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3204E1-72 GV-plan Nr. 5 zum 1.9.2013 - Amtsgericht Brandenburg ...

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<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Brandenburg</strong> an der Havel Datum 11. Juli 2013Az: 3204 E1-<strong>72</strong>1<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Brandenburg</strong> an der HavelRichterlicher Geschäftsverteilungs<strong>plan</strong> <strong>Nr</strong>. 5in der Fassung des Präsidiumsbeschlusses vom 28. 8. 2013für das Jahr 2013gültig ab 01.09.2013:


2I. Verwaltung/ Zwangsvollstreckung Seite: 03 bis 04II. Strafabteilungen Seite: 05 bis 16III. Zivilabteilungen Seite: 17 bis 27IV. Familienabteilung/Adoptionssachen Seite: 28 bis 36V. Nachlass/Betreuung/Unterbringung u.a. Seite: 37 bis 46VI. Allgemeine Regelungen für alle Abteilungen Seite: 47 bis 48VII. Bereitschaftsdienst Seite: 49VIII. Vertretungsregelungen /Bereitschaftsdienst Seite: 49IX. Systematische Zusammenfassung der Richterzuständigkeit Seite: 50 bis 53Anhang 1 Vertretungsübersicht Seite: 54Anhang 2 Dienstalter Seite: 54Anhang 3 Bereitschaftsdienst<strong>plan</strong> Seite: 55 bis 56Anhang 4 Haftrichter Seite: 57Anhang 5 Unterbringungsrichter Seite 57


I. Verwaltung/Befangenheit und Zwangsvollstreckung31. Verwaltung/Befangenheita. siehe Geschäftsverteilungs<strong>plan</strong> Verwaltungb. Entscheidungen über die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifelnüber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln über die Verhinderung eines Richtersgem. § 45 ff ZPO und in Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.Richter: DAG van Lessen1. Vertreter: Richter am <strong>Amtsgericht</strong> WellerRichterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche2. Entscheidungen über die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifelnüber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln über die Verhinderung eines Richtersgem. §§ 22, 23, 24, 27 Abs. 3 StPORichter:VertreterRichter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch -Titze2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller


Abteilung 114Zwangsvollstreckung eVAbteilung 14Zwangsvollstreckung (u.a. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse und Erinnerungengegen die Art und Weise der Zwangsvollsteckung durch die Gerichtsvollzieher) richterlicheEntscheidungenRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller1.Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Ryl2.Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung


II. Strafe5Allgemeine Zuständigkeitsregeln in Strafverfahren (einschließlich Bußgeldverfahrenund Jugendverfahren:1. Straf- und BußgeldsachenDie Zuständigkeit in Straf- und Bußgeldsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben desBeschuldigten (Betroffenen) im Zeitpunkt des Eingangs der Sache. Die unter III a-fgetroffenen Bestimmungen gelten entsprechend.Ist der Name des Beschuldigten oder Betroffenen nicht bekannt, so ist die Bezeichnung“Unbekannt” anstelle des Namens maßgebend.


62. Gs-Sachen/Bewährungsaufsichten/AR - Sachen/CS-Sachen/OwiVerfahren/beschleunigte Verfahren/Abschiebehafta. Gs - Sachen/BewährungsaufsichtenEin Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen derBeschuldigten/Betroffenen, für die er für die Verfahren vor dem Straf- jugendrichter (Ds, DsJg)und vor dem Schöffen-, Jugendschöffenrichter (Ls, LsJg) zuständig ist, ebenso zuständig für:- Gs-Sachen, soweit die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens durch die- Staatsanwaltschaft beantragt wird- Führung der Bewährungsaufsicht- Führung der Bewährungsaufsicht in übertragenen Sachen.b. Cs- Sachen/AR-Sachen/ OwiverfahrenEin Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen derBeschuldigten/Betroffenen, für die er für die Verfahren vor dem Strafrichter/Jugendrichter (Ds)zuständig ist, ebenso zuständig für:- Cs-Sachen- AR - Sachen einschließlich- Owi Verfahren und Gs - Sachen, soweit nicht die Verkündung oder der Erlass vonHaftbefehlen betroffen ist, da insoweit eine nach Wochentagen geregelte Zuständigkeitgegeben ist und beschleunigte Verfahren.c. beschleunigte VerfahrenFür das beschleunigte Verfahren in Strafsachen ist zuständig der nach Buchstaben für Ds-Sachen zuständige Richter- bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung, dessen regelmäßige Vertreterund- bei deren Abwesenheit oder Verhinderung, der für den Tag der Durchführungdes beschleunigten Verfahrens als “Hafteilrichter” eingesetzte Richter.“Hafteilrichter” ist derjenige Richter, der in Gs-Sachen für einen bestimmtenWochentag zur Verkündung und Erlass von Haftbefehlen eingeteilt ist.d. AbschiebehaftsachenDie Zuständigkeit in Abschiebehaftsachen regelt sich nach dem Tag des Eingangs desAntrags bei Gericht. Der an diesem Tag zuständige Dezernent bleibt auch für später in dieserSache zu treffende Entscheidungen zuständig. Soweit die Abschiebehaftsache an einemSonnabend, Sonntag oder dienstfreien Werktag eingeht und nicht sofort erledigt werden kann,ist der am darauffolgenden, nicht dienstfreien Werktag zuständige Hafteilrichter für dieweiteren Entscheidungen zuständig.


