Im Landeanflug - Steuer-Fachschule Dr. Endriss
Im Landeanflug - Steuer-Fachschule Dr. Endriss
Im Landeanflug - Steuer-Fachschule Dr. Endriss
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KÖLNER<br />
- Bilanzbuchhalter - Alte RVO -<br />
Wichtige Hinweise zu Prüfungen<br />
und Intensivlehrgängen 2010<br />
(übergreifender und spezifischer Teil)<br />
• Prüfungstermine<br />
• Befreiung von Prüfungsleistungen<br />
• Intensivlehrgänge – Frühjahr / Herbst 2010<br />
Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung im übergreifenden<br />
und spezifischen Teil sowie auf die mündliche Prüfung<br />
November 2009
Bilanzbuchhalter-Prüfungen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 1<br />
mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie ausführlich über die Themen „Bilanzbuchhalter-<br />
Prüfung“ und „Intensivlehrgänge“ informieren.<br />
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter(in) alternativ oder zusätzlich<br />
zur IHK-Prüfung bei der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> abzulegen. Seit über 40 Jahren nimmt die Schule<br />
diese Prüfung ab. Sie ist die bundesweit größte einzelne Bilanzbuchhalter-Prüfung und hat sich längst<br />
als echte Alternative bewährt. In weiten Teilen der Wirtschaft trifft die Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />
auf höchste Anerkennung.<br />
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, beide Prüfungen abzulegen. Das hat viele Vorteile. Sie suchen<br />
sich für Ihre Bewerbungen das Prüfungszeugnis aus, das die besseren Noten aufweist. Sie können<br />
die erste Prüfung als Vorbereitung oder als Generalprobe für die 2. Prüfung nutzen und haben damit<br />
gleichzeitig eine in weiten Teilen der Wirtschaft anerkannte und geschätzte Qualifikation in der Hand.<br />
Und diejenigen, die die Zulassung zur IHK-Prüfung nicht oder noch nicht bekommen, weil sie einen<br />
eher unüblichen beruflichen Weg eingeschlagen haben oder die von der IHK geforderten 3 Jahre Berufserfahrung<br />
noch nicht voll erbracht haben, können so ihr berufliches Ziel schneller realisieren.<br />
Viele Industrie- und Handelskammern bieten die Möglichkeit, den funktionsübergreifenden Teil der<br />
Bilanzbuchhalter-Prüfung bereits vorgezogen im Frühjahr eines Jahres abzulegen. Auch die <strong>Steuer</strong>-<br />
<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> bietet Ihnen die Möglichkeit, diesen Teil der Prüfung vorzuziehen. Dementsprechend<br />
führen wir in verschiedenen Städten auch im Frühjahr einen Intensivlehrgang für die Fächer<br />
des funktionsübergreifenden Teils zur Prüfungsvorbereitung durch.<br />
Einige IHKn führen auch die Prüfung in den Fächern des funktionsspezifischen Teils im Frühjahr<br />
durch. Daher bieten wir unseren bewährten Intensivlehrgang E4 zur Vorbereitung auf den funktionsspezifischen<br />
Teil der Prüfung auch im Frühjahr an. Damit erhalten auch die Teilnehmer, die sich auf<br />
die funktionsspezifische Prüfung im Frühjahr vorbereiten, die Möglichkeit, sich zeitlich passend optimal<br />
auf die Prüfung vorzubereiten.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung nach der bisherigen Rechtsverordnung<br />
bei der IHK letztmalig im Jahr 2011 und bei der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> bis Ende<br />
2010 abgelegt werden kann.<br />
Sollten Fragen offen bleiben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.<br />
Telefon: 0221 - 93 64 42 – 0<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Das Team der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>
2 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Bilanzbuchhalter-Prüfungen ................................................................................................. 1<br />
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 2<br />
Prüfungstermine der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> ......................................................... 3<br />
Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ...................................... 5<br />
Prüfungstermine der Industrie- und Handelskammern ...................................................... 5<br />
Befreiung von Prüfungsleistungen ...................................................................................... 6<br />
Intensivlehrgänge 2010 - Überblick ...................................................................................... 7<br />
E4 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsspezifischen Teil ................... 8<br />
Bildungsurlaub ....................................................................................................................... 9<br />
E5 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsübergreifenden Teil ............ 10<br />
E8 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ............................... 11<br />
Anfahrtsskizze – Bad Marienberg ....................................................................................... 12<br />
Anmeldung Frühjahrstermine – übergreifender Teil: ....................................................... 13<br />
Anmeldung Frühjahrstermine – spezifischer Teil: ............................................................ 13<br />
Anmeldung Herbsttermine – übergreifender Teil: ............................................................ 15<br />
Anmeldung Herbsttermine – spezifischer Teil: ................................................................. 15<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und<br />
Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG: ..................................... 16
Prüfungstermine der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong><br />
