Vorlage für Landtagskanzlei - Land Salzburg
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Die von Frau Dr. Resmann über ein Dachverbandsvorstandsmitglied ausgesprochene Gesprächseinladung<br />
an den Vorsitzenden und an den Geschäftsführer ist seit vier Wochen unbeantwortet.<br />
Die 34-jährige Tätigkeit mit unzähligen Projektermöglichungen der Kulturellen Sonderprojekte<br />
kann dem Dachverband der <strong>Salzburg</strong>er Kulturstätten eigentlich nicht entgangen sein.<br />
Zur Kritik, dass es keine Homepage und keine Offenlegung der ausgezahlten Gelder gibt, ist zu<br />
sagen, dass Frau Dr. Resmann bereits eine Homepage veröffentlicht hat, aus der das Leitbild,<br />
die Projektkriterien, die Arbeitsschwerpunkte, Aktuelles und das Team dargestellt werden. Die<br />
Mitveranstalter- und Mitherausgeberbeiträge werden – wie alle anderen Förderungen auch –<br />
auf der Kulturseite des <strong>Land</strong>es veröffentlicht, auch darauf wird auf der Homepage hingewiesen.<br />
Zu Frage 3: Nach welchen Richtlinien wurden die Gelder der Kulturellen Sonderprojekte vergeben?<br />
Die Kulturellen Sonderprojekte sind seit Gründung ein Kuratoren- und Mentoren-Modell, sie<br />
vergeben Kooperationsbeiträge, die im Sinne der Kulturellen Sonderprojekte sind: "Altes, Vergessenes,<br />
Verschüttetes und Verdrängtes entdecken und bewusst machen, in gleicher Weise<br />
Talenten und Innovationen eine Chance geben."<br />
Frage 4: Wenn nach Aussagen von Alfred Winter die vergebenen Gelder keine Subventionen<br />
gewesen sind, was waren sie dann und warum scheinen sie nicht im Subventionsbericht des<br />
<strong>Land</strong>es auf?<br />
Das Budget der Kulturellen Sonderprojekte ist – abgesehen von Stefan Zweig – "Sachausgaben<br />
Ermessen" (siehe <strong>Land</strong>esvoranschlag bzw Rechnungsabschluss). Im Subventionsbericht<br />
scheinen grundsätzlich nur die Förderausgaben auf, "Sachausgaben Ermessen" werden dort<br />
nicht angeführt.<br />
Zu Frage 5: Warum wurden keine Verwendungsnachweise kontrolliert, und wusste die zuständige<br />
Abteilungsleiterin bzw das Ressort darüber Bescheid?<br />
Bei "Sachausgaben Ermessen" gilt die Gesamtprojektkostenaufstellung bzw die Rechnung als<br />
Verwendungsnachweis. Dieses Procedere ist mit der Finanzabteilung abgesprochen und den<br />
zuständigen Stellen bekannt.<br />
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