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Beilage Pkt 2 Ausschreibung - Stadtgemeinde Schwechat

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Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“im Rahmen der Transaktion nicht berücksichtigt wird. Für die Rückzahlung des Kredits derKommunalkredit besteht eine Garantie von <strong>Schwechat</strong>.Im Rahmen der Transaktion beabsichtigt nun die Kugelkreuz GmbH, die Herkules GmbH zuerwerben. Gleichzeitig sollen die bestehenden Kredite (ausgenommen Kommunalkredit) umfinanziert,d.h. rückgeführt werden. Zu diesem Zweck wird der gegenständliche Kredit benötigt. DieRückführung der bestehenden Kredite soll zwischen dem Signing und Closing betreffend den Erwerbder Herkules GmbH stattfinden. Für die Rückführung des gegenständlichen Kredits übernimmt<strong>Schwechat</strong> eine unbedingte Haftungszusage. (Details zu dieser Haftung siehe unter <strong>Pkt</strong>. 7 imKreditvertrag.) Weitere Details betreffend den Kredit finden sich im beiliegenden Kreditvertrag(Anhang ./2).1.3 AuftragsartEs handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag im Oberschwellenbereich nach den Regelungen desBundesvergabegesetzes 2006, BGB1 I Nr. 17/2006 idgF (BVergG). (Dienstleistungskategorie 6 gemäßAnhang III zum BVergG.)1.4 Rechtliche Grundlagen, Art des Vergabeverfahrens, BekanntmachungGegenständliche Vergabe erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, BGB1I Nr. 17/2006 idgF und den dazu ergangenen Verordnungen für den Oberschwellenbereich. DieVergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt in einem offenen Verfahren.Der Auftraggeber hat die Bekanntmachung dieses Vergabeverfahren elektronisch erstellt und am XXXan das Amtsblatt der EU abgesendet.1.5 VergabekontrollbehördeZuständige Stelle für Schlichtungsverfahren und Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung vonRechtsbehelfen erhältlich sind:NÖ Schlichtungsstelle für öffentliche AufträgeLandhausplatz 1, 3109 St. PöltenE-Mail: post.lad1@noel.gv.atTelefon: +43/2742/9005-12109Telefax: +43/2742/9005-13610Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:Unabhängiger Verwaltungssenat im Land NiederösterreichWiener Straße 54, 3109 St. PöltenE-Mail: post.uvs@noel.gv.atTelefon: +43/2742/90590-15528Telefax: +43/2742/90590-155401.6 <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen/BestandteileDie vorliegenden <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen bestehen aus nachstehenden Unterlagen:Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen Vertragsbedingungen (Kreditvertrag) (Anhang ./1)Angebotsblatt (Anhang ./2) samto<strong>Beilage</strong> 1 – Erklärung der BietergemeinschaftAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 5/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“ooo<strong>Beilage</strong> 2 – Liste Subunternehmer und Subunternehmererklärung<strong>Beilage</strong> 3 – Nachweis der Eignung (Eigenerklärung)<strong>Beilage</strong> 4 – Excel-Tabelle betreffend die finanzielle Gesamtbelastung Finanzierungsmemorandum (Anhang ./3)1.7 VertraulichkeitDer Bieter ist verpflichtet, die <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen einschließlich aller Anhänge und <strong>Beilage</strong>nund alle ihm sonst im Zuge dieses Vergabeverfahrens bekannt gewordenen technischen undkaufmännischen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und diese vertraulicheBehandlung durch seine Mitarbeiter sowie allfällig beauftragte Dritte sicherzustellen.1.8 Informationsübermittlung/Ansprechperson für RückfragenDer gesamte Informationsaustausch zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter wird – sofern derAuftraggeber keine anderen Regelungen trifft – über die vergebende Stelle abgewickelt.Sollten sich für den Bieter bei Prüfung der <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen Widersprüche, Unklarheiten,Unvollständigkeiten oder sonstige Bedenken gegen die <strong>Ausschreibung</strong>sbedingungen ergeben, so hat derBieter den Auftraggeber innerhalb der <strong>Ausschreibung</strong>sfrist umgehend darauf hinzuweisen(Warnpflicht!), um möglichst eine Klärung im Rahmen der Beantwortung der Bieteranfragen zuermöglichen.Fragen des Bieters zu den <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen, Aufforderungen zur Berichtigung der<strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen oder Anforderungen weiterer Unterlagen durch den Bieter sindausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens XXX zu richten an:Jarolim Flitsch Rechtsanwälte GmbHz.Hd. Frau Mag. Martina FlitschVolksgartenstraße 3/11010 WienE-Mail: martina.flitsch@jarolim.atFax: +43 1 253 7000 - 43Fragen sind mit dem Betreff „Vergabeverfahren KREDITVERTRAG HERKULES“ zukennzeichnen. Um die Gleichbehandlung aller Bieter sicherzustellen, werden Fragen, die nichtper E-Mail oder nicht an diese Kontaktstelle gerichtet werden, nicht beantwortet werden.Der Bieter trägt bei allen Übermittlungsformen das Risiko des Nicht- oder verspäteten Eingangsvon Anfragen an die genannte Adresse.Alle Schreiben werden so rasch wie möglich, schriftlich und gleichzeitig an alle Bieterbeantwortet und zwar an die vom Bieter bei der Anforderung der <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagenangegebene E-Mail-Adresse.1.9 Erhalt der <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagenBeim Download über die Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferungsanzeigers (siehehttps://www.pep-online.at/CP/WZOnlineSearch.aspx) erhält der Bieter die <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagenbereits in elektronischer Form. Zusätzlich können die Unterlagen schriftlich oder per Email bei XXXangefordert werden.1.10 InformationsübermittlungAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 6/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Der Bieter hat zwingend eine E-Mail-Adresse und eine Fax-Nummer anzugeben, an dieInformationen rechtsgültig übermittelt werden können. Insbesondere die Verständigung von etwaigenBerichtigungen, die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung, die Verständigung von der Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens erfolgt an die angegebene E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer.2 Angebote2.1 AngebotsfristAngebote müssen bis spätestens XXX, 10:00 Uhr bei der Jarolim Flitsch Rechtsanwälte GmbH,Volksgartenstraße 3/1, 1010 Wien eingelangt sein. Das Angebot kann auf postalischem Wege oderpersönlich abgegeben werden. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens des Angebots trägt der Bieter.Verspätet eingelangte Angebote werden als solche gekennzeichnet und ohne Angebotsöffnungausgeschieden.2.2 AngebotsöffnungDie Angebotsöffnung erfolgt am XXX, 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Jarolim FlitschRechtsanwälte GmbH, Volksgartenstraße 3, 1. OG, 1010 Wien. Die Bieter sowie derenBevollmächtigte sind berechtigt, an dieser teilzunehmen.2.3 Zulässigkeit von Teil-, Alternativ- und AbänderungsangebotenTeilangebote sind nicht zulässig. Der Bieter hat ein Gesamtangebot im Sinne dieser<strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen abzugeben. Abänderungs- und Alternativangebote sind ebenfalls unzulässig.2.4 Form und Inhalt der Angebote2.4.1 Form der AngeboteDas Angebot ist gemäß diesen <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen zu erstellen. Das Angebot muss alle in der<strong>Ausschreibung</strong> geforderten Angaben und <strong>Beilage</strong>n enthalten. Das Angebot ist in deutscher Spracheund in EURO (€) zu erstellen. Etwaige Fachausdrücke sind in einer <strong>Beilage</strong> zu erläutern. Sämtliche<strong>Beilage</strong>n sind in deutscher Sprache abzugeben. Soweit die <strong>Beilage</strong>n nicht in deutscher Sprache abgefasstsind, sind diese in beglaubigter deutscher Übersetzung ebenfalls in Kopie vorzulegen.Außerdem hat der Bieter jede einzelne Seite des Angebotes (z.B. rechts unten) so zu kennzeichnen(Firmenlogo, Stempel etc.), dass daraus eindeutig ersichtlich ist, von wem das Angebot stammt. LoseBestandteile des Angebotes sind mit dem Namen des Bieters zu versehen, als zum Angebot gehörendzu kennzeichnen und mit diesem abzugeben.Das Angebot ist in 1-facher Ausfertigung im Original rechtsgültig gefertigt und gebunden sowie in 2-facher Kopie in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Offenes VerfahrenKreditvertrag „HERKULES“, den Namen und Anschrift des Bieters und der Anmerkung „NICHTÖFFNEN!