30.07.2015 Aufrufe

Wasserreglement - Wasserversorgung Andwil-Arnegg

Wasserreglement - Wasserversorgung Andwil-Arnegg

Wasserreglement - Wasserversorgung Andwil-Arnegg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Art. 14 Löscheinrichtungen a) Vertrag mit politischer GemeindeErstellung, Erneuerung sowie Unterhalt und Benützung derLöscheinrichtungen der <strong>Wasserversorgung</strong> werden durch Vertrag mit derpolitischen Gemeinde geregelt.Art. 15 b) Private AnlagenDer Verwaltungsrat kann Privatanschlüsse für Feuerlöschzwecke, wieLöschposten und Hydranten, gestatten. Missbräuchliche Benutzung wirdbestraft.Im Brandfall stehen private Löscheinrichtungen der Oeffentlichkeit zurVerfügung.Art. 16 Hausanschlussleitungen a) BegriffAls Hausanschlussleitung gilt das Leitungsstück inkl. Schieber von derHauptleitung bis zum Wasserzähler innerhalb des Gebäudes.Art. 17 b) ErstellungDie Erstellung der Hausanschlussleitung obliegt der <strong>Wasserversorgung</strong>.Der Verwaltungsrat bestimmt die Art des Anschlusses an die Hauptleitung,den Standort des Schiebers, die Leitungsführung, das Rohrmaterial und -kaliber sowie die Verlegungstiefe. Er kann Schutzrohre unter befestigtenPlätzen vorschreiben. Bei nicht elektrisch leitenden Hausanschlussleitungensind Markierungsstreifen zu verlegen.Art. 18 c) KostentragungDie Kosten für die Erstellung der Hausanschlussleitung samt Einbau desAnschlussschiebers trägt der Liegenschaftseigentümer.Art. 19 d) Eigentum und UnterhaltHausanschlussleitungen stehen im Eigentum des Grundeigentümers undmüssen von diesen unterhalten werden. Sämtliche Arbeiten daran sind vorder Ausführung der Verwaltung zu melden.Art. 20 e) GruppenanschlüsseWeitere Wasserbezüger können an eine Hausanschlussleitungangeschlossen werden, soweit das Leistungsvermögen dieser Leitungausreicht.Die Wasserbezüger vergüten dem Ersteller der Leitung einen Anteil derErstellungskosten. Wenn Hausanschlussleitungen im Eigentum desGrundeigentümers sind, so steht ihm der Entscheid zu, ob er nach 15 Jahrenauf eine Beitragsleistung verzichten will.4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!