3. Jugendrichtersachen7Bei Jugendrichter- und Jugendschöffensachen ist der Anfangsbuchstabe deslebensältesten Beschuldigten/Betroffenen, der <strong>zum</strong> Zeitpunkt der von der Staatsanwaltschaftunterstellten Tatzeit noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatte, maßgeblich.Dies gilt auch im Ermittlungsverfahren und für die Zuständigkeit zur Haftkontrolle.


8Abteilung 21,1. Schöffengericht: Erwachsenenschöffengericht einschließlich erweitertem Schöffengerichtund Strafbefehlssachen, deren Verhandlung vor diesen Gerichten beantragt wird,sowie selbständiges Einziehungsverfahren nach § 140 StPO soweit bei Anklageerhebung dasSchöffengericht zuständig wäre.Buchstaben:A bis Z2. Auslosung der Schöffen und Schöffenangelegenheiten bei Erwachsenenstrafsachen,einschließlich des Vorsitzes beim Schöffenwahlausschuss.3. Entscheidungen über die Verhinderung eines Schöffen und die hierdurch erforderlicheHinzuziehung eines Hilfsschöffen, sowie die Verhängung von Ordnungsmitteln gegenSchöffen.Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> du Vinage2. Richterin Dr. Meyer4. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlichErzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27,87 OwiG)mit denBuchstaben:B, C und NRichter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Pelzer1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> du Vinage2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche5.. Freitags bei allen Buchstaben: Abschiebehaftsachen, Erlass und Verkündung vonHaftbefehlen. Erlass nur in den Fällen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verkündenist. Diese Zuständigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche undHeranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter tätig.Richter:Vertreter:Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s van Lessen1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Hofmann


Abteilung 2291. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs Rechtshilfe undEinziehungsverfahren nach § 140 StPO und Owi einschließlich Erzwingungshaftsachen undEinziehungsverfahren nach §§ 27, 87 OwiG )mit denBuchstaben:F und O2. Montag bei allen Buchstaben: Erlass und Verkündung von Haftbefehlen. Erlass nur in denFällen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verkünden ist. Diese Zuständigkeiterstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. DerErmittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter tätig.Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> du Vinage1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Meyer3. Montag bei allen Buchstaben: AbschiebehaftsachenRichter:Vertreter:Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s van Lessen1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Meyer


Abteilung 23101. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlichErzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 440 StPO und §§ 27,87 OwiG) mit denBuchstaben:H, R, Q, U und VRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauss1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Meyer2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow


Abteilung 23 a111. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs )und Owi, einschließlichErzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 440 StPO und §§ 27,87 OwiG) mit denBuchstaben:D,G, L, und P2. Donnerstag bei allen Buchstaben: Erlass und Verkündung von Haftbefehlen. Erlass nur inden Fällen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verkünden ist. Diese Zuständigkeiterstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. DerErmittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter tätig.Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Hofmann1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Eichmann Hoormann2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß3. Donnerstag bei allen Buchstaben: AbschiebehaftsachenRichter:Vertreter:Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s van Lessen1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Hofmann2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß


Abteilung 24121. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlichErzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27,87 OwiG) mit denBuchstaben: A, E, I, J, K, M, T, X, Y, Z,2. Mittwochs bei allen Buchstaben: Erlass und Verkündung von Haftbefehlen. Erlass nur inden Fällen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verkünden ist. Diese Zuständigkeiterstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. DerErmittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter tätig.Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Eichmann - Hoormann1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Hofmann2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß3. Mittwochs bei allen Buchstaben: AbschiebehaftsachenRichter:Vertreter:Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s van Lessen1. RiinAG Eichmann-Hoormann2. RiAG Dr. Strauß4. Verfahren nach dem <strong>Brandenburg</strong>ischen PolizeigesetzRichter:Vertreter:Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s van Lessen1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß


Abteilung 25131. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlichErzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27,87 OwiG) mit denBuchstaben:S und W2. Alle Binnenschifffahrtssachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlichErzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27,87 OwiG)3. Dienstags Erlass und Verkündung von Haftbefehlen. Erlass nur in den Fällen, in denen derHaftbefehl am gleichen Tag zu verkünden ist. Diese Zuständigkeit erstreckt sich auch aufErmittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter wirdinsoweit als Jugendrichter tätig.Richter:Vertreter:Richterin Dr. Meyer1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche4. Dienstag bei allen Buchstaben: AbschiebehaftsachenRichter:Vertreter:Direktorin des <strong>Amtsgericht</strong>s van Lessen1. Richterin Dr. Meyer2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche


Abteilung 26141. Jugendrichtersachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen,Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG),Vollstreckungsverfügungen in Jugendstraf- und Jugendarrestsachen,2. Gs-Sachen soweit sie Jugendliche und Heranwachsende in Jugendsachen oderErwachsene in Jugendschutzsachen betreffen mit denBuchstabenF, K - SRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung


Abteilung 27151. Jugendschöffensachen, einschließlich Strafbefehlssachen, soweit Verhandlung vordiesem Gericht beantragt wird;2. Vollstreckungsleitung in Jugendsachen,3. Auslosung der Jugendschöffen und Jugendschöffenangelegenheiten einschließlich desVorsitzes im Jugendschöffenwahlausschuss.4. Entscheidungen über die Verhinderung eines Jugendschöffen und die hierdurcherforderliche Hinzuziehung eines Jugendhilfsschöffen, sowie die Verhängung vonOrdnungsmittel gegen Schöffen5. erweitertes Schöffengericht (Beisitz)Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> du Vinage1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow


