Pressegespräch 09.11.2012 Haus & Grund Stuttgart
Pressegespräch 09.11.2012 Haus & Grund Stuttgart
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<strong>Pressegespräch</strong> <strong>09.11.2012</strong><br />
1. Stadt muss die Anstrengungen zur Erhaltung und Gewinnung von Arbeitsplätzen im<br />
Gewerbeflächenmanagement steigern und einen Maßnahmenkatalog zur Sicherung und<br />
Attraktivität des Wirtschaftsstandorts erstellen.<br />
Nachdem sich die Nachrichten über den Abzug größerer Firmen aus <strong>Stuttgart</strong> häufen,<br />
fordert <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong> mehr Engagement der Stadt, diese in <strong>Stuttgart</strong> zu halten<br />
und ein aktiveres Gewerbeflächenmanagement zu betreiben.<br />
a) <strong>Stuttgart</strong> musste es in den vergangenen Jahren wiederholt hinnehmen, dass namhafte<br />
Traditionsunternehmen - wie jüngst Ernst & Young, Thales, der Buchgroßhändler KNV<br />
und Hahn und Kolb – ihren Firmensitz in das Umland beziehungsweise außerhalb von<br />
Baden-Württemberg verlagern. <strong>Grund</strong> ist vor allem, dass die Stadt keine geeigneten<br />
Flächen für eine weitere Expansion der Unternehmen zur Verfügung hat.<br />
<strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />
<strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und<br />
<strong>Grund</strong>besitzerverein e.V.<br />
Gerokstraße 3<br />
70188 <strong>Stuttgart</strong><br />
Telefon: 0711/210 48-0<br />
Telefax: 0711/210 48-68<br />
verein@hausundgrund-stuttgart.de<br />
www.hausundgrund-stuttgart.de<br />
Unser Zeichen: 1/BR<br />
Ansprechpartner: GF Wecker<br />
Durchwahl: 0711/210 48-22<br />
Datum: 19.03.2012<br />
„Nicht nur für Wohnen, auch für das Gewerbe braucht es in unserer Stadt Platz“,<br />
betont der Vorsitzende von <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong>, Dr. Klaus Lang. Schließlich hänge<br />
Qualität und Wert der Immobilien in der Stadt und die Attraktivität des<br />
Wirtschaftsstandorts von der Stärke der Wirtschaft und dem Maß der Beschäftigung<br />
ab. „Arbeitsplätze sind die <strong>Grund</strong>lage für unseren Wohlstand. Ein Wegzug von<br />
Unternehmen bedeutet den Verlust von Arbeitsplätzen und den Verlust von<br />
Vorsitzender: Dr. Klaus Lang Bankverbindungen:<br />
Geschäftsführer: Ulrich Wecker BW-Bank (BLZ 600 501 01)<br />
USt-IdNr.: DE147849711 Konto Nr. 2 102 449<br />
Vereinsregister AG <strong>Stuttgart</strong> VR 2246 <strong>Stuttgart</strong>er Volksbank (BLZ 600 901 00)<br />
Konto Nr. 213 591 006<br />
Mitglied der Eigentümerschutz-Gemeinschaft<br />
<strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> Württemberg, Parkplätze beim Bürohaus<br />
Landesverband Württembergischer Stadtbahn U15 sowie Bus Linie 42<br />
<strong>Haus</strong>-, Wohnungs- und <strong>Grund</strong>eigentümer e.V. bis Haltestelle "Heidehofstraße"
Gewerbesteuereinnahmen. Deshalb müssen die Anstrengungen verstärkt werden, dass<br />
erfolgreiche Unternehmen, die expandieren wollen, weiterhin in <strong>Stuttgart</strong> bleiben<br />
können.“<br />
Es sei zwar richtig, dass der Flächenverbrauch seine Grenzen hat, aber insbesondere im<br />
Zusammenhang mit bestehenden Gewerbegebieten gebe es durchaus Potenziale.<br />
„Diese werden bisher aber nicht ausreichend genutzt“, so der Vorsitzende des<br />
<strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und <strong>Grund</strong>besitzervereins weiter.<br />
„Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) <strong>Stuttgart</strong> sieht explizit keine neuen<br />
