05.12.2012 Aufrufe

Aral CardNews 01

Aral CardNews 01

Aral CardNews 01

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Werder-Bus steht vor dem Kempinski Hotel<br />

Gravenbruch, nahe Frankfurt. Der Bundesligist<br />

aus dem Norden schwört sich auf den<br />

Rückrundenstart gegen die Eintracht ein. An<br />

Erstligareifem passiert in der noblen Herberge<br />

an diesem 15. Januar noch etwas: Routiniert<br />

spielen sich die Partner fleet innovation und<br />

<strong>Aral</strong> verbal die Bälle zu. Vor Vertretern der<br />

Fachpresse von „Autoflotte“, „bfp fuhrpark +<br />

management“, „Firmenauto“ und „Flottenma-<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong><br />

Aktuelle Information für den Pkw-Flottenmanager<br />

Im flotten Zusammenspiel<br />

Die Kooperationspartner fleet innovation und <strong>Aral</strong> stellen ihr neues<br />

Projekt vor: die elektronische Führerscheinkontrolle. Ab Februar ist<br />

der Check mit dem Scanner an über 2.500 <strong>Aral</strong> Tankstellen möglich.<br />

<strong>Aral</strong> AG, gibt hierfür die blau-weiße Strategie<br />

aus: „Die exklusive Partnerschaft von fleet<br />

innovaton und <strong>Aral</strong> ist langfristig ausgelegt.“<br />

Und das mit einem Firmenneuling wie fleet<br />

innovation? Ja, denn dieser verkörpert drei<br />

Jahrzehnte Erfahrung im Leasing- und Fuhrparkgeschäft<br />

– durch Holger Rost, Gesellschafter<br />

bei fleet innovation.<br />

Rost kennt natürlich die Pflichten, die<br />

Fuhrparkmanager haben, aus dem Effeff.<br />

nagement“ Moloreet sowie augiam Branchenschwergewichten. nullaore dolessi Dazu tet, zählt, si.Veruderc dass sie als die „delegierten“ escient. Vala<br />

Der Grund: Sie weihen die Kenner des Flotten- Fahrzeughalter bei allen ihren Fahrern die<br />

simoraeludam habus vicae publiam me moribultorat a re co<br />

geschäfts in ihre gemeinsame Sache ein: die Führerscheine überprüfen müssen. Und das<br />

elektronische Führerscheinkontrolle.<br />

zwei Mal im Jahr. Rechtsexperten berufen<br />

Diese Hinterendam Kooperation etraeli von ntimium fleet innovation peri etora? und Uppl. sich hierbei Ulput non auf ein et wisit Urteil utem des Bundesgerichts-<br />

del utpat.<br />

<strong>Aral</strong> Serfeci sorgt proriss für einen imeroximus, neuen, innovativen sum derenti und llatus hofs (BGH Rud tissim VRS 34, volortie S. 354). esed Wer doloreet, nicht die qui blandre<br />

insbesondere sus essusqua flächendeckenden quam publiciam opopubl Service für interem Originaldokumente tate dip eu feugait dahingehend lum dolore checkt, vel dit ob nim zzri-<br />

Fuhrparks. il horum ia Ab auc Februar re nosum macht horte die essidie Lösung ndacrum fleet die uneingeschränkte Rate conummy nos Fahrerlaubnis nosto od dit vorliegt, wisis niamcon-<br />

iD ocus den supio Führerschein-Check essimus senducios, von Flottenfahrern<br />

qua et, inti, P. riskiert sent nach ex dem eu feu Straßenverkehrsgesetz feuis nulput alit praessi eine er susto<br />

an Public über vilictorac 2.500 <strong>Aral</strong> iu Tankstellen vemo us catum in Deutschland opulicerte Freiheitsstrafe dolorperit, bis quip zu einem erilluptat. Jahr Delent oder eine nonsenisimEfer- möglich. ommoenicit Damit ium entsteht te pubitu das conesti umfassendste ameroraMaheblichefrest? Geldbuße, Quonsci die emurat. bis zu 180 Tagessätze<br />

Prüfnetz gna consequi hierzulande. et augiam Manual nulput Werner, loreet zustän- utatet ex umfassen Aripterum kann (StVG, nost res § 21). peri Diese publique Stichpro- int, nos, vere,<br />

dig eraessit für Marketing, wisis aliquatum Strategie nissi. & Projekte bei der benregelung Catussi greift fac resceps, nicht, gibt nos es furnihilicam Verdachts- et gracier-<br />

