Aral CardNews 01
Aral CardNews 01
Aral CardNews 01
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Der Werder-Bus steht vor dem Kempinski Hotel<br />
Gravenbruch, nahe Frankfurt. Der Bundesligist<br />
aus dem Norden schwört sich auf den<br />
Rückrundenstart gegen die Eintracht ein. An<br />
Erstligareifem passiert in der noblen Herberge<br />
an diesem 15. Januar noch etwas: Routiniert<br />
spielen sich die Partner fleet innovation und<br />
<strong>Aral</strong> verbal die Bälle zu. Vor Vertretern der<br />
Fachpresse von „Autoflotte“, „bfp fuhrpark +<br />
management“, „Firmenauto“ und „Flottenma-<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong><br />
Aktuelle Information für den Pkw-Flottenmanager<br />
Im flotten Zusammenspiel<br />
Die Kooperationspartner fleet innovation und <strong>Aral</strong> stellen ihr neues<br />
Projekt vor: die elektronische Führerscheinkontrolle. Ab Februar ist<br />
der Check mit dem Scanner an über 2.500 <strong>Aral</strong> Tankstellen möglich.<br />
<strong>Aral</strong> AG, gibt hierfür die blau-weiße Strategie<br />
aus: „Die exklusive Partnerschaft von fleet<br />
innovaton und <strong>Aral</strong> ist langfristig ausgelegt.“<br />
Und das mit einem Firmenneuling wie fleet<br />
innovation? Ja, denn dieser verkörpert drei<br />
Jahrzehnte Erfahrung im Leasing- und Fuhrparkgeschäft<br />
– durch Holger Rost, Gesellschafter<br />
bei fleet innovation.<br />
Rost kennt natürlich die Pflichten, die<br />
Fuhrparkmanager haben, aus dem Effeff.<br />
nagement“ Moloreet sowie augiam Branchenschwergewichten. nullaore dolessi Dazu tet, zählt, si.Veruderc dass sie als die „delegierten“ escient. Vala<br />
Der Grund: Sie weihen die Kenner des Flotten- Fahrzeughalter bei allen ihren Fahrern die<br />
simoraeludam habus vicae publiam me moribultorat a re co<br />
geschäfts in ihre gemeinsame Sache ein: die Führerscheine überprüfen müssen. Und das<br />
elektronische Führerscheinkontrolle.<br />
zwei Mal im Jahr. Rechtsexperten berufen<br />
Diese Hinterendam Kooperation etraeli von ntimium fleet innovation peri etora? und Uppl. sich hierbei Ulput non auf ein et wisit Urteil utem des Bundesgerichts-<br />
del utpat.<br />
<strong>Aral</strong> Serfeci sorgt proriss für einen imeroximus, neuen, innovativen sum derenti und llatus hofs (BGH Rud tissim VRS 34, volortie S. 354). esed Wer doloreet, nicht die qui blandre<br />
insbesondere sus essusqua flächendeckenden quam publiciam opopubl Service für interem Originaldokumente tate dip eu feugait dahingehend lum dolore checkt, vel dit ob nim zzri-<br />
Fuhrparks. il horum ia Ab auc Februar re nosum macht horte die essidie Lösung ndacrum fleet die uneingeschränkte Rate conummy nos Fahrerlaubnis nosto od dit vorliegt, wisis niamcon-<br />
iD ocus den supio Führerschein-Check essimus senducios, von Flottenfahrern<br />
qua et, inti, P. riskiert sent nach ex dem eu feu Straßenverkehrsgesetz feuis nulput alit praessi eine er susto<br />
an Public über vilictorac 2.500 <strong>Aral</strong> iu Tankstellen vemo us catum in Deutschland opulicerte Freiheitsstrafe dolorperit, bis quip zu einem erilluptat. Jahr Delent oder eine nonsenisimEfer- möglich. ommoenicit Damit ium entsteht te pubitu das conesti umfassendste ameroraMaheblichefrest? Geldbuße, Quonsci die emurat. bis zu 180 Tagessätze<br />
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dig eraessit für Marketing, wisis aliquatum Strategie nissi. & Projekte bei der benregelung Catussi greift fac resceps, nicht, gibt nos es furnihilicam Verdachts- et gracier-<br />
Aktuelles<br />
Branche<br />
07 Gewerbewochen bei Ford<br />
09 Rußfilter-Beihilfen ausgeweitet<br />
10 Neue Umweltzonen<br />
11 Euro 5 flächendeckend<br />
Recht<br />
Termine<br />
04 März 2<strong>01</strong>0<br />
Sicherheits-Tipp<br />
08 Sicher ans Ziel<br />
10 Auch ohne Unfall straffällig<br />
Schreiben Sie uns<br />
Wir freuen uns darauf, dass Sie uns<br />
an business@aral.com schreiben!<br />
Kontakt<br />
Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr<br />
Service-Rufnummer: <strong>01</strong>80 / 111 62 63*<br />
* 3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende<br />
Preise für Mobilfunk-Anrufe möglich<br />
Impressum<br />
Ausgabe <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0<br />
<strong>01</strong> Elektronische Führerscheinkontrolle<br />
04 Autogas auf dem Vormarsch<br />
05 Next generation green – Biobutanol<br />
03 Neue StVZO-Regeln<br />
06 Winter und nun?<br />
07 Keine Ausnahmen für Vielfahrer<br />
08 Videoüberwachung verboten<br />
09 Bei Krankheit: Dienstwagen ade<br />
11 Wenn es eng wird<br />
Impressum<br />
Herausgeber (v.i.S.d.P.):<br />
<strong>Aral</strong> Aktiengesellschaft<br />
<strong>Aral</strong> Card Service, Abt. Marketing<br />
44776 Bochum<br />
www.aral-cardplus.de<br />
www.einfach-mehr-drin.de<br />
E-Mail: business@aral.com<br />
Chefredaktion: Silke Wenber<br />
Red.: Springer Fachmedien München<br />
GmbH; Fotos: ADAC, <strong>Aral</strong>, Autoreporter.net,<br />
BP, Continental, ddp, DVR,<br />
Ford, fotolia © Blend Images/Dmitriy<br />
Melnikov/Eric Isselée/Paylessimages,<br />
K. Kalbitz, Mercedes-Benz, pixelio ©<br />
M. Grabscheit/P. Meister, Polizeipresse,<br />
TÜV Süd, Vergölst<br />
Layout: B. Radke<br />
www.aral-cardplus.de
Aktuelles<br />
Die Fachpresse erfuhr im Januar von der neuen<br />
elektronischen Führerscheinkontrolle.<br />
Keine separate Anlaufstelle oder ein Terminal<br />
nötig: Der Check erfolgt an der Kasse.<br />
momente, dass ein Fahrer nicht mehr die<br />
notwendige Fahrerlaubnis besitzt. Hier muss<br />
der Fuhrparkmanager sofort handeln – und<br />
kontrollieren.<br />
Rein in die Fläche<br />
Die gesetzlichen Vorgaben verdeutlichen den<br />
Marktbedarf, den die elektronische Führerscheinkontrolle<br />
decken kann. Die Steilvorlage,<br />
diese flächendeckend anzubieten, lieferte<br />
jedoch das Fachmagazin „Autoflotte“. Sie<br />
kürte 2007 die elektronische Führerscheinkontrolle<br />
von LapID zur Innovation des Jahres.<br />
Branchenroutinier Rost fragte sich, warum<br />
danach niemand so richtig damit in die Fläche<br />
ging. Also klopfte er vor gut einem Jahr bei<br />
<strong>Aral</strong> an. Nach nur zwölf Monaten startet nun<br />
die bequeme Fern-Überprüfung der Führerscheine<br />
an den <strong>Aral</strong> Tankstellen. „Ich habe<br />
wenig Ahnung von Technik“, kokettiert Rost<br />
– und schiebt nach: „Aber die Ideen.“ Ihm<br />
gehe es darum, die vorhandene Technik so<br />
zu nutzen, dass sich die Prozesse wesentlich<br />
einfacher fassen lassen. Das Ziel müsse ein<br />
außergewöhnlicher Service zum fairen Preis<br />
sein. Und bei seinem ersten Wurf mit fleet<br />
innovation liegt für ihn die Innovation „in der<br />
Art und Weise des Services“.<br />
Die simple Lösung für die elektronische<br />
Führerscheinkontrolle lautet: Barcode – die<br />
fleet iD. Martin Nowack, ebenfalls Gesellschafter<br />
von fleet innovation, erklärt, wo der<br />
