<strong>Plattform</strong>Sexuelle <strong>Bildung</strong>Familen Andersrum ÖsterreichWir sind ein Verein zur Förderung von Regenbogenfamilienin Österreich. Gegründet habenwir uns im Juni 2011 aus der Gruppe der Regenbogenkindertreffen.Wir sind Mütter und Väter, Co-Mütter und Co-Väter, Pflegeeltern und Alleinerziehende, diegleichgeschlechtlich empfinden.Mit der Bezeichnung Regenbogenfamilien beziehenwir uns auf das internationale schwullesbischeSymbol der Regenbogenfahne, die invielen Kulturen weltweit als Zeichen der Toleranz,Vielfalt und Hoffnung gilt.Auf dem Foto ist der aktuelle Vorstand zusehen.In Österreich gibt es immer mehr Kinder, die ingleichgeschlechtlichen Beziehungen leben.Waren es bisher meist Kinder, die einer früheren,hetero<strong>sexuelle</strong>n Beziehung entstammen,so nimmt der Anteil an Kindern, die in eine bereitsbestehende gleichgeschlechtliche Beziehunghineingeboren werden, stetig zu.Immer mehr Lesben und Schwule erfüllen sichihren Wunsch nach einem Leben mit Kindern,ihren Wunsch nach Familienleben.Trotzdem werden Regenbogenfamilien von derÖffentlichkeit kaum wahrgenommen, es fehlt angesellschaftlicher Präsenz und rechtlicherGleichstellung.Deshalb ist es wichtig, dass wir uns vernetzenund vereinen, unsere Kräfte bündeln und unsgegenseitig unterstützen.Sei es bei der Erfüllung unseres Kinderwunschesund/oder bei Sorgen und Problemen, diesich aufgrund der Besonderheit unserer familiärenKonstellationen ergeben können.KinderwunschGleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunschmüssen, sofern die Kinder nicht aus früherenhetero<strong>sexuelle</strong>n Beziehungen mitgebracht wurden,genau planen, welchen Weg sie bei derUmsetzung ihres Wunsches gehen wollen.Wege zum Kind:Unsere Ziele:• Informations- und Erfahrungsaustausch,Netzwerkarbeit für Regenbogenfamilien undsolche, die es werden wollen• die Gesellschaft für unsere Themen sensibilisierenund in der Öffentlichkeit präsenter undsichtbarer werden• Durchsetzung von gleichen Rechten undPflichten für uns und unsere Kinder• Austausch mit gleichgesinnten europäischenund internationalen OrganisationenKünstliche Befruchtung mit Hilfe von Samenbanken:Im Frühjahr 2011 hat der Oberste Gerichtshof(OGH) aufgrund eines bei ihm anhängigen Verfahrensden Antrag an den Verfassungsgerichtshof(VfGH) gestellt, eine Passage imFortpflanzungsmedizingesetz als verfassungswidrigaufzuheben. Dort heißt es, dass eine„medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur ineiner Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personenverschiedenen Geschlechts zulässig ist”Diese Einschränkung (“von Personen verschiedenenGeschlechts”) erachtete der OGHals verfassungswidrig. Sie widerspreche Entscheidungendes Europäischen Gerichtshofesfür Menschenrechte (EGMR). Der Frau werde30
<strong>Plattform</strong>Sexuelle <strong>Bildung</strong>aufgrund ihrer <strong>sexuelle</strong>n Orientierung die Möglichkeitgenommen, einen Kinderwunsch zu erfüllen,so der OGH.„Der Verfassungsgerichtshof hat in dem Verfahrenzur Frage der Fortpflanzungsmedizin fürFrauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaftenkeine inhaltliche Entscheidunggetroffen. Der Antrag des Obersten Gerichtshofeshat sich nämlich aus formalen Gründenals unzulässig erwiesen. Der Oberste Gerichtshofhat – vereinfacht gesagt – zu wenigangefochten, weil es an weiteren (nicht angefochtenen)Stellen des Gesetzes Zugangsschrankengibt.”Der Oberste Gerichtshof hat nur die Aufhebungdes Passus „Eine medizinisch unterstützteFortpflanzung ist nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaftvon Personen verschiedenenGeschlechts zulässig.” in §2 (1) desFortpflanzungsmedizingesetz beantragt.Für den VfGH wäre jedoch damit der vom OGHals verfassungswidrig beurteilte Gesetzesteilnicht beseitigt, da laut Verkündung auch nochandere Teile des Fortpflanzungsmedizingesetzesauf hetero<strong>sexuelle</strong> Ehen und Lebensgemeinschaftenabzielen.Somit ist eine medizinisch unterstützte Fortpflanzungin Österreich bis auf weiteres nachwie vor nicht möglich.Eine Stellungnahme der Bioethikkommissionan den VfGH vom 16. April 2012, in der empfohlenwurde die Beschränkung des Anwendungsbereichesdes Fortpflanzungsmedizingesetzesauf verschiedengeschlechtlichePaare aufzuheben, machte Hoffnung auf einenfür Regenbogenfamilien positiven Entscheid.Update: am 14. Jänner 2013 hat der OGHeinen neuerlichen, weitergefassten Antrag anden VfGH gestellt, um die Ungleichbehandlungaufzuheben. Es bleibt spannend und wir werdennatürlich weiterberichten.Leider wurde daraus vorerst nichts, der Antragdes OGH wurde zurückgewiesen, da der OGH“zu wenig” angefochten habe, wie der VfGHverkündete:31