13.07.2015 Aufrufe

Kreistag Zwanzig13 - FLVW Siegen-Wittgenstein

Kreistag Zwanzig13 - FLVW Siegen-Wittgenstein

Kreistag Zwanzig13 - FLVW Siegen-Wittgenstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5Tagesordnung1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Delegierten2. Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers3. Grußworte4. Ehrungen und Verabschiedungen5. Feststellung der stimmberechtigten Delegierten6. Feststellung der endgültigen Tagesordnung7. Genehmigung des Protokolls des ordentlichen <strong>Kreistag</strong>es vom 07. Mai 20108. Entgegennahme der Geschäftsberichte9. Wahl einer Wahlkommission10. Wahl eines Wahlleiters11. Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes12.1 Wahl des Kreisvorstandes (mit Ausnahme Vorsitzende/r Kreisjugendausschuss 1 )a. Wahl des/der Kreisvorsitzendenb. Wahl des/der Vorsitzenden des KreisFußballausschussesc. Wahl des/der Vorsitzenden des KreisLeichtathletikausschussesd. Wahl des/der Kreiskassierers/in12.2 Beschlussfassung über den Antrag des Kreisvorstandes auf Nichteinsetzung einesKreisQualifizierungsausschusses (§ 46,6 <strong>FLVW</strong>Satzung) und eines Freizeit undBreitensportausschusses (§ 46,7 <strong>FLVW</strong>Satzung)12.3 Wahl des/der Freizeit und Breitensportobmanns bzw. obfrau12.4 Beschlussfassung über den Antrag des Kreisvorsitzenden über die Wahl weitererKreisvorstandsmitglieder gem. § 45 Abs. 3 der <strong>FLVW</strong>Satzunga. Wahl des/der Vorsitzendes des KreisSchiedsrichterausschussesb. Wahl des/der KreisQualifizierungsbeauftragten13. Wahlen zu den Spruchkammerna. Vorsitzende/r der Kreisspruchkammerb. 5 Beisitzer/innen für die Kreisspruchkammerc. 2 Vertreter des <strong>FLVW</strong>Kreises 28 für die Bezirksspruchkammer14. Beschlussfassung über Anträge gem. § 42 Abs. 4 c der <strong>FLVW</strong>Satzung 215. Verschiedenes1 Die Fußballjugend ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 3 SGB VIII und daher selbstständig. Ihr Vorsitz wird auf dem Jugendtag gewählt.2 Anträge mussten bis 03. Mai beim Kreisvorsitzenden eingegangen sein.__________________________________________________________________________

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!