“ einzureichen. Ein Exemplar ist als „ORIGINAL" zu kennzeichnen. Die weiterenAusfertigungen sind gesondert zu verpacken und als „KOPIE" zu kennzeichnen.Der Bieter haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller im Angebot gemachten Angaben. DerAuftraggeber macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allenUnterlagen versehene Angebote bewertet werden. Fehlende Angaben werden nicht gewertet. FalscheAngaben und fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen.Eigenmächtige Veränderungen des Textes der <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen sind nichtig, werden von derAuftraggeberin nicht beachtet; in einem solchen Fall gilt der Texte der vorliegendenAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 7/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“<strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen.Das Angebot - konkret das Angebotsschreiben gem Anhang ./2 - muss rechtsgültig unterzeichnetsein. Rechtsgültige Unterzeichnung bedeutet, dass das Angebot von Personen, welche den Bieterrechtsgeschäftlich wirksam vertreten können, eigenhändig unterzeichnet ist. Angebote vonBietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft rechtsverbindlichunterzeichnet werden. Zum Beweis der rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis hat der Bieter einenAuszug aus dem Firmenbuch oder eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einerVerwaltungsbehörde vorzulegen, und, falls das Angebot nicht von in diesem Auszug genanntenorganschaftlich vertretungsbefugten Personen unterzeichnet worden ist, gleichzeitig mit dem Angeboteine von solchen organschaftlich vertretungsbefugten Personen unterzeichnete Vollmacht für diedas Angebot unterzeichnenden Personen beizulegen. Bei Fehlen der rechtsgültigen Unterzeichnungbzw. der Vollmacht ist das Angebot zwingend auszuscheiden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Angebot keine allgemeinen und besonderenVertragsbedingungen des Bieters beigelegt werden dürfen. Werden solche beigelegt und sindsolche als Abänderungen der <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen (insbesondere derVertragsbedingungen) zu verstehen, so ist dieses Angebot auszuscheiden.Eigenmächtige Veränderungen der <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen sind nichtig und werden von derAuftraggeberin nicht beachtet. In einem solchen Fall gelten die Texte der <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen.2.4.2 Inhalt der AngeboteDas Angebot hat zu bestehen aus: dem vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichnetem Angebotsblatt(Anhang ./2); (ergänzt allenfalls um eine Vollmacht) der ausgefüllten Excel-Tabelle betreffend die finanzielle Gesamtbelastung (Anhang ./2 –<strong>Beilage</strong> ./4) Bei Zutreffen: Erklärung der Bietergemeinschaft (Anhang ./2 – <strong>Beilage</strong> ./1) Bei Zutreffen: Liste allfälliger Subunternehmer samt Subunternehmererklärung(en) (Anhang ./2– <strong>Beilage</strong> ./2) Eigenerklärung(en) (Anhang ./2 – <strong>Beilage</strong> ./3)Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen gefordertenNachweisen versehene Angebote bewertet werden.2.5 Preise (finanzielle Gesamtbelastung)Bewertungsrelevant sind die im Angebotsblatt (Anhang ./2) ausgewiesene finanzielleGesamtbelastung, die mit der gegenständlichen Kreditaufnahme verbunden ist. Zu diesem Zweck hatder Bieter die Excel-Tabelle betreffend die finanzielle Gesamtbelastung (Anhang ./2 – <strong>Beilage</strong> ./4)auszufüllen. Der Bieter ist berechtigt, ein Angebot für eine variable Verzinsung und/oder für einefixe Verzinsung des Kredits abzugeben.Die sich gemäß dieser Excel-Tabelle errechnete finanzielle Gesamtbelastung hat der Bieter in dasAngebotsblatt (jeweils für die Variante „fixe Verzinsung“ und „variable Verzinsung“) zuübernehmen. Diese beiden Beträge werden jeweils bei der Angebotsöffnung verlesen.Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 8/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“2.6 ErklärungMit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter, dass er die Bestimmungen der<strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen kennt und mit diesen einverstanden ist, dass er über die erforderlicheEignung zur Ausführung des Auftrages verfügt, dass er die ausgeschriebene Leistung zu diesenBestimmungen und den von ihm an gegebenen Konditionen erbringt und er sich bis zum Ablauf derZuschlagsfrist an sein Angebot bindet.2.7 Vergütung der AngeboteDie Ausarbeitung des Angebots samt den erforderlichen Vorleistungen und Kalkulationen sowie dieAnfertigung sonstiger in diesen Unterlagen angeführten <strong>Beilage</strong>n und Nachweisen werden nichtvergütet.3 Arbeits- und Bietergemeinschaften3.1 BietergemeinschaftBietergemeinschaften sind zulässig. Bietergemeinschaften müssen gemäß <strong>Beilage</strong> ./1 zu Anhang ./2erklären, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zubilden. Auf § 76 BVergG wird hingewiesen. Die Teilnahme eines Unternehmers an mehrerenBietergemeinschaften gleichzeitig oder die Abgabe eines Angebotes eines Unternehmers alsEinzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft gleichzeitig ist nicht zulässig. Die Angebotesolcher Bietergemeinschaften und (Einzel)Bieter werden ausgeschieden.Hingewiesen wird zudem auf § 20 Abs 2 BVergG.Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften unbeschadet der sonstigen Bestimmungen deszwischen ihnen bestehenden Innenverhältnisses dem Auftraggeber gegenüber solidarisch. Die ARGEhat einen für die gesamte Vertragsabwicklung zuständigen Bevollmächtigten bekannt zu geben. DieseBekanntgabe und Änderungen betreffend die Person oder Erreichbarkeit des Bevollmächtigtenmüssen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich erfolgen.Sollte von der ARGE kein bevollmächtigter Vertreter genannt werden oder dieser nicht nurvorübergehend nicht mehr erreichbar sein, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit jedemARGE-Mitglied mit Wirksamkeit für alle ARGE-Mitglieder abzuwickeln.3.2 SubunternehmerDer Bieter kann sich zur Erfüllung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung auchSubunternehmer bedienen. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig, ausgenommen dieWeitergabe an verbundene Unternehmen.Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist nur insoweit zulässig, als derSubunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielleund wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit besitzt. Die für denSubunternehmer erforderlichen Eignungsnachweise sind die für den Bieter oder dieBietergemeinschaft unter Punkt 6 genannten.Der Bieter hat in seinem Angebot die Firma/Namen des Subunternehmers und den voraussichtlichenLeistungsteil anzugeben (<strong>Beilage</strong> ./2 zu Anhang ./2 ist auszufüllen).Es sind jene Subunternehmer zu benennen, welche der Bieter oder die Bietergemeinschaft zumNachweis ihrer fehlenden Eignung oder Befugnis heranzieht. Weiters sind auch sonstigeSubunternehmer zu benennen, durch welche Leistungen im Ausmaß von mehr als 10 % derAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 9/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Gesamtleistungen erbracht werden sollen.Bei Substitution der fehlenden Leistungsfähigkeit oder Befugnis hat der erforderlicheSubunternehmer die Leistungsfähigkeit oder Befugnis gemäß Punkt 6. aufzuweisen.Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf erforderliche Subunternehmer, muss er/sie denNachweis erbringen, dass ihm/ihr für die Ausführung des Auftrages die bei den Subunternehmern imerforderlichen Ausmaß vorhandenen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (<strong>Beilage</strong> ./2 zuAnhang ./2 ist auszufüllen) und die erforderlichen Subunternehmer die unter Punkt 6. genanntenEignungskriterien erfüllen (<strong>Beilage</strong> ./3 zu Anhang ./2 ist auszufüllen). Ein Wechsel einesSubunternehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wobei die Zustimmunglediglich bei Gleichwertigkeit des Subunternehmers gegeben wird. Die Gleichwertigkeit ist vomBieter nachzuweisen.4 Verbundene UnternehmenBedienen sich Bieter eines verbundenen Unternehmens gemäß § 2 Z 40 BVergG, um ihre eigeneBefugnis, technische oder finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch einen Verweis aufNachweise eines verbundenen Unternehmens zu substituieren, ist das verbundene Unternehmen alsSubunternehmer im Angebot verpflichtend anzuführen (<strong>Beilage</strong> ./2 zu Anhang ./2).Weiters ist diesfalls dem Angebot eine Verpflichtungserklärung oder dergleichen des verbundenenUnternehmens verpflichtend beizuschließen, in welcher das verbundene Unternehmen erklärt, dassder Bieter im Auftragsfall für die gesamte Vertragsdauer tatsächlich über die zur Erbringung derLeistung erforderlichen Mittel des verbunden Unternehmens verfügt.5 Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen BestimmungenDer Bieter verpflichtet sich, die Leistungen unter Berücksichtigung des in Österreich jeweilsgeltenden Arbeits- und Sozialrechtes anzubieten, durchzuführen und zur Einhaltung der sich aus denÜbereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der InternationalenArbeitsorganisation (ILO), BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 29/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961,Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III Nr. 