Aktuelles<br />

Branche<br />

07 Gewerbewochen bei Ford<br />

09 Rußfilter-Beihilfen ausgeweitet<br />

10 Neue Umweltzonen<br />

11 Euro 5 flächendeckend<br />

Recht<br />

Termine<br />

04 März 2<strong>01</strong>0<br />

Sicherheits-Tipp<br />

08 Sicher ans Ziel<br />

10 Auch ohne Unfall straffällig<br />

Schreiben Sie uns<br />

Wir freuen uns darauf, dass Sie uns<br />

an business@aral.com schreiben!<br />

Kontakt<br />

Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr<br />

Service-Rufnummer: <strong>01</strong>80 / 111 62 63*<br />

* 3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende<br />

Preise für Mobilfunk-Anrufe möglich<br />

Impressum<br />

Ausgabe <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0<br />

<strong>01</strong> Elektronische Führerscheinkontrolle<br />

04 Autogas auf dem Vormarsch<br />

05 Next generation green – Biobutanol<br />

03 Neue StVZO-Regeln<br />

06 Winter und nun?<br />

07 Keine Ausnahmen für Vielfahrer<br />

08 Videoüberwachung verboten<br />

09 Bei Krankheit: Dienstwagen ade<br />

11 Wenn es eng wird<br />

Impressum<br />

Herausgeber (v.i.S.d.P.):<br />

<strong>Aral</strong> Aktiengesellschaft<br />

<strong>Aral</strong> Card Service, Abt. Marketing<br />

44776 Bochum<br />

www.aral-cardplus.de<br />

www.einfach-mehr-drin.de<br />

E-Mail: business@aral.com<br />

Chefredaktion: Silke Wenber<br />

Red.: Springer Fachmedien München<br />

GmbH; Fotos: ADAC, <strong>Aral</strong>, Autoreporter.net,<br />

BP, Continental, ddp, DVR,<br />

Ford, fotolia © Blend Images/Dmitriy<br />

Melnikov/Eric Isselée/Paylessimages,<br />

K. Kalbitz, Mercedes-Benz, pixelio ©<br />

M. Grabscheit/P. Meister, Polizeipresse,<br />

TÜV Süd, Vergölst<br />

Layout: B. Radke<br />

www.aral-cardplus.de


Aktuelles<br />

Die Fachpresse erfuhr im Januar von der neuen<br />

elektronischen Führerscheinkontrolle.<br />

Keine separate Anlaufstelle oder ein Terminal<br />

nötig: Der Check erfolgt an der Kasse.<br />

momente, dass ein Fahrer nicht mehr die<br />

notwendige Fahrerlaubnis besitzt. Hier muss<br />

der Fuhrparkmanager sofort handeln – und<br />

kontrollieren.<br />

Rein in die Fläche<br />

Die gesetzlichen Vorgaben verdeutlichen den<br />

Marktbedarf, den die elektronische Führerscheinkontrolle<br />

decken kann. Die Steilvorlage,<br />

diese flächendeckend anzubieten, lieferte<br />

jedoch das Fachmagazin „Autoflotte“. Sie<br />

kürte 2007 die elektronische Führerscheinkontrolle<br />

von LapID zur Innovation des Jahres.<br />

Branchenroutinier Rost fragte sich, warum<br />

danach niemand so richtig damit in die Fläche<br />

ging. Also klopfte er vor gut einem Jahr bei<br />

<strong>Aral</strong> an. Nach nur zwölf Monaten startet nun<br />

die bequeme Fern-Überprüfung der Führerscheine<br />

an den <strong>Aral</strong> Tankstellen. „Ich habe<br />

wenig Ahnung von Technik“, kokettiert Rost<br />

– und schiebt nach: „Aber die Ideen.“ Ihm<br />

gehe es darum, die vorhandene Technik so<br />

zu nutzen, dass sich die Prozesse wesentlich<br />

einfacher fassen lassen. Das Ziel müsse ein<br />

außergewöhnlicher Service zum fairen Preis<br />

sein. Und bei seinem ersten Wurf mit fleet<br />

innovation liegt für ihn die Innovation „in der<br />

Art und Weise des Services“.<br />

Die simple Lösung für die elektronische<br />

Führerscheinkontrolle lautet: Barcode – die<br />

fleet iD. Martin Nowack, ebenfalls Gesellschafter<br />

von fleet innovation, erklärt, wo der<br />

fälschungssichere Hologramm-Barcode hinkommt:<br />

Der gute alte rosa Führerschein bietet<br />

auf der Rückseite im unteren Viertel Platz zum<br />

Aufkleben. Die neuere Plastikkartenvariante<br />

hat auf der Rückseite links eine freie Stelle.<br />

Der fleet iD verknüpft eindeutig den Fahrer mit<br />

dem Führerschein. Zuvor muss der Fuhrparkmanager<br />

nur einen Rahmenvertrag mit fleet<br />

innovation schließen – also sich im Internet<br />

über www.fleet-id.de registrieren lassen und<br />

dort die Barcodes für seine Fahrer bestellen.<br />

Kleben die Barcodes auf den Führerscheinen,<br />

muss er nur noch die Fahrerdaten online oder<br />

per Uploaddatei in die Datenbank von fleet iD<br />

eingeben und die Prüfintervalle festlegen. Die<br />

Fahrer bekommen per E-Mail und/oder SMS<br />

die Nachricht, wann sie zum Fern-Check müssen.<br />

Dazu reicht es, den Führerschein einfach<br />

an der Kasse einer x-beliebigen <strong>Aral</strong> Tankstelle<br />

scannen zu lassen. Dafür gibt es dann einen<br />

Bon. Dieser gilt als vorläufige Prüfungsbestätigung.<br />

Das endgültige Okay geht dem Fahrer<br />

per E-Mail und/oder SMS zu. Das System von<br />

fleet iD speichert alle erfolgten Kontrollen. Der<br />

Fuhrparkmanager kann jederzeit alle offenen<br />

und erfolgten Überprüfungen einsehen.<br />

Unkontrollierte fallen auf<br />

Was passiert, wenn ein Fahrer die Kontrolle<br />

verpasst? Er bekommt eine Aufforderung per<br />

E-Mail und/oder SMS,<br />

innerhalb der nächsten<br />

Tage die Überprüfung<br />

zu erledigen. Geschieht<br />

auch danach nichts,<br />

informiert das System<br />

den Fuhrparkmanager.<br />

„Der darf sich dann um<br />

sein schwarzes Schaf<br />

kümmern“, mahnt<br />

Nowack. Neben dem<br />

offensichtlichen Vorteil<br />

des Zeitgewinns für<br />

Fuhrparkmanager und<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 2<br />

Der Bon gilt dem Fahrer als vorläufige Kontroll-Bestätigung – die endgültige erfolgt per Mail und/oder SMS.<br />

der anonymen und ortsunabhängigen Kontrolle<br />

verhindert das System fleet iD, dass Fahrer<br />

vergessen werden.<br />

„Wenn wir was anpacken, wollen wir das<br />

simpel machen. Das gilt auch für die Preise“,<br />

betont Projektanstoßer Rost. Für den Barcode<br />

fallen fünf Euro und für die monatliche Prüfungsgebühr<br />

1,25 Euro pro Fahrer an.<br />

Sonderkonditionen gelten natürlich für <strong>Aral</strong><br />

CardPlus Kunden: „Bei Neukunden und Inhabern<br />

des <strong>Aral</strong> CardPlus Komplettpakets sind<br />

die Kosten für die elektronische Führerscheinkontrolle<br />

in der monatlichen Kartengebühr von<br />

2,50 Euro inbegriffen“, erklärt Manuel Werner.<br />

Somit ergeben sich nur die fünf Euro für den<br />

Barcode.<br />

Den ersten Praxistest an der <strong>Aral</strong> Tankstelle<br />

im hessischen Neu-Isenburg nimmt der <strong>Aral</strong><br />

Manager gleich selbst vor. Sein Führerschein<br />

wandert zum Scannen über den Verkaufstresen.<br />

Sekunden später hält er den Prüfbeleg<br />

in der Hand. So einfach und flott kann die<br />

Führerscheinkontrolle gehen. „Eine schlüssige<br />

Lösung“, lautet der Tenor der Fachjournalisten<br />

und Fuhrparkexperten. Etwas Vergleichbares<br />

hatten die Werder-Profis am Tag darauf auf<br />

dem Platz nicht zu bieten. Ihr Zusammenspiel<br />

krankte, das Spiel gewann die Eintracht.<br />

Tipp für <strong>Aral</strong> CardPlus Kunden<br />

Wer von den <strong>Aral</strong> CardPlus Kunden Interesse an der<br />

elektronischen Führerscheinprüfung hat, braucht sich<br />

lediglich mit seinem <strong>Aral</strong> Außendienstmitarbeiter oder<br />

dem <strong>Aral</strong> Card Kundenservice (unter der Service-Rufnummer<br />

<strong>01</strong>80/111 62 63*) kurzzuschließen.<br />

Einfacher geht`s nicht.<br />

* 3,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz,<br />

abweichende Preise für Mobilfunk-Anrufe möglich.<br />

www.aral-cardplus.de


Recht<br />

Neue Bestimmungen im Straßenverkehr<br />

Seit dem 1. Januar 2<strong>01</strong>0 gelten im Straßenverkehr<br />

einige Neuerungen und Änderungen,<br />

die zum Teil bereits beschlossen oder noch im<br />

Gesetzgebungsverfahren sind.<br />

Zu den wichtigsten Bestimmungen, die Pkw-<br />

Fahrer in Deutschland betreffen, gehören jene<br />

in Zusammenhang mit den Umweltzonen, der<br />

AU-Plakette, den Auslands-Knöllchen, der Online-Fahrzeugzulassung<br />

sowie dem „begleiteten<br />

Fahren“ und dem Punktesystem.<br />

Es wird sich zeigen, ob das „begleitete Fahren“<br />

auch zum Gesetzestext umgewandelt wird.<br />

Neues zu den Umweltzonen<br />

In Berlin und Hannover dürfen nach zwei<br />

Jahren Umweltzone nur noch Fahrzeuge mit<br />

grüner Feinstaubplakette (Schadstoffklasse<br />

Euro 4) durch den „Sperrbezirk“ fahren. Jene<br />

mit roten (Schadstoffklasse Euro 2) und gelben<br />

(Schadstoffklasse Euro ) Aufklebern müssen<br />

draußen bleiben.<br />

Auch Bremen und Frankfurt am Main sperren<br />

Dieselfahrzeuge mit roter Plakette aus. Hier<br />

kommt man dann nur noch mit gelber oder<br />

grüner Plakette in die Stadt. Städte wie Bonn,<br />

Münster, Osnabrück, Heidelberg, Pfinztal<br />

(bei Karlsruhe) und Freiburg richten erstmals<br />

örtliche Umweltzonen ein. Wer einen Pkw<br />

fährt, der zu viel Feinstaub ausstößt (Schadstoffklasse<br />

1), bekommt gar keine Plakette und<br />

darf nicht mehr in die Innenstädte fahren. In<br />

Münster sind nur Fahrzeuge mit gelber und<br />

grüner Plakette zugelassen; in Bonn dürfen<br />

vorerst auch Autos mit roter Plakette fahren.<br />

In München soll eine Verschärfung (Abweisung<br />

der roten Plakette) zum 1. Oktober 2<strong>01</strong>0 in Kraft<br />

treten.<br />

Ausführlichere Informationen zu den neuen<br />

Umweltzonen seit Silvester lesen Sie in den<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> auf Seite 10.<br />