Schriftliche Prüfung - Funktionsspezifischer Teil - im Frühjahr<br />
Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />
Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 3<br />
Sa. 06.03.2010 09.00-14.00 Uhr Bielefeld,<br />
Bochum,<br />
Frankfurt,<br />
Sa. 06.03.2010 15.00-16.30 Uhr<br />
Köln,<br />
München<br />
<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre So. 07.03.2010 09.00-12.00 Uhr<br />
Kosten- und Leistungsrechnung So. 07.03.2010 12.45-14.45 Uhr<br />
Hinweis: Aufgrund der terminlichen Überschneidung der Prüfung mit der CeBit wird die Prüfung am<br />
6./7. März nicht in Hannover, sondern dafür in Bielefeld angeboten.<br />
Schriftliche Prüfung - Funktionsübergreifender Teil - im Frühjahr<br />
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen So. 14.03.2010 09.00-10.30 Uhr Frankfurt,<br />
Recht So. 14.03.2010 11.30-13.00 Uhr<br />
Hannover,<br />
Köln,<br />
EDV So. 14.03.2010 14.00-15.30 Uhr Oberhausen<br />
Mündliche Prüfung - Funktionsspezifischer und funktionsübergreifender Teil - im Frühjahr<br />
Auf Einladung des Prüfungsausschusses oder<br />
ggf. auf Antrag an einem der folgenden Tage:<br />
Sonntag, 06.06.2010 Köln<br />
Schriftliche Prüfung - Funktionsspezifischer Teil - im Herbst<br />
Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />
Finanzwirtschaft der Unternehmung und<br />
Planungsrechnung<br />
Sa. 04.09.2010 09.00-14.00 Uhr Frankfurt,<br />
Hannover,<br />
Sa. 04.09.2010 15.00-16.30 Uhr<br />
Köln,<br />
München<br />
<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre So. 05.09.2010 09.00-12.00 Uhr<br />
Kosten- und Leistungsrechnung So. 05.09.2010 12.45-14.45 Uhr<br />
Schriftliche Prüfung - Funktionsübergreifender Teil - im Herbst<br />
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen So. 12.09.2010 09.00-10.30 Uhr Frankfurt,<br />
Recht So. 12.09.2010 11.30-13.00 Uhr<br />
Hannover,<br />
Köln,<br />
EDV So. 12.09.2010 13.45-15.15 Uhr München<br />
Mündliche Prüfung – - Funktionsspezifischer und funktionsübergreifender Teil - im Herbst<br />
Auf Einladung des Prüfungsausschusses oder<br />
ggf. auf Antrag an einem der folgenden Tage:<br />
Sonntag, 14.11.2010 Köln
4 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
Hinweis:<br />
Wenn Sie die Prüfung bei der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ablegen möchten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
den funktionsübergreifenden Teil der Prüfung auf das Frühjahr vorzuziehen oder im Sommer<br />
bzw. Herbst die komplette Prüfung abzulegen.<br />
In vielen Lehrgängen ist die Bearbeitung der Lehrgangsinhalte der Fächer<br />
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen, Recht und EDV bis zum Frühjahr<br />
abgeschlossen, so dass die Überlegung, einen der Teil der Prüfung vorzuziehen,<br />
sinnvoll ist.<br />
Anmeldeschluss:<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Prüfungstermine frühzeitig zu planen. Ihre Anmeldung<br />
zur Prüfung bitten wir, bis etwa 8 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin<br />
vorgenommen zu haben.<br />
Prüfungsgebühr:<br />
Volle Prüfung: 300 €<br />
Teilprüfung: 150 €<br />
Die jeweilige Prüfungsgebühr ist fällig mit Erhalt der Rechnung vor Prüfungsbeginn.
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 5<br />
Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer<br />
Die Zulassungsfristen für die Frühjahrsprüfung<br />
enden i.d.R. in dem Zeitraum Anfang Dezember<br />
bis Ende Januar, für die Herbstprüfung<br />
i.d.R. Mitte Mai bis Ende Juni. Jede IHK regelt<br />
dies anders.<br />
Anmeldeformulare erhalten Sie bei der zuständigen<br />
IHK.<br />
Prüfungstermine der Industrie- und Handelskammern<br />
Schriftliche Prüfung:<br />
Funktionsübergreifender Teil<br />
• Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />
• Recht<br />
• EDV<br />
Funktionsspezifischer Teil<br />
• Buchhaltung und Buchhaltungsorganisation,<br />
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />
* Frühjahr<br />
2010<br />
Die Anmeldung nehmen Sie bitte in jedem<br />
Fall selbst vor, denn wir wissen nicht, ob,<br />
wann und bei welcher Kammer Sie die Prüfung<br />
ablegen wollen. Zuständig ist i.d.R. die IHK, in<br />
deren Kammerbezirk Ihr Lehrgangsort liegt.<br />
Manche Kammern lassen Sie aber auch dann<br />
zu, wenn Ihr Hauptwohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte<br />
im Kammerbezirk liegt.<br />
* Herbst<br />
2010<br />
* Frühjahr<br />
2011<br />
18.03. 23.09. 24.03.<br />
19.03. 24.09. 25.03.<br />
• <strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre 25.03. 30.09. 30.03.<br />
• Kosten- und Leistungsrechnung<br />
• Finanzwirtschaft der Unternehmung und<br />
Planungsrechnung<br />
26.03. 01.10. 31.03.<br />
Mündliche Prüfung:<br />
Zur mündlichen Prüfung werden Sie von der IHK individuell eingeladen. Die Termine liegen jeweils ca.<br />
2 – 4 Monate im Anschluss an die schriftliche Prüfung.<br />
Anmeldung zur Prüfung:<br />
Der Anmeldeschluss variiert bei den einzelnen Industrie- und Handelskammern. In der Regel müssen sich<br />
Prüfungsbewerber etwa 3 Monate vor Prüfungsbeginn anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung<br />
zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer selbst vornehmen müssen.<br />
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Zulassungsantrag und die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK möglichst<br />
frühzeitig vorzunehmen.<br />
* Nicht alle Industrie- und Handelskammern bieten auch eine Frühjahrsprüfung an. Bei einigen kann die Prüfung<br />
in zwei Teilen abgelegt werden, manchmal ist die Reihenfolge festgelegt.<br />
Alle Angaben zu den IHK-Prüfungsterminen und Anmeldefristen bei den IHKn erfolgen ohne Gewähr.
