05.12.2012 Aufrufe

HAUPTSATZUNG der Stadt Oppenheim vom - Verbandsgemeinde ...

HAUPTSATZUNG der Stadt Oppenheim vom - Verbandsgemeinde ...

HAUPTSATZUNG der Stadt Oppenheim vom - Verbandsgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Beigeordnete, denen ein Geschäftsbereich übertragen worden ist, erhalten eine Aufwandsentschädigung.<br />

Diese beträgt<br />

für den 1. Beigeordneten 45 v.H.,<br />

für den 2. Beigeordneten 45 v.H.,<br />

für den 3. Beigeordneten 20 v.H.<br />

<strong>der</strong> Aufwandsentschädigung des <strong>Stadt</strong>bürgermeisters.<br />

(3) Ein ehrenamtlicher Beigeordneter, dem eine Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 o<strong>der</strong> 2<br />

nicht gewährt wird, erhält für die Teilnahme an Sitzungen <strong>der</strong> kommunalen Vertretungskörperschaft<br />

und ihrer Ausschüsse (§ 50 Abs. 5 GemO) die den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> kommunalen Vertretungskörperschaft,<br />

<strong>der</strong> Ausschüsse jeweils zustehende Aufwandsentschädigung. Eine Aufwandsentschädigung in<br />

gleicher Höhe wie für die Teilnahme an Sitzungen <strong>der</strong> kommunalen Vertretungskörperschaft erhält<br />

ein ehrenamtlicher Beigeordneter, dem eine Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 o<strong>der</strong> 2<br />

nicht gewährt wird, wenn er an Besprechungen nach § 50 Abs. 7 GemO, an Sitzungen nach § 59<br />

Abs. 1 GemO o<strong>der</strong> an Fraktionssitzungen teilnimmt.<br />

(4) Einem Beigeordneten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, <strong>der</strong> nicht Mitglied des Verbandsgemein<strong>der</strong>ats ist, jedoch in Vertretung<br />

des <strong>Stadt</strong>bürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemein<strong>der</strong>ats teilnimmt und dem eine Aufwandsentschädigung<br />

nach den Absätzen 1 o<strong>der</strong> 2 nicht gewährt wird, kann für die Teilnahme an diesen<br />

Sitzungen von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Wird eine Aufwandsentschädigung<br />

gewährt, darf sie je Sitzung ein Dreißigstel <strong>der</strong> für den <strong>Stadt</strong>bürgermeister festgesetzten<br />

Aufwandsentschädigung nicht übersteigen; sie beträgt jedoch mindestens 11,70 €uro. Die Sätze 1<br />

und 2 gelten entsprechend für Besprechungen nach § 69 Abs. 4 GemO.<br />

(5) Ehrenamtlichen Beigeordneten kann in den Fällen des § 50 Abs. 2 Satz 7 und Abs. 3 Satz 2 GemO,<br />

wenn die Vertretung keinen vollen Tag umfasst, eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt<br />

werden. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.<br />

(6) Die einem ehrenamtlichen Beigeordneten in seiner Eigenschaft als Mitglied <strong>der</strong> kommunalen Vertretungskörperschaft<br />

gewährte Aufwandsentschädigung ist auf die Aufwandsentschädigung nach den<br />

Absätzen 1 bis 5 anzurechnen.<br />

§ 11<br />

Entschädigung <strong>der</strong> Feldgeschworenen<br />

(1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge<br />

nach § 9 Abs. 2 <strong>der</strong> Feldgeschworenenordnung eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird<br />

und bei <strong>der</strong> die Zeit für Hin- und Rückweg zu berücksichtigen ist. Die Entschädigung wird in Höhe<br />

des Höchstsatzes je Stunde gewährt. Angefangene halbe Stunden sind mit <strong>der</strong> Hälfte zu entschädigen.<br />

(2) Werden die Sätze des § 12 Abs. 1 Feldgeschworenenordnung geän<strong>der</strong>t, än<strong>der</strong>t sich die Aufwandsentschädigung<br />

<strong>vom</strong> Zeitpunkt des Inkrafttretens <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsverordnung an entsprechend.<br />

§ 11a 10<br />

Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter<br />

Der Beauftragte für Bürgerangelegenheiten, Petitionen und Fragen <strong>der</strong> Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

sowie vergleichbarer Ehrenämter erhält eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt 400,00 €uro monatlich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!