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Im Landeanflug - Steuer-Fachschule Dr. Endriss

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KÖLNER<br />

- Bilanzbuchhalter - Alte RVO -<br />

Wichtige Hinweise zu Prüfungen<br />

und Intensivlehrgängen 2010<br />

(übergreifender und spezifischer Teil)<br />

• Prüfungstermine<br />

• Befreiung von Prüfungsleistungen<br />

• Intensivlehrgänge – Frühjahr / Herbst 2010<br />

Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung im übergreifenden<br />

und spezifischen Teil sowie auf die mündliche Prüfung<br />

November 2009


Bilanzbuchhalter-Prüfungen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 1<br />

mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Sie ausführlich über die Themen „Bilanzbuchhalter-<br />

Prüfung“ und „Intensivlehrgänge“ informieren.<br />

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Prüfung zum/zur Bilanzbuchhalter(in) alternativ oder zusätzlich<br />

zur IHK-Prüfung bei der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> abzulegen. Seit über 40 Jahren nimmt die Schule<br />

diese Prüfung ab. Sie ist die bundesweit größte einzelne Bilanzbuchhalter-Prüfung und hat sich längst<br />

als echte Alternative bewährt. In weiten Teilen der Wirtschaft trifft die Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />

auf höchste Anerkennung.<br />

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, beide Prüfungen abzulegen. Das hat viele Vorteile. Sie suchen<br />

sich für Ihre Bewerbungen das Prüfungszeugnis aus, das die besseren Noten aufweist. Sie können<br />

die erste Prüfung als Vorbereitung oder als Generalprobe für die 2. Prüfung nutzen und haben damit<br />

gleichzeitig eine in weiten Teilen der Wirtschaft anerkannte und geschätzte Qualifikation in der Hand.<br />

Und diejenigen, die die Zulassung zur IHK-Prüfung nicht oder noch nicht bekommen, weil sie einen<br />

eher unüblichen beruflichen Weg eingeschlagen haben oder die von der IHK geforderten 3 Jahre Berufserfahrung<br />

noch nicht voll erbracht haben, können so ihr berufliches Ziel schneller realisieren.<br />

Viele Industrie- und Handelskammern bieten die Möglichkeit, den funktionsübergreifenden Teil der<br />

Bilanzbuchhalter-Prüfung bereits vorgezogen im Frühjahr eines Jahres abzulegen. Auch die <strong>Steuer</strong>-<br />

<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> bietet Ihnen die Möglichkeit, diesen Teil der Prüfung vorzuziehen. Dementsprechend<br />

führen wir in verschiedenen Städten auch im Frühjahr einen Intensivlehrgang für die Fächer<br />

des funktionsübergreifenden Teils zur Prüfungsvorbereitung durch.<br />

Einige IHKn führen auch die Prüfung in den Fächern des funktionsspezifischen Teils im Frühjahr<br />

durch. Daher bieten wir unseren bewährten Intensivlehrgang E4 zur Vorbereitung auf den funktionsspezifischen<br />

Teil der Prüfung auch im Frühjahr an. Damit erhalten auch die Teilnehmer, die sich auf<br />

die funktionsspezifische Prüfung im Frühjahr vorbereiten, die Möglichkeit, sich zeitlich passend optimal<br />

auf die Prüfung vorzubereiten.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung nach der bisherigen Rechtsverordnung<br />

bei der IHK letztmalig im Jahr 2011 und bei der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> bis Ende<br />

2010 abgelegt werden kann.<br />

Sollten Fragen offen bleiben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.<br />

Telefon: 0221 - 93 64 42 – 0<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Das Team der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>


2 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Bilanzbuchhalter-Prüfungen ................................................................................................. 1<br />

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 2<br />

Prüfungstermine der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> ......................................................... 3<br />

Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ...................................... 5<br />

Prüfungstermine der Industrie- und Handelskammern ...................................................... 5<br />

Befreiung von Prüfungsleistungen ...................................................................................... 6<br />

Intensivlehrgänge 2010 - Überblick ...................................................................................... 7<br />

E4 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsspezifischen Teil ................... 8<br />

Bildungsurlaub ....................................................................................................................... 9<br />

E5 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsübergreifenden Teil ............ 10<br />

E8 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ............................... 11<br />

Anfahrtsskizze – Bad Marienberg ....................................................................................... 12<br />

Anmeldung Frühjahrstermine – übergreifender Teil: ....................................................... 13<br />

Anmeldung Frühjahrstermine – spezifischer Teil: ............................................................ 13<br />

Anmeldung Herbsttermine – übergreifender Teil: ............................................................ 15<br />

Anmeldung Herbsttermine – spezifischer Teil: ................................................................. 15<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und<br />

Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG: ..................................... 16


Prüfungstermine der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong><br />

Schriftliche Prüfung - Funktionsspezifischer Teil - im Frühjahr<br />

Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />

Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 3<br />

Sa. 06.03.2010 09.00-14.00 Uhr Bielefeld,<br />

Bochum,<br />

Frankfurt,<br />

Sa. 06.03.2010 15.00-16.30 Uhr<br />

Köln,<br />

München<br />

<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre So. 07.03.2010 09.00-12.00 Uhr<br />

