Standesamtliche Nachrichten - Samtgemeinde Freren
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Informationen zu Abholzungs- und Rückschnittmaßnahmen<br />
an städtischen Grünanlagen, Straßen und Wegen pp.<br />
Es bricht wieder die Jahreszeit an, in der Grundstückseigentümer und<br />
-anlieger sowie sonstige Bürger mit dem Anliegen an die Stadt herantreten,<br />
Bäume und Sträucher an öffentlichen Straßen und Wegen sowie<br />
Gräben fällen, zurückschneiden bzw. beseitigen zu dürfen. Die Gründe<br />
für derartige Begehren sind vielschichtig (Brennholzbeschaffung, Vermeidung<br />
bzw. Minimierung von Schattenwurf und Laubbefall, Bewirtschaftungserschwernisse<br />
für die angrenzenden Grundstücke pp.).<br />
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz haben für die Stadt <strong>Freren</strong> einen<br />
hohen Stellenwert. Hierzu gehört auch der Erhalt einer intakten Landschaft<br />
mit einem ansprechenden Landschaftsbild. Sie vermitteln den<br />
Bürgerinnen und Bürgern ein Stück Lebensqualität. Für Tourismus und<br />
Fremdenverkehr sind sie ein nicht zu unterschätzender Werbefaktor. Der<br />
Erhalt und die naturgemäße Pflege des Straßen- und Wegebegleitgrüns<br />
sowohl in den Wohngebieten wie auch in den Außenbereichen haben<br />
deshalb eine besondere Bedeutung.<br />
Folgende grundsätzliche Hinweise sind bei Abholzungs- oder Rückschnittmaßnahmen<br />
zu beachten:<br />
1. Straßenbegleitgrün in Wohngebieten<br />
Das Straßenbegleitgrün in den Wohngebieten, besonders in verkehrsberuhigten<br />
Bereichen, ist ein wichtiger, gesetzlich vorgeschriebener<br />
Bestandteil der Straßen- und Wohngebietsgestaltung. Pflanzbeete<br />
und Bäume dienen der Verkehrsberuhigung und haben darüber<br />
hinaus auch eine ökologische Funktion. Gewisse Unannehmlichkeiten,<br />
die von dem Grünbewuchs ausgehen, wie Schattenwurf und<br />
Laubbefall, müssen hingenommen werden. Die ordnungsgemäße<br />
Pflege des Baumbestandes und die notwendigen Rückschnittmaßnahmen<br />
erfolgen ausschließlich durch den Bauhof der <strong>Samtgemeinde</strong>.<br />
Die Pflege und Sauberhaltung der Straßenbeete durch die Anlieger<br />
ist jedoch ausdrücklich erwünscht. Soweit diese Aufgaben den<br />
Eigentümern beim Erwerb ihrer Grundstücke mit Kaufvertrag übertragen<br />
wurde, besteht dazu auch eine vertragliche Verpflichtung.<br />
2. Straßen- und Wegebegleitgrün in der freien Landschaft (Außenbereich)<br />
Abholzungs- und Rückschnittmaßnahmen an Straßen und Wegen in<br />
der freien Landschaft werden von der Stadt <strong>Freren</strong> im öffentlichen Interesse<br />
bewusst restriktiv und behutsam vorgenommen. Um Missbrauch,<br />
Kahlschlag und der Vernichtung wertvollen Baumbestandes<br />
vorzubeugen, werden die diesbezüglich zwingend notwendigen Maßnahmen<br />
in der Regel in Abschnitten, landschaftsverträglich, unter<br />
Beachtung der der Stadt obliegenden Unterhaltungs- und Verkehrssi-