fälschungssichere Hologramm-Barcode hinkommt:<br />
Der gute alte rosa Führerschein bietet<br />
auf der Rückseite im unteren Viertel Platz zum<br />
Aufkleben. Die neuere Plastikkartenvariante<br />
hat auf der Rückseite links eine freie Stelle.<br />
Der fleet iD verknüpft eindeutig den Fahrer mit<br />
dem Führerschein. Zuvor muss der Fuhrparkmanager<br />
nur einen Rahmenvertrag mit fleet<br />
innovation schließen – also sich im Internet<br />
über www.fleet-id.de registrieren lassen und<br />
dort die Barcodes für seine Fahrer bestellen.<br />
Kleben die Barcodes auf den Führerscheinen,<br />
muss er nur noch die Fahrerdaten online oder<br />
per Uploaddatei in die Datenbank von fleet iD<br />
eingeben und die Prüfintervalle festlegen. Die<br />
Fahrer bekommen per E-Mail und/oder SMS<br />
die Nachricht, wann sie zum Fern-Check müssen.<br />
Dazu reicht es, den Führerschein einfach<br />
an der Kasse einer x-beliebigen <strong>Aral</strong> Tankstelle<br />
scannen zu lassen. Dafür gibt es dann einen<br />
Bon. Dieser gilt als vorläufige Prüfungsbestätigung.<br />
Das endgültige Okay geht dem Fahrer<br />
per E-Mail und/oder SMS zu. Das System von<br />
fleet iD speichert alle erfolgten Kontrollen. Der<br />
Fuhrparkmanager kann jederzeit alle offenen<br />
und erfolgten Überprüfungen einsehen.<br />
Unkontrollierte fallen auf<br />
Was passiert, wenn ein Fahrer die Kontrolle<br />
verpasst? Er bekommt eine Aufforderung per<br />
E-Mail und/oder SMS,<br />
innerhalb der nächsten<br />
Tage die Überprüfung<br />
zu erledigen. Geschieht<br />
auch danach nichts,<br />
informiert das System<br />
den Fuhrparkmanager.<br />
„Der darf sich dann um<br />
sein schwarzes Schaf<br />
kümmern“, mahnt<br />
Nowack. Neben dem<br />
offensichtlichen Vorteil<br />
des Zeitgewinns für<br />
Fuhrparkmanager und<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 2<br />
Der Bon gilt dem Fahrer als vorläufige Kontroll-Bestätigung – die endgültige erfolgt per Mail und/oder SMS.<br />
der anonymen und ortsunabhängigen Kontrolle<br />
verhindert das System fleet iD, dass Fahrer<br />
vergessen werden.<br />
„Wenn wir was anpacken, wollen wir das<br />
simpel machen. Das gilt auch für die Preise“,<br />
betont Projektanstoßer Rost. Für den Barcode<br />
fallen fünf Euro und für die monatliche Prüfungsgebühr<br />
1,25 Euro pro Fahrer an.<br />
Sonderkonditionen gelten natürlich für <strong>Aral</strong><br />
CardPlus Kunden: „Bei Neukunden und Inhabern<br />
des <strong>Aral</strong> CardPlus Komplettpakets sind<br />
die Kosten für die elektronische Führerscheinkontrolle<br />
in der monatlichen Kartengebühr von<br />
2,50 Euro inbegriffen“, erklärt Manuel Werner.<br />
Somit ergeben sich nur die fünf Euro für den<br />
Barcode.<br />
Den ersten Praxistest an der <strong>Aral</strong> Tankstelle<br />
im hessischen Neu-Isenburg nimmt der <strong>Aral</strong><br />
Manager gleich selbst vor. Sein Führerschein<br />
wandert zum Scannen über den Verkaufstresen.<br />
Sekunden später hält er den Prüfbeleg<br />
in der Hand. So einfach und flott kann die<br />
Führerscheinkontrolle gehen. „Eine schlüssige<br />
Lösung“, lautet der Tenor der Fachjournalisten<br />
und Fuhrparkexperten. Etwas Vergleichbares<br />
hatten die Werder-Profis am Tag darauf auf<br />
dem Platz nicht zu bieten. Ihr Zusammenspiel<br />
krankte, das Spiel gewann die Eintracht.<br />
Tipp für <strong>Aral</strong> CardPlus Kunden<br />
Wer von den <strong>Aral</strong> CardPlus Kunden Interesse an der<br />
elektronischen Führerscheinprüfung hat, braucht sich<br />
lediglich mit seinem <strong>Aral</strong> Außendienstmitarbeiter oder<br />
dem <strong>Aral</strong> Card Kundenservice (unter der Service-Rufnummer<br />
<strong>01</strong>80/111 62 63*) kurzzuschließen.<br />
Einfacher geht`s nicht.<br />
* 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz,<br />
abweichende Preise für Mobilfunk-Anrufe möglich.<br />
www.aral-cardplus.de
Recht<br />
Neue Bestimmungen im Straßenverkehr<br />
Seit dem 1. Januar 2<strong>01</strong>0 gelten im Straßenverkehr<br />
einige Neuerungen und Änderungen,<br />
die zum Teil bereits beschlossen oder noch im<br />
Gesetzgebungsverfahren sind.<br />
Zu den wichtigsten Bestimmungen, die Pkw-<br />
Fahrer in Deutschland betreffen, gehören jene<br />
in Zusammenhang mit den Umweltzonen, der<br />
AU-Plakette, den Auslands-Knöllchen, der Online-Fahrzeugzulassung<br />
sowie dem „begleiteten<br />
Fahren“ und dem Punktesystem.<br />
Es wird sich zeigen, ob das „begleitete Fahren“<br />
auch zum Gesetzestext umgewandelt wird.<br />
Neues zu den Umweltzonen<br />
In Berlin und Hannover dürfen nach zwei<br />
Jahren Umweltzone nur noch Fahrzeuge mit<br />
grüner Feinstaubplakette (Schadstoffklasse<br />
Euro 4) durch den „Sperrbezirk“ fahren. Jene<br />
mit roten (Schadstoffklasse Euro 2) und gelben<br />
(Schadstoffklasse Euro ) Aufklebern müssen<br />
draußen bleiben.<br />
Auch Bremen und Frankfurt am Main sperren<br />
Dieselfahrzeuge mit roter Plakette aus. Hier<br />
kommt man dann nur noch mit gelber oder<br />
grüner Plakette in die Stadt. Städte wie Bonn,<br />
Münster, Osnabrück, Heidelberg, Pfinztal<br />
(bei Karlsruhe) und Freiburg richten erstmals<br />
örtliche Umweltzonen ein. Wer einen Pkw<br />
fährt, der zu viel Feinstaub ausstößt (Schadstoffklasse<br />
1), bekommt gar keine Plakette und<br />
darf nicht mehr in die Innenstädte fahren. In<br />
Münster sind nur Fahrzeuge mit gelber und<br />
grüner Plakette zugelassen; in Bonn dürfen<br />
vorerst auch Autos mit roter Plakette fahren.<br />
In München soll eine Verschärfung (Abweisung<br />
der roten Plakette) zum 1. Oktober 2<strong>01</strong>0 in Kraft<br />
treten.<br />
Ausführlichere Informationen zu den neuen<br />
Umweltzonen seit Silvester lesen Sie in den<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> auf Seite 10.<br />
Wegfall der AU-Plakette<br />
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit<br />
Jahresanfang die sechseckigen, farbigen AU-<br />
Plaketten nicht mehr. Die Abgasuntersuchung<br />
wird nach § 47a StVZO als Untersuchung des<br />
Motormanagement-/Abgasreinigungssystems<br />
(UMA) in die Hauptuntersuchung integriert.<br />
Entsprechend der Übergangsvorschrift des<br />
§ 72 Absatz 2 StVZO zu § 47a StVZO tritt die<br />
zweite Stufe der 41. Verordnung zur Änderung<br />
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom<br />
. März 2006 zur Neuordnung der technischen<br />
Fahrzeugüberwachung am 1. Oktober 2<strong>01</strong>0 in<br />
Kraft. An dem Prüfverfahren und der Ausstellung<br />
des Prüfnachweises ändert sich bedingt<br />
durch den Wegfall der AU-Plakette nichts.<br />
Online-Fahrzeugzulassung<br />
In einigen Bundesländern kann die Fahrzeugzulassung<br />
über ein Kfz-Portal online vorbereitet<br />
und ein Termin mit der Zulassungsstelle<br />
vereinbart werden. Vorerst laufen Pilotprojekte<br />
in den bayerischen Zulassungsbehörden beim<br />