Wegfall der AU-Plakette<br />

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit<br />

Jahresanfang die sechseckigen, farbigen AU-<br />

Plaketten nicht mehr. Die Abgasuntersuchung<br />

wird nach § 47a StVZO als Untersuchung des<br />

Motormanagement-/Abgasreinigungssystems<br />

(UMA) in die Hauptuntersuchung integriert.<br />

Entsprechend der Übergangsvorschrift des<br />

§ 72 Absatz 2 StVZO zu § 47a StVZO tritt die<br />

zweite Stufe der 41. Verordnung zur Änderung<br />

straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom<br />

. März 2006 zur Neuordnung der technischen<br />

Fahrzeugüberwachung am 1. Oktober 2<strong>01</strong>0 in<br />

Kraft. An dem Prüfverfahren und der Ausstellung<br />

des Prüfnachweises ändert sich bedingt<br />

durch den Wegfall der AU-Plakette nichts.<br />

Online-Fahrzeugzulassung<br />

In einigen Bundesländern kann die Fahrzeugzulassung<br />

über ein Kfz-Portal online vorbereitet<br />

und ein Termin mit der Zulassungsstelle<br />

vereinbart werden. Vorerst laufen Pilotprojekte<br />

in den bayerischen Zulassungsbehörden beim<br />

Landratsamt Augsburg und Regensburg. Auch<br />

die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin,<br />

Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-<br />

Westfalen beabsichtigen, die Internet-Variante<br />

zu testen. Lange Wartezeiten beim örtlichen<br />

Straßenverkehrsamt würden somit entfallen.<br />

Urlaubs-Knöllchen<br />

EU-Bußgelder ab 70 Euro sollen in Zukunft<br />

(voraussichtlich ab Oktober 2<strong>01</strong>0) auch in<br />

Deutschland vollstreckt werden. Zu klären ist<br />

noch, ob und inwieweit auch ältere Strafzettel<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite<br />

AU-Plakette entfällt: Seit Januar 2<strong>01</strong>0 gibt es keine AU-Plaketten auf dem Nummernschild mehr.<br />

Seit diesem Jahr gelten in den einzelnen Umweltzonen<br />

verschärfte Regelungen.<br />

vollstreckbar sind. Bereits jetzt dürfen Knöllchen<br />

aus einzelnen Ländern wie Österreich in<br />

Deutschland eingetrieben werden.<br />

Neu ist auch, dass aufgrund von europarechtlichen<br />

Vorgaben der Tatbestand „Trotz erloschener<br />

Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt“ in<br />

den deutschen Bußgeldkatalog aufgenommen<br />

wird. Wer einen Pkw trotz erloschener Betriebserlaubnis<br />

nutzt, muss in der Regel ein Bußgeld<br />

von 90 Euro zahlen, für einen Lkw oder Omnibus<br />

180 bzw. 270 Euro. Die Fahrzeughalter<br />

müssen mit weiteren 1 5 Euro Strafe rechnen.<br />

Reform des Punktesystems<br />

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet in<br />

Anlehnung an die Empfehlungen des Deutschen<br />

Verkehrsgerichtstages 2009 an einer<br />

Reform des Punktesystems, die voraussichtlich<br />

Ende 2<strong>01</strong>0 in Kraft treten wird. Geplant ist eine<br />

Entschärfung der Flensburger Verkehrssünderdatei,<br />

so dass Punkte im Zentralregister beim<br />

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) künftig schneller<br />

verfallen. Autofahrer sollen dann automatisch<br />

nach drei Jahren die Punkte verlieren.<br />

Wer heute eine Ordnungswidrigkeit begeht,<br />

bekommt je nach Vergehen einen bis vier<br />

Punkte, die zwei Jahre bestehen bleiben. Wenn<br />

während dieser Zeit ein weiterer Verstoß hinzukommt,<br />

beginnt auch für den alten erneut eine<br />

Zweijahresfrist.<br />

„Begleitetes Fahren“<br />

Bund und Länder werden im Jahresverlauf<br />

entscheiden, ob das sogenannte „begleitete<br />

Fahren“ für 17-Jährige sowie die freiwillige<br />

zweistufige Fahrausbildung eingeführt werden.<br />

Auslandsfahrten sind mit dem vorläufigen<br />

„U18“-Führerschein weiterhin verboten.<br />

Neues im Ausland<br />

Österreich und Tschechien erhöhen die Preise<br />

ihrer Pkw-Mautvignetten.<br />

www.aral-cardplus.de


Aktuelles<br />

Gas tanken und super fahren<br />

Am 6. Januar eröffnete <strong>Aral</strong> die 100. Tankstelle mit<br />

Flüssiggas in Deutschland, weitere Stationen sind bis<br />

Ende 2<strong>01</strong>1 geplant.<br />

Um dem steigenden Bedarf für Autogastankstellen<br />

Rechnung zu tragen, eröffnete Stefan<br />

Brok, <strong>Aral</strong> Vorstand, am 6. Januar dieses<br />

Jahres eine weitere Autogastankstelle des<br />

Unternehmens. Mittlerweile hat <strong>Aral</strong><br />

1 Millionen Euro für den Auf- und Ausbau<br />

des Netzes investiert, weitere 9,5 Millionen<br />

Euro sind bis Ende 2<strong>01</strong>1 vorgesehen. Dann<br />

sollen an <strong>Aral</strong> und BP Tankstellen rund<br />

220 Stationen zur Verfügung stehen – mit<br />

Schwerpunkt in Großstädten und auf Autobahnen.<br />

„Autogas ist für den Autofahrer eine<br />

wirtschaftlich und ökologisch interessante<br />

Alternative zum bestehenden Kraftstoffangebot“,<br />

erklärt Brok. Denn auf Autogas wird ein<br />

niedrigerer Energiesteuersatz aufgeschlagen,<br />

der bis 2<strong>01</strong>8 gesetzlich verankert ist. Der<br />

günstigere Preis hängt demnach mit dem<br />

bis zu 15 Prozent verminderten CO 2 -Ausstoß,<br />

verglichen mit benzinbetriebenen Fahrzeugen,<br />

zusammen.<br />

Unschlagbares Kostenargument<br />

In 2009 kostete ein Liter Autogas durchschnittlich<br />

60,9 Cents, während ein Liter<br />

Superbenzin bei 128 Cents lag. Zwar ist der<br />

Verbrauch beim Autogas, bedingt durch die<br />

geringere physikalische Dichte, rund 15 bis<br />

20 Prozent höher als bei Superbenzin-Fahrzeugen<br />

und die Umrüstung eines Ottomotors<br />

schlägt zusätzlich, je nach Leistung und Zylinderzahl,<br />

mit 2.000 bis .500 Euro zu Buche.<br />

Dennoch amortisiert sich die Investition über<br />

die gefahrenen Kilometer: Je größer die Fahrstrecke<br />

ist, desto schneller macht sich Autogas<br />

bezahlt. Derzeit sind in Deutschland rund<br />

50.000 Fahrzeuge mit Autogas registriert,<br />

das an 5.500 Tankstellen angeboten wird.<br />

<strong>Aral</strong> Vorstand Stefan Brok<br />

eröffnet die 100. blau-weiße<br />

Autogastankstelle in Essen.<br />

Europaweit gibt es etwa<br />

20.000 LPG-Tankstellen<br />

(Liquefied Petroleum Gas)<br />

und ca. fünf Millionen<br />

Autogasfahrzeuge,<br />

weltweit sind es derzeit<br />

zehn Millionen Fahrzeuge.<br />

Über ein flächendeckendes<br />

Tankstellennetz<br />

verfügen die Niederlande,<br />

Belgien, Luxemburg,<br />

Frankreich, Italien, Polen<br />

und Tschechien.<br />

Autogas – auch Flüssiggas<br />

oder LPG genannt – entsteht während<br />

des Raffinationsverfahrens. Das Propan-Butan-Gemisch<br />

ist im Normalzustand gasförmig,<br />

verflüssigt sich aber unter Druck. In der Regel<br />

wird der Gastank in der Ersatzradmulde<br />

verbaut und verschwindet so im Unterboden<br />

des Fahrzeugs. Der Laderaum als auch der<br />

Benzintank bleiben vollständig erhalten. Die<br />

Umrüstzeit beträgt etwa zwei Arbeitstage.<br />

Vor dem Hintergrund der deutlichen Kostenersparnis<br />

stellt also die Umrüstung der<br />

firmeneigenen Flotte auf Autogas eine äußerst<br />

interessante wirtschaftliche Alternative dar.<br />

Ebenso wie Benzin und Diesel kann das <strong>Aral</strong><br />

Autogas an derzeit 112 Stationen mit der <strong>Aral</strong><br />

Card bequem bargeldlos bezahlt werden.<br />

Dabei kann sich der Autogasfahrer bei <strong>Aral</strong><br />

immer auf bewährte <strong>Aral</strong> Autogasqualität<br />

verlassen: im Winter ein Gemisch aus<br />

60/40 Prozent und im Sommer aus 40/60<br />

Prozent Propan und Butan. Der hohe Butananteil<br />

ist dabei keine Selbstverständlichkeit an<br />

deutschen Autogas Tankstellen, obwohl die<br />

Reichweite mit einem höheren Butan-Anteil<br />

größer ist.<br />

TÜV bestätigt Sicherheit<br />

Crash-Tests des TÜV Rheinland haben<br />

ergeben, dass Autogas-Fahrzeuge ebenso<br />

sicher sind wie solche mit Diesel. Für die<br />

Nutzung im Kfz-Bereich wird LPG zur<br />

besseren Wahrnehmung mit einer stark<br />

riechenden Substanz versetzt, damit<br />

eventuelle Leckagen direkt wahrge-<br />

nommen werden können.<br />

Termine<br />

März 2<strong>01</strong>0<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 4<br />

