Vereinsnachrichten - Fischer Druck + Verlag
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Nr. 9 – Amtsblatt VG Kastellaun Freitag, 5. März 2010<br />
8<br />
1.1 Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Unterrichtung<br />
und Erörterung der Behörden und sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen<br />
(§§ 3, Abs. 1, 4, Abs. 1 BauGB) sowie über<br />
die landesplanerische Stellungnahme gem. § 20 LP1G.<br />
1.2 Beschlussfassung über die Beteiligung benachbarter<br />
Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB), der berührten Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4<br />
Abs. 2) und über die öffentliche Auslegung gem. § 3<br />
Abs. 2 Satz 1 BauGB.<br />
2. 4. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes<br />
der Verbandsgemeinde Kastellaun (Anlage 2 Gesamtübersicht)<br />
a) „Solarpark Krastel“<br />
b) „Sondergebiet Fotovoltaik Hasselbach“<br />
c) „Sondergebiet Fotovoltaik Leideneck“<br />
2.1 Aufstellungsbeschluss und Planungskonzept, § 2 Abs.<br />
1 BauGB;<br />
2.2 Vorläufige Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad<br />
der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 Satz 2<br />
BauGB) und Prüfung der Abschichtungsmöglichkeit (§<br />
2 Abs. 4 Satz 5 BauGB);<br />
2.3 Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§§ 3<br />
Abs. 1 und 4a BauGB);<br />
2.4 Beschlussfassung über die frühzeitige Unterrichtung<br />
und Erörterung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange (§§ 4 Abs. 1 und 4a BauGB) sowie<br />
der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.<br />
3. 5. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes<br />
der Verbandsgemeinde Kastellaun „Änderung der<br />
Höhenbegrenzung Windkraftanlagen in der Gemarkung<br />
Beltheim“<br />
3.1 Aufstellungsbeschluss und Planungskonzept, § 2 Abs.<br />
1 BauGB;<br />
3.2 Beschlussfassung über die Beteiligung benachbarter<br />
Gemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB), der berührten Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4<br />
Abs. 2) und über die öffentliche Auslegung gem. § 3<br />
Abs. 2 Satz 1 BauGB.<br />
4. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit<br />
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010<br />
– Hierbei auch Erörterung mit den Ortsbürgermeistern<br />
gemäß § 69 Abs. 4 GemO –.<br />
5. Beratung und Beschlussfassung des Stellenplanes 2010.<br />
6. Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes<br />
2010<br />
6.1 Erfolgsplan;<br />
6.2 Vermögensplan;<br />
6.3 Stellenübersicht;<br />
6.4 Beschluss Kalkulation Gebühren- und Beitragssätze.<br />
7. Beratung und Beschlussfassung der Finanzplanung<br />
7.1 Investitionsprogramm;<br />
7.2 Finanzplan.<br />
8. Zustimmung zur Annahme von Spenden.<br />
9. Mitteilungen und Anfragen.<br />
Bekanntmachung<br />
Landwirtschaftszählung und Erhebung über<br />
landwirtschaftliche Produktionsmethoden 2010<br />
Anfang März 2010 führt das Statistische Landesamt die genannten<br />
Erhebungen durch. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben<br />
und erfassen unter anderem Daten über die<br />
– Bodennutzung und Viehbestände<br />
– Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte<br />
– Bewässerung<br />
– Bodenbearbeitung und Fruchtfolge<br />
– Tierhaltungsverfahren und Wirtschaftsdünger<br />
– Ökologischer Landbau<br />
– Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb und<br />
Einkommenskombinationen<br />
– Hofnachfolge<br />
– Landwirtschaftliche Berufsbildung des Betriebsleiters<br />
Um den Aufwand zu verringern, wird ein Teil der Sachverhalte<br />
nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe<br />
erhoben.<br />
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben<br />
mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens<br />
fünf Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens<br />
10 Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe<br />
unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte<br />
Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B.<br />
Reben, Obst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen.<br />
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das<br />
Antragsverfahren „Agrarförderung 2010” bei der zuständigen<br />
Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung<br />
der Bodenflächen übernommen werden. Ebenso werden Daten<br />
zu Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen.<br />
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt,<br />
wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht,<br />
nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.<br />
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung<br />
zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.<br />
Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz<br />
Stadt Kastellaun<br />
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung nach<br />
§ 45 Abs. 1-3 StVO<br />
Die v.g. Behörde erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
gem. § 45 Abs. 1-3 StVO folgende verkehrsrechtliche<br />
ANORDNUNG<br />
Während des verkaufsoffenen Sonntag am 14. 3. 2010<br />
gelten in der Stadt Kastellaun folgende Verkehrsregelungen:<br />
01. Die Marktstraße wird am Sonntag, 14. 3. 2010 ab 6 Uhr<br />
von der Schlossapotheke in Richtung Rathaus voll für<br />
den Verkehr gesperrt (VZ 250 und Absperrschranke).<br />
02. Die Perlengasse wird am Sonntag, 14. 3. 2010 ab Einmündung<br />
Marktstraße/Altstadtpasssage sowie Friedrich-<br />
Back-Straße voll für den Verkehr gesperrt (VZ 250).<br />
03. Die Verbindungsstraße ab Anwesen Kirchstraße 9 in<br />
Richtung Schlossstraße wird am Sonntag, 14. 3. 2010,<br />
voll für den Verkehr gesperrt (VZ 250).<br />
04. Die Straße „Hasental“ wird ab Einmündung Verkehrsspange<br />
am Sonntag, 14. 3. 2010 voll für den Verkehr<br />
gesperrt (VZ 250) mit Absperrschranke und Zusatzschild<br />
„Anlieger frei“.<br />
05. Die Straße entlang des Marktplatzes wird am Sonntag,<br />
dem 14. 3. 2010, von 6 bis 22 Uhr von der Einfahrt<br />
Marktstraße bis vor die Anliegerzufahrt vor der Kreissparkasse<br />
(Einfahrt Wendehammer) voll für den Verkehr<br />
gesperrt (VZ 250 und Absprerrschranken).<br />
06. Der gesamte Marktplatz steht am Freitag, 12. 3. 2010 und<br />
Samstag, 13. 3. 2010 nur teilweise und am Sonntag, 14.<br />
3. 2010 als Parkplatz nicht zur Verfügung.<br />
07. In der Bopparder Straße (ab ehemals Hohl) und in der<br />
Zeller Straße (ab Bizet) wird durch VZ 274 die Höchstgeschwindigkeit<br />
auf 30 km/h beschränkt.<br />
08. Die Parkplätze in der Eifelstraße und in der Marktstraße<br />
stehen ab Freitag, 12. 3. 2010, nur eingeschränkt zur Verfügung.