihre kulturhistorischeund regionaltypische Bedeutung sowie ihr Alter und ihr geschichtlicher Zeugniswert.Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Eichsfeld verwies darauf, dass in derWüstungskarte von 1903 der Baubereich, der als „Kindsburg" bezeichnet wurde, daraufschließen lässt, dass sich hier eine frühmittelalterliche Burganlage befunden haben könnte.Die vorhandenen Betstöcke innerhalb der Ortslage sowie in der Gemarkung stellen einen wesentlichenTeil des Kulturgutes des Eichsfeldes dar und sind zu erhalten.Bei der Landbewirtschaftung sowie bei Baumaßnahmen können Bodenfunde gemacht werden.Ist dies der Fall, sind die Arbeiten sofort einzustellen, die Denkmalschutzbehörde ist sofortzu verständigen. Der Fund ist vor Beschädigung zu schützen.3.9 Wechselwirkungen zwischen den BelangenUnter Berücksichtigung der Ausführungen zu den vorangegangenen Punkten führte die derzeitigeNutzung zu unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter und des Landschaftsbildes.Bedingt durch die in der Gemarkung überwiegende intensive landwirtschaftlicheNutzung, durch die vorhandenen Versiegelungen infolge der Bebauung, der Verkehrsflächenund der Wirtschaftswege und unter Berücksichtigung der vorhandenen Topographie ist miteinem erhöhten Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser zu rechnen. Es ist von einerBeeinträchtigung der Bodenvitalität fast in der gesamten Gemarkung auszugehen. Je nachvorhandenen Versiegelungsgrad und unter Berücksichtigung des stattfindenden Stoffeintragsist diese hoch bis gering. Das Grundwasser ist je nach Bodenaufbau gering bis gut gegen dasEindringen von Schadstoffen geschützt. Infolge der relativ stark ausgeräumten landwirtschaftlichgenutzten Flur und unter Berücksichtigung landschaftsgestalterischen Defiziten (überwiegendstarke anthropogene Beeinflussung), der geringen Durchgrünung sowie der eingeschränktenQualitäten und Nutzungsmöglichkeiten für eine ortsbezogene Naherholung weistder Planungsraum derzeit eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten für die Pflanzen- undTierwelt auf.Unter Berücksichtigung der Kaltluftabflussgebiete ist eine gute Durchlüftung der Ortslage von<strong>Büttstedt</strong> auch bei austauscharmen Wetterlagen gewährleistet. Als Leitbahnen dienen hierüberwiegend die Talauen der Bäche. Die landwirtschaftliche Flur ist ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet.Infolge der vorhandenen Topographie sowie der relativen Strukturarmut ergebensich teilweise weiträumige Blickbeziehungen. Daher ist der bestehende Windpark weiteinsehbar. Als Leitlinien in der Landschaft wirken die vereinzelten Baumreihen entlang derWirtschaftswege.Die vorhandenen Emissionen infolge der menschlichen Nutzung stellen unter Berücksichtigungder bestehenden klimatischen Ausgleichfunktionen eine geringe bis mittlere Belastungdar. Als Verlärmungsbereiche stellen sich die Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> (hier besonders die Gewerbegebiete),die Straßenverkehrsflächen und der bestehende Windpark dar. Es kann jedocheingeschätzt werden, dass das menschliche Wohlbefinden infolge der Emissionen undder Lage der Emissionsquellen nicht nachhaltig beeinträchtigt wird (Einhaltung der zulässigenWerte). Kultur- und Sachgüter werden nicht beeinträchtigt.Infolge der Beschränkung der künftigen Gebäudehöhen innerhalb der Ortslage sowie durchdie Beschränkung der Höhen der Windkraftanlagen auf die Höhen der bereits bestehendenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 37


Anlagen sind unter Berücksichtigung der Topographie keine zusätzlichen nachteiligen Auswirkungenauf das Landschaftsbild zu erwarten.Die Verbesserung der Durchgrünung der teilweise stark ausgeräumten landwirtschaftlich genutztenFlur (Schaffung von Trittsteinbiotopen und die Schaffung von linearen Verknüpfungenzu bestehenden wertvollen Biotopstrukturen/Leitstrukturen) werden einen positiven Einflussauf die Landschaftsbildgestaltung nehmen.4. Naturnahe Flächen und Landschaftsbestandteile4.1 GrünflächenIm Bereich der "Funktions-Grünflächen" (Sportplatz, Reitanlage, Friedhof, Dauerkleingärten)werden keine Flächenerweiterungen vorgesehen. Vielmehr werden teilweise ehemals ausgewieseneGartenanlagen und private Grünflächen zugunsten anderer Nutzungen zurückgenommen(gemischte Bauflächen/Wohnbauflächen). Die verminderte Differenzierungstiefe der"Grünflächen" für die <strong>FNP</strong>­ Darstellung wirkt sich auf den Gesamtumfang und die Umweltqualitätder dargestellten Flächen nicht aus. Im Außenbereich werden keine neuen privaten bzw.öffentlichen "Funktions-Grünflächen" ausgewiesenen.4.2 WasserflächenDer "Spanier-See" südwestlich der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> entstand im Rahmen der Renaturierungdes ehemaligen Flachsees durch Rückbau sowie durch Aufstauung von anstehendemSchichtwasser als Kompensationsmaßnahme im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes"In den drei Gerten/Auf dem Rain" (Errichtung von Windkraftanlagen). VorhandenesAckerland wurde dabei extensiviert.Der Regionalplan Nordthüringen (2012) weist für die Gießeaue ein Vorbehaltsgebiet für Naturund Landschaft aus. Die Gießeaue prägt im besonderen Maß das Orts- und Landschaftsbildvon <strong>Büttstedt</strong>. Die Renaturierung der Gießeaue mit Schaffung eines Retentionsraumes innerhalbder Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> ist ein Planungsziel der Gemeinde. Früher führte die Giesenur bei Schneeschmelze und Regen Wasser. Seit den vergangenen Jahren führt sie ständigWasser. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Entwässerungsanlagen der Ortslagen vonKüllstedt und <strong>Büttstedt</strong> sowie die Entwässerung des ländlichen Wegebaus in die Gieße bzw.über den Spitzenbach in die Gieße eingebunden wurden (Oberflächenabfluss von Niederschlagswasserhat sich erhöht). Die Schaffung des Retentionsraumes soll dazu dienen, dieGefahr der Überschwemmung sowie Unterspülung des Bahnviaduktes zu vermeiden. Zur Deckungdes Flächenbedarfs für diese Maßnahme werden ca. 0,55 ha benötigt (Nutzung alsGrünlandnutzung/naturnahe Fläche und Wasserfläche).Schaffung eines Retentionsraumes im Bereich der Gieße:Nordwestlich der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong>/westlich des Bahnviadukts Intensivgrünland - naturnaheMulde zur Fassung von Hochwasser/Mulde kann ansonsten auch weiterhin landwirtschaftlichgenutzt werden (Mahd/teilweise Beweidung möglich)Abtrag Oberboden, Herstellen einer Retentionsmulde mit Überlaufeinbindung in die Gieße,Rasenansaat, Rückstau der Gieße bei Hochwasser - dosierte Wasserabgabe über den ÜberlaufEingriffsnummer: 401Realisierungsstand:mögliche AusgleichsmaßnahmeForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 38


Der <strong>FNP</strong> 2013 stellt neu 0,55 ha Fläche dar, die bezüglich der Erheblichkeit der von ihr ausgehendenWirkungen auf die Umwelt geprüft werden müssen und für die Ausgleichsflächenbereit zu stellen sindGegenüber dem Vorbestand (Nutzung als Ackerfläche/Grünland) wurde durch Aufstau undVerdichtung der Bodenfläche ein ehemaliger Flachsee, der "Spanier See", wieder hergestellt.Diese Nutzung war Teil der zu realisierenden Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung derbereits vorhandenen Windkraftanlagen. Eine Prüfung der Wirkung dieser bereits realisiertenAusgleichsmaßnahme ist im Rahmen dieses <strong>Umweltbericht</strong>es nicht mehr erforderlich.Weiterhin wurden nachfolgende Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Entwicklungsziele und Maßnahmen fürlandwirtschaftliche Flächen sowie für den Siedlungsbereich unter Berücksichtigung des LP im<strong>FNP</strong> ausgewiesen (siehe Planteil zum <strong>FNP</strong> - einige teilweise bereits ealisiert):Art der Nutzung/Maßnahmebezeichnung im LP:Maßnahme S35.1:Beim "Spanier See", südwestlich der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> Intensivgrünland - Renaturierungdes ehemaligen Flachsees.Flächengröße insges. in ha (brutto) 0,50 haRealisierungsstand:realisiertRückbau und Aufstau zur Entwässerung sowie Abschub des OberbodensExtensivierung der Grünlandnutzung (Kompensationsmaßnahmen im Zuge des vorhabenbezogenenBebauungsplanes "In den drei Gerten/Auf dem Rain".)Maßnahme S35.2:Nordwestlich <strong>Büttstedt</strong>s (Bereich zwischen L 1006 und Bahnhofstraße Richtung Kanonenbahn),Intensivgrünland, kleinflächig mesophiles Grünland, Entwicklung einer Obstwiese aufmesophilem Grünland Extensivierung der Grünlandnutzung (Vergrößerung eines isolierten,besonders geschützten Biotops ­ Oberwiese auf Magerrasen und mesophilen Grünland -)Flächengröße insges. in ha (brutto) 1,00 haRealisierungsstand:realisiertMaßnahme S35.3Am „Obertalsqraben" (vor dem Wilhelmswald), Acker, kleinflächig, Intensivgrünland - Entwicklungvon mesophilem Grünland,Abweichung vom LP: teilweise Umwandlung von Acker in extensiv zu nutzendes Grünland/Beibehaltungvon ertragsreichen Böden für den Ackerbau, Anlage von Hecken (Verbundvorhandenen mesophilen Grünlandes, Nutzung des Standortpotenzials trockener Böden insüdostexponierter Hanglage)Begründung: Vorrang- und Vorbehaltsgebiet zum Schutz des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittelfür eine leistungsfähige LandwirtschaftFlächengröße insges.in ha (brutto): 5,70 haRealisierungsstand in ha:teilweise realisiert, im <strong>FNP</strong> 2013 dargestelltMaßnahme L1.12:Südwestlich von <strong>Büttstedt</strong> (nördlich und östlich von Effelder) langfristige Umwandlung vonAcker in extensiv zu nutzendes Grünland, langfristige Entwicklung von mesophilem GrünlandForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 39


Begründung: Vernetzung von Grünland, Wiederherstellung ehemaliger Grünlandstandorte, Anreicherung des LandschaftsbildesRealisierungsstand : teilweise realisiert, im <strong>FNP</strong> 2013 dargestelltMaßnahme L4.2:Süd/westlich von <strong>Büttstedt</strong>kurzfristige mäßige Strukturanreicherung in weitgehend ausgeräumter Landschaft in traditionellnur mäßig strukturierter AgrarlandschaftBegründung: Verbesserung der Landschaftsbildqualität und Biotopanreicherung stärkere Sichtverschaffung im künftig stärker durch Windenergieanlagen belasteten RaumRealisierungsstand:im <strong>FNP</strong> 2013 dargestelltMaßnahme L5.2:Bereich Siebengärtengraben, westlich von <strong>Büttstedt</strong> langfristige Entwicklung einer artenreichenAckerwildkrautflora, kurzfristige Anlage von Ackerschonstreifen, (Verzicht auf Düngungund Behandlung mit Pestiziden)Begründung: Vorkommen seltener Pflanzen, z.B. Rispen-Lieschgras (Phleum paniculatum) und KleinblütigerFrauenspiegel (Legousia hybrida), Nutzung des vorhandenen hohen Standortpotenzials für Ackerwildkräuter aufgrund flachgründiger,kalkreicher BödenRealisierungsstand:teilweise realisiert, im <strong>FNP</strong> 2013 dargestelltMaßnahme W1.5:Bereich Spitzengraben, östlich von <strong>Büttstedt</strong>Renaturierung begradigter, strukturarmer Bachabschnitte. Entwicklung von min. 5 m breitenUferrandstreifen, Entwicklung bzw. Ergänzung standorttypischer GehölzsäumeBegründung: Kurzfristige Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer (Oberlauf oder Quellbäche),Verbesserung des Landschaftsbildes, Vernetzung strukturreicher FließgewässerabschnitteRealisierungsstand:als Ausgleichsmaßnahme für die Errichtung der KA vorgesehenMaßnahme VE2.1 :im Bereich des Küllstedter Tunnels, westlich von <strong>Büttstedt</strong>, vorrangige Sanierung von Altablagerungenund Altstandorten mit sehr hohen und hohen GefährdungspotenzialsBegründung: Beseitigung des von Altablagerungen und Altstandorten ausgehenden Gefährdungspotenzialsfür das GrundwasserRealisierungsstand:bereits realisiert4.3 Maßnahmen und Entwicklungsziele im Siedlungsbereich von <strong>Büttstedt</strong>Maßnahme VE2.2:Westliche und südliche Ortsrandlage von <strong>Büttstedt</strong>, Sanierung von Altlasten und Altstandortenmittleren GefährdungspotenzialsForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 40


Begründung: Beseitigung des von Altablagerungen und Altstandorten ausgehenden Gefährdungspotenzialsfür das GrundwasserRealisierungsstand:im <strong>FNP</strong> 2013 ausgewiesenMaßnahme S16:Eingrünung des Autoverwertungsbetriebes im Süden sowie der Gewerbeflächen im Südwestendurch Gehölzanpflanzungen bereits realisiert. Die weitere Entwicklung sollte überwachtwerden und evtl. Ersatzpflanzungen geplant werden aufgrund der negativen visuellen Auswirkungensowie immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf die UmweltRealisierungsstand:im <strong>FNP</strong> 2013 ausgewiesenPflanzung von auentypischen Gehölzen entlang der Gieße im Umfeld der Brücke, Entfernungder Fichten, Sichtschutz für Abfallsammelstelle)Realisierungsstand:wird nicht dargestellt (Abwassersammler wird hier langgeführt), Fichten wurden beseitigt, Abfallsammelstelle isthier nicht mehr vorhandenstraßenbegleitende Baumpflanzung entlang der Ortsdurchfahrt,Realisierungsstand:künftige GestaltungsmaßnahmeBaumpflanzungen im Bereich des Platzes in der OrtsmitteRealisierungsstand:bereits realisiertBegrünung des Wendeplatzes am östlichen Ortsausgang durch GehölzanpflanzungenRealisierungsstand:bereits realisiertErhalt der vorhandenen Baumreihe im Bereich des BPLs "Alte Gemeinde 2",Realisierungsstand:im <strong>FNP</strong> ausgewiesenFlächen, auf denen Sukzessionsprozesse weit fortgeschritten sind, wurden als naturnaheLandschaftsbestandteile dargestellt. Dies trifft auch auf die ehemalige Mülldeponie am Sechsgärtengrabenzu, auf der sich im Laufe der Jahrzehnte durch Sukzession ein naturnahes Biotopgebildet hat. - Zuwachs naturnahe Fläche um 10,52 ha. Die Prüfung hinsichtlich diesesZuwachses als Erwerbsgrundlage für die Landwirtschaft ist nicht gegeben, da es sich hier umeine bestehende Altlastfläche handelt.4.4 landwirtschaftliche Nutzflächen/WaldDie Flächen für die Landwirtschaft (Acker- und Grünlandflächen) nehmen innerhalb der Gemarkungeinen Flächenanteil von 625,77 ha ein. Gemäß den Zielen des Regionalplans Nordthüringen(2012) ist fast das gesamte Gemarkungsgebietes als Vorrang- und Vorbehaltsgebietzum Schutz des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel ausgewiesen. Diese dieneneiner nachhaltigen Entwicklung von leistungsfähigen Landwirtschaftsbetrieben. Die Sicherungdes Bodens als landwirtschaftliche Produktionsfläche dient der Sicherung eines quantitativenund qualitativen Flächenpotenzials für die langfristige landwirtschaftliche Nutzung.Infolge der geplanten Flächennutzungen werden sich der Anteil an Grünlandflächen um 0,87ha verringern. Dieser Flächenverlust von insgesamt 0,87 ha setzt sich aus folgenden Flächenumnutzungenzusammen: Schaffung von Retentionsraum für die Gieße (0,55 ha) Neubau eines Radweges (0,32 ha)Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 41