Gewerbegebiete vor, obwohl es beispielsweise in Weilimdorf oder im Fasanenhof Ost,<br />
beides Gebiete in sehr verkehrsgünstiger Lage, durchaus möglich wäre, solche<br />
auszuweisen“, ergänzt Geschäftsführer Ulrich Wecker, „und zwar ohne dass Natur,<br />
Naherholung und Stadtgrün beeinträchtigt wären“.<br />
Die so genannte „Zeitstufenliste Gewerbe“ die die Stadt 2010 erstmals vorgelegt hat<br />
und alle zwei Jahre fortschreiben will, weise immerhin 242 geeignete Flächen aus,<br />
darunter 49, die als gewerbliche Baufläche ausgewiesen und über einen Hektar groß<br />
sind. „Angesichts dessen erscheint es wenig ambitioniert, wenn die Stadt den<br />
geringen Gewerbeflächenanteil in städtischem Eigentum beklagt und wichtige<br />
Unternehmen mehr oder weniger achselzuckend davonziehen lässt.“<br />
b) Vor allem gelte es, den Bedarf der ansässigen Unternehmen frühzeitiger in den Blick<br />
zu nehmen und eine Art Frühwarnsystem zu entwickeln, um Fälle auszumachen, in<br />
denen <strong>Stuttgart</strong>er Firmen, was die Flächen oder Rahmenbedingungen betrifft, an ihre<br />
Grenzen zu stoßen beginnen. „Die Stadt muss eine aktive Rolle einnehmen, in solchen<br />
Fällen Kontakt aufnehmen und kurzfristig entsprechende Lösungsvorschläge machen<br />
können“, so Wecker weiter. Außerdem sei es so möglich, frei werdende Flächen<br />
schneller zu vermarkten und dabei Erweiterungs- oder Verlagerungswünsche<br />
vorhandener Firmen besonders zu berücksichtigen.<br />
c) Notwendig sei zudem eine aktivere Neuansiedlungspolitik: „Wünschenswert ist eine<br />
Prioritätenliste, aus welchen Bereichen, wie zum Beispiel Existenzgründer, Hightech<br />
oder neue Technologien, eine Neuansiedlung von Firmen in der Stadt gewünscht ist.<br />
Auf entsprechende Unternehmen sollte die städtische Wirtschaftsförderung dann aktiv<br />
zugehen“, so Dr. Klaus Lang.<br />
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d) Schließlich müsse die Stadt in den Stadtbezirken ein aktiveres Flächenmanagement für<br />
Kleingewerbe und Handwerker betreiben und ein ausreichendes Angebot an<br />
dezentralen Flächen vorhalten. Hierzu gehöre auch, dass sich die Stadt aktiver<br />
einbringt, um die Versorgung mit täglichem Bedarf dezentral in den Stadtteilen zu<br />
gewährleisten.<br />
e) „Darüber hinaus wären auch interkommunale Gewerbegebiete, die zusammen mit<br />
den Nachbargemeinden über die Markungsgrenzen hinweg entwickelt werden<br />
können, mit mehr Engagement anzugehen. „Stadt und Nachbargemeinden würden<br />
gleichermaßen profitieren und die regionale Zusammenarbeit gestärkt. Das ist<br />
zukunftsträchtig und auf jeden Fall besser, als das Unternehmen vollständig aus der<br />
Region zu verlieren“, so Dr. Klaus Lang. Neben dem Gebiet Echterdingen-Ost gebe es<br />
aber derzeit diesbezüglich keine weiteren Planungen, und dieses liege<br />
bekanntermaßen auf Eis. Geschäftsführer Wecker: „Die Stadt sollte daher auf den<br />
Regionalverband einwirken, weitere Flächen auf <strong>Stuttgart</strong>er und unmittelbar<br />
angrenzender Gemarkung auszuweisen.“<br />
2. <strong>Grund</strong>buch muss in <strong>Stuttgart</strong> bleiben<br />
<strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong>: <strong>Grund</strong>buchamt muss in <strong>Stuttgart</strong> bleiben<br />
Stadt soll sich beim Land für guten Bürgerservice einsetzen<br />
<strong>Haus</strong>besitzerorganisation wendet sich an Landesregierung und fordert Stadt zur<br />
Unterstützung auf.<br />