Landratsamt Augsburg und Regensburg. Auch<br />
die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin,<br />
Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-<br />
Westfalen beabsichtigen, die Internet-Variante<br />
zu testen. Lange Wartezeiten beim örtlichen<br />
Straßenverkehrsamt würden somit entfallen.<br />
Urlaubs-Knöllchen<br />
EU-Bußgelder ab 70 Euro sollen in Zukunft<br />
(voraussichtlich ab Oktober 2<strong>01</strong>0) auch in<br />
Deutschland vollstreckt werden. Zu klären ist<br />
noch, ob und inwieweit auch ältere Strafzettel<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite<br />
AU-Plakette entfällt: Seit Januar 2<strong>01</strong>0 gibt es keine AU-Plaketten auf dem Nummernschild mehr.<br />
Seit diesem Jahr gelten in den einzelnen Umweltzonen<br />
verschärfte Regelungen.<br />
vollstreckbar sind. Bereits jetzt dürfen Knöllchen<br />
aus einzelnen Ländern wie Österreich in<br />
Deutschland eingetrieben werden.<br />
Neu ist auch, dass aufgrund von europarechtlichen<br />
Vorgaben der Tatbestand „Trotz erloschener<br />
Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt“ in<br />
den deutschen Bußgeldkatalog aufgenommen<br />
wird. Wer einen Pkw trotz erloschener Betriebserlaubnis<br />
nutzt, muss in der Regel ein Bußgeld<br />
von 90 Euro zahlen, für einen Lkw oder Omnibus<br />
180 bzw. 270 Euro. Die Fahrzeughalter<br />
müssen mit weiteren 1 5 Euro Strafe rechnen.<br />
Reform des Punktesystems<br />
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet in<br />
Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen<br />
Verkehrsgerichtstages 2009 an einer<br />
Reform des Punktesystems, die voraussichtlich<br />
Ende 2<strong>01</strong>0 in Kraft treten wird. Geplant ist eine<br />
Entschärfung der Flensburger Verkehrssünderdatei,<br />
so dass Punkte im Zentralregister beim<br />
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) künftig schneller<br />
verfallen. Autofahrer sollen dann automatisch<br />
nach drei Jahren die Punkte verlieren.<br />
Wer heute eine Ordnungswidrigkeit begeht,<br />
bekommt je nach Vergehen einen bis vier<br />
Punkte, die zwei Jahre bestehen bleiben. Wenn<br />
während dieser Zeit ein weiterer Verstoß hinzukommt,<br />
beginnt auch für den alten erneut eine<br />
Zweijahresfrist.<br />
„Begleitetes Fahren“<br />
Bund und Länder werden im Jahresverlauf<br />
entscheiden, ob das sogenannte „begleitete<br />
Fahren“ für 17-Jährige sowie die freiwillige<br />
zweistufige Fahrausbildung eingeführt werden.<br />
Auslandsfahrten sind mit dem vorläufigen<br />
„U18“-Führerschein weiterhin verboten.<br />
Neues im Ausland<br />
Österreich und Tschechien erhöhen die Preise<br />
ihrer Pkw-Mautvignetten.<br />
www.aral-cardplus.de
Aktuelles<br />
Gas tanken und super fahren<br />
Am 6. Januar eröffnete <strong>Aral</strong> die 100. Tankstelle mit<br />
Flüssiggas in Deutschland, weitere Stationen sind bis<br />
Ende 2<strong>01</strong>1 geplant.<br />
Um dem steigenden Bedarf für Autogastankstellen<br />
Rechnung zu tragen, eröffnete Stefan<br />
Brok, <strong>Aral</strong> Vorstand, am 6. Januar dieses<br />
Jahres eine weitere Autogastankstelle des<br />
Unternehmens. Mittlerweile hat <strong>Aral</strong><br />
1 Millionen Euro für den Auf- und Ausbau<br />
des Netzes investiert, weitere 9,5 Millionen<br />
Euro sind bis Ende 2<strong>01</strong>1 vorgesehen. Dann<br />
sollen an <strong>Aral</strong> und BP Tankstellen rund<br />
220 Stationen zur Verfügung stehen – mit<br />
Schwerpunkt in Großstädten und auf Autobahnen.<br />
„Autogas ist für den Autofahrer eine<br />
wirtschaftlich und ökologisch interessante<br />
Alternative zum bestehenden Kraftstoffangebot“,<br />
erklärt Brok. Denn auf Autogas wird ein<br />
niedrigerer Energiesteuersatz aufgeschlagen,<br />
der bis 2<strong>01</strong>8 gesetzlich verankert ist. Der<br />
günstigere Preis hängt demnach mit dem<br />
bis zu 15 Prozent verminderten CO 2 -Ausstoß,<br />
verglichen mit benzinbetriebenen Fahrzeugen,<br />
zusammen.<br />
Unschlagbares Kostenargument<br />
In 2009 kostete ein Liter Autogas durchschnittlich<br />
60,9 Cents, während ein Liter<br />
Superbenzin bei 128 Cents lag. Zwar ist der<br />
Verbrauch beim Autogas, bedingt durch die<br />
geringere physikalische Dichte, rund 15 bis<br />
20 Prozent höher als bei Superbenzin-Fahrzeugen<br />
und die Umrüstung eines Ottomotors<br />
schlägt zusätzlich, je nach Leistung und Zylinderzahl,<br />
mit 2.000 bis .500 Euro zu Buche.<br />
Dennoch amortisiert sich die Investition über<br />
die gefahrenen Kilometer: Je größer die Fahrstrecke<br />
ist, desto schneller macht sich Autogas<br />
bezahlt. Derzeit sind in Deutschland rund<br />
50.000 Fahrzeuge mit Autogas registriert,<br />
das an 5.500 Tankstellen angeboten wird.<br />
<strong>Aral</strong> Vorstand Stefan Brok<br />
eröffnet die 100. blau-weiße<br />
Autogastankstelle in Essen.<br />
Europaweit gibt es etwa<br />
20.000 LPG-Tankstellen<br />
(Liquefied Petroleum Gas)<br />
und ca. fünf Millionen<br />
Autogasfahrzeuge,<br />
weltweit sind es derzeit<br />
zehn Millionen Fahrzeuge.<br />
Über ein flächendeckendes<br />
Tankstellennetz<br />
verfügen die Niederlande,<br />
Belgien, Luxemburg,<br />
Frankreich, Italien, Polen<br />
und Tschechien.<br />
Autogas – auch Flüssiggas<br />
oder LPG genannt – entsteht während<br />
des Raffinationsverfahrens. Das Propan-Butan-Gemisch<br />
ist im Normalzustand gasförmig,<br />
verflüssigt sich aber unter Druck. In der Regel<br />
wird der Gastank in der Ersatzradmulde<br />
verbaut und verschwindet so im Unterboden<br />
des Fahrzeugs. Der Laderaum als auch der<br />
Benzintank bleiben vollständig erhalten. Die<br />
Umrüstzeit beträgt etwa zwei Arbeitstage.<br />
Vor dem Hintergrund der deutlichen Kostenersparnis<br />
stellt also die Umrüstung der<br />
firmeneigenen Flotte auf Autogas eine äußerst<br />
interessante wirtschaftliche Alternative dar.<br />
Ebenso wie Benzin und Diesel kann das <strong>Aral</strong><br />
Autogas an derzeit 112 Stationen mit der <strong>Aral</strong><br />
Card bequem bargeldlos bezahlt werden.<br />
Dabei kann sich der Autogasfahrer bei <strong>Aral</strong><br />
immer auf bewährte <strong>Aral</strong> Autogasqualität<br />
verlassen: im Winter ein Gemisch aus<br />
60/40 Prozent und im Sommer aus 40/60<br />
Prozent Propan und Butan. Der hohe Butananteil<br />
ist dabei keine Selbstverständlichkeit an<br />
deutschen Autogas Tankstellen, obwohl die<br />
Reichweite mit einem höheren Butan-Anteil<br />
größer ist.<br />
TÜV bestätigt Sicherheit<br />
Crash-Tests des TÜV Rheinland haben<br />
ergeben, dass Autogas-Fahrzeuge ebenso<br />
sicher sind wie solche mit Diesel. Für die<br />
Nutzung im Kfz-Bereich wird LPG zur<br />
besseren Wahrnehmung mit einer stark<br />
riechenden Substanz versetzt, damit<br />
eventuelle Leckagen direkt wahrge-<br />
nommen werden können.<br />
Termine<br />
