MB Febr 09 - Rat und Verwaltung - Samtgemeinde Freren
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Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung<br />
Ende Oktober ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft<br />
getreten. Danach ist dem Antrag nunmehr ein aktuelles Lichtbild in Form<br />
einer Frontalaufnahme (nach den Bestimmungen der Passverordnung)<br />
beizufügen.<br />
Darüber hinaus wurde die 2-Jahresfrist gestrichen. Das heißt, dass künftig<br />
Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE <strong>und</strong> D1E, die<br />
länger als 2 Jahre abgelaufen sind, in der Regel ohne erneute Prüfung<br />
verlängert werden können. Lediglich wenn Tatsachen vorliegen, die die<br />
Annahme rechtfertigen, dass die Befähigung nicht mehr gegeben ist,<br />
kann eine erneute Prüfung gefordert werden.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung<br />
unter der Telefonnummer 05902/950-112 gerne zur Verfügung.