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Pressegespräch 09.11.2012 Haus & Grund Stuttgart

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<strong>Pressegespräch</strong> <strong>09.11.2012</strong><br />

1. Stadt muss die Anstrengungen zur Erhaltung und Gewinnung von Arbeitsplätzen im<br />

Gewerbeflächenmanagement steigern und einen Maßnahmenkatalog zur Sicherung und<br />

Attraktivität des Wirtschaftsstandorts erstellen.<br />

Nachdem sich die Nachrichten über den Abzug größerer Firmen aus <strong>Stuttgart</strong> häufen,<br />

fordert <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong> mehr Engagement der Stadt, diese in <strong>Stuttgart</strong> zu halten<br />

und ein aktiveres Gewerbeflächenmanagement zu betreiben.<br />

a) <strong>Stuttgart</strong> musste es in den vergangenen Jahren wiederholt hinnehmen, dass namhafte<br />

Traditionsunternehmen - wie jüngst Ernst & Young, Thales, der Buchgroßhändler KNV<br />

und Hahn und Kolb – ihren Firmensitz in das Umland beziehungsweise außerhalb von<br />

Baden-Württemberg verlagern. <strong>Grund</strong> ist vor allem, dass die Stadt keine geeigneten<br />

Flächen für eine weitere Expansion der Unternehmen zur Verfügung hat.<br />

<strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

<strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und<br />

<strong>Grund</strong>besitzerverein e.V.<br />

Gerokstraße 3<br />

70188 <strong>Stuttgart</strong><br />

Telefon: 0711/210 48-0<br />

Telefax: 0711/210 48-68<br />

verein@hausundgrund-stuttgart.de<br />

www.hausundgrund-stuttgart.de<br />

Unser Zeichen: 1/BR<br />

Ansprechpartner: GF Wecker<br />

Durchwahl: 0711/210 48-22<br />

Datum: 19.03.2012<br />

„Nicht nur für Wohnen, auch für das Gewerbe braucht es in unserer Stadt Platz“,<br />

betont der Vorsitzende von <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong>, Dr. Klaus Lang. Schließlich hänge<br />

Qualität und Wert der Immobilien in der Stadt und die Attraktivität des<br />

Wirtschaftsstandorts von der Stärke der Wirtschaft und dem Maß der Beschäftigung<br />

ab. „Arbeitsplätze sind die <strong>Grund</strong>lage für unseren Wohlstand. Ein Wegzug von<br />

Unternehmen bedeutet den Verlust von Arbeitsplätzen und den Verlust von<br />

Vorsitzender: Dr. Klaus Lang Bankverbindungen:<br />

Geschäftsführer: Ulrich Wecker BW-Bank (BLZ 600 501 01)<br />

USt-IdNr.: DE147849711 Konto Nr. 2 102 449<br />

Vereinsregister AG <strong>Stuttgart</strong> VR 2246 <strong>Stuttgart</strong>er Volksbank (BLZ 600 901 00)<br />

Konto Nr. 213 591 006<br />

Mitglied der Eigentümerschutz-Gemeinschaft<br />

<strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> Württemberg, Parkplätze beim Bürohaus<br />

Landesverband Württembergischer Stadtbahn U15 sowie Bus Linie 42<br />

<strong>Haus</strong>-, Wohnungs- und <strong>Grund</strong>eigentümer e.V. bis Haltestelle "Heidehofstraße"


Gewerbesteuereinnahmen. Deshalb müssen die Anstrengungen verstärkt werden, dass<br />

erfolgreiche Unternehmen, die expandieren wollen, weiterhin in <strong>Stuttgart</strong> bleiben<br />

können.“<br />

Es sei zwar richtig, dass der Flächenverbrauch seine Grenzen hat, aber insbesondere im<br />

Zusammenhang mit bestehenden Gewerbegebieten gebe es durchaus Potenziale.<br />

„Diese werden bisher aber nicht ausreichend genutzt“, so der Vorsitzende des<br />

<strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und <strong>Grund</strong>besitzervereins weiter.<br />

„Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) <strong>Stuttgart</strong> sieht explizit keine neuen<br />