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004ergebenden Vor-schriften.Der Bieter erklärt, dass die Erstellung des Angebotes unter Berücksichtigung der in Österreichgeltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften erfolgt und im Auftragsfall bei derDurchführung des Auftrages die entsprechenden Vorschriften ein-gehalten werden.Die Vorschriften des jeweils geltenden österreichischen Arbeits- und Sozialrechts können bei derörtlich zuständigen Arbeiter- oder Wirtschaftskammer eingesehen werden (vgl § 84 Abs 1 und 2BVergG).6 Eignungskriterien und NachweiseDen Zuschlag können nur Bieter erhalten, die nachweislich über die erforderliche Eignung (beruflicheBefugnis, berufliche Zuverlässigkeit, finanzielle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit)verfügen und bei denen kein Ausschlussgrund gemäß § 68 BVergG vorliegt.Die Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen spätestens zum Zeitpunkt derAngebotsöffnung vorliegen, widrigenfalls der Bieter ausgeschieden wird.Bieter können ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit im Rahmen der Angebotslegungdurch die Vorlage einer Erklärung belegen, dass sie die im Folgenden unter <strong>Pkt</strong> 6.1 bis 6.4Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 10/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“festgelegten Eignungskriterien erfüllen und die erforderlichen Nachweise auf Aufforderungunverzüglich – längstens aber innerhalb von 7 Kalendertagen ab Aufforderung – beibringen können(<strong>Beilage</strong> ./3 zu Anhang ./2 – Eigenerklärung).Über Aufforderung des Auftraggebers sind die unter <strong>Pkt</strong> 6.1 bis 6.4 festgelegten Nachweiseunverzüglich, längstens aber innerhalb von 7 Kalendertagen ab Aufforderung vorzulegen. Von derVorlage der im Folgenden genannten Unterlagen kann abgesehen werden, insoweit die entsprechendenNachweise gegenüber dem Auftragnehmerkataster Österreich („ANKÖ“) oder einem gleichwertigemVerzeichnis erbracht wurde und mit dem Angebot die Registriernummer beim ANKÖ oder einemgleichwertigem Verzeichnis mitgeteilt wird (vgl Anhang ./2 unter C)).Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache in Kopie beizulegen. Soweit sie nicht in deutscherSprache abgefasst sind, sind diese in beglaubigter deutscher Übersetzung ebenfalls in Kopievorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls die Vorlage von Nachweisen imOriginal nachzufordern.Sofern in den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist, dürfen sämtlichegeforderten Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Der Auftraggeber behält sich vor,gegebenenfalls im Laufe des Vergabeverfahrens vom Bieter weitere Nachweise über das Fortbestehender Eignung zu verlangen.6.1 BefugnisDer Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder Subunternehmer haben über die für dieAusführung des jeweils übernommenen Leistungsteiles notwendigen Befugnisse zu verfügen. Siemüssen im Sinne des Bankwesengesetzes 1993 (BGBl 532/193) idgF berechtigt sein, Kreditgeschäftezu betreiben.Der Bieter hat in (<strong>Beilage</strong> ./3 zu Anhang ./2) seine Berechtigung oder (aufrechte) Befugnis anzuführenund auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich durch Vorlage derentsprechenden Berechtigung bzw einer entsprechenden Bestätigung oder durch Bekanntgabe seinerANKÖ Mitgliedsnummer, sofern sich aus dem ANKÖ die Berechtigung oder (aufrechte) Befugnisergibt, nachzuweisen.Bietergemeinschaften und SubunternehmerGemäß § 70 Abs 6 BVergG hat jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die Befugnis für den ihmkonkret zufallenden Leistungsteil in <strong>Beilage</strong> ./3 zu Anhang ./2 anzuführen und auf gesonderteAufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich durch Vorlage der entsprechenden Berechtigungbzw einer entsprechenden Bestätigung oder durch Bekanntgabe seiner ANKÖ-Mitgliedsnummernachzuweisen. Die Bietergemeinschaft muss insgesamt zur Leistungserbringung befugt sein.Im Falle der Beiziehung eines Subunternehmers hat dieser die Befugnis für den ihm konkretzufallenden Leistungsteil in der Subunternehmererklärung in <strong>Beilage</strong> ./3 zu Anhang ./2 anzuführen.Auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, hat dieser die Befugnis desSubunternehmers unverzüglich durch Vorlage der entsprechenden Berechtigung bzw einerentsprechenden Bestätigung oder durch Bekanntgabe seiner ANKÖ-Mitgliedsnummer nachzuweisen.Der Verweis auf die Befugnis eines Subunternehmers ersetzt für jenen Leistungsteil, den derSubunternehmer ausführen soll, den Nachweis der Befugnis des Bieters. Der Nachweis der Befugniseines Subunternehmers ist für alle Subunternehmer (also auch für „bloß“ zweckmäßigeSubunternehmer, die der Bieter für den Nachweis seiner Eignung nicht benötigt) für jeglichenLeistungsteil, den der Subunternehmer ausführen soll, zu erbringen.Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 11/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Ausländische BieterBieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind und die fürdie Ausübung der Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikationeinholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren umgehend einzuleiten, sodass sie jedenfallsvor Ablauf der Angebotsfrist über eine entsprechende Befugnis verfügen. Überdies wird auf dieMitteilungserfordernisse für Kreditinstitute gemäß § 9 BWG bzw für Finanzinstitute gemäß § 11BWG hingewiesen.6.2 Berufliche ZuverlässigkeitAls Nachweis für die berufliche Zuverlässigkeit gemäß § 70 Abs 1 Z 2 BVergG haben der Bieter, jedesMitglied der Bietergemeinschaft, jeder Subunternehmer und jedes verbundene Unternehmen überAufforderung die folgenden Unterlagen beizubringen: Beglaubigte Abschrift aus dem Handelsregister des Herkunftslandes des Unternehmers oder die dortvorgesehene, gleichwertige Bescheinigung (in Österreich: Auszug aus dem Firmenbuch); Bestätigung, dassoookein Konkursverfahren oder gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet oder die Eröffnungeines Konkursverfahrens mangels Vermögens abgewiesen wurde (in Österreich: Auszug ausder Insolvenzdatei) undsich der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft oder der Subunternehmer nicht inLiquidation befinden oder die gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben;Bestätigung, dass gegen den Unternehmer oder – sofern es sich um juristische Personen,handelsrechtliche Personengesellschaften, eingetragene Erwerbsgesellschaften oderArbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätigsind, kein rechtskräftiges(r) Urteil (Bescheid) ergangen ist, welcher(s) die beruflicheZuverlässigkeit in Frage stellt und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwereVerfehlung begangen wurde (in Österreich: Strafregisterauszug [bei juristischen Personenaller in der Geschäftsführung tätigen natürlichen Personen]); Vorlage des letztgültigen Kontoauszuges (nicht älter als 1 Monat) oder einerUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder gleichwertigerDokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers zum Nachweis derErfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge; Vorlage der letztgültigen Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a Bundesabgabenordnung (BAO),BGBl. Nr. 194/1961 (nicht älter als 1 Monat) der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertigerDokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Unternehmers zum Nachweis derErfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben.Werden die genannten Bescheinigungen, Lastschriftanzeigen oder Kontoauszüge im Herkunftsland desUnternehmens nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle in § 68 BVergG genannten Fälle erwähnt,kann eine entsprechende, vor einem Gericht oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafürzuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmers abgegebene Erklärungvorgelegt werden.Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit von – für die Zuschlagserteilung in Betrachtkommenden – Bietern und deren Subunternehmern erklären sich diese damit einverstanden, dass gemäߧ 72 Abs 1 BVergG eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des BundesministeriumsAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 12/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“für Finanzen gemäß § 28b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. 218/1975 idgFeingeholt wird.Ergibt sich aus den vorgelegten Bescheinigungen oder aus der eingeholten Auskunft gemäß § 28b Abs1 AuslBG, dass ein rechtskräftiges Urteil im Sinne des § 68 Abs 1 Z 1 oder 4 BVergG vorliegt oderwird aufgrund der vorgelegten Bescheinigungen oder der eingeholten Auskunft gemäß § 28b Abs 1AuslBG eine Verfehlung im Sinne des § 68 Abs 1 Z 5 BVergG nachweislich festgestellt oder erlangtder Auftraggeber auf andere Weise von einem solchen Urteil oder einer solchen Verfehlungnachweislich Kenntnis, ist die geforderte Zuverlässigkeit bei diesem Bieter nicht gegeben, es sei denner macht glaubhaft, dass er trotz dieses Umstandes zuverlässig ist. Zur Glaubhaftmachung hat der Bieterdarzulegen, dass er konkrete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen getroffen hat, diegeeignet sind, das nochmalige Setzen der betreffenden strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zuverhindern. Als geeignete Maßnahmen sind insbesondere Vorkehrungen nach § 73 Abs 2 BVergGanzusehen.6.3 Finanzielle und wirtschaftliche LeistungsfähigkeitDer Bieter muss die für die Erbringung der Leistung erforderliche finanzielle und wirtschaftlicheLeistungsfähigkeit aufweisen.MindesterfordernisseDer Bieter hat zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgendeMindesterfordernisse zu erfüllen:a. Eine Bilanzsumme (einschließlich aller konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften) vonmindestens € 9,00 Mrd über jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2010 bis2012);b. eine Kernkapitalquote (einschließlich aller konsolidierungspflichtigen Tochtergesellschaften,ist) von mindestens 8 % zum Bilanzstichtag des letzten Geschäftsjahres (2012);NachweiseDer Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist durch Erklärung imAngebotsblatt (Anhang ./2) zu führen.Für den Fall, dass das Geschäftsjahr nicht mit 31.12. endet (unregelmäßiges Geschäftsjahr), ist jeweilsder Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.Bietergemeinschaft, verbundene Unternehmen, Subunternehmer & sonstige DritteZum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich eineBietergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters kann durch denNachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens(entweder durch ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen oder durch ein drittesUnternehmen) erbracht werden. In diesem Fall muss der Bieter durch Vorlage einerPatronatserklärung des verbundenen Unternehmens bzw des Dritten oder eines materiellgleichwertigen Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom mit ihmverbundenen Unternehmen bzw über die vom Dritten beigestellte finanzielle und wirtschaftlicheLeistungsfähigkeit (und somit über die erforderlichen Mittel des verbundenen Unternehmens oder desDritten) verfügt und der Auftraggeber durch den Verweis des Bieters auf das mit ihm verbundeneUnternehmen bzw auf den Dritten wirtschaftlich und rechtlich so gestellt wird, als ob die finanzielleAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 13/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beim Bieter selbst vorliegen würde (das mit dem Bieterverbundene Unternehmen bzw der Dritte muss daher selbst zumindest über die finanzielle undwirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, die beim Bieter fehlt. Dies ist durch die (untenangeführten) vom Bieter verlangten Unterlagen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichenLeistungsfähigkeit zu belegen.Für den Fall, dass es sich beim Dritten um einen Subunternehmer handelt und der Bieter diesen fürden Nachweis der finanziellen bzw wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit benötigt („erforderlicherSubunternehmer“), hat dieser gegenüber dem Auftraggeber seine solidarische Haftung mit dem Bieterim Auftragsfall bereits im Angebot zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmerbereits im Angebot alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bieter selbst für den Nachweis seinerwirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen hat.6.4 Technische LeistungsfähigkeitDer Bieter muss die für die Erbringung der Leistung erforderliche technische Leistungsfähigkeitaufweisen.Zum Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit des Bieters zur Erbringung der Leistungen hatdieser beizubringen:Eine Referenzliste mit zumindest drei in den letzten drei Jahren erbrachten, der ausgeschriebenenLeistung vergleichbaren Leistungen. Die Referenzen sind im Angebotsblatt (Anhang ./2) anzugeben.Referenzen werden nur dann als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zugelassen, wenn derBieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft oder der erforderliche Subunternehmer Auftragnehmerwar oder Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, die Auftragnehmer war. War Auftragnehmer eineArbeitsgemeinschaft, wird die Referenz nur zugelassen, wenn der Leistungsanteil des Bieters, desMitgliedes der Bietergemeinschaft oder des erforderlichen Subunternehmers betreffend die, denausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren, Leistungen zumindest 50 % betrug.Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Bietergemeinschaft auf dieKapazitäten ihrer Mitglieder stützen.Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters kann durch den Nachweis dertechnischen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (entweder durch ein mit dem Bieterverbundenes Unternehmen oder durch einen Dritten) erbracht werden. In diesem Fall muss der Bieterdurch Vorlage einer Patronatserklärung des verbundenen Unternehmens bzw des Dritten oder einesmateriell gleichwertigen Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über die vom mitihm verbundenen Unternehmen bzw über die vom Dritten beigestellte technische Leistungsfähigkeit(und somit über die erforderlichen Mittel des verbundenen Unternehmens oder des Dritten) verfügtund der Auftraggeber durch den Verweis des Bieters auf das mit ihm verbundene Unternehmen bzwauf den Dritten wirtschaftlich und rechtlich so gestellt wird, als ob die technische Leistungsfähigkeitbeim Bieter selbst vorliegen würde (das mit dem Bieter verbundene Unternehmen bzw der Dritte mussdaher selbst zumindest über die technische Leistungsfähigkeit verfügen, die beim Bieter fehlt). Diesist durch die (unten angeführten) vom Bieter verlangten Unterlagen zum Nachweis der technischenLeistungsfähigkeit zu belegen.Für den Fall, dass es sich beim Dritten um einen Subunternehmer handelt und der Bieter diesen fürden Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit benötigt („erforderlicher Subunternehmer“), hatdieser bereits mit dem Angebotsschreiben die in <strong>Beilage</strong> ./2 beigeschlosseneSubunternehmererklärung abzugeben.Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 14/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“7 Prüfung der Angaben des BietersDie Auftraggeberin ist berechtigt, alle im Angebot des Bieters gemachten Angaben zu überprüfen oderdurch einen von der Auftraggeberin beauftragten Dritten überprüfen zu lassen. Der Bieter hat zu diesemZweck nach Aufforderung der Auftraggeberin prüffähige Unterlagen vorzulegen und seine Angabennachzuweisen.Sollte festgestellt werden, dass der Bieter unrichtige oder ungenügende Angaben gemacht hat, kannsein Angebot mangels Zuverlässigkeit des Bieters ausgeschieden werden.8 Zuschlag und Zuschlagskriterien8.1 ZuschlagsfristEs ist vorgesehen, den Zuschlag bis spätestens XXX zu erteilen. Er erfolgt spätestens drei Monate nachdem Tag der Angebotseröffnung.8.2 ZuschlagskriterienDie Bewertung der Angebote erfolgt nach dem Billigstbieterverfahren; der Zuschlag wird demAngebot erteilt werden, welches die geringste finanzielle Gesamtbelastung für denausschreibungsgegenständlichen Kredit, errechnet gemäß der Excel-Tabelle in <strong>Beilage</strong> ./4 zuAnhang ./2 anbietet.Verglichen werden nur die Angebote jeweils mit fixer Verzinsung untereinander und jene mit variablerVerzinsung untereinander. Es erfolgt kein Gesamtvergleich sämtlicher Angebote. Dem Auftraggebersteht es frei, aus den Angeboten betreffend fixe Verzinsung oder aus den Angeboten betreffend variableVerzinsung den Billigstbieter zu bestimmen.Gibt es hinsichtlich der finanziellen Gesamtbelastung mehr als einen Billigstbieter, so erfolgt dieAufteilung des Kreditvolumens aliquot auf die Anzahl dieser Billigstbieter. Die Billigstbieter haben indiesem Fall ein Konsortium zu bilden und der Konsortialführer tritt als Vertreter des Konsortiumsgegenüber der Kreditnehmerin alleine auf.9 WiderrufDer Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren aus jedem sachlichen Grund zu widerrufen.Sachliche Gründe für den Widerruf können beispielsweise sein:Abbruch der in <strong>Pkt</strong>. 1.2 beschriebenen TransaktionErhebliche Abweichungen der finanziellen Gesamtbelastung von den internen AnnahmenNichterteilung der Genehmigung der unbedingten Haftungszusage der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong>durch das Land Niederösterreich gem § 90 Abs 1 Z 3 NÖ GdO10 SchadenersatzEine Schadenersatzpflicht des Auftraggeber für Handlungen, die er im Zuge dieses Vergabeverfahrensgesetzt oder unterlassen hat, besteht – bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen –ausschließlich in Fällen nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes des Auftraggeber undausschließlich dann, wenn der Bewerber im konkreten Fall seiner Aufklärungspflicht (<strong>Pkt</strong>. 1.5)nachgekommen ist.Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 15/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“11 Geschlechtsspezifische BezeichnungenAlle Personenbezeichnungen, die in diesen <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen sprachlich in der männlichenForm angeführt werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 16/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Anhang 1 - Vertragsbedingungen/KreditvertragKREDITVERTRAG(„ Kreditvertrag“)abgeschlossen zwischen______________________________FN _______________________________________________________________________________(„Kreditgeberin“)undVB Real Estate Leasing Herkules GmbHFN 88814iRenngasse 101010 Wien(“Kreditnehmerin”)1. PRÄAMBELDie KREDITNEHMERIN ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2218, Grundstück 219/1, Grundbuch05220 <strong>Schwechat</strong>, auf der sie die Veranstaltungshalle „Multiversum <strong>Schwechat</strong>“ („Multiversum“)errichtet hat. Gesellschafter der KREDITNEHMERIN ist derzeit zu 100% die VB Real Estate ServicesGmbH (FN38579i).Das MULTIVERSUM ist auf Grundlage eines Leasingvertrags vom 27.8.2008 (sowie weitererErgänzungen) von der KREDITNEHMERIN an die Multiversum <strong>Schwechat</strong> Betriebs GmbH(„MVSW“) langfristig verleast. An der MVSW ist die <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> („<strong>Schwechat</strong>“) zu49 % beteiligt. Die anderen Gesellschafter sind einerseits die Sports Management & Marketing GmbH(„SVS“) zu 18 %, und andererseits die Werner Schlager Academy Betriebs GmbH („WSA“) zu 33 %.Für die Errichtung des MULTIVERSUM hat die KREDITNEHMERIN Kredite bei derÖsterreichische Volksbanken AG („VB“) und der Volksbank Ost reg Gen.mb.H. („VB Ost“)aufgenommen, die zum Zeitpunkt 30. Juni 2013 mit ca. EUR 21.000.000,- aushaften werden. Weitershat die KREDITNEHMERIN noch einen Kreditvertrag mit der Kommunalkredit Austria AG(„Kommunalkredit“), der zum Zeitpunkt 30. Juni 2013 mit ca. € 12.000.000,- aushaften wird. Für dieRückzahlung des Kredits der KOMMUNALKREDIT besteht eine Garantie von SCHWECHAT.SCHWECHAT beabsichtigt nun, indirekt über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft KugelkreuzEntwicklung und Projektierung GmbH („Kugelkreuz“), 99% der Geschäftsanteile an derKREDITNEHMERIN von der VB Real Estate Services GmbH zu erwerben. 1% soll die MVSWerwerben („Transaktion“). Gleichzeitig sollen die bestehenden Kreditverträge mit der VB und der VBAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 17/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Ost vorzeitig beendet und die offen aushaftenden Beträge unter Berücksichtigung eines Nachlasses fürdie vorzeitige Rückzahlung rückgeführt werden. Die Rückführung dieser Beträge an die VB und dieVB Ost soll als aufschiebende Bedingung eines zwischen der KUGELKREUZ und der VB Real EstateServices GmbH abzuschließenden Anteilsabtretungsvertrags, d.h. zwischen Signing und Closing derTRANSAKTION erfolgen.Die KREDITNEHMERIN soll in weiterer Folge mit dem MULTIVERSUM und der Liegenschaftverbundene Anlagegüter von der MVSW erwerben.Durch Optimierung der Vertragsbeziehung zwischen der KREDITNEHMERIN und der MVSW soll inweiterer Folge der Fortbestand beider Gesellschaften gesichert werden. Die finanzielleLeistungsfähigkeit der KREDITNEHMERIN für die Rückzahlung der Kreditraten wird durchSCHWECHAT als indirekter Gesellschafter der KREDITNEHMERIN sichergestellt werden.2. KREDITZWECKKreditzweck („Kreditzweck“) ist3. KREDITBETRAGdie Finanzierung der Rückführung der nach vorzeitiger Beendigung der Kreditverträge mit derVB und der VB Ost an diese von der KREDITNEHMERIN zu zahlenden Beträge. DerKreditvertrag mit der KOMMUNALKREDIT bleibt aufrecht; dessen Rückführung ist vomKreditzweck nicht umfasst;die Finanzierung des möglichen Erwerbs von mit dem MULTIVERSUM und der Liegenschaftverbundenen Anlagegüter von der MVSW;sowie die Finanzierung sämtlicher damit verbundener Nebenkosten und jener Kosten, die mitder Umstrukturierung und Optimierung der Vertragsbeziehungen zwischen derKREDITNEHMERIN, der MVSW, SCHWECHAT sowie sonstiger verbundenerUnternehmen erforderlich sind.Der maximal zuzahlende Kreditbetrag beträgt EUR 28.000.000,- (in Worten Euro achtundzwanzigMillionen). Die Mindestzuzählung beträgt EUR 23.000.000,- (in Worten: Euro dreiundzwanzigMillionen). Es liegt im Ermessen der KREDITNEHMERIN, den in diesem Rahmen tatsächlichbenötigten Kreditbetrag zu bestimmen („Kreditbetrag“).4. AUSNÜTZUNG UND AUSZAHLUNGDer KREDITBETRAG kann zwischen dem 30. September 2013 und dem 31. Dezember 2013(„Ausnützungszeitraum“) in einem Einmalbetrag von der KREDITNEHMERIN abgerufen werden.Die Auszahlung des KREDITBETRAGS durch die KREDITNEHMERIN erfolgt während diesesAUSNÜTZUNGSZEITRAUMS an jenem BANKTAG, der dem BANKTAG folgt, an dem die inPunkt 11 dieses KREDITVERTRAGES angeführten Auszahlungsbedingungen erfüllt worden sind,durch Gutschrift des ausgenützten KREDITBETRAGS auf das von der KREDITNEHMERIN bei derKREDITGEBERIN zu errichtendes und über die Dauer dieses KREDITVERTRAGES geführtesKontokorrentkonto (das "KONTOKORRENTKONTO").„BANKTAG“ meint in diesem Zusammenhang jeden Werktag (außer Samstag und Sonntag), an demBanken in Österreich für den Publikumsverkehr geöffnet sind.5. LAUFZEIT UND RÜCKZAHLUNGEN5.1 Die Laufzeit des Kredites beträgt 25 Jahre.Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 18/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“5.2 Die Rückzahlung des KREDITBETRAGS erfolgt in monatlichen Pauschalraten am 1. eines jedenMonats, beginnend mit 1. Jänner 2014, die so bemessen werden, dass am Ende der Laufzeit desKredites der KREDITBETRAG zur Gänze rückgezahlt ist. Die KREDITNEHMERIN ist berechtigt,jederzeit, aber frühestens nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren einen Umstieg auf Kapitalraten zuverlangen.5.3 Sofern zwischen den Vertragsparteien eine variable Verzinsung (<strong>Pkt</strong>. 