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Beilage Pkt 2 Ausschreibung - Stadtgemeinde Schwechat

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Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“ Haftungsübernahme durch SCHWECHAT für die Rückzahlungsverpflichtungen derKREDITNEHMERIN aus diesem KREDITVERTRAG, die im Wesentlichen der diesemKreditvertrag beiliegenden Garantieerklärung (<strong>Beilage</strong>./1) entspricht.8. ZUSICHERUNGENUm die KREDITGEBERIN zur Kreditgewährung zu veranlassen, gibt die KREDITNEHMERINdurch Unterfertigung des KREDITVERTRAGES folgende Zusicherungen ab, und es gilt jedeZusicherung an jedem nachfolgenden Tag als wiederholt:8.1 die KREDITNEHMERIN ist eine ordnungsgemäß nach österreichischem Recht errichtete undbestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung;8.2 die KREDITNEHMERIN ist befugt und berechtigt, den KREDITVERTRAG abzuschließen und zuerfüllen;8.3 die KREDITNEHMERIN hat alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und andere Maßnahmen zurGenehmigung des KREDITVERTRAGES, seiner Bedingungen und Bestimmungen, sowie dessenUnterfertigung und Erfüllung getroffen, und wird bei Kreditzuzählung alle notwendigenGenehmigungen vorliegend haben;8.4 weder die Unterfertigung des Kreditvertrages, noch die Inanspruchnahme des KREDITS, widersprichtirgendeiner Bestimmung irgendeines Gesetzes, einer Verordnung, einem Erlass, einer Urkunde, einemVertrag, oder anderen Verpflichtungen, die für die KREDITNEHMERIN bindend sind, oder auf ihnAnwendung finden;8.5 die KREDITNEHMERIN ist (weder als klagende noch als beklagte Partei) in keinerlei Rechtsstreit,Schiedsgerichtsverfahren oder andere gerichtliche Verfahren oder Verwaltungsstrafverfahrenverwickelt oder beteiligt, noch liegen irgendwelche Umstände vor, die Anlass zu einem solchenRechtsstreit, Schiedsgerichtsverfahren oder gerichtlichen Verfahren oder Verwaltungsstrafverfahrengeben könnten, die sich auf die Fähigkeit der KREDITNEHMERIN, ihre Verpflichtungen unterdiesem KREDITVERTRAG zu erfüllen, auswirken könnten;8.6 die KREDITNEHMERIN befindet sich weder mit der Erfüllung eines Vertrages, einer Sicherheit odereines anderen Dokuments in Verzug, noch hat sie gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine staatlicheAnordnung oder Verfügung, ein Urteil oder eine andere Entscheidung eines Gerichts oder einerrichterlichen Stelle oder Behörde verstoßen;8.7 die KREDITNEHMERIN ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verpflichtungen derKREDITNEHMERIN gemäß dem KREDITVERTRAG, jetzt und in Zukunft, zumindest gleichenRang mit allen anderen besicherten und nicht nachrangigen gegenwärtigen und künftigenVerbindlichkeiten der KREDITNEHMERIN genießen, soweit nicht Vorrechte aufgrund zwingendergesetzlicher Bestimmungen bestehen.9. VERZUGSFÄLLEEin Verzugsfall liegt bei Eintritt eines oder mehrerer der folgenden Ereignisse vor:(i)(ii)die KREDITNEHMERIN ist mit der Zahlung eines gemäß dem KREDITVERTRAGgeschuldeten Betrages in Verzug;die KREDITNEHMERIN hat eine der in diesem KREDITVERTRAG, oder in einem imZusammenhang mit diesem KREDITVERTRAG abgeschlossenen Vertrag oder gewährtenSicherheiten enthaltenen Verpflichtungen, Bedingungen oder Auflagen nicht ordnungsgemäßerfüllt;Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 21/34

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