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Die Zeitschrift der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen ...

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Der AStA <strong>in</strong>formiertStudium für BedürftigeDatenschutz auf allen EbenenSandra Friel<strong>in</strong>gsdorf undOliver Schlemmer<strong>Die</strong> meisten Kommiliton<strong>in</strong>nen undKommilitonen haben sich für die Fern-Universität <strong>in</strong> <strong>Hagen</strong> als Hochschule entschieden,da das Studium an e<strong>in</strong>er Präsenzuniverstitätaus unterschiedlichenGründen nicht möglich wäre. Bei vielenstehen die Erwerbstätigkeit, Betreuungspflichteno<strong>der</strong> auch gesundheitliche Aspektee<strong>in</strong>em Präsenzstudium entgegen.<strong>Die</strong> Neuanmeldezahlen zu jedem Semesterund die Gesamtzahl <strong>der</strong> Studierendenan unserer <strong>FernUniversität</strong> zeigen, dassdieses Angebot stark nachgefragt undauch dr<strong>in</strong>gend nötig ist.Um auch bedürftigen Menschen e<strong>in</strong>Studium zu ermöglichen, hat die Fern-Uni die Möglichkeit <strong>der</strong> Gebührenermäßigunge<strong>in</strong>geräumt. <strong>Die</strong>ses Konzeptist für die Zukunft des E<strong>in</strong>zelnen wieauch für die Wirtschaft <strong>in</strong>sgesamt vonenormer Bedeutung. Niemand solltegezwungen se<strong>in</strong> zwischen Lebenshaltungskostenund Bildung abzuwägen.Auf „www.fernuni-hagen.de/studium/gebuehren/ermaessigung/<strong>in</strong>dex.shtml“ können wir abschließend feststellen,welche Personengruppen die<strong>FernUniversität</strong> für bedürftig hält:„Bedürftig s<strong>in</strong>d Voll- o<strong>der</strong> Teilzeitstudierendemit Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>der</strong>Bundesrepublik Deutschland, die zumZeitpunkt <strong>der</strong> Antragstellung: – Leistungenzur Sicherung des Lebensunterhalts,Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw.Grundsicherungsleistungen o<strong>der</strong> anstelledessen Arbeitslosengeld I (ALG I),höchstens jedoch im Umfang <strong>der</strong> Regelsätzenach ALG II, beziehen o<strong>der</strong>- Strafgefangenes<strong>in</strong>d und für die Begleichung<strong>der</strong> Gebührenfor<strong>der</strong>ung über ke<strong>in</strong>e ausreichendengeldlichen Mittel und unzureichendesEigengeld nach § 52 Strafvollzugsgesetzo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>enlandestypischen Regelungen verfügeno<strong>der</strong>- För<strong>der</strong>ung nach dem Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz(BAföG) fürdas Semester erhalten, für das Gebührenermäßigungbeantragt wird.“Als begründende Unterlagen s<strong>in</strong>d<strong>der</strong> Arbeitslosengeld o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ArbeitslosengeldII Bescheid mit Berechnungsbogenzuzusenden. <strong>Die</strong>s magbeim Arbeitslosengeld noch recht unspektakulärse<strong>in</strong>, bei <strong>der</strong> Grundsicherungfür Arbeitssuchende (ArbeitslosengeldII) hat das Ganze jedoch schone<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Qualität.Auf den Berechnungsbögen für dieGrundsicherung für Arbeitssuchendes<strong>in</strong>d alle leistungsrelevanten Angabenersichtlich, wie z. B.◗ Ehegatten◗ Lebenspartner bei e<strong>in</strong>getragener Lebenspartnerschaft◗ Partner <strong>in</strong> eheähnlicher Geme<strong>in</strong>schaft◗ K<strong>in</strong><strong>der</strong>◗ Mietkosten◗ E<strong>in</strong>kommen◗ Zusätzliche Bedarfe, wie z. B. Schwangerschaftsmehrbedarf,kostenaufwändigeErnährung bei bestimmten chronischenErkrankungen◗ und vieles mehr…Wenn ich als bedürftiger/bedürftigeStudent/<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Studienbewerber/<strong>in</strong>den Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Gebührenermäßigungfolge, übermittle ich unter Umständenalso Daten, die schutzwürdigs<strong>in</strong>d, ohne dass die Universität diesezur Entscheidung benötigten sollte.Wofür benötigt unsere FernUni dieseDaten? Ist nicht <strong>der</strong> Nachweis, dasse<strong>in</strong> Kommilitone/e<strong>in</strong>e Kommiliton<strong>in</strong>Arbeitslosengeld II bezieht ausreichend?<strong>Die</strong> Bedürftigkeit wurdeschließlich bereits von e<strong>in</strong>er staatlichenStelle umfangreich ermittelt. E<strong>in</strong> solcherNachweis kann ganz e<strong>in</strong>fach erbrachtwerden. Mit jedem Bescheidwird e<strong>in</strong>e Bestätigung über den Bezugvon Arbeitslosengeld II versendet.Wenn die <strong>FernUniversität</strong> diese <strong>in</strong> Kopieakzeptieren würde o<strong>der</strong> nur denBescheid, ohne Berechnungsbogen,wäre dem Datenschutz genüge getan.Auf die Versendung des Bescheidesohne Berechnungsbogen weist sogar dieBundesagentur für Arbeit <strong>in</strong> ihrem aktuellenMerkblatt SGB II auf Seite 69 h<strong>in</strong>.Mit dieser Fragestellung s<strong>in</strong>d wir andie Univerwaltung herangetreten. <strong>Die</strong>sehatte Verständnis für unsere Bemühungen,verwies jedoch auf e<strong>in</strong>ige selteneAusnahmetatbestände. Wir prüfen zurzeit,ob nicht doch <strong>der</strong> Bescheid überden Bezug von ALG II für das Verfahrenals ausreichend erachtet werden kannund halten Euch auf dem Laufenden.Sandra Friel<strong>in</strong>gsdorfNäheres auf S. 9Oliver Schlemmer(RCDS)AnzeigeTerm<strong>in</strong>e, Dozenten, Preise und unser sich ständig erweiterndes Angebot f<strong>in</strong>den Sie unter:Mart<strong>in</strong>a Spahn: Studienkreis für universitäre und berufliche Weiterbildung, Dipl. Volkswirt<strong>in</strong> (FernUni <strong>Hagen</strong>), Geleitstr. 20,63165 Mühlheim / Ma<strong>in</strong>, Tel.: 06108 / 79 64 79, Mobil: 0170 / 544 84 33, Mail: Mart<strong>in</strong>a.Spahn@FernUni-<strong>Hagen</strong>.de10 Sprachrohr 04.2011

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