Kosten- und Leistungsrechnung So. 07.03.2010 12.45-14.45 Uhr<br />

Hinweis: Aufgrund der terminlichen Überschneidung der Prüfung mit der CeBit wird die Prüfung am<br />

6./7. März nicht in Hannover, sondern dafür in Bielefeld angeboten.<br />

Schriftliche Prüfung - Funktionsübergreifender Teil - im Frühjahr<br />

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen So. 14.03.2010 09.00-10.30 Uhr Frankfurt,<br />

Recht So. 14.03.2010 11.30-13.00 Uhr<br />

Hannover,<br />

Köln,<br />

EDV So. 14.03.2010 14.00-15.30 Uhr Oberhausen<br />

Mündliche Prüfung - Funktionsspezifischer und funktionsübergreifender Teil - im Frühjahr<br />

Auf Einladung des Prüfungsausschusses oder<br />

ggf. auf Antrag an einem der folgenden Tage:<br />

Sonntag, 06.06.2010 Köln<br />

Schriftliche Prüfung - Funktionsspezifischer Teil - im Herbst<br />

Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />

Finanzwirtschaft der Unternehmung und<br />

Planungsrechnung<br />

Sa. 04.09.2010 09.00-14.00 Uhr Frankfurt,<br />

Hannover,<br />

Sa. 04.09.2010 15.00-16.30 Uhr<br />

Köln,<br />

München<br />

<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre So. 05.09.2010 09.00-12.00 Uhr<br />

Kosten- und Leistungsrechnung So. 05.09.2010 12.45-14.45 Uhr<br />

Schriftliche Prüfung - Funktionsübergreifender Teil - im Herbst<br />

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen So. 12.09.2010 09.00-10.30 Uhr Frankfurt,<br />

Recht So. 12.09.2010 11.30-13.00 Uhr<br />

Hannover,<br />

Köln,<br />

EDV So. 12.09.2010 13.45-15.15 Uhr München<br />

Mündliche Prüfung – - Funktionsspezifischer und funktionsübergreifender Teil - im Herbst<br />

Auf Einladung des Prüfungsausschusses oder<br />

ggf. auf Antrag an einem der folgenden Tage:<br />

Sonntag, 14.11.2010 Köln


4 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

Hinweis:<br />

Wenn Sie die Prüfung bei der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ablegen möchten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

den funktionsübergreifenden Teil der Prüfung auf das Frühjahr vorzuziehen oder im Sommer<br />

bzw. Herbst die komplette Prüfung abzulegen.<br />

In vielen Lehrgängen ist die Bearbeitung der Lehrgangsinhalte der Fächer<br />

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen, Recht und EDV bis zum Frühjahr<br />

abgeschlossen, so dass die Überlegung, einen der Teil der Prüfung vorzuziehen,<br />

sinnvoll ist.<br />

Anmeldeschluss:<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Prüfungstermine frühzeitig zu planen. Ihre Anmeldung<br />

zur Prüfung bitten wir, bis etwa 8 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin<br />

vorgenommen zu haben.<br />

Prüfungsgebühr:<br />

Volle Prüfung: 300 €<br />

Teilprüfung: 150 €<br />

Die jeweilige Prüfungsgebühr ist fällig mit Erhalt der Rechnung vor Prüfungsbeginn.


<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 5<br />

Anmeldung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer<br />

Die Zulassungsfristen für die Frühjahrsprüfung<br />

enden i.d.R. in dem Zeitraum Anfang Dezember<br />

bis Ende Januar, für die Herbstprüfung<br />

i.d.R. Mitte Mai bis Ende Juni. Jede IHK regelt<br />

dies anders.<br />

Anmeldeformulare erhalten Sie bei der zuständigen<br />

IHK.<br />

Prüfungstermine der Industrie- und Handelskammern<br />

Schriftliche Prüfung:<br />

Funktionsübergreifender Teil<br />

• Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />

• Recht<br />

• EDV<br />

Funktionsspezifischer Teil<br />

• Buchhaltung und Buchhaltungsorganisation,<br />

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />

* Frühjahr<br />

2010<br />

Die Anmeldung nehmen Sie bitte in jedem<br />

Fall selbst vor, denn wir wissen nicht, ob,<br />

wann und bei welcher Kammer Sie die Prüfung<br />

ablegen wollen. Zuständig ist i.d.R. die IHK, in<br />

deren Kammerbezirk Ihr Lehrgangsort liegt.<br />

Manche Kammern lassen Sie aber auch dann<br />

zu, wenn Ihr Hauptwohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte<br />

im Kammerbezirk liegt.<br />

* Herbst<br />

2010<br />

* Frühjahr<br />

2011<br />

18.03. 23.09. 24.03.<br />

19.03. 24.09. 25.03.<br />

• <strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre 25.03. 30.09. 30.03.<br />