Messe: Dresdner auto mobil<br />

Inhalt: Nationale und internationale Aussteller<br />

zeigen auf dem Dresdner Messegelände,<br />

was die Autowelt zu bieten hat – von der<br />

Limousine übers Cabrio bis zum Van. Mit<br />

zahlreichen Shows und Events wartet die<br />

„auto mobil 2<strong>01</strong>0“ mit Auto-Infotainment der<br />

Extraklasse auf. Auch die neuesten Trends<br />

in den Bereichen Tuning, Offroad, Zubehör<br />

und Hi-Fi werden genau unter die Lupe<br />

genommen.<br />

Termin: 5. bis 7. März 2<strong>01</strong>0<br />

Zielgruppe: Automobilfans und -liebhaber<br />

Tageskarte: 6,50 Euro<br />

Info: TMS Messen-Kongresse-Ausstellungen<br />

GmbH<br />

Telefon: (0 51) 8 77 85-0<br />

Messe: CFT – Camping, Freizeit, Touristik<br />

Inhalt: Rund 00 Aussteller aus acht Ländern<br />

präsentieren sich jährlich auf der Freiburger<br />

CFT. In vier Messehallen und auf 48.000 m 2<br />

Ausstellungsfläche stehen Reisemobile, Zelte,<br />

Fahrräder, Schwimmbäder, Saunen und<br />

zahllose andere Freizeit- und Sportvergnügen<br />

im Mittelpunkt des Interesses. Die Messe<br />

teilt sich in die Bereiche: caravan & outdoor,<br />

modellbau, bike aktiv, ferienmesse, fit for life.<br />

Termin: 1 . bis 21. März 2<strong>01</strong>0<br />

Zielgruppe: Reisebegeisterte, Aktivurlauber<br />

und Sportfans, Ernährungsberater<br />

Kosten: ab 5 Euro<br />

Info: Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe<br />

GmbH & Co. KG<br />

Telefon: (07 61) 70 7-0<br />

Seminar: Der Schlüssel zum Kunden<br />

Inhalt: Warum sind manche Verkäufer erfolgreicher<br />

als andere? Ganz sicher gibt es nicht<br />

den „idealen“ Verkäufer oder die „optimale“<br />

Verkaufsmethode. Denn erfolgreiche Verkäufer<br />

und Führungskräfte können in Auftreten<br />

und Persönlichkeit völlig verschieden sein.<br />

Erfolgreichen Menschen ist aber eines gemeinsam:<br />

Sie haben einen ganz persönlichen<br />

Stil. Sie wenden – bewusst oder unbewusst<br />

– Management- und Verkaufstechniken an,<br />

die zu ihnen passen und sie souverän und<br />

authentisch machen.<br />

Termin: 15. bis 16. März 2<strong>01</strong>0<br />

Zielgruppe: Vertriebs- und Außendienstmitarbeiter<br />

Kosten: 940 Euro (inkl. MwSt.)<br />

Info: Technische Akademie Wuppertal e. V.<br />

Telefon: (02 02) 74 95-2 16<br />

www.aral-cardplus.de


Aktuelles<br />

The next generation green: Biobutanol<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 5<br />

Seit dem Jahr 2006 hat BP über 1,5 Milliarden US-Dollar in die Erforschung, Entwicklung und<br />

Produktion von Biokraftstoffen gesteckt. Biobutanol gilt als neuestes Investitionsgut und hat<br />

schon fast Messias-Charakter.<br />

Bio-Joghurt, Organic-Cotton, Green-Generation:<br />

Nachhaltigkeit liegt im Trend, und das nicht<br />

erst seit gestern. Diesem Grundsatz hat sich<br />

sogar eine eigene grüne Bewegung verschrieben<br />

– die Lohas. Namensgeber ihre Maxime<br />

„Life of health and sustainability“. Warum dann<br />

nicht auch „gesünder“ tanken? BP, als Mutterkonzern<br />

von <strong>Aral</strong>, befasst sich bereits seit<br />

langem mit dem Problem steigender CO 2 -Emissionen.<br />

Gesucht und gefunden werden immer<br />

neue umweltfreundliche Kraftstoffe. So zapften<br />

BP Kunden allein in den USA im Jahr 2008<br />

,9 Milliarden Liter beigemischtes Ethanol.<br />

Doch wie die aktuelle Forschung zeigt, könnte<br />

dieser Alkohol bereits der Vergangenheit angehören<br />

und in Zukunft von einem anderen, aus<br />

den gleichen pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen<br />

Produkt abgelöst werden – dem Biobutanol.<br />

Gegenüber herkömmlichem Ethanol, das<br />

sich mit Benzin mischen lässt, weist Biobutanol<br />

zahlreiche Vorteile auf:<br />

● Der niedrige Dampfdruck des Biobutanols<br />

und seine Toleranz gegenüber Wasserverunreinigungen<br />

in Ottokraftstoffgemischen<br />

ermöglichen seinen Einsatz in bestehenden<br />

Kraftstoffliefer- und Vertriebskanälen.<br />

Der Ausblick auf den<br />

Horizont: Auch in fünfzig<br />

Jahren soll dieser<br />

noch so atemberaubend<br />

sein – dafür will<br />

BP sorgen.<br />

Für die Produktion<br />

von Biobutanol wird<br />

derzeit mit Zuckerrohr<br />

geforscht.<br />

● Es hat das Potenzial, dem Benzin in<br />

höheren Konzentrationen als existierende<br />

Biokomponenten beigemischt zu werden,<br />

ohne dass das Fahrzeug nachgerüstet<br />

werden muss.<br />

● Biobutanol bietet einen günstigeren<br />

Kraftstoffverbrauch als Benzin-Ethanol-<br />

Mischungen, da der Energiegehalt höher ist.<br />

Status quo des neuen Bio-Alkohols<br />

Die erste technische Pilotanlage soll noch<br />

in diesem Jahr im BP Werk Saltend in Hull,<br />

Großbritannien, in Betrieb gehen. Der Beginn<br />

der kommerziellen Produktion ist für 2<strong>01</strong><br />

geplant – das Resultat einer jahrelangen Partnerschaft<br />

zwischen BP und DuPont, dem Branchenführer<br />

für eine fortschrittliche Produktion<br />

von unter anderem Biokraftstoffen. Gemeinsam<br />

wurden Tests mit einer Fahrleistung von über<br />

zwei Millionen Kilometern durchgeführt, um die<br />

Vorteile der neuen Molekülstruktur zu beweisen.<br />

Dieser Biokraftstoff kann demnach mit<br />

einer Beimischungskonzentration von bis zu<br />

16 Volumenprozent verwendet werden, ohne<br />

dass die Leistung beeinträchtigt wird. Ebenfalls<br />

Der Vorteil von Zuckerrohr:<br />

Auf einer geringen<br />

Fläche kann eine<br />

hohe Ausbeute erzielt<br />

werden. Brasilien ist als<br />

Anbauland ideal.<br />

bestätigten die Experten von BP und DuPont<br />

die hohe Kompatibilität von Butanol mit der<br />

bestehenden Kraftstoffinfrastruktur.<br />

Partnerschaft besiegelt<br />

Die Zusammenarbeit zwischen beiden Projektpartnern<br />

führt künftig das neu gegründete<br />

Unternehmen Butamax TM Advanced Biofuels<br />

LLC mit Sitz in den USA fort. Neue Aufgaben<br />

gibt es genug – zum Beispiel die Entwicklung<br />

eines Biotechnologieprozesses mit dem Ziel,<br />

Biobutanol im Wettbewerb zu Ethanol zu<br />

produzieren. Es ist geplant, dass die Produktion<br />

eine ganze Reihe von Grundstoffen wie<br />

Zuckerrohr oder Rüben und in der Zukunft<br />

Zellulose-Einsatzstoffe von schnell wachsenden<br />

Energiepflanzen nutzt.<br />

Prognosen zeigen, dass Biokraftstoffe allen voran<br />

Biobutanol zu einem wesentlichen Element<br />

im weltweiten Kraftstoffmix für den Straßenverkehr<br />

werden könnten. Von 20 bis 0 Prozent<br />

sprechen Optimisten. BP sowie DuPont werden<br />

dabei mit ihrer Forschung und Entwicklung<br />

eine tragende Rolle spielen. Im Fokus „the next<br />

generation green“.<br />

www.aral-cardplus.de


Recht<br />

Was ist rechtens bei Schnee und Eis?<br />

Winterreifen am Mietwagen: Auch bei Miet- und Firmenwagen sollte der Fahrer auf Winterreifen bestehen.<br />