Gewerbegebiete vor, obwohl es beispielsweise in Weilimdorf oder im Fasanenhof Ost,<br />

beides Gebiete in sehr verkehrsgünstiger Lage, durchaus möglich wäre, solche<br />

auszuweisen“, ergänzt Geschäftsführer Ulrich Wecker, „und zwar ohne dass Natur,<br />

Naherholung und Stadtgrün beeinträchtigt wären“.<br />

Die so genannte „Zeitstufenliste Gewerbe“ die die Stadt 2010 erstmals vorgelegt hat<br />

und alle zwei Jahre fortschreiben will, weise immerhin 242 geeignete Flächen aus,<br />

darunter 49, die als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und über einen Hektar groß<br />

sind. „Angesichts dessen erscheint es wenig ambitioniert, wenn die Stadt den<br />

geringen Gewerbeflächenanteil in städtischem Eigentum beklagt und wichtige<br />

Unternehmen mehr oder weniger achselzuckend davonziehen lässt.“<br />

b) Vor allem gelte es, den Bedarf der ansässigen Unternehmen frühzeitiger in den Blick<br />

zu nehmen und eine Art Frühwarnsystem zu entwickeln, um Fälle auszumachen, in<br />

denen <strong>Stuttgart</strong>er Firmen, was die Flächen oder Rahmenbedingungen betrifft, an ihre<br />

Grenzen zu stoßen beginnen. „Die Stadt muss eine aktive Rolle einnehmen, in solchen<br />

Fällen Kontakt aufnehmen und kurzfristig entsprechende Lösungsvorschläge machen<br />

können“, so Wecker weiter. Außerdem sei es so möglich, frei werdende Flächen<br />

schneller zu vermarkten und dabei Erweiterungs- oder Verlagerungswünsche<br />

vorhandener Firmen besonders zu berücksichtigen.<br />

c) Notwendig sei zudem eine aktivere Neuansiedlungspolitik: „Wünschenswert ist eine<br />

Prioritätenliste, aus welchen Bereichen, wie zum Beispiel Existenzgründer, Hightech<br />

oder neue Technologien, eine Neuansiedlung von Firmen in der Stadt gewünscht ist.<br />

Auf entsprechende Unternehmen sollte die städtische Wirtschaftsförderung dann aktiv<br />

zugehen“, so Dr. Klaus Lang.<br />

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d) Schließlich müsse die Stadt in den Stadtbezirken ein aktiveres Flächenmanagement für<br />

Kleingewerbe und Handwerker betreiben und ein ausreichendes Angebot an<br />

dezentralen Flächen vorhalten. Hierzu gehöre auch, dass sich die Stadt aktiver<br />

einbringt, um die Versorgung mit täglichem Bedarf dezentral in den Stadtteilen zu<br />

gewährleisten.<br />

e) „Darüber hinaus wären auch interkommunale Gewerbegebiete, die zusammen mit<br />

den Nachbargemeinden über die Markungsgrenzen hinweg entwickelt werden<br />

können, mit mehr Engagement anzugehen. „Stadt und Nachbargemeinden würden<br />

gleichermaßen profitieren und die regionale Zusammenarbeit gestärkt. Das ist<br />

zukunftsträchtig und auf jeden Fall besser, als das Unternehmen vollständig aus der<br />

Region zu verlieren“, so Dr. Klaus Lang. Neben dem Gebiet Echterdingen-Ost gebe es<br />

aber derzeit diesbezüglich keine weiteren Planungen, und dieses liege<br />

bekanntermaßen auf Eis. Geschäftsführer Wecker: „Die Stadt sollte daher auf den<br />

Regionalverband einwirken, weitere Flächen auf <strong>Stuttgart</strong>er und unmittelbar<br />

angrenzender Gemarkung auszuweisen.“<br />

2. <strong>Grund</strong>buch muss in <strong>Stuttgart</strong> bleiben<br />

<strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong>: <strong>Grund</strong>buchamt muss in <strong>Stuttgart</strong> bleiben<br />