• Kosten- und Leistungsrechnung<br />

• Finanzwirtschaft der Unternehmung und<br />

Planungsrechnung<br />

26.03. 01.10. 31.03.<br />

Mündliche Prüfung:<br />

Zur mündlichen Prüfung werden Sie von der IHK individuell eingeladen. Die Termine liegen jeweils ca.<br />

2 – 4 Monate im Anschluss an die schriftliche Prüfung.<br />

Anmeldung zur Prüfung:<br />

Der Anmeldeschluss variiert bei den einzelnen Industrie- und Handelskammern. In der Regel müssen sich<br />

Prüfungsbewerber etwa 3 Monate vor Prüfungsbeginn anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung<br />

zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer selbst vornehmen müssen.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Zulassungsantrag und die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK möglichst<br />

frühzeitig vorzunehmen.<br />

* Nicht alle Industrie- und Handelskammern bieten auch eine Frühjahrsprüfung an. Bei einigen kann die Prüfung<br />

in zwei Teilen abgelegt werden, manchmal ist die Reihenfolge festgelegt.<br />

Alle Angaben zu den IHK-Prüfungsterminen und Anmeldefristen bei den IHKn erfolgen ohne Gewähr.


6 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

Befreiung von Prüfungsleistungen<br />

Die Prüfungsordnungen der IHK und der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> sehen beide vor,<br />

dass unter bestimmten Voraussetzungen eine<br />

Befreiung von Prüfungsleistungen möglich ist.<br />

Dabei kommt es immer wieder zu Rückfragen<br />

und Missverständnissen.<br />

Deshalb beachten Sie bitte folgende Regeln:<br />

Wenn Sie sich nach § 6 der Prüfungsordnung<br />

der IHK befreien lassen wollen, müssen Sie<br />

den Antrag bei der IHK stellen, bei der Sie<br />

sich auch prüfen lassen wollen.<br />

Stellen Sie formlos Ihren Antrag und fügen Sie<br />

Kopien der Zeugnisse bei, auf die Sie sich<br />

beziehen. Diesen Antrag schicken Sie bitte<br />

nicht an die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>,<br />

sondern an die für Sie zuständige IHK.<br />

Für eine Befreiung bei der <strong>Steuer</strong>-<br />

<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> gelten folgende Regelungen:<br />

„Kleine Fächer“ in der Vorbereitung nicht vernachlässigen!<br />

In den vergangenen Jahren haben wir die Erfahrung<br />

gemacht, dass einige Teilnehmer den<br />

„kleinen“ Fächern des funktionsübergreifenden<br />

Teils, also VWL/BWL, Recht und EDV, bei der<br />

Prüfungsvorbereitung relativ wenig Aufmerksamkeit<br />

schenken.<br />

Aus den Ergebnissen unserer Prüfung lässt<br />

sich aber ersehen, dass der funktionsübergreifende<br />

Teil auf keinen Fall vernachlässigt werden<br />

darf.<br />

Das Zeugnis darf nicht älter als fünf Jahre<br />

sein.<br />

� Die abgelegte Prüfung muss der Bilanzbuchhalter-Prüfung<br />

mindestens gleichwertig<br />

sein.<br />

� Teilleistungen einer IHK-Bilanzbuchhalter-<br />

Prüfung werden nicht anerkannt.<br />

� Die Fächer, in denen eine Befreiung erfolgen<br />

soll, müssen Teil des Abschlusszeugnisses<br />

sein. Teilzeugnisse, Scheine u.ä.<br />

gelten daher nicht als gleichwertig.<br />

Unter diesen Voraussetzungen kann eine Befreiung<br />

in maximal drei Fächern erfolgen.<br />

(Maximal in 2 der 3 Fächer des funktionsübergreifenden<br />

Teiles – VWL/BWL, Recht, EDV –<br />

sowie ggf. im Fach Finanzwirtschaft.)<br />

Teilen Sie bei Ihrem Antrag mit, für welche<br />

Fächer Sie sich gegebenenfalls entschieden<br />

haben. Reichen sie dazu bitte das maßgebende<br />

Zeugnis einschließlich der Seite, auf der die<br />

einzelnen Fächer benotet sind, ein. Soweit<br />

vorhanden, fügen Sie bitte ebenfalls den Befreiungsbescheid<br />

Ihrer IHK bei..<br />

In jedem Fall sollten Sie aber beachten, dass<br />

ein Zeugnis, auf dem „befreit“ steht, niemals so<br />

gut aussieht, wie ein Zeugnis, das an dieser<br />

Stelle eine gute Note bescheinigt. Bedenken<br />

Sie, dass sich die Gesamtnote aus den gewichteten<br />

Einzelnoten zusammensetzt. Da Sie<br />

den Stoff zum zweiten Mal bearbeiten, haben<br />

Sie gute Chancen, in diesem Fach eine gute<br />

Einzelnote zu erzielen und so Ihre Gesamtnote<br />

positiv zu beeinflussen. Lassen Sie sich befreien,<br />

fällt dieses Fach aus der Gesamtwertung<br />

heraus.<br />

Bedenken Sie, dass in der Endabrechnung<br />

eine mangelhafte Leistung in EDV oder Recht<br />

genauso zählt wie z.B. in Kostenrechnung.<br />

Leider kommt es ab und zu vor, dass ein Teilnehmer<br />

bei sonst ansprechenden Leistungen<br />

wegen zweimal „mangelhaft“ im funktionsübergreifenden<br />

Teil die Prüfung nicht besteht.<br />

Deshalb ist auch dringend davon abzuraten,<br />

eine „5“ einzukalkulieren. Zwar könnten Sie<br />

damit die Prüfung bestehen, aber das Risiko,<br />

dann doch durchzufallen, ist außerordentlich<br />

hoch.