Abteilung 28161. Jugendrichtersachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen,Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG),Vollstreckungsverfügungen in Jugendstraf- und Jugendarrestsachen2. Gs-Sachen soweit sie Jugendliche und Heranwachsende in Jugendsachen oderErwachsene in Jugendschutzsachen mit denBuchstaben:Richter:Vertreter:A- E, G - J und T - ZRichterin am <strong>Amtsgericht</strong> du Vinage1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow


17III. ZivilAllgemeine Regelungen der Zuständigkeit in ZivilsachenA. Die Zuständigkeit in Zivilsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben derBezeichnung des/der Beklagten (Antragsgegners, Schuldners) in der Klageschrift oder in derletzten Fassung des Mahnbescheides bei Eingang der Sache beim Streitgericht. BeiAufgebotssachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben derBezeichnung des Antragstellers.Später eintretende Änderungen (z. B. Parteiwechsel, Erstreckung der Klage auf weitereBeklagte, Berichtigungen oder sonstige Namensänderungen) berühren die einmal begründeteZuständigkeit nicht.Im Einzelnen gilt folgendes:a. Bei natürlichen Personen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Familiennamens.Besteht dieser Name aus mehreren Wörtern, so kommt es auf das erste groß geschriebeneWort an;Adelsbezeichnungen als Bestandteil des Namens bleiben außer Betracht.Beispiele:Johannes aus der Mark = MEdwin Freiherr von Schnell = Sb. Bei Gebietskörperschaften, Körperschaften, Anstalten, Kirchengemeinden undSparkassen ist die in der Bezeichnung enthaltene geographische Bezeichnungmaßgebend.c. Bei Handelsgesellschaften, juristischen Personen, Gesellschaften des bürgerlichenRechts, Stiftungen, Vereinen und Behörden gilt folgendes:(1) Enthält die Bezeichnung den Namen mindestens einer natürlichen Person gelten a.und d. entsprechend:Beispiele:Tischlerei Franz Becker GmbH = BHelmut Schmidt und Helmut Kohl Bedachungen = K.(2) Fehlt ein Eigennamen, ist jedoch ein Kunstwort oder eine Abkürzung in derBezeichnung enthalten, so sind diese maßgebend.Beispiele:Targo Bank AG = TLTU Reisen = LSind mehrere enthalten, so entscheidet die Reihenfolge innerhalb der Bezeichnung(3) Sind weder Eigennamen noch Kunstworte oder Abkürzungen enthalten, ist daserste Hauptwort in der Bezeichnung maßgebend.Ist jedoch in der Bezeichnung außer einem den Geschäftszweig kennzeichnendenHauptwort ein weiteres, der Unterscheidung dienendes Hauptwort vorhanden, so istdieses maßgebend,Beispiele:Bierbrauerei „Friede“ = FVersicherungsgesellschaft „Nordstern“ = NBei mehreren der Unterscheidung dienenden Hauptwörtern ist das erste maßgeblich.(4) Fehlen Eigennamen, Kunstworte, Hauptworte und Abkürzungen, entscheidet derAnfangsbuchstabe des ersten Wortes.


18(5) Außer Betracht bleiben, als nicht unterscheidungskräftig, Worte, die die Rechtsbzw.Organisationsform bezeichnen, und ihre Abkürzungen.Beispiele:Aktiengesellschaft, Anstalt, Firma, Gemeinde, Genossenschaft, Gewerkschaft,Gesellschaft (mit beschränkter Haftung), Handelgesellschaft,Handlung IG, in Liquidation, Innung, Kommanditgesellschaft (auf Aktien),Korporation, Stiftung, Verband, Verein, Zeche(6) Außerdem bleiben geographische Bezeichnungen außer Betracht.Beispiel:Rohrweberei Pritzerbe GmbH = Rd. Richtet sich die Klage (der Antrag) gegen mehrere Beklagte (Antragsgegner,Schuldner), so ist der mit dem im Alphabet früheren Buchstaben beginnendeName maßgebend.Außer Betracht bleiben mitverklagte Versicherungsunternehmen.e. Im Falle der Prozessverbindung (§147 ZPO) in verschiedene Abteilungen gehörigerSachen geht die Bearbeitung der verbundenen Sachen auf die Abteilung über, derenRichter die Verbindung angeordnet hat. Im Falle der Prozesstrennung (§ 145 ZPO)bleibt die Abteilung für die getrennten Sachen zuständig, die die Trennung angeordnethat.B. Erworbene ZuständigkeitEin unzuständiger, aber mit der Sache befasster Richter wird zuständig, wenn er die Sachenicht dem für zuständig gehaltenen Richter mit einem Übernahmeersuchen vorlegen lässt,bevor- der Beklagte, Antragsgegner oder Schuldner zur Sache verhandelt hat,- drei Monate nach Zustellung der Antragsschrift, der Klage oderAnspruchsbegründung vergangen sind,- er das schriftliche Verfahren nach §§ 495a oder 128 Abs. 2 ZPO angeordnet hat oder- er im zugehörigen Prozesskostenhilfeverfahren, in der Sache oder über die Kosten,wenn auch nur teilweise entschieden hat (also durch Teilurteil, Versäumnisurteil,Vorbehaltsurteil, Beschluss gemäß § 91a ZPO o. ä.).Diese Regelung gilt nicht für Fragen der funktionellen ZuständigkeitC. GüterichterZum Güterichter in Zivilsachen im Sinne von § 278 Abs. 5 ZPO in der Fassung vom 21. <strong>72</strong>012 werden RiAG Tschöpe und RiAG Jung bestimmt.