6) vereinbart wurde, ist dieKREDITNEHMERIN berechtigt, den KREDITBETRAG kostenfrei vor Ablauf der vereinbartenLaufzeit ganz oder zum Teil vorzeitig zu den jeweiligen Zinszahlungsterminen zurückzuzahlen (die„VORZEITIGE KREDITRÜCKZAHLUNG“), wobei Teilzahlungen zumindest jeweils EUR1.000.000,- (in Worten: Euro eine Million) betragen müssen. Die von der KREDITNEHMERIN zuzahlenden Zinsen verringern sich bei VORZEITIGER KREDITRÜCKZAHLUNG entsprechend demdadurch verminderten Außenstand und gegebenenfalls entsprechend der dadurch verkürztenVertragsdauer. Laufzeitabhängige Kosten verringern sich verhältnismäßig. Die KREDITGEBERINkann im Falle einer VORZEITIGEN KREDITRÜCKZAHLUNG keine Entschädigungszahlungverlangen.Die KREDITNEHMERIN hat die VORZEITIGE KREDITRÜCKZAHLUNG der KREDITGEBERINunter Angabe des Betrags, der vorzeitig zurückgezahlt werden soll und dem Stichtag, zu dem dieVORZEITIGE KREDITRÜCKZAHLUNG erfolgen soll (der „STICHTAG“), spätestens 30BANKTAGE vor dem STICHTAG schriftlich anzukündigen. Bezahlt die KREDITNEHMERIN denvorzeitig zurückzuzahlenden Betrag nicht bis zum STICHTAG, muss die KREDITNEHMERIN füreine VORZEITIGE KREDITRÜCKZAHLUNG eine neue Mitteilung entsprechend der in diesemPunkt 5.3. dargestellten Vorgangsweise an die KREDITGEBERIN richten.5.4 Im Falle einer erfolgen VORZEITIGEN KREDITRÜCKZAHLUNG ist die gemäß Punkt 7 vonSCHWECHAT als Sicherheit übernommene Haftung auf Antrag von SCHWECHAT entsprechenddem zurückgezahlten Betrag einzuschränken.5.5 Es bleibt der KREDITGEBERIN vorbehalten, den Kredit gemäß den Bestimmungen diesesKreditvertrages vorzeitig fällig zu stellen.5.6 Zurückgezahlte und vorzeitig zurückgezahlte Beträge können nicht erneut gezogen werden.6. ZINSEN UND ANDERE GEBÜHREN6.1.1 Der KREDITNEHMERIN werden folgende Zinsen verrechnet:Variante 1: FIXZINSSATZ:Es wird für die gesamte Laufzeit des Kredits ein fixer Zinssatz in der Höhe von ___________ % p.a.vereinbart.Dieser Zinssatz bleibt während der gesamten Laufzeit des Kredits unverändert und wird innerhalbdieser durch künftige Schwankungen des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt nicht beeinflusst.Variante 2: VARIABLER ZINSSATZ:Vereinbart wird ein variabler Zinssatz, der sich aus dem jeweils geltenden 3-Monats-EURIBOR plus__________________ Basispunkte p.a.vj.dec. („Aufschlag“) zusammensetzt.6.2 Sobald der für einen Anpassungsstichtag relevante 3-Monats-EURIBOR gemäß EURIBOR-ReutersSeite, 11 Uhr vormittags, eine Höhe von 3,00% erreicht, ist die KREDITNEHMERIN berechtigt,einen Umstieg auf einen Fixzinssatz zu verlangen („Umstiegszeitpunkt“). Die Höhe diesesFixzinssatzes wird ermittelt auf Basis des zum UMSTIEGSZEITPUNKT veröffentlichten langfristigenAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 19/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“EUR-Swap Zinssatzes für mindestens fünf (5) Jahre zuzüglich des bis dato auf den 3-Monats-EURIBOR aufgeschlagenen und vereinbarten AUFSCHLAGES. Dieser Zinssatz bleibt dann auf dieDauer von mindestens fünf (5) Jahren unverändert und wird durch künftige Schwankungen des Geld –und Kapitalmarktes nicht beeinflusst. Spätestens bis zum Ablauf des Zeitraumes, für den dieser sovereinbarte Fixzinssatz gilt, haben die KREDITGEBERIN und KREDITNEHMERIN hinsichtlich derRestlaufzeit des KREDITVERTRAGS eine Vereinbarung über den nach Ablauf derFixzinsvereinbarung geltenden Zinssatz zu treffen, ,andernfalls wiederum der 3-Monats-EURIBORzuzüglich des bereits bisher vereinbarten Aufschlages gilt Alle übrigen Bestimmungen diesesKREDITVERTRAGS gelten unverändert weiter - sofern keine abweichende Regelung zwischen denVERTRAGSPARTEIEN getroffen wird.Die Zinsen sind jeweils in der monatlichen Pauschalrategemäß Punkt 5.2 enthalten6.3 Die Anpassung des monatlich zu zahlenden Zinsanteils der Pauschalraten erfolgt bei einem zurAnwendung gelangenden variablen Zinssatzes jeweils vierteljährlich zum 1. Jänner, 1. April, 1. Juliund 1. Oktober („Anpassungsstichtag“) durch Neuberechnung des zugrundeliegenden Zinssatzes. DieZinsberechnung erfolgt dergestalt, dass die Anzahl der Kalendertage einer Zinsperiode durch 360 zuteilen ist (actual/360). Maßgeblich ist der jeweils 30 BANKTAGE vor demANPASSUNGSSTICHTAG veröffentlichte Wert für den 3-Monats EURIBOR gemäß EURIBOR-Reuters Seite, 11 Uhr vormittags. Dieser so ermittelte Wert zuzüglich des Aufschlages werden jeweilsauf 4 Kommastellen kaufmännisch gerundet.Die KREDITNEHMERIN erhält bei Inkrafttreten jeder Zinssatzänderung eine schriftlicheVerständigung.6.4 Sollte der 3-Monats-EURIBOR nicht mehr veröffentlicht werden, gelangt jener Indikator zurAnwendung, der diesem wirtschaftlich am nächsten kommt.6.5 Der KREDITNEHMER ist zur Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR__________________________ verpflichtet („BEARBEITUNGSGEBÜHR“). Diese ist beiAuszahlung des Kreditbetrags auf das KONTOKORRENTKONTO fällig und wird von derKREDITGEBERIN dem KONTOKORRENTKONTO zu diesem Zeitpunkt angelastet. DieKREDITNEHMERIN hat für eine ausreichende Deckung auf dem KONTOKORRENTKONTO zusorgen.6.6 Für die Führung des KONTOKORRENTKONTOS werden der KREDITNEHMERIN jährlichGebühren in der Höhe von EUR ___________________________ verrechnet, die demKONTOKORRENTKONTO jeweils jährlich im Nachhinein angelastet werden. DieKREDITNEHMERIN hat für eine ausreichende Deckung auf dem KONTOKORRENTKONTO zusorgen.6.7 Sämtliche aus Anlass der Krediteinräumung entstehende Nebengebühren, Steuern, Gebühren undsonstige Kosten („Kosten“) sind abschließend in der BEARBEITUNGSGEBÜHR und der jährlichenKontoführungsgebühr gemäß Punkt 6.6 angegeben. Der KREDITNEHMERIN werden keine anderenKOSTEN, als jene, welche angeführt sind, verrechnet. Ausgenommen sind in Hinkunft entstehendegesetzliche Steuern oder Gebühren.7. SICHERHEITENZur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der KREDITGEBERIN gegen dieKREDITNEHMERIN aus oder im Zusammenhang mit diesem KREDITVERTRAG, wird hiermitunwiderruflich vereinbart, dass die folgenden Sicherheiten bereitgestellt werden:Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 20/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“ Haftungsübernahme durch SCHWECHAT für die Rückzahlungsverpflichtungen derKREDITNEHMERIN aus diesem KREDITVERTRAG, die im Wesentlichen der diesemKreditvertrag beiliegenden Garantieerklärung (<strong>Beilage</strong>./1) entspricht.8. ZUSICHERUNGENUm die KREDITGEBERIN zur Kreditgewährung zu veranlassen, gibt die KREDITNEHMERINdurch Unterfertigung des KREDITVERTRAGES folgende Zusicherungen ab, und es gilt jedeZusicherung an jedem nachfolgenden Tag als wiederholt:8.1 die KREDITNEHMERIN ist eine ordnungsgemäß nach österreichischem Recht errichtete undbestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung;8.2 die KREDITNEHMERIN ist befugt und berechtigt, den KREDITVERTRAG abzuschließen und zuerfüllen;8.3 die KREDITNEHMERIN hat alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen und andere Maßnahmen zurGenehmigung des KREDITVERTRAGES, seiner Bedingungen und Bestimmungen, sowie dessenUnterfertigung und Erfüllung getroffen, und wird bei Kreditzuzählung alle notwendigenGenehmigungen vorliegend haben;8.4 weder die Unterfertigung des Kreditvertrages, noch die Inanspruchnahme des KREDITS, widersprichtirgendeiner Bestimmung irgendeines Gesetzes, einer Verordnung, einem Erlass, einer Urkunde, einemVertrag, oder anderen Verpflichtungen, die für die KREDITNEHMERIN bindend sind, oder auf ihnAnwendung finden;8.5 die KREDITNEHMERIN ist (weder als klagende noch als beklagte Partei) in keinerlei Rechtsstreit,Schiedsgerichtsverfahren oder andere gerichtliche Verfahren oder Verwaltungsstrafverfahrenverwickelt oder beteiligt, noch liegen irgendwelche Umstände vor, die Anlass zu einem solchenRechtsstreit, Schiedsgerichtsverfahren oder gerichtlichen Verfahren oder Verwaltungsstrafverfahrengeben könnten, die sich auf die Fähigkeit der KREDITNEHMERIN, ihre Verpflichtungen unterdiesem KREDITVERTRAG zu erfüllen, auswirken könnten;8.6 die KREDITNEHMERIN befindet sich weder mit der Erfüllung eines Vertrages, einer Sicherheit odereines anderen Dokuments in Verzug, noch hat sie gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine staatlicheAnordnung oder Verfügung, ein Urteil oder eine andere Entscheidung eines Gerichts oder einerrichterlichen Stelle oder Behörde verstoßen;8.7 die KREDITNEHMERIN ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verpflichtungen derKREDITNEHMERIN gemäß dem KREDITVERTRAG, jetzt und in Zukunft, zumindest gleichenRang mit allen anderen besicherten und nicht nachrangigen gegenwärtigen und künftigenVerbindlichkeiten der KREDITNEHMERIN genießen, soweit nicht Vorrechte aufgrund zwingendergesetzlicher Bestimmungen bestehen.9. VERZUGSFÄLLEEin Verzugsfall liegt bei Eintritt eines oder mehrerer der folgenden Ereignisse vor:(i)(ii)die KREDITNEHMERIN ist mit der Zahlung eines gemäß dem KREDITVERTRAGgeschuldeten Betrages in Verzug;die KREDITNEHMERIN hat eine der in diesem KREDITVERTRAG, oder in einem imZusammenhang mit diesem KREDITVERTRAG abgeschlossenen Vertrag oder gewährtenSicherheiten enthaltenen Verpflichtungen, Bedingungen oder Auflagen nicht