Im Winter gilt es für Autofahrer, im Straßenverkehr<br />

so manche zusätzliche Ge- und Verbote<br />

zu berücksichtigen. Dass bei veränderten<br />

Witterungsbedingungen auch mit rechtlichen<br />

Folgen zu rechnen ist, wird häufig unterschätzt.<br />

So kann beispielsweise nicht angepasste Geschwindigkeit<br />

mit bis zu 145 Euro Geldbuße<br />

und drei Punkten im Verkehrszentralregister<br />

geahndet werden. Ebenso muss die Ausrüstung<br />

auf die winterlichen Straßenverhältnisse<br />

ausgerichtet sein.<br />

„Guckloch“ & Co. können teuer werden<br />

Autofahrer müssen auch im Winter für eine<br />

freie Rundumsicht sorgen. Das heißt, dass alle<br />

Scheiben schnee- und eisfrei sein sollten. Wenn<br />

die Autoscheiben vereist oder stark verdreckt<br />

sind und sich nicht reinigen lassen, weil die<br />

Scheibenwischanlage kein oder nicht genügend<br />

Frostschutzmittel enthält, können bis zu 20<br />

Euro Bußgeld fällig werden. Bei Unfallfolgen<br />

riskiert man 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.<br />

Zehn Euro wiederum muss derjenige<br />

bezahlen, der nur ein kleines Guckloch in der<br />

zugeschneiten Frontscheibe freigekratzt hat.<br />

Wenn es zu einem Unfall kommt, kann der<br />

„Gucklochfahrer“ mit bis zu 50 Euro Bußgeld<br />

und drei Punkten rechnen.<br />

Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer müssen<br />

ebenfalls vom Schnee befreit werden,<br />

ansonsten drohen zehn bis 5 Euro Bußgeld.<br />

Es empfiehlt sich auch, die Schneehaube vom<br />

Autodach zu entfernen, da diese für den nachfolgenden<br />

Verkehr gefährlich werden kann.<br />

Wer den Motor vor Fahrtantritt warm laufen<br />

lässt, wird mit zehn Euro zur Kasse gebeten.<br />

Auch wenn Verkehrszeichen zugeschneit sind,<br />

sollten sie dennoch beachtet werden. Ausnahmen<br />

bilden runde Geschwindigkeits-, Halte-<br />

und Parkverbotszeichen.<br />

Winterreifenpflicht in Deutschland?<br />

Ja. Autos dürfen auf verschneiten oder vereisten<br />

Fahrbahnen nicht mit Sommerreifen,<br />

sondern nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen<br />

unterwegs sein. Bei Missachtung droht ein<br />

Verwarnungsgeld von 20 Euro und es besteht<br />

ein Haftungsrisiko. Wenn wegen der falschen<br />

Bereifung der Verkehr behindert wird, muss<br />

man mit 40 Euro und einem Punkt im Flensburger<br />

Zentralregister rechnen.<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 6<br />

In bergigen Regionen, wo Strecken mit dem<br />

Schild „Reifensymbol mit Kette auf blauem<br />

Grund“ versehen sind, müssen Autofahrer<br />

Schneeketten aufziehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

beträgt 50 km/h. Fahrzeuge<br />

mit Allradantrieb müssen an mindestens zwei<br />

Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen,<br />

andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von<br />

20 Euro.<br />

Sonderlinge: Miet- und Firmenwagen<br />

Da das Gesetz hier keine generelle Winterreifenpflicht<br />

vorsieht, sind die Autovermieter und<br />

Fuhrparkbetreiber nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten<br />

vollständig auf Winterreifen umzustellen.<br />

Es kann daher vorkommen, dass für ein<br />

Oben: Frostschutzmittel immer regelmäßig prüfen.<br />

Links: Verschneite Verkehrszeichen gelten ebenfalls.<br />

Auto mit Winterausrüstung sogar ein Aufpreis<br />

verlangt wird. Allerdings ist der Mieter berechtigt,<br />

die Abnahme eines Pkw ohne Winterreifen<br />

zu verweigern und darauf zu bestehen, ein<br />

wintertaugliches Fahrzeug zu erhalten.<br />

Bei einem Verkehrsunfall mit Sommerreifen<br />

trägt nämlich der Mieter die Verantwortung<br />

und riskiert trotz Vollkaskoschutz hohe Forderungen.<br />

Ähnlich ist es auch bei Nutzern von<br />

Firmenwagen.<br />

Vorschriften im europäischen Ausland<br />

In Österreich muss man bei winterlichen<br />

Straßenverhältnissen vom 1. November bis<br />

zum 15. April mit Winterreifen fahren. Schneekettenpflicht<br />

besteht nur auf Straßen mit<br />

gesonderter Beschilderung. In der Schweiz<br />

gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorschriften.<br />

Bußgelder bei Unfällen drohen<br />

jedoch trotzdem. In Frankreich und in Italien<br />

wird die Benutzung von Winterreifen oder<br />

Schneeketten auf bestimmten Strecken durch<br />

entsprechende Beschilderung vorgeschrieben.<br />

Im italienischen Aosta-Tal gilt vom 15.<br />

Oktober bis zum 15. April des Folgejahres eine<br />

generelle Winterreifenpflicht. Auch in Slowenien,<br />

Finnland, Litauen und Estland herrscht<br />

ebenfalls Winterreifenpflicht.<br />

www.aral-cardplus.de


Branche<br />

Gewerbewochen bei Ford. Mit einer Flatrate auf vier Rädern möchten die Ford-Autohäuser den<br />

unternehmerischen Mittelstand zum Kauf anreizen. Wer die Wahl hat ...<br />

Bereits im September 2006 startete Ford die Mittelstandsoffensive<br />

„Ford Power für den Mittelstand - Für alle, die die deutsche Wirtschaft<br />

stark machen“. Weil die Aktion von den Kunden sehr gut<br />

Recht<br />

Keine Ausnahmen für Vielfahrer<br />

Ein Autofahrer, der beruflich circa 100.000 Kilometer<br />

im Jahr fährt, wehrte sich gegen den<br />

sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis beim Erreichen<br />

von 18 Punkten im Verkehrszentralregister.<br />

Der Saarländische Verwaltungsgerichtshof<br />

(VerwGH) Saarlouis hat jedoch entschieden:<br />

Auch für Vielfahrer gelten keine Ausnahmen<br />

(VerwGH Saarlouis, Urteil vom 26. März 2009,<br />

Az.: 10 L 159/09).<br />

Hintergrund: Das Gericht wies den Antrag eines<br />

Autofahrers mit 18 Punkten im Flensburger<br />

Verkehrszentralregister ab, der zumindest bis<br />

zur rechtskräftigen gerichtlichen Überprüfung<br />

seinen Führerschein behalten wollte. Der Kläger<br />

argumentierte, dass er als Vielfahrer in weitaus<br />

höherem Maße am Straßenverkehr teilnimmt<br />

als andere Verkehrsteilnehmer und somit auch<br />

häufiger Verstöße riskiert. Außerdem hat er<br />

sich in den letzten zweieinhalb Jahren nichts zu<br />

Schulden kommen lassen.<br />

Das Gericht bestand allerdings auf dem Tattag-<br />

Prinzip und stellte fest, dass der Betroffene mit<br />

einem Kontostand von 18 Punkten zum Führen<br />

von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Gerade<br />

von einem Verkehrsteilnehmer, der viel auf der<br />

Straße unterwegs ist, erwarte man, dass er<br />

die Regeln des Straßenverkehrs einhält. Die<br />

bisherigen Zuwiderhandlungen des Klägers<br />

waren neben einem Rotlichtverstoß mehrfache<br />

erhebliche Überschreitungen der zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit. Das lässt darauf schließen,<br />

dass er die Straßenverkehrsregeln bewusst<br />

verletzt.<br />

Auch für Kilometersammler gelten bei Verstößen keine Ausreden oder Sonderregeln.<br />

