04.12.2012 Aufrufe

Vorlage für Landtagskanzlei - Land Salzburg

Vorlage für Landtagskanzlei - Land Salzburg

Vorlage für Landtagskanzlei - Land Salzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die von Frau Dr. Resmann über ein Dachverbandsvorstandsmitglied ausgesprochene Gesprächseinladung<br />

an den Vorsitzenden und an den Geschäftsführer ist seit vier Wochen unbeantwortet.<br />

Die 34-jährige Tätigkeit mit unzähligen Projektermöglichungen der Kulturellen Sonderprojekte<br />

kann dem Dachverband der <strong>Salzburg</strong>er Kulturstätten eigentlich nicht entgangen sein.<br />

Zur Kritik, dass es keine Homepage und keine Offenlegung der ausgezahlten Gelder gibt, ist zu<br />

sagen, dass Frau Dr. Resmann bereits eine Homepage veröffentlicht hat, aus der das Leitbild,<br />

die Projektkriterien, die Arbeitsschwerpunkte, Aktuelles und das Team dargestellt werden. Die<br />

Mitveranstalter- und Mitherausgeberbeiträge werden – wie alle anderen Förderungen auch –<br />

auf der Kulturseite des <strong>Land</strong>es veröffentlicht, auch darauf wird auf der Homepage hingewiesen.<br />

Zu Frage 3: Nach welchen Richtlinien wurden die Gelder der Kulturellen Sonderprojekte vergeben?<br />

Die Kulturellen Sonderprojekte sind seit Gründung ein Kuratoren- und Mentoren-Modell, sie<br />

vergeben Kooperationsbeiträge, die im Sinne der Kulturellen Sonderprojekte sind: "Altes, Vergessenes,<br />

Verschüttetes und Verdrängtes entdecken und bewusst machen, in gleicher Weise<br />

Talenten und Innovationen eine Chance geben."<br />

Frage 4: Wenn nach Aussagen von Alfred Winter die vergebenen Gelder keine Subventionen<br />

gewesen sind, was waren sie dann und warum scheinen sie nicht im Subventionsbericht des<br />

<strong>Land</strong>es auf?<br />

Das Budget der Kulturellen Sonderprojekte ist – abgesehen von Stefan Zweig – "Sachausgaben<br />

Ermessen" (siehe <strong>Land</strong>esvoranschlag bzw Rechnungsabschluss). Im Subventionsbericht<br />

scheinen grundsätzlich nur die Förderausgaben auf, "Sachausgaben Ermessen" werden dort<br />

nicht angeführt.<br />

Zu Frage 5: Warum wurden keine Verwendungsnachweise kontrolliert, und wusste die zuständige<br />

Abteilungsleiterin bzw das Ressort darüber Bescheid?<br />

Bei "Sachausgaben Ermessen" gilt die Gesamtprojektkostenaufstellung bzw die Rechnung als<br />

Verwendungsnachweis. Dieses Procedere ist mit der Finanzabteilung abgesprochen und den<br />

zuständigen Stellen bekannt.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!