Abteilung 3019Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit denBuchstaben:Richter:Vertreter:A, E, J, K, N, ZRichter am <strong>Amtsgericht</strong> Bönig1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Kadegis2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung


Abteilung 3120Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit denBuchstaben: B,C, F, P, T, Q, U, X, Y;Richter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch-Titze1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Ryl2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Bönig


Abteilung 3221Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe Eingang bis 31. 12. 2012mit demBuchstaben:Richter:Vertreter:P und TRichter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller


Abteilung 33221. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit denBuchstaben:M, V und W2. Binnenschifffahrtssachen (Zivil)Richter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Strauß1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Meyer2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow


Abteilung 3423Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit denBuchstaben:Richter:Vertreter:O, und Sch,Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch-Titze1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Ryl2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v.Bülow


Abteilung 3524Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit denBuchstaben:Richter:Vertreter:H und ERichter am <strong>Amtsgericht</strong> Tschöpe1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Bönig2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß


Abteilung 3<strong>72</strong>5Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit denBuchstaben:Richter:Vertreter:D, I, L, R, S, StRichter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller


Abteilung 3826Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit denBuchstaben:Richter:Vertreter:GRichter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow


Abteilung 3927WEG-Sachen im Sinne des § 43 WEGRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller


IV. Familie28Allgemeine Zuständigkeitsregeln in FamiliensachenIn Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesherausgabeverfahren ist der Nachname desKindes maßgeblich. Sorgerechtsverfahren sind sämtliche Streitigkeiten, dieSorgerechtsangelegenheiten betreffen, insbesondere auch Verfahren nach §§ 1666,1631bBGB. In allen übrigen Verfahren vor dem Familiengericht gelten die Bestimmungen zurZuständigkeit in Zivilsachen sinngemäß.Die Abteilungen 40 bis 46 sind nicht zuständig für Adoptionssachen (§186 FamFG). FürAdoptionssachen (§186 FamFG) ist die Abteilung 47 zuständig.


Abteilung 40291. alle Geschäfte des Familienrichters (§ 23 b <strong>GV</strong>G) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben:A,B, D, SRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung


Abteilung 41301. alle Geschäfte des Familienrichters (§ 23 b <strong>GV</strong>G) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben: C, Sch, St, T, U, V, X, Y, Z,2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung vonUnterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG)Buchstaben:M-ZRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow


Abteilung 4231alle Geschäfte des Familienrichters (§ 23 b <strong>GV</strong>G) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben:J, K und P2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung vonUnterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (AUG).Buchstaben:Richter:Vertreter:A-LRichter am Amtgericht Bönig1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Kadegis2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch-Titze


Abteilung 4332Alle Geschäfte des Familienrichters (§ 23 b <strong>GV</strong>G) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben:Richter:Vertreter:M,NRichter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung


Abteilung 4433alle Geschäfte des Familienrichters (§ 23 b <strong>GV</strong>G) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben: O bis Q (mit Bestand vor dem 1.1.2013).Richter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung


Abteilung 4534alle Geschäfte des Familienrichters (§ 23 b <strong>GV</strong>G) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstaben E, F, G, H, I,Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Kadegis1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Bönig2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch-Titze


Abteilung 4635alle Geschäfte des Familienrichters (§ 23 b <strong>GV</strong>G) einschließlich der Rechtshilfe mit denBuchstabenRichter:Vertreter:R und WRichter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Weller


Abteilung 47361. Adoptionssachen (§ 186 FamFG) einschließlich der Adoptionen gem. § 187 Abs. 4 FamFGsowie Entscheidungen gem. §§ 2,3 AdWirkG,Richter:VertreterRichterin am <strong>Amtsgericht</strong> Ryl1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Tschöpe2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Ryl2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes soweit gemäß §§ 12, 13 und 47 Abs. 2IntFamRVG die Zuständigkeit des Familiengerichtes am Sitz des <strong>Brandenburg</strong>ischenOberlandesgerichtes begründet wird.Richter:VertreterRichter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Tschöpe2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Bönig


37V. Freiwillige Gerichtsbarkeit (Nachlass) Betreuung/Unterbringung/Verfahren gem.§ 340 FamFG)Allgemeine Zuständigkeitsregeln in FGG - VerfahrenFür die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Bestimmungen für Zivil –sinngemäß.