Intensivlehrgänge 2010 - Überblick<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 7<br />

Die Prüfung rückt jetzt schnell näher.<br />

Nutzen Sie unsere mehr als 50-jährige Erfahrung und bereiten Sie sich mit unseren langjährig bewährten<br />

Intensivlehrgängen effektiv auf einen erfolgreichen Abschluss der Bilanzbuchhalter-Prüfung<br />

vor.<br />

Allen, die eine komprimierte, schwerpunktartige Wiederholung der wichtigsten Gebiete wünschen,<br />

bieten wir auch in diesem Jahr wieder verschiedene Intensivkurse an.<br />

Einwöchiger Intensivlehrgang E4<br />

zur Vorbereitung auf den funktionsspezifischen<br />

Teil der Prüfung.<br />

Die Intensivwoche findet zweimal im Frühjahr<br />

und drei Mal hintereinander im Sommer<br />

in Bad Marienberg statt. Dort wird insbesondere<br />

die Systematik der einzelnen Fachgebiete<br />

nochmals verdeutlicht; außerdem werden<br />

für die Prüfung wichtige Fragen wiederholt<br />

und vertieft.<br />

Anhand von Fallbeispielen und Aufgaben können<br />

Sie Ihren Wissensstand überprüfen, Sie<br />

schreiben Übungsklausuren, die schnellstens<br />

durchgesehen und bewertet werden.<br />

So werden eventuell noch vorhandene Lücken<br />

aufgedeckt und auch für Sie erkennbar gemacht.<br />

Erfahrene Dozenten helfen Ihnen bei<br />

allen fachlichen Problemen weiter.<br />

Diese Intensivlehrgänge sind in vielen Bundesländern<br />

als „Bildungsurlaub“ anerkannt. Bitte<br />

erkundigen Sie sich oder lassen Sie sich von<br />

unserer Geschäftsstelle in Köln beraten.<br />

Die fachliche Diskussion - auch außerhalb des<br />

Lehrgangs - wird Ihnen zeigen, wo Sie Wissenslücken<br />

haben und was Sie sich von unseren<br />

Dozenten nochmals erklären lassen sollten.<br />

Der Lehrgang findet im Sommer aufgrund der<br />

regen Nachfrage an fünf aufeinander folgenden<br />

Wochen statt.<br />

1 ½ -tägiger Intensivlehrgang E5<br />

Zur Vorbereitung auf den funktionsübergreifenden<br />

Teil der Prüfung.<br />

Dieser Intensivlehrgang bereitet auf den funktionsübergreifenden<br />

Teil der Prüfung vor, behandelt<br />

also ausschließlich die Fächer Recht,<br />

VWL/BWL und EDV.<br />

Wir führen ihn im Frühjahr und im Herbst 1 ½tägig<br />

durch.<br />

1-tägiger Intensivlehrgang E8<br />

zur Vorbereitung auf den obligatorischen<br />

mündlichen Teil der Prüfung.<br />

Zur Vorbereitung auf den mündlichen Teil der<br />

Bilanzbuchhalter-Prüfung wird von der <strong>Steuer</strong>-<br />

<strong>Fachschule</strong> ein eintägiges Vorbereitungsseminar<br />

im Frühjahr in Köln und Frankfurt sowie im<br />

Herbst in Hannover, Frankfurt und Köln angeboten.<br />

Es wird auf diese spezielle Prüfungssituation<br />

und insbesondere auf Fragestellungen in den<br />

Bereichen Buchführung, Buchhaltungsorganisation<br />

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />

eingegangen.


8 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

E4 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsspezifischen Teil<br />

Kurzbeschreibung: Einwöchiger Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf den funktionsspezifischen<br />

Teil der Prüfung. Schwerpunktartige Wiederholung der wichtigsten Gebiete,<br />

Hervorhebung der Systematik der einzelnen Fachgebiete, Wiederholung wichtiger<br />

Einzelfragen für die Prüfung, Prüfungstraining an Hand von speziellen<br />

Kurzklausuren, die bis zum nächsten Tag durchgesehen werden und vorhandene<br />

Lücken aufdecken und erkennbar machen. Ausgabe von Protokollen der<br />

mündlichen IHK-Prüfungen. Individuelle Hilfe bei Einzelfragen.<br />

Dauer: 1 Woche<br />

Unterrichtszeit: Montag bis Samstag<br />

Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werden Hausaufgaben verschickt, die vor<br />