6 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
Befreiung von Prüfungsleistungen<br />
Die Prüfungsordnungen der IHK und der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> sehen beide vor,<br />
dass unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />
Befreiung von Prüfungsleistungen möglich ist.<br />
Dabei kommt es immer wieder zu Rückfragen<br />
und Missverständnissen.<br />
Deshalb beachten Sie bitte folgende Regeln:<br />
Wenn Sie sich nach § 6 der Prüfungsordnung<br />
der IHK befreien lassen wollen, müssen Sie<br />
den Antrag bei der IHK stellen, bei der Sie<br />
sich auch prüfen lassen wollen.<br />
Stellen Sie formlos Ihren Antrag und fügen Sie<br />
Kopien der Zeugnisse bei, auf die Sie sich<br />
beziehen. Diesen Antrag schicken Sie bitte<br />
nicht an die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>,<br />
sondern an die für Sie zuständige IHK.<br />
Für eine Befreiung bei der <strong>Steuer</strong>-<br />
<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> gelten folgende Regelungen:<br />
„Kleine Fächer“ in der Vorbereitung nicht vernachlässigen!<br />
In den vergangenen Jahren haben wir die Erfahrung<br />
gemacht, dass einige Teilnehmer den<br />
„kleinen“ Fächern des funktionsübergreifenden<br />
Teils, also VWL/BWL, Recht und EDV, bei der<br />
Prüfungsvorbereitung relativ wenig Aufmerksamkeit<br />
schenken.<br />
Aus den Ergebnissen unserer Prüfung lässt<br />
sich aber ersehen, dass der funktionsübergreifende<br />
Teil auf keinen Fall vernachlässigt werden<br />
darf.<br />
Das Zeugnis darf nicht älter als fünf Jahre<br />
sein.<br />
� Die abgelegte Prüfung muss der Bilanzbuchhalter-Prüfung<br />
mindestens gleichwertig<br />
sein.<br />
� Teilleistungen einer IHK-Bilanzbuchhalter-<br />
Prüfung werden nicht anerkannt.<br />
� Die Fächer, in denen eine Befreiung erfolgen<br />
soll, müssen Teil des Abschlusszeugnisses<br />
sein. Teilzeugnisse, Scheine u.ä.<br />
gelten daher nicht als gleichwertig.<br />
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Befreiung<br />
in maximal drei Fächern erfolgen.<br />
(Maximal in 2 der 3 Fächer des funktionsübergreifenden<br />
Teiles – VWL/BWL, Recht, EDV –<br />
sowie ggf. im Fach Finanzwirtschaft.)<br />
Teilen Sie bei Ihrem Antrag mit, für welche<br />
Fächer Sie sich gegebenenfalls entschieden<br />
haben. Reichen sie dazu bitte das maßgebende<br />
Zeugnis einschließlich der Seite, auf der die<br />
einzelnen Fächer benotet sind, ein. Soweit<br />
vorhanden, fügen Sie bitte ebenfalls den Befreiungsbescheid<br />
Ihrer IHK bei..<br />
In jedem Fall sollten Sie aber beachten, dass<br />
ein Zeugnis, auf dem „befreit“ steht, niemals so<br />
gut aussieht, wie ein Zeugnis, das an dieser<br />
Stelle eine gute Note bescheinigt. Bedenken<br />
Sie, dass sich die Gesamtnote aus den gewichteten<br />
Einzelnoten zusammensetzt. Da Sie<br />
den Stoff zum zweiten Mal bearbeiten, haben<br />
Sie gute Chancen, in diesem Fach eine gute<br />
Einzelnote zu erzielen und so Ihre Gesamtnote<br />
positiv zu beeinflussen. Lassen Sie sich befreien,<br />
fällt dieses Fach aus der Gesamtwertung<br />
heraus.<br />
Bedenken Sie, dass in der Endabrechnung<br />
eine mangelhafte Leistung in EDV oder Recht<br />
genauso zählt wie z.B. in Kostenrechnung.<br />
Leider kommt es ab und zu vor, dass ein Teilnehmer<br />
bei sonst ansprechenden Leistungen<br />
wegen zweimal „mangelhaft“ im funktionsübergreifenden<br />
Teil die Prüfung nicht besteht.<br />
Deshalb ist auch dringend davon abzuraten,<br />
eine „5“ einzukalkulieren. Zwar könnten Sie<br />
damit die Prüfung bestehen, aber das Risiko,<br />
dann doch durchzufallen, ist außerordentlich<br />
hoch.