Abteilung 49381. Nachlasssachen mit denBuchstabenRichter:Vertreter:2. Nachlasssachen mit denBuchstabenRichter:Vertreter:J ,K, LRichterin Dr. Meyer1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> GötscheM, N, O, P, QRichterin Dr. Meyer1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche


Abteilung 50Nachlasssachen mit denBuchstabenA bis I39Richter:Vertreter:Richterin Dr. Meyer1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche


Abteilung 511. Nachlasssachen mit denBuchstabenR bis Z40Richter:Vertreter:Richterin Dr. Meyer1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Strauß2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche2. Einwendungen gegen Kostenrechnungen im automatisierten Verfahren Solum-Web undAUREG (landesweit) über die richterlich in analoger Anwendung des § 13 JVKostO das<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Brandenburg</strong> an der Havel zu entscheiden hat.Richter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch-Titze1.Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Bönig


Abteilung 5241Unverteilte SachenRichter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche1. DAG van Lessen2. RAG Moch-Titze


Abteilung 5442Richterliche Geschäfte in BinnenschiffsregistersachenRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch - Titze1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Bönig


Abteilung 55431. Betreuungssachen (einschließlich Rechtshilfe) mit derEndziffern: 0 und 9Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Ryl1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch-Titze2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Klaes2. Betreuungssachen (einschließlich Rechtshilfe) mit denEndziffern: 1,3 und 4, sowie 2 mit den Vorziffern 6-0Richter:VertreterRichterin am <strong>Amtsgericht</strong> Klaes1. RiinAG Pelzer2. RiinAG Götsche3. Betreuungssachen (einschließlich Rechtshilfe) mit denEndziffern: 7,8 sowie 2 mit den Vorziffern 1-5Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche1. RiinAG Klaes2. Richterin Dr. Meyer4. Betreuungssachen (einschließlich Rechtshilfe) mit denEndziffern: 5,6Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Pelzer1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Klaes2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Eichmann-Hoormann


Abteilung 56441 öffentlich-rechtliche UnterbringungsverfahrenTag Name VertreterMontag RiinAG Ryl RiAG Moch-TitzeDienstag RiinAG Pelzer RiinAG KlaesMittwoch RiAG Moch-Titze RiinAG RylDonnerstag RiinAG Klaes RiinAG PelzerFreitag RiinAG Götsche RiiAG Klaes2. Vertreter ist der für die betreffende Endnummer zuständige Betreuungsrichter.Im Übrigen gilt II. 2. d. für die Frage der dauernden Zuständigkeit entsprechend2. Abschiebehaftsachen:Richter:Vertreter:DiinAG van Lessender für den Tag bestimmte Haftrichter


Abteilung 57451. betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen gem. § 340 FamFG mit derEndziffern: 0,9Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Ryl1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch-Titze2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Klaes2. betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen gem. § 340 FamFG mit denEndziffern: 1, 3 und 4 sowie 2 mit den Vorziffern 6-0Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Klaes1. RiinAG Pelzer2. RinAG Götsche3. betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen gem. § 340 FamFG mit denEndziffern: 7,8 sowie 2 mit den Vorziffern 1-5Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Götsche1. RiinAG Klaes2. Richterin Dr. Meyer4. betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen gem § 340 FamFG mit denEndziffern: 5,6Richter:Vertreter:Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Pelzer1. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Klaes2. Richterin am <strong>Amtsgericht</strong> Eichmann-Hoormann


Abt. 60 bis 76 Grundbuch46Richterliche Geschäfte in GrundbuchsachenRichter:Vertreter:Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Moch - Titze1. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Jung2. Richter am <strong>Amtsgericht</strong> v. Bülow


47VI. Allgemeine Regelungen für alle Abteilungen1. Vertretungsregelungena. VertreterSoweit die regelmäßigen Vertreter verhindert sind, sind sämtliche Richter des<strong>Amtsgericht</strong>s nach der Reihenfolge ihres Dienstalters (§ 20 DRiG), beginnend mitdem dienstjüngsten Richter auf Lebenszeit, bei gleichem Dienstalter mit demjüngsten Richter auf Lebenszeit, zur Vertretung berufen. Danach sind Richter aufProbe zur Vertretung nach der Länge ihrer Dienstzeit, beginnend mit demdienstältesten Richter auf Probe, bei gleicher Dienstzeit mit dem nach Lebensalterältesten Richter, zur Vertretung berufen. Hinsichtlich der dem Direktor des <strong>Amtsgericht</strong>szugewiesenen Geschäftsaufgaben sind bei Verhinderung der regelmäßigenVertreter sämtliche Richter des <strong>Amtsgericht</strong>s nach der Reihenfolge ihres Dienstalters,beginnend mit dem dienstältesten Richter, bei gleichem Dienstalter mit dem jeweilsältesten Richter, zur Vertretung berufen.b. Verhinderung eines RichtersVerhinderung eines Richters liegt vor, wenn er aus rechtlichen (z. B. nach §§ 22ff StPO, § 41 ZPO) oder aus tatsächlichen Gründen (Urlaub, Dienstbefreiung,Erkrankung, Unerreichbarkeit) an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichenTätigkeit gehindert ist. Ein Richter gilt auch dann als verhindert, wenn er infolgeseiner Tätigkeit in der Sitzung von einer keinen Aufschub duldenden richterlichenTätigkeit abgehalten ist.


