Aral CardNews 01
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Recht<br />
Was ist rechtens bei Schnee und Eis?<br />
Winterreifen am Mietwagen: Auch bei Miet- und Firmenwagen sollte der Fahrer auf Winterreifen bestehen.<br />
Im Winter gilt es für Autofahrer, im Straßenverkehr<br />
so manche zusätzliche Ge- und Verbote<br />
zu berücksichtigen. Dass bei veränderten<br />
Witterungsbedingungen auch mit rechtlichen<br />
Folgen zu rechnen ist, wird häufig unterschätzt.<br />
So kann beispielsweise nicht angepasste Geschwindigkeit<br />
mit bis zu 145 Euro Geldbuße<br />
und drei Punkten im Verkehrszentralregister<br />
geahndet werden. Ebenso muss die Ausrüstung<br />
auf die winterlichen Straßenverhältnisse<br />
ausgerichtet sein.<br />
„Guckloch“ & Co. können teuer werden<br />
Autofahrer müssen auch im Winter für eine<br />
freie Rundumsicht sorgen. Das heißt, dass alle<br />
Scheiben schnee- und eisfrei sein sollten. Wenn<br />
die Autoscheiben vereist oder stark verdreckt<br />
sind und sich nicht reinigen lassen, weil die<br />
Scheibenwischanlage kein oder nicht genügend<br />
Frostschutzmittel enthält, können bis zu 20<br />
Euro Bußgeld fällig werden. Bei Unfallfolgen<br />
riskiert man 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.<br />
Zehn Euro wiederum muss derjenige<br />
bezahlen, der nur ein kleines Guckloch in der<br />
zugeschneiten Frontscheibe freigekratzt hat.<br />
Wenn es zu einem Unfall kommt, kann der<br />
„Gucklochfahrer“ mit bis zu 50 Euro Bußgeld<br />
und drei Punkten rechnen.<br />
Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer müssen<br />
ebenfalls vom Schnee befreit werden,<br />
ansonsten drohen zehn bis 5 Euro Bußgeld.<br />
Es empfiehlt sich auch, die Schneehaube vom<br />
Autodach zu entfernen, da diese für den nachfolgenden<br />
Verkehr gefährlich werden kann.<br />
Wer den Motor vor Fahrtantritt warm laufen<br />
lässt, wird mit zehn Euro zur Kasse gebeten.<br />
Auch wenn Verkehrszeichen zugeschneit sind,<br />
sollten sie dennoch beachtet werden. Ausnahmen<br />
bilden runde Geschwindigkeits-, Halte-<br />
und Parkverbotszeichen.<br />
Winterreifenpflicht in Deutschland?<br />
Ja. Autos dürfen auf verschneiten oder vereisten<br />
Fahrbahnen nicht mit Sommerreifen,<br />
sondern nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen<br />
unterwegs sein. Bei Missachtung droht ein<br />
Verwarnungsgeld von 20 Euro und es besteht<br />
ein Haftungsrisiko. Wenn wegen der falschen<br />
Bereifung der Verkehr behindert wird, muss<br />
man mit 40 Euro und einem Punkt im Flensburger<br />
Zentralregister rechnen.<br />
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In bergigen Regionen, wo Strecken mit dem<br />
Schild „Reifensymbol mit Kette auf blauem<br />
Grund“ versehen sind, müssen Autofahrer<br />
Schneeketten aufziehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit<br />
beträgt 50 km/h. Fahrzeuge<br />
mit Allradantrieb müssen an mindestens zwei<br />
Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen,<br />
andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von<br />
20 Euro.<br />
Sonderlinge: Miet- und Firmenwagen<br />
Da das Gesetz hier keine generelle Winterreifenpflicht<br />
vorsieht, sind die Autovermieter und<br />
Fuhrparkbetreiber nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten<br />
vollständig auf Winterreifen umzustellen.<br />
Es kann daher vorkommen, dass für ein<br />
Oben: Frostschutzmittel immer regelmäßig prüfen.<br />
Links: Verschneite Verkehrszeichen gelten ebenfalls.<br />
Auto mit Winterausrüstung sogar ein Aufpreis<br />
verlangt wird. Allerdings ist der Mieter berechtigt,<br />
die Abnahme eines Pkw ohne Winterreifen<br />
zu verweigern und darauf zu bestehen, ein<br />
wintertaugliches Fahrzeug zu erhalten.<br />
Bei einem Verkehrsunfall mit Sommerreifen<br />
trägt nämlich der Mieter die Verantwortung<br />
und riskiert trotz Vollkaskoschutz hohe Forderungen.<br />
Ähnlich ist es auch bei Nutzern von<br />
Firmenwagen.<br />
Vorschriften im europäischen Ausland<br />
In Österreich muss man bei winterlichen<br />
Straßenverhältnissen vom 1. November bis<br />
zum 15. April mit Winterreifen fahren. Schneekettenpflicht<br />
besteht nur auf Straßen mit<br />
gesonderter Beschilderung. In der Schweiz<br />
gibt es keine speziellen gesetzlichen Vorschriften.<br />
Bußgelder bei Unfällen drohen<br />
jedoch trotzdem. In Frankreich und in Italien<br />
wird die Benutzung von Winterreifen oder<br />
Schneeketten auf bestimmten Strecken durch<br />
entsprechende Beschilderung vorgeschrieben.<br />
Im italienischen Aosta-Tal gilt vom 15.<br />
Oktober bis zum 15. April des Folgejahres eine<br />
generelle Winterreifenpflicht. Auch in Slowenien,<br />
Finnland, Litauen und Estland herrscht<br />
ebenfalls Winterreifenpflicht.<br />
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