Intensivlehrgänge 2010 - Überblick<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 7<br />
Die Prüfung rückt jetzt schnell näher.<br />
Nutzen Sie unsere mehr als 50-jährige Erfahrung und bereiten Sie sich mit unseren langjährig bewährten<br />
Intensivlehrgängen effektiv auf einen erfolgreichen Abschluss der Bilanzbuchhalter-Prüfung<br />
vor.<br />
Allen, die eine komprimierte, schwerpunktartige Wiederholung der wichtigsten Gebiete wünschen,<br />
bieten wir auch in diesem Jahr wieder verschiedene Intensivkurse an.<br />
Einwöchiger Intensivlehrgang E4<br />
zur Vorbereitung auf den funktionsspezifischen<br />
Teil der Prüfung.<br />
Die Intensivwoche findet zweimal im Frühjahr<br />
und drei Mal hintereinander im Sommer<br />
in Bad Marienberg statt. Dort wird insbesondere<br />
die Systematik der einzelnen Fachgebiete<br />
nochmals verdeutlicht; außerdem werden<br />
für die Prüfung wichtige Fragen wiederholt<br />
und vertieft.<br />
Anhand von Fallbeispielen und Aufgaben können<br />
Sie Ihren Wissensstand überprüfen, Sie<br />
schreiben Übungsklausuren, die schnellstens<br />
durchgesehen und bewertet werden.<br />
So werden eventuell noch vorhandene Lücken<br />
aufgedeckt und auch für Sie erkennbar gemacht.<br />
Erfahrene Dozenten helfen Ihnen bei<br />
allen fachlichen Problemen weiter.<br />
Diese Intensivlehrgänge sind in vielen Bundesländern<br />
als „Bildungsurlaub“ anerkannt. Bitte<br />
erkundigen Sie sich oder lassen Sie sich von<br />
unserer Geschäftsstelle in Köln beraten.<br />
Die fachliche Diskussion - auch außerhalb des<br />
Lehrgangs - wird Ihnen zeigen, wo Sie Wissenslücken<br />
haben und was Sie sich von unseren<br />
Dozenten nochmals erklären lassen sollten.<br />
Der Lehrgang findet im Sommer aufgrund der<br />
regen Nachfrage an fünf aufeinander folgenden<br />
Wochen statt.<br />
1 ½ -tägiger Intensivlehrgang E5<br />
Zur Vorbereitung auf den funktionsübergreifenden<br />
Teil der Prüfung.<br />
Dieser Intensivlehrgang bereitet auf den funktionsübergreifenden<br />
Teil der Prüfung vor, behandelt<br />
also ausschließlich die Fächer Recht,<br />
VWL/BWL und EDV.<br />
Wir führen ihn im Frühjahr und im Herbst 1 ½tägig<br />
durch.<br />
1-tägiger Intensivlehrgang E8<br />
zur Vorbereitung auf den obligatorischen<br />
mündlichen Teil der Prüfung.<br />
Zur Vorbereitung auf den mündlichen Teil der<br />
Bilanzbuchhalter-Prüfung wird von der <strong>Steuer</strong>-<br />
<strong>Fachschule</strong> ein eintägiges Vorbereitungsseminar<br />
im Frühjahr in Köln und Frankfurt sowie im<br />
Herbst in Hannover, Frankfurt und Köln angeboten.<br />
Es wird auf diese spezielle Prüfungssituation<br />
und insbesondere auf Fragestellungen in den<br />
Bereichen Buchführung, Buchhaltungsorganisation<br />
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />
eingegangen.
