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Die Zeitschrift der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen ...

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Berichtemündlich vorgetragene Inhalte „übersetzt“,also verschriftlicht o<strong>der</strong> gebärdetwerden. E<strong>in</strong>e Reihe <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichenunterstützenden Maßnahmen benötigte<strong>in</strong>en gewissen zeitlichen Vorlauf.Wenn bei <strong>der</strong> Anmeldung zur Veranstaltungbereits abgefragt wird, ob undwelche Unterstützung benötigt wird,dürfte es unproblematisch se<strong>in</strong>, dieseauch zur Verfügung zu stellen. Niemandaus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Betroffenenwird erwarten, bei e<strong>in</strong>em Spontanbesuchideale Verhältnisse vorzuf<strong>in</strong>den –bei e<strong>in</strong>er Veranstaltung, auf die mansich von Seiten <strong>der</strong> Fernuniversität vorbereitenkann, sollte man dies aber erwartenkönnen.Problembereich 3:<strong>Die</strong> PrüfungViele Prüfungen werden als Klausurangeboten. Für diese steht e<strong>in</strong>e Reihevon Klausurorten zur Auswahl, manchmalaber nur e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ziger. Wer aufgrundse<strong>in</strong>es Handicaps den Klausurortnicht aufsuchen kann, darf imRegionalzentrum o<strong>der</strong> zuhause schreiben.Für viele mag dies jetzt wie e<strong>in</strong>großer Vorteil kl<strong>in</strong>gen, aber: Wer zuhauseschreiben muss, z.B. weil bestimmteHilfsmittel benötigt werden,ist verpflichtet, sich die Klausuraufsichtselbst zu suchen. <strong>Die</strong>se muss beamtetse<strong>in</strong>, vorzugsweise Lehrkraft ane<strong>in</strong>em Gymnasium. Nicht jede o<strong>der</strong> je<strong>der</strong>hat Beziehungen zu e<strong>in</strong>er Schule,und nicht an je<strong>der</strong> Schule besteht dieBereitschaft, die Studierenden bei ihrerSuche nach e<strong>in</strong>er Aufsicht zu unterstützen.So kann sich diese Verpflichtungaufwändig, zeitraubend und sogarfruchtlos gestalten. Dann bleibt nurdie Hoffnung auf den nächsten Klausurterm<strong>in</strong>.Völlig unklar ist, welche Lösungdie Fernuni parat hat, wenn dieendlich gefundene Aufsicht kurzfristigerkrankt o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründennicht kommt. Wer sorgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchenFall für Ersatz? An e<strong>in</strong>em zentralenKlausurort mit mehreren Aufsichtendürfte dies <strong>in</strong>tern lösbar se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>Ausfall e<strong>in</strong>er Person dürfte auf dieDurchführung <strong>der</strong> Klausur an sich ke<strong>in</strong>eAuswirkung haben.Vor je<strong>der</strong> Prüfung steht aber nochdie Anmeldung. Wie von allen Studierendenerfolgt diese auch von den Studierendenmit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und / o<strong>der</strong>chronischer Erkrankung über das Prüfungsamtsportal,idealerweise über dieOnl<strong>in</strong>e-Klausuranmeldung. Aber: <strong>Die</strong>Anmeldung muss viel früher erfolgenals für die nicht-Betroffenen (2 Wochenvor dem offiziellen Anmeldeschluss).<strong>Die</strong>s entnimmt man den rotgedruckten H<strong>in</strong>weisen, die kaum (undfür Sehbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te gar nicht) zu lesens<strong>in</strong>d. Nur nach Zustimmung zu diesemProze<strong>der</strong>e gelangt man überhauptzur Anmeldung. Im Zustimmungs-Text heißt es: „Sollte die genannte Fristnicht e<strong>in</strong>gehalten und <strong>der</strong> Nachweis(<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung) nicht vorgelegt werden,so wird die Anmeldung von Seitendes Prüfungsamts mit e<strong>in</strong>em Rücktrittskennzeichenversehen und dieentsprechende Klausuren werden nichtbereitgestellt.“ In manchen Fällen,wenn <strong>der</strong> Anmeldeschluss ohneh<strong>in</strong>sehr früh angesetzt ist, kann dies bedeuten,dass man sich bereits für diePrüfung anmelden muss, bevor mane<strong>in</strong>e Chance hatte, das Kursmaterialausreichend zu studieren und festzustellen,ob man überhaupt „prüfungsreif“ist. Da viele Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen ohneh<strong>in</strong>zu e<strong>in</strong>er Verlangsamung desStudiums führen, kann man hier gleiche<strong>in</strong>mal mehr Zeit e<strong>in</strong>planen. Aus e<strong>in</strong>ems<strong>in</strong>nvollen Teilzeitstudium wirdso schnell e<strong>in</strong> Langzeitstudium.Problembereich 4:NachteilsausgleichsregelungenMittlerweile müsste jede PrüfungsordnungRegelungen zum Nachteilsausgleichenthalten. Doch wie wird e<strong>in</strong> solcherNachteilsausgleich gewährt? E<strong>in</strong>ee<strong>in</strong>heitliche Vorgehensweise <strong>der</strong> Prüfungsämterist nicht erkennbar. Malreicht <strong>der</strong> Nachweis durch die Vorlagedes Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenausweises, malmüssen zusätzlich ärztliche Atteste bzw.Gutachten vorgelegt werden. Es kommtauch vor, dass die Nachweise vor je<strong>der</strong>Prüfung erneut erbracht werden müssen.Nicht selten wird angezweifelt, was<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ärztlichen Gutachten steht,und es bedarf zusätzlicher Erläuterungen.In jedem Fall s<strong>in</strong>d die betroffenenStudierenden gezwungen, sich mit ihrerErkrankung o<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung zu beschäftigen,sie zu erklären. Das fällt vielennicht leicht, denn ohneh<strong>in</strong> ist dasHandicap allgegenwärtig, und manmöchte und kann nicht ständig darübersprechen. Warum reicht nicht <strong>der</strong> e<strong>in</strong>maligeNachweis aus? Warum könnenzwei Prüfungsämter, die e<strong>in</strong>en Studienganggeme<strong>in</strong>sam betreuen, den Nachweisnicht <strong>in</strong>tern weiterreichen? Mit e<strong>in</strong>erE<strong>in</strong>verständniserklärung zu e<strong>in</strong>ersolchen Vorgehensweise dürfte manauch datenschutzrechtliche Bedenkenausräumen können. Alle geschil<strong>der</strong>tenProblembereiche machen es Studierendenmit Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung und / o<strong>der</strong> chronischerErkrankung sehr schwer, ihrStudium „<strong>in</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong> üblichenWeise, ohne beson<strong>der</strong>e Erschwernisund grundsätzlich ohne fremde Hilfe“(aus: § 4 Barrierefreiheit – BGG NRW)zu absolvieren. Aber genau das wünschensich die Betroffenen von <strong>der</strong><strong>FernUniversität</strong>.Marianne Ste<strong>in</strong>ecke (GHG)Näheres auf S. 1942 Sprachrohr 04.2011

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