Diese anderen Nutzungen sind hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Funktion "Boden als Erwerbsgrundlageder Landwirtschaft" zu prüfen.Die Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> verfügt nur über einen geringen Flächenanteil an Wald (20,76 ha -Am Rain, Wilhelmswald, Auewald). Die Forstwirtschaft spielt daher gegenüber der Landwirtschaftnun eine untergeordnete Rolle. Eine Flächenvergrößerung der Waldfläche wird nichtvorgesehen.4.5 Verkehrsflächen/EntsorgungsflächenNeue überörtliche Verkehrstrassen sind innerhalb des Gemarkungsgebietes von <strong>Büttstedt</strong>nicht vorgesehen.Die Strecke der ehemaligen „Kanonenbahn" hat mit ihrer Stilllegung seit 1992 kein übergeordneteBedeutung mehr für die Gemeinde <strong>Büttstedt</strong>. Ein Ausbau bzw. ein Rückbau der Streckewird zurzeit nicht vorgesehen, da bisher keine Regelung mit der Deutschen Bahn zur Nutzungder Liegenschaft getroffen werden konnte. Eine künftige touristische Nutzung wird nicht ausgeschlossen.Der Ausbau bestehender landwirtschaftlicher Wege erfolgt im Rahmen der Bereitstellung vonFördermitteln für den ländlichen Wegebau (im Bereich der bisherigen Trassen). Eine gemeinsameNutzung als Rad- und Gehweg wird nicht ausgeschlossen. Als Projekte stehen hier zukünftigder Horntelsweg (Richtung Rodeberg) und die Rainchaussee (Richtung Effelder) an.Da es sich bei diesen Wegen hauptsächlich um bereits versiegelte Wege handelt, die kaumeine Änderung infolge des geplanten Ausbaues erfahren, wurden diese nicht gesondert alsgeplante Erweiterungsmaßnahmen aufgeführt. Eine wesentliche Änderung der vorhandenenBetroffenheit der Schutzgüter der Natur, des Landschaftsbildes sowie von Kultur- und Sachgüternetc. wird sich infolge der Beibehaltung der bisherigen Nutzung nicht ergeben.Es wird der Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen den Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> undKüllstedt vorgesehen. Für die Deckung des Flächenbedarfes werden ca. 0,32 ha ausgewiesen.Diese Nutzung ist hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Funktion "Boden als Erwerbsgrundlageder Landwirtschaft" zu prüfen.Seit 2007 steht für die Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> fest, dass eine zentrale Kläranlage für die Gemeinden<strong>Büttstedt</strong> und Küllstedt in der Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> errichtet wird. Es handelt sich umGrünland und Sportfläche (Reitsport/Dressurplatz). Zur Deckung des Flächenbedarfs für dieKläranlage in Richtung der Gemarkung Bickenriede wird im Entwurf des Flächennutzungsplans2013 im Außenbereich folgende Fläche ausgewiesen:Art der Nutzung:1 x KläranlageFlächengroße insges. in ha (brutto): 0,33 haEingriffsnummer: 400Der <strong>FNP</strong> 2013 stellt somit 0,65 ha bebaubare Fläche dar, die bezüglich der Erheblichkeit dervon ihr ausgehenden Wirkungen auf die Umwelt geprüft werden müssen und für die Ausgleichsflächenbereit zu stellen sind (Anmerkung: Der Bau der Kläranlage ist abgeschlossenund die Ausgleichsmaßnahmen wurden durchgeführt).4.6 Vorranggebiet für WindkraftanlagenDer <strong>FNP</strong> 2013 stellt eine Bestandsfläche von 169,50 ha für die Nutzung von Windenergie dar.Diese Fläche befindet sich im Wesentlichen innerhalb des ausgewiesenen Vorranggebietesfür Windkraftanlagen gemäß Regionalplan Nordthüringen (2012). Insgesamt wurden hier in-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 42


nerhalb der Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> 17 Windkraftanlagen errichtet. Der vorhandene Windparkerstreckt sich weiterhin auf die Gemarkungen von Struth und Effelder. Innerhalb des bestehendenWindparks wurden insgesamt 32 Windenergieanlagen errichtet. Der <strong>FNP</strong> stellt "Vorrangflächenfür Windenergieanlagen" überlagernd auf "Flächen für die Landwirtschaft" dar.Die Flächenerweiterung ist bezüglich der Erheblichkeit der von ihr ausgehenden Wirkung aufdie Umwelt zu prüfen. Die Grundnutzung "Flächen für die Landwirtschaft" bleibt erhalten. Beeinträchtigungenbetreffen in erster Linie den Arten- und Biotopschutz sowie das Landschaftsbild(Verweis auf die Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem LBP vom Planungsbüro Dr.Weise vom Dez. 2005 zur Erweiterung des Windparks <strong>Büttstedt</strong>).Art der NutzungVerdichtung WindparkArt der NutzungErrichtung einer Schauwindmühle im bestehendenWindparkEingriffsnummer in ha (brutto) 501Die Ausweisung dieser Fläche ist hinsichtlich der vor ihr ausgehenden Wirkungen auf dieUmwelt zu prüfen. Geeignete Ausgleichsmaßnahmen sind auszuweisen.4.7 Sonstige FlächenausweisungenEs sind keine weiteren sonstigen Flächenausweisungen im Planteil zum Flächennutzungsplanvorgesehen. Es ist angedacht, im Bereich des Sechsgärtengrabens wasserführende Schichtenals Wärmepuffer zur Energiespeicherung zu nutzen (Energiegewinnung aus Windkraft undSonne). Entsprechend erforderliche geologische Untersuchungen wurden bisher nicht vorgesehen,daher wurden hierfür im Planteil keine Flächen ausgewiesen.5. Erweiterungen innerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong>An erster Stelle vor der Bebauung des Außenbereiches steht die Nachverdichtung undSchließung von innerörtlichen Baulücken. Dabei ist die zeitnahe Verfügbarkeit der Standortezu berücksichtigen.Innerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong> wurden folgende Baulücken zur Bebauung als gemischteBauflächen (Dorfgebiet) im Entwurf des Flächennutzungsplans ausgewiesen. Die Flächengrößenermittlungerfolgt inklusive der zugehörigen Grünflächen.Zur Deckung des Flächenbedarfs für Wohnbauflächen (allgemeine Wohngebiete) wurden imehemaligen Außenbereich - jetzt Innenbereich - folgende Flächen ausgewiesen:5.1 Gemischte Bauflächen (M) nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO100 Brunnenweg (6 WE): - Bebaubarkeit ist infolge der fehlenden Erschließung derzeitnicht möglich101 Gartenstraße (2 WE) - weist die Besonderheit auf, dass es sich hier um zu ergänzendeDoppelhaushälften handelt (Haustyp EW 65, wurden in den 70er und 80er Jahren gebaut)Eingriffsnummer: 100, 101Realnutzung:Gartenfläche, GrabelandForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 43


Darstellung im <strong>FNP</strong> 2013:Flächengröße:gemischte Baufläche (M) nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVOinsgesamt 0,85 ha (inklusive verbleibendem Gartenanteil)Zusammenfassende Bewertung:Die Flächen können nach § 34 BauGB Absatz 1-3 betrachtet werden (Lückenschließung/Beachtungder Eigenart der näheren Umgebung und Anpassung an diese). Diese Vorhabenunterliegen nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Es handelt sich um kleinflächigeNachverdichtungen innerhalb der bereits bebauten Straßenzüge. Eine Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmenfür die stattfindenden Eingriffe wird demzufolge nicht erforderlich. Es gilthierbei der Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1aAbs. 2 BauGB).Bewertungen im EinzelnenDarstellungen des Landschaftsplanes oder sonstiger PläneRegionalplan Nordthüringen (2012): SiedlungsflächeLandschaftsplan 2001: Siedlungsfläche (100, 102 - gemischte Baufläche, 101 - Wohnbaufläche) kleine Agglomerationen sind möglichBestandsaufnahme NaturpotentiaIe - Mensch – KuItur-/Sachgütera) Naturpotentiale, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie Landschaft und biologische VielfaltBoden (Boden, Geologie, Ablagerungen) Nutzung als Hausgärten und Grabeland, mittlereAnbaueignung, Böden empfindlich gegenüberSchadstoffeinträgenWasserLage in der Trinkwasserschutzzone III, keineFließgewässer, hohe Grundwasserneubildungsrate,mittlere Verschmutzungsempfindlichkeitdes GrundwassersKlima/Luft (Kaltluft, Luftqualität, Immissionen) Kleinklimatische Ausgleichsflächen, Funktionder Kaltluftentstehung, mittlere Beeinträchtigungdurch Siedlungs- und VerkehrsemissionenPflanzen/Tiere (Tiere, Pflanzen, biologischeVielfalt)Siedlungsbiotope, keine schützenswerte Biotopstrukturen,angepasste Arten der Faunaund FloraLandschaftHomogene Siedlungslage, Hausgärten, Grabelandinnerhalb der Ortslage, geringe Erho-(Orts-/Landschaftsbild, Erholungsraum)lungsneigung für die Allgemeinheitb) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie dieBevölkerung insgesamtGeringe bis mittlere Verkehrsemissionen ausdem Bereich der Anliegerstraßen, mittlereSiedlungsemissionenc) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige SachgüterKultur- oder Sachgüter sind im Eingriffsbereichvorhanden (historisch gewachsenerForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 44


Ortskern)Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen im Plangebiet- Prognose § 1 (6) Nr. 7i BauGBDie Eingriffe in die Schutzgüter der Natur (Boden, Wasser, Klima, Biotop- und Artenschutz)infolge der Kleinflächigkeit für die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima als mittel sowie fürdie Schutzgüter Biotop- und Artenschutz und für das Landschaftsbild als gering einzuschätzen.Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes infolge der geplanten Neubebauung kannausgeschlossen werden, wenn die vorhandene Baustruktur (Gebäudekubatur) sowie Gebäudehöheim angrenzenden Bauumfeld beachtet wird (Einhaltung der Gebäudeproportionen inAnlehnung an die Nachbarbebauung - Ausschluss einer nachteiligen Wirkung auf das Ortsbild).FFH-Gebiete, Kultur- und Sachgüter sowie das menschliche Wohlbefinden werden infolgeder baulichen Erweiterung nicht beeinträchtigt. Auswirkungen der Planung auf Flächennach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete, Biotope nach § 18 ThürNatG und sonstigeSchutzgebiete ergeben sich nicht. Die geplanten Vorhaben unterliegen nicht der Umweltverträglichkeitsprüfung.Daher sind keine Beurteilung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführungder Planungen, keine Alternativprüfung, keine Prüfung der kumulativen Wirkung undkein Monitoring erforderlich.5.2 Wohnbauflächen (W) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und gewerbliche Bauflächen (G)nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO - bestehende rechtswirksame PlanungEingriffsnummer:Realnutzung:Darstellung im <strong>FNP</strong> 2013:Flächengröße:BPL „Wiesenweg“ (W/0,57 ha – genehm. Jan 2004) undBPL „Alte Gemeinde 2“ (G/5,08 ha - genehm. Jan. 2004)Gartenfläche, Grabeland/Grünfläche, bereits überbaute und versiegelteFlächen (bereits gewerblich genutzte Flächen)W, G nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 BauNVOinsgesamt 7,02 ha (inklusive verbleibenden Gartenanteil/Grünanteil sowie festgesetzter Pflanzflächen)Bei beiden Bebauungsplänen handelt es sich um bereits genehmigte Planungen für die Ausgleichsmaßnahmenzu leisten waren (innerhalb der Baugebiete selbst sowie als Ergänzungspflanzungenentlang des Bartloffer Weges sowie innerhalb einer bereits angelegten Streuobstwiese-Maßnahme VE2.1.) Der letzte Bebauungsplan Nr.4 „Kindsburg" wurde im April 2009rechtskräftig.Zusammenfassende Bewertung:Der rechtskräftige Bebauungsplan "Wiesenweg " (Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1BauGB) und der rechtskräftige Bebauungsplan "Alte Gemeinde 2" (gewerbliche Bauflächenach § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) wurden realisiert. Unter Berücksichtigung der Vorbelastungenwaren im Rahmen innerhalb der Untersuchungsräume zusätzlich mit: einer mittleren bis hohen Beeinträchtigung der Bodenqualität, einer geringen bis mittleren Beeinträchtigung des Siedlungsklimas (bei Verwendung umweltfreundlicherHeizmedien), einer mittleren Beeinträchtigung für den Wasserhaushalt, einer geringen Beeinträchtigung für den Arten- und Biotopschutz, einer geringen Beeinträchtigung der Erholung, einer geringen Beeinträchtigung des Siedlungs-/Landschaftsbildes zu rechnen.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 45


Es wurden Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches derBebauungspläne festgesetzt und realisiert (Beschränkung der Gebäudehöhen/Anpflanzungvon Gehölzen/Anlage von Baumreihen/Anlage eines Sukzessionsstreifens zur offenen Flur).Eine weitere Untersuchung auf Ebene dieser Planung ist nicht mehr erforderlich. Da diesePlanungen bereits weit vor dem 20. Juli 2006 aufgestellt und abgeschlossen wurden, war fürdiese Bauleitplanungen kein <strong>Umweltbericht</strong> zu erstellen.Darstellungen des Landschaftsplanes oder sonstiger PläneRegionalplan Nordthüringen (2012): SiedlungsflächeLandschaftsplan 2001: Siedlungsfläche (BPL "Wiesenweg" Wohnbaufläche/BPL "Alte Gemeinde" gewerblicheBaufläche)Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO - bestehende rechtswirksame Planung:Bebauungsplan "Kindsburg" - Teilbereich A - 5,14 ha - (200): wurde im September 1996 durch das LVA Weimar genehmigt (nur Teil A/Teil B wurdeausgeschlossen von der Genehmigung - Bereich Steinstraße). Die Erstellung eines <strong>Umweltbericht</strong>eswar zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.Bebauungsplan Nr. 4 "Kindsburg-Steinstraße" -1,55 ha - (201): wurde im April 2009 durch das Landratsamt Eichsfeld genehmigt (umfasst nur einen Teilbereichdes ursprünglichen Teil B des Bebauungsplanes "Kindsburg aus dem Jahr 1995).Für diese Planung wurde ein <strong>Umweltbericht</strong> nach § 2a BauGB erstellt.Eingriffsnummer: 200, 201Realnutzung: überwiegend Gartenflächen (200) und Ackerfläche (201)Darstellung im <strong>FNP</strong> 2013: Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVOFlächengröße:ca. 6,69 ha (inklusive verbleibendem Gartenanteil und festgesetzterPflanzflächen)Zusammenfassende BewertungDer Eingriff entspricht zwar nicht dem naturschutzfachlichen Leitbild, allerdings sind keine erheblichnegativen Auswirkungen zu erwarten, wenn die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmeneingehalten werden. Negativ wirken sich generell Versiegelungen zuvor unversiegelterBodenflächen auf die Schutzgüter der Natur und das Landschaftsbild aus. Andererseitsist durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen die Möglichkeit einer Ortsrandgestaltung/Arrondierunggegeben. Infolge der Südhanglage ist dies auch aus Sicht der Gestaltungder Ortssilhouette im Übergangsbereich vom Siedlungsraum zur offenen Flur dringenderforderlich.Im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>es zum Bebauungsplan Nr. 4 .Kindsburg-Steinstraße" wurdendie Auswirkungen des Planvorhabens auf die Schutzgüter der Natur, das Landschaftsbild, aufFFH-Gebiete sowie Kultur- und Sachgüter und das menschliche Wohlbefinden beschrieben.Es wurden Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches sowie außerhalb desGeltungsbereichs des BPLs festgesetzt.Eine Siedlungserweiterung ist aus Sicht der Schutzgüter unter Berücksichtigung der im <strong>Umweltbericht</strong>zum Bebauungsplan Nr. 4 benannten Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidungund Ausgleich möglich. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Vorbelastung und dervorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ist insgesamt im Plangebiet:Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 46


ei mittlerer Vorbelastung der Böden mit einer mittleren zusätzlichen Beeinträchtigung derBodenqualität, bei geringer bis mittlerer Vorbelastung des Wasserhaushaltes mit einer mittleren zusätzlichenBeeinträchtigung für den Wasserhaushalt, bei geringer Vorbelastung des Klimas mit einer geringen bis mittleren zusätzlichen Beeinträchtigungdes Klimaausgleichs, bei mittlerer Vorbelastung des Arten- und Biotopschutzes mit einer mittleren zusätzlichenBeeinträchtigung für den Arten- und Biotopschutz, bei mittlerer bis hoher Vorbelastung der Erholungseignung mit einer geringen zusätzlichenBeeinträchtigung der Erholungseignung, bei mittlerer Vorbelastung des Landschaftsbildes mit einer mittleren bis hohen zusätzlichenBeeinträchtigung des Landschaftsbildes, mit keiner Beeinträchtigung der Kultur- und Sachgüter, bei geringer bis mittlerer Vorbelastung der Wohnfunktionen mit einer geringen bis mittlerenzusätzlichen Beeinträchtigung der Wohnfunktionenzu rechnen.Die geplante bauliche Erweiterung im ausgewiesenen Planungsbereich ist vertretbar, wenndie vorgeschlagenen Minderungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden.Zur Kompensation des Eingriffs wird die Neuanpflanzung von standortgerechten Laubgehölzenvorgesehen (siehe Grünordnungsplan zum Bebauungsplan). Diese Maßnahme dient u. a.der räumlichen Gliederung des Baugebietes und der Verbesserung des Umfeldes.Die Ausgleichsplanung umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie zum Ausgleichdes Eingriffes. Der Ausgleich wird in Form der Anpflanzung von insgesamt 72 hochstämmigenObstbäumen in einer bereits angelegten Streuobstwiese (Ergänzungspflanzungvon 6 Stück) sowie entlang der Rainchausseestraße (ehemalige Kreisstraße K 224 - Lückenpflanzungvon 66 Stück) erfolgen. Diese Anpflanzungen wurden detailliert im städtebaulichenVertrag zwischen der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong> und der UNB des Landratsamtes Eichsfeldkreisgeregelt.Eine weitere Untersuchung auf Ebene dieser Planung ist nicht mehr erforderlich.Darstellungen des Landschaftsplanes oder sonstiger PläneRegionalplan Nordthüringen (2012): SiedlungsflächeLandschaftsplan 2001: Siedlungsfläche (200, 201 Wohnbaufläche)5.3 Erweiterungen außerhalb der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong>5.3.1 geplanter RadwegEingriffsnummer: 300Realnutzung:teilversiegelte Wegefläche/AckerflächeDarstellung im <strong>FNP</strong> 2013: Rad-/WanderwegFlächengröße:0,32 ha (innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong>)Zusammenfassende BewertungDer Eingriff entspricht zwar nicht dem naturschutzfachlichen Leitbild, allerdings sind keine erheblichnegativen Auswirkungen zu erwarten. Negativ ist generell die Versiegelung durch Wegeflächenzu bewerten. A\s positiv stellt sich jedoch dar, dass für einen Teil des geplantenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 47