8 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
E4 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsspezifischen Teil<br />
Kurzbeschreibung: Einwöchiger Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf den funktionsspezifischen<br />
Teil der Prüfung. Schwerpunktartige Wiederholung der wichtigsten Gebiete,<br />
Hervorhebung der Systematik der einzelnen Fachgebiete, Wiederholung wichtiger<br />
Einzelfragen für die Prüfung, Prüfungstraining an Hand von speziellen<br />
Kurzklausuren, die bis zum nächsten Tag durchgesehen werden und vorhandene<br />
Lücken aufdecken und erkennbar machen. Ausgabe von Protokollen der<br />
mündlichen IHK-Prüfungen. Individuelle Hilfe bei Einzelfragen.<br />
Dauer: 1 Woche<br />
Unterrichtszeit: Montag bis Samstag<br />
Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werden Hausaufgaben verschickt, die vor<br />
Beginn des Intensivlehrgangs bearbeitet sein sollen. <strong>Im</strong> Intensiv-Lehrgang<br />
werden dann die Lösungen dazu ausgegeben.<br />
Zeit: Mo bis Fr: 8:15 bis 18:00 Uhr, Sa: 08:15 bis 13:00 Uhr<br />
Programm:<br />
Montag 08:15 bis 13:00 Uhr Jahresabschluss<br />
14:30 bis 16:20 Uhr Übungsklausur Jahresabschluss<br />
16:40 bis 18:00 Uhr Jahresabschluss<br />
Dienstag 08:15 bis 13:00 Uhr Jahresabschlussanalyse<br />
14:30 bis 18:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />
Mittwoch 08:15 bis 13:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />
14:30 bis 16:30 Uhr Übungsklausur <strong>Steuer</strong>recht<br />
16:50 bis 18:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />
Donnerstag 08:15 bis 13:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />
14:30 bis 18:00 Uhr Kosten- und Leistungsrechnung<br />
Freitag 08:15 bis 13:00 Uhr Kosten- und Leistungsrechnung<br />
14:30 bis 16:30 Uhr Übungsklausur Kosten- und Leistungsrechnung<br />
16:45 bis 17:30 Uhr Hinweise zu den Prüfungen<br />
Samstag 08:15 bis 13:00 Uhr Finanzwirtschaft, Planungsrechnung<br />
Termine Frühjahr: Woche E4h<br />
08.02. bis 13.02.2010<br />
Woche E4i<br />
15.02. bis 20.02.2010<br />
Termine Sommer: Woche E4a 26.07. bis 31.07.2010<br />
Woche E4b 02.08. bis 07.08.2010<br />
Woche E4c 09.08. bis 14.08.2010<br />
Ort: 56470 Bad Marienberg/Westerwald, Forum des Schulzentrums / Stadthalle<br />
Gebühr: 515 €, zahlbar mit Erhalt der Rechnung vor Lehrgangsbeginn.<br />
Für Teilnehmer, die aufgrund einer Prüfungswiederholung / -fortsetzung nicht<br />
mehr in allen Fächern geprüft werden, ist eine Teilbelegung des Lehrgangs<br />
möglich.
Bildungsurlaub<br />
Besonderes:<br />
Fristen:<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 9<br />
Nach den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen/Freistellungsgesetzen der Länder<br />
Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein<br />
sind alle Intensivlehrgänge E4 als Bildungsurlaub in der Regel<br />
anerkannt. In den meisten Fällen haben Sie deshalb Anspruch darauf, 5 Arbeitstage<br />
für die Teilnahme an diesen Lehrgängen freigestellt zu werden. Die<br />
Beantragung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Diejenigen von<br />
Ihnen, die bereits angemeldet sind, erhalten ca. zwei Monate vor Lehrgangsbeginn<br />
eine Bescheinigung, in der die Anmeldung und die Anerkennung des<br />
Lehrgangs als Bildungsurlaub bestätigt ist.<br />
Hinweis: Damit Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub nicht erlischt, muss der Antrag<br />
in den meisten der genannten Bundesländer bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn<br />
beim Arbeitgeber gestellt werden (Ausnahmen: im Saarland bis 8 Wochen,<br />
in Niedersachsen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn).<br />
In Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz können Arbeitgeber ggf.<br />
eine Erstattung für den gewährten Bildungsurlaub vom Land erhalten. Dazu<br />
