Beihilfe - Verband der Lehrerinnen und Lehrer an ...
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- häusliche Pflege (ambul<strong>an</strong>ter Pflegedienst o<strong>der</strong> für selbst org<strong>an</strong>isierte Pflegehilfen (z.B.<br />
Ehegatte, Kin<strong>der</strong>),<br />
- teilstationäre Pflege (Tag- o<strong>der</strong> Nachtpflege)<br />
- Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung,<br />
- vollstationäre Pflege<br />
- zusätzliche Betreuungsleistungen (z.B. bei geistigen Behin<strong>der</strong>ungen, seelischen<br />
Erkr<strong>an</strong>kungen, Demenz) – ggfs. auch ohne Anerkennung einer Pflegestufe,<br />
- Pflegehilfsmittel <strong>und</strong> Kosten für die Verbesserung des Wohnumfeldes<br />
Die <strong>Beihilfe</strong>festsetzungsstelle übernimmt die Feststellungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung. Diese stellt durch<br />
den „Medizinischen Dienst“ die Pflegebedürftigkeit <strong>und</strong> Pflegestufe fest. Zugleich überprüft sie auch<br />
Möglichkeiten <strong>der</strong> Rehabilitation sowie die Notwendigkeit <strong>der</strong> Versorgung mit Pflegehilfsmitteln <strong>und</strong><br />
technischer Hilfe.<br />
Bei dauern<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit muss die <strong>Beihilfe</strong> auf einem beson<strong>der</strong>en Antragsformular (P)<br />
be<strong>an</strong>tragt werden (bei <strong>der</strong> <strong>Beihilfe</strong>festsetzungsstelle <strong>an</strong>for<strong>der</strong>n).<br />
Achtung: Der vLw Die empfiehlt: zuständige Pflegeversicherung Die BVO hat einige entscheidet vom immer Pflegeversicherungsgesetz vorr<strong>an</strong>gig. abweichende<br />
Vorschriften. Lassen Sie sich nach Möglichkeit von Ihrer <strong>Beihilfe</strong>stelle beraten !<br />
WICHTIG:<br />
Wenn Sie mit <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Pflegekasse, beispielsweise <strong>der</strong> Einstufung in die Pflegestufe,<br />
nicht einverst<strong>an</strong>den sind, sollten Sie Wi<strong>der</strong>spruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat nach <strong>der</strong><br />
Zustellung des Bescheides. Der Wi<strong>der</strong>spruch erfolgt formlos, im Regelfall bedarf es keines<br />
juristischen Beist<strong>an</strong>des. In schwierigen Fällen sollten Sie sich – außer mit dem Hausarzt – durch einen<br />
Fach<strong>an</strong>walt für Sozialrecht beraten lassen (privater Rechtsschutz).<br />
25. stationäre <strong>und</strong> ambul<strong>an</strong>te Rehabilitationsmaßnahme (früher: S<strong>an</strong>atorium)<br />
Der Antrag auf eine stationäre Rehabilitation (Reha) bzw. ein S<strong>an</strong>atoriumsaufenthalt nach §6 BVO<br />
sollte so frühzeitig wie möglich vor Beginn <strong>der</strong> Maßnahme auf dem Dienstweg (Sichtvermerk des<br />
Schulleiters ist sinnvoll) mit einem entsprechenden Attest be<strong>an</strong>tragt werden.<br />
Der vLw empfiehlt: Aus Gründen des Datenschutzes sollte das Attest in einem verschlossenen<br />
Umschlag dem Antrag beigefügt werden.<br />
Der S<strong>an</strong>atoriumsaufenthalt soll i. d. R. g<strong>an</strong>z o<strong>der</strong> teilweise in den Schulferien durchgeführt werden<br />
(Ausnahme: Anschlussheilbeh<strong>an</strong>dlung). Bei <strong>der</strong> Terminierung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Einrichtung<br />
sollten Sie sich <strong>an</strong> den Feststellungen <strong>und</strong> Bewertungen des Amts – o<strong>der</strong> Vertrauensarztes orientieren,<br />
(z. B. das vom Arzt vorgeschlagene Haus in Bayern wird vom Amtsarzt abgelehnt <strong>und</strong> eine Reha in<br />
NRW vorgeschlagen).<br />
Der vLw empfiehlt: Gegen diesen Bescheid können Sie mit entsprechenden Argumenten<br />
Einspruch erheben, das kostet wie<strong>der</strong>um Zeit (!). Wenn Sie die Auflagen <strong>der</strong> <strong>Beihilfe</strong>stelle<br />
Bei nicht zwingenden beachten, medizinischen sind nur die Arztkosten Gründen muss sowie eine die Ausnahme ärztlich verordneten bezüglich des Beh<strong>an</strong>dlungen Termins be<strong>an</strong>tragt <strong>und</strong><br />
werden. Arzneien beihilfefähig.<br />
Bewilligungsbescheide verlieren immer nach 6 Monaten ihre Gültigkeit.<br />
Der S<strong>an</strong>atoriumsaufenthalt ist für 23 Kalen<strong>der</strong>tage (= 3 Wochen plus 1 An- <strong>und</strong> 1 Abreisetag)<br />
beihilfefähig (bei bescheinigter medizinischer Notwendigkeit auch länger).<br />
Eine Wie<strong>der</strong>holungsmaßnahme ist erst nach vier Jahren möglich – Ausnahmen nur aus zwingenden<br />
medizinischen Gründen.<br />
Der vLw empfiehlt: Die Notwendigkeit einer Verlängerung k<strong>an</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Stellungnahme des Amtsarztes bereits mit <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichen Anerkennung ausgesprochen<br />
werden o<strong>der</strong> auch aufgr<strong>und</strong> einer Notwendigkeitsbescheinigung des Reha-Arztes während<br />
<strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlung durch die <strong>Beihilfe</strong>stelle.<br />
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