März 2<strong>01</strong>0<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 4<br />
Messe: Dresdner auto mobil<br />
Inhalt: Nationale und internationale Aussteller<br />
zeigen auf dem Dresdner Messegelände,<br />
was die Autowelt zu bieten hat – von der<br />
Limousine übers Cabrio bis zum Van. Mit<br />
zahlreichen Shows und Events wartet die<br />
„auto mobil 2<strong>01</strong>0“ mit Auto-Infotainment der<br />
Extraklasse auf. Auch die neuesten Trends<br />
in den Bereichen Tuning, Offroad, Zubehör<br />
und Hi-Fi werden genau unter die Lupe<br />
genommen.<br />
Termin: 5. bis 7. März 2<strong>01</strong>0<br />
Zielgruppe: Automobilfans und -liebhaber<br />
Tageskarte: 6,50 Euro<br />
Info: TMS Messen-Kongresse-Ausstellungen<br />
GmbH<br />
Telefon: (0 51) 8 77 85-0<br />
Messe: CFT – Camping, Freizeit, Touristik<br />
Inhalt: Rund 00 Aussteller aus acht Ländern<br />
präsentieren sich jährlich auf der Freiburger<br />
CFT. In vier Messehallen und auf 48.000 m 2<br />
Ausstellungsfläche stehen Reisemobile, Zelte,<br />
Fahrräder, Schwimmbäder, Saunen und<br />
zahllose andere Freizeit- und Sportvergnügen<br />
im Mittelpunkt des Interesses. Die Messe<br />
teilt sich in die Bereiche: caravan & outdoor,<br />
modellbau, bike aktiv, ferienmesse, fit for life.<br />
Termin: 1 . bis 21. März 2<strong>01</strong>0<br />
Zielgruppe: Reisebegeisterte, Aktivurlauber<br />
und Sportfans, Ernährungsberater<br />
Kosten: ab 5 Euro<br />
Info: Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe<br />
GmbH & Co. KG<br />
Telefon: (07 61) 70 7-0<br />
Seminar: Der Schlüssel zum Kunden<br />
Inhalt: Warum sind manche Verkäufer erfolgreicher<br />
als andere? Ganz sicher gibt es nicht<br />
den „idealen“ Verkäufer oder die „optimale“<br />
Verkaufsmethode. Denn erfolgreiche Verkäufer<br />
und Führungskräfte können in Auftreten<br />
und Persönlichkeit völlig verschieden sein.<br />
Erfolgreichen Menschen ist aber eines gemeinsam:<br />
Sie haben einen ganz persönlichen<br />
Stil. Sie wenden – bewusst oder unbewusst<br />
– Management- und Verkaufstechniken an,<br />
die zu ihnen passen und sie souverän und<br />
authentisch machen.<br />
Termin: 15. bis 16. März 2<strong>01</strong>0<br />
Zielgruppe: Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter<br />
Kosten: 940 Euro (inkl. MwSt.)<br />
Info: Technische Akademie Wuppertal e. V.<br />
Telefon: (02 02) 74 95-2 16<br />
www.aral-cardplus.de
Aktuelles<br />
The next generation green: Biobutanol<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 5<br />
Seit dem Jahr 2006 hat BP über 1,5 Milliarden US-Dollar in die Erforschung, Entwicklung und<br />
Produktion von Biokraftstoffen gesteckt. Biobutanol gilt als neuestes Investitionsgut und hat<br />
schon fast Messias-Charakter.<br />
Bio-Joghurt, Organic-Cotton, Green-Generation:<br />
Nachhaltigkeit liegt im Trend, und das nicht<br />
erst seit gestern. Diesem Grundsatz hat sich<br />
sogar eine eigene grüne Bewegung verschrieben<br />
– die Lohas. Namensgeber ihre Maxime<br />
„Life of health and sustainability“. Warum dann<br />
nicht auch „gesünder“ tanken? BP, als Mutterkonzern<br />
von <strong>Aral</strong>, befasst sich bereits seit<br />
langem mit dem Problem steigender CO 2 -Emissionen.<br />
Gesucht und gefunden werden immer<br />
neue umweltfreundliche Kraftstoffe. So zapften<br />
BP Kunden allein in den USA im Jahr 2008<br />
,9 Milliarden Liter beigemischtes Ethanol.<br />
Doch wie die aktuelle Forschung zeigt, könnte<br />
dieser Alkohol bereits der Vergangenheit angehören<br />
und in Zukunft von einem anderen, aus<br />
den gleichen pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen<br />
Produkt abgelöst werden – dem Biobutanol.<br />
Gegenüber herkömmlichem Ethanol, das<br />
sich mit Benzin mischen lässt, weist Biobutanol<br />
zahlreiche Vorteile auf:<br />
● Der niedrige Dampfdruck des Biobutanols<br />
und seine Toleranz gegenüber Wasserverunreinigungen<br />
in Ottokraftstoffgemischen<br />
ermöglichen seinen Einsatz in bestehenden<br />
Kraftstoffliefer- und Vertriebskanälen.<br />
Der Ausblick auf den<br />
Horizont: Auch in fünfzig<br />
Jahren soll dieser<br />
noch so atemberaubend<br />
sein – dafür will<br />
BP sorgen.<br />
Für die Produktion<br />
von Biobutanol wird<br />
derzeit mit Zuckerrohr<br />
geforscht.<br />
● Es hat das Potenzial, dem Benzin in<br />
höheren Konzentrationen als existierende<br />
Biokomponenten beigemischt zu werden,<br />
ohne dass das Fahrzeug nachgerüstet<br />
werden muss.<br />
● Biobutanol bietet einen günstigeren<br />
Kraftstoffverbrauch als Benzin-Ethanol-<br />
Mischungen, da der Energiegehalt höher ist.<br />
Status quo des neuen Bio-Alkohols<br />
Die erste technische Pilotanlage soll noch<br />
in diesem Jahr im BP Werk Saltend in Hull,<br />
Großbritannien, in Betrieb gehen. Der Beginn<br />
der kommerziellen Produktion ist für 2<strong>01</strong><br />
geplant – das Resultat einer jahrelangen Partnerschaft<br />
zwischen BP und DuPont, dem Branchenführer<br />
für eine fortschrittliche Produktion<br />
von unter anderem Biokraftstoffen. Gemeinsam<br />
wurden Tests mit einer Fahrleistung von über<br />
zwei Millionen Kilometern durchgeführt, um die<br />
Vorteile der neuen Molekülstruktur zu beweisen.<br />
Dieser Biokraftstoff kann demnach mit<br />
einer Beimischungskonzentration von bis zu<br />
16 Volumenprozent verwendet werden, ohne<br />
dass die Leistung beeinträchtigt wird. Ebenfalls<br />
Der Vorteil von Zuckerrohr:<br />
Auf einer geringen<br />
Fläche kann eine<br />
hohe Ausbeute erzielt<br />
werden. Brasilien ist als<br />
Anbauland ideal.<br />
bestätigten die Experten von BP und DuPont<br />
die hohe Kompatibilität von Butanol mit der<br />
bestehenden Kraftstoffinfrastruktur.<br />
Partnerschaft besiegelt<br />
Die Zusammenarbeit zwischen beiden Projektpartnern<br />
führt künftig das neu gegründete<br />
Unternehmen Butamax TM Advanced Biofuels<br />
LLC mit Sitz in den USA fort. Neue Aufgaben<br />
gibt es genug – zum Beispiel die Entwicklung<br />
eines Biotechnologieprozesses mit dem Ziel,<br />
Biobutanol im Wettbewerb zu Ethanol zu<br />
produzieren. Es ist geplant, dass die Produktion<br />
eine ganze Reihe von Grundstoffen wie<br />
Zuckerrohr oder Rüben und in der Zukunft<br />
Zellulose-Einsatzstoffe von schnell wachsenden<br />
Energiepflanzen nutzt.<br />
Prognosen zeigen, dass Biokraftstoffe allen voran<br />
Biobutanol zu einem wesentlichen Element<br />
im weltweiten Kraftstoffmix für den Straßenverkehr<br />
werden könnten. Von 20 bis 0 Prozent<br />
sprechen Optimisten. BP sowie DuPont werden<br />
dabei mit ihrer Forschung und Entwicklung<br />
eine tragende Rolle spielen. Im Fokus „the next<br />
generation green“.<br />
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Recht<br />
Was ist rechtens bei Schnee und Eis?<br />
Winterreifen am Mietwagen: Auch bei Miet- und Firmenwagen sollte der Fahrer auf Winterreifen bestehen.<br />
Im Winter gilt es für Autofahrer, im Straßenverkehr<br />