Rad-/Gehweges bereits vorhandene versiegelte sowie teilversiegelte Trassen genutzt werden.Die Schulkinder des Ortes <strong>Büttstedt</strong> besuchen die Grundschule in Küllstedt. Ein Teil dieserKinder fährt mit dem Fahrrad entlang der L 1006. Für die Sicherheit des Schulweges der Kinderspricht die Errichtung eines gesonderten Rad-/ Gehweges. Für diesen Eingriff sind einespezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie eine landschaftspflegerische Begleitplanungzu erstellen. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen wegebegleitende Gehölzpflanzungen entlangdes Rad-/Gehweges sowie Pflege und Entwicklungsmaßnahmen (z. B. im gekennzeichnetenBereich IX Streuobstwiese am südostexponiertem Hang westlich der Bahnbrücke zwischen<strong>Büttstedt</strong> und Küllstedt) in Frage.Für die landschaftspflegerische Begleitplanung ist zu beachten: Nähe zum Streuobstbestand (geschützter Landschaftsbestandteil § 17 ThürNatG) Nähe zum Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft Luhne-Gießeaue Lage in der Trinkwasserschutzzone IIIBewertungen im EinzelnenDarstellungen des Landschaftsplanes oder sonstiger PläneRegionalplan Nordthüringen (2012): Vorrang- und Vorbehaltsgebiet zum Schutz des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel Vorbehaltsgebiet für Fremdenverkehr und Erholung – Fremdenverkehrsgebiet "Eichsfeld,<strong>Westerwald</strong>, Werratal" Nähe zum Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft Luhne-GießeaueLandschaftsplan 2001 Raumtyp mit mittlerer Strukturvielfalt; gering bis mittel strukturierter, ackerbaulich geprägterRaum Bereich der Landschaftsnutzung und -pflegeBestandsaufnahme Naturpotentiale - Mensch - Kultur-/Sachgütera) Naturpotentiale, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie Landschaft und biologische VielfaltBoden (Boden, Geologie, Ablagerungen) Mittlere bis ungünstige Bedingungen für denAckerbau infolge des geologischen Aufbausund der vorherrschenden Bodenverhältnisse(wechselfeuchte, frische bis trockene Lagen),Böden empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen,erosionsanfällig infolge der HanglageWasserLage in der Trinkwasserschutzzone III, keineFließgewässer, hohe Grundwasserneubildungsrate,mittlere bis hohe Verschmutzungsempfindlichkeitdes GrundwassersKlima/Luft (Kaltluft, Luftqualität, Immissionen) Kleinklimatische Ausgleichsflächen, Funktionder Kaltluftentstehung und Frischlufterneuerung,Klimaleitbahn infolge der HangneigungPflanzen/Tiere (Tiere, Pflanzen, biologischeVielfalt)Nähe zu einer Streuobstwiese - schützenswerteBiotopstruktur (brachgefallener Streuobstbestand)– trockenwarmer Standort entlangder vorhandenen Wegränder/ParzellenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 48


linearer Kleinstrukturen in Form von Gras-/Krautsäumen aus Arten der trockenen bisfrischen Grünlandes, vereinzelt lineare Gehölzstrukturen(Weißdorn, Holunder, Heckenrose,Schlehe), Wiesen-/HeckenbrüterLandschaftInhomogene Siedlungsrandlage, teilweise(Orts-/Landschaftsbild, Erholungsraum) stark ausgeräumte Feldflur, Landschaftsbildgeprägt durch Hanglage und Bahnbrücke,kleiner Streuobstbestand (Altbestand, brachgefallen/Kirsche,Apfel), gute Erholungsneigungb) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie dieBevölkerung insgesamtGeringe bis mittlere Verkehrsemissionen ausdem Bereich der L 1006 und dem Anliegerverkehr,geringe Siedlungsemissionen, möglicheEmissionen durch Auftrag von Gülle aufdie Felder (zeitlich beschränkt)c) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige SachgüterKultur- und Sachgüter sind in unmittelbarerNähe des Eingriffsbereiches nicht vorhandenWechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen im Plangebiet- Prognose § 1 (6) Nr. 7i BauGBBoden Verlust von landwirtschaftlichen und versickerungsfähigen Flächen durch Versiegelung/TeilversiegelungWasser geringe mögliche Betroffenheit durch Anschneiden wasserführender Schichten geringe Betroffenheit für die Grundwasserneubildung kein Schadstoffeintrag in das Grundwasser infolge der geplanten NutzungKlima/Luft kaum betroffen geringfügige Erhöhung der Temperatur infolge der Wärmeabstrahlung der versiegelten/teilversiegeltenFlächePflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt da überwiegend intensiv bewirtschaftet, kaum betroffen keine Zerschneidung wertvoller BiotopstrukturenLandschaft durch wegebegleitende lineare Bepflanzung - Schaffung linearer Strukturen in relativ ausgeräumterAckerflur geringfügige Zerschneidung des LandschaftsraumesMensch Es sind keine zusätzlichen Belastungen zu erwarten Verbesserung der ErholungsattraktivitätKultur -/Sachgüter keine BeeinträchtigungenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 49


Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der PlanungBei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten(überwiegend ausgeräumte Ackerflur).Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,Biotope nach § 18 ThürNatG und sonstige SchutzgebieteFlächen unter dem Schutz der benannten Rechte sind nicht betroffen bzw. werden nicht beeinträchtigt,beseitigt oder zerschnitten.Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum AusgleichDa infolge des Eingriffs keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten sind,werden auf der Ebene der Flächennutzungsplanung umfassende Vorschläge zum Ausgleichnicht gemacht. Im Genehmigungsverfahren sind jedoch entsprechende Maßnahmen festzusetzen.Als Ausgleichsmaßnahme wird eine wegebegleitende Gehölzpflanzung vorgeschlagen,die ebenfalls der Biotopvernetzung dient. Alternativ sind auch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmenim Bereich der brachliegenden Streuobstwiese in räumlicher Nähe (KennzeichnungIX-1) zu empfehlen.AlternativenprüfungAlternative verfügbare andere Trassen können infolge der vorhandenen Eisenbahnbrückezwischen <strong>Büttstedt</strong> und Küllstedt als Engstelle sowie unter Berücksichtigung der vorhandenenGeländesituation und dem Bachlauf der Gieße nicht empfohlen werden (höhere Eingriffswirkungim Bereich des Biotop- und Artenschutzes bei Führung des Weges entlang der Gieße/Engstelleim Bereich der Eisenbahnbrücke).Prüfung kumulativer WirkungenDie geplante Baumaßnahme steht mit anderen Erweiterungsflächen nicht in räumlichem oderfunktionalem Zusammenhang, so dass kumulative Wirkungen nicht entstehen.Empfehlungen für das MonitoringBei der Auswahl der im Pool unter Punkt 6.2 „Geplante Maßnahmen zur Vermeidung …“ vorgeschlagenerAusgleichsmaßnahmen ist die Untere Naturschutzbehörde zur Festlegung effizienterMaßnahmen sowie zur Prüfung der Durchsetzung der Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmenzu beteiligen (inklusive der Effizienzkontrolle). Bei der Fortschreibung des Landschaftsplanssind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie die Entwicklung der Schutzgüter zubeobachten.Der Ausbau bestehender landwirtschaftlicher Wege erfolgt im Rahmen der Bereitstellung vonFördermitteln für den ländlichen Wegebau (im Bereich der bisherigen Trassen). Eine gemeinsameNutzung als Rad- und Gehweg wird nicht ausgeschlossen. Als Projekte stehen hier zukünftigder Horntelsweg (Richtung Rodeberg) und die Rainchaussee (Richtung Effelder) an.Für diese Maßnahmen ist ebenfalls die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplanessowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Vorprüfung vorzusehen. Da es sich bei diesenWegen hauptsächlich um bereits versiegelte Wege handelt, die kaum eine Änderung infolgedes geplanten Ausbaues erfahren, wurden diese nicht gesondert als geplante Erweiterungsmaßnahmenaufgeführt. Eine wesentliche Änderung der vorhandenen Betroffenheit derSchutzgüter der Natur, des Landschaftsbildes sowie von kultur- und Sachgütern etc. wird sichinfolge der Beibehaltung der bisherigen Nutzung nicht ergeben.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 50


5.3.2 KläranlageEingriffsnummer: 400Realnutzung:Auebereich der Gieße, standortgerechte und landschaftsbildprägendeUferbegleitvegetation, Grünland, Dauerweide, Ackerfläche,Dressurplatz/Abreitplatz, teilversiegelte WegeflächeDarstellung im <strong>FNP</strong>: Fläche für AbwasserbeseitigungFlächengröße:0,33 haZusammenfassende BewertungDie Maßnahme KA <strong>Büttstedt</strong> wurde im März 2009 begonnen und im September 2009 fertiggestellt. Die Abnahme erfolgte am 24.09.2009. Alle im Landschaftspflegerischen Begleitplangeforderten Maßnahmen wurden umgesetzt.5.3.3 Schaffung eines Retentionsraumes für die GießeEingriffsnummer: 401Realnutzung:Auebereich der Gieße, standortgerechte und landschaftsbildprägendeUferbegleitvegetation, Grünland, DauerweideDarstellung im <strong>FNP</strong> 2013: RetentionsraumFlächengröße KA: 0,55 haZusammenfassende BewertungDer Standort für die ausgewiesene Retentionsfläche wurde gewählt in Fließrichtung vor demBahnviadukt. Dieses Viadukt bildet eine künstlich geschaffene Engstelle im Talbereich derGieße, durch welche sich die L 2006 und das Bachbett der Gieße "zwängen". Um möglicheUnterspülungen des Fundamente des Bahnviaduktes (Beeinträchtigung der Standsicherheitder Brücke) sowie Überschwemmungen im Ortsbereich in den Mäandern der Gieße sowie vordem innerörtlichen Brückenbauwerk (Straßenquerung) zu vermeiden, wurde als Fläche fürden Retentionsraum der Bereich vor dem Viadukt gewählt (in Richtung Küllstedt). Der Standortist gekennzeichnet durch eine intensive Grünlandbewirtschaftung. Die Gieße weist hiereine standortgerechte Uferbegleitvegetation aus Esche, Erle, Weide und Pappel auf. Für denzu schaffenden Retentionsraum wird eine naturnahe Mulde ausgebildet. Der erforderlicheRauminhalt für die Mulde ist entsprechend einem 100-jährigen Hochwasser auszuweisen. DieMulde ist zu begrünen und kann weitgehend landwirtschaftlich genutzt werden (Mahd, teilweiseBeweidung - bei Hochwasser natürlich nicht möglich). Der Überlauf der Mulde wird wiederin das Bachbett der Gieße angeschlossen. So kann ein Rückstau der Gieße bei Hochwassermit dosierter Wasserabgabe gewährleistet werden. Das Restwasser in der Mulde kann verdunstenund versickern.Der Eingriff widerspricht nicht dem naturschutzfachlichen Leitbild, da der Eingriffsbereich nichtzur Zerstörung der gut strukturierten Gießeaue führen wird. Die vorhandenen naturnahen Gehölzstrukturenwerden weitgehend aufrechterhalten und das Landschaftsbild wird nicht durchtechnische Bauwerke beeinträchtigt, da eine naturnahe Bauweise für die Retentionsmuldevorgesehen wird. Im vorgesehenen Bereich wird infolge des Störgrades aus der L 1006 (direktan den Bachlauf der Gieße anschließend) eine geringe bis mittlere Artenvielfalt der Fauna zuerwarten sein. Störungen und Beeinträchtigungen sind im Rahmen der bau- und anlagenbedingtenWirkung bei der Anlage der Retentionsmulde zu erwarten (Lärm und Bewegungsunru-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 51


he im Rahmen der Bauarbeiten. Beseitigung von Gehölzbeständen, Versiegelung zuvor unversiegelterFlächen, Vergrämung störanfälliger Avifauna, Eingriff in relativ naturnah ausgebildetenBachabschnitt der Gieße etc.).Der Eingriff bedeutet negative Auswirkungen auf das Potential Boden aufgrund des Abtragsvon wertvollem Oberboden und auf das Potential Pflanzen/Tiere u. a. durch Beeinflussung derBrut- und Nahrungshabitate. Die Potentiale Wasser, Klima/Luft sowie die Landschaft und dasmenschliche Wohlbefinden werden infolge dieser Maßnahme nicht dauerhaft beeinträchtigt(nur während der Bauarbeiten).Für den Eingriff sind eine spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie eine landschaftspflegerischeBegleitplanung zu erstellen.Die Errichtung eines Retentionsraumes für die Gieße ist dringend erforderlich. Früher führtedie Giese nur bei Schneeschmelze und Regen Wasser. Seit den vergangenen Jahren führt sieständig Wasser. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Entwässerungsanlagen der Ortslagenvon Küllstedt und <strong>Büttstedt</strong> sowie die Entwässerung des ländlichen Wegebaus in die Gießebzw. über den Spitzenbach in die Gieße eingebunden wurden (Oberflächenabfluss vonNiederschlagswasser hat sich erhöht).Für die landschaftspflegerische Begleitplanung ist zu beachten: Erhalt des Auenbereiches zu Naherholungsvorsorge und aus Gründen der Klimapflege keine dichte Neubepflanzung als Ausgleichsmaßnahme quer zur Klimaleitbahn in derGießeaue Entwicklung zu einem möglichst grünen Auenbereich aus Gründen des Gewässerschutzesund der Retention Erhalt von uferbegleitenden, prägenden Gehölzstrukturen Renaturierung technisch ausgebauter Fließgewässerabschnitte Lage im Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft Luhne-Gießeaue Lage in der Trinkwasserschutzzone IIISchutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Schutz der Gehölze vor Beschädigung fachgerechter Kronenrückschnitt Befestigung des Überlaufs in die Gieße mit Wasserbaupflaster Bodentrennung mit Zwischenlagerung und Zwischenbegrünung naturnahe Gestaltung der RetentionsmuldeAusgleichsmaßnahmen: Eingrünung der Mulde mit heimischen, standortgerechten Gehölzen in Teilbereichen Rasenansaat in den neu modellierten Böschungs- und MuldenbereichenBewertungen im EinzelnenDarstellungen des Landschaftsplanes oder sonstiger PläneRegionalplan Nordthüringen (2012): Vorrang- und Vorbehaltsgebiet zum Schutz des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft Luhne-Gießeaue Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung – Fremdenverkehrsgebiet „Eichsfeld, <strong>Westerwald</strong>,Werratal"Landschaftsplan 2001: naturnaher BachForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 52


Dauergrünland ohne besondere RegelungBestandsaufnahme Naturpotentiale – Mensch - Kultur-/Sachgütera) Naturpotentiale, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie Landschaft und biologische VielfaltBoden (Boden, Geologie, Ablagerungen)WasserKlima/Luft (Kaltluft, Luftqualität, Immissionen)Pflanzen/Tiere (Tiere, Pflanzen, biologischeVielfalt)Erholungs-Landschaft(Orts-/Landschaftsbild,raum)Günstige Bedingungen für den Ackerbau/Gründlandnutzung(Aueböden mit mittlerem bishohem Ertragspotential), Böden im Auebereich derGieße relativ unempfindlich gegenüber SchadstoffeinträgenLage in der Trinkwasserschutzzone III, direkte Nähezum Fließgewässer, hohe Grundwasserneubildungsrate,mittlere bis hohe Verschmutzungsempfindlichkeitdes Grundwassers im Auebereich, Nutzung derGieße als Vorfluter für private Kleinkläranlagen bzw.zur Einleitung ungeklärter Abwässer (mittlerer bisteilweise hoher Verschmutzungsgrad), Eintrag vonDüngemitteln in die Gewässer durch Einspülung indie Gieße und den SpitzengrabenKlimatische Ausgleichsfläche, Funktion der Kaltluftentstehung/Frischlufterneuerung/Klimaleitbahn(Kaltluftabfluss/Frischlufttransport)Grünland: relativ artenreich, Uferstreifen der Gieße,kleine Brachflächen: ruderalisierte Wiesengesellschaftenmit Übergängen zu stickstoff- und feuchteliebendenUferstaudenfluren, gut ausgeprägte Ufergehölzbegleitvegetation(Esche, Erle, Weide, Pappel),störanfällige Arten der Avifauna im Bereich dergut strukturierten Gießeaue in Richtung Küllstedt(Bereiche abseits der L 1006)Gestörter Landschaftsraum (visuelle Beeinträchtigungdurch Bahnviadukt als technisches Bauwerkund durch die direkt anliegende Straße parallel zurGieße), mittlere Erholungsneigung, geprägt durchGründlandflächen und standortgerechte Uferbegleitvegetation,überörtliche Verbindungszone, infolge derTallage gut einsehbar von der L 1006b) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie dieBevölkerung insgesamtteilweise Geruchsemissionen infolge der Beweidungder angrenzenden Wiesen/Weiden, teilweise Geruchsemissionenaus dem Bereich der Gieße durcheingeleitete Abwässerc) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige SachgüterKulturgüter sind im unmittelbaren Eingriffsbereichnicht vorhanden, als Sachgut ist das BahnviaduktForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 53


anzusehen (kein Kulturdenkmal)Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen im Plangebiet- Prognose § 1 (6) Nr. 7i BauGBBoden teilweiser Verlust von landwirtschaftlichen und versickerungsfähigen Flächen durch Bodenveränderungeninfolge des Bodenabtrages zwecks Anlegens einer Mulde teilweiser Verlust von ca. 0,50 ha landwirtschaftlich nutzbarer Bodenfläche mit mittlerer bishoher natürlicher Fruchtbarkeit.Wasser Schaffung von wichtigem Retentionsraum teilweise Änderung des Abflussprofils der Gieße im Bereich der Retentionsfläche mögliche Betroffenheit durch Anschneiden wasserführender Schichten geringe Betroffenheit für die Grundwasserneubildung kein Schadstoffeintrag in das Grundwasser infolge der geplanten NutzungKlima/Luft keine Einschränkung der lokalklimatischen Ausgleichswirkungen (Ventilationsbahn- Frischluftleitbahn/Kaltluftabschlussbahn) keine Einschränkung der klimatischen Funktionen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet keine Erhöhung der Temperatur infolge der WärmeabstrahlungPflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt mögliche Betroffenheit störanfälliger Fauna hauptsächlich infolge bau- und anlagenbedingterWirkungen mögliche Betroffenheit durch Beseitigung standortgerechter, landschaftsprägender Gehölzeentlang der GießeLandschaft geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geringe Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion in einem siedlungsnahen BereichMensch siehe Landschaft und ErholungKultur-/Sachgüter keine (dient u. a. dem Schutz des Sachgutes Bahnviadukt)Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der PlanungBei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten(Grünland, Weide, Uferbegleitvegetation, naturnahes Gewässer der Gieße, mittlere Störungder Fauna). Die Gieße würde auch weiterhin als Vorfluter privater Kleinkläranlagen bzw. zurEinleitung ungeklärter Abwässer dienen (mittlerer bis teilweise hoher Verschmutzungsgrad,teilweise starke Geruchsbelästigung).Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,Biotope nach § 18 ThürNatG und sonstige Schutzgebiete Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft Luhne-Gießeaue betroffen, potentielle Brutgebiete und Nahrungshabitate betroffenVermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum AusgleichDie vorgeschlagenen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind zeitnah umzusetzen.Weiterhin ist zu beachten:Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 54


