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Standesamtliche Nachrichten - Samtgemeinde Freren

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Informationen zu Abholzungs- und Rückschnittmaßnahmen<br />

an städtischen Grünanlagen, Straßen und Wegen pp.<br />

Es bricht wieder die Jahreszeit an, in der Grundstückseigentümer und<br />

-anlieger sowie sonstige Bürger mit dem Anliegen an die Stadt herantreten,<br />

Bäume und Sträucher an öffentlichen Straßen und Wegen sowie<br />

Gräben fällen, zurückschneiden bzw. beseitigen zu dürfen. Die Gründe<br />

für derartige Begehren sind vielschichtig (Brennholzbeschaffung, Vermeidung<br />

bzw. Minimierung von Schattenwurf und Laubbefall, Bewirtschaftungserschwernisse<br />

für die angrenzenden Grundstücke pp.).<br />

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz haben für die Stadt <strong>Freren</strong> einen<br />

hohen Stellenwert. Hierzu gehört auch der Erhalt einer intakten Landschaft<br />

mit einem ansprechenden Landschaftsbild. Sie vermitteln den<br />

Bürgerinnen und Bürgern ein Stück Lebensqualität. Für Tourismus und<br />

Fremdenverkehr sind sie ein nicht zu unterschätzender Werbefaktor. Der<br />

Erhalt und die naturgemäße Pflege des Straßen- und Wegebegleitgrüns<br />

sowohl in den Wohngebieten wie auch in den Außenbereichen haben<br />

deshalb eine besondere Bedeutung.<br />

Folgende grundsätzliche Hinweise sind bei Abholzungs- oder Rückschnittmaßnahmen<br />

zu beachten:<br />

1. Straßenbegleitgrün in Wohngebieten<br />

Das Straßenbegleitgrün in den Wohngebieten, besonders in verkehrsberuhigten<br />

Bereichen, ist ein wichtiger, gesetzlich vorgeschriebener<br />

Bestandteil der Straßen- und Wohngebietsgestaltung. Pflanzbeete<br />

und Bäume dienen der Verkehrsberuhigung und haben darüber<br />

hinaus auch eine ökologische Funktion. Gewisse Unannehmlichkeiten,<br />

die von dem Grünbewuchs ausgehen, wie Schattenwurf und<br />

Laubbefall, müssen hingenommen werden. Die ordnungsgemäße<br />

Pflege des Baumbestandes und die notwendigen Rückschnittmaßnahmen<br />

erfolgen ausschließlich durch den Bauhof der <strong>Samtgemeinde</strong>.<br />

Die Pflege und Sauberhaltung der Straßenbeete durch die Anlieger<br />

ist jedoch ausdrücklich erwünscht. Soweit diese Aufgaben den<br />

Eigentümern beim Erwerb ihrer Grundstücke mit Kaufvertrag übertragen<br />

wurde, besteht dazu auch eine vertragliche Verpflichtung.<br />

2. Straßen- und Wegebegleitgrün in der freien Landschaft (Außenbereich)<br />

Abholzungs- und Rückschnittmaßnahmen an Straßen und Wegen in<br />

der freien Landschaft werden von der Stadt <strong>Freren</strong> im öffentlichen Interesse<br />

bewusst restriktiv und behutsam vorgenommen. Um Missbrauch,<br />

Kahlschlag und der Vernichtung wertvollen Baumbestandes<br />

vorzubeugen, werden die diesbezüglich zwingend notwendigen Maßnahmen<br />

in der Regel in Abschnitten, landschaftsverträglich, unter<br />

Beachtung der der Stadt obliegenden Unterhaltungs- und Verkehrssi-

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