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Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantation - EDHEP

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Mehr noch als beim Tod durch primäre Hirnschädigung stehenBetreuende und Angehörige beim Tod infolge anhaltendemHerz-Kreisl<strong>auf</strong>stillstand unter der Belastung durch dasuner wartete Ereignis und unter Zeitdruck, da das Überlebender Organe nach Asystolie nur kurzfristig gesichert ist.In weiten Kreisen bestehen gegenüber einer Organspendeunter diesen Umständen Zweifel und Vorbehalte, da befürchtetwird, die potentiellen Spender würden einem im Einzelfallnicht überprüfbaren Risiko ausgesetzt, und der Tod könne indieser Situation nicht <strong>mit</strong> ge nügender Sicherheit festgestelltwerden.Es ist <strong>des</strong>halb absolut essentiell, dass auch beim Tod nachanhaltendem Herz-Kreisl<strong>auf</strong>still stand durch die strikte Einhaltungaller Regeln sichergestellt wird, dass die Rechte unddie Würde aller Betroffenen vollumfänglich gewahrt werden,und dass keine Zweifel bezüglich der Garantie <strong>des</strong> absolutenSchutzes <strong>des</strong> potentiellen Spenders, solange er noch lebt(«dead donor rule»), sowie an der Korrektheit und ethischenVertretbarkeit <strong>des</strong> Vorgehens <strong>auf</strong>kommen. Dazu gehören insbesondere– die Regeln über die Zeitintervalle und Beobachtungszeitenbei der Reanimation und nach <strong>Feststellung</strong> <strong>des</strong> Herz-Kreisl<strong>auf</strong>stillstan<strong>des</strong> (Kapitel 3 der Richtlinien) und– die Regeln über vorbereitende Massnahmen und über Informationzu und Einverständnis <strong>mit</strong> solchen Massnahmen(Kapitel 5 der Richtlinien).Dies setzt die rechtzeitige und offene Information von Betreuendenund Angehörigen über den Zustand <strong>des</strong> Patienten, dievoraussehbaren Abläufe und über die gemäss den Kapiteln3 – 5 der Richtlinie einzuhaltenden Regeln voraus.22

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