muss ein entsprechender Antrag bis 8 Wochen (Mecklenburg-Vorpommern<br />
bzw. 4 Wochen (Rheinland-Pfalz) vor Lehrgangsbeginn gestellt werden.<br />
Unterbringung: Während des Lehrgangs bieten wir Ihnen Übernachtungsmöglichkeiten zu<br />
günstigen Konditionen an. Bitte kreuzen Sie bei Bedarf auf Ihrer Anmeldung<br />
den Punkt Übernachtung an. Wir merken Sie entsprechend vor. Die Zimmerverteilung<br />
auf die verschiedenen Häuser nimmt das <strong>Endriss</strong>-Team vor Ort jeweils<br />
sonntags zwischen 15:00 und 19:00 Uhr vor.<br />
Bitte haben Sie Verständnis, dass vorab eine feste Reservierung für ein<br />
bestimmtes Hotel nicht möglich ist.<br />
So erhalten Sie Bildungsurlaub<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
Anmeldung bei der<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />
Anmeldebestätigung<br />
folgt in wenigen Tagen<br />
Brief an den Arbeitgeber<br />
(spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn)<br />
Freistellung durch den Arbeitgeber<br />
Bildungsurlaub<br />
Bei Ablehnung schriftliche Begründung<br />
verlangen<br />
Eventuell Betriebs- oder Personalrat<br />
einschalten<br />
und noch einmal versuchen
10 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
E5 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsübergreifenden Teil<br />
Dauer:<br />
1 ½ Tage<br />
Lehrgangsziel:<br />
Vorbereitung auf den funktionsübergreifenden Teil der Bilanzbuchhalter-Prüfung<br />
Inhalt:<br />
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen, Recht, EDV<br />
Zielgruppe:<br />
Angehende Bilanzbuchhalter, die diesen Prüfungsteil vor der IHK oder der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ablegen<br />
möchten.<br />
Hinweis:<br />
Nicht bei allen Industrie- und Handelskammern können oder müssen Sie den funktionsübergreifenden<br />
Teil der Prüfung gesondert ablegen.<br />
Vorbereitung auf die Frühjahrsprüfung<br />
Dauer: 1 ½ Tage<br />
Samstag 14:30 bis 18:00 Uhr VWL/BWL<br />
Sonntag 08:15 bis 10:45 Uhr EDV<br />
Termin / Ort:<br />
11:00 bis 14:30 Uhr Recht<br />
E5 e* Samstag, 13.02. bis Sonntag, 14.02.2010 in Bad Marienberg<br />
* in direktem Anschluss an den Intensivlehrgang E4h in Bad Marienberg (der Lehrgang kann daher kombiniert<br />
werden mit der Belegung im Intensivlehrgang E4h oder E4i – funktionsspezifischer Teil).<br />
Gebühr:<br />
140 €, fällig mit Erhalt der Rechnung zu Lehrgangsbeginn.<br />
Vorbereitung auf die Herbstprüfung<br />
Dauer: 1 ½ Tage<br />
Samstag 14:30 bis 18:00 Uhr VWL/BWL<br />
Sonntag 08:15 bis 10:45 Uhr EDV<br />
Termine / Ort:<br />
11:00 bis 14:30 Uhr Recht<br />
E5 j* Samstag, 07.08. bis Sonntag, 08.08.2010 in Bad Marienberg<br />
* in direktem Anschluss an den Intensivlehrgang E4b in Bad Marienberg (der Lehrgang kann daher kombiniert<br />
werden mit der Belegung im Intensivlehrgang E4b oder E4c – funktionsspezifischer Teil).<br />
Gebühr:<br />
140 €, fällig mit Erhalt der Rechnung zu Lehrgangsbeginn.
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 11<br />
E8 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung<br />
Inhalt:<br />
Vorbereitung auf den obligatorischen mündlichen Teil der Bilanzbuchhalter-Prüfung; insbesondere auf<br />
Fragestellungen im Bereich Buchführung, Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss nach Handelsund<br />
<strong>Steuer</strong>recht sowie Jahresabschlussanalyse.<br />
Dauer:<br />
1 Tag<br />
Lehrgangszeit:<br />
09:00 bis 16:30 Uhr<br />
Vorbereitung auf die Frühjahrsprüfung<br />
Termin/Ort:<br />
E8c Samstag,<br />
08.05.2010<br />
E8d Samstag,<br />
15.05.2010<br />
in Köln<br />
In Frankfurt<br />
Vorbereitung auf die Herbstprüfung<br />
Termine/Orte:<br />
E8h Samstag,<br />
23.10.2010<br />
E8i Sonntag,<br />
30.10.2010<br />
E8j Sonntag,<br />
30.10.2010<br />
in Frankfurt<br />
in Köln<br />
in Hannover<br />
Gebühr:<br />
115 €, zahlbar mit Erhalt der Rechnung zu Lehrgangsbeginn.