Durchführung der Bauarbeiten außerhalb der Brutzeiten der AvifaunaWiederherstellung der Nutzbarkeit der Bodenfläche im Bereich der neu geschaffenen RetentionsmuldeErhalt einer ausreichend breiten Grünzone entlang der Mulde zur angrenzenden landwirtschaftlichenNutzflächeAusgleichsmaßnahmen im Auenbereich der GießeAlternativenprüfungFür die Wirksamkeit der Retentionsfläche für die Gieße zum Schutz der Ortslage von <strong>Büttstedt</strong>ist der ausgewiesene Bereich besonders geeignet (auch Schutz des Bahnviaduktes). Ein andererwirksamer Standort kommt infolge der vorhandenen Topographie und der Nähe zur bebautenOrtslage von <strong>Büttstedt</strong> nicht in Betracht.Prüfung kumulativer WirkungenDie geplante Errichtung einer Retentionsmulde steht mit anderen Erweiterungsflächen nicht inräumlichem oder funktionalem Zusammenhang, sodass kumulative Wirkungen nicht entstehen.Empfehlungen für das MonitoringBei der Auswahl der im Pool unter Kap. 6.2 „Geplante Maßnahmen zur Vermeidung“ vorgeschlagenenAusgleichsmaßnahmen ist die Untere Naturschutzbehörde zur Festlegung effizienterMaßnahmen sowie zur Prüfung der Durchsetzung der Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen zubeteiligen (inklusive der Effizienzkontrolle).Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmensowie die Entwicklung der Schutzgüter zu beobachten.5.3.4 Verdichtung WindparkRealnutzung:Darstellung im <strong>FNP</strong> 2013:Flächengröße:AckerflächeVerdichtung Windpark169,50 haEingriffsnummer: 501Realnutzung:GrünlandDarstellung im <strong>FNP</strong> 2013: Errichtung einer Schauwindmühle im bestehenden WindparkFlächengröße:0,30 haDie Windkraft nimmt eine Sonderstellung ein. Es war Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr2005 die C02-Emissionen um 25% zu senken (Grundlage 1990). Energieeinsparung, höhereWirkungsgrade und die Nutzung erneuerbarer Energieträger sollten dabei die Grundlageneiner umweltverträglichen Energieversorgung bilden. Die Novelle zur Energieeinsparung bietetdie Chance, den Ausbau der Windenergie als Klimaschutztechnologie wieder deutlich voranzutreiben.Nach der Novelle des EEG kommt es für den weiteren Erfolg der Nutzung vonWindenergie in Deutschland darauf an, den Netzausbau konsequenter und zügiger als bishervoranzutreiben.Die gesetzlich geförderte Nutzung der Windenergie trägt dazu bei, im Gegensatz zur konventionellenStromerzeugung in der Regel nur am Standort der Anlage Beeinträchtigungen zuverursachen. Das Land fördert eine umweltgerechte Energieversorgung (Thüringer Richtliniezur Förderung von Energieberatung und Energiekonzepten 1996). Neben der Reduzierungdes Energieverbrauchs wird deshalb die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt unterstützt.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 55


Zusammenfassende BewertungDer <strong>FNP</strong> stellt ein "Sondergebiet für Windenergieanlagen" überlagernd auf "Flächen für dieLandwirtschaft" auf 169,50 ha dar (genehmigter BPL Okt. 2001). Der gesamte Windpark östlichder L 1008 setzt sich aus Flächen aus den Gemarkungen von <strong>Büttstedt</strong>, Struth und Effelderzusammen. Es handelt sich hierbei um ein gemäß dem Regionalplan 2012 ausgewiesenesVorranggebiet für Windenergie.Innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> wurden 17 Anlagen errichtet. Fünf weitere Anlagenvom Typ E-82 befinden sich zur Zeit in der Bauphase. Der Windpark W-16 ist einer der Windparksin Thüringen mit einer sehr hohen Energieausbeute. Dieser Windpark deckt den Energiebedarfvon ca. 80 Prozent der Privathaushalte des Eichsfeldkreises. Die Grundnutzung"Flächen für die Landwirtschaft" bleibt erhalten, Beeinträchtigungen betreffen in erster Liniedas Landschaftsbild.Für den bestehenden Windpark wurden vorhabenbezogene Bebauungspläne, landschaftspflegerischeBegleitpläne sowie verschiedene Gutachten erstellt (z. B. Schattenwurfprognoseeinschließlich Nachtrag, erstellt durch Ingenieurbüro Chun, Kassel/Schallimmissionsprognose,erstellt durch KÖTTER - Beratende Ingenieure Dresden).Das Betriebsgeräusch der Rotorblätter im Windpark sowie der sich brechende Wind erzeugenAnlagengeräusche, die sich auf menschliche Siedlungen und das Wohlbefinden der Anwohnerauswirken können. Ein erstelltes Schallgutachten für die vorhandenen Anlagen belegt, dassdie Anforderungen der TA Lärm in allen umliegenden Ortschaften eingehalten werden. DieRotoren erzeugen mit ihren kreisenden Bewegungen einen Schattenwurf, der sich ebenfallsauf das menschliche Wohlbefinden auswirken kann. Infolge der Entfernung zu den bestehendenSiedlungen kann jedoch eine nachteilige Auswirkung des Schattenwurfes ausgeschlossenwerden. Ob sich Schattenwurf auf Tiere auswirkt, ist noch nicht untersucht worden.Der höchste Punkt des gesamten Windparks befindet sich mit mehr als 490 m über NN imsüdlichen Teil (Gemarkung Struth). Diese Topographie erweist sich für die Nutzung der Windenergieals sehr günstig. Als Mindestvoraussetzung für die Eignung als Windkraftanlagenstandortist dabei eine Leistungsdichte von 150 W/m² in 30,00 m über Gelände anzusetzen.Diese wird gut erreicht.Bezugnehmend auf die Störanfälligkeit der Avifauna ist infolge der relativ ausgeräumten, intensivgenutzten Ackerfläche davon auszugehen, dass im Wesentlichen keine besonders geschütztenArten von Brutvögeln von der Windparkverdichtung betroffen sind. Das Brutgebietdes geschützten Rotmilans ist von der verdichteten Windparkfläche der Windkraftanlagen (5Stück) nicht betroffen (Gebiet wird überfolgen). In der Kirche der Gemeinde Struth ist die Wochenstubeder Großen Mausohren. Für die Mausohrfledermaus spielen Vernetzungsstrukturenim engeren Umfeld (Waldgebiete, breite Gehölzstrukturen etc.) keine so wichtige Rolle bei derOrientierung wie für andere Arten. Die Mausohrfledermaus nutzt den Windpark regelmäßig alsDurchzugsgebiet zu den Jagdbiotopen und auch saisonal als Nahrungshabitat. Andererseitsist bekannt, dass das Große Mausohr in der Statistik der verunfallten Fledermäuse keine großeRolle spielt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen nicht innerhalb des Windparks realisiertwerden, um nicht die Attraktivität dieses Gebietes als Nahrungshabitat (und somit dasKollisionsrisiko) zu erhöhen.Bewertungen im EinzelnenDarstellungen des Landschaftsplanes oder sonstiger PläneRegionalplan Nordthüringen (2012):Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 56


Vorrang- und Vorbehaltsgebiet zum Schutz des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel Vorbehaltsgebiet für Natur- und Landschaft – Eichsfeld/Werratal Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung: Fremdenverkehrsgebiet „Eichsfeld, <strong>Westerwald</strong>,Werratal" Landschaftsschutzgebiet „Obereichsfeld“ sowie Naturpark Eichsfeld-Hainich-WerratalLandschaftsplan 2001: naturnaher Bach Dauergrünland ohne besondere RegelungBestandsaufnahme Naturpotentiale - Mensch - Kultur-/Sachgütera) Naturpotentiale, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima sowie Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie Landschaft und biologische VielfaltBoden (Boden, Geologie, Ablagerungen)WasserKlima/Luft (Kaltluft, Luftqualität, Immissionen)Pflanzen/Tiere (Tiere, Pflanzen, biologischeVielfalt)Mittlere Bedingungen für den Ackerbau/Grünlandnutzung(Böden mit mittlerem Ertragspotential),Böden empfindlich gegenüber SchadstoffeinträgenLage in der Trinkwasserschutzzone III, keine Nähezu Gewässern, hohe Grundwasserneubildungsrate,mittlere bis hohe Verschmutzungsempfindlichkeit desGrundwassersKlimatische Ausgleichsfläche, Funktion der Kaltluftentstehung/Frischlufterneuerung/Klimaleitbahn(Kaltluftabfluss/Frischlufttransport)Ackerfläche/Grünland: relativ artenarm, strukturarmerRestwaldbereich am Siebengärtengraben (überwiegendFichtenbestand/Einmischung von Buche,Esche, Ahorn, Linde und Vogelkirsche), störanfälligeArten der Avifauna im Bereich des Siebengärtengrabensund der Trockenhangbereiche in Richtung Effelder(schützenswerte Biotopstrukturen) möglichLandschaftwenig attraktiver Landschaftsraum, ausgeräumte(Orts-/Landschaftsbild, Erholungsraumgung,geprägt durch den bestehenden Windpark,Ackerflur – gering strukturiert, geringe Erholungsnei-Siebengärtengraben – überörtliche Verbindungszone,infolge der Lage auf dem Plateau weit einsehbarb) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowiedie Bevölkerung insgesamtGeräuschemissionen aus dem bestehenden Windpark,Schattenwurf durch die Windkraftanlagen, mittlereVerkehrsemissionen aus dem Bereich der L1008, zeitlich bedingte Geruchsemissionen durchAufbringen von Gülle auf die Ackerflächenc) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige SachgüterKultur- und Sachgüter sind im unmittelbaren Eingriffsbereichnicht vorhanden (nächstliegendes Kulturgut/Sachgut:Effelder Dom, Mühlhäuser Landgraben)Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 57


Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen im Plangebiet- Prognose § 1 (6) Nr. 7i BauGBBoden Geringer Verlust von landwirtschaftlichen und versickerungsfähigen Flächen durch Überbauungund erforderliche ZuwegungWasser mögliche Betroffenheit durch Anschneiden wasserführender Schichten ist gering geringe Betroffenheit für die Grundwasserneubildung möglicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser infolge der geplanten Nutzung (bei Havarien)Klima/Luft geringe Einschränkung der lokalklimatischen Ausgleichswirkungen (Ventilationsbahn -Frischluftleitbahn/Kaltluftabschlussbahn) geringe Einschränkung der klimatischen Funktionen als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet Luftverwirbelung im Bereich der Windkraftanlagen geringfügige Erhöhung der Temperatur infolge der Wärmeabstrahlung der Ablagen sowieversiegelten/teilversiegelten FlächenPflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt geringe bis mittlere zusätzliche Betroffenheit störanfälliger Fauna infolge betriebsbedingterWirkungen (geringe bau- und anlagenbedingte Wirkungen) unter Berücksichtigung des bestehendenWindparks Barrierewirkung für Zugvögel und Fledermäuse/Kollisionsrisiko für bestimmte TiergruppenLandschaft geringe zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung desbestehenden Windparks - Veränderung des gewohnten Landschaftsbildes (infolge der Anordnungder neuen Anlagen, der geringen Erholungseignung des Gebietes und der erfahrungsgemäßfür das Auge nicht mehr differenzierbaren Zahl von > 10 Anlagen können diekumulativen Wirkungen auf das Landschaftsbild als gering angesehen werden) als Bereiche mit mittlerem Raumwiderstand im Untersuchungsgebiet: Erlen­Eschenwaldam Sechsgärtengraben - besonders geschützte Biotop nach § 18 ThürNatG - und diegrößeren naturnahen Gehölzstrukturen, da hier die Empfindlichkeit des Schutzgutes Tiereund Pflanzen potenziell höher anzusetzen ist. Die übrigen Bereiche des betrachtetenRaumes, die überwiegend durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung gekennzeichnetsind, besitzen einen insgesamt geringen Raumwiderstand. geringe Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion, da der vorhandene Bereich wenigattraktiv ist unter Berücksichtigung des bestehenden Windparks - optische Störreize überregionale und regionale Fernwanderwege sind nicht betroffen oder verlaufen in abgeschotteterSichtlinie im <strong>Westerwald</strong>. Der Fernwanderweg Harz-Eichsfeld-Thüringer Wald führt kurz hinauf zum Eichsfelder DomSt. Alban in Effelder, von dem die Einsicht auf den Windpark möglich ist. Von lokalen Wanderwegen zwischen Dingelstädt und Mühlhausen kann der Windpark ungehinderteingesehen werden. Hier verläuft auf einem Teilstück auch der „Eichsfeld Wanderweg"zwischen Dün/Hüpstedt und Lengenfeld unterm Stein entlang des MühlhäuserLandgrabens, Dörnaer Wald und Struth. Das erholungsgeeignete Friedatal ist durchgehenddurch Relief und Bewaldung sichtverschattet, so dass hier kein Einfluss auf dasLandschaftsbild spürbar ist.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 58