Daher sei es rechtens, dass die Führerscheinbehörde<br />

ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger<br />

Wirkung entzogen hat. Hier gibt es auch für<br />

Vielfahrer keinen Ermessensspielraum. Es<br />

wird lediglich eingeräumt, dass kleine Unaufmerksamkeiten<br />

wahrscheinlicher sind als bei<br />

Gelegenheitsfahrern.<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 7<br />

angenommen wurde, hat der Kölner Konzern sie inzwischen auf<br />

unbefristete Zeit verlängert. Man unterstützt mit dieser Aktion vor allem<br />

kleine und mittelständische Unternehmen, da sie entscheidenden Anteil<br />

am wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland haben.<br />

Wichtiger Teil der „Gewerbewochen“ sind attraktive Aktionsangebote.<br />

Aktuell gibt es für alle Pkw-Modelle (außer Ford Focus RS) eine sogenannte<br />

Ford Flatrate. Bis zum 1. März 2<strong>01</strong>0 gilt ein effektiver Jahreszins<br />

von 0,99 Prozent. Die Flatrate beinhaltet neben der Topfinanzierung<br />

zahlreiche Serviceleistungen und Garantien für vier Jahre. Enthalten ist<br />

die Abdeckung aller Reparaturkosten für garantierelevante Teile sowie<br />

Wartungskosten (Lohn- und Materialkosten) sowie ein europaweiter<br />

Schutz bei Auslandsreisen durch unbürokratische Hilfe im Pannenfall<br />

durch eine Mobilitätsgarantie. Die günstigen Zinssätze bedeuten eine<br />

geringe monatliche Belastung. Die Kunden profitieren von der hohen<br />

Flexibilität der Ford Auswahl-Finanzierung. Nach Ablauf der 48 Monate<br />

bietet Ford drei Möglichkeiten:<br />

● Fahrzeug behalten und die vertraglich vereinbarte Restrate bezahlen.<br />

● Anschlussfinanzierung der Restrate.<br />

● Rückgabe des Fahrzeugs entsprechend der getroffenen Rückkauf-<br />

vereinbarung an den Ford Partner.<br />

Das berufliche Interesse des Betroffenen an der<br />

Weiterfahrt tritt in diesem Fall gegenüber dem<br />

Schutz der Allgemeinheit in den Hintergrund.<br />

Er gehört zu jenen Autofahrern, die durch hohe<br />

Risikobereitschaft oder Straßenverkehrsgefährdung<br />

auffallen. Der Fahrerlaubnisentzug ist eine<br />

logische Konsequenz.<br />

www.aral-cardplus.de


Sicherheits-Tipp<br />

Recht<br />

Videoüberwachung nicht verfassungskonform<br />

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg<br />

ist die Verkehrsüberwachung durch Dauervideoaufnahmen verfassungswidrig.<br />

Das OLG kommt zur Auffassung, dass eine derartige Überwachung<br />

„einen schwerwiegenden Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht“<br />

darstellt. Dem Urteil war ein Streitfall vor dem Amtsgericht<br />

Osnabrück vorausgegangen, in dem ein Autofahrer von einem Bußgeld<br />

freigesprochen wurde, das ihm wegen eines durch Dauervideoüberwachung<br />

festgestellten Vergehens auferlegt worden war. Die Staatsanwalt-<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 8<br />

Sicher ans Ziel. Ein Bußgeld für Essen, Lesen und Rauchen hinter dem Steuer? Vielleicht bald<br />

keine Zukunftsmusik mehr und bereits jetzt definitiv ein Fall für den Rastplatz.<br />

Autofahren ist eine Tätigkeit, die alle Sinne<br />

beansprucht! Dennoch scheint dies für viele<br />

Autofahrer inzwischen nur noch Nebenbeschäftigung<br />

zu sein – es wird bei voller Fahrt<br />

telefoniert, gegessen, geraucht, gelesen und<br />

mit dem Laptop gearbeitet. Das kann äußerst<br />

gefährlich werden. Bereits bei Richtgeschwindigkeit<br />

1 0 km/h legt ein Pkw 6 Meter pro<br />

Sekunde zurück. Wer also beispielsweise<br />

drei Sekunden mit dem Zigarettenanzünder<br />

hantiert, absolviert über 100 Meter, ohne dem<br />

Verkehrsgeschehen ausreichend Aufmerksamkeit<br />

zu widmen. Welch gefährliche Situationen<br />

in dieser Zeit entstehen können, hat jeder<br />

schon einmal erlebt.<br />

Mit einer Regelung für die Nutzung von Mobiltelefonen<br />

während der Fahrt hat der Gesetzgeber<br />

bereits einen ersten Schritt gemacht,<br />

die Sicherheit zu erhöhen. Immer öfter sind<br />

Vorstöße von Politikern und Verkehrsexperten<br />

zu vernehmen, künftig auch Tätigkeiten wie<br />

Essen oder Rauchen hinterm Steuer zu verbieten.<br />

Fälle, in denen beispielsweise Lkw-Fahrer<br />

wegen Lesens während der Fahrt mit Bußgeldbescheiden<br />

abgemahnt wurden, häufen sich.<br />

Dabei beschränken sich die „Nebentätigkeiten“<br />

nicht alleine auf Lenker großer und schwerer<br />

Fahrzeuge. Der Businessreisende, der angeregt<br />

im Handheld nach Terminen sucht, gehört<br />

Gefährlich:<br />

„Nebentätigkeiten“<br />

lenken Autofahrer vom<br />

Verkehrsgeschehen ab.<br />

Als Beweismittel ungültig: Videoaufzeichnungen des Straßenverkehrs.<br />

inzwischen eher zur<br />

Regeln denn zur Ausnahme.<br />

Auch wenn<br />

der Gesetzgeber solche<br />

Beschäftigungen<br />

neben dem Autofahren<br />

nicht explizit verbietet,<br />

sind sie nicht<br />

rechtens. Passiert<br />

deshalb ein Unfall, kann grobe Fahrlässigkeit<br />

angenommen werden – die Bestrafungen sind<br />

entsprechend. Wer sicher ankommen möchte,<br />

verzichtet selbst auf die Nutzung von Freisprecheinrichtungen<br />

und verlegt Telefonate auf<br />

den Rastplatz.<br />

Generell ist alle zwei Stunden eine längere Pause<br />

empfehlenswert. Frische Luft, ein Spaziergang<br />

auf dem Parkplatz, noch besser kleinere<br />

Dehnungs- und Entspannungsübungen, helfen<br />

Konzentration und Leistungsfähigkeit zurückzu-<br />

bekommen. Neben Bewegung ist die richtige<br />

Ernährung ein weiterer wichtiger Faktor für ein<br />

gesundes und langes Leben. Die Folgen von zu<br />

fettem und zu süßem Essen sind Übergewicht,<br />

vor allem aber Herz-Kreislauf-Erkrankungen.<br />

Starten Sie Ihre Fahrt nicht mit vollem Magen<br />

und teilen Sie Mahlzeiten auf mehrere Pausen<br />

auf. Das oft zur Mittags- und Abendzeit einsetzende<br />

Leistungstief wird durch fett- und<br />

nährstoffreiche Mahlzeiten nur noch verstärkt.<br />

Deshalb ballaststoffreich ernähren, Getreideprodukte,<br />

Kartoffeln, Gemüse, Obst, Milch und<br />

Milchprodukte bevorzugen und den Konsum<br />

von Fleisch, Eiern und Fett reduzieren. Ganz<br />

wichtig: viel trinken! Aber keinen Kaffee oder<br />

artverwandte Getränke, sondern Kräuter- und<br />

Früchtetees, verdünnte Fruchtsäfte und Wasser.<br />

schaft Osnabrück hatte gegen den Freispruch Rechtsbeschwerde beim<br />

OLG eingelegt – und verloren. Für Autofahrer heißt dies, dass alle damit<br />

entsprechend erlangten Beweismittel illegal und nicht verwertbar sind.<br />

Das OLG Oldenburg begründet das Urteil und die daraus entstehenden<br />

Konsequenzen folgendermaßen: „Eine solche Überwachung stelle einen<br />

schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus<br />

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar!“ Wenn, wie im konkreten Fall,<br />