12 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
Anfahrtsskizze – Bad Marienberg<br />
Treffpunkt bei Anreise:<br />
EUROPA-HAUS MARIENBERG<br />
Öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts Unterrichtsort:<br />
Europastraße 1 (Haupteingang: Büchtingstraße) Frühjahr: Stadthalle<br />
D-56470 Bad Marienberg Sommer: Forum des Schulzentrums /<br />
Internet: http://www.europa-haus-marienberg.de Stadthalle / Europa-Haus<br />
(Das Europa-Haus nimmt vorab keine Reservierungen entgegen.)<br />
Einen Detailplan erhalten Sie separat<br />
vor Lehrgangsbeginn<br />
Das Europa-Haus erreichen Sie:<br />
Mit der Bahn:<br />
Mit dem PKW:<br />
Zugstrecke Köln – Altenkirchen – Limburg – Frankfurt/ Main<br />
Station Nistertal - Bad Marienberg<br />
Achtung Abholservice der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>!<br />
Bahnreisende teilen uns bitte frühzeitig Ihre Ankunftszeit in „Nistertal“ mit.<br />
Autobahn A3 Köln – Frankfurt/M. bis Kreuz Bonn/Siegburg (alternativ: A 59 bis Autobahndreieck<br />
St. Augustin West), wechseln auf A 560 Richtung Hennef, Übergang am Autobahnende<br />
auf die B 8 Richtung Altenkirchen über Oberpleis – Uckerath B 8 – in Altenkirchen auf<br />
die B 414 Richtung Hachenburg – B 414 weiter Richtung Herborn bis 3 km östlich Kirburg<br />
Abzweigung nach Bad Marienberg<br />
Autobahn Frankfurt/M. Köln bis Abfahrt Limburg/Nord – B 54 über Rennerod bis Kreuzung<br />
mit B 414, links abzweigen nach Bad Marienberg<br />
Autobahn Sauerlandlinie: Von Norden bis Abfahrt Haiger/Burbach – über Burbach B 54 bis<br />
Kreuzung B 414, rechts abbiegen nach Bad Marienberg<br />
Von Süden bis Abfahrt Herborn/West – B 255 und B 414 bis Bad Marienberg<br />
Autobahn Wittlich – Koblenz – Dernbacher <strong>Dr</strong>eieck – bis Abfahrt Montabaur, B 255 bis<br />
Ailertchen, links abbiegen nach Bad Marienberg
Anmeldung Frühjahrstermine – übergreifender Teil:<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 13<br />
Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />
Intensivlehrgang E5 E5 e 13.02. bis 14.02.2010 in Bad Marienberg<br />
Gebühr: 140 €<br />
Dieser Lehrgang schließen unmittelbar an den Intensivlehrgang des spezifischen Teils E4h an, so dass eine kombinierte<br />
Anmeldung mit dem Intensivlehrgang E4h oder E4i möglich ist.<br />
Ich nehme an der Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> teil<br />
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />
Recht<br />
EDV<br />
Sonntag, 14.03.2010<br />
Anmeldung Frühjahrstermine – spezifischer Teil:<br />
� Frankfurt<br />
� Hannover<br />
� Köln Gebühr: 150 €<br />
� Oberhausen<br />
Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />
Intensivlehrgang E4 E4 h 08.02 bis 13.02.2010 Gebühr: 515 €<br />
E4 i 15.02 bis 20.02.2010<br />
Bitte sorgen Sie für meine Unterbringung in Bad Marienberg. • EZ ca. 55 Euro, VP<br />
Zimmerpartner<br />
Die Unterbringung erfolgt im Europa-Haus oder • DZ ca. 45 Euro, VP<br />
in nahe liegenden Pensionen und Hotels. • <strong>Dr</strong>eibettZ ca. 41 Euro, VP<br />
Ich sorge selbst für meine Unterbringung<br />
Ein Hotelverzeichnis erhalten Sie bei der Kurverwaltung<br />
Bad Marienberg, Tel.: 02661-7031, Fax: 02661-61565<br />
(Das Europa-Haus nimmt vorab keine Reservierungen entgegen.)<br />
Ich nehme an der Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> teil<br />
Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />
Samstag, 06.03.2010<br />
Finanzwirtschaft und Planungsrechnung Samstag, 06.03.2010 in Bielefeld in Bochum in Frankfurt<br />
<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre Sonntag, 07.03.2010<br />
Kosten- und Leistungsrechnung Sonntag, 07.03.2010<br />
Die Preise verstehen sich pro Person und Tag.<br />
Ich melde mich an zum Vorbereitungslehrgang „mündliche Prüfung“ (bitte ankreuzen)<br />
in Köln in München Gebühr: 150 €<br />
Intensivlehrgang E8 E8 c Samstag, 08.05.2010 in Köln Gebühr: 115 €<br />
E8 d Samstag, 15.05.2010 in Frankfurt<br />
Name Straße<br />
Vorname PLZ; Wohnort<br />
Geburtsdatum Telefon privat<br />
Beruf Telefon dienstlich<br />
E-Mail<br />
Rechnungsanschrift (falls abweichend)<br />
rechtsverb. Unterschrift<br />
Ort, Datum<br />
(Firmenstempel bei Anmeldung über die Firma)<br />
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre damit mein Einverständnis.
14 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und<br />
Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG:<br />
1. Anmeldung<br />
Der Vertrag zwischen der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>, nachfolgend als „<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>“ bezeichnet, und<br />
dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist<br />
beträgt einen Monat.<br />
2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/der Prüfung<br />
2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw.<br />
der Prüfungsordnung als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm<br />
bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.<br />
2.2. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen<br />
benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die<br />
Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes<br />
/ der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen des<br />
Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Lehrgängen/Seminaren/Prüfungen.<br />
3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen<br />
3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei<br />
widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage<br />
vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 € erhoben, die mit<br />
Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn,<br />
ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation<br />
weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.<br />
3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann von der<br />
vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte<br />
Aufwendungen werden erstattet.<br />
3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar- bzw. Prüfungsbeginn entrichtet werden.<br />
3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats<br />
während der Laufzeit des Lehrgangs/Seminars fällig.<br />
3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> abgesagt werden, werden bereits<br />
entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> wird im Übrigen über den Ausfall informieren.<br />
4. Datenschutz<br />
Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> personenbezogene Daten in<br />
automatisierten Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich<br />
im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche<br />
Einverständnis des Vertragspartners.<br />
5. Haftung<br />
Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle<br />
in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen,<br />
insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober<br />
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder<br />
bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typischerweise vorhersehbaren<br />
Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.<br />
6. Schriftform / Sonstiges<br />
6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.<br />
Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen<br />
Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.<br />
7. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen<br />
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ist jedoch berechtigt, den<br />
Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.
