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Nr. 121 • Jänner 2010 - Neues Weizer Bezirksjournal

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Das Persönlichkeits-JournalWirtschaftsService§-JournalVersicherungs-JournalvonMag.(FH) AxelDobrowolny„Ein gutes neues...“Das alte Jahr geht in Kürze zuEnde.Vielleicht war es für Sie genauso wie Sie es sich erhofft hatten,möglicherweise aber auchgenau das Gegenteil. So oderso, vorbei ist vorbei.Viele basteln gerade im Geistean den Vorsätzen und schmiedenPläne für das bevorstehendeJahr, private ebenso wieberufliche.Manche Menschen wissenjetzt schon, dass es ein schwierigesoder aber ein besondersfröhliches neues Jahr wird.Ich wünsche Ihnen, dass Sieneben den langfristigen Plänenfür <strong>2010</strong> auch die Möglichkeitfür sich bewahren, dasneue Jahr so anzugehen, wieThomas Muster das mit seinenTennisspielen stets zu tun gepflegthat.Auf die Frage eines Journalistennach seinem Erfolgsrezeptantwortete er einmalsinngemäß so: „...ich konzentrieremich immer auf dennächsten Ball und versuchediesen Punkt zu machen...“.Auch im Leben ist es wichtigdas ganze „Match“ im Augezu behalten, gleichzeitig sollteaber die Konzentration aufden nächsten Punkt nicht zukurz kommen.In diesem Sinne wünsche ichIhnen ein erfolgreiches, glückliches,gesundes und erfüllendesneues Jahr und 365 einzelneebensolche Tage, einennach dem anderen!IhrAxel Dobrowolny<strong>•</strong> Coaching<strong>•</strong> Training<strong>•</strong> Unternehmens-BeratungDOBROWOLNY COMMUNICATIONSTELEFON: 0676 / 321 321 6EMAIL: office@dobcom.at8160 Weiz, Hamerlinggasse 16aKunde in Konkurs – was tun ?Den Jahreswechsel hinter uns lassend,richten wir die gesamten Energiennach vorne und blicken erwartungsvolleinem erfolgreichen Jahr<strong>2010</strong> entgegen.Heute ein Thema für Unternehmer,deren Kunden in die Insolvenz geschlittertsind und um ihre Forderungenbangen:Geht der Kunde in Konkurs, könnenZahlungen vor Konkurseröffnungvom Masseverwalter angefochtenund teilweise rückabgewickelt werden.Dies kommt der Masse und somitden Konkursgläubigern durch einehöhere Quote oder einemZwangsausgleich zugute.In der Rechtsprechung der zuständigenGerichte zeichnet sich eine zunehmendgläubigerfreundliche Tendenzab. Ein wesentlicher Gegenstandvon Anfechtungen sind Zahlungenan den Fiskus und die Krankenkassen.Während bislang vor allemZahlungen an die GKK erfolgreichzurückgefordert wurden, sindjetzt zunehmend auch Zahlungen andas Finanzamt betroffen – hier ist sogardie Lohnsteuer anfechtbar. DerOGH hat wohl zur Freude der Gläubigerseine Ansichten bereits 2005geändert und bejaht auch die Anfechtbarkeitder Lohnsteuerzahlungenbei Insolvenz, da letztlich dieZahlung beider Abgaben aus demVermögen des Arbeitgebers erfolgt.Was bedeutet dies nun konkret fürden Gläubiger, der Gefahr läuft aufseinen offenen Forderungen sitzenzu bleiben: eine direkte Anfechtungdurch den Gläubiger der vom Gemeinschuldnervor Konkurseröffnunggetätigten Zahlungen ist nichtmöglich, da das Anfechtungsmonopoldem Masseverwalter zusteht.Wohl aber kann der Gläubiger beider Gläubigerversammlung teilnehmenund eine solche Anfechtung anregen.Für den Schuldner ändert sichvor Konkurseröffnung insofernnichts. Er schuldet die Abgaben undtut gut daran, diese im Hinblick aufstrenge persönliche Haftungen unterBeachtung des