einem Autofahrer mittels Dauervideoaufnahmen ein zu geringer Abstand<br />

zur Last gelegt wird, wurden die Beweismittel illegal erlangt und sind<br />

damit nicht verwertbar. „Die Dauervideoüberwachung verstößt gegen die<br />

Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten“,<br />

so der Senat für Bußgeldsachen (Az.: Ss Bs 186/09).<br />

Der Beschluss des OLG Oldenburg, als erste OLG-Entscheidung in einem<br />

solchen Fall, hat Grundsatzcharakter. Damit folgen die Oldenburger<br />

Richter einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August<br />

2009. Auch die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten festgestellt, dass<br />

es keine gesetzliche Grundlage für videogestützte Geschwindigkeitskontrollen<br />

gäbe. Allerdings wurde offengelassen, ob Beweise aus der<br />

Videoüberwachung verwertet werden dürften oder nicht – was zu<br />

teilweise unterschiedlichen Urteilen in ähnlichen Fällen führte. Sollte<br />

demnächst ein anderes OLG in einem identischen Fall zu einem anderen<br />

Urteil kommen, muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Wie ein<br />

Sprecher des OLG Oldenburg mitteilte, gibt es gegen das Urteil keine<br />

Rechtsmittel.<br />

www.aral-cardplus.de


Branche<br />

Recht<br />

Bei langer Krankheit droht Dienstwagenentzug<br />

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat klargelegt: Das<br />

eingeräumte Recht eines Arbeitnehmers zur privaten Nutzung seines<br />

Dienstwagens entfällt, wenn der Entgeltfortzahlungs-Zeitraum endet. Bei<br />

einem längeren Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen<br />

zurückgeben (Urteil vom 27. Juli 2009, Az.: 15 Sa 25/09).<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 9<br />

Rußfilter-Beihilfen ausgeweitet. Auch leichte Nutzfahrzeuge sollen künftig ein Recht auf die<br />

Förderung haben. Diesbezügliche Anträge können noch bis Mitte Februar gestellt werden.<br />

Ende Dezember beschloss das Bundeskabinett mit dem Haushaltsentwurf<br />

2<strong>01</strong>0, die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung<br />

für Diesel-Pkw um ein Jahr zu verlängern. Ferner sollen im Lauf des<br />

Jahres auch leichte Nutzfahrzeuge in den Genuss der Förderung kommen.<br />

Weil das Zuschussprogramm erst nach Ratifizierung des Haushaltsgesetzes<br />

2<strong>01</strong>0 beginnen kann, werden sich Auszahlungen für neue<br />

Nachrüstungen wohl bis zum April hinziehen.<br />

Der Rußfiltereinbau in ältere Diesel-Autos wird aktuell mit 0 Euro<br />

gefördert. Die Förderung wird auf Antrag bar ausbezahlt bzw. mit der<br />

Kfz-Steuer vergütet. Förderanträge aus dem Jahr 2009 können noch bis<br />

15. Februar 2<strong>01</strong>0 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

gestellt werden.<br />

Die geplante Nachrüstförderung von leichten Nutzfahrzeugen wurde<br />

unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) begrüßt. Nach<br />

Angabe der DUH wurde wegen der bisherigen Regelung von rund<br />

1,5 Millionen potenziellen Nachrüstkandidaten erst rund ein Viertel mit<br />

Partikelfiltern ausgerüstet. Halter älterer Diesel-Pkw müssen seit April<br />

2007 einen Steuermalus von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum<br />

bezahlen. Durch die Mehreinnahmen aus dieser „Strafsteuer“ generiert<br />

der Bund bis Ende März 2<strong>01</strong>1 – dann läuft die Regelung aus – rund 250<br />

Millionen Euro. Das würde für die Filternachrüstung von 1,5 Millionen<br />

Diesel-Pkw ausreichen.<br />

Was die Nachrüstpflicht von leichten Nutzfahrzeugen betrifft, ist bald<br />

eine Förderrichtlinie zu erwarten, in der auch die Fördergrenze (Gesamtgewicht)<br />

festgelegt wird. Bereits jetzt wurde geregelt, dass der Förderbetrag<br />

künftig nur noch bar erstattet wird.<br />

Bei einer langen Krankheit entfällt die private Nutzung des Dienstwagens. Er<br />

muss an den Arbeitgeber zurückgegeben werden.<br />

Wenn ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen darf, ist<br />

das Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts. Die Überlassung des Wagens<br />

zu privaten Zwecken ist somit eine Vereinbarung, die eine zusätzliche<br />

Gegenleistung für die Arbeit darstellt. Dadurch erhält der Arbeitnehmer einen<br />

geldwerten Vorteil. Erkrankt er jedoch über einen längeren Zeitraum,<br />

verliert er dieses Privileg zugleich mit der Fortzahlung des Entgelts.<br />

Im vorliegenden Fall gab ein erkrankter Arbeitnehmer den Dienstwagen<br />

zwar zurück, reichte aber beim Arbeitsgericht eine Klage auf Schadensersatz<br />

für den Nutzungsausfall ein. Er behauptete, für seine private<br />

Lebensführung auf das Fahrzeug angewiesen zu sein.<br />

Der Arbeitgeber hingegen bestand darauf, dass er die private Nutzung als<br />

Teil des Arbeitsentgelts betrachtet und diese zusammen mit dem Ende<br />

des Fortzahlungszeitraums entfällt. Das Arbeitsgericht Stuttgart gab dem<br />

Chef in erster Instanz recht und wies die Klage zurück.<br />

Auch seine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg<br />

brachte für den Kläger nichts Neues. Obwohl er hier auch darauf verwies,<br />

dass der Dienstwagen erst sieben Monate nach dem Wegfall des Überlassungsanspruchs<br />

zurückverlangt wurde und er darin eine stillschweigende<br />

Duldung zu erkennen glaubte.<br />

Das Gericht betonte, dass die Dienstwagenregelung ausdrücklich vorsieht,<br />

dass jeder Anspruch eines Arbeitnehmers auf Sachbezüge – somit auch<br />

die Privatnutzung des Pkw – mit dem Ende der Entgeltfortzahlung entfällt.<br />

Es sei in diesem Fall kein Widerruf erforderlich und auch nicht relevant,<br />

wann genau die Rückgabe verlangt wird.<br />

www.aral-cardplus.de


Branche<br />

Sicherheits-Tipp<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 10<br />

Neue Umweltzonen seit Silvester. In Berlin, Hannover und Köln dürfen nur noch Fahrzeuge mit<br />

grüner Plakette den Innenstadtbereich befahren. Und das ist nur der Anfang ...<br />

Zum 1. Januar 2<strong>01</strong>0 haben weitere deutsche<br />

Städte sogenannte Umweltzonen eingeführt<br />

bzw. geltende Regelungen weiter verschärft.<br />

Seit Jahresbeginn dürfen in die entsprechend<br />

gekennzeichneten Bereiche von Berlin, Hannover<br />

und Köln nur noch Fahrzeuge mit grüner<br />

Plakette einfahren. Bremen und Frankfurt/Main<br />

sperren seit Anfang 2<strong>01</strong>0 Fahrzeuge mit roter<br />

Plakette aus. Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster,<br />

Osnabrück und Pfinztal führen erstmalig<br />

eine Umweltzone ein. Damit dürfen in Bereiche<br />

mit besonders hoher Feinstaubbelastung nur<br />

noch Fahrzeuge mit niedrigem Partikelausstoß<br />

einfahren, die entsprechend durch rote,<br />

gelbe oder grüne Plaketten gekennzeichnet<br />

sind. Die Farbe der Plakette richtet sich nach<br />

der in den Fahrzeugpapieren ausgewiesenen<br />

Schadstoffklasse. Die Plaketten gibt es bei den<br />

Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ),<br />

bei Fachwerkstätten sowie Zulassungsstellen.<br />

Ein Verstoß gegen die Plakettenpflicht kann mit<br />

einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt<br />

in Flensburg geahndet werden. Ausgenommen<br />

von der Plakettenpflicht sind Motorräder,<br />

Mofas, Krankenwagen, Zugmaschinen und<br />

Oldtimer. Aktuell gibt es in Deutschland 9<br />

Umweltzonen.<br />

Für eine große Anzahl von Fahrzeugen gibt es<br />

Nachrüstmöglichkeiten, um eine entsprechende<br />

Umweltplakette zu erhalten. Dazu hat der Zen-<br />

tralverband des Kfz-Gewerbes eine Datenbank<br />

erstellt, die unter folgender Adresse zu finden<br />

ist: www.partikelfilter-nachruesten.de.<br />

Kein seltener Anblick mehr: Zahlreiche Städte<br />

sperren nicht umweltfreundliche Autos aus. Nachrüsten<br />

wäre eine Alternative.<br />

Auch ohne Unfall straffällig. „Es ist doch überhaupt nichts passiert“ – zählt nicht als Argument.<br />

