Erläuterungen zu dem Ihnen ausgehändigten ... - VFS Global
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7. Der Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen,wurde nicht erbracht.- Reisekrankenversicherung beinhaltet einen Fehler (bez. der Namensschreibweise oder des Geburtsdatums).- Reisekrankenversicherungsschutz (Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro / alle Schengen-Staaten) nichtnachgewiesen8. Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigtenAufenthalts waren nicht glaubhaft.- s. <strong>Erläuterungen</strong> <strong>zu</strong> Pkt. 29. Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus <strong>dem</strong> Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus<strong>zu</strong>reisen, konntenicht festgestellt werden.- Die Botschaft hat eine sogenannte Rückkehrprognose <strong>zu</strong> erstellen. Die von <strong>Ihnen</strong> vorgelegten Unterlagen bzw. Ihresonstigen Angaben reichten nicht aus, um in dieser Prognose <strong>zu</strong> einem positiven Ergebnis <strong>zu</strong> kommen. Hierbeiberücksichtigt die Botschaft:- die familiäre Bindung (Ehepartner, minderjährige Kinder, Vormundschaften etc.)- die berufliche Bindung (Bestehen eines festen Arbeitsverhältnisses)- die wirtschaftliche Bindung (regelmäßige sonstige Einnahmen aus Mieten bzw. Immobilienbesitz)- die ordnungsgemäße Nut<strong>zu</strong>ng von Schengenvisa in der Vergangenheit- Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation seit Erteilung des letzten SchengenvisumsBitte beachten Sie, dass obige Aufzählung die häufigsten Ursachen für eine Visumsablehnungbenennt. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.