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1.Elterninfobrief im SJ 2012/2013 Personelles - Gymnasium Engen

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oder dem Versäumnis von Einzelstunden gilt ebenso die Entschuldigungspflicht derErziehungsberechtigten mit Angabe der versäumten Stunden.Bitte schicken Sie Ihre Kinder erst nach vollständiger Genesung wieder zur Schule. Vorallem erst dann wenn die Kinder wieder in der körperlichen Verfassung sind, denganzen Tag durchzuhalten.AKTUELLES THEMA: Verlassen des SchulgeländesDas Verlassen des Schulgeländes ist auch zu Beginn dieses Schuljahres für uns wieder eintägliches und aus unserer Sicht manchmal auch leidiges Thema.Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 bleiben an jenen Tagen, an denen SieNachmittagsunterricht haben verbindlich an der Schuleeinzige Ausnahme: Wenn Sie schulnahe wohnen, dann kann ihr Kind die Mittagspause zuHause verbringen.Die Kinder und Jugendlichen sollen die Schule und das Schulgelände in der Mittagspause nurin begründeten Ausnahmefällen verlassen, wenn die Eltern dies ausdrücklich erlauben und dieSchule davon in Kenntnis gesetzt wurde.Die Voraussetzungen für das Verlassen des Geländes sind transparent und einfach geregelt: Die Erziehungsberechtigten bestätigen Ihrem Kind per Dokumentenvordruck <strong>im</strong> ORGA-Planer die Möglichkeit, tagesweise oder für das ganze Schuljahr, das Schulgelände zuverlassen. Der Schüler/die Schülerin geht mit dem ORGA Planer ins Sekretariat. Dort wird eine Kopie der Erlaubnis erstellt und in einer Liste den Aufsichtspersonen <strong>im</strong>Haus/der Lehrerschaft zur Verfügung gestellt. Das Original bleibt zur Dokumentation <strong>im</strong> ORGA Planer. Sollte eine Schülerin/ein Schüler außerhalb der Schule ohne entsprechende Erlaubnisangetroffen werden, hat dies eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge.Die Schulleitung wird in den nächsten Tagen und Wochen in dieser Hinsicht verstärkteKontrollgänge durchführen.Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für die Jgst.11.5

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