Ansonsten wird das Hochplateau selten zu Erholungszwecken genutzt oder von Wanderernüberquert.Mensch siehe Landschaft und Erholung akustische Störreize optische Störreize - Windanlagen entlang der L 1008Kultur-/Sachgüter keine zusätzlichen AuswirkungEntwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der PlanungBei Nichtumsetzung der Planung bleibt das Gebiet mit seinen heutigen Funktionen erhalten(intensiv genutzte Ackerflur - wenig strukturiert). Die unversiegelten Bodenflächen würdenweiterhin ihre Hauptfunktionen wahrnehmen können (Regelfunktion, Lebensraumfunktion,Produktionsfunktion).Zum Naturpark sowie Landschaftsschutzgebiet bleibt ein breiterer Schutzstreifen erhalten.Auswirkungen der Planung auf Flächen nach § 34 BNatSchG, FFH- bzw. Vogelschutzgebiete,Biotope nach § 18 ThürNatG und sonstige SchutzgebieteRechtswirksame Schutzgebiete sind nicht betroffen. Der Verdichtungsbereich befindet sichnicht im Landschaftsschutzgebiet „Obereichsfeld" sowie im Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal. Weitere Naturparke (Kyffhäuser, Thüringer Wald) liegen über 50 km entfernt.Im Bereich des Siebengärtengrabens können störanfällige Arten der Fauna beeinträchtigtwerden (mögliche Störwirkungen für einzelne Tierarten durch Lärm und visuelle Beunruhigung- Vergrämung). Eine Untersuchung von hier vorkommenden Brutvögeln hat noch nicht stattgefunden,sodass hierzu nur pauschalisierte Aussagen getroffen werden können. Im Rahmender fortführenden Bauleitplanung wird eine solche Untersuchung empfohlen. In diesem Zusammenhangsollten auch eventuelle Konflikte mit ziehenden Fledermäusen und dem Rotmilanuntersucht werden. Infolge der intensiven Ackernutzung und unter Berücksichtigung desbestehenden Windparks kann die Beeinträchtigung von Zugvögeln als relativ gering eingestuftwerden.Vermeidung, Verringerung und Maßnahmen zum AusgleichFür die Verdichtung des Windparks wurden Anlagen eines ähnlichen Anlagentyps verwendet(Vermeidung zusätzlicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes infolge unterschiedlicherHöhen der WKA). Eine geringfügige Typenänderung bzw. Anhebung der Nabenhöhe wirdkaum erkennbar sein, da die benachbarten WKA auf unterschiedlichen Geländehöhen errichtetwurden, so dass sich die optisch empfundene Spitzenhöhe nicht unterscheiden wird. Zudemliegt bereits bei der Nullvariante durch die unterschiedliche Reliefierung des Geländesinnerhalb des Windparks kein exakt einheitliches Bild in der Höhe der Anlagen vor.Die Farbgebung der Masten soll nicht glänzend und optisch angepasst sein (entsprechendRAL 7035 - lichtgrau - Farbe deckt sich nach Herstellerangaben am besten mit einem leichtbewölkten Himmel, so dass die Anlagen gegen den Horizont betrachtet am wenigsten auffallen).Damit entspricht die Farbgebung im Wesentlichen auch den Windenergieanlagen im Bestand.Es sind keine Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen innerhalb der Verdichtungsfläche im Windparkvorzusehen (keine Erhöhung der Attraktivität des Gebietes für Nahrungsgäste, Verminderungdes Kollisionsrisikos). Gewöhnungseffekte sind bereits beim bestehenden Windpark erkennbar.Sowohl Avifauna und Fledermäuse nutzen den Windpark als Rast- und Jagdgebiet (AussageFaunagutachten vom Planungsbüro Dr. Weise zur Verdichtung des bestehenden Wind-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 59


parks mit weiteren Anlagen). Schlagopfer sind hierdurch vereinzelt möglich. Der Eingriff istdurch Anlage und Optimierung von angemessenen Biotopstrukturen kompensierbar.Nach Möglichkeit sind vorhandene Erschließungswege als Zufahrt zu den geplanten Anlagenzu nutzen (Umnutzung landwirtschaftlicher Wege).Der bei den Bauarbeiten anfallende Erdaushub ist auf den Grundstücken des Bearbeitungsgebieteswieder zu verwenden.Es sollen Strukturanreicherungsmaßnahmen innerhalb der ausgeräumten landwirtschaftlichenFlur vorgesehen werden (Schaffung von Leit- und Biotopverbundstrukturen, Schaffung vonTrittsteinbiotopen). Als Ersatzmaßnahme können auch Renaturierungsmaßnahmen im Bereichder Gewässer innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> vorgesehen werden (Schaffung einesRetentionsraumes im Bereich der Gieße - östlich der Bahnbrücke zwischen Küllstedt und<strong>Büttstedt</strong>/naturnaher Ausbau des Spitzengrabens).Geeignete KompensationsmaßnahmenFür die Verdichtung des Windparks als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ist eine Amphibienschutzanlageentlang der L 1008 zwischen Küllstedt und Struth in der Gemarkung <strong>Büttstedt</strong>,Flur 20, Flurstück 143/30, Flur 21, Flurstück 156/0, vorgesehen. Die Flächengröße erstrecktsich auf einer Länge von 1,4 km, 2 mal 700 m mit 15 Durchlässen, Abstand der Durchlässezwischen 25 m und 30 m.Schaffung von Habitat- und Rückzugsräumen für die Offenlandfauna (Maßnahmenkatalogunter Kap. 6.4 - zu Naturschutzmaßnahmen z. B. im Bereich der ehemaligen Mülldeponiebzw. Renaturierungsmaßnahmen und Schaffung eines Retentionsraumes im Bereich der Gieße)Aufwertung des Landschaftsbildes und Erhöhung des Erlebniswertes durch Landschaftsgliederung,Reliefnachzeichnung durch Schaffung und Ergänzung linien­ und flächenhafter Gehölz-,Stauden- und Grünlandstrukturen im gesamten südlichen Gemarkungsbereich unterVerwendung standortgerechter regionaltypischer Gehölzarten zur Schaffung wichtiger GenressourcenVerbesserung des Bodenschutzes vor Wind- und Wassererosion im Bereich von Hangflächendurch Anlage von Gehölzsäumen als Maßnahme zur Verbesserung des Wasserhaushalts unddes Kleinklimas sowie als Maßnahme gegen Stoffeinträge aus der Landwirtschaft in die GewässerVerbesserung der Ortsrandeingrünung vor allem im Bereich der Autoverwertung und des Gewerbegebietes„Alte Gemeinde" in Richtung der offenen Landschaft sowie im Bereich der Bebauungan der Südhanglage von <strong>Büttstedt</strong> (BPLs "Kindsburg" und „Kindsburg-Steinstraße")AlternativenprüfungFür die Verdichtung des Windparks kommt aus wirtschaftlicher Sicht (Berücksichtigung derWindhöffigkeit, Berücksichtigung der Nutzung vorhandener Leitungstrassen etc.) sowie unterBerücksichtigung der Nähe zu den angrenzenden Dörfern ein anderer Standort nicht in Betracht.Prüfung kumulativer WirkungenDie geplante Verdichtung des Windparks steht mit anderen Flächen nicht in räumlichem oderfunktionalem Zusammenhang, sodass kumulative Wirkungen nicht entstehen.Empfehlungen für das MonitoringBei der Auswahl der im Pool unter Punkt 6.2 „Geplante Maßnahmen zur Vermeidung“ vorgeschlagenenAusgleichsmaßnahmen ist die Untere Naturschutzbehörde zur Festlegung effizienterMaßnahmen sowie zur Prüfung der Durchsetzung der Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen zubeteiligen (inklusive der Effizienzkontrolle).Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 60


Bei der Fortschreibung des Landschaftsplans sind die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmensowie die Entwicklung der Schutzgüter zu beobachten.6. Wirkungsgefüge – ZusammenfassungEin Eingriff in Natur und Landschaft liegt vor, wenn Veränderungen der Gestalt oder Nutzungvon Grundflächen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Landschaftsbild, die Erholungsqualität,das örtliche Klima, Kultur- und Sachgüter sowie das menschliche Wohlbefindenerheblich oder nachhaltig beeinträchtigen. Dieser Zusammenhang ist insbesondere bei derErstellung von baulichen Anlagen zu bewerten. Wichtig ist, bereits bei der Erstellung von Bebauungsplänen,Landschaftspflegerischen Begleitplänen sowie Umweltgutachten nachteiligeEingriffe weitgehend zu vermeiden bzw. unvermeidbare Eingriffe auszugleichen. Naturhaushalt,Landschaftsbild und menschliche Nutzungen sind vielfältig miteinander verknüpft. DerAnteil an vorgesehener Oberflächenversiegelungen wird sich gegenüber dem Voreingriffszustanderhöhen. Die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf die Schutzgüter derNatur, auf das Landschaftsbild, auf das menschliche Wohlbefinden auf die Kultur- und Sachgütersowie auf die FFH-Gebiete etc. wurden unter den einzelnen Maßnahmen nach dem gegenwärtigenWissenstand und den anerkannten Prüfungsmethoden sowie erforderlichen Detaillierungsgradbeschrieben. Weiterführende Aussagen sind in der fortführenden Bauleitplanungzu den einzelnen Baumaßnahmen zu treffen.Ausgehende Wirkungen von Baumaßnahmen sind u. a.:Baubedingt: Beseitigung von Vegetationsbeständen, Veränderung der Standortfaktoren durch Abschieben von Oberboden, Lagerung von Baumaterial außerhalb der Baustelle, Abschwemmung von Schweb- und Schadstoffen, Lärm und Erschütterungen durch Baufahrzeuge auf Zufahrtswegen, Verlegung der Versorgungskabel, betriebsbedingte Anlage von Baubetriebswegen.Anlagebedingt: flächenversiegelnde Maßnahmen infolge der Anlage der Baukörper und Erschließungsstraßenund -wege, visuelle Wirkung der Bauwerke, Änderung des Mikroklimas, erhöhter Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser.Betriebsbedingt: Betriebsgeräusche, Bewegungsunruhe, Luftverwirbelung.Für die Eingriffsbewertung sind die Beeinträchtigungen maßgebend, die ohne die Bebauungnicht entstehen würden. Die Ermittlung geeigneter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen imRahmen der fortführenden Bauleitplanung erfolgt zweckmäßigerweise bereits zusammen mitder Bestandsaufnahme. Die Flächen müssen aufwertungsbedürftig und sollen rechtlich verfügbarsein. Für die Ermittlung des Voreingriffszustandes ist die vorhandene Nutzung zugrundegelegt. Die Eingriffe sind nach Möglichkeit innerhalb der Eingriffsbereiche auszugleichen.Nicht auszugleichende Eingriffe innerhalb des Eingriffsbereiches sind an anderer geeigneterStelle auszugleichen bzw. zu ersetzen.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 61


Die im vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> aufgezeigten Maßnahmen sind Handlungsempfehlungen,die detailliert mit der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der erforderlichen Ausgleichsplanungenabzustimmen sind.6.1 Nullvariante und Alternativprüfung – Zusammenfassung6.1.1 Entwicklungszustand bei Nichtdurchführung der Planungen (Status-quo-Prognose/Nullvariante)Gemäß Baugesetzbuch ist ebenfalls zu prognostizieren und zu bewerten, wie sich der Umweltzustandim Planungsraum entwickeln würde, wenn die Planungen nicht erfolgen und esbei dem Fortbestehen der bisherigen Nutzungen bliebe.Als Bestandsgrundlage gelten die zum derzeitigen Stand des Flächennutzungsplanes zugelassenenNutzungen. Als noch nicht realisierte Planung gilt die Ausweisung des Wohngebietes„Kindsburg­ Steinstraße", welche erst im April 2009 genehmigt wurde, der Radweg, die Verdichtungdes Windparks (zur Zeit in der Bauphase) sowie die geplanten innerörtlichen Lückenschließungen(100, 101, 102). Alle anderen Bebauungspläne wurden bereits umgesetzt.Für die einzelnen geplanten Maßnahmen wurden unter Kap. 5 die jeweilige Status-quo-Prognose angegeben. Bei Nichtumsetzung der Planungen bleiben die vorgesehenen Eingriffsbereichemit ihren heutigen Funktionen erhalten (Garten- und Grabeland, intensiv genutzteAckerflur - wenig strukturiert, Auebereich der Gieße mit Wiese, Weide und Abreit- sowieDressurplatz inklusive Eingrünung). Die unversiegelten Bodenflächen würden weiterhin ihreHauptfunktionen wahrnehmen können (Regelfunktion, Lebensraumfunktion, Produktionsfunktion).Die Grenzen zur Gebietsausweisung LSG „Obereichsfeld" und zum Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal bleiben erhalten.6.1.2 AlternativprüfungEine Prüfung von Planungsalternativen kann auf zweierlei Arten erfolgen:1. Ist die Planung im angestrebten Umfang erforderlich, d. h., wird bedarfsgerecht geplantoder wird über das angemessene bzw. erforderliche hinausgegangen?2. Ist der vorgesehene Standort für das geplante Vorhaben geeignet oder gibt es einen bessergeeigneten Standort, mit geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter?Prüfung von BedarfsalternativenWohnbauflächenbedarf (Dorfgebiet, Wohngebiet)Die Schätzung des kommenden Wohnbauflächenbedarfs ist das Resultat von miteinanderverknüpften Teilprognosen, wobei Vorhersagen der teils recht empfindlichen Größen übereinen Zeitraum von 15 Jahren die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens reduzieren: Bevölkerungsentwicklung, wobei die Prognose der natürlichen Entwicklung recht sicherermittelt werden kann, aber die entscheidende Größe der Zu- und Anwanderungen mitgroßen Unsicherheiten behaftet ist Haushaltsentwicklung ist ebenfalls schwer vorherzusagen (hängt von der Haushaltstrukturund den Lebensstilen ab) wirtschaftliche Entwicklung - gerade die Entwicklung in den letzten Jahren hat sehr deutlichgezeigt, welch gravierende Änderungen wirtschaftlich unsichere Perspektiven haben(erhöhte Abwanderungen) Annahmen zur Entwicklung des Wohnflächenbedarfs (stetiges, teilweise auch unvorhersehbaresWachstum).Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 62


Für die künftigen Jahre wird eine weitere geringfügige Abnahme der Bevölkerungszahl prognostiziert.Ursächlich ist dieser Rückgang in der Abwanderung von Arbeitskräften zu suchen.Festzustellen ist aber auch eine große Heimatverbundenheit, die auch gerade junge Leuteanimiert, in <strong>Büttstedt</strong> wohnen zu bleiben, trotz Arbeitsstellen an anderen Orten.Künftig werden jährlich deutlich weniger Eigenheime fertig gestellt (Ausschöpfung des Bedarfsan Wohnbauflächen ist erreicht). Das vorhandene Angebot an Neubauflächen kann dazu beitragen,die Bevölkerungszahl zu stabilisieren. Bei den dargestellten innerörtlichen Lückenschließungen(100, 101, 102) handelt es sich um Bauvorhaben, für die keine Umweltprüfungenund auch keine alternativen Standortuntersuchungen erforderlich sind (Bebaubarkeit nach§ 34 BauGB). Meistens handelt es sich um "elterliche Anwesen", auf denen die Kinder bauenmöchten.GewerbeflächenbedarfEine Erweiterung von gewerblichen Flächen ist nicht erforderlich. Mit der Ausweisung desGewerbegebietes "Alte Gemeinde" ist der Gewerbeflächenbedarf der Gemeinde <strong>Büttstedt</strong>ausreichend abgesichert. Bei Wegfall einer gewerblichen Nutzung wird eine Wiederbelegungdurch andere geeignete Gewerbebetriebe in Betracht gezogen (weniger kostenaufwändig alseine Neuerschließung).VerkehrsflächenbedarfDie Freihaltung von überörtlichen Verkehrstrassen sieht die Regionalplanung im Gemarkungsgebietvon <strong>Büttstedt</strong> nicht vor.Es besteht lediglich der Bedarf an der Ausweisung von Rad- und Wanderwege. Zur Sicherungdes Schulweges der <strong>Büttstedt</strong>er Kinder wird der Neubau eines Rad-/ Gehweges von <strong>Büttstedt</strong>nach Küllstedt beabsichtigt. Infolge der vorhandenen Geländesituation, dem Verlauf der Gießeund der Engstelle an der Bahnbrücke zwischen Küllstedt und <strong>Büttstedt</strong> kommt für den ausgewiesenenRad- und Gehwegebau keine andere Alternative in Betracht (geringfügige Änderungenim vorgesehenen Trassenbereich sind jedoch möglich). Positiv für die vorgeschlageneStrecke erweist sich die Nutzung bereits vorhandener öffentlicher Wegeparzellen (teilbefestigteFlächen). Die Anbindung des Radweges erfolgt innerhalb der Ortschaften <strong>Büttstedt</strong> undKüllstedt an das vorhandene öffentliche Verkehrsnetz.Der Ausbau bestehender landwirtschaftlicher Wege erfolgt im Rahmen der Bereitstellung vonFördermitteln für den ländlichen Wegebau (im Bereich der bisherigen Trassen). Eine gemeinsameNutzung als Rad- und Gehweg wird nicht ausgeschlossen. Als Projekt steht hier zukünftigdie Rainchaussee (Richtung Effelder) an. Für diese Maßnahme ist die Erarbeitung eineslandschaftspflegerischen Begleitplanes sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Vorprüfungvorzusehen. Da es sich bei diesen Wegen hauptsächlich um bereits versiegelte Wegehandelt, die kaum eine Änderung infolge des geplanten Ausbaues erfahren, wurden diesenicht gesondert als geplante Erweiterungsmaßnahmen aufgeführt. Eine wesentliche Änderungder vorhandenen Betroffenheit der Schutzgüter der Natur, des Landschaftsbildes sowie vonKultur- und Sachgütern etc. wird sich infolge der Beibehaltung der bisherigen Nutzung nichtergeben.GrünflächenbedarfFür eine zukünftige Nachfrage nach neuen Grünflächen mit anthropogenem Nutzungsschwerpunkt(Sportplatz, Spielplatz, Parkanlage, pp.) existieren keine fachplanerischen Vorarbeiten.Grünflächenausweisungen im Außenbereich sind darstellungssystematisch bedingt und nichtmit anthropogener Nutzung verknüpft. Weil es sich dabei auch nicht um erhebliche Eingriffehandelt, gehen sie nicht in diese Betrachtung ein.Alternativen waren daher nicht zu prüfen.Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 63


