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MB Febr 09 - Rat und Verwaltung - Samtgemeinde Freren

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Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung<br />

Ende Oktober ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft<br />

getreten. Danach ist dem Antrag nunmehr ein aktuelles Lichtbild in Form<br />

einer Frontalaufnahme (nach den Bestimmungen der Passverordnung)<br />

beizufügen.<br />

Darüber hinaus wurde die 2-Jahresfrist gestrichen. Das heißt, dass künftig<br />

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE <strong>und</strong> D1E, die<br />

länger als 2 Jahre abgelaufen sind, in der Regel ohne erneute Prüfung<br />

verlängert werden können. Lediglich wenn Tatsachen vorliegen, die die<br />

Annahme rechtfertigen, dass die Befähigung nicht mehr gegeben ist,<br />

kann eine erneute Prüfung gefordert werden.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung<br />

unter der Telefonnummer 05902/950-112 gerne zur Verfügung.

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