Beginn des Intensivlehrgangs bearbeitet sein sollen. <strong>Im</strong> Intensiv-Lehrgang<br />

werden dann die Lösungen dazu ausgegeben.<br />

Zeit: Mo bis Fr: 8:15 bis 18:00 Uhr, Sa: 08:15 bis 13:00 Uhr<br />

Programm:<br />

Montag 08:15 bis 13:00 Uhr Jahresabschluss<br />

14:30 bis 16:20 Uhr Übungsklausur Jahresabschluss<br />

16:40 bis 18:00 Uhr Jahresabschluss<br />

Dienstag 08:15 bis 13:00 Uhr Jahresabschlussanalyse<br />

14:30 bis 18:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />

Mittwoch 08:15 bis 13:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />

14:30 bis 16:30 Uhr Übungsklausur <strong>Steuer</strong>recht<br />

16:50 bis 18:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />

Donnerstag 08:15 bis 13:00 Uhr <strong>Steuer</strong>recht<br />

14:30 bis 18:00 Uhr Kosten- und Leistungsrechnung<br />

Freitag 08:15 bis 13:00 Uhr Kosten- und Leistungsrechnung<br />

14:30 bis 16:30 Uhr Übungsklausur Kosten- und Leistungsrechnung<br />

16:45 bis 17:30 Uhr Hinweise zu den Prüfungen<br />

Samstag 08:15 bis 13:00 Uhr Finanzwirtschaft, Planungsrechnung<br />

Termine Frühjahr: Woche E4h<br />

08.02. bis 13.02.2010<br />

Woche E4i<br />

15.02. bis 20.02.2010<br />

Termine Sommer: Woche E4a 26.07. bis 31.07.2010<br />

Woche E4b 02.08. bis 07.08.2010<br />

Woche E4c 09.08. bis 14.08.2010<br />

Ort: 56470 Bad Marienberg/Westerwald, Forum des Schulzentrums / Stadthalle<br />

Gebühr: 515 €, zahlbar mit Erhalt der Rechnung vor Lehrgangsbeginn.<br />

Für Teilnehmer, die aufgrund einer Prüfungswiederholung / -fortsetzung nicht<br />

mehr in allen Fächern geprüft werden, ist eine Teilbelegung des Lehrgangs<br />

möglich.


Bildungsurlaub<br />

Besonderes:<br />

Fristen:<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 9<br />

Nach den Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen/Freistellungsgesetzen der Länder<br />

Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein<br />

sind alle Intensivlehrgänge E4 als Bildungsurlaub in der Regel<br />

anerkannt. In den meisten Fällen haben Sie deshalb Anspruch darauf, 5 Arbeitstage<br />

für die Teilnahme an diesen Lehrgängen freigestellt zu werden. Die<br />

Beantragung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Diejenigen von<br />

Ihnen, die bereits angemeldet sind, erhalten ca. zwei Monate vor Lehrgangsbeginn<br />

eine Bescheinigung, in der die Anmeldung und die Anerkennung des<br />

Lehrgangs als Bildungsurlaub bestätigt ist.<br />

Hinweis: Damit Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub nicht erlischt, muss der Antrag<br />

in den meisten der genannten Bundesländer bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn<br />

beim Arbeitgeber gestellt werden (Ausnahmen: im Saarland bis 8 Wochen,<br />

in Niedersachsen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn).<br />

In Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz können Arbeitgeber ggf.<br />

eine Erstattung für den gewährten Bildungsurlaub vom Land erhalten. Dazu<br />

muss ein entsprechender Antrag bis 8 Wochen (Mecklenburg-Vorpommern<br />

bzw. 4 Wochen (Rheinland-Pfalz) vor Lehrgangsbeginn gestellt werden.<br />

Unterbringung: Während des Lehrgangs bieten wir Ihnen Übernachtungsmöglichkeiten zu<br />

günstigen Konditionen an. Bitte kreuzen Sie bei Bedarf auf Ihrer Anmeldung<br />

den Punkt Übernachtung an. Wir merken Sie entsprechend vor. Die Zimmerverteilung<br />

auf die verschiedenen Häuser nimmt das <strong>Endriss</strong>-Team vor Ort jeweils<br />

sonntags zwischen 15:00 und 19:00 Uhr vor.<br />

Bitte haben Sie Verständnis, dass vorab eine feste Reservierung für ein<br />

bestimmtes Hotel nicht möglich ist.<br />

So erhalten Sie Bildungsurlaub<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Anmeldung bei der<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />

Anmeldebestätigung<br />

folgt in wenigen Tagen<br />

Brief an den Arbeitgeber<br />

(spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn)<br />

Freistellung durch den Arbeitgeber<br />

Bildungsurlaub<br />

Bei Ablehnung schriftliche Begründung<br />

verlangen<br />

Eventuell Betriebs- oder Personalrat<br />

einschalten<br />

und noch einmal versuchen


10 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

E5 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf den Funktionsübergreifenden Teil<br />