ordnungsgemäßerfüllt;Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 21/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“(iii)(iv)es stellt sich heraus, dass eine in diesem KREDITVERTRAG oder eine in einer mit diesemKREDITVERTRAG abgeschlossenen Vereinbarung enthaltene Zusicherung derKREDITNEHMERIN im Zeitpunkt der Zusicherung unrichtig war oder ist, oder ein Ereignisstattfindet, aufgrund dessen eine wiederholte Zusicherung unrichtig wäre;die Sicherheit gemäß Punkt 7 wurde nicht oder nicht ordnungsgemäß bestellt, oder ist oder wirdaus irgendeinem Grund gänzlich oder teilweise ungültig, undurchsetzbar oder unrechtmäßig.Im Fall, dass irgendeines der oben genannten Ereignisse stattfindet, und – soweit zweckmäßig undmöglich – trotz Setzung einer von der KREDITGEBERIN gesetzten angemessenen Nachfrist von derKREDITNEHMERIN nicht beseitigt wird, ist die KREDITGEBERIN berechtigt, den Kreditvertragvorzeitig zu beenden und die gesamte noch aushaftende Kreditsumme inklusive aller bis zu diesemZeitpunkt angelaufener Zinsen sowie KOSTEN sofort fällig zu stellen ("Terminverlust"), wobei dieKREDITGEBERIN ohne weitere Verständigung der KREDITNEHMERIN in einem solchen Fallberechtigt ist, die bestehenden Sicherheiten zu verwerten und der KREDITNEHMERIN nur eineallfällige Differenz in Rechnung zu stellen.10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN10.1 Dieser KREDITVERTRAG und die diesem KREDITVERTRAG zugrundeliegenden<strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Es bestehen keineanderen schriftlichen oder mündlichen Abreden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einesBestimmung dieses KREDITVERTRAGS und einer <strong>Ausschreibung</strong>sunterlage, geht die Bestimmungdes KREDITVERTRAGS vor.10.2 Die KREDITNEHMERIN ist verpflichtet, der KREDITGEBERIN sofort nach deren Erstellung,jedenfalls innerhalb von sechs Monaten nach Ende jedes Geschäftsjahres, eine Ausfertigung desJahresabschlusses der KREDITNEHMERIN und auf Verlangen weitere Zwischenabschlüssevorzulegen.10.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs der KREDITNEHMERIN mit Zahlungsleistungen aus diesemKREDITVERTRAG kann die KREDITGEBERIN Verzugszinsen in der Höhe des 3-Monats-EURIBORS zuzüglich eines Aufschlags von 3% p.a. aufschlagen, höchstens jedoch den gesetzlichenVerzugszins gemäß § 1000 ABGB.10.4 Änderungen dieses KREDITVERTRAGES bedürfen der Schriftform.10.5 Der KREDITVERTRAG unterliegt österreichischem Recht; das bezieht sich auch auf alleSicherheiten, die der KREDITGEBERIN unter diesem KREDITVERTRAG gewährt werden, soferndiese zur Sicherstellung deren Durchsetzbarkeit nicht zwingend einem anderen Recht zu unterlegensind.10.6 Alle sich aus diesem KREDITVERTRAG ergebenden Streitigkeiten werden vor dem zuständigenGericht des Sitzes der KREDITNEHMERIN entschieden.10.7 Sollte eine Bestimmung dieses KREDITVERTRAGES ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oderundurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigenverbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbareBestimmung ist durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die den gemeinsamenInteressen der Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Kreditvertrages am ehestenentspricht, zu ersetzen.Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 22/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“11. AUSZAHLUNGSBEDINGUNGENDie Verpflichtung der KREDITGEBERIN, den Kredit zur Verfügung zu stellen, ist an die folgendenAuszahlungsbedingungen geknüpft:(i)(ii)(iii)Vorlage der ordnungsgemäß gefertigten Haftungserklärung durch SCHWECHAT;Vorlage einer Kopie der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Haftungsübernahme vonSCHWECHAT durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung;Schriftliche Ziehungsnotiz der KREDITNEHMERINFormatiert: Nicht vom nächstenAbsatz trennen________________, am ____________________________Formatiert: Zentriert____________________________________[Kreditgeberin]GmbH_____________________________________VB Real Estate Leasing HerkulesAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 23/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“<strong>Beilage</strong>./1 zum KREDITVERTRAG[<strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong>]Formatiert: Deutsch (Deutschland)An die__________________________________________________________________________________________<strong>Schwechat</strong>, _________________ 2013GarantieerklärungSehr geehrte Damen und Herren,wir haben davon Kenntnis, dass die VB Real Estate Leasing Herkules GmbH, FN 88814i, Wasagasse 2,1090 Wien („Kreditnehmer“), für einen von ihr bei Ihrem Kreditinstitut mit Kreditvertrag vom_______________ aufgenommenen Kredit im Betrag von bis EUR 28.000.000,- (in Worten:achtundzwanzig Millionen) („Kredit“) eine Haftungsübernahme durch unsere <strong>Stadtgemeinde</strong> beizubringenhat. Die Bedingungen der in Aussicht genommenen Kreditgewährung sind uns bekannt.Dies vorausgeschickt, übernehmen wir hiermit auf Ersuchen der KREDITNEHMERIN Ihrem Kreditinstitutgegenüber diese Haftung in Form einer unwiderruflichen Garantie gemäß § 880a ABGB 2. Fall bis zur Höhedes nach dem KREDITVERTRAG tatsächlich zugezählten Betragesund verpflichten uns, innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung Ihrer diesbezüglichen Aufforderungohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses und unter Verzicht auf alle Einwendungen den vonIhnen in dieser Aufforderung bezifferten Betrag bis zur Höhe des oben bezeichneten Betrages samt Anhangan Sie Zahlung zu leisten.Allfällige Gebühren, Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem angeführten Kreditverhältnisoder dessen Durchführung bzw. Sicherstellung entstehen sollten, sind von dieser Garantie mitumfasst.Diese Garantie erlischt mit vollständiger Rückführung des Kredites bzw. durch Rückstellung diesesOriginalschreibens an uns auch vor Endrückführung des Kredites.Unsere Garantie erlangt erst mit der Auszahlung der Kreditvaluta an den Kreditnehmer Gültigkeit.Formatiert: StandardtextAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 24/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Gerichtsstand ist das nach dem Sitz der KREDITNEHMERIN sachlich zuständige Gericht. Für dieseGarantie gilt österreichisches Recht.Für den Gemeinderat der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong>, Wien-Umgebung, Niederösterreich<strong>Schwechat</strong>, ___________________________Der BürgermeisterStadtratHannes FazekasAbg.z.NRGenehmigt in der Sitzung des Gemeinderates der <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Schwechat</strong> vom ________________.Formatiert: ZentriertGemeinderatGemeinderatAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 25/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Anhang 2 - Angebotsblatt[Briefkopf des Bieters]An dieJarolim Flitsch Rechtsanwälte GmbHVolksgartenstraße 3/1A-1010 Wien [Datum]Betrifft: Offenes Verfahren „Kreditvertrag - HERKULES“Sehr geehrte Damen und Herren,Mit diesem Schreiben übermitteln wir Ihnen unser rechtsverbindliches und für Sie unentgeltliches Angebotzu der im Betreff angeführten <strong>Ausschreibung</strong> und geben nachstehende Bieterklärungen ab:A) Wir erklären alle Voraussetzungen für die Übernahme der Vertragspflichten zu erfüllen und die für dieErbringung der Leistung notwendigen Berechtigungen zu besitzen, dass gegen unser Unternehmen kein Konkurs– bzw. Insolvenzverfahren, kein gerichtlichesAusgleichsverfahren, kein Vergleichsverfahren sowie kein Zwangsausgleich eingeleitet wurde,und dass kein Konkursverfahren eröffnet wurde, welches mangels hinreichenden Vermögensabgewiesen wurde, sowie unsere gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt zu haben, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern undAbgaben nachgekommen sind, dass weder gegen unser Unternehmen noch gegen die zur Geschäftsführung befugten Organe einerechtskräftige Verurteilung vorliegt, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, dass dem Angebot nur unsere eigene Kalkulation zugrunde liegt, und dass für den Auftraggeberweder nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien, lauterenWettbewerbs verstoßende Abreden mit anderen Unternehmern, insbesondere über diePreisbildung oder Ausfallsentschädigung, noch Preisbindungen und sonstige Abreden, soweit essich nicht um Vereinbarungen im Rahmen eines eingetragenen Kartells handelt, vorliegen, ab dem Zeitpunkt der Angebotsöffnung ausdrücklich auf die Anfechtung des Vertrages(Angebotes) wegen Irrtums zu verzichten und verpflichten uns für den Fall, dass nach demErgebnis des Vergabeverfahrens der Zuschlag an uns zu erteilen wäre, der Zuschlag jedoch nuraus Gründen unterbleibt, die in unserer Sphäre liegen, der Auftraggeberin für jeden dadurchentstehenden Nachteil zu haften, insbesondere der Auftraggeberin alle hierdurch entstehendenMehrkosten zu ersetzen.An folgenden Zustellungsbevollmächtigten können Informationen, insbesondere dieVerständigung von etwaigen Berichtigungen, die allfällige Bekanntgabe derWiderrufsentscheidung, die allfällige Bekanntgabe des Ausscheidens des Angebotes, dieAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 26/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung, rechtsgültig übermittelt werden:ZustellbevollmächtigterEmail-Adresse (zwingend)Telefax (zwingend)TelefonB) Wir verpflichten unsdie Leistungen unter Berücksichtigung des in Österreich jeweils geltenden Arbeits- und Sozialrechtesanzubieten, durchzuführen und zur Einhaltung der sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95,98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), BGBl. Nr.228/1950, Nr. 20/1952, Nr. 29/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001,BGBl. III Nr. 