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Vereinsnachrichten - Fischer Druck + Verlag

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Nr. 9 – Amtsblatt VG Kastellaun Freitag, 5. März 2010<br />

8<br />

1.1 Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Unterrichtung<br />

und Erörterung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen<br />

(§§ 3, Abs. 1, 4, Abs. 1 BauGB) sowie über<br />

die landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LP1G.<br />

1.2 Beschlussfassung über die Beteiligung benachbarter<br />

Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB), der berührten Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4<br />

Abs. 2) und über die öffentliche Auslegung gem. § 3<br />

Abs. 2 Satz 1 BauGB.<br />

2. 4. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes<br />

der Verbandsgemeinde Kastellaun (Anlage 2 Gesamtübersicht)<br />

a) „Solarpark Krastel“<br />

b) „Sondergebiet Fotovoltaik Hasselbach“<br />

c) „Sondergebiet Fotovoltaik Leideneck“<br />

2.1 Aufstellungsbeschluss und Planungskonzept, § 2 Abs.<br />

1 BauGB;<br />

2.2 Vorläufige Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad<br />

der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 Satz 2<br />

BauGB) und Prüfung der Abschichtungsmöglichkeit (§<br />

2 Abs. 4 Satz 5 BauGB);<br />

2.3 Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§§ 3<br />

Abs. 1 und 4a BauGB);<br />

2.4 Beschlussfassung über die frühzeitige Unterrichtung<br />

und Erörterung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange (§§ 4 Abs. 1 und 4a BauGB) sowie<br />

der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.<br />

3. 5. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes<br />

der Verbandsgemeinde Kastellaun „Änderung der<br />

Höhenbegrenzung Windkraftanlagen in der Gemarkung<br />

Beltheim“<br />

3.1 Aufstellungsbeschluss und Planungskonzept, § 2 Abs.<br />

1 BauGB;<br />

3.2 Beschlussfassung über die Beteiligung benachbarter<br />

Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB), der berührten Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4<br />

Abs. 2) und über die öffentliche Auslegung gem. § 3<br />

Abs. 2 Satz 1 BauGB.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit<br />

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010<br />

– Hierbei auch Erörterung mit den Ortsbürgermeistern<br />

gemäß § 69 Abs. 4 GemO –.<br />

5. Beratung und Beschlussfassung des Stellenplanes 2010.<br />

6. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes<br />

2010<br />

6.1 Erfolgsplan;<br />

6.2 Vermögensplan;<br />

6.3 Stellenübersicht;<br />

6.4 Beschluss Kalkulation Gebühren- und Beitragssätze.<br />

7. Beratung und Beschlussfassung der Finanzplanung<br />

7.1 Investitionsprogramm;<br />

7.2 Finanzplan.<br />

8. Zustimmung zur Annahme von Spenden.<br />

9. Mitteilungen und Anfragen.<br />

Bekanntmachung<br />

Landwirtschaftszählung und Erhebung über<br />

landwirtschaftliche Produktionsmethoden 2010<br />

Anfang März 2010 führt das Statistische Landesamt die genannten<br />

Erhebungen durch. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben<br />

und erfassen unter anderem Daten über die<br />

– Bodennutzung und Viehbestände<br />

– Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte<br />

– Bewässerung<br />

– Bodenbearbeitung und Fruchtfolge<br />

– Tierhaltungsverfahren und Wirtschaftsdünger<br />

– Ökologischer Landbau<br />

– Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb und<br />

Einkommenskombinationen<br />

– Hofnachfolge<br />

– Landwirtschaftliche Berufsbildung des Betriebsleiters<br />

Um den Aufwand zu verringern, wird ein Teil der Sachverhalte<br />

nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe<br />

erhoben.<br />

Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben<br />

mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens<br />

fünf Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens<br />

10 Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe<br />

unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte<br />

Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B.<br />

Reben, Obst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen.<br />

Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das<br />

Antragsverfahren „Agrarförderung 2010” bei der zuständigen<br />

Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung<br />

der Bodenflächen übernommen werden. Ebenso werden Daten<br />

zu Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen.<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt,<br />

wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht,<br />

nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.<br />

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung<br />

zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.<br />

Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz<br />

Stadt Kastellaun<br />

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung nach<br />

§ 45 Abs. 1-3 StVO<br />

Die v.g. Behörde erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

gem. § 45 Abs. 1-3 StVO folgende verkehrsrechtliche<br />

ANORDNUNG<br />

Während des verkaufsoffenen Sonntag am 14. 3. 2010<br />

gelten in der Stadt Kastellaun folgende Verkehrsregelungen:<br />

01. Die Marktstraße wird am Sonntag, 14. 3. 2010 ab 6 Uhr<br />

von der Schlossapotheke in Richtung Rathaus voll für<br />

den Verkehr gesperrt (VZ 250 und Absperrschranke).<br />

02. Die Perlengasse wird am Sonntag, 14. 3. 2010 ab Einmündung<br />

Marktstraße/Altstadtpasssage sowie Friedrich-<br />

Back-Straße voll für den Verkehr gesperrt (VZ 250).<br />

03. Die Verbindungsstraße ab Anwesen Kirchstraße 9 in<br />

Richtung Schlossstraße wird am Sonntag, 14. 3. 2010,<br />

voll für den Verkehr gesperrt (VZ 250).<br />

04. Die Straße „Hasental“ wird ab Einmündung Verkehrsspange<br />

am Sonntag, 14. 3. 2010 voll für den Verkehr<br />

gesperrt (VZ 250) mit Absperrschranke und Zusatzschild<br />

„Anlieger frei“.<br />

05. Die Straße entlang des Marktplatzes wird am Sonntag,<br />

dem 14. 3. 2010, von 6 bis 22 Uhr von der Einfahrt<br />

Marktstraße bis vor die Anliegerzufahrt vor der Kreissparkasse<br />

(Einfahrt Wendehammer) voll für den Verkehr<br />

gesperrt (VZ 250 und Absprerrschranken).<br />

06. Der gesamte Marktplatz steht am Freitag, 12. 3. 2010 und<br />

Samstag, 13. 3. 2010 nur teilweise und am Sonntag, 14.<br />

3. 2010 als Parkplatz nicht zur Verfügung.<br />

07. In der Bopparder Straße (ab ehemals Hohl) und in der<br />

Zeller Straße (ab Bizet) wird durch VZ 274 die Höchstgeschwindigkeit<br />

auf 30 km/h beschränkt.<br />

08. Die Parkplätze in der Eifelstraße und in der Marktstraße<br />

stehen ab Freitag, 12. 3. 2010, nur eingeschränkt zur Verfügung.

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