Geht es nach der Landesregierung, wird das <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Grund</strong>buchamt demnächst<br />
aufgelöst. Bürger, die Einsicht in die <strong>Grund</strong>akten nehmen wollen, müssen dafür dann<br />
weite Wege und höhere Kosten in Kauf nehmen. <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong> fordert, dass<br />
es weiterhin eine Stelle zur Einsichtnahme vor Ort in der Landeshauptstadt geben muss.<br />
Das „Gesetz zur Reform des Notariats- und <strong>Grund</strong>buchwesens in Baden-Württemberg“<br />
ist im Sommer 2010 in Kraft getreten. Es sieht vor, die bisherigen Bezirksnotariate als<br />
staatliche <strong>Grund</strong>buchämter aufzuheben und die Verwahrung der <strong>Grund</strong>bücher und der<br />
dazugehörigen <strong>Grund</strong>akten an „grundbuchführende Amtsgerichte“ zu geben.<br />
Entsprechend einer im Juli des vergangenen Jahres erlassenen Verordnung zur<br />
Umsetzung dieses Gesetzes ist für die Landeshauptstadt kein derartiges Amtsgericht<br />
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vorgesehen und müssten die <strong>Stuttgart</strong>er künftig entweder nach Waiblingen (für den<br />
Amtsgerichtsbezirk Bad Cannstatt) oder Böblingen (für den Amtsgerichtsbezirk<br />
<strong>Stuttgart</strong>) fahren, wenn sie Einsicht in die <strong>Grund</strong>akten nehmen wollen.<br />
„Dass es – im Gegensatz zu Mannheim, Heilbronn und Ulm – in der mit Abstand<br />
größten Stadt im Land keine Stelle mehr geben soll, in der die Bürger Einsicht in die<br />
<strong>Grund</strong>akten nehmen können, kommt schon einem Schildbürgerstreich nahe“, sagt Dr.<br />
Klaus Lang, Vorsitzender von <strong>Haus</strong> & <strong>Grund</strong> <strong>Stuttgart</strong>. „Will sich beispielsweise ein<br />
Käufer, der vor dem Kauf einer Immobilie steht, vorab informieren, hat er künftig einen<br />
erheblich höheren Aufwand und muss zeitliche Verzögerungen in Kauf nehmen.“<br />
Deshalb erwartet die Vereinsführung, die sich mit diesem Anliegen brieflich an die<br />
Landesregierung gewandt hat, eine Rücknahme der beabsichtigten Verlagerung. In<br />
gleicher Weise sind der Gemeinderat und die Stadtverwaltung aufgefordert, dieses<br />
Anliegen nachhaltig zu unterstützen.<br />
„Bürgernähe, wie sie von der grün-roten Landesregierung tagtäglich gepredigt wird,<br />
sieht anders aus“, so der Vorsitzende des <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und <strong>Grund</strong>besitzervereins<br />
weiter. „Kurze Wege sind das Gebot der Stunde – auch unter Umweltgesichtspunkten.<br />
Dem kann sich die Landesregierung nicht verschließen“, so Dr. Lang weiter.<br />
„Die <strong>Grund</strong>bücher sind zwar mittlerweile nahezu vollständig elektronisch erfasst und<br />
<strong>Grund</strong>buchblätter können postalisch angefordert werden“, sagt Geschäftsführer Ulrich<br />
Wecker. „Geht es allerdings um die Einsichtnahme in <strong>Grund</strong>akten – und das ist nicht<br />
selten der Fall – liegen diese weder in digitaler Form vor noch ist die Einsichtnahme ohne<br />
Gang auf das Amt oder Einschaltung eines Notars möglich.“ Und auch für einen Notar<br />
bedeute die Aufbewahrung außerhalb <strong>Stuttgart</strong>s einen erheblich höheren Zeit- und<br />
Arbeitsaufwand. Neben ihnen und den Immobilieneigentümern seien auch Anwälte,<br />
Erbengemeinschaften, Kaufinteressierte und der Gutachterausschuss von der<br />
Neuregelung betroffen.<br />
<strong>Grund</strong>akten müssten zum Beispiel zu Rate gezogen werden, wenn es um die<br />