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Vorschriften; weiters die mit denvorliegenden Unterlagen erlangten Informationen sowie Informationen über die Angebotslegungvertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.C) Wir ermächtigen den Auftraggeber Auskünfte bei der nach § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 eingerichteten zentralenVerwaltungsstrafevidenz einzuholen sowie Auskünfte bei Kreditschutzverbänden über die wirtschaftliche Situation des Unternehmenseinzuholen Abfragen aus dem Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) durchzuführen.ANKÖ-Nummer: ____________________D) Angebot des BietersMeinem (unserem) Angebot liegen die <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen zugrunde. Folgende Unterlagenbilden einen integrierenden Bestandteil meines (unseres) Angebotes:Beigeschlossene Unterlagen(bitte ankreuzen und allenfalls ergänzen)Bei Zutreffen: Erklärung der Bietergemeinschaft (<strong>Beilage</strong> ./1)Bei Zutreffen: Liste erforderlicher Subunternehmer undSubunternehmererklärung (<strong>Beilage</strong> ./2)Eigenerklärung(en) (<strong>Beilage</strong> ./3)Excel-Tabelle betreffend die finanzielle Gesamtbelastung (<strong>Beilage</strong> ./4)Wir erklären, mit den in den Allgemeinen <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen und VertragsbestimmungenAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 27/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“(Kreditvertrag) enthaltenen Bestimmungen einverstanden zu sein und sie für ein künftigesVertragsverhältnis als bindend anzusehen, sodass diese (inklusive aller Anlagen), welche nicht bloßverfahrensmäßigen oder informativen Inhaltes sind, sowie sämtliche vom Bieter gefordertenNachweise und sonstigen Unterlagen als Inhalt unseres Angebots gelten und bestätigen weiters, dassdie <strong>Ausschreibung</strong>sunterlagen für die Erstellung eines bindenden Angebotes genügt haben.Unser Angebot errechnet sich gemäß beiliegender Excel-Tabelle betreffend die finanzielleGesamtbelastung und lautet wie folgt:In €In WortenFinanzielle Gesamtbelastung„Fixe Verzinsung“Finanzielle Gesamtbelastung„Variable Verzinsung“E) Auskünfte betreffend die finanzielle und wirtschaftliche LeistungsfähigkeitAnzugeben sind die Bilanzsumme sowie das Eigenkapital des Bieters oder aller Mitgliedereiner Bietergemeinschaft gemeinsamBilanzsumme in € Kernkapitalquote in % Jahr201220112010F) Auskünfte betreffend die technische LeistungsfähigkeitAnzugeben sind zumindest drei in den letzten drei Jahren erbrachten, der ausgeschriebenenLeistung vergleichbaren LeistungenReferenz 1VertragspartnerBeschreibung der LeistungZeitpunkt der LeistungserbringungWert der LeistungReferenz 2Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 28/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“VertragspartnerBeschreibung der LeistungZeitpunkt der LeistungserbringungWert der LeistungReferenz 3VertragspartnerBeschreibung der LeistungZeitpunkt der LeistungserbringungWert der LeistungDatum und rechtsgültige Unterschrift(en) samt Name(n) in Blockbuchstaben:(bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern)Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 29/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“<strong>Beilage</strong> 1 – BietergemeinschaftWir erklären als Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass die Bietergemeinschaft aus folgenden Mitgliedernbesteht:Firma/Name Geschäftsanschrift AnsprechpartnerWir erklären als Mitglieder der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich, dassFirma/Name Geschäftsanschrift Ansprechpartnerals bevollmächtigter Vertreter (Federführer) aller oben angeführten Mitglieder der Bietergemeinschaftgegenüber dem Auftraggeber, im gegenständlichen Vergabeverfahren und in sämtlichen Belangen derVertragsabwicklung, rechtsverbindlich ohne jede Einschränkung vertritt. Sämtliche Zustellungen an denbevollmächtigten Vertreter sind vorzunehmen an:zustellfähige Adresse Fax EmailWir erklären als Mitglieder der Bietergemeinschaft weiter, dass wir im Falle der Beauftragung eineArbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden werden, in der alle Mitglieder der gegenständlichen Bietergemeinschaftzur vertragsgemäßen Erbringung der gesamten Leistungen solidarisch haften werden.Datum und rechtsgültige Unterschrift(en) samt Name(n) in Blockbuchstaben aller Mitglieder derBietergemeinschaftAllgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 30/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“<strong>Beilage</strong> 2 – Liste erforderlicher Subunternehmer und SubunternehmererklärungIch (Wir) benenne(n), folgende erforderliche Subunternehmer für die Ausführung nachstehenderTeilleistungen:Name des SubunternehmersEinsatzbereich (voraussichtlicher Leistungsteil)Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 31/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“ERKLÄRUNGjedes erforderlichen SubunternehmersIch erkläre, dass ich im Vergabeverfahren und im Fall einer Auftragserteilung für den Einsatzbereich(voraussichtlicher Leistungsteil)dem Unternehmer/nals Subunternehmer zur Verfügung stehe, über die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Mittelverfüge und dem soeben genannten Unternehmer/n tatsächlich uneingeschränkt zur Verfügung stellen werde.Datum und rechtsgültige Unterschrift(en) samt Name(n) in Blockbuchstaben des Subunternehmers:Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 32/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“<strong>Beilage</strong> 3 – Eigenerklärung (des Bieters und allfälliger Subunternehmer)ERKLÄRUNGdes BietersIch erkläre hiermit, dass ich die vom Auftraggeber in Punkt 6.1 bis 6.4 der Angebotsbestimmungenverlangten Eignungskriterien für den zu übernehmenden Leistungsteil erfülle (zutreffendes bitte ankreuzen)ooooBefugnisBerufliche ZuverlässigkeitWirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitTechnische Leistungsfähigkeitund die erforderlichen Nachweise auf Aufforderung unverzüglich – längstens aber innerhalb von 7Kalendertagen ab Aufforderung – beibringen kann.Ich verfüge über folgende Befugnis(se):Bieter Befugnis Ausstellende Behörde DatumDatum und rechtsgültige Unterschrift(en) samt Name(n) in Blockbuchstaben des Bieters:Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 33/34


Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbHKreditvertrag „HERKULES“ERKLÄRUNGjedes erforderlichen SubunternehmersIch erkläre hiermit, dass ich die vom Auftraggeber in Punkt 6.1 bis 6.4 der Angebotsbestimmungenverlangten Eignungskriterien für den zu übernehmenden Leistungsteil erfülle (zutreffendes bitte ankreuzen)ooooBefugnisBerufliche ZuverlässigkeitWirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitTechnische Leistungsfähigkeitund die erforderlichen Nachweise auf Aufforderung unverzüglich – längstens aber innerhalb von 7Kalendertagen ab Aufforderung – beibringen kann.Ich verfüge über folgende Befugnis(se):Subunternehmer Befugnis Ausstellende Behörde DatumDatum und rechtsgültige Unterschrift(en) samt Name(n) in Blockbuchstaben des Subunternehmers:Allgemeine <strong>Ausschreibung</strong>sbestimmungen 34/34

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