so manche zusätzliche Ge- und Verbote<br />
zu berücksichtigen. Dass bei veränderten<br />
Witterungsbedingungen auch mit rechtlichen<br />
Folgen zu rechnen ist, wird häufig unterschätzt.<br />
So kann beispielsweise nicht angepasste Geschwindigkeit<br />
mit bis zu 145 Euro Geldbuße<br />
und drei Punkten im Verkehrszentralregister<br />
geahndet werden. Ebenso muss die Ausrüstung<br />
auf die winterlichen Straßenverhältnisse<br />
ausgerichtet sein.<br />
„Guckloch“ & Co. können teuer werden<br />
Autofahrer müssen auch im Winter für eine<br />
freie Rundumsicht sorgen. Das heißt, dass alle<br />
Scheiben schnee- und eisfrei sein sollten. Wenn<br />
die Autoscheiben vereist oder stark verdreckt<br />
sind und sich nicht reinigen lassen, weil die<br />
Scheibenwischanlage kein oder nicht genügend<br />
Frostschutzmittel enthält, können bis zu 20<br />
Euro Bußgeld fällig werden. Bei Unfallfolgen<br />
riskiert man 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.<br />
Zehn Euro wiederum muss derjenige<br />
bezahlen, der nur ein kleines Guckloch in der<br />
zugeschneiten Frontscheibe freigekratzt hat.<br />
Wenn es zu einem Unfall kommt, kann der<br />
„Gucklochfahrer“ mit bis zu 50 Euro Bußgeld<br />
und drei Punkten rechnen.<br />
Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer müssen<br />
ebenfalls vom Schnee befreit werden,<br />
ansonsten drohen zehn bis 5 Euro Bußgeld.<br />
Es empfiehlt sich auch, die Schneehaube vom<br />
Autodach zu entfernen, da diese für den nachfolgenden<br />
Verkehr gefährlich werden kann.<br />
Wer den Motor vor Fahrtantritt warm laufen<br />
lässt, wird mit zehn Euro zur Kasse gebeten.<br />
Auch wenn Verkehrszeichen zugeschneit sind,<br />
sollten sie dennoch beachtet werden. Ausnahmen<br />
bilden runde Geschwindigkeits-, Halte-<br />
und Parkverbotszeichen.<br />
Winterreifenpflicht in Deutschland?<br />
Ja. Autos dürfen auf verschneiten oder vereisten<br />
Fahrbahnen nicht mit Sommerreifen,<br />
sondern nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen<br />
unterwegs sein. Bei Missachtung droht ein<br />
Verwarnungsgeld von 20 Euro und es besteht<br />
ein Haftungsrisiko. Wenn wegen der falschen<br />
Bereifung der Verkehr behindert wird, muss<br />
man mit 40 Euro und einem Punkt im Flensburger<br />
Zentralregister rechnen.<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 6<br />
In bergigen Regionen, wo Strecken mit dem<br />
Schild „Reifensymbol mit Kette auf blauem<br />
Grund“ versehen sind, müssen Autofahrer<br />
Schneeketten aufziehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
beträgt 50 km/h. Fahrzeuge<br />
mit Allradantrieb müssen an mindestens zwei<br />
Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen,<br />
andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von<br />
20 Euro.<br />
Sonderlinge: Miet- und Firmenwagen<br />
Da das Gesetz hier keine generelle Winterreifenpflicht<br />
vorsieht, sind die Autovermieter und<br />
Fuhrparkbetreiber nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten<br />
vollständig auf Winterreifen umzustellen.<br />
Es kann daher vorkommen, dass für ein<br />
Oben: Frostschutzmittel immer regelmäßig prüfen.<br />
Links: Verschneite Verkehrszeichen gelten ebenfalls.<br />
Auto mit Winterausrüstung sogar ein Aufpreis<br />
verlangt wird. Allerdings ist der Mieter berechtigt,<br />
die Abnahme eines Pkw ohne Winterreifen<br />
zu verweigern und darauf zu bestehen, ein<br />
wintertaugliches Fahrzeug zu erhalten.<br />
Bei einem Verkehrsunfall mit Sommerreifen<br />
trägt nämlich der Mieter die Verantwortung<br />
und riskiert trotz Vollkaskoschutz hohe Forderungen.<br />
Ähnlich ist es auch bei Nutzern von<br />
Firmenwagen.<br />
Vorschriften im europäischen Ausland<br />
In Österreich muss man bei winterlichen<br />
Straßenverhältnissen vom 1. November bis<br />
zum 15. April mit Winterreifen fahren. Schneekettenpflicht<br />
besteht nur auf Straßen mit<br />
gesonderter Beschilderung. In der Schweiz<br />
gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorschriften.<br />
Bußgelder bei Unfällen drohen<br />
jedoch trotzdem. In Frankreich und in Italien<br />
wird die Benutzung von Winterreifen oder<br />
Schneeketten auf bestimmten Strecken durch<br />
entsprechende Beschilderung vorgeschrieben.<br />
Im italienischen Aosta-Tal gilt vom 15.<br />
Oktober bis zum 15. April des Folgejahres eine<br />
generelle Winterreifenpflicht. Auch in Slowenien,<br />
Finnland, Litauen und Estland herrscht<br />
ebenfalls Winterreifenpflicht.<br />
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Branche<br />
Gewerbewochen bei Ford. Mit einer Flatrate auf vier Rädern möchten die Ford-Autohäuser den<br />
unternehmerischen Mittelstand zum Kauf anreizen. Wer die Wahl hat ...<br />
Bereits im September 2006 startete Ford die Mittelstandsoffensive<br />
„Ford Power für den Mittelstand - Für alle, die die deutsche Wirtschaft<br />
stark machen“. Weil die Aktion von den Kunden sehr gut<br />
Recht<br />
Keine Ausnahmen für Vielfahrer<br />
Ein Autofahrer, der beruflich circa 100.000 Kilometer<br />
im Jahr fährt, wehrte sich gegen den<br />
sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis beim Erreichen<br />
von 18 Punkten im Verkehrszentralregister.<br />
Der Saarländische Verwaltungsgerichtshof<br />
(VerwGH) Saarlouis hat jedoch entschieden:<br />
Auch für Vielfahrer gelten keine Ausnahmen<br />
(VerwGH Saarlouis, Urteil vom 26. März 2009,<br />
Az.: 10 L 159/09).<br />
Hintergrund: Das Gericht wies den Antrag eines<br />
Autofahrers mit 18 Punkten im Flensburger<br />
Verkehrszentralregister ab, der zumindest bis<br />
zur rechtskräftigen gerichtlichen Überprüfung<br />
seinen Führerschein behalten wollte. Der Kläger<br />
argumentierte, dass er als Vielfahrer in weitaus<br />
höherem Maße am Straßenverkehr teilnimmt<br />
als andere Verkehrsteilnehmer und somit auch<br />
häufiger Verstöße riskiert. Außerdem hat er<br />
sich in den letzten zweieinhalb Jahren nichts zu<br />
Schulden kommen lassen.<br />
Das Gericht bestand allerdings auf dem Tattag-<br />
Prinzip und stellte fest, dass der Betroffene mit<br />
einem Kontostand von 18 Punkten zum Führen<br />
von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Gerade<br />
von einem Verkehrsteilnehmer, der viel auf der<br />
Straße unterwegs ist, erwarte man, dass er<br />
die Regeln des Straßenverkehrs einhält. Die<br />
bisherigen Zuwiderhandlungen des Klägers<br />
waren neben einem Rotlichtverstoß mehrfache<br />
erhebliche Überschreitungen der zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeit. Das lässt darauf schließen,<br />
dass er die Straßenverkehrsregeln bewusst<br />
verletzt.<br />
Auch für Kilometersammler gelten bei Verstößen keine Ausreden oder Sonderregeln.<br />
Daher sei es rechtens, dass die Führerscheinbehörde<br />
ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger<br />
Wirkung entzogen hat. Hier gibt es auch für<br />
Vielfahrer keinen Ermessensspielraum. Es<br />