Stadt soll sich beim Land für guten Bürgerservice einsetzen<br />

<strong>Haus</strong>besitzerorganisation wendet sich an Landesregierung und fordert Stadt zur<br />

Unterstützung auf.<br />

Geht es nach der Landesregierung, wird das <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Grund</strong>buchamt demnächst<br />

aufgelöst. Bürger, die Einsicht in die <strong>Grund</strong>akten nehmen wollen, müssen dafür dann<br />

weite Wege und höhere Kosten in Kauf nehmen. <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong> fordert, dass<br />

es weiterhin eine Stelle zur Einsichtnahme vor Ort in der Landeshauptstadt geben muss.<br />

Das „Gesetz zur Reform des Notariats- und <strong>Grund</strong>buchwesens in Baden-Württemberg“<br />

ist im Sommer 2010 in Kraft getreten. Es sieht vor, die bisherigen Bezirksnotariate als<br />

staatliche <strong>Grund</strong>buchämter aufzuheben und die Verwahrung der <strong>Grund</strong>bücher und der<br />

dazugehörigen <strong>Grund</strong>akten an „grundbuchführende Amtsgerichte“ zu geben.<br />

Entsprechend einer im Juli des vergangenen Jahres erlassenen Verordnung zur<br />

Umsetzung dieses Gesetzes ist für die Landeshauptstadt kein derartiges Amtsgericht<br />

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vorgesehen und müssten die <strong>Stuttgart</strong>er künftig entweder nach Waiblingen (für den<br />

Amtsgerichtsbezirk Bad Cannstatt) oder Böblingen (für den Amtsgerichtsbezirk<br />

<strong>Stuttgart</strong>) fahren, wenn sie Einsicht in die <strong>Grund</strong>akten nehmen wollen.<br />

„Dass es – im Gegensatz zu Mannheim, Heilbronn und Ulm – in der mit Abstand<br />

größten Stadt im Land keine Stelle mehr geben soll, in der die Bürger Einsicht in die<br />

<strong>Grund</strong>akten nehmen können, kommt schon einem Schildbürgerstreich nahe“, sagt Dr.<br />

Klaus Lang, Vorsitzender von <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong>. „Will sich beispielsweise ein<br />

Käufer, der vor dem Kauf einer Immobilie steht, vorab informieren, hat er künftig einen<br />

erheblich höheren Aufwand und muss zeitliche Verzögerungen in Kauf nehmen.“<br />

Deshalb erwartet die Vereinsführung, die sich mit diesem Anliegen brieflich an die<br />

Landesregierung gewandt hat, eine Rücknahme der beabsichtigten Verlagerung. In<br />

gleicher Weise sind der Gemeinderat und die Stadtverwaltung aufgefordert, dieses<br />

Anliegen nachhaltig zu unterstützen.<br />

„Bürgernähe, wie sie von der grün-roten Landesregierung tagtäglich gepredigt wird,<br />

sieht anders aus“, so der Vorsitzende des <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und <strong>Grund</strong>besitzervereins<br />

weiter. „Kurze Wege sind das Gebot der Stunde – auch unter Umweltgesichtspunkten.<br />

Dem kann sich die Landesregierung nicht verschließen“, so Dr. Lang weiter.<br />

„Die <strong>Grund</strong>bücher sind zwar mittlerweile nahezu vollständig elektronisch erfasst und<br />

<strong>Grund</strong>buchblätter können postalisch angefordert werden“, sagt Geschäftsführer Ulrich<br />

Wecker. „Geht es allerdings um die Einsichtnahme in <strong>Grund</strong>akten – und das ist nicht<br />

selten der Fall – liegen diese weder in digitaler Form vor noch ist die Einsichtnahme ohne<br />

Gang auf das Amt oder Einschaltung eines Notars möglich.“ Und auch für einen Notar<br />

bedeute die Aufbewahrung außerhalb <strong>Stuttgart</strong>s einen erheblich höheren Zeit- und<br />

Arbeitsaufwand. Neben ihnen und den Immobilieneigentümern seien auch Anwälte,<br />

