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RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel

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<strong>RWE</strong> ENERGIEBERATUNG KOMPAKT<br />

Ihr persönlicher Ergebnisbericht


Welche Informationen enthält der Ergebnisbericht<br />

der <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> <strong>Kompakt</strong>?<br />

Angaben zum Auftraggeber<br />

Allgemeine Angaben zum Gebäude<br />

o Objektbeschreibung<br />

o Zielsetzungen des Auftraggebers<br />

Objektspezifische Sanierungsempfehlungen<br />

o Übersicht nach Prioritäten<br />

o Allgemeine Anmerkungen des Energieberaters<br />

Gebäudehülle<br />

o Objektspezifische Anmerkungen des Energieberaters<br />

o Sanierungsempfehlung 1: hier Wärmedämmung der Außenwand<br />

o Sanierungsempfehlung 2: hier Wärmedämmung der obersten Geschossdecke<br />

o Sanierungsempfehlung 3: hier Wärmedämmung der Kellerdecke<br />

Anlagentechnik<br />

o Objektspezifische Anmerkungen des Energieberaters<br />

o Sanierungsempfehlung 4: hier Heizungsaustausch Brennwerttechnik<br />

o Sanierungsempfehlung 5: hier Optimierung des Heizungswärmeverteilnetzes<br />

Vorschriften, Verordnungen<br />

o Objektspezifische Hinweise des Energieberaters<br />

auf bestehende Nachrüstverpflichtungen gem. EnEV<br />

o Allgemeine Informationen zu Nachrüstverpflichtungen gem. EnEV<br />

o Allgemeine Informationen zur geforderten Nachweisführung gem. EnEV<br />

bei energetischen Sanierungen<br />

Allgemeine Hinweise zum Heizen und Lüften<br />

Allgemeine Hinweise auf weiterführende Internetseiten<br />

<strong>Fördermittel</strong>auskunft<br />

o <strong>Fördermittel</strong>-Überblick<br />

o Informationen zu recherchierten Förderprogrammen<br />

(Bund, Land, Kommune, Energieversorger)


Energieberater: Martin Mustermann<br />

XXXXX Ingenieurbüro<br />

Musterstraße 10<br />

44444 Musterstadt<br />

Tel. 02300-9999999<br />

Email: info@muster.de<br />

Datum: 27.06.2011<br />

<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Name: Frau Muster<br />

Straße : Mustergasse 1<br />

PLZ, Ort : 44000 Musterhausen<br />

Liegenschaft: Mustergasse 3, 44100 Musterort<br />

Vor-Ort Termin: 06.06.2011<br />

Die <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT ist eine persönliche Analyse Ihres Wohngebäudes. Sie<br />

verschafft Ihnen eine Orientierung über sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Energieeffizienz Ihrer Immobilie und der Haustechnik. Der Umfang der Datenerhebung<br />

orientiert sich an dieser Zielsetzung.<br />

Sollten Sie eine rechnerische Analyse Ihrer Immobilie wünschen, so ist dies im Rahmen der<br />

<strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> PREMIUM möglich. In diesem Fall ist eine weitergehende, detaillierte<br />

Datenaufnahme erforderlich.<br />

Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der identifizierten energetischen<br />

Schwachstellen, die im Zuge der Begehung mit Ihrem Energieberater erkannt wurden, sowie<br />

als Anlage die konkreten Fördermöglichkeiten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 1


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Allgemeine Angaben zum Gebäude<br />

Objekt: Mustergasse 3<br />

44100 Musterort<br />

Beschreibung:<br />

Gebäudetyp: Einfamilienreiheneckhaus<br />

Baujahr: 1957<br />

Umbau, Erweiterung: ---<br />

Wohneinheiten: 1<br />

Wohnfläche: 107 m²<br />

Bauweise: massiv<br />

Besonderheiten: unbeheizter Dachbereich<br />

Nord-Süd-Firstausrichtung<br />

Anlagentechnik:<br />

Heizung: zentral, Heizöl (EL)