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Aral CardNews 01

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Recht<br />

Was ist rechtens bei Schnee und Eis?<br />

Winterreifen am Mietwagen: Auch bei Miet- und Firmenwagen sollte der Fahrer auf Winterreifen bestehen.<br />

Im Winter gilt es für Autofahrer, im Straßenverkehr<br />

so manche zusätzliche Ge- und Verbote<br />

zu berücksichtigen. Dass bei veränderten<br />

Witterungsbedingungen auch mit rechtlichen<br />

Folgen zu rechnen ist, wird häufig unterschätzt.<br />

So kann beispielsweise nicht angepasste Geschwindigkeit<br />

mit bis zu 145 Euro Geldbuße<br />

und drei Punkten im Verkehrszentralregister<br />

geahndet werden. Ebenso muss die Ausrüstung<br />

auf die winterlichen Straßenverhältnisse<br />

ausgerichtet sein.<br />

„Guckloch“ & Co. können teuer werden<br />

Autofahrer müssen auch im Winter für eine<br />

freie Rundumsicht sorgen. Das heißt, dass alle<br />

Scheiben schnee- und eisfrei sein sollten. Wenn<br />

die Autoscheiben vereist oder stark verdreckt<br />

sind und sich nicht reinigen lassen, weil die<br />

Scheibenwischanlage kein oder nicht genügend<br />

Frostschutzmittel enthält, können bis zu 20<br />

Euro Bußgeld fällig werden. Bei Unfallfolgen<br />

riskiert man 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.<br />

Zehn Euro wiederum muss derjenige<br />

bezahlen, der nur ein kleines Guckloch in der<br />

zugeschneiten Frontscheibe freigekratzt hat.<br />

Wenn es zu einem Unfall kommt, kann der<br />

„Gucklochfahrer“ mit bis zu 50 Euro Bußgeld<br />

und drei Punkten rechnen.<br />

Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer müssen<br />

ebenfalls vom Schnee befreit werden,<br />

ansonsten drohen zehn bis 5 Euro Bußgeld.<br />

Es empfiehlt sich auch, die Schneehaube vom<br />

Autodach zu entfernen, da diese für den nachfolgenden<br />

Verkehr gefährlich werden kann.<br />

Wer den Motor vor Fahrtantritt warm laufen<br />

lässt, wird mit zehn Euro zur Kasse gebeten.<br />

Auch wenn Verkehrszeichen zugeschneit sind,<br />

sollten sie dennoch beachtet werden. Ausnahmen<br />

bilden runde Geschwindigkeits-, Halte-<br />

und Parkverbotszeichen.<br />

Winterreifenpflicht in Deutschland?<br />

Ja. Autos dürfen auf verschneiten oder vereisten<br />

Fahrbahnen nicht mit Sommerreifen,<br />

sondern nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen<br />

unterwegs sein. Bei Missachtung droht ein<br />

Verwarnungsgeld von 20 Euro und es besteht<br />

ein Haftungsrisiko. Wenn wegen der falschen<br />

Bereifung der Verkehr behindert wird, muss<br />

man mit 40 Euro und einem Punkt im Flensburger<br />

Zentralregister rechnen.<br />

<strong>Aral</strong> <strong>CardNews</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>0 | Seite 6<br />

In bergigen Regionen, wo Strecken mit dem<br />

Schild „Reifensymbol mit Kette auf blauem<br />

Grund“ versehen sind, müssen Autofahrer<br />

Schneeketten aufziehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />

beträgt 50 km/h. Fahrzeuge<br />

mit Allradantrieb müssen an mindestens zwei<br />

Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen,<br />

andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von<br />

20 Euro.<br />

Sonderlinge: Miet- und Firmenwagen<br />

Da das Gesetz hier keine generelle Winterreifenpflicht<br />

vorsieht, sind die Autovermieter und<br />

Fuhrparkbetreiber nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten<br />

vollständig auf Winterreifen umzustellen.<br />

Es kann daher vorkommen, dass für ein<br />

Oben: Frostschutzmittel immer regelmäßig prüfen.<br />

Links: Verschneite Verkehrszeichen gelten ebenfalls.<br />

Auto mit Winterausrüstung sogar ein Aufpreis<br />

verlangt wird. Allerdings ist der Mieter berechtigt,<br />

die Abnahme eines Pkw ohne Winterreifen<br />

zu verweigern und darauf zu bestehen, ein<br />

wintertaugliches Fahrzeug zu erhalten.<br />

Bei einem Verkehrsunfall mit Sommerreifen<br />

trägt nämlich der Mieter die Verantwortung<br />

und riskiert trotz Vollkaskoschutz hohe Forderungen.<br />

Ähnlich ist es auch bei Nutzern von<br />

Firmenwagen.<br />

Vorschriften im europäischen Ausland<br />

In Österreich muss man bei winterlichen<br />

Straßenverhältnissen vom 1. November bis<br />

zum 15. April mit Winterreifen fahren. Schneekettenpflicht<br />

besteht nur auf Straßen mit<br />

gesonderter Beschilderung. In der Schweiz<br />

gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorschriften.<br />

Bußgelder bei Unfällen drohen<br />

jedoch trotzdem. In Frankreich und in Italien<br />

wird die Benutzung von Winterreifen oder<br />

Schneeketten auf bestimmten Strecken durch<br />

entsprechende Beschilderung vorgeschrieben.<br />

Im italienischen Aosta-Tal gilt vom 15.<br />

Oktober bis zum 15. April des Folgejahres eine<br />

generelle Winterreifenpflicht. Auch in Slowenien,<br />

Finnland, Litauen und Estland herrscht<br />

ebenfalls Winterreifenpflicht.<br />

www.aral-cardplus.de

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