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Die einen spielen Klavier. Die anderen spielen ... - pcmedien

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16 Aus der Vorstandsarbeit<br />

Satzungsänderungen<br />

Bisherige Satzung:<br />

§7<br />

<strong>Die</strong> Organe des Verbandes sind:<br />

1. die Hauptversammlung<br />

2. der Vorstand<br />

§8<br />

In der Regel findet jedes Jahr eine ordentliche Hauptversammlung<br />

statt. Außerdem kann der Vorstand jederzeit eine außerordentliche<br />

Hauptversammlung einberufen.<br />

Er hat dies zu tun, wenn von einem Viertel der Mitglieder ein diesbezüglicher<br />

schriftlicher Antrag eingereicht wird. Sämtliche Hauptversammlungen<br />

sind spätestens 2 Wochen vorher unter Angabe der<br />

Tagesordnung allen Mitgliedern schriftlich anzuzeigen.<br />

Der Wirkungskreis der ordentlichen Hauptversammlung umfasst:<br />

1. Entgegennahme der satzungsgemäßen Berichte und Entlastung des<br />

Vorstandes.<br />

2. Wahl des Vorstandes nebst 2 Kassenprüfern nach Ablauf der Wahlperiode.<br />

3. Festsetzung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages.<br />

4. Verhandlung und Beschlussfassung über eingelaufene Anträge<br />

5. Sonstiges.<br />

Anträge zu einer Hauptversammlung müssen bei dem Vorstand spätestens<br />

1 Woche vorher schriftlich eingereicht werden. Mit<br />

Genehmigung des Vorstandes können jedoch auch später eingelaufene<br />

Anträge behandelt werden. Jede ordnungsgemäß einberufene<br />

Hauptversammlung ist beschlussfähig.<br />

<strong>Die</strong> Hauptversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.<br />

Beschlüsse über Ehrenmitgliedschaften, Satzungsänderungen oder<br />

über die Auflösung des Verbandes bedürfen einer Dreiviertel-Stimmenmehrheit.<br />

Stimmberechtigt sind nur persönlich anwesende, ordentliche, fördernde<br />

und Ehren-Mitglieder.<br />

Ein korporatives Mitglied hat nur 1 Stimme, die durch den persönlich<br />

anwesenden Vertretungsberechtigten abzugeben ist.<br />

... ...<br />

§10<br />

Der Verband kann nur durch Beschluß einer Hauptversammlung aufgelöst<br />

werden. Gleichzeitig hat die Versammlung über die Verwendung<br />

des Verbandsvermögens zu bestimmen.

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