RetentionsflächenUm die Gefahr von Hochwasser für die Ortslage <strong>Büttstedt</strong> zu bannen, ist die Errichtung einesRetentionsraumes für die Gieße vorzusehen. Für diese Maßnahmen ist die Erarbeitung eineslandschaftspflegerischen Begleitplanes sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Vorprüfungvorzusehen. Für einen wirkungsvollen Hochwasserschutz erweist sich der dargestellteStandort nordwestlich der Ortslage/westlich des Bahnviaduktes bestens geeignet. AndereStandorte kommen infolge der notwendigen Wirksamkeit eines Retentionsraumes sowie derTopographie nicht in Frage.Bedarf an WindkraftanlagenEs ist Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahre 2005 die C02-Emissionen um 25% zu senken(Grundlage 1990). Energieeinsparung, höhere Wirkungsgrade und die Nutzung erneuerbarerEnergieträger sollen dabei die Grundlagen einer umweltverträglichen Energieversorgung bilden.Die gesetzlich geförderte Nutzung der Windenergie trägt dazu bei, im Gegensatz zur konventionellenStromerzeugung in der Regel nur am Standort der Anlage Beeinträchtigungen zuverursachen. Gefahren wie beim Transport fossiler oder radioaktiver Brennstoffe, der C02-Ausstoß, die Emissionen von Stäuben und Stickoxiden, etc. entfallen.Bezogen auf das Klimaschutzziel der Bundesregierung hat Thüringen sein Soll bereits erfüllt.Schon bis 1995/96 wurden in Thüringen die C02-Emissionen um mehr als 50 % reduziert.Angesichts der drohenden, tiefgreifenden Gefahren für Mensch und Umwelt erfolgt die Landesregierungdaher das Ziel, alle noch vorhandenen Potentiale zur Senkung von Treibhausgasemissionenzu nutzen. In Thüringen wird die verstärkte Nutzung von Biomasse - an ersterStelle Holz - der Schwerpunktbeitrag sein. Aber auch Wind- und Wasserkraft sowie die Solarenergiehaben in Thüringen ihren Stellenwert. Nach Artikel 31 Abs.3 der Verfassung des FreistaatesThüringen ist mit Naturgütern und Energie sparsam umzugehen. Das Land förderteine umweltgerechte Energieversorgung (Thüringer Richtlinie zur Förderung von Energieberatungund Energiekonzepten 1996). Neben der Reduzierung des Energieverbrauchs wird deshalbdie Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt unterstützt.Unter Berücksichtigung der Effizienz des bestehenden Windparks und unter Berücksichtigungder vorhandenen Geländesituation stellt die verdichtete Fläche des bestehenden Windparksdie einzige zu nutzende Fläche dar. Ein anderer Alternativstandort kommt wegen der Nähe zuden Ortslagen (Lärmbelästigung, Schattenwurf) sowie zu den schützenswerten Biotopen innerhalbdes Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal nicht in Frage. Das vorhandene Hochplateaugarantiert eine gute Windausbeute und damit auch eine hohe Effizienz der geplantenAnlagen.Resumee zum FlächenbedarfDie Entwicklungsflächen wurden durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde<strong>Büttstedt</strong> festgelegt und sind somit für die Flächennutzungsplanung eine verbindliche Größe.Einige dieser Flächen wurden inzwischen bauleitplanerisch abgeschlossen (rechtswirksameBebauungspläne). Die ausgewiesenen Flächen im <strong>FNP</strong> wurden der Umweltprüfung (sieheKap. 5) unterzogen, von denen wiederum ein geringer Teil, der für bauliche Zwecke gewidmetist (innerörtliche Lückenschließungen), keiner Umweltprüfung bedarf.Prüfung von StandortalternativenEine Ausweisung von Standortalternativen in der Darstellung zum Flächennutzungsplan fürdie vorgesehenen Maßnahmen wurde nicht vorgenommen, da die Untersuchung von anderenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 64


Standorten für die geplanten Maßnahmen keine Alternativen zuließ als die jeweils dargestellteFlächenausweisung (siehe Kap. 5 Berücksichtigung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte).Der Planteil zum Flächennutzungsplan stellt auch die Vorhaben dar, die inzwischen bauplanungsrechtlichabgeschlossen wurden. Die entsprechenden Planungen liegen der Gemeindevor und können bei Bedarf bei dieser eingesehen werden. Neben Umweltaspekten (Eingriffe indie Schutzgüter der Natur und des Landschaftsbildes, Belastung des Schutzgutes Menschetc.) waren bei den rechtswirksamen Planungen auch Fragen der Vermarktbarkeit und derNachhaltigkeit (ortskernnahe Lage, geringer Erschließungsaufwand u. a .m.) von Bedeutung.6.2 Vermeidungs-, Verringerungs-, und Ausgleichsmaßnahmen – Zusammenfassung6.2.1 Vermeidung und VerringerungSobald eine Eingriffsentscheidung gefallen ist, sind die mit dem Eingriff verbundene Beeinträchtigungenvon Natur und Landschaft, des menschlichen Wohlbefindens etc. nach Möglichkeitzu vermeiden und wenn dies nicht möglich ist, sind die Auswirkungen zu minimieren.Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind die Vorhaben allerdings nicht weit genugkonkretisiert, um detaillierte Vorgaben zu formulieren. Dementsprechend sind VermeidungsundMinimierungsmaßnahmen im Zuge von verbindlichen Bauleitplanungen bzw. Planfeststellungenfestzulegen und dann entsprechend umzusetzen.Nachfolgend wird ein Maßnahmekatalog (in Anlehnung an den Kanon zum UWB zum <strong>FNP</strong>2020 der Stadt Freiburg) von zu berücksichtigenden Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmenaufgezeigt, der bei allen baulichen bzw. verkehrlichen Erweiterungsflächen berücksichtigtwerden sollte. Diese Maßnahmen müssen an den jeweiligen ortsspezifischen Gegebenheitenkonkretisiert werden. Teilweise werden weitere vertiefende Untersuchungen erforderlich.Sind Beeinträchtigungen durch die beschriebenen Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmennicht auf ein unerhebliches Maß reduzierbar, so sind sie durch entsprechende, geeigneteMaßnahmen auszugleichen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen:Siedlungsflächen (inkl. Grünflächen) Anpassung der Höhe und Dichte der Bebauung sowie der Anordnung und Ausrichtungder Gebäude an die Durchlüftungserfordernisse Schutz empfindlicher Nutzungen durch Gebietsgliederung, Abstandsregelungen u. ä./ggf.Festsetzung von Emissionsbeschränkungen für Betriebe oder technische Anlagen, Festsetzungvon baulichen oder sonstigen technischen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen (z. B. Schallschutzanforderungen an Gebäudefassaden oderErrichtung von Schallschutzbauwerke), Verzicht auf Verwendung von Leuchtreklame zurfreien Landschaft hin Beschränkung der Versiegelung von Bodenflächen auf ein Minimum möglichst Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien für Stellplätze, Zufahrten,Fußwege, Lagerflächen u. ä., wenn keine wassergefährdenden Stoffe verwendet bzw. gelagertwerden) energieoptimierte Bauweise (Niedrigenergiehaus und Nullenergiehaus), energieoptimierteGebäudeformen und -ausrichtung sowie umweltfreundliche Infrastruktur (technische Anbindungen) klimatologische Untersuchungen bei einer Bebauung im Bereich von lokalen Windleitsystemen sachgemäßer Umgang mit Baufahrzeugen/-materialien (trifft auch auf die Lagerung zu),Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 65


Einhaltung von ökologisch begründeten Bauzeiten (z. B. außerhalb der Brutzeiten im Umfeldvon ökologisch sensiblen Bereichen/ Durchführung von Schutzmaßnahmen nach DIN18920) in Absprache mit den Bewirtschaftern Anlage von Lagerplätze für Boden und Baumaterialienauf nicht bebauten Ackerflächen und Vermeidung der Beanspruchung von StaudenundGehölzflächen Vollständiger Rückbau temporärer Baustelleninfrastruktur und optimale Baustellenentsorgungnach Bauausführung Verzicht auf Befahren von nassen Böden sachgemäße Lagerung des Bodens und Wiedereinbau nach Schichten, Vermeidung desEinbaus standortfremder Böden, nach Möglichkeit Wiedereinbau vor Ort, Reduzierung der Abgrabungen, Aufschüttungen und Bodenumlagerungen auf das unbedingterforderliche Maß Klärung der Grundwasserverhältnisse, Schichtenwassersituation Prüfen einer möglichen Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser (eventuellVerwendung als Brauchwasser) keine Ableitung dauerhaft fließender Schichtenwässer in die Kanalisation Erhalt von Gewässern und Gewässerschutzstreifen bzw. Renaturierung naturferner Gewässerabschnitte, Erhalt sehr hoch- bzw. hochwertiger Biotopbestände, Einhaltung von Mindestabständen zu Waldflächen oder zu angrenzenden, ökologischsensiblen Biotopkomplexen, landschaftsgerechte Einbindung neu entstehender Siedlungsräder Sicherung der Ortsdurchgrünung Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzenarten Minimierung von Schadstoffeinträgen extensive Pflege künftiger Grünflächen Ausschluss von boden- und grundwassergefährdenden NutzungenVerkehrsflächen: Sachgemäßer Umgang mit Baufahrzeugen/-materialien, Einhaltung von Bauzeiten/Durchführung von Schutzmaßnahmen nach DIN 18920 (bspw.bei angrenzenden, ökologisch sensiblen Bereichen), Reduzierung der Abgrabungen, Aufschüttungen und Bodenumlagerungen auf das unbedingterforderliche Maß, in Absprache mit den Bewirtschaftern Anlage von Lagerplätzen für Boden und Baumaterialienauf nicht bebauten Ackerflächen und Vermeidung der Beanspruchung von StaudenundGehölzflächen Vollständiger Rückbau temporärer Baustelleninfrastruktur und optimale Baustellenentsorgungnach Bauausführung Verzicht auf Befahren von nassen Böden sachgemäße Lagerung des Bodens und Wiedereinbau nach Schichten, Vermeidung desEinbaus standortfremder Böden, nach Möglichkeit Wiedereinbau vor Ort, Erhalt von Gewässern und Gewässerschutzstreifen, Weitestgehender Erhalt sehr hoch- bzw. hochwertiger Biotopbestände, Berücksichtigungvon Vernetzungsbeziehungen/Verbundstrukturen, Einhaltung von Mindestabständen zu Waldflächen oder zu angrenzenden, ökologisch sensiblenBiotopkomplexen,Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 66


Vorrang der Retention und Versickerung des anfallenden unbelasteten Niederschlagswassersvor Ort oder auf angrenzenden Flächen,6.2.2 AusgleichUnter Berücksichtigung der örtlichen Ausgangssituation können Art und Umfang des Ausgleichssehr unterschiedlich sein. Der erforderliche Ausgleich hängt von der Intensität unddem Umfang der durch den Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen ab. Für die Ermittlungdes Ausgleiches ist der Ausgangszustand des Eingriffsbereiches zu ermitteln und zu bewerten.Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung kann der <strong>Umweltbericht</strong> nur eine vorbereitendeBestandsaufnahme und Bewertung vornehmen (siehe Kap. 5).Bei der Bewertung der Schwere des Eingriffs sind zu berücksichtigen: Zustand der natürlichen Ausgangslage Vorhandene Vorbelastungen grobe Vorabschätzung der Eingriffsschwere aufgrund der angestrebten Art der baulichenNutzungFür die Bewertung der ins Auge gefassten potentiellen Ausgleichsflächen waren zu berücksichtigen der Zustand der natürlichen Potentiale bei der Ausgangslage eine Einschätzung des AufwertungspotentialsDie Zuordnung von Eingriff und Ausgleich erfolgt aufgrund mangelnder Kenntnisse bezüglichder Flächenverfügbarkeit nicht flächenbezogen, vielmehr werden mögliche Ausgleichsmaßnahmenaufgezeigt, die unter Berücksichtigung der Leitbilder des Landschaftsplanes als Ausdruckder angestrebten Entwicklung von Natur und Landschaft sich als besonders geeigneterweisen. Die Suche nach geeigneten Ausgleichsflächen streckt sich auf den gesamten Gemarkungsbereichvon <strong>Büttstedt</strong> (Ausgleich auch außerhalb der Eingriffsbereiche).Im Rahmen der Einzelprüfungen (siehe Kap. 5) wird eine Reihe von Maßnahmenvorschlägenunterbreitet, die die vorgenannten Kriterien berücksichtigen. Es obliegt der konkretisierendenPlanung bei der Festsetzung der Maßnahmen und der Flächen aus diesem Pool zu wählenoder andere Festsetzungen zu treffen.Die Auswahl sollte aber in Orientierung an folgender Rangfolge danach trachten: denselben Biotoptyp bzw. möglichst gleiche natürliche Funktionen wiederherzustellen bzw.wenn dies nicht oder nur bedingt möglich ist einen möglichst ähnlichen Biotoptyp bzw. möglichst ähnliche natürliche Funktionen herzustellenoder zu fördernbzw. wenn dies nicht oder nur bedingt möglich ist einen verwandten Biotoptyp bzw. möglichst nicht zu stark abweichende Funktionen herzustellenoder zu fördern.6.2.3 Maßnahmekonzeption des Landschaftsplans als Vorgabe für den Pool an möglichenAusgleichs-/Ersatzmaßnahmen auf der Ebene des FlächennutzungsplanesDer Landschaftsplan <strong>Westerwald</strong>-Ershausen/Geismar des Landkreises Eichsfeld orientiertsich im Wesentlichen am Leitziel einer kompakten, durchmischten und vernetzten Struktur(dem Erhalt und der Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch intakten Kulturlandschaft -Leitbild für die Landschaft Thüringens nach dem ABSP - TMLU 1993). Diese Ausrichtung istunter Berücksichtigung der historischen Landschaftsgenese geeignet, den Nachhaltigkeitszielengerecht zu werden, um natürliche Potentiale zu schützen, weiterzuentwickeln und dieSchutzgüter menschliche Gesundheit und sonstige Kultur- und Sachgüter zu schonen. Natur-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 67


äumlich wird die Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> hauptsächlich dem Naturraum Hainich-Dün-Hainleite zugeordnet und grenzt im Westen an den Naturraum Werrabergland-Hörselbergeund im Osten an den Naturraum Innerthüringer Ackerhügelland.Daraus leitet sich das übergreifende Hauptziel ab, eine übergreifende Vernetzung von Landschaftsschutzstrukturen(Biotopverbund, Frischluftschneisen, Grünzüge) im gesamten Eichsfeldkreiszu schaffen, unabhängig von den kommunalen Grenzen.Leitbilder und Ziele für den Planungsraum (Östliches Obereichsfeld- bezogen auf die Gemarkungvon <strong>Büttstedt</strong>) werden im Landschaftsplan- wie folgt definiert - und in der Flächennutzungsplanungberücksichtigt: Erhalt der großen unzerschnittenen Räume im Osten des Planungsgebietes Aufforstungen auf höchstens 30 % der derzeitigen Ackerfläche nur bei strukturell bedingterAufgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen - keine Aufforstung wertvoller Magerrasen- undsonstiger Grünlandbereiche mäßige Anreicherung der Feldflur auf der Ackerhochfläche mit linienhaften und punktuellenGehölzstrukturen Verbesserung des Biotopverbunds Erhalt von Streuobstwiesen Sicherung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten als klimaökologische Ausgleichsräume Entwicklung ausgeglichener bioklimatischer Verhältnisse durch Erhöhung des Gehölzanteilsin windexponierten Bereichen (Gewinnung von Kalkstein nur in Form von Kesselbrüchen auf der Ackerhochfläche beianschließender Nutzung für Naturschutz - in der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> nicht vorgesehen) keine Planung von Trassen größerer Verkehrswege Erhalt von naturnahen Quellen und Bachabschnitte/ Renaturierung von beeinträchtigenAbschnitten (z. B. Gieße) Vermeidung von Stoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser Wiederherstellung des ehemaligen Flachsees Lenkung des ErholungsverkehrsFür die Nutzung des Waldes: Umwandlung von großflächigen Fichtenforsten der Wanfrieder Muschelkalkrandplatte, desDüns und des <strong>Westerwald</strong>es in standorttypischen Laubwald (der Anteil an Nadelgehölzensollte nicht mehr als 20 % betragen) Erhalt von Alt- und Totholz in allen Wäldern und flächigen Feldgehölzen als Merkmal undStrukturelement naturnaher Wälder und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten Erhalt von seltenen Nebenbaumarten und Wiedereinbringung bzw. Duldung seltenerBaumarten wie z.B. Elsbeere (Sorbus torminelis), Speierling (Sobus domestica) und Eibe(Taxus baccata) und Wildobst auf den Kalkstandorten des Gebietes Förderung der Niederwald-und Mittelwaldbewirtschaftung Erhalt und Entwicklung gut ausgeprägter Waldmäntel Verwendung von standortgemäßen Laubgehölzen bei Aufforstungen Partielle natürliche Wiederbewaldung von ungenutzten Flächen Schaffung und Erhaltung gemischter Wälder standortgemäßer BaumartenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 68


Naturverjüngung, wo immer mögliche stetige Erfüllung der Waldfunktionen durch kahlschlagloseBewirtschaftung, d.h. ohne periodische Zerstörung des Ökosystems auf ganzerFläche Konzentration aller Holzerntemaßnahmen auf die Zeit außerhalb der Vegetationsperiode,um die durch Holzernte und -bringung verursachten Beeinträchtigungen für Tiere undPflanzen zu minimieren Keine Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im WaldFür die Nutzung der Gewässer: Erhalt naturnaher Fließgewässer, Stillgewässer und Sümpfe Renaturierung von Gewässern und Gewässerabschnitten Gewässerausbau nur in unbedingt notwendigem Umfang, möglichst mit ingenieurbiologischenMethoden und nur in dem Maße, wie es zum Schutze des Menschen notwendig ist Erhalt bzw. Entwicklung der Funktionsfähigkeit von Oberflächen- und Grundwasser durchVerbesserung der Abwasserklärung, Einleitung nur von vorgereinigtem Wasser Erhalt bzw. Schaffung mindestens 10m breiter unbewirtschafteter oder als Extensivgrünlandgenutzter Uferstreifen (zur Vermeidung des Eintrags von Dünger und Pestiziden in dieGewässer infolge des Abschwemmens von Boden bei Hochwasser) und Duldung einer natürlichenFließgewässerdynamik langfristige Renaturierung der Auen Erhalt, Pflege und Neuanlage von abwechslungsreichen Ufergehölzstreifen an Gewässern Rückbau von vorhandenen Stauhaltungen im Gewässerbett, Vermeidung der Anlage weitererStaus (Erhöhung der Selbstreinigungskraft der Gewässer) möglichst Wiederherstellung ehemaliger Altarme und einseitiger Anschluss derer an dasHauptgewässer Überprüfung der Notwendigkeit von Entwässerungseinrichtungen, im Bereich von Auengrünland Vermeidung einer weiteren Bebauung der Auen, um diese als Retentionsräume zu erhaltenFür Ortschaften und Siedlungen: Minimierung des Bodenverbrauchs Freihaltung von Auen von Bebauung, dadurch Erhalt ihrer Funktion als Retentionsraum Sanierung und Nutzung von Altgewerbeflächen und Altstandorten, insbesondere ehem.LPGs Entsiegelung im Bereich ungenutzter Altanlagen und unnötig versiegelter innerörtlicherBereiche als Ausgleich für Neuversiegelung Anlage von neuen Baugebieten nur in unempfindlichen Bereichen und bei nachgewiesenemBedarf; Eingrünung von Baugebieten in Ortsrandlange Erhalt und Entwicklung von landschaftsprägenden Elementen in Ortslagen, insbesondereder Streuobstwiesen, Bachläufe und Baumbestände an Straßen, Plätzen und Angern Erhalt von Trockenmauern, alten Stallanlagen etc. die als Tierlebensraum dienenFür Gewinnung von Bodenschätzen (ist nicht innerhalb der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> vorgesehen): Konzentration von Abgrabungen auf wenige Stellen, Verzicht von Abgrabungen in ökologischoder für die Erholung wichtigen Bereichen Naturschutz als Folgenutzung für Abbauflächen Landschaftliche Einbindung von Trockenabbauen durch Böschungsgestaltung, dabei Erhaltwertvoller BöschungenForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 69


