MB Febr 09 - Rat und Verwaltung - Samtgemeinde Freren
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Räum- <strong>und</strong> Streupflicht bei Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte<br />
Der Wintereinbruch zum Jahreswechsel hat uns w<strong>und</strong>erbare Landschaftsbilder<br />
beschert. Leichter Schneefall <strong>und</strong> zugefrorene Gewässer<br />
hatten zur Folge, dass Schlitten <strong>und</strong> Schlittschuhe ihrer eigentlichen<br />
Nutzung zugeführt werden konnten. Insbesondere die Kinder hatten dabei<br />
ihren verständlichen Spaß.<br />
Leider haben die extremen Witterungsverhältnisse auch gezeigt, dass<br />
viele Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sich ihrer Pflichten offensichtlich nicht<br />
bewusst sind. Dies mag vielleicht auch darauf zurückzuführen sein, dass<br />
die verhältnismäßig milden Winter in den letzten Jahren nur selten eine<br />
Räum- <strong>und</strong> Streupflicht begründet haben. Dies soll jedoch zum Anlass<br />
genommen werden, noch einmal eingehend auf die Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />
hinzuweisen:<br />
- Alle Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stückseigentümer sind verpflichtet, bei<br />
Schneefall <strong>und</strong> Eisglätte innerhalb der im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 Meter ganz,<br />
die übrigen mindestens in einer Breite von 1 Meter von Schnee <strong>und</strong><br />
Eis zu räumen.<br />
- Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden (z. B. verkehrsberuhigter<br />
Bereich), so ist ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn<br />
oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten<br />
Rand der Fahrbahn freizuhalten.<br />
- Bei Auftreten von Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte während der Nacht sind die<br />
Arbeiten bis morgens um 7.30 Uhr, am Tage sofort, an Sonn- <strong>und</strong><br />
Feiertagen bis 9.00 Uhr, längstens jedoch bis um 20.00 Uhr durchzuführen.<br />
- Rad- <strong>und</strong>/oder Gehwege sind bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden<br />
Mitteln zu streuen. Zur Beseitigung von Eis <strong>und</strong><br />
Schnee dürfen keine für die Umwelt schädlichen Chemikalien verwendet<br />
werden. Salz darf nur in Ausnahmefällen, wenn mit anderen<br />
Mitteln <strong>und</strong> mit unzumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend<br />
beseitigt werden kann, gestreut werden.<br />
- Räum- <strong>und</strong> Streupflichtige, die ihren Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig<br />
nachkommen, handeln ordnungswidrig <strong>und</strong> können mit einer<br />
Geldbuße belegt werden. Außerdem muss bei Schäden, die sich aus<br />
der Nichtbefolgung der Vorschriften ergeben, mit Haftungsansprüchen<br />
Dritter gerechnet werden.<br />
Die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong> ist verpflichtet, innerhalb der geschlossenen<br />
Ortschaft bei Glätte nur die gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem<br />
Verkehr zu streuen. Dieser Verpflichtung kommt sie auch