Nachvollziehbarkeit von Wege- oder Überleitungsrechten geht. Besonders wären<br />
Besitzer von Eigentumswohnungen und WEG-Verwaltungen betroffen, da hier häufig<br />
Teilungserklärung und Aufteilungsplan benötigt werden, welche sich nur aus diesen<br />
Akten entnehmen lassen. Auch Details einer <strong>Grund</strong>schuld oder von Über- und<br />
Unterfahrungsrechten seien nur auf diesem Wege zu erfahren. Ulrich Wecker erläutert<br />
dies am Beispiel Wegerechte. „Im <strong>Grund</strong>buch ist zwar ein Wegerecht eingetragen. Aus<br />
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diesem Eintrag ist aber nicht ersichtlich, wo das Wegerecht verläuft, für wen und für<br />
was es gilt und wie die Unterhaltsfragen geregelt sind.“<br />
Auch für Firmen und Unternehmen sei diese Neuregelung von Nachteil, betont Wecker:<br />
„Die kurzfristige Bearbeitung von Vorgängen kann für Bauträger und<br />
Wohnungsunternehmen, die über die <strong>Grund</strong>bücher hinaus Einsicht in die <strong>Grund</strong>akten<br />
nehmen müssen, von erheblicher Bedeutung sein. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, dass<br />
ausgerechnet <strong>Stuttgart</strong>, wo die Zahl solcher Unternehmen höher ist als anderswo im<br />
Land, über keine solche Stelle mehr verfügt.“ In allen anderen Bundesländern sei es<br />
üblich, dass die Amtsgerichte jeweils auch <strong>Grund</strong>buchämter seien. Deshalb wäre es<br />
besser, auch in Baden-Württemberg künftig alle Amtsgerichte mit dieser Aufgabe zu<br />
betrauen.<br />
Der Vorsitzende des <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Haus</strong>- und <strong>Grund</strong>besitzervereins stellt klar, dass er sich<br />
einer Zentralisierung zwar nicht verschließen wolle. „Sicherlich muss es nicht sein, dass<br />
in <strong>Stuttgart</strong>, wie es zurzeit der Fall ist, die <strong>Grund</strong>akten an 15 im Stadtbezirk verteilte<br />
<strong>Grund</strong>buchämter geführt werden. Schon hierdurch können Kosten gespart und<br />
Verwaltungsabläufe gestrafft werden. Es kann aber nicht angehen, dass es in ganz<br />
<strong>Stuttgart</strong> keine einzige Stelle mehr geben soll, wo dies möglich ist.“ Im Interesse der<br />
Bürger seien schlanke Strukturen, spezialisierte Abläufe, eine gute Ausstattung und<br />
kurze Wege- und Wartezeiten. Dazu gehöre ebenso die feste Anlaufstelle vor Ort.<br />
„Wir fordern daher die grün-rote Landesregierung auf, zumindest ein zentralisiertes<br />
<strong>Grund</strong>buchamt vor Ort in <strong>Stuttgart</strong> zu belassen beziehungsweise einem der beiden<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Amtsgerichte die bisherige Aufgabe des <strong>Grund</strong>buchamtes zu übertragen.“,<br />
so Vorsitzender Dr. Klaus Lang. „Dieses erfordert auch keine Gesetzesänderung,<br />
sondern kann durch das Justizministerium mittels Änderung der Verwaltungsvorschrift<br />
angeordnet werden.“ Schließlich sei die Auflösung des <strong>Stuttgart</strong>er <strong>Grund</strong>buchamts und<br />
die Übertragung an die Amtsgerichte in Waiblingen beziehungsweise Böblingen derzeit<br />
noch gar nicht endgültig verfügt. „Noch ist also Zeit, dass sich die Landesregierung eines<br />
Besseren besinnt und <strong>Stuttgart</strong> eine „grundbuchführende Stelle“ behält. Bürgernähe<br />
zeigt sich schließlich nicht in Worten, sondern in Taten“, so Dr. Klaus Lang<br />
abschließend.<br />
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