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MB Febr 09 - Rat und Verwaltung - Samtgemeinde Freren

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Alle Maßnahmen sind innerhalb von vier Wochen nach Beendigung mit<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung abzurechnen.<br />

Für die Beantragung von Kreiszuschüssen gilt folgende Regelung:<br />

Die Bezuschussung von Jugendwanderungen, -fahrten <strong>und</strong> -lager <strong>und</strong><br />

internationalen Begegnungen erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich über die jeweilige<br />

Gemeinde.<br />

(Ausnahme: Der Kreiszuschuss wird bei Maßnahmen, deren Teilnehmer/innen<br />

aus mindestens drei Gemeinden des Landkreises Emsland<br />

kommen, direkt durch den Landkreis Emsland gewährt.)<br />

Der Landkreis Emsland gewährt den Kreiszuschuss für die Aus- <strong>und</strong><br />

Fortbildung von Jugendleiter/innen <strong>und</strong> außerschulische Bildungsmaßnahmen.<br />

Hierfür ist neben der Voranmeldung <strong>und</strong> Abrechnung bei<br />

der jeweiligen Gemeinde zusätzlich eine Anmeldung <strong>und</strong> Abrechnung<br />

beim Landkreis erforderlich.<br />

Vordrucke für die Anmeldung <strong>und</strong> die Abrechnung sind im <strong>Rat</strong>haus der<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong>, Zimmer 2<strong>09</strong>, Frau Wiggermann, Tel.: 05902/950-<br />

2<strong>09</strong> <strong>und</strong> Frau Knobbe, Tel.: 05902/950-210, sowie in den Gemeindebüros<br />

der Mitgliedsgemeinden erhältlich oder können auf der Internetseite der<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong> (www.freren.de) heruntergeladen werden.

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