Für Verkehr und Leitungen: Vermeidung der Neutrassierung von Straßen und Hochspannungsfreileitungen z. B. imRodetal mit Seitentälern, Waldgebieten der Wanfrieder Muschelkalkrandplatte, des Dünund <strong>Westerwald</strong>es Bau von Ortsumgehungen nur bei nachgewiesenem Bedarf durch Verkehrsgutachten Nutzung vorbelasteter Räume bzw. vorhandener Trassen für neue Straßen und Leitungenbzw. Paralleltrassierung Erhalt, Erneuerung und Ergänzung von Alleen und Baumreihen bei notwendigen AusbaumaßnahmenFür Erholung: Berücksichtigung von Landschaftsbild und erholungswirksamen Strukturen bei Planungen Erhalt und Entwicklung von Entwicklungsmöglichkeiten mit der Voraussetzung einer Entfaltungdes Tourismus vor allem als Vorbehaltsgebiete des Naturschutzes und der Landschaftspflege Erhalt und Entwicklung von Möglichkeiten der siedlungsnahen Erholung keine Beeinträchtigung der Möglichkeiten der ruhigen Erholung in den Vorbehaltsgebietendurch intensive Freizeitnutzungen Ausreichende Berücksichtigung der Erholungsmöglichkeiten und der Schaffung weitgehendstörungsfreier Räume bei der Zonierung insbesondere des LSG „Obereichsfeld" undin den Einrichtungsplänen des Naturparks Lenkung der Erholungsnutzung im Bereich der Wanfrieder Muschelkalkrandplatte, des<strong>Westerwald</strong>es und insbesondere des DünFür Jagd und Fischerei: Keine Beeinträchtigung der natürlichen Entwicklung der Pflanzen- und Tierbestände durchAuswilderungen und Besatzmaßnahmen Ausrichtung von Jagd und Fischerei an die ökologischen Vorgaben, insbesondere im Bereichder Wanfrieder Muschelkalkrandplatte, des Dün, und des <strong>Westerwald</strong>esWindkraftanlagen: keine Inanspruchnahme von Gebieten mit wertvoller Naturausstattung und hohem landschaftsästhetischenWert für Windenergieanlagen, insbesondere Schutzgebiete, avifaunistischbedeutsame Bereiche und Vogelzugrouten, wertvolle Feuchtgebiete, weitere Vorrangflächenfür Naturschutz und Landschaftspflege, historische Kulturlandschaften, Bergkuppenund kleine Bergplateaus, Siedlungen und ihr Umkreis von 1 kmZur Sicherung o. g. Zielsetzungen sieht der Landschaftsplan im Bereich der Gemarkung von<strong>Büttstedt</strong> folgende Maßnahmevorschläge vor, die in den Planteil zum <strong>FNP</strong> übernommen wurden:Zur Entwicklung des Arten- und Biotopschutzes: nach § 12 ThürNatG - LSG „Obereichsfeld" nach § 16 ThürNatG - Friedenseiche in <strong>Büttstedt</strong> als NaturdenkmalIm Kap. 4 "Naturnahe Flächen und Landschaftsbestandteile" werden die Flächen für Maßnahmenzum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowieEntwicklungsziele und Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen sowie für den Siedlungsbereichunter Berücksichtigung des LPs im <strong>FNP</strong> ausgewiesen.Für alle Schutzgebiete sind, soweit noch nicht vorhanden, Pflege- und Entwicklungspläne aufzustellen,in denen die Maßnahmen und Ziele zu konkretisieren sind. Priorität haben die be-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 70


stehenden Schutzgebiete. Die Pflege- und Entwicklungspläne sind aus den entsprechendenVorschlägen der Schutzwürdigkeitsgutachten, die z. T. noch anzufertigen sind, abzuleiten.Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (zusammengestellt nach Angaben von Blaß (1993),JEDICKE et al. (1993), DÖPEL LANDSCHAFTSPLANUNG (1999):LSG „Obereichsfeld" (Bestandschutz und Pflege des Schutzgebiets/Sicherung und Entwicklungeiner abwechslungsreichen Kulturlandschaft für den Schutz von Arten und Lebensgemeinschaftenund als Grundlage für die ruhige Erholung in Natur und Landschaft): extensive Grünlandnutzung an wertvollen Trockenhängen und kleinen Tälern, Umwandlungvon Fichtengehölzen an Talhängen in standortgerechten Laubwald Anreicherung von strukturarmen, überwiegend ackerbaulich genutzten Hochflächen mitgliedernden und belebenden Elementen (Baumreihen, Feldgehölzen, Einzelbäumen, kleineSukzessionsflächen, Feldraine) Erhalt von naturnahen Wäldern, Umwandlung von Fichtenforsten in standortgerechtenLaubwald weitere naturverträgliche Entwicklung des WanderwegenetzesBesonders geschützte Biotope nach § 18 ThürNatG sind nicht auf eine dauerhafte Nutzungbzw. Pflege angewiesen, jedoch sind hier zum Teil bestimmte, meist einmalige Maßnahmenerforderlich:Kalkmagerrasen (Mesobromion): Beweidung mit Schafen als Wanderschafherde ein- bis zweimal pro Jahr, Verbleib derHerde auf der Fläche bis die Vegetation zu mindestens 70% abgeweidet ist; grundsätzlichVorzug extensiver Hütehaltung vor Koppelhaltung; günstiger Zeitpunkt für die Beweidung10.6.- 31.8. (Bei Bestand mit Orchis-Arten: Beweidung erst ab 26.06.) bei zu starker Verbuschung (>15% Deckung) Beimischung von wenigen Ziegen zur Schafherde(Gehölzverbiss durch Ziegen); Pferchung über Nacht nicht auf den zu pflegenden Flächen (Verminderung des Nährstoffeintrages) kein Düngereinsatz keine Zufütterung der Tiere kleinflächiger Wechsel in der Pflege der Flächen (Verzahnung orchideenreicher, gemähter,hochwüchsiger Bestände mit kurzrasigen, beweideten Beständen), Beweidung in Anpassungan die Witterung bzw. bei mageren Standorten ein- bis mehrjährige Pause; Belasseneines Saumes von ca. 20 bis 30 m als Pufferzone; Ausnahme von der Beweidung vonmind. 10% der Fläche Extensivierung der Bewirtschaftung angrenzender BiotopeVerbrachungsstadium Kalkmagerrasen (Vergraste Stadien mit Dominanz der Fiederzwenke(Brachypodium pinnatum) bzw. der Aufrechten Trespe (Bromus erectus): Zurückdrängen der Fiederzwenke und der Aufrechten Trespe durch zeitweise Erhöhungder Beweidungsdichte der Schafe bzw. Erhöhung des Anteils der Ziegen in der HerdeVerbrachungsstadium Kalkmagerrasen (Verbuschte Stadien mit Schlehe (Prunus spinosa),Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Zweigriffliger Weißdor (Crataegus laelligata),Hunds-Rose (Rosa canina), Gem. Liguster (Ugustrum vulgare), Roter Hartriegel (Comus sanguinea),Wolliger Schneeball (Vibumum lantana), Gew. Wacholder (Juniperus communis): Erhalt von Einzelbüschen und kleineren Gehölzgruppen als Brutplätze und Sitzwarten fürVögel sowie als Larvialhabitate für z.B. Tagfalter und Widderchen; Entfernung lediglichsamentragender Laubbäume der Initialstadien der Wälder, wie Esche, und samentragenderNadelbäume, wie der Kiefer, sowie ausläufertreibender Bäume, Rückschnitt von Gehölzenmit Wurzelbrut wie Schwarzdorn und Zitterpappel über mehrere JahreForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 71


ei flächenhafter Verbuschung sukzessives Auflichten (Entkusseln) der geschlossenenGebüschbestände durch jeweils kleine Flächenteile im Laufe einiger Jahre; nachfolgendAufnahme eines kleinen Anteils von Ziegen in die Herde zur Verhinderung einer erneutenVerbuschungStreuobstwiesen Langfristige Sicherung durch rechtzeitiges Nachpflanzen unter Verwendung regionaltypischer,pflegeextensiver Sorten Erhalt eines Teils überalterter und brüchiger Stämme als Lebensraum für Höhlenbrüter,Fledermäuse und Insekten extensive Beweidung oder jährliche Mahd mit Abräumen des Mähgutes fachgerechter Baumschnitt ca. alle 3-5 JahreBrachgefallene Streuobstwiesen Beseitigung der Sträucher, bei kleineren Exemplaren mit WurzelstockentnahmeFelsbildungen (in der Gemarkung von <strong>Büttstedt</strong> nicht vorhanden) Freistellung der Felsbildungen durch Zurücknehmen der umliegenden Gehölzstrukturen(insbesondere hohe Bäume auf dem Hangkopf bzw. -fuß): bei starkem Gehölzaufwuchsauf der Fläche selbst ist eine Entkusselung vorzunehmen, wobei Trocken- und Wacholdergebüschezu einem gewissen Teil (bis zu 10 %) als Vogel- und Tagfalter­Teillebensraumbelassen werden sollenAlte Lesesteinwälle Freistellung der Lesesteinwälle zur Förderung von Reptilien und wärmeliebenden WirbellosenTrockengebüsche Pflege durch Wanderschäferei (Schafherden mit Ziegenbeimischung), die eine Ausbreitungder Gebüsche verhindert und Waldarten durch Verbiss zurückhält; gelegentlichesEntkusseln kann notwendig sein, wenn sich Baumarten durchsetzen wollenQuellbereiche Bei Quellen innerhalb von Waldbereichen: Erhalt der Beschattung; keine standortfremdenGehölzeNaturnahe Bach- und Flussabschnitte freie Sukzession; Unterlassung jeglicher Gewässerunterhaltung bei gleichzeitiger Auenrenaturierungdurch Wiederherstellung des natürlichen RetentionsraumesRöhrichte Sicherung des Wasserstandes ggf. Schließung von Dränagen Erhalt und Entwicklung von extensiv genutzten PufferstreifenAuwald Sukzession; in Abstimmung mit anderen Naturschutzzielen Ausdehnung auf gesamte Breiteder Aue; ggf. sukzessive Entfernung standortfremder BaumartenSchlucht-, Felsschutt-, Blockwald Erhalt der Bestandsstruktur durch Sukzession; ggf. sukzessive Entnahme standortfremderBaumartenTrockenwald Erhalt der Bestandsstruktur durch Sukzession; ggf. sukzessive Entnahme standortfremderBaumartenErdfallForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 72


Erhalt; ggf. MüllbeseitigungHohlweg Entwicklung südexponierter Abbruchkanten durch Entfernung standortfremder VegetationsdeckeZur Verwirklichung der Ziele des Arten- und Biotopschutzes sind auf den übrigen, größtenteilsdurch intensive Nutzung gekennzeichneten Flächen (nicht geschützte Flächen) Maßnahmenzum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu ergreifen (vgl. § 1Abs. 2 ThürNatG)- MÖGLICHE AUSGLEICHS-und ERSATZMAßNAHMEN:Biotope, die nicht die Voraussetzung der nach § 18 ThürNatG besonders geschützten Biotopeerfüllen (solche Biotope, die sich bei Verzicht auf Unterhaltsmaßnahmen in geschützte Biotopeentwickeln würden):Spanier See (Erhalt der Wasserfläche und des Feuchtgebietes wegen der wachsenden Bedeutungals Lebensstätten sowie der landschaftsgestaltenden Wirkung): Konflikte entstehen durch die isolierte Lage des Sees und den Risiken des Nährstoffeintragesinfolge der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung - daher: Einschränkung desAufbringens von Düngemitteln und Herbiziden (Verminderung des Schadstoffeintrages) imBereich der angrenzenden Felder und Wiesen ökologische Aufwertung im Lebensraum des Kiebitzes, Verbesserung des Biotopverbundes,Anreicherung des Landschaftsbildes extensive GrünlandnutzungAnpflanzung von Baumreihen/Ergänzungspflanzungen (entlang von Straßen, Wirtschaftswegenund Wanderwegen), auch in Kombination mit wegebegleitenden Hecken: Anpflanzung von standortgerechten landschaftstypischen Gehölzen Verwendung auch von Obstbäumen (alte Sorten/fachgerechter Baumschnitt ca. alle 3-5Jahre) Liegenlassen eines ca. 2 m breiten Wegerains zur Entwicklung wegerandtypischer Ruderal-und Grünlandarten (Rücknahme der Mahdhäufigkeit - max. 1x pro Jahr)Immissionsschutzpflanzungen (Eingrünung von Gewerbeflächen zur offenen Flur): Anpflanzung von standortgerechten landschaftstypischen Gehölzen Rücknahme der PflegehäufigkeitUmwandlung nicht standortgerechter Gehölzbestände (z. B. in Waldbeständen, entlang vonGewässern etc.): Anpflanzung von standortgerechten landschaftstypischen Gehölzen Umwandlung von Ackerfläche in extensiv genutztes Grünland nur im Bereichen desStandortpotentials trockener Böden (steile Hanglage) - aufgrund der flachgründigen, kalkreichenBöden ist ein hohes Entwicklungspotenzial für eine artenreiche AckerwildkrautfloragegebenWeiterhin ist eine mäßige Strukturanreicherung der Feldflur vorzusehen (Anreicherung derFlur mit Baumreihen/Alleen, Feldgehölzen, Hecken, Feldrainen, kleineren Sukzessionsflächenund Grünlandparzellen auf mindestens 2 ha/100 ha Landfläche), da der Hauptanteil derackerbaulich genutzten Flächen von Strukturarmut gekennzeichnet ist: mäßige Anreicherung der Feldflur mit linienhaften, flächigen und punktuellen Gehölzstrukturen Verbesserung des Biotopverbundes keine Aufforstung von wertvollen Magerrasen- und sonstigen Grünlandbereichen Erhalt des FlachseesForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 73