Erbengemeinschaften, Kaufinteressierte und der Gutachterausschuss von der<br />

Neuregelung betroffen.<br />

<strong>Grund</strong>akten müssten zum Beispiel zu Rate gezogen werden, wenn es um die<br />

Nachvollziehbarkeit von Wege- oder Überleitungsrechten geht. Besonders wären<br />

Besitzer von Eigentumswohnungen und WEG-Verwaltungen betroffen, da hier häufig<br />

Teilungserklärung und Aufteilungsplan benötigt werden, welche sich nur aus diesen<br />

Akten entnehmen lassen. Auch Details einer <strong>Grund</strong>schuld oder von Über- und<br />

Unterfahrungsrechten seien nur auf diesem Wege zu erfahren. Ulrich Wecker erläutert<br />

dies am Beispiel Wegerechte. „Im <strong>Grund</strong>buch ist zwar ein Wegerecht eingetragen. Aus<br />

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diesem Eintrag ist aber nicht ersichtlich, wo das Wegerecht verläuft, für wen und für<br />

was es gilt und wie die Unterhaltsfragen geregelt sind.“<br />

Auch für Firmen und Unternehmen sei diese Neuregelung von Nachteil, betont Wecker:<br />

„Die kurzfristige Bearbeitung von Vorgängen kann für Bauträger und<br />

Wohnungsunternehmen, die über die <strong>Grund</strong>bücher hinaus Einsicht in die <strong>Grund</strong>akten<br />

nehmen müssen, von erheblicher Bedeutung sein. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass<br />

ausgerechnet <strong>Stuttgart</strong>, wo die Zahl solcher Unternehmen höher ist als anderswo im<br />

Land, über keine solche Stelle mehr verfügt.“ In allen anderen Bundesländern sei es<br />

üblich, dass die Amtsgerichte jeweils auch <strong>Grund</strong>buchämter seien. Deshalb wäre es<br />

besser, auch in Baden-Württemberg künftig alle Amtsgerichte mit dieser Aufgabe zu<br />

betrauen.<br />

Der Vorsitzende des <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und <strong>Grund</strong>besitzervereins stellt klar, dass er sich<br />

einer Zentralisierung zwar nicht verschließen wolle. „Sicherlich muss es nicht sein, dass<br />

in <strong>Stuttgart</strong>, wie es zurzeit der Fall ist, die <strong>Grund</strong>akten an 15 im Stadtbezirk verteilte<br />

<strong>Grund</strong>buchämter geführt werden. Schon hierdurch können Kosten gespart und<br />

Verwaltungsabläufe gestrafft werden. Es kann aber nicht angehen, dass es in ganz<br />

<strong>Stuttgart</strong> keine einzige Stelle mehr geben soll, wo dies möglich ist.“ Im Interesse der<br />

Bürger seien schlanke Strukturen, spezialisierte Abläufe, eine gute Ausstattung und<br />

kurze Wege- und Wartezeiten. Dazu gehöre ebenso die feste Anlaufstelle vor Ort.<br />

„Wir fordern daher die grün-rote Landesregierung auf, zumindest ein zentralisiertes<br />

<strong>Grund</strong>buchamt vor Ort in <strong>Stuttgart</strong> zu belassen beziehungsweise einem der beiden<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Amtsgerichte die bisherige Aufgabe des <strong>Grund</strong>buchamtes zu übertragen.“,<br />

so Vorsitzender Dr. Klaus Lang. „Dieses erfordert auch keine Gesetzesänderung,<br />

sondern kann durch das Justizministerium mittels Änderung der Verwaltungsvorschrift<br />

angeordnet werden.“ Schließlich sei die Auflösung des <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Grund</strong>buchamts und<br />

die Übertragung an die Amtsgerichte in Waiblingen beziehungsweise Böblingen derzeit<br />

noch gar nicht endgültig verfügt. „Noch ist also Zeit, dass sich die Landesregierung eines<br />

Besseren besinnt und <strong>Stuttgart</strong> eine „grundbuchführende Stelle“ behält. Bürgernähe<br />

zeigt sich schließlich nicht in Worten, sondern in Taten“, so Dr. Klaus Lang<br />

abschließend.<br />

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