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Erhöhung des Stellenplafonds für die Gemeindeverwaltung

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Das neue Kinds- und Erwachsenenschutzrecht, welches am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, wird <strong>die</strong> Gemeindekanzleiweiterhin fordern. Dies vor allem im Bereich als erste Anlaufstelle und <strong>für</strong> Abklärungen <strong>für</strong> <strong>die</strong>regionalen Spruchkörper.Die Mitarbeitenden sind stets besorgt, <strong>die</strong> Arbeitsabläufe so effizient wie möglich zu erledigen. Per1. September 2007 hat der Gemeinderat das Geschäfts- und Kompetenzreglement (GKR) Gemeinderat-Verwaltung eingeführt. Mit dem Reglement strebt der Gemeinderat eine weitgehende Delegation vonKompetenzen an <strong>die</strong> einzelnen Gemeinderatsmitglieder und <strong>die</strong> <strong>Gemeindeverwaltung</strong> an. Damit kann sichder Gemeinderat verstärkt auf <strong>die</strong> strategischen Aufgaben der Gemeinde konzentrieren. Fachaufgabenmit klarer rechtlicher Ausgangslage, geringem (finanziellem) Ermessensspielraum sowie Routinegeschäftewerden an <strong>die</strong> <strong>Gemeindeverwaltung</strong> oder einzelne Ratsmitglieder delegiert. Damit konnten verschiedeneArbeitsabläufe optimiert und effizienter gestaltet werden. Trotzdem ist <strong>die</strong> Arbeitsbelastung der Gemeindekanzleinach wie vor gross.Zukunft der Sarmenstorfer <strong>Gemeindeverwaltung</strong>Die politische Meinung <strong>des</strong> Gemeinderates ten<strong>die</strong>rt unverändert dahin, dass <strong>die</strong> eigene <strong>Gemeindeverwaltung</strong>erhalten und gestärkt werden soll. So wurde per 1. Januar 2011 das Steueramt der Gemeinde Fahrwangenübernommen und wird neu im Regionalen Steueramt Sarmenstorf Fahrwangen geführt. Zu <strong>die</strong>semZweck wurde <strong>die</strong> Wohnung im Obergeschoss <strong>des</strong> Gemeindehauses in Büroräumlichkeiten umgebaut.In <strong>die</strong>sen neuen Räumlichkeiten befinden sich seit dem 1. Januar 2011 <strong>die</strong> Finanzverwaltung und dasRegionale Steueramt Sarmenstorf Fahrwangen. Im Erdgeschoss befindet sich <strong>die</strong> Gemeindekanzlei.PensenerhöhungAktuell besteht ein Bedarf von zusätzlich 40 % <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gemeindekanzlei. Der Gemeinderat beantragt abereine <strong>Erhöhung</strong> <strong>des</strong> <strong>Stellenplafonds</strong> von 100 % <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeindeverwaltung</strong> (alle Abteilungen). Damitsteht eine Reserve <strong>für</strong> eine weitere Pensenerhöhung auf der Gemeindekanzlei oder in den AbteilungenFinanzverwaltung und/oder Regionales Steueramt Sarmenstorf Fahrwangen zur Verfügung. Es ist nichtauszuschliessen, dass in Zukunft auch <strong>die</strong> Pensen der Abteilungen Finanzverwaltung (denkbar ab 2013/14,mit Einführung <strong>des</strong> neuen Rechnungsmodels HRM2) und Regionales Steueramt Sarmenstorf Fahrwangenerhöht werden müssen (je nach Entwicklung der Anzahl der Steuerpflichtigen). Eine Inanspruchnahmeeiner weiteren <strong>Erhöhung</strong> würde vorgängig im Voranschlag eingestellt. Zu beachten ist, dass bei einer<strong>Erhöhung</strong> <strong>des</strong> Pensums <strong>des</strong> Regionalen Steueramtes Sarmenstorf Fahrwangen auch <strong>die</strong> Gemeinde Fahrwangenihr Steueramtspensum erhöhen müsste (entsprechend ihrer steuerpflichtigen Personen).Der Stellenplan ist mit einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter <strong>Gemeindeverwaltung</strong> zu ergänzen. Die Einreihungins Gehaltsband drei bis fünf entspricht der heutigen Stelle „Verwaltungsangestellte“.Weiteres Vorgehen und KostenDer Gemeinderat bittet Sie, dem Antrag um <strong>Erhöhung</strong> <strong>des</strong> <strong>Stellenplafonds</strong> um 100 % zuzustimmen. Ausgeschöpftwerden aber derzeit lediglich 40 % <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gemeindekanzlei. Die Pensenerhöhung ist per1. Januar 2012 vorgesehen. Entsprechende Lohnkosten sind im Voranschlag 2012 berücksichtigt.AntragDer Stellenplan, Anhang zum Personalreglement der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Sarmenstorf,sei per 1. Januar 2012 wie folgt zu ergänzen (neue Stelle): „Mitarbeiter/in <strong>Gemeindeverwaltung</strong>, Pensum100 %, Gehaltsband 3 - 5“

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