Bereits ein Beinaheunfall reicht für eine Verurteilung vor Gericht aus.<br />

Nicht immer muss gleich ein Unfall passieren, um straffällig zu werden. AUTO BILD hat die sieben<br />

Todsünden im Verkehr aufgelistet, bei denen man unverhofft statt eines Bußgeldbescheides schnell<br />

zum Straftäter wird.<br />

So genügt bei einem Missachten der Vorfahrt bereits ein Beinaheunfall. Drohen dabei Verletzungen<br />

von Menschen oder Beschädigungen von Sachen, reicht das für eine Verurteilung. Wer mit Tempo<br />

über den Zebrastreifen fährt, dass ein Fußgänger zurückspringen muss, handelt ebenso grob<br />

fahrlässig wie ein Fahrzeuglenker, der trotz nahendem Gegenverkehr überholt und entgegenkommende<br />

oder überholte Fahrer zu heftigem Abbremsen oder Ausweichen zwingt. Wer zum ersten<br />

Mal bei so einem Vergehen erwischt wird, bezahlt eine Geldstrafe von 0 Tagessätzen (Tagessatz<br />

ist 1 /<br />

0 des Monatseinkommens). Dazu kann der Führerschein mindestens sechs Monate entzogen<br />

werden und in Flensburg droht der Eintrag von sieben Punkten. Passiert ein Unfall mit Verletzten,<br />

Toten oder sehr hohem Sachschaden, droht sogar eine Freiheitsstrafe!<br />

Als klassische „Todsünden“ betrachten Juristen folgende Vergehen:<br />

● Die Vorfahrt nicht beachten.<br />

● Falsch überholen oder bei Überholvorgängen falsch fahren.<br />

● An Fußgängerüberwegen falsch fahren.<br />

● An unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen<br />

zu schnell fahren.<br />

● An unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten.<br />

● Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung<br />

fahren oder dies versuchen.<br />

● Haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich<br />

machen, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.<br />

www.aral-cardplus.de


Branche<br />

Recht<br />

Wenn es eng wird<br />

Pflicht und Kür: Auch Vorfahrtsberechtigte müssen zurücksetzen, wenn sie<br />

dadurch einen Schaden vermeiden können.<br />

In der Regel muss jener Autofahrer den Gegenverkehr abwarten, auf<br />

dessen Seite Hindernisse, z. B. parkende Wagen, stehen. Allerdings:<br />

Wenn auf einer engen Straße der Platz zum Aneinandervorbeifahren<br />

nicht ausreicht, ist auch der Vorfahrtsberechtigte angehalten, zurückzusetzen,<br />

um Schäden zu vermeiden. Erzwingt er aber seine Vorfahrt<br />

und es kommt zu Beschädigungen, ist er im Sinne einer Zweidrittelhaf-<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 11<br />

Euro 5 flächendeckend. Egal ob Stern, zwei, drei oder vier Buchstaben – fast alle Hersteller<br />

erfüllen die neue Abgasnorm. Nur Korea und Schweden hinken noch etwas hinterher.<br />

Laut einer aktuellen ADAC-Statistik sind die<br />

deutschen Autofahrer echte Euro-5-Champions.<br />

Von den derzeit 2.615 angebotenen<br />

Neuwagen-Modellen erfüllen immerhin 774<br />

(29,6 Prozent) die strenge Euro-5-Abgasnorm.<br />

481 (18 Prozent) Modelle stammen von<br />

deutschen Herstellern. Mit großem Abstand<br />

folgen Frankreich (87), Japan (58) und Italien<br />

(48) mit schadstoffarmen Fahrzeugen. Schlusslichter<br />

im Vergleich sind nach Erhebungen des<br />

Münchener Automobilclubs die Hersteller aus<br />

Korea (15) und Schweden (11). Die Marke mit<br />

den meisten Euro-5-Autos ist nach Berechnungen<br />

des ADAC der Ingolstädter Hersteller<br />

Audi – 119 Modelle erfüllen die Norm. Die Plätze<br />

zwei und drei belegen VW und BMW mit 96<br />

bzw. 82 Modellen. Auch im Konzernvergleich<br />

liegt Volkswagen mit seinen Marken vorn. Der<br />

Wolfsburger Konzern liefert laut ADAC mit 291<br />

Modellen 7,6 Prozent aller Euro-5-Fahrzeuge.<br />

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Daimler<br />

mit den Marken Mercedes und Smart (89)<br />

und BMW mit Mini und Rolls-Royce (86). Die<br />

Euro-5-Norm gilt seit 1. September 2009. Erfüllt<br />

werden muss sie von Fahrzeugen, die ab<br />

diesem Zeitpunkt neu auf den Markt kamen.<br />

Euro 4-Modelle, die am 1. September 2009<br />

bereits auf dem Markt waren, dürfen noch bis<br />

1. Januar 2<strong>01</strong>1 weiterverkauft werden. Die noch<br />

strengere Euro-6-Norm tritt am 1. September<br />

2<strong>01</strong>4 in Kraft.<br />

Nicht nur der Komfort zählt, auch der grüne Geist<br />

der Autos wird bei der Kaufentscheidung immer<br />

mehr berücksichtigt. Und die neue Euro-6-Norm<br />

steht bereits im Startblock.<br />

tung mitschuldig (Amtsgericht München, Az.: 4 C 667/09). Es kann<br />

schon mal vorkommen, dass ein Autofahrer an einer engen Stelle im<br />

Straßenverkehr zum Überholen parkender Fahrzeuge ansetzt und sich<br />

gleich darauf ein vorfahrtsberechtigter Pkw im Gegenverkehr nähert.<br />

Laut AG München sollte in diesem Fall der Fahrer auf der freien Bahn<br />

zurücksetzen, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Tut er dies nicht,<br />

versucht der Überholende durchzufahren und nicht selten kommt es<br />

dabei zu Fahrzeugbeschädigungen. So auch in einer Auseinandersetzung<br />

zwischen einem vorfahrtsberechtigten Porsche- und einem überholenden<br />

Mercedes-Fahrer. Da der vorhandene Platz zum Aneinandervorbeifahren<br />

nicht ausreichte und das entgegenkommende Fahrzeug nicht<br />

bereit war zurückzusetzen, zwängte sich der Mercedes-Fahrer vorbei<br />

und beschädigte seinen Kotflügel. Die Reparaturkosten in Höhe von<br />

1.567 Euro wollte er daraufhin von dem Porsche-Fahrer erstattet haben.<br />

Dieser weigerte sich jedoch zu bezahlen und verwies darauf, dass er<br />

nicht wartepflichtig war. Die Richterin beim AG München gab dem<br />

Mercedes-Fahrer zu einem großen Teil Recht. Generell hat im Straßenverkehr<br />

jeder der Kraftfahrer wegen der Betriebsgefahr gleichmäßig zu<br />

haften. Der Porsche-Fahrer musste zwei Drittel des Schadens bezahlen,<br />

der dem Mercedes-Fahrer entstanden ist.<br />

Auch Vorfahrtsberechtigte müssen sich rücksichtsvoll verhalten und gegebenenfalls<br />

auf ihr Recht verzichten, wenn sie dadurch einen Verkehrsknoten<br />

auflösen können. Zwar hat der Kläger durch seinen erzwungenen<br />

Vorbeifahrversuch den Schaden verursacht, doch ist sein Verantwortungsanteil<br />

geringer als jener des Porsche-Chauffeurs, der bewusst in die<br />

enge Straße hineinfuhr.<br />

www.aral-cardplus.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!