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16.00 Uhr – Steinhalle Emmendingen PROGRAMM

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4 | EMMENDINGEN AKTUELL | 20. Jahrgang - Nr. 2 - Mittwoch, 11. Januar<br />

Flurbereinigung Denzlingen (B 3)<br />

Landkreis <strong>Emmendingen</strong><br />

Festsetzung der Bewertung der wesentlichen Grundstücksbestandteile<br />

vom 09.01.2012<br />

Anlässlich der bevorstehenden vorläufigen Besitzeinweisung<br />

des Flurbereinigungsverfahrens Denzlingen (B3) hat das<br />

Amt für Flurneuordnung die Bewertung der wesentlichen Bestandteile<br />

durch den Sachverständigen des Landratsamtes <strong>Emmendingen</strong><br />

veranlasst. Die Bewertung erfolgte im Sommer<br />

2010 durch einen Sachverständigen vom Landratsamt <strong>Emmendingen</strong>,<br />

Amt für Landwirtschaft.<br />

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der<br />

wesentlichen Bestandteile (Obstbäume, Beerensträucher etc.)<br />

der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet liegen vom 16. Januar<br />

bis 16. Februar 2012 im Rathaus Denzlingen, Hauptstraße<br />

110, 79211 Denzlingen, im Zimmer 3.05 im 2. OG <strong>–</strong><br />

während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme<br />

für die Beteiligten aus. Auskunft und Einsichtnahme in die Unterlagen<br />

erteilt das Landratsamt <strong>Emmendingen</strong> <strong>–</strong> Amt für Flurneuordnung<br />

<strong>–</strong> nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer<br />

07641/ 451-9384.<br />

Gegen die Festsetzung der Bewertung der wesentlichen Bestandteile<br />

kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim<br />

Landratsamt <strong>Emmendingen</strong> <strong>–</strong> Amt für Flurneuordnung <strong>–</strong><br />

schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.<br />

DieWiderspruchsfristbeginntmitdemerstenTagderÖffentlichenBekanntmachung.EinschriftlicherhobenerWiderspruch<br />

muss innerhalb dieser Frist beim Landratsamt <strong>Emmendingen</strong> <strong>–</strong><br />

AmtfürFlurneuordnung<strong>–</strong>Postfach1120,79301<strong>Emmendingen</strong>,<br />

eingegangen sein.<br />

Begründung: Mit der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65<br />

FlurbG) in die neuen Flurstücke sollen diese möglichst bald ordnungsgemäß<br />

und ohne Einschränkungen bewirtschaftet werden<br />

können. Deshalb muss die Bewertung der wesentlichen<br />

Bestandteile der Flurstücke, die den Besitzer wechseln noch<br />

vor der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes bekanntgegeben<br />

und festgesetzt werden. Gez. Hitz<br />

Gültigkeit von Ortsrecht<br />

Hinweispflicht für alle in dieser Ausgabe veröffentlichten<br />

Regelungen. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg (GemO):<br />

Nach § 4 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 GemO gelten Satzungen,<br />

anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses<br />

Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen<br />

sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1) Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt<br />

worden sind,<br />

2) der Bürgermeister dem Beschluß nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz<br />

1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet<br />

hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift<br />

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des<br />

Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2<br />

geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz<br />

1genanntenFristjedermanndieseVerletzunggeltendmachen.<br />

Stadt-<br />

Informationen<br />

Die Stadt gratuliert<br />

75 Jahre: 12.01.: Hans Gleichauf, Carl-Helbing-Str. 1; 16.01.:<br />

Margot Winkler, Holbeinstr. 20; 17.01.: Renate Kusche, Wiesenstr.<br />

81; 80 Jahre: 14.01.: Charlotte Tesch, Karl-Friedrich-<br />

Str. 70; 16.01.: Annette Mühlenbein, F.-J. Baumgartner Str. 5;<br />

Hannelore Barta, Käthe-Kollwitz-Str. 2/3; 85 Jahre: 15.01.: Wilhelm<br />

Markstahler, Dorfstr. 47; 17.01.: Heinz Mailahn, Rosenweg<br />

48; 90 Jahre: 17.01.: Helmut Krayer, Lessingstr. 36; 91 Jahre:<br />

15.01.: Ekaterina Kirsch, Martin-Luther-Str. 5; 16.01.: Martha<br />

Suppe, Lessingstr. 36.<br />

Stadtseniorenrat e.V. <strong>Emmendingen</strong><br />

Neues Rathaus, Zi. 104, 1. OG<br />

Sprechzeiten: Dienstag, 10:00 h <strong>–</strong> 11:30 h<br />

und nach Vereinbarung<br />

Tel. 07641/452-385<br />

Kontakt: Sigrid Stegle, Vorsitzende<br />

Tel. 07641/9622924<br />

Sigrid Klapper, Stellv. Vorsitzende<br />

Tel. 07641/51922<br />

E-Mail: stadtseniorenrat-emmendingen@gmx.de<br />

Postanschrift: Stadtseniorenrat, Meerweinstr. 11,<br />

79312 <strong>Emmendingen</strong><br />

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