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Aral CardNews 01

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Sicherheits-Tipp<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 10<br />

Neue Umweltzonen seit Silvester. In Berlin, Hannover und Köln dürfen nur noch Fahrzeuge mit<br />

grüner Plakette den Innenstadtbereich befahren. Und das ist nur der Anfang ...<br />

Zum 1. Januar 2<strong>01</strong>0 haben weitere deutsche<br />

Städte sogenannte Umweltzonen eingeführt<br />

bzw. geltende Regelungen weiter verschärft.<br />

Seit Jahresbeginn dürfen in die entsprechend<br />

gekennzeichneten Bereiche von Berlin, Hannover<br />

und Köln nur noch Fahrzeuge mit grüner<br />

Plakette einfahren. Bremen und Frankfurt/Main<br />

sperren seit Anfang 2<strong>01</strong>0 Fahrzeuge mit roter<br />

Plakette aus. Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster,<br />

Osnabrück und Pfinztal führen erstmalig<br />

eine Umweltzone ein. Damit dürfen in Bereiche<br />

mit besonders hoher Feinstaubbelastung nur<br />

noch Fahrzeuge mit niedrigem Partikelausstoß<br />

einfahren, die entsprechend durch rote,<br />

gelbe oder grüne Plaketten gekennzeichnet<br />

sind. Die Farbe der Plakette richtet sich nach<br />

der in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen<br />

Schadstoffklasse. Die Plaketten gibt es bei den<br />

Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ),<br />

bei Fachwerkstätten sowie Zulassungsstellen.<br />

Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht kann mit<br />

einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt<br />

in Flensburg geahndet werden. Ausgenommen<br />

von der Plakettenpflicht sind Motorräder,<br />

Mofas, Krankenwagen, Zugmaschinen und<br />

Oldtimer. Aktuell gibt es in Deutschland 9<br />

Umweltzonen.<br />

Für eine große Anzahl von Fahrzeugen gibt es<br />

Nachrüstmöglichkeiten, um eine entsprechende<br />

Umweltplakette zu erhalten. Dazu hat der Zen-<br />

tralverband des Kfz-Gewerbes eine Datenbank<br />

erstellt, die unter folgender Adresse zu finden<br />

ist: www.partikelfilter-nachruesten.de.<br />

Kein seltener Anblick mehr: Zahlreiche Städte<br />

sperren nicht umweltfreundliche Autos aus. Nachrüsten<br />

wäre eine Alternative.<br />

Auch ohne Unfall straffällig. „Es ist doch überhaupt nichts passiert“ – zählt nicht als Argument.<br />

Bereits ein Beinaheunfall reicht für eine Verurteilung vor Gericht aus.<br />

Nicht immer muss gleich ein Unfall passieren, um straffällig zu werden. AUTO BILD hat die sieben<br />

Todsünden im Verkehr aufgelistet, bei denen man unverhofft statt eines Bußgeldbescheides schnell<br />

zum Straftäter wird.<br />

So genügt bei einem Missachten der Vorfahrt bereits ein Beinaheunfall. Drohen dabei Verletzungen<br />

von Menschen oder Beschädigungen von Sachen, reicht das für eine Verurteilung. Wer mit Tempo<br />

über den Zebrastreifen fährt, dass ein Fußgänger zurückspringen muss, handelt ebenso grob<br />

fahrlässig wie ein Fahrzeuglenker, der trotz nahendem Gegenverkehr überholt und entgegenkommende<br />

oder überholte Fahrer zu heftigem Abbremsen oder Ausweichen zwingt. Wer zum ersten<br />

Mal bei so einem Vergehen erwischt wird, bezahlt eine Geldstrafe von 0 Tagessätzen (Tagessatz<br />

ist 1 /<br />

0 des Monatseinkommens). Dazu kann der Führerschein mindestens sechs Monate entzogen<br />

werden und in Flensburg droht der Eintrag von sieben Punkten. Passiert ein Unfall mit Verletzten,<br />

Toten oder sehr hohem Sachschaden, droht sogar eine Freiheitsstrafe!<br />

Als klassische „Todsünden“ betrachten Juristen folgende Vergehen:<br />

● Die Vorfahrt nicht beachten.<br />

● Falsch überholen oder bei Überholvorgängen falsch fahren.<br />

● An Fußgängerüberwegen falsch fahren.<br />

● An unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen<br />

zu schnell fahren.<br />

● An unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten.<br />

● Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung<br />

fahren oder dies versuchen.<br />

● Haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich<br />

machen, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.<br />

www.aral-cardplus.de

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