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Standesamtliche Nachrichten - Samtgemeinde Freren

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cherungspflichten, insbesondere aus Haftungsgründen, ausschließlich<br />

vom Bauhof der <strong>Samtgemeinde</strong> durchgeführt.<br />

Wer auf privaten Grundstücken, die an Straßen und Wegen grenzen,<br />

Abholzungen durchführen will, muss sich vorher über die Grenzverläufe<br />

und Eigentumsverhältnisse Klarheit verschaffen und notfalls eine<br />

amtliche Grenzfeststellung veranlassen. Bei widerrechtlich durchgeführten<br />

Abholzungen auf städtischen Grundstücken verlangt die<br />

Stadt in jedem Falle Schadenersatz. Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen<br />

kann es auch zu Strafanzeigen kommen. Daher wird dringend<br />

empfohlen, die Maßnahmen mit der Stadt rechtzeitig vorher abzustimmen.<br />

So können Unannehmlichkeiten und unliebsame Auseinandersetzungen<br />

von vornherein vermieden werden.<br />

Beim „Auf-Stock-setzen“ von privaten Holzbeständen in der freien<br />

Landschaft (z.B. Windschutzstreifen pp.) sind die einschlägigen Pflegeanleitungen<br />

der jeweiligen Fachbehörden (Flurbereinigungsbehörde<br />

/Untere Naturschutzbehörde) zu beachten. Bei der Ausführung der<br />

Arbeiten ist besonders darauf zu achten, dass das abzulegende Astholz<br />

nicht in zu reinigende Gräben gelangt oder auf Straßen und Wege<br />

wehen kann. Ggf. sind in der Folgezeit vom Ausführenden entsprechende<br />

Kontrollen durchzuführen.<br />

Für Auskünfte steht das Bauamt der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung während<br />

der Dienstzeiten zur Verfügung.

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