2. Rückverweisung48a. Für die Erledigung der von der höheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgerichtzurückverwiesenen Angelegenheiten ist der nach der Geschäftsverteilung berufeneDezernatsrichter zuständig, wenn nicht das zurückverweisende Gericht an eine andereAbteilung oder einen anderen Richter zurückverwiesen hat. In diesem Fall ist der Vertreterdes zunächst berufenen Dezernatsrichter zuständig. Für die Erledigung der von derhöheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgericht an das <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Brandenburg</strong>a.d.H. verwiesenen Sachen, mit denen in erster Instanz andere Gerichte befasst waren, istderjenige Richter des AG <strong>Brandenburg</strong> a.d.H. zuständig, der zuständig wäre, wenn dieSache erstmals hier anhängig würde. Diese Regelung gilt vorbehaltlich eineranderweitigen Bestimmung in der Zuweisungsentscheidung.b. Vorstehende Regelung gilt gleichermaßen für Wiederaufnahmeverfahren gegen Entscheidungenanderer <strong>Amtsgericht</strong>e (§ 140 a <strong>GV</strong>G).3. Neuverteilung der GeschäfteBei einer Neuverteilung der Geschäfte werden die bereits anhängigen Sachen von dem bisherzuständigen Dezernenten weiter bearbeitet, es sei denn, der ehemalige Abteilungsrichterscheidet ganz aus der Abteilung aus und ein anderer Richter übernimmt die Zuständigkeit fürdiese Abteilung. Die Übernahme betrifft dann auch die bereits anhängigen Verfahren. Dasgleiche gilt, wenn eine Abteilung aufgelöst werden muss und die bereits anhängigen Verfahrengemäß der neu beschlossenen Zuständigkeiten umverteilt werden.Absatz 1 gilt nicht für Betreuungs- und Unterbringungsverfahren. Bei diesen Verfahren werdenauch Altbestände bei einer Neuverteilung der Geschäfte von dem nunmehr zuständigenRichter übernommen.Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen der ausdrücklichen Erwähnung imGeschäftsverteilungs<strong>plan</strong>.4. Erworbene ZuständigkeitEin nach den vorstehenden Bestimmungen an sich unzuständiger Richter wird zuständig,sobald ein Beklagter, Rechtsmittelbeklagter, Antragsgegner, Rechtsmittelgegner oderSchuldner zur Sache verhandelt hat oder seit der Rechtshängigkeit drei Monate verstrichensind. Findet eine mündliche Verhandlung nicht statt, so wird der an sich unzuständige Richterzuständig, wenn die Sache nicht innerhalb einer Woche nach Vorlage einerKlageerwiderung, Rechtsmittelerwiderung oder Antragserwiderung dem Richter, der fürzuständig gehalten wird, mit einem Übernahmeersuchen vorgelegt wird oder sobald der ansich unzuständige Richter eine Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren oder in derSache getroffen hat. Diese Regelung gilt nicht für Fragen der funktionellen Zuständigkeit.5. BeweissicherungsverfahrenFür die Durchführung vonBeweissicherungsverfahren ist die Abteilung zuständig, die für die Entscheidung imRechtsstreit berufen wäre. Bei Beweissicherungsverfahren ohne Antragsgegner undAufgebotssachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen des Antragstellers.


VII. Bereitschaftsdienst49Bereitschaftsdienstgericht ist das <strong>Amtsgericht</strong> Potsdam. Die Richter der <strong>Amtsgericht</strong>e<strong>Brandenburg</strong> an der Havel, Nauen und Rathenow werden für den Eildienstbezirk II des<strong>Amtsgericht</strong>es Potsdam tätig.Zu den Einzelheiten des Bereitschaftsdienstes wird – vorbehaltlich eines abänderndenBeschlusses durch das Präsidium des <strong>Brandenburg</strong>ische Oberlandsgerichtes – auf denanliegenden Beschluss vom heutigen Tag verwiesen. Die Einteilung der Richter für denEildienstbezirks II des <strong>Amtsgericht</strong>es Potsdam wird im Anhang dargestellt.VIII. Vertretungsregelung/EildienstDer jeweilige Vertreter ist zuständig, wenn der jeweilige Bereitschaftsrichter verhindert ist.Er ist als weiterer Richter zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohenGeschäftsanfalls im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters fürerforderlich erachtet. Die Bearbeitung der im Bereitschaftsdienst anfallenden Sachen hatVorrang vor der Bearbeitung sonstiger Aufgaben.Ist der jeweilige Vertreter verhindert, wird er vertreten durch den nächsten in der auf diejeweilige Bereitschaftsdienstabteilung anzuwendenden Liste in Abschnitt VII. 1., 2, 3 a.und b. vorgesehenen Vertreter, im Falle dessen Verhinderung wiederum durch dennächsten in der Liste vorgesehenen Vertreter und so fort.