Dauer:<br />

1 ½ Tage<br />

Lehrgangsziel:<br />

Vorbereitung auf den funktionsübergreifenden Teil der Bilanzbuchhalter-Prüfung<br />

Inhalt:<br />

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen, Recht, EDV<br />

Zielgruppe:<br />

Angehende Bilanzbuchhalter, die diesen Prüfungsteil vor der IHK oder der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ablegen<br />

möchten.<br />

Hinweis:<br />

Nicht bei allen Industrie- und Handelskammern können oder müssen Sie den funktionsübergreifenden<br />

Teil der Prüfung gesondert ablegen.<br />

Vorbereitung auf die Frühjahrsprüfung<br />

Dauer: 1 ½ Tage<br />

Samstag 14:30 bis 18:00 Uhr VWL/BWL<br />

Sonntag 08:15 bis 10:45 Uhr EDV<br />

Termin / Ort:<br />

11:00 bis 14:30 Uhr Recht<br />

E5 e* Samstag, 13.02. bis Sonntag, 14.02.2010 in Bad Marienberg<br />

* in direktem Anschluss an den Intensivlehrgang E4h in Bad Marienberg (der Lehrgang kann daher kombiniert<br />

werden mit der Belegung im Intensivlehrgang E4h oder E4i – funktionsspezifischer Teil).<br />

Gebühr:<br />

140 €, fällig mit Erhalt der Rechnung zu Lehrgangsbeginn.<br />

Vorbereitung auf die Herbstprüfung<br />

Dauer: 1 ½ Tage<br />

Samstag 14:30 bis 18:00 Uhr VWL/BWL<br />

Sonntag 08:15 bis 10:45 Uhr EDV<br />

Termine / Ort:<br />

11:00 bis 14:30 Uhr Recht<br />

E5 j* Samstag, 07.08. bis Sonntag, 08.08.2010 in Bad Marienberg<br />

* in direktem Anschluss an den Intensivlehrgang E4b in Bad Marienberg (der Lehrgang kann daher kombiniert<br />

werden mit der Belegung im Intensivlehrgang E4b oder E4c – funktionsspezifischer Teil).<br />

Gebühr:<br />

140 €, fällig mit Erhalt der Rechnung zu Lehrgangsbeginn.


<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 11<br />

E8 Intensivlehrgänge zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung<br />

Inhalt:<br />

Vorbereitung auf den obligatorischen mündlichen Teil der Bilanzbuchhalter-Prüfung; insbesondere auf<br />

Fragestellungen im Bereich Buchführung, Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss nach Handelsund<br />

<strong>Steuer</strong>recht sowie Jahresabschlussanalyse.<br />

Dauer:<br />

1 Tag<br />

Lehrgangszeit:<br />

09:00 bis 16:30 Uhr<br />

Vorbereitung auf die Frühjahrsprüfung<br />

Termin/Ort:<br />

E8c Samstag,<br />

08.05.2010<br />

E8d Samstag,<br />

15.05.2010<br />

in Köln<br />

In Frankfurt<br />

Vorbereitung auf die Herbstprüfung<br />

Termine/Orte:<br />

E8h Samstag,<br />

23.10.2010<br />

E8i Sonntag,<br />

30.10.2010<br />

E8j Sonntag,<br />

30.10.2010<br />

in Frankfurt<br />

in Köln<br />

in Hannover<br />

Gebühr:<br />

115 €, zahlbar mit Erhalt der Rechnung zu Lehrgangsbeginn.


12 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> – INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

Anfahrtsskizze – Bad Marienberg<br />

Treffpunkt bei Anreise:<br />

EUROPA-HAUS MARIENBERG<br />

Öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts Unterrichtsort:<br />

Europastraße 1 (Haupteingang: Büchtingstraße) Frühjahr: Stadthalle<br />

D-56470 Bad Marienberg Sommer: Forum des Schulzentrums /<br />

Internet: http://www.europa-haus-marienberg.de Stadthalle / Europa-Haus<br />

(Das Europa-Haus nimmt vorab keine Reservierungen entgegen.)<br />

Einen Detailplan erhalten Sie separat<br />

vor Lehrgangsbeginn<br />

Das Europa-Haus erreichen Sie:<br />

Mit der Bahn:<br />

Mit dem PKW:<br />

Zugstrecke Köln – Altenkirchen – Limburg – Frankfurt/ Main<br />

Station Nistertal - Bad Marienberg<br />

Achtung Abholservice der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>!<br />

Bahnreisende teilen uns bitte frühzeitig Ihre Ankunftszeit in „Nistertal“ mit.<br />

Autobahn A3 Köln – Frankfurt/M. bis Kreuz Bonn/Siegburg (alternativ: A 59 bis Autobahndreieck<br />

St. Augustin West), wechseln auf A 560 Richtung Hennef, Übergang am Autobahnende<br />

auf die B 8 Richtung Altenkirchen über Oberpleis – Uckerath B 8 – in Altenkirchen auf<br />

die B 414 Richtung Hachenburg – B 414 weiter Richtung Herborn bis 3 km östlich Kirburg<br />

