MB Febr 09 - Rat und Verwaltung - Samtgemeinde Freren
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Alle Maßnahmen sind innerhalb von vier Wochen nach Beendigung mit<br />
der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung abzurechnen.<br />
Für die Beantragung von Kreiszuschüssen gilt folgende Regelung:<br />
Die Bezuschussung von Jugendwanderungen, -fahrten <strong>und</strong> -lager <strong>und</strong><br />
internationalen Begegnungen erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich über die jeweilige<br />
Gemeinde.<br />
(Ausnahme: Der Kreiszuschuss wird bei Maßnahmen, deren Teilnehmer/innen<br />
aus mindestens drei Gemeinden des Landkreises Emsland<br />
kommen, direkt durch den Landkreis Emsland gewährt.)<br />
Der Landkreis Emsland gewährt den Kreiszuschuss für die Aus- <strong>und</strong><br />
Fortbildung von Jugendleiter/innen <strong>und</strong> außerschulische Bildungsmaßnahmen.<br />
Hierfür ist neben der Voranmeldung <strong>und</strong> Abrechnung bei<br />
der jeweiligen Gemeinde zusätzlich eine Anmeldung <strong>und</strong> Abrechnung<br />
beim Landkreis erforderlich.<br />
Vordrucke für die Anmeldung <strong>und</strong> die Abrechnung sind im <strong>Rat</strong>haus der<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong>, Zimmer 2<strong>09</strong>, Frau Wiggermann, Tel.: 05902/950-<br />
2<strong>09</strong> <strong>und</strong> Frau Knobbe, Tel.: 05902/950-210, sowie in den Gemeindebüros<br />
der Mitgliedsgemeinden erhältlich oder können auf der Internetseite der<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong> (www.freren.de) heruntergeladen werden.