wird lediglich eingeräumt, dass kleine Unaufmerksamkeiten<br />
wahrscheinlicher sind als bei<br />
Gelegenheitsfahrern.<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 7<br />
angenommen wurde, hat der Kölner Konzern sie inzwischen auf<br />
unbefristete Zeit verlängert. Man unterstützt mit dieser Aktion vor allem<br />
kleine und mittelständische Unternehmen, da sie entscheidenden Anteil<br />
am wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland haben.<br />
Wichtiger Teil der „Gewerbewochen“ sind attraktive Aktionsangebote.<br />
Aktuell gibt es für alle Pkw-Modelle (außer Ford Focus RS) eine sogenannte<br />
Ford Flatrate. Bis zum 1. März 2<strong>01</strong>0 gilt ein effektiver Jahreszins<br />
von 0,99 Prozent. Die Flatrate beinhaltet neben der Topfinanzierung<br />
zahlreiche Serviceleistungen und Garantien für vier Jahre. Enthalten ist<br />
die Abdeckung aller Reparaturkosten für garantierelevante Teile sowie<br />
Wartungskosten (Lohn- und Materialkosten) sowie ein europaweiter<br />
Schutz bei Auslandsreisen durch unbürokratische Hilfe im Pannenfall<br />
durch eine Mobilitätsgarantie. Die günstigen Zinssätze bedeuten eine<br />
geringe monatliche Belastung. Die Kunden profitieren von der hohen<br />
Flexibilität der Ford Auswahl-Finanzierung. Nach Ablauf der 48 Monate<br />
bietet Ford drei Möglichkeiten:<br />
● Fahrzeug behalten und die vertraglich vereinbarte Restrate bezahlen.<br />
● Anschlussfinanzierung der Restrate.<br />
● Rückgabe des Fahrzeugs entsprechend der getroffenen Rückkauf-<br />
vereinbarung an den Ford Partner.<br />
Das berufliche Interesse des Betroffenen an der<br />
Weiterfahrt tritt in diesem Fall gegenüber dem<br />
Schutz der Allgemeinheit in den Hintergrund.<br />
Er gehört zu jenen Autofahrern, die durch hohe<br />
Risikobereitschaft oder Straßenverkehrsgefährdung<br />
auffallen. Der Fahrerlaubnisentzug ist eine<br />
logische Konsequenz.<br />
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Sicherheits-Tipp<br />
Recht<br />
Videoüberwachung nicht verfassungskonform<br />
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg<br />
ist die Verkehrsüberwachung durch Dauervideoaufnahmen verfassungswidrig.<br />
Das OLG kommt zur Auffassung, dass eine derartige Überwachung<br />
„einen schwerwiegenden Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht“<br />
darstellt. Dem Urteil war ein Streitfall vor dem Amtsgericht<br />
Osnabrück vorausgegangen, in dem ein Autofahrer von einem Bußgeld<br />
freigesprochen wurde, das ihm wegen eines durch Dauervideoüberwachung<br />
festgestellten Vergehens auferlegt worden war. Die Staatsanwalt-<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 8<br />
Sicher ans Ziel. Ein Bußgeld für Essen, Lesen und Rauchen hinter dem Steuer? Vielleicht bald<br />
keine Zukunftsmusik mehr und bereits jetzt definitiv ein Fall für den Rastplatz.<br />
Autofahren ist eine Tätigkeit, die alle Sinne<br />
beansprucht! Dennoch scheint dies für viele<br />
Autofahrer inzwischen nur noch Nebenbeschäftigung<br />
zu sein – es wird bei voller Fahrt<br />
telefoniert, gegessen, geraucht, gelesen und<br />
mit dem Laptop gearbeitet. Das kann äußerst<br />
gefährlich werden. Bereits bei Richtgeschwindigkeit<br />
1 0 km/h legt ein Pkw 6 Meter pro<br />
Sekunde zurück. Wer also beispielsweise<br />
drei Sekunden mit dem Zigarettenanzünder<br />
hantiert, absolviert über 100 Meter, ohne dem<br />
Verkehrsgeschehen ausreichend Aufmerksamkeit<br />
zu widmen. Welch gefährliche Situationen<br />
in dieser Zeit entstehen können, hat jeder<br />
schon einmal erlebt.<br />
Mit einer Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen<br />
während der Fahrt hat der Gesetzgeber<br />
bereits einen ersten Schritt gemacht,<br />
die Sicherheit zu erhöhen. Immer öfter sind<br />
Vorstöße von Politikern und Verkehrsexperten<br />
zu vernehmen, künftig auch Tätigkeiten wie<br />
Essen oder Rauchen hinterm Steuer zu verbieten.<br />
Fälle, in denen beispielsweise Lkw-Fahrer<br />
wegen Lesens während der Fahrt mit Bußgeldbescheiden<br />
abgemahnt wurden, häufen sich.<br />
Dabei beschränken sich die „Nebentätigkeiten“<br />
nicht alleine auf Lenker großer und schwerer<br />
Fahrzeuge. Der Businessreisende, der angeregt<br />
im Handheld nach Terminen sucht, gehört<br />
Gefährlich:<br />
„Nebentätigkeiten“<br />
lenken Autofahrer vom<br />
Verkehrsgeschehen ab.<br />
Als Beweismittel ungültig: Videoaufzeichnungen des Straßenverkehrs.<br />
inzwischen eher zur<br />
Regeln denn zur Ausnahme.<br />
Auch wenn<br />
der Gesetzgeber solche<br />
Beschäftigungen<br />
neben dem Autofahren<br />
nicht explizit verbietet,<br />
sind sie nicht<br />
rechtens. Passiert<br />
deshalb ein Unfall, kann grobe Fahrlässigkeit<br />
angenommen werden – die Bestrafungen sind<br />
entsprechend. Wer sicher ankommen möchte,<br />
verzichtet selbst auf die Nutzung von Freisprecheinrichtungen<br />
und verlegt Telefonate auf<br />
den Rastplatz.<br />
Generell ist alle zwei Stunden eine längere Pause<br />
empfehlenswert. Frische Luft, ein Spaziergang<br />
auf dem Parkplatz, noch besser kleinere<br />
Dehnungs- und Entspannungsübungen, helfen<br />
Konzentration und Leistungsfähigkeit zurückzu-<br />
bekommen. Neben Bewegung ist die richtige<br />
Ernährung ein weiterer wichtiger Faktor für ein<br />
gesundes und langes Leben. Die Folgen von zu<br />
fettem und zu süßem Essen sind Übergewicht,<br />
vor allem aber Herz-Kreislauf-Erkrankungen.<br />
Starten Sie Ihre Fahrt nicht mit vollem Magen<br />
und teilen Sie Mahlzeiten auf mehrere Pausen<br />
auf. Das oft zur Mittags- und Abendzeit einsetzende<br />
Leistungstief wird durch fett- und<br />
nährstoffreiche Mahlzeiten nur noch verstärkt.<br />
Deshalb ballaststoffreich ernähren, Getreideprodukte,<br />
Kartoffeln, Gemüse, Obst, Milch und<br />
Milchprodukte bevorzugen und den Konsum<br />
von Fleisch, Eiern und Fett reduzieren. Ganz<br />
wichtig: viel trinken! Aber keinen Kaffee oder<br />
artverwandte Getränke, sondern Kräuter- und<br />
Früchtetees, verdünnte Fruchtsäfte und Wasser.<br />
schaft Osnabrück hatte gegen den Freispruch Rechtsbeschwerde beim<br />
OLG eingelegt – und verloren. Für Autofahrer heißt dies, dass alle damit<br />
entsprechend erlangten Beweismittel illegal und nicht verwertbar sind.<br />
Das OLG Oldenburg begründet das Urteil und die daraus entstehenden<br />
Konsequenzen folgendermaßen: „Eine solche Überwachung stelle einen<br />
schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus<br />
Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar!“ Wenn, wie im konkreten Fall,<br />
einem Autofahrer mittels Dauervideoaufnahmen ein zu geringer Abstand<br />
zur Last gelegt wird, wurden die Beweismittel illegal erlangt und sind<br />
damit nicht verwertbar. „Die Dauervideoüberwachung verstößt gegen die<br />
Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten“,<br />
so der Senat für Bußgeldsachen (Az.: Ss Bs 186/09).<br />