Abzweigung nach Bad Marienberg<br />

Autobahn Frankfurt/M. Köln bis Abfahrt Limburg/Nord – B 54 über Rennerod bis Kreuzung<br />

mit B 414, links abzweigen nach Bad Marienberg<br />

Autobahn Sauerlandlinie: Von Norden bis Abfahrt Haiger/Burbach – über Burbach B 54 bis<br />

Kreuzung B 414, rechts abbiegen nach Bad Marienberg<br />

Von Süden bis Abfahrt Herborn/West – B 255 und B 414 bis Bad Marienberg<br />

Autobahn Wittlich – Koblenz – Dernbacher <strong>Dr</strong>eieck – bis Abfahrt Montabaur, B 255 bis<br />

Ailertchen, links abbiegen nach Bad Marienberg


Anmeldung Frühjahrstermine – übergreifender Teil:<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 13<br />

Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />

Intensivlehrgang E5 E5 e 13.02. bis 14.02.2010 in Bad Marienberg<br />

Gebühr: 140 €<br />

Dieser Lehrgang schließen unmittelbar an den Intensivlehrgang des spezifischen Teils E4h an, so dass eine kombinierte<br />

Anmeldung mit dem Intensivlehrgang E4h oder E4i möglich ist.<br />

Ich nehme an der Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> teil<br />

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />

Recht<br />

EDV<br />

Sonntag, 14.03.2010<br />

Anmeldung Frühjahrstermine – spezifischer Teil:<br />

� Frankfurt<br />

� Hannover<br />

� Köln Gebühr: 150 €<br />

� Oberhausen<br />

Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />

Intensivlehrgang E4 E4 h 08.02 bis 13.02.2010 Gebühr: 515 €<br />

E4 i 15.02 bis 20.02.2010<br />

Bitte sorgen Sie für meine Unterbringung in Bad Marienberg. • EZ ca. 55 Euro, VP<br />

Zimmerpartner<br />

Die Unterbringung erfolgt im Europa-Haus oder • DZ ca. 45 Euro, VP<br />

in nahe liegenden Pensionen und Hotels. • <strong>Dr</strong>eibettZ ca. 41 Euro, VP<br />

Ich sorge selbst für meine Unterbringung<br />

Ein Hotelverzeichnis erhalten Sie bei der Kurverwaltung<br />

Bad Marienberg, Tel.: 02661-7031, Fax: 02661-61565<br />

(Das Europa-Haus nimmt vorab keine Reservierungen entgegen.)<br />

Ich nehme an der Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> teil<br />

Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />

Samstag, 06.03.2010<br />

Finanzwirtschaft und Planungsrechnung Samstag, 06.03.2010 in Bielefeld in Bochum in Frankfurt<br />

<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre Sonntag, 07.03.2010<br />

Kosten- und Leistungsrechnung Sonntag, 07.03.2010<br />

Die Preise verstehen sich pro Person und Tag.<br />

Ich melde mich an zum Vorbereitungslehrgang „mündliche Prüfung“ (bitte ankreuzen)<br />

in Köln in München Gebühr: 150 €<br />

Intensivlehrgang E8 E8 c Samstag, 08.05.2010 in Köln Gebühr: 115 €<br />

E8 d Samstag, 15.05.2010 in Frankfurt<br />

Name Straße<br />

Vorname PLZ; Wohnort<br />

Geburtsdatum Telefon privat<br />

Beruf Telefon dienstlich<br />

E-Mail<br />

Rechnungsanschrift (falls abweichend)<br />

rechtsverb. Unterschrift<br />

Ort, Datum<br />

(Firmenstempel bei Anmeldung über die Firma)<br />

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre damit mein Einverständnis.


14 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und<br />

Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG:<br />

1. Anmeldung<br />

Der Vertrag zwischen der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>, nachfolgend als „<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>“ bezeichnet, und<br />

dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist<br />

beträgt einen Monat.<br />

2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/der Prüfung<br />

2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw.<br />

der Prüfungsordnung als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm<br />

bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.<br />

2.2. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen<br />

benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die<br />

Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes<br />

/ der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen des<br />

Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Lehrgängen/Seminaren/Prüfungen.<br />

3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen<br />

3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei<br />

widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage<br />

vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 € erhoben, die mit<br />

Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn,<br />

ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation<br />

weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.<br />

3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann von der<br />

vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte<br />

Aufwendungen werden erstattet.<br />

3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar- bzw. Prüfungsbeginn entrichtet werden.<br />

3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats<br />

während der Laufzeit des Lehrgangs/Seminars fällig.<br />

3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> abgesagt werden, werden bereits<br />

entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> wird im Übrigen über den Ausfall informieren.<br />

4. Datenschutz<br />

Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> personenbezogene Daten in<br />

automatisierten Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich<br />

im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche<br />

Einverständnis des Vertragspartners.<br />

5. Haftung<br />

Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle<br />

in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen,<br />

insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober<br />

Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder<br />

bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typischerweise vorhersehbaren<br />

Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.<br />

6. Schriftform / Sonstiges<br />

6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.<br />

Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen<br />

Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.<br />

7. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen<br />

Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ist jedoch berechtigt, den<br />

Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.