Gleichbehandlungsgebotesauch (anteilig) zu zahlen.Wir wünschen ein erfolgreiches gesundesneues Jahr!Ihr Team derWirtschafts Service Audit SteuerberatungWirtschaftsprüfung GmbHMag. Harald Moharitsch, MarianneSchröck, Ernestine Deutschmann, ClaudiaGraf, Karin Mandl, Mag. Erika Moharitsch,Martina Pöttler, ChristineSchinnerl, Mag. Heidi-Johanna Tertinjek,Robert Wurm.www.wsweiz.at8160 Weiz,Hauptplatz 18,Tel. 03172/42577office@wsweiz.atvon Rechtsanwalt Mag. LeitnerAußerordentliche Strafmilderungbei Überwiegen derMilderungsgründeDer § 41 des Strafgesetzbuchesregelt die außerordentlicheStrafmilderung. Überwiegennämlich die Milderungsgründedie Erschwerungsgründe beträchtlich,und besteht begründeteAussicht, dass der Täterauch bei Verhängung einer dasgesetzliche Mindestmaß unterschreitendenFreiheitsstrafekeine weiteren strafbarenHandlungen begehen wird,kann die Untergrenze des gesetzlichenStrafrahmens unterschrittenwerden. Diese Regelunggilt für besondere Fälle, indenen selbst eine Strafe, dieder Untergrenze des Strafrahmensentspricht, zu hart wäre.Die Strafe ist normalerweiseinnerhalb des gesetzlichenStrafrahmens zu bemessen.Begeht z.B. jemand einen Betrugund übersteigt der SchadenEUR 50.000,- so ist dieseTat mit Freiheitsstrafe von einembis zu zehn Jahren bedroht.Die Mindeststrafe voneinem Jahr kann aber im Rahmender außerordentlichenStrafmilderung wesentlich unterschrittenwerden. Dabeikommt es aber wie gesagt aufdas Gewicht der Milderungsgründean. Zu den Milderungsgründengehören beispielsweiseein Geständnis oder ein bisherigerordentlicher Lebenswandeleines Beschuldigten.Der Rechtsanwalt als Verteidigerkann vor dem Strafgerichtauf diese Milderungsgründehinweisen und so unter Umständeneine Strafmilderungbewirken.PECHAR & LEITNERRECHTSANWÄLTEMag. Wolfgang LeitnerSchulgasse 1, 8160 Weiz(Volksbankgebäude)Tel: 03172/6280www.pechar-leitner.atUnabhängiger VersicherungsmaklerThannhausen 74, 8160 WeizTel. 03172/38 880 Fax-DW 4Alternative:MediationNicht selten gehen Streitfälledie über die Gerichte ausgetragenwerden, über mehrereInstanzen und verursachenenorme Kosten. Zusätzlichsind sie für die beteiligtenParteien meist mit viel Zeit,Energie und großen emotionalenBelastungen verbunden.Mediation kann in vielen Fälleneine effiziente Alternativesein, Konflikte außergerichtlichzu lösen: Ein erfahrenerMediator erarbeitet gemeinsammit den Streitparteieneine mögliche Lösungdes Konflikts. Die Beteiligtenprofitieren davon, dass unterWahrung der eigenen Interessenein zufriedenstellendesErgebnis angestrebt wird.Dadurch gibt es keine Verliererund keine Gewinner sonderndie Konfliktparteien gelangenbei Erfolg zu einereinvernehmlichen Lösung.Auf Grund des steigendenInteresses an alternativenRechtswegen, insbesondersim privatrechtlichen Bereich,haben einige Rechtsschutzversichererdie Mediation bereitsals zielführende Methodezur Konfliktlösung in ihreVersicherungsleistung eingebunden.Da diese Mehrleistungmeist prämienfrei eingeschlossenwird, empfiehltsich eine Überprüfung bzw.Aktualisierung von bestehendenRechtsschutzverträgen.Neben der Kostenübernahmewird auch Unterstützung beider Suche nach einem - fürden jeweiligen Fall – geeignetenMediator geboten.Ein herzliches Prosit <strong>2010</strong>!Ihr Akad. Vkfm.Franz Höher16 <strong>Jänner</strong> <strong>2010</strong>

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