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neue tvv mitglieder - TVV Neu Wulmstorf von 1920 eV

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Begründung:<br />

Der <strong>TVV</strong> <strong>Neu</strong> <strong>Wulmstorf</strong> ist als Verein<br />

dazu verpflichtet, Zahlungen sowohl<br />

an den Kreis- / Landessportverband<br />

zu entrichten, als auch Beiträge<br />

an die jeweiligen Fachverbände zu<br />

zahlen. Die Beitragsberechnung<br />

legt dabei die Anzahl der jeweilig<br />

gemeldeten Mitglieder zu Grunde<br />

und berechnet den Beitrag jährlich.<br />

Scheidet also ein Mitglied des <strong>TVV</strong><br />

<strong>Neu</strong> <strong>Wulmstorf</strong> bereits zum 30.06.<br />

eines Jahres aus, muss trotzdem der<br />

<strong>TVV</strong> <strong>Neu</strong> <strong>Wulmstorf</strong> den gesamten<br />

Jahresbetrag bezahlen. Zwischenzeitlich<br />

sind die Kosten in den jeweiligen<br />

Verbänden enorm gestiegen, so<br />

dass wir es uns als Verein nicht mehr<br />

leisten können und auch wollen,<br />

dieses für austretende Mitglieder zu<br />

finanzieren. Unter Berücksichtigung<br />

der überaus moderaten Beiträge<br />

halten wir ein Ende der Mitgliedschaft<br />

nur noch zum 31.12. für<br />

wünschenswert und empfehlen der<br />

Jahreshautpversammlung diesem<br />

zuzustimmen.<br />

Text heute<br />

§ 6 Ende der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft endet durch<br />

Austritt, Ausschluss oder Tod.<br />

Der Austritt erfolgt durch formlose<br />

schriftliche Erklärung an den geschäftsführenden<br />

Vorstand bzw. an<br />

die Geschäftsstelle. Der Austritt kann<br />

jeweils mit einer Kündigungsfrist <strong>von</strong><br />

1 Monat zum 30.6. und 31.12. eines<br />

Jahreshauptversammlung<br />

Form- und fristgerechter Antrag zur<br />

Jahreshauptversammlung am 27.4.2012<br />

Das Präsidium des <strong>TVV</strong> <strong>Neu</strong> <strong>Wulmstorf</strong> <strong>von</strong> <strong>1920</strong> e.V. wird auf der Jahreshauptversammlung<br />

des <strong>TVV</strong> <strong>Neu</strong> <strong>Wulmstorf</strong> am 27.4.2012 folgenden Antrag auf Änderung der<br />

Satzung stellen:<br />

„Die Möglichkeit des Austritts zum 30.06. eines jeden Jahres soll entfallen.“<br />

Komplett-<br />

Badsanierung<br />

Sanitärarbeiten<br />

Klempnerarbeiten<br />

www.mb-sanitaertechnik.de<br />

jeden Jahres erfolgen.<br />

Text neu<br />

§ 6 Ende der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft endet durch<br />

Austritt, Ausschluss oder Tod.<br />

Der Austritt erfolgt durch formlose<br />

schriftliche Erklärung an den<br />

geschäftsführenden Vorstand bzw.<br />

an die Geschäftsstelle. Der Austritt<br />

kann mit einer Kündigungsfrist <strong>von</strong><br />

1 Monat zum 31.12. eines jeden<br />

Jahres erfolgen.<br />

Das Präsidium<br />

des <strong>TVV</strong> <strong>Neu</strong> <strong>Wulmstorf</strong><br />

Manfred Grabbert, Schatzmeister<br />

<strong>Neu</strong> <strong>Wulmstorf</strong>, 17. März 2012<br />

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Frühjahr 2012 | Nr. 1 | <strong>TVV</strong> Vereinsnachrichten<br />

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