Anmeldung Herbsttermine – übergreifender Teil:<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 15<br />
Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />
Intensivlehrgang E5 E5 j 07.08. bis 08.08.2010 in Bad Marienberg<br />
Gebühr: 140 €<br />
Dieser Lehrgang schließen unmittelbar an den Intensivlehrgang des spezifischen Teils E4b an, so dass eine kombinierte<br />
Anmeldung mit dem Intensivlehrgang E4b oder E4c möglich ist.<br />
Anmeldung Herbsttermine – spezifischer Teil:<br />
Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />
Intensivlehrgang E4 E4 a 26.07. bis 31.07.2010<br />
- Bad Marienberg - E4 b 02.08 bis 07.08.2010<br />
Gebühr: 515 € E4 c 09.08. bis 14.08.2010<br />
Bitte sorgen Sie für meine Unterbringung in Bad Marienberg: • EZ ca. 55 Euro, VP<br />
Zimmerpartner<br />
Die Unterbringung erfolgt im Europa-Haus oder • DZ ca. 45 Euro, VP<br />
in nahe liegenden Pensionen und Hotels • <strong>Dr</strong>eibettZ 41 Euro, VP<br />
Ich sorge selbst für meine Unterbringung<br />
Ein Hotelverzeichnis erhalten Sie bei der Kurverwaltung<br />
Bad Marienberg, Tel.: 02661-7031, Fax: 02661-61565<br />
Die Preise verstehen sich pro Person und Tag.<br />
Ich nehme an der Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> teil und schreibe meine Klausuren zu folgenden Terminen:<br />
Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />
Recht<br />
EDV Gebühr übergreifender Teil: 150 €<br />
Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />
Sonntag, 12.09.2010<br />
Samstag, 04.09.2010<br />
in � Frankfurt � Hannover<br />
� Köln � München<br />
Finanzwirtschaft und Planungsrechnung Samstag, 04.09.2010 � Köln � Frankfurt<br />
� Hannover � München<br />
<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre Sonntag, 05.09.2010<br />
Kosten- und Leistungsrechnung Sonntag, 05.09.2010<br />
Gebühr spezifischer Teil: 150 €<br />
Ich melde mich an zum Vorbereitungslehrgang „mündliche Prüfung“ (bitte ankreuzen)<br />
Intensivlehrgang E8 E8 h Samstag, 23.10.2010 in Frankfurt<br />
Gebühr: 115 € E8 i Samstag, 30.10.2010 in Hannover<br />
E8 j Samstag, 30.10.2010 in Köln<br />
Name Straße<br />
Vorname PLZ; Wohnort<br />
Geburtsdatum Telefon privat<br />
Beruf Telefon dienstlich<br />
E-Mail<br />
Rechnungsanschrift (falls abweichend)<br />
rechtsverb. Unterschrift<br />
Ort, Datum<br />
(Firmenstempel bei Anmeldung über die Firma)<br />
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre damit mein Einverständnis.
16 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und<br />
Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG:<br />
1. Anmeldung<br />
Der Vertrag zwischen der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>, nachfolgend als „<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>“ bezeichnet, und<br />
dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist<br />
beträgt einen Monat.<br />
2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/der Prüfung<br />
2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw.<br />
der Prüfungsordnung als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm<br />
bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.<br />
2.2. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen<br />
benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die<br />
Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes<br />
/ der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen des<br />
Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Lehrgängen/Seminaren/Prüfungen.<br />
3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen<br />
3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei<br />
widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage<br />
vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 € erhoben, die mit<br />
Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn,<br />
ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation<br />
weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.<br />
3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann von der<br />
vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte<br />
Aufwendungen werden erstattet.<br />
3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar- bzw. Prüfungsbeginn entrichtet werden.<br />
3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats<br />
während der Laufzeit des Lehrgangs/Seminars fällig.<br />
3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> abgesagt werden, werden bereits<br />
entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die<br />
<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> wird im Übrigen über den Ausfall informieren.<br />
4. Datenschutz<br />
Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> personenbezogene Daten in<br />
automatisierten Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich<br />
im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche<br />
Einverständnis des Vertragspartners.<br />
5. Haftung<br />
Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle<br />
in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen,<br />
insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober<br />
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder<br />
bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typischerweise vorhersehbaren<br />
Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.<br />
6. Schriftform / Sonstiges<br />
6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.<br />
Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen<br />
Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.<br />
7. Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen<br />
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ist jedoch berechtigt, den<br />
Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.