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DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ... - DEVK Versicherungen

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Anmerkungen:<br />

a) Beitragsfreie <strong>Versicherung</strong>en erhalten keinen Grund- und keinen Schlussüberschussanteil.<br />

b) Während der Aufschubzeit erhalten <strong>Versicherung</strong>en der Tarifgruppe 1 mit Tarifkennziffer<br />

1131, 1132, 1162, 1231, 1232 oder 1262 laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von<br />

0,90 % des überschussberechtigten Deckungskapitals.<br />

c) Bei <strong>Versicherung</strong>en der Tarifgruppen 1 – 4, die ab dem 1. Januar 2006 in Rentenbezug<br />

übergehen, erhält der aus der Verrentung des Ansammlungsguthabens stammende<br />

Teil der <strong>Versicherung</strong> laufende Zinsüberschussanteile in Höhe von 1,65 % des maßgebenden<br />

Deckungskapitals.<br />

d) Im Rentenbezug werden die laufenden Zinsüberschussanteile als Einmalbeitrag zur<br />

Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet (Bonussystem).<br />

e) Anstelle des Bonussystems kann auch die Barauszahlung der laufenden Zinsüberschussanteile<br />

vereinbart werden.<br />

f) Bei Tarifgruppe 1 kann bedingungsgemäß auch die Zahlung einer gleich bleibenden<br />

Zusatzrente vereinbart werden. Die Höhe dieser Überschussrente ist von der Bemessung<br />

der Überschussbeteiligung (Zinsüberschussanteil) und von dem rechnungsmäßigen<br />

Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung abhängig.<br />

g) Bei den Tarifgruppen 2 – 5 kann bedingungsgemäß auch ein Teil der Zinsüberschussanteile<br />

zur Finanzierung einer gleich bleibenden Zusatzrente verwendet werden. Die<br />

Höhe dieser Überschussrente ist vom rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person<br />

bei Beginn der Rentenzahlung abhängig. Der andere Teil der Zinsüberschussanteile<br />

wird dann als Einmalbeitrag zur Erhöhung der maßgebenden Jahresrente verwendet<br />

(Bonussystem).<br />

h) Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen erhalten keinen Grundüberschussanteil.<br />

i) In den Tarifgruppen 5 und 6 wird der Grundüberschussanteil wie folgt festgelegt:<br />

1,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag < 40 € beträgt<br />

2,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 39,99 € und < 50 € beträgt<br />

2,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 49,99 € und < 70 € beträgt<br />

3,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 69,99 € und < 120 € beträgt<br />

3,50 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 119,99 € und < 350 € beträgt<br />

4,00 %: falls der überschussberechtigte Beitrag > 349,99 € beträgt<br />

j) In den Tarifgruppen 5 und 6 wird bei Einmalbeitragsversicherungen für <strong>Versicherung</strong>sbeginne<br />

ab 2006 der Zinsüberschussanteil in den ersten 10 <strong>Versicherung</strong>sjahren um<br />

0,7 % gekürzt. Die Kürzung entfällt bei <strong>Versicherung</strong>en mit den Tarifkennziffern 6134,<br />

6164, 6234 und 6264.<br />

k) In den Tarifgruppen 5 und 6 wird bei <strong>Versicherung</strong>en mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />

und einer Beitragszahlungsdauer unter 11 Jahren für <strong>Versicherung</strong>sbeginne ab<br />

2006 der Zinsüberschussanteil während der Beitragszahlungsdauer um 0,7 % gekürzt.<br />

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