Die einen spielen Klavier. Die anderen spielen ... - pcmedien
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18 Aus der Vorstandsarbeit<br />
Bisherige Satzung:<br />
§9<br />
Der Vorstand besteht aus<br />
1. dem 1. Vorsitzenden,<br />
2. dem 2. Vorsitzenden,<br />
3. dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied,<br />
4.-10. Den 7 Beisitzern<br />
<strong>Die</strong> Wahl des Vorstandes geschieht auf die Dauer von 3 Jahren; er<br />
bleibt bis zur Konstituierung seines Nachfolgers im Amt. Wiederwahl<br />
ist zulässig.<br />
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Vorstand<br />
aus, so ist dieser berechtigt, bis zur ordentlichen Hauptversammlung<br />
<strong>einen</strong> Ersatzmann zu wählen.<br />
<strong>Die</strong> Vorstandssitzungen werden in der Regel vom 1. Vorsitzenden einberufen.<br />
<strong>Die</strong>s hat innerhalb von 2 Wochen zu geschehen, wenn 3 Vorstandsmitglieder<br />
es beantragen.<br />
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 seiner Mitglieder<br />
anwesend sind.<br />
Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, sofern die<br />
Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
die Stimme des Vorsitzenden.<br />
Der 1. Vorsitzende hat den Verband in allen Angelegenheiten zu vertreten.<br />
Er beruft die Vorstandssitzungen ein und führt in ihnen und in<br />
den Hauptversammlungen den Vorsitz.<br />
Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden bei dessen Verhinderung.<br />
Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied, das Hauptgeschäftsführer<br />
sein kann, führt die Geschäfte des Verbandes und bildet mit dem Vorsitzenden<br />
den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Verband wird vertreten<br />
durch den 1. Vorsitzenden oder das Geschäftsführende Vorstandsmitglied,<br />
je allein vertretungsberechtigt, jedoch unterzeichnen<br />
sie die Protokolle der Hauptversammlungen und der Vorstandssitzungen<br />
gemeinsam.<br />
<strong>Die</strong> Beisitzer übernehmen bestimmte Aufgaben, die ihnen jeweils vom<br />
Vorstand übertragen werden.<br />
Der Vorstand kann Arbeitsausschüsse bilden, Vertrauensleute berufen,<br />
Sachberater hinzuziehen sowie <strong>einen</strong> Hauptgeschäftsführer oder sonstige<br />
besoldete Kräfte bestellen. Sämtliche Vorstandsmitglieder sind<br />
verpflichtet, über die Verhandlungen in den Vorstandssitzungen Stillschweigen<br />
zu bewahren