DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen
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Anmerkungen:<br />
a) Beitragsfreie <strong>Versicherung</strong>en erhalten keinen Grund- und keinen Schlussüberschussanteil.<br />
b) Während der Aufschubzeit erhalten <strong>Versicherung</strong>en der Tarifgruppe 1 mit Tarifkennziffer<br />
1131, 1132, 1162, 1231, 1232 oder 1262 laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von<br />
0,90 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />
c) Bei <strong>Versicherung</strong>en der Tarifgruppen 1 – 4, die ab dem 1. Januar 2006 in Rentenbezug<br />
übergehen, erhält der aus der Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende<br />
Teil der <strong>Versicherung</strong> laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des maßgebenden<br />
Deckungskapitals.<br />
d) Im Rentenbezug werden die laufenden Zinsüberschussanteile als Einmalbeitrag zur<br />
Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />
e) Anstelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile<br />
vereinbart werden.<br />
f) Bei Tarifgruppe 1 kann bedingungsgemäß auch die Zahlung einer gleich bleibenden<br />
Zusatzrente vereinbart werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist von der Bemessung<br />
der Überschussbeteiligung (Zinsüberschussanteil) und von dem rechnungsmäßigen<br />
Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig.<br />
g) Bei den Tarifgruppen 2 – 5 kann bedingungsgemäß auch ein Teil der Zinsüberschussanteile<br />
zur Finanzierung einer gleich bleibenden Zusatzrente verwendet werden. Die<br />
Höhe dieser Überschussrente ist vom rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person<br />
bei Beginn der Rentenzahlung abhängig. Der andere Teil der Zinsüberschussanteile<br />
wird dann als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet<br />
(Bonussystem).<br />
h) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />
i) In den Tarifgruppen 5 und 6 wird der Grundüberschussanteil wie folgt festgelegt:<br />
1,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag < 40 € beträgt<br />
2,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 39,99 € und < 50 € beträgt<br />
2,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 49,99 € und < 70 € beträgt<br />
3,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 69,99 € und < 120 € beträgt<br />
3,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 119,99 € und < 350 € beträgt<br />
4,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 349,99 € beträgt<br />
j) In den Tarifgruppen 5 und 6 wird bei Einmalbeitragsversicherungen für <strong>Versicherung</strong>sbeginne<br />
ab 2006 der Zinsüberschussanteil in den ersten 10 <strong>Versicherung</strong>sjahren um<br />
0,7 % gekürzt. Die Kürzung entfällt bei <strong>Versicherung</strong>en mit den Tarifkennziffern 6134,<br />
6164, 6234 und 6264.<br />
k) In den Tarifgruppen 5 und 6 wird bei <strong>Versicherung</strong>en mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />
und einer Beitragszahlungsdauer unter 11 Jahren für <strong>Versicherung</strong>sbeginne ab<br />
2006 der Zinsüberschussanteil während der Beitragszahlungsdauer um 0,7 % gekürzt.<br />
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