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Erläuterungen zu dem Ihnen ausgehändigten ... - VFS Global

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- Die Vorvisa auf Einladung desselben Gastgebers wurden nicht für Deutschland genutzt- Die von <strong>Ihnen</strong> vorgelegte Hotel-/Flugbuchung wurde zwischenzeitlich storniert3. Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel <strong>zu</strong>r Bestreitung desLebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in IhreHerkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in <strong>dem</strong> IhreZulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig <strong>zu</strong> erlangen.- Sie haben keine oder nicht ausreichende Finanzierungsnachweise vorgelegt.- Bitte schauen Sie in das Merkblatt für Ihren Reisezweck und bereiten für den nächsten Antrag entsprechendeUnterlagen vor.- Bitte beachten Sie, dass eine einfache Bankbestätigung ohne Kontoauszüge für die letzten 3 Monate alsFinanzierungsnachweis nicht akzeptiert wird.4. Sie haben sich im gegenwärtigen Zeitraum von sechs Monaten bereits drei Monate im Gebiet derMitgliedstaaten auf der Grundlage eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlichbeschränkter Gültigkeit aufgehalten.- Grundsätzlich dürfen Sie sich nur 90 Tage in 6 Monaten im Schengenraum aufhalten. Eine Visumserteilung ist deshalbfrühestens nach Ablauf des gegenwärtigen 6-Monatszeitraums möglich.-Sie haben sich bereits länger als die <strong>Ihnen</strong> erlaubten 90 Tage pro Jahr in Deutschland aufgehalten (LKW/Busfahrer,Sportler, Künstler, Models)5. Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) <strong>zu</strong>r Einreiseverweigerung ausgeschrieben.- Gegen Sie besteht eine Eintragung im SIS; solange diese besteht, ist eine Visumserteilung i.d.R. nicht möglich (einInformationsschreiben bezüglich der Möglichkeiten einer Selbstauskunft wurde <strong>Ihnen</strong> ausgehändigt)Bitte finden Sie Antrag auf Erteilung einer Auskunft [pdf, 13.61k] auf der Webseite des Antragsannahmezentrums(http://www.vfsglobal.com/germany/russia/index.html ).6. Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentlicheOrdnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit gemäß Artikel 2 Absatz 19 der Verordnung(EG) Nr 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines odermehrerer Mitgliedstaaten darstellen.- Vorlage gefälschter Unterlagen, falsche bzw. widersprüchliche Angaben- Täuschungsversuche- Gegen Sie besteht eine Eintragung im AZR; solange diese besteht, ist eine Visumserteilung i.d.R. nicht möglich. EinInformationsschreiben bezüglich der Möglichkeiten einer Selbstauskunft wurde <strong>Ihnen</strong> ausgehändigt.Bitte finden Sie Antrag auf Erteilung einer Auskunft [pdf, 13.61k] auf der Webseite des Antragsannahmezentrums(http://www.vfsglobal.com/germany/russia/index.html ).

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