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MB Febr 09 - Rat und Verwaltung - Samtgemeinde Freren

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Räum- <strong>und</strong> Streupflicht bei Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte<br />

Der Wintereinbruch zum Jahreswechsel hat uns w<strong>und</strong>erbare Landschaftsbilder<br />

beschert. Leichter Schneefall <strong>und</strong> zugefrorene Gewässer<br />

hatten zur Folge, dass Schlitten <strong>und</strong> Schlittschuhe ihrer eigentlichen<br />

Nutzung zugeführt werden konnten. Insbesondere die Kinder hatten dabei<br />

ihren verständlichen Spaß.<br />

Leider haben die extremen Witterungsverhältnisse auch gezeigt, dass<br />

viele Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sich ihrer Pflichten offensichtlich nicht<br />

bewusst sind. Dies mag vielleicht auch darauf zurückzuführen sein, dass<br />

die verhältnismäßig milden Winter in den letzten Jahren nur selten eine<br />

Räum- <strong>und</strong> Streupflicht begründet haben. Dies soll jedoch zum Anlass<br />

genommen werden, noch einmal eingehend auf die Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />

hinzuweisen:<br />

- Alle Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer sind verpflichtet, bei<br />

Schneefall <strong>und</strong> Eisglätte innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 Meter ganz,<br />

die übrigen mindestens in einer Breite von 1 Meter von Schnee <strong>und</strong><br />

Eis zu räumen.<br />

- Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden (z. B. verkehrsberuhigter<br />

Bereich), so ist ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn<br />

oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten<br />

Rand der Fahrbahn freizuhalten.<br />

- Bei Auftreten von Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte während der Nacht sind die<br />

Arbeiten bis morgens um 7.30 Uhr, am Tage sofort, an Sonn- <strong>und</strong><br />

Feiertagen bis 9.00 Uhr, längstens jedoch bis um 20.00 Uhr durchzuführen.<br />

- Rad- <strong>und</strong>/oder Gehwege sind bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden<br />

Mitteln zu streuen. Zur Beseitigung von Eis <strong>und</strong><br />

Schnee dürfen keine für die Umwelt schädlichen Chemikalien verwendet<br />

werden. Salz darf nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen<br />

Mitteln <strong>und</strong> mit unzumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend<br />

beseitigt werden kann, gestreut werden.<br />

- Räum- <strong>und</strong> Streupflichtige, die ihren Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig<br />

nachkommen, handeln ordnungswidrig <strong>und</strong> können mit einer<br />

Geldbuße belegt werden. Außerdem muss bei Schäden, die sich aus<br />

der Nichtbefolgung der Vorschriften ergeben, mit Haftungsansprüchen<br />

Dritter gerechnet werden.<br />

Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong> ist verpflichtet, innerhalb der geschlossenen<br />

Ortschaft bei Glätte nur die gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem<br />

Verkehr zu streuen. Dieser Verpflichtung kommt sie auch

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