Der Beschluss des OLG Oldenburg, als erste OLG-Entscheidung in einem<br />
solchen Fall, hat Grundsatzcharakter. Damit folgen die Oldenburger<br />
Richter einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August<br />
2009. Auch die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten festgestellt, dass<br />
es keine gesetzliche Grundlage für videogestützte Geschwindigkeitskontrollen<br />
gäbe. Allerdings wurde offengelassen, ob Beweise aus der<br />
Videoüberwachung verwertet werden dürften oder nicht – was zu<br />
teilweise unterschiedlichen Urteilen in ähnlichen Fällen führte. Sollte<br />
demnächst ein anderes OLG in einem identischen Fall zu einem anderen<br />
Urteil kommen, muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Wie ein<br />
Sprecher des OLG Oldenburg mitteilte, gibt es gegen das Urteil keine<br />
Rechtsmittel.<br />
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Branche<br />
Recht<br />
Bei langer Krankheit droht Dienstwagenentzug<br />
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat klargelegt: Das<br />
eingeräumte Recht eines Arbeitnehmers zur privaten Nutzung seines<br />
Dienstwagens entfällt, wenn der Entgeltfortzahlungs-Zeitraum endet. Bei<br />
einem längeren Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen<br />
zurückgeben (Urteil vom 27. Juli 2009, Az.: 15 Sa 25/09).<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 9<br />
Rußfilter-Beihilfen ausgeweitet. Auch leichte Nutzfahrzeuge sollen künftig ein Recht auf die<br />
Förderung haben. Diesbezügliche Anträge können noch bis Mitte Februar gestellt werden.<br />
Ende Dezember beschloss das Bundeskabinett mit dem Haushaltsentwurf<br />
2<strong>01</strong>0, die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung<br />
für Diesel-Pkw um ein Jahr zu verlängern. Ferner sollen im Lauf des<br />
Jahres auch leichte Nutzfahrzeuge in den Genuss der Förderung kommen.<br />
Weil das Zuschussprogramm erst nach Ratifizierung des Haushaltsgesetzes<br />
2<strong>01</strong>0 beginnen kann, werden sich Auszahlungen für neue<br />
Nachrüstungen wohl bis zum April hinziehen.<br />
Der Rußfiltereinbau in ältere Diesel-Autos wird aktuell mit 0 Euro<br />
gefördert. Die Förderung wird auf Antrag bar ausbezahlt bzw. mit der<br />
Kfz-Steuer vergütet. Förderanträge aus dem Jahr 2009 können noch bis<br />
15. Februar 2<strong>01</strong>0 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
gestellt werden.<br />
Die geplante Nachrüstförderung von leichten Nutzfahrzeugen wurde<br />
unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) begrüßt. Nach<br />
Angabe der DUH wurde wegen der bisherigen Regelung von rund<br />
1,5 Millionen potenziellen Nachrüstkandidaten erst rund ein Viertel mit<br />
Partikelfiltern ausgerüstet. Halter älterer Diesel-Pkw müssen seit April<br />
2007 einen Steuermalus von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum<br />
bezahlen. Durch die Mehreinnahmen aus dieser „Strafsteuer“ generiert<br />
der Bund bis Ende März 2<strong>01</strong>1 – dann läuft die Regelung aus – rund 250<br />
Millionen Euro. Das würde für die Filternachrüstung von 1,5 Millionen<br />
Diesel-Pkw ausreichen.<br />
Was die Nachrüstpflicht von leichten Nutzfahrzeugen betrifft, ist bald<br />
eine Förderrichtlinie zu erwarten, in der auch die Fördergrenze (Gesamtgewicht)<br />
festgelegt wird. Bereits jetzt wurde geregelt, dass der Förderbetrag<br />
künftig nur noch bar erstattet wird.<br />
Bei einer langen Krankheit entfällt die private Nutzung des Dienstwagens. Er<br />
muss an den Arbeitgeber zurückgegeben werden.<br />
Wenn ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen darf, ist<br />
das Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts. Die Überlassung des Wagens<br />
zu privaten Zwecken ist somit eine Vereinbarung, die eine zusätzliche<br />
Gegenleistung für die Arbeit darstellt. Dadurch erhält der Arbeitnehmer einen<br />
geldwerten Vorteil. Erkrankt er jedoch über einen längeren Zeitraum,<br />
verliert er dieses Privileg zugleich mit der Fortzahlung des Entgelts.<br />
Im vorliegenden Fall gab ein erkrankter Arbeitnehmer den Dienstwagen<br />
zwar zurück, reichte aber beim Arbeitsgericht eine Klage auf Schadensersatz<br />
für den Nutzungsausfall ein. Er behauptete, für seine private<br />
Lebensführung auf das Fahrzeug angewiesen zu sein.<br />
Der Arbeitgeber hingegen bestand darauf, dass er die private Nutzung als<br />
Teil des Arbeitsentgelts betrachtet und diese zusammen mit dem Ende<br />
des Fortzahlungszeitraums entfällt. Das Arbeitsgericht Stuttgart gab dem<br />
Chef in erster Instanz recht und wies die Klage zurück.<br />
Auch seine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg<br />
brachte für den Kläger nichts Neues. Obwohl er hier auch darauf verwies,<br />
dass der Dienstwagen erst sieben Monate nach dem Wegfall des Überlassungsanspruchs<br />
zurückverlangt wurde und er darin eine stillschweigende<br />
Duldung zu erkennen glaubte.<br />
Das Gericht betonte, dass die Dienstwagenregelung ausdrücklich vorsieht,<br />
dass jeder Anspruch eines Arbeitnehmers auf Sachbezüge – somit auch<br />
die Privatnutzung des Pkw – mit dem Ende der Entgeltfortzahlung entfällt.<br />
Es sei in diesem Fall kein Widerruf erforderlich und auch nicht relevant,<br />
wann genau die Rückgabe verlangt wird.<br />
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Sicherheits-Tipp<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 10<br />
Neue Umweltzonen seit Silvester. In Berlin, Hannover und Köln dürfen nur noch Fahrzeuge mit<br />
grüner Plakette den Innenstadtbereich befahren. Und das ist nur der Anfang ...<br />
Zum 1. Januar 2<strong>01</strong>0 haben weitere deutsche<br />
Städte sogenannte Umweltzonen eingeführt<br />
bzw. geltende Regelungen weiter verschärft.<br />
Seit Jahresbeginn dürfen in die entsprechend<br />
gekennzeichneten Bereiche von Berlin, Hannover<br />
und Köln nur noch Fahrzeuge mit grüner<br />
Plakette einfahren. Bremen und Frankfurt/Main<br />
sperren seit Anfang 2<strong>01</strong>0 Fahrzeuge mit roter<br />
Plakette aus. Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster,<br />
Osnabrück und Pfinztal führen erstmalig<br />
eine Umweltzone ein. Damit dürfen in Bereiche<br />
mit besonders hoher Feinstaubbelastung nur<br />
noch Fahrzeuge mit niedrigem Partikelausstoß<br />
einfahren, die entsprechend durch rote,<br />
gelbe oder grüne Plaketten gekennzeichnet<br />
sind. Die Farbe der Plakette richtet sich nach<br />
der in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen<br />
Schadstoffklasse. Die Plaketten gibt es bei den<br />
Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ),<br />
bei Fachwerkstätten sowie Zulassungsstellen.<br />
Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht kann mit<br />
einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt<br />
in Flensburg geahndet werden. Ausgenommen<br />
von der Plakettenpflicht sind Motorräder,<br />
