so - Holzkirchen
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07-08/2011 Holzkirchner Gemeindeblatt<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.<br />
26A für das Gebiet an der Kohlstattstraße,<br />
Meilerstraße, Schwarzrinnstraße<br />
und Am Hüllfeld;<br />
• öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.<br />
2 Baugesetzbuch (BauGB))<br />
Der Bauausschuss der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 17.02.2011<br />
beschlossen, den obigen Bebauungsplan<br />
aufzuheben.<br />
Begründung:<br />
Zur Deckung eines zusätzlich notwendigen<br />
Wohnbedarfs der Familie beantragen die<br />
Eigentümer eines im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 26A gelegenen Reiheneckhauses<br />
die Erweiterung des Gebäudes<br />
um einen Anbau.<br />
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für den Anbau zu schaffen, müsste<br />
der im Jahre 1984 aufgestellte Bebauungsplan<br />
geändert werden. Nach Auffassung der<br />
Verwaltung ist die antragsgegenständliche<br />
Erweiterung städtebaulich vertretbar, <strong>so</strong> dass<br />
der beantragten Änderung des Bebauungsplanes<br />
entsprochen werden könnte.<br />
Nachdem die bauliche Entwicklung in dem<br />
vom Bebauungsplan umfassten Gebiet<br />
mittlerweile weitgehend entsprechend den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes abgeschlossen<br />
ist, hat der Bebauungsplan seine<br />
originäre Aufgabe, die Vorbereitung und Leitung<br />
der baulichen und <strong>so</strong>nstigen Nutzung zu<br />
ordnen und zu entwickeln, erfüllt.<br />
Für das vorhandene Siedlungsgebiet bietet<br />
das Einfügungs- und Rücksichtnahmegebot<br />
des § 34 BauGB eine ausreichende Regelung<br />
für die weitere bauliche Nutzung. Weil städtebaulich<br />
nicht erwünschte Entwicklungen auf<br />
dieser Grundlage nicht zu erwarten sind erscheint<br />
es zweckmäßig, den Bebauungsplan<br />
aufzuheben.<br />
informationen<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 26A mit bestehender Bebauung<br />
Die vom Markt <strong>Holzkirchen</strong> – Bauamt/Verwaltung<br />
– ausgearbeitete Aufhebungssatzung<br />
in der Fassung vom 17.02.2011 mit Begründung<br />
und Umweltbericht liegt in der Zeit vom<br />
06.06.2011 bis 06.07.2011 in den Amtsräumen<br />
des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) öffentlich<br />
aus. Während der Auslegungsfrist<br />
können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über<br />
die Aufhebungssatzung unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />
nach § 47 Verwaltungsgericht<strong>so</strong>rdnung<br />
(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />
unzulässig ist, <strong>so</strong>weit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.