Standesamtliche Nachrichten - Samtgemeinde Freren
Standesamtliche Nachrichten - Samtgemeinde Freren
Standesamtliche Nachrichten - Samtgemeinde Freren
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
cherungspflichten, insbesondere aus Haftungsgründen, ausschließlich<br />
vom Bauhof der <strong>Samtgemeinde</strong> durchgeführt.<br />
Wer auf privaten Grundstücken, die an Straßen und Wegen grenzen,<br />
Abholzungen durchführen will, muss sich vorher über die Grenzverläufe<br />
und Eigentumsverhältnisse Klarheit verschaffen und notfalls eine<br />
amtliche Grenzfeststellung veranlassen. Bei widerrechtlich durchgeführten<br />
Abholzungen auf städtischen Grundstücken verlangt die<br />
Stadt in jedem Falle Schadenersatz. Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen<br />
kann es auch zu Strafanzeigen kommen. Daher wird dringend<br />
empfohlen, die Maßnahmen mit der Stadt rechtzeitig vorher abzustimmen.<br />
So können Unannehmlichkeiten und unliebsame Auseinandersetzungen<br />
von vornherein vermieden werden.<br />
Beim „Auf-Stock-setzen“ von privaten Holzbeständen in der freien<br />
Landschaft (z.B. Windschutzstreifen pp.) sind die einschlägigen Pflegeanleitungen<br />
der jeweiligen Fachbehörden (Flurbereinigungsbehörde<br />
/Untere Naturschutzbehörde) zu beachten. Bei der Ausführung der<br />
Arbeiten ist besonders darauf zu achten, dass das abzulegende Astholz<br />
nicht in zu reinigende Gräben gelangt oder auf Straßen und Wege<br />
wehen kann. Ggf. sind in der Folgezeit vom Ausführenden entsprechende<br />
Kontrollen durchzuführen.<br />
Für Auskünfte steht das Bauamt der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung während<br />
der Dienstzeiten zur Verfügung.