Aral CardNews 01
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Branche<br />
Sicherheits-Tipp<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 10<br />
Neue Umweltzonen seit Silvester. In Berlin, Hannover und Köln dürfen nur noch Fahrzeuge mit<br />
grüner Plakette den Innenstadtbereich befahren. Und das ist nur der Anfang ...<br />
Zum 1. Januar 2<strong>01</strong>0 haben weitere deutsche<br />
Städte sogenannte Umweltzonen eingeführt<br />
bzw. geltende Regelungen weiter verschärft.<br />
Seit Jahresbeginn dürfen in die entsprechend<br />
gekennzeichneten Bereiche von Berlin, Hannover<br />
und Köln nur noch Fahrzeuge mit grüner<br />
Plakette einfahren. Bremen und Frankfurt/Main<br />
sperren seit Anfang 2<strong>01</strong>0 Fahrzeuge mit roter<br />
Plakette aus. Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster,<br />
Osnabrück und Pfinztal führen erstmalig<br />
eine Umweltzone ein. Damit dürfen in Bereiche<br />
mit besonders hoher Feinstaubbelastung nur<br />
noch Fahrzeuge mit niedrigem Partikelausstoß<br />
einfahren, die entsprechend durch rote,<br />
gelbe oder grüne Plaketten gekennzeichnet<br />
sind. Die Farbe der Plakette richtet sich nach<br />
der in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen<br />
Schadstoffklasse. Die Plaketten gibt es bei den<br />
Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ),<br />
bei Fachwerkstätten sowie Zulassungsstellen.<br />
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht kann mit<br />
einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt<br />
in Flensburg geahndet werden. Ausgenommen<br />
von der Plakettenpflicht sind Motorräder,<br />
Mofas, Krankenwagen, Zugmaschinen und<br />
Oldtimer. Aktuell gibt es in Deutschland 9<br />
Umweltzonen.<br />
Für eine große Anzahl von Fahrzeugen gibt es<br />
Nachrüstmöglichkeiten, um eine entsprechende<br />
Umweltplakette zu erhalten. Dazu hat der Zen-<br />
tralverband des Kfz-Gewerbes eine Datenbank<br />
erstellt, die unter folgender Adresse zu finden<br />
ist: www.partikelfilter-nachruesten.de.<br />
Kein seltener Anblick mehr: Zahlreiche Städte<br />
sperren nicht umweltfreundliche Autos aus. Nachrüsten<br />
wäre eine Alternative.<br />
Auch ohne Unfall straffällig. „Es ist doch überhaupt nichts passiert“ – zählt nicht als Argument.<br />
Bereits ein Beinaheunfall reicht für eine Verurteilung vor Gericht aus.<br />
Nicht immer muss gleich ein Unfall passieren, um straffällig zu werden. AUTO BILD hat die sieben<br />
Todsünden im Verkehr aufgelistet, bei denen man unverhofft statt eines Bußgeldbescheides schnell<br />
zum Straftäter wird.<br />
So genügt bei einem Missachten der Vorfahrt bereits ein Beinaheunfall. Drohen dabei Verletzungen<br />
von Menschen oder Beschädigungen von Sachen, reicht das für eine Verurteilung. Wer mit Tempo<br />
über den Zebrastreifen fährt, dass ein Fußgänger zurückspringen muss, handelt ebenso grob<br />
fahrlässig wie ein Fahrzeuglenker, der trotz nahendem Gegenverkehr überholt und entgegenkommende<br />
oder überholte Fahrer zu heftigem Abbremsen oder Ausweichen zwingt. Wer zum ersten<br />
Mal bei so einem Vergehen erwischt wird, bezahlt eine Geldstrafe von 0 Tagessätzen (Tagessatz<br />
ist 1 /<br />
0 des Monatseinkommens). Dazu kann der Führerschein mindestens sechs Monate entzogen<br />
werden und in Flensburg droht der Eintrag von sieben Punkten. Passiert ein Unfall mit Verletzten,<br />
Toten oder sehr hohem Sachschaden, droht sogar eine Freiheitsstrafe!<br />
Als klassische „Todsünden“ betrachten Juristen folgende Vergehen:<br />
● Die Vorfahrt nicht beachten.<br />
● Falsch überholen oder bei Überholvorgängen falsch fahren.<br />
● An Fußgängerüberwegen falsch fahren.<br />
● An unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen<br />
zu schnell fahren.<br />
● An unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten.<br />
● Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung<br />
fahren oder dies versuchen.<br />
● Haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich<br />
machen, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.<br />
www.aral-cardplus.de