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so - Holzkirchen

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07-08/2011 Holzkirchner Gemeindeblatt<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.<br />

26A für das Gebiet an der Kohlstattstraße,<br />

Meilerstraße, Schwarzrinnstraße<br />

und Am Hüllfeld;<br />

• öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.<br />

2 Baugesetzbuch (BauGB))<br />

Der Bauausschuss der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

hat in seiner Sitzung am 17.02.2011<br />

beschlossen, den obigen Bebauungsplan<br />

aufzuheben.<br />

Begründung:<br />

Zur Deckung eines zusätzlich notwendigen<br />

Wohnbedarfs der Familie beantragen die<br />

Eigentümer eines im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 26A gelegenen Reiheneckhauses<br />

die Erweiterung des Gebäudes<br />

um einen Anbau.<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für den Anbau zu schaffen, müsste<br />

der im Jahre 1984 aufgestellte Bebauungsplan<br />

geändert werden. Nach Auffassung der<br />

Verwaltung ist die antragsgegenständliche<br />

Erweiterung städtebaulich vertretbar, <strong>so</strong> dass<br />

der beantragten Änderung des Bebauungsplanes<br />

entsprochen werden könnte.<br />

Nachdem die bauliche Entwicklung in dem<br />

vom Bebauungsplan umfassten Gebiet<br />

mittlerweile weitgehend entsprechend den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes abgeschlossen<br />

ist, hat der Bebauungsplan seine<br />

originäre Aufgabe, die Vorbereitung und Leitung<br />

der baulichen und <strong>so</strong>nstigen Nutzung zu<br />

ordnen und zu entwickeln, erfüllt.<br />

Für das vorhandene Siedlungsgebiet bietet<br />

das Einfügungs- und Rücksichtnahmegebot<br />

des § 34 BauGB eine ausreichende Regelung<br />

für die weitere bauliche Nutzung. Weil städtebaulich<br />

nicht erwünschte Entwicklungen auf<br />

dieser Grundlage nicht zu erwarten sind erscheint<br />

es zweckmäßig, den Bebauungsplan<br />

aufzuheben.<br />

informationen<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 26A mit bestehender Bebauung<br />

Die vom Markt <strong>Holzkirchen</strong> – Bauamt/Verwaltung<br />

– ausgearbeitete Aufhebungssatzung<br />

in der Fassung vom 17.02.2011 mit Begründung<br />

und Umweltbericht liegt in der Zeit vom<br />

06.06.2011 bis 06.07.2011 in den Amtsräumen<br />

des Bauamtes (Rathaus, 2. Stock) öffentlich<br />

aus. Während der Auslegungsfrist<br />

können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über<br />

die Aufhebungssatzung unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgericht<strong>so</strong>rdnung<br />

(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />

unzulässig ist, <strong>so</strong>weit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.

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