IX. Systematische Zusammenfassung der RichterzuständigkeitAuszugsweise Systematische Zusammenfassung der Richterzuständigkeiten(Neueingänge)am <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Brandenburg</strong> an der Havel1. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen einschließlich Rechtshilfe)501.1 Anfangsbuchstaben d. Richter VertreterBeklagtenseite/AntragsgegnerA RiAG Bönig RinAG KadegisB RiAG Moch-Titze RinAG RylC RiAG Moch-Titze RinAG RylD RiAG Jung RiAG Moch-TitzeE RiAG Bönig RiinAG KadegisF RiAG Moch-Titze RinAG RylG RiAG Weller RiAG JungH RiAG Moch-Titze RiinAG RylI RiAG Jung RiAG v. BülowJ RiAG Bönig RiinAG KadegisK RiAG Bönig RiinAG KadegisL RiAG Jung RiAG v. BülowM RiAG Dr. Strauß RiinAG Dr. MeyerN RiAG Bönig RiinAG KadegisO RiAG Moch-Titze RinAG RylP RiAG Moch-Titze RinAG RylQ RiAG Moch-Titze RinAG RylR RiAG Jung RiAG v. BülowS RiAG Jung RiAG v. BülowSt RiAG Jung RiAG v. BülowSch RiAG Moch-Titze RinAG RylT RiAG Moch-Titze RinAG RylU RiAG Moch-Titze RinAG RylV RiAG Dr. Strauß RiinAG Dr. MeyerW RiAG Dr. Strauß RiinAG Dr. MeyerX RiAG Moch-Titze RinAG RylY RiAG Moch-Titze RinAG RylZ RiAG Bönig RiinAG Kadegis1.2 Binnenschifffahrtssachen (Zivil) RiAG Dr. Strauß RiinAG Dr. Meyer1.3 Wohnungseigentumssachen RiAG Jung RiAG v. BülowAuszugsweise Zusammenstellung. Die Einzelheiten der Zuständigkeit ergeben sichausschließlich aus dem Geschäftsverteilungs<strong>plan</strong>es für die Richterzuständigkeiten.2. Familiengerichtssachen (§ 23b <strong>GV</strong>G einschließlich Rechtshilfe)Anfangsbuchstaben Richter VertreterBeklagten/Antragsgegner/Betr.


51A RiAG v. Bülow RiAG WellerB RiAG v. Bülow RiAG WellerC RiAG Weller RiAG JungD RiAG v. Bülow RiAG WellerE RiinAG Kadegis RiAG BönigF RiinAG Kadegis RiAG BönigG RiinAG Kadegis RiAG BönigH RiinAG Kadegis RiAG BönigI RiinAG Kadegis RiAG BönigJ RiAG Bönig RiinAG KadegisK RiAG Bönig RiinAG KadegisL RiAG Bönig RiinAG KadegisM RiAG v. Bülow RiAG WellerN RiAG v. Bülow RiAG WellerO RiAG v. Bülow RiAG WellerP RiAG v. Bülow RiAG WellerQ RiAG v. Bülow RiAG WellerR RiAG Jung RiAG v. BülowS RiAG v. Bülow RiAG WellerSch RiAG Weller RiAG JungSt RiAG Weller RiAG JungT RiAG Weller RiAG JungU RiAG Weller RiAG JungW RiAG Jung RiAG v. BülowX RiAG Weller RiAG JungY RiAG Weller RiAG JungZ RiAG Weller RiAG Jung


3.0 Strafsachen523.1 Schöffensachen Richter Vertretergegen Erwachsene Götsche du VinagePelzer/KlaesHofmann/Eichmann – HoormannEichmann-Hoormann/HofmannGötsche/du Vinagedu Vinage/GötscheDr. Strauß/Dr. Meyer3.2 Strafsachen gegen Erwachsene (Anklagen, Strafbefehle, und Rechtshilfe)Anfangsbuchstabe Richter VertreterAngeklagter/BetroffenerA RiAG Eichmann-Hoormann RiinAG HofmannB RiinAG Pelzer Riin AG du VinageC RiinAG Pelzer RiinAG du VinageD RiAG Dr. Strauß Riin Dr. MeyerE RiAG Eichmann-Hoormann RiAG HofmannF Riin AG du Vinage RinAG GötscheG RiniAG Hofmann RiAG Eichmann-HoormH RiAG Dr. Strauß Riin Dr. Meyer.I RiAG Eichmann-Hoormann RiinAG HofmannJ RiAG Eichmann-Hoormann RiinAG HofmannK RiAG Eichmann-Hoormann RiinAG HofmannL RiinAG Hofmann Riin Dr. MeyerM RiAG Eichmann-Hoormann Riin AG HofmannN RiAG Dr. Strauß Riin Dr. MeyerO RiinAG du Vinage RinAG GötscheP RiinAG Hofmann RiAG Eichmann-HoormQ RiAG Dr. Strauß RiAG Eichmann-HoormR RiAG Dr. Strauß RiAG Eichmann-HoormS Riin Dr. Meyer RiAG Dr. StraußT RiAG Eichmann-Hoormann RiinAG HofmannU RiAG Dr. Strauß Riin Dr. MeyerV RiAG Dr. Strauß Riin Dr. MeyerW Riin Dr. Meyer RiAG Dr. StraußX RiAG Eichmann-Hoormann RiAG HofmannY RiAG Eichmann-Hoormann RiAG HofmannZ RiAG Eichmann-Hoormann RiAG HofmannAuszugsweise Zusammenstellung. Die Einzelheiten der Zuständigkeit ergeben sichausschließlich aus I - VIII des Geschäftsverteilungs<strong>plan</strong>es für die Richterzuständigkeiten.3.3 Binnenschifffahrtssachen (Ordnungswidrigkeiten u. Strafsachen gegen Erwachsene)Ri Dr. MeyerRinAG Dr. Strauß4.0 Jugendgerichtssachen