Anmeldung Herbsttermine – übergreifender Teil:<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009 15<br />

Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />

Intensivlehrgang E5 E5 j 07.08. bis 08.08.2010 in Bad Marienberg<br />

Gebühr: 140 €<br />

Dieser Lehrgang schließen unmittelbar an den Intensivlehrgang des spezifischen Teils E4b an, so dass eine kombinierte<br />

Anmeldung mit dem Intensivlehrgang E4b oder E4c möglich ist.<br />

Anmeldung Herbsttermine – spezifischer Teil:<br />

Ich melde mich an zum (bitte ankreuzen)<br />

Intensivlehrgang E4 E4 a 26.07. bis 31.07.2010<br />

- Bad Marienberg - E4 b 02.08 bis 07.08.2010<br />

Gebühr: 515 € E4 c 09.08. bis 14.08.2010<br />

Bitte sorgen Sie für meine Unterbringung in Bad Marienberg: • EZ ca. 55 Euro, VP<br />

Zimmerpartner<br />

Die Unterbringung erfolgt im Europa-Haus oder • DZ ca. 45 Euro, VP<br />

in nahe liegenden Pensionen und Hotels • <strong>Dr</strong>eibettZ 41 Euro, VP<br />

Ich sorge selbst für meine Unterbringung<br />

Ein Hotelverzeichnis erhalten Sie bei der Kurverwaltung<br />

Bad Marienberg, Tel.: 02661-7031, Fax: 02661-61565<br />

Die Preise verstehen sich pro Person und Tag.<br />

Ich nehme an der Prüfung der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> teil und schreibe meine Klausuren zu folgenden Terminen:<br />

Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen<br />

Recht<br />

EDV Gebühr übergreifender Teil: 150 €<br />

Buchführung und Buchhaltungsorganisation,<br />

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse<br />

Sonntag, 12.09.2010<br />

Samstag, 04.09.2010<br />

in � Frankfurt � Hannover<br />

� Köln � München<br />

Finanzwirtschaft und Planungsrechnung Samstag, 04.09.2010 � Köln � Frankfurt<br />

� Hannover � München<br />

<strong>Steuer</strong>recht und betriebliche <strong>Steuer</strong>lehre Sonntag, 05.09.2010<br />

Kosten- und Leistungsrechnung Sonntag, 05.09.2010<br />

Gebühr spezifischer Teil: 150 €<br />

Ich melde mich an zum Vorbereitungslehrgang „mündliche Prüfung“ (bitte ankreuzen)<br />

Intensivlehrgang E8 E8 h Samstag, 23.10.2010 in Frankfurt<br />

Gebühr: 115 € E8 i Samstag, 30.10.2010 in Hannover<br />

E8 j Samstag, 30.10.2010 in Köln<br />

Name Straße<br />

Vorname PLZ; Wohnort<br />

Geburtsdatum Telefon privat<br />

Beruf Telefon dienstlich<br />

E-Mail<br />

Rechnungsanschrift (falls abweichend)<br />

rechtsverb. Unterschrift<br />

Ort, Datum<br />

(Firmenstempel bei Anmeldung über die Firma)<br />

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong><br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre damit mein Einverständnis.


16 <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> - INFOBRIEF Alte RVO 11/2009<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und<br />

Seminare der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong> GmbH & Co. KG:<br />

1. Anmeldung<br />

Der Vertrag zwischen der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> <strong>Dr</strong>. <strong>Endriss</strong>, nachfolgend als „<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong>“ bezeichnet, und<br />

dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist<br />

beträgt einen Monat.<br />

2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/der Prüfung<br />

2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw.<br />

der Prüfungsordnung als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm<br />

bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.<br />

2.2. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen<br />

benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die<br />

Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes<br />

/ der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen des<br />

Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Lehrgängen/Seminaren/Prüfungen.<br />

3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen<br />

3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei<br />

widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage<br />

vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 € erhoben, die mit<br />

Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn,<br />

ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation<br />

weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.<br />

3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann von der<br />

vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte<br />

Aufwendungen werden erstattet.<br />

3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar- bzw. Prüfungsbeginn entrichtet werden.<br />

3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats<br />

während der Laufzeit des Lehrgangs/Seminars fällig.<br />

3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> abgesagt werden, werden bereits<br />

entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die<br />

<strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> wird im Übrigen über den Ausfall informieren.<br />

4. Datenschutz<br />

Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> personenbezogene Daten in<br />

automatisierten Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich<br />

im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche<br />

Einverständnis des Vertragspartners.<br />

5. Haftung<br />

Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle<br />

in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen,<br />

insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober<br />

Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder<br />

bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typischerweise vorhersehbaren<br />

Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.<br />

6. Schriftform / Sonstiges<br />

6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.<br />

Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen<br />

Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.<br />

7. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen<br />

Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die <strong>Steuer</strong>-<strong>Fachschule</strong> ist jedoch berechtigt, den<br />

Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.

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