Erhalt von naturnahen Bachabschnitten und Renaturierung beeinträchtigter Abschnitteentlang der Giese und des SechsgärtengrabensRenaturierung von beeinträchtigten Bachabschnitten (z. B. Spitzengraben)Die vorgesehenen Maßnahmen tragen zur Ortsrandeinbindung, zur Verbesserung der Landschaftsbildqualitätund zur Biotopanreicherung sowie zur Verbesserung des Biotopverbundeszwischen Wald und Feldgehölzen bei.Es wird die Anpflanzung folgende standorttypischer Gehölze empfohlen:Baumreihen: Winter-Linde, Trauben- und Stiel-Eiche, Berg- und Spitz-Ahorn, Eberesche, regionaleObstbaumsortenFeldgehölze und Hecken: Winter-Linde, Trauben- und Stiel-Eiche, Rot-Buche, Hain-Buche, Berg-Ahorn, Feld-Ahorn,Gemeine Esche, Hasel, Weißdorn-Arten, Pfaffenhütchen, Hecken-Rose, Schlehe, GewöhnlicherSchneeball, Rote Heckenkirsche, Roter Hartriegel, Rote Johannisbeere, HolunderGehölzsäume an Bächen und Gräben Gemeine Esche, Schwarz-Erle, Schwarz-Pappel, Weiden-ArtenFür die landwirtschaftliche Nutzung der erosionsgefährdeten Hangbereichen ist eine hangparalleleBewirtschaftung/Bepflanzung vorzusehen. In schwierigen Hanglangen wird die Umwandlungvon Intensivacker in Grünland empfohlen. Infolge dieser Maßnahme wird ein Abschwemmenvon Sedimenten vermieden und die Bodenfruchtbarkeit erhalten. Ein Einschwemmenvon Bodenabtrag in die Oberflächengewässer findet somit nicht statt (kein Eintragvon Nährstoffen). Die Gemarkung <strong>Büttstedt</strong> gehört zu den benachteiligten landwirtschaftlichenGebieten. In diesen Gebieten sollen durch umweltschonende, qualitätsorientierte Produktionsverfahrender natürliche Lebensraum - wobei auch eine art- und standortgerechteTierhaltung unerlässlich ist - sowie die Aufwertung der Landschaft gesichert und eine angemesseneUnterstützung und Förderung der Landschaftsstrukturen, darunter des ökologischenLandbaues, erweitert fortgeführt werden. Daher wurde genau abgewägt, welche landwirtschaftlichgenutzten Flächen komplett einer landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogenwerden können (für Ausgleichsmaßnahmen etc.). Der Auftrag von Pestiziden in die landwirtschaftlichgenutzten Flächen ist auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren.Bestehende Altlastverdachtsflächen sind zu untersuchen. Ggf. ist eine Altlastsanierung durchzuführen.In diesem Zusammenhang ist eine Beurteilung der ehemaligen Mülldeponie südöstlichdes Mittelbergs vorzunehmen. Die Sukzession innerhalb der stillgelegten Fläche nimmtüber die Stationen der Vergrasung, Verbuschung und Bewaldung stark zu. Trockengebüschewandern ein und breiten sich aus. Infolge dieser Entwicklung zu meist gebüschreichen, blütenarmenBeständen werden typische Pflanzenarten verdrängt, mit denen auch die charakteristischeTierwelt verschwindet, z. B. an diese Biotoptypen angepasste Schmetterlingsarten.Die noch offenen Bereiche mit typischen Arten sollen erhalten sowie durch Beweidung bzw.Pflegemaßnahmen wieder eine charakteristische Ausprägung erhalten (Schaffung von Lebensraumfür geschützte Arten der Flora und Fauna, z. B. für Mammalia, Reptilia, Lepidoptera,Odonata, Aves).Die Abwasserversorgung übernimmt der Zweckverband Wasserversorgung und AbwasserentsorgungObereichsfeld. Die Abfallentsorgung wird im Eichsfeldkreis durch das Landratsamt inHeiligenstadt, Amt für Abfallwirtschaft, organisiert. Die Abfallbeseitigung erfolgt gemäß demKreislaufwirtschafts- und AbfaIlgesetz. Es gilt in erster Linie, Abfälle zu vermeiden und in zwei-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 74


ter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Beide Verwertungsartensind gleichrangig. Vorrang hat die im Einzelfall umweltverträglichere Lösung. DieErzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohlder Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 10 Abs.4).Der Flächennutzungsplan mit integriertem <strong>Umweltbericht</strong> stellt unter Berücksichtigung desLandschaftsplanes für die fortführende Bauleitplanung bzw. für andere konkretisierende Planungensomit ein Konzept zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.Empfohlen werden neben den angeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung vongeplanten Eingriffen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bzw. als Pflege- und Entwicklungsmaßnahmenvorrangig nachfolgende Maßnahmen: Anreicherung von strukturarmen, überwiegend ackerbaulich genutzten Hochflächen mitgliedernden und belebenden Elementen (Baumreihen, Feldgehölzen, Einzelbäumen, kleineSukzessionsflächen, Feldraine) – L 4.2 Anpflanzung von Baumreihen/Ergänzungspflanzungen (entlang von Straßen, Wirtschaftswegenund Wanderwegen), auch in Kombination mit wegebegleitenden Hecken Erhalt von naturnahen Bachabschnitten und Renaturierung beeinträchtigter Abschnitteentlang der Giese, des Spitzengrabens und des Sechsgärtengrabens Schaffung eines Retentionsraumes für die Gieße Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich der ehemaligen Mülldeponie - VE2.2 -Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Sukzession durch Verbuschung und Bewaldungzum Schutz der noch offenen Flächen als Habitate für die dort angepasste Faunaund Flora Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der vorhandenen Streuobstwiesen undFeldgehölze6.3 Monitoring - Maßnahmenvorschläge für die Umweltüberwachung – Zusammenfassung§ 4c des Baugesetzbuches schreibt eine Überwachung (Monitoring) der erheblichen Umweltauswirkungendurch die Gemeinde vor, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungenfrühzeitig zu ermitteln und um geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen zu können.Diese Überwachungsmaßnahmen sind im <strong>Umweltbericht</strong> zu beschreiben. Die bestehendenUmwelterfassungsmethoden sollten hierzu genutzt werden (§4 (2) und (3) BauGB) undggf. eigenständige Erhebungen). In den meisten Fällen wird es als ausreichend angesehen,wenn die Überwachung der Umweltauswirkungen eines Flächennutzungsplans durch die Umweltprüfungenauf der Ebene der Bebauungsplanung sichergestellt wird. Die Festlegungen imFlächennutzungsplan und dem zugehörigen <strong>Umweltbericht</strong> dienen als Handlungskonzept,welches in der fortführenden Bauleitplanung zu konkretisieren und aktualisieren ist. Dabei istzu beachten, dass die Flächen, die nach § 34 oder § 35 BauGB und nach § 13a BauGB imInnenbereich bebaut werden, keiner weiteren Umweltprüfung mehr unterliegen. Hier wird dieAufgabe der Überwachung der Umweltfolgen auf der Ebene der Flächennutzungsplanungverbleiben.Monitoring der SchutzgüterZur Überwachung des Schutzgutes Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt, kann die Fortschreibungdes Landschaftsplanes genutzt werden. Hier ist eine regelmäßige Beobachtungerforderlich.Eine turnusmäßige Überfliegung kann dazu dienen, die flächendeckende Biotopkartierung zuaktualisieren. Es ist die Umsetzung der in den Flächennutzungsplan übernommenen land-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 75


schaftsplanerischen Maßnahmen (Ausgleichsflächen) regelmäßig zu überprüfen, da eineNichtrealisierung dieser Maßnahmen zu einer Verschlechterung des Umweltzustandes führt.Die Übernahme der Kompensationsflächen in die Bebauungspläne sollte im Rahmen der Beteiligungder Unteren Naturschutzbehörde an den Bebauungsplänen verfolgt werden.Das Schutzgut Boden kann ebenfalls durch Auswertung von aktuellen Luftbildern bewertetwerden. Hier sind besonders die beanspruchten Flächen zu betrachten. Die demografischeEntwicklung (Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik und der Gemeinde) ist im Augezu behalten, um bei einer sinkenden Nachfrage nach Bauland unter Berücksichtigung dessparsamen Umgangs mit Grund und Boden, Siedlungserweiterungsflächen bei Aktualisierungender Gemeindeplanung zu reduzieren.Das Schutzgut Wasser kann mit den Möglichkeiten der Gemeinde nicht geprüft werden, hiersind die Daten der turnusmäßigen Gewässergüteberichte der Wasserbehörden zu nutzen.Die Überwachung des Schutzgutes Klima/Luft kann mit den Möglichkeiten der Gemeinde nichtgeprüft werden. Hier können nur turnusmäßig durchgeführte Immissionsmessungen Aufschlussgeben.Hinsichtlich des Schutzgutes Landschaft sind neben den Bewertungen der Luftbilder auchregelmäßige Beobachtungen erforderlich. Diese sollten im Rahmen der Fortschreibung desLandschaftsplanes bewertet werden.Für das Schutzgut Mensch/Gesundheit kann die Umweltüberwachung bezüglich Lärm imRahmen der gesetzlichen Regelung erfolgen, das gilt für Maßnahmen zur Luftreinhaltung.Die Überwachung des Schutzgutes Kultur-/Sachgüter erfolgt durch die zuständigen Behörden(Denkmalschutzbehörden).7. KurzzusammenfassungDer Flächennutzungsplan insgesamt ist mehr als nur eine Sammlung der Einzelmaßnahmen.So soll der Flächennutzungsplan die gemeindliche Gebietsentwicklung auf einer Gesamtflächevon 754,25 ha so lenken, dass negative Umweltauswirkungen vermieden werden. Die vorhandenensowie geplanten Baumaßnahmen und die vorhandenen sowie geplanten Nutzungeninnerhalb des Gemarkungs- und Siedlungsbereichs von <strong>Büttstedt</strong> führen zu unterschiedlichenAuswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Diese widerspiegeln sich inpositiven wie aber auch negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter der Natur und das Landschaftsbild.Die neu ausgewiesenen Flächen, die bisher nicht baulich genutzt wurden, sollen künftig alsWohnbauflächen, gemischte Bauflächen und für die Abwasserbeseitigung sowie als Verkehrsflächenausgewiesen werden. Diese Flächen wurden auf die Erheblichkeit ihrer Einwirkung aufdie Umweltbelange geprüft.Die entstehenden Beeinträchtigungen sind soweit wie möglich zu mindern, auszugleichen undggf. zu ersetzen. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Vorbelastungen wurdenMaßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung und zum Ausgleich von erheblich nachteiligenWirkungen unterbreitet (siehe vorangegangene Kapitel). Es wurden Alternativen zu den geplantenBauvorhaben untersucht, sodass möglichst umweltverträgliche Flächen festgelegtwerden sowie Nutzungsansprüche, wie Windenergienutzung, auf die umweltverträglichstenFlächen verwiesen werden.Neben der Darstellung neuer Bauflächen wird für die bestehenden Nutzungen die Voraussetzungfür die planungsrechtliche Sicherung geschaffen. Übergeordnete Fachplanungen sowiegesetzliche Regelungen werden als nachrichtliche Darstellung in den <strong>FNP</strong> 2013 aufgenom-Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 76


men. Die im Landschaftsplan erstellten Leitziele für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflegewerden im Flächennutzungsplan berücksichtigt.Die Siedlungserweiterungen werden (siehe Kap. Wirkungsprognosen) im Hinblick auf die Erheblichkeitihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere,Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur-/Sachgüter) betrachtet und diedamit verbundene Entwicklung des Umweltzustandes wird prognostiziert. Die mit den baulichenEingriffen verbundene Versiegelung von zuvor unversiegelter Bodenfläche beeinträchtigtgenerell das Schutzgut Boden und die damit verbundenen Hauptfunktionen des Bodens (Regelfunktion- Filterung, Pufferung und Wasserretention und die damit zusammenhängendenStoff- und Energieflüsse/Produktionsfunktion - Standort für die Land- und Forstwirtschaft/ Lebensraumfunktion).Neben dem Verlust von Lebensraum für Flora und Flora wird auch dieAufnahme von Niederschlagwassers gestört bzw. erheblich reduziert. Klimatische Beeinträchtigungenentstehen vor allem durch die Bebauung von Luftschneisen und Kaltluftentstehungsgebieten.Die Betroffenheit der anderen Schutzgüter wird in den einzelnen Siedlungserweiterungenunterschiedlich bewertet.Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass alle voraussehbaren Beeinträchtigungender Schutzgüter kompensiert werden können, wenn die entsprechenden Vermeidungs- undMinimierungsgebote erfüllt werden und die im <strong>Umweltbericht</strong> hierfür umrissenen Kompensationsbereiche/-möglichkeitenin der fortführenden Bauleitplanung berücksichtigt werden.Die unterbreiteten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Wesentlichen aus dem Landschaftsplanentnommen wurden, bieten einen großzügigen Gestaltungsspielraum und Pool fürerforderliche, geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Es war nicht Ziel des <strong>Umweltbericht</strong>esexakte Vorgaben für den Ausgleich und Ersatz zu benennen. Es obliegt vielmehr derkonkretisierenden Planung bei der Festsetzung der Maßnahmen und der Flächen aus diesemPool zu wählen oder andere Festsetzungen zu treffen.Der <strong>FNP</strong> 2013 trägt auch zur Entwicklung von Natur und Landschaft und der Wahrung dernatürlichen Lebensgrundlagen bei, indem er umfangreiche Flächen für Maßnahmen zumSchutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Schutz- undEntwicklungsbereiche darstellt.Die Aufgaben des Monitorings (die Überwachung der vorhersehbaren und nicht vorhersehbarenUmweltauswirkungen) wird die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehördesoweit wie möglich im Rahmen ihrer Regelaufgaben wahrnehmen (z.B. für dieUmsetzung der Kompensationsflächen in Bebauungsplänen). Andere Schutzgüter müssen imRahmen der Bebauungsplanung, der Durchführung des <strong>FNP</strong> und von Fachbehörden beobachtetwerden.Der <strong>Umweltbericht</strong> ist gesonderter Bestandteil des Flächennutzungsplanes. Er ist zusammenmit dem Flächennutzungsplan offen zu legen und wird Bestandteil der Genehmigung.<strong>VG</strong> <strong>Westerwald</strong>/ObereichsfeldGemeinde <strong>Büttstedt</strong>Hauptstraße 2637359 <strong>Büttstedt</strong><strong>Büttstedt</strong>, .DegenhardtBürgermeisterForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 77


<strong>Umweltbericht</strong> erstellt im Juli 2013 durch:Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo HubertDiplom-Forstingenieur (FH)Unterdorf 28, 99998 WeinbergenTel.: 0152/26002016, E-Mail: ingo.hubert@web.deForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 78


8. LiteraturverzeichnisZur Verfügung stehende Fachinformationen: Internet TLUG Jena - Angaben zum Eichfeldkreis (allgemeine Informationen, Verwaltungsstruktur,Bevölkerung, Verkehr, Landwirtschaft, Geologie, Naturschutz, Wasserwirtschaft,Klima/Luft, Abfallwirtschaft) TMLNU (2005): Eingriffsregelung in Thüringen, Bilanzierungsmodell TMLNU (letzte Aktualisierung Jan. 2007): Eingriffsregelung in Thüringen, Vorhaben optimieren- Beeinträchtigungen ausgleichen Thüringer Landesentwicklungsplan (2004) Regionalplan Nordthüringen (2012) BMV - Bundesministerium für Verkehr (1996): Hinweise zu den entscheidungserheblichenUnterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen. Erarbeitet vom Bund-Länder­ ArbeitskreisUVP im Straßenbau und Planungsbüro Froelich & Sporbeck - Bonn Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräumesowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABI. EG Nr. L 206/7 vom 22.07.1992)zuletzt geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 (ABI. ES Nr. L305/42) Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11.2006 zur Anpassung der Richtlinien73/239/EWG, 74/557/EWG und 2002/83/EG im Bereich Umwelt anlässlich des BeitrittsBulgariens und Rumäniens Vorläufige Hinweise des Thüringer Landesverwaltungsamtes, Ref. Naturschutz, zur Aufstellungder naturschutzfachlichen Angaben zur Abarbeitung der Belange gemeinschaftlichgeschützter Arten in Zulassungsverfahren - Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrumsvom 30.03.2007 Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung (saP) - (Anlage zum IMS v. 08.01.2008; Gz. 1102-4022.2-001/05) Anlage 1a zu: "Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellenartenschutzrechtlichen Prüfung (saP)" (Anlage zum IMS v. 08.01.2008; Gz. 1102-4022.2-001/05) - Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung (saP) Anlage 1b zu: "Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellenartenschutzrechtlichen Prüfung (saP)" (Anlage zum IMS v. 08.01.2008; Gz. IID2-4022.2-001/05) - Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung(saP) "Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur saP (Fassung mitStand vom 12/2007) Anlage 2 - Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes, Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung (saP) - Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung (saP) - erarbeitet im Auftrag der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministeriumdes Inneren, Anlage 1a zu: "Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichenAngaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)" (Anlage zum IMS v.08.01.2008; Gz. 1102-4022.2-001/05) ADAM, K; W. NOHL & W. VALENTIN (1986): Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmenbei Eingriffen in die Landschaft. Düsseldorf. ADAM-NOHL-VALENTIN-Verfahren (1986): Konfliktermittlung des Eingriffs durch mastenartigeBauwerke auf das Schutzgut „Landschaftsbild"Forstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 79


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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Abwasserbeseitigung Küllstedt-<strong>Büttstedt</strong>, Kläranlageund Sammler <strong>Büttstedt</strong>, Büro für Landschaftsplanung Wette und Gödecke GbR,Kehrstraße 12 a, 37085 Göttingen, vom 05.12.08 (Projekt zur Kläranlage und zum Sammler<strong>Büttstedt</strong>, Ingenieurbüro Rinne & Partner GbR, Petristraße 9, 37308 Heiligenstadt imAuftrag des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld) Umweltverträglichkeitsstudie zum Bauvorhaben Windpark <strong>Büttstedt</strong> Geoprojekt, PlanungsbüroS. Kunze, Ludwigstraße 43, 35415 Pohlheim, Jan. 2002 Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem landschaftspflegerischem Begleitplan zurErweiterung des Windparks in <strong>Büttstedt</strong> (WEA 27-30/WEA 31-35), Planungsbüro Dr. Weise,Kräuterstraße 4,99974 Mühlhausen, Stand 01.12.2005 Stellungnahmen der TÖB aus der Beteiligung am BPL Kindsburg aus dem Jahr 1995 Stadt Freiburg im Breisgau Flächennutzungsplan 2020; <strong>Umweltbericht</strong> (Entwurf) Freiburg2005Gesetzliche Grundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.11.2004, zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBI. I S.1509) Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 22.04.1993 Planzeichenverordnung (PlanzVO) vom 18.12.1990, zuletzt geändert am 22.07.2011(BGBl. I S. 1509) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. vom 29.07.2009 Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (ThürNatG) vom 30.08.2006,zuletzt geändert am 25.10.2011 (GVBl. S. 273, 282) Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16.03.2004, zuletzt geändert am 08.07.2009 (GVBl.S. 592) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) i. d. F. vom. 17.03.1998, zuletzt geändert am24.02.2012 (BGBI. I S. 212) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. vom 17.05.2013, zuletzt geändert am02.07.2013 (BGBI. I. S. 1943) Energieeinsparungsgesetz (EnEG) i. d. F. vom 01. 09. 2005 (BGBI. I S. 2684), zuletzt geändertam 04.07.2013 (BGBl. I S. 2197) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. F. vom 24.02.2010; zuletztgeändert am 25.07.2013. (BGBI. I. S. 2749) Wasserhaushaltsgesetz - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.d.F. vom31.07.2009, zuletzt geändert 07.08.2013 (BGBI. I. S. 3154)Internetseiten: www.tlug-jena.de www.buettstedt.de www.kreis-eic.de www.naturschutzrecht.net Google EarthForstingenieurbetrieb & Planungsbüro Ingo Hubert, Seite 82

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