4.1 Jugendrichtersachen (§ 39 JGG, einschließlich Ordnungswidrigkeitensachen,Erzwingungshaftsachen und Rechtshilfe)53Anfangsbuchstabe Richter VertreterAngeklagter/BetroffenerA bis E und G-J,T-Z RiinAG du Vinage RiinAG GötscheF, K bis S RiAG v. Bülow RiAG Weller4.2 Jugendschöffensachen (§ 40 JGG)Anfangsbuchstabe Richter VertreterAngeklagtenA bis Z RiAG du Vinage RiinAG GötscheAuszugsweise Zusammenstellung. Die Einzelheiten der Zuständigkeit ergeben sichausschließlich aus I - IV des Geschäftsverteilungs<strong>plan</strong>es für die Richterzuständigkeiten.5.0 Betreuungssachen/betreuungsgerichtliche ZuweisungssachenAktenendziffer Richter Vertreter0,9 RiinAG Ryl RiAG Moch-Titze1 bis 4 RiinAG Klaes RiinAG Pelzer 1,2RiinAG Götsche347,8 RiinAG Götsche RiinAG Klaes5,6 RiinAG Pelzer RiinAG Klaes6.0 NachlasssachenAnfangsbuchstabe Erblasser Richter VertreterA bis L Riin Dr. Meyer RiAG Dr. StraußM bis Z Riin Dr. Meyer RiAG Dr. StraußEs handelt sich insoweit um eine rein auszugsweise Zusammenstellung.Die Einzelheiten der Zuständigkeit ergeben sich ausschließlich aus I - IV desGeschäftsverteilungs<strong>plan</strong>es für die Richterzuständigkeiten.


Anhang 354BereitschaftsdienstDatum Richter Woche/Feiertag Vertreter Woche/Feiertag01.01.2013 Hofmann Moch-Titze02.01. bis 07.01 Paßmann Dr. Neumann08.01. bis 14.01. Dr. Neumann Nagel15.01. bis 21.01. Elvert Kaab22.01. bis 28.01. Teckemeyer Lanowski29.01. bis 04.02. Wiriadidjaja Hückel05.02. bis 11.02. Nagel Bremer-Fiedler12.02. bis 18.02. Dr. Meyer Cablitz19.02. bis 25.02. Teckemeyer Fährmann26.02. bis 04.03 Pelzer v. Lessen05.03. bis 11.03. v. Bülow Klaes12.03. bis 18.03. Elvert Baumgart19.03. bis 25.03. Eichmann-Hoormann Jung26.03. bis 29.03. Dr. Strauß Bönig30.03.2013 Moch-Titze Hofmann31.03.2013 Nagel Dr. Neumann01.04.2013 Passerini Nagel02.04. bis 08.04. du Vinage Götsche09.04. bis 15.04. Weller Beissenhirtz16.04. bis 22.04. Beissenhirtz Weller23.04 bis 30.04. Götsche Du Vinage01.05.2013 Dr. Neumann Elvert02.05. bis 06.05. Bönig Dr. Strauß07.05. bis 09.05. Bremer-Fiedler Paßmann10.05. bis 13.05. Fährmann Teckemeyer14.05. bis 18.05. Hückel Passerini19.05.2013 Fladée Lanowski20.05.2013 Elvert Kaab21.05. bis 27.05. Kadegis Pelzer28.05. bis 03.06. Kaab Dr. Neumann04.06. bis 10.06. Klaes v. Bülow11.06. bis 17.06. Fährmann Fladée18.06. bis 24.06. v. Lessen Eichmann-Hoormann25.06. bis 01.07. Jung Lanowski02.07. bis 08.07. Bönig Dr. Meyer09.07. bis 15.07. Hofmann Moch-Titze16.07. bis 22.07. Moch-Titze Hofmann23.07. bis 29.07. Nagel Passerini30.07. bis 05.08. Passerini Nagel06.08. bis 12.08. Bremer-Fiedler Kaab13.08. bis 19.08. Fladée Kadegis20.08. bis 26.08. Passerini Hückel27.08. bis 02.09. Paßmann Bremer-Fiedler03.09. bis 09.09. Dr. Meyer Cablitz10.09. bis 16.09. Weller Fährmann17.09. bis 23.09. Eichmann-Hoormann v. Lessen24.09.bis 30.09. v. Bülow Klaes


5501.10. bis 03.10. Baumgart Paßmann04.10. bis 07.10. Pelzer Jung08.10. bis 14.10. Dr. Strauß Bönig15.10. bis 21.10. Du Vinage Götsche22.10. bis 28.10. Teckemeyer Ryl29.10.bis 31.10. Ryl Weller01.11. bis 04.11. Götsche Du Vinage05.11. bis 11.11. Cablitz Dr. Strauß12.11. bis 18.11. Bremer-Fiedler Baumgart19.11. bis 25.11. Lanowski Teckemeyer26.11. bis 02.12. Dr. Neumann Elvert03.12. bis 09.12. Jung Eichmann-Hoormann10.12. bis 16.12. Kaab Dr. Neumann17.12. bis 23.12. Klaes v. Bülow24.12.2013 Paßmann Hückel25.12.2013 Dr. Meyer Cablitz26.12.2013 Teckemeyer Fährmann27. 12. bis 30.12. Lanowski Fladée31.12.2013 Pelzer v. LessenAnhang 4 HaftrichterMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagRiinAG du VinageRiin Dr. MeyerRiinAG Eichmann-HoormannRiinAG HofmannDinAG van LessenAnhang 5 UnterbringungsrichterMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagRiinAG RylRiinAG PelzerRiAG Moch – TitzeRiin AG KlaesRiinAG Götsche

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