Mofas, Krankenwagen, Zugmaschinen und<br />
Oldtimer. Aktuell gibt es in Deutschland 9<br />
Umweltzonen.<br />
Für eine große Anzahl von Fahrzeugen gibt es<br />
Nachrüstmöglichkeiten, um eine entsprechende<br />
Umweltplakette zu erhalten. Dazu hat der Zen-<br />
tralverband des Kfz-Gewerbes eine Datenbank<br />
erstellt, die unter folgender Adresse zu finden<br />
ist: www.partikelfilter-nachruesten.de.<br />
Kein seltener Anblick mehr: Zahlreiche Städte<br />
sperren nicht umweltfreundliche Autos aus. Nachrüsten<br />
wäre eine Alternative.<br />
Auch ohne Unfall straffällig. „Es ist doch überhaupt nichts passiert“ – zählt nicht als Argument.<br />
Bereits ein Beinaheunfall reicht für eine Verurteilung vor Gericht aus.<br />
Nicht immer muss gleich ein Unfall passieren, um straffällig zu werden. AUTO BILD hat die sieben<br />
Todsünden im Verkehr aufgelistet, bei denen man unverhofft statt eines Bußgeldbescheides schnell<br />
zum Straftäter wird.<br />
So genügt bei einem Missachten der Vorfahrt bereits ein Beinaheunfall. Drohen dabei Verletzungen<br />
von Menschen oder Beschädigungen von Sachen, reicht das für eine Verurteilung. Wer mit Tempo<br />
über den Zebrastreifen fährt, dass ein Fußgänger zurückspringen muss, handelt ebenso grob<br />
fahrlässig wie ein Fahrzeuglenker, der trotz nahendem Gegenverkehr überholt und entgegenkommende<br />
oder überholte Fahrer zu heftigem Abbremsen oder Ausweichen zwingt. Wer zum ersten<br />
Mal bei so einem Vergehen erwischt wird, bezahlt eine Geldstrafe von 0 Tagessätzen (Tagessatz<br />
ist 1 /<br />
0 des Monatseinkommens). Dazu kann der Führerschein mindestens sechs Monate entzogen<br />
werden und in Flensburg droht der Eintrag von sieben Punkten. Passiert ein Unfall mit Verletzten,<br />
Toten oder sehr hohem Sachschaden, droht sogar eine Freiheitsstrafe!<br />
Als klassische „Todsünden“ betrachten Juristen folgende Vergehen:<br />
● Die Vorfahrt nicht beachten.<br />
● Falsch überholen oder bei Überholvorgängen falsch fahren.<br />
● An Fußgängerüberwegen falsch fahren.<br />
● An unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen<br />
zu schnell fahren.<br />
● An unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten.<br />
● Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung<br />
fahren oder dies versuchen.<br />
● Haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich<br />
machen, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.<br />
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Branche<br />
Recht<br />
Wenn es eng wird<br />
Pflicht und Kür: Auch Vorfahrtsberechtigte müssen zurücksetzen, wenn sie<br />
dadurch einen Schaden vermeiden können.<br />
In der Regel muss jener Autofahrer den Gegenverkehr abwarten, auf<br />
dessen Seite Hindernisse, z. B. parkende Wagen, stehen. Allerdings:<br />
Wenn auf einer engen Straße der Platz zum Aneinandervorbeifahren<br />
nicht ausreicht, ist auch der Vorfahrtsberechtigte angehalten, zurückzusetzen,<br />
um Schäden zu vermeiden. Erzwingt er aber seine Vorfahrt<br />
und es kommt zu Beschädigungen, ist er im Sinne einer Zweidrittelhaf-<br />
<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 11<br />
Euro 5 flächendeckend. Egal ob Stern, zwei, drei oder vier Buchstaben – fast alle Hersteller<br />
erfüllen die neue Abgasnorm. Nur Korea und Schweden hinken noch etwas hinterher.<br />
Laut einer aktuellen ADAC-Statistik sind die<br />
deutschen Autofahrer echte Euro-5-Champions.<br />
Von den derzeit 2.615 angebotenen<br />
Neuwagen-Modellen erfüllen immerhin 774<br />
(29,6 Prozent) die strenge Euro-5-Abgasnorm.<br />
481 (18 Prozent) Modelle stammen von<br />
deutschen Herstellern. Mit großem Abstand<br />
folgen Frankreich (87), Japan (58) und Italien<br />
(48) mit schadstoffarmen Fahrzeugen. Schlusslichter<br />
im Vergleich sind nach Erhebungen des<br />
Münchener Automobilclubs die Hersteller aus<br />
Korea (15) und Schweden (11). Die Marke mit<br />
den meisten Euro-5-Autos ist nach Berechnungen<br />
des ADAC der Ingolstädter Hersteller<br />
Audi – 119 Modelle erfüllen die Norm. Die Plätze<br />
zwei und drei belegen VW und BMW mit 96<br />
bzw. 82 Modellen. Auch im Konzernvergleich<br />
liegt Volkswagen mit seinen Marken vorn. Der<br />
Wolfsburger Konzern liefert laut ADAC mit 291<br />
Modellen 7,6 Prozent aller Euro-5-Fahrzeuge.<br />
Auf den Plätzen zwei und drei folgen Daimler<br />
mit den Marken Mercedes und Smart (89)<br />
und BMW mit Mini und Rolls-Royce (86). Die<br />
Euro-5-Norm gilt seit 1. September 2009. Erfüllt<br />
werden muss sie von Fahrzeugen, die ab<br />
diesem Zeitpunkt neu auf den Markt kamen.<br />
Euro 4-Modelle, die am 1. September 2009<br />
bereits auf dem Markt waren, dürfen noch bis<br />
1. Januar 2<strong>01</strong>1 weiterverkauft werden. Die noch<br />
strengere Euro-6-Norm tritt am 1. September<br />
2<strong>01</strong>4 in Kraft.<br />
Nicht nur der Komfort zählt, auch der grüne Geist<br />
der Autos wird bei der Kaufentscheidung immer<br />
mehr berücksichtigt. Und die neue Euro-6-Norm<br />
steht bereits im Startblock.<br />
tung mitschuldig (Amtsgericht München, Az.: 4 C 667/09). Es kann<br />
schon mal vorkommen, dass ein Autofahrer an einer engen Stelle im<br />
Straßenverkehr zum Überholen parkender Fahrzeuge ansetzt und sich<br />
gleich darauf ein vorfahrtsberechtigter Pkw im Gegenverkehr nähert.<br />
Laut AG München sollte in diesem Fall der Fahrer auf der freien Bahn<br />
zurücksetzen, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Tut er dies nicht,<br />
versucht der Überholende durchzufahren und nicht selten kommt es<br />
dabei zu Fahrzeugbeschädigungen. So auch in einer Auseinandersetzung<br />
zwischen einem vorfahrtsberechtigten Porsche- und einem überholenden<br />
Mercedes-Fahrer. Da der vorhandene Platz zum Aneinandervorbeifahren<br />
nicht ausreichte und das entgegenkommende Fahrzeug nicht<br />
bereit war zurückzusetzen, zwängte sich der Mercedes-Fahrer vorbei<br />
und beschädigte seinen Kotflügel. Die Reparaturkosten in Höhe von<br />
1.567 Euro wollte er daraufhin von dem Porsche-Fahrer erstattet haben.<br />
Dieser weigerte sich jedoch zu bezahlen und verwies darauf, dass er<br />
nicht wartepflichtig war. Die Richterin beim AG München gab dem<br />
Mercedes-Fahrer zu einem großen Teil Recht. Generell hat im Straßenverkehr<br />
jeder der Kraftfahrer wegen der Betriebsgefahr gleichmäßig zu<br />
haften. Der Porsche-Fahrer musste zwei Drittel des Schadens bezahlen,<br />
der dem Mercedes-Fahrer entstanden ist.<br />
Auch Vorfahrtsberechtigte müssen sich rücksichtsvoll verhalten und gegebenenfalls<br />
auf ihr Recht verzichten, wenn sie dadurch einen Verkehrsknoten<br />
auflösen können. Zwar hat der Kläger durch seinen erzwungenen<br />
Vorbeifahrversuch den Schaden verursacht, doch ist sein Verantwortungsanteil<br />
geringer als jener des Porsche-Chauffeurs, der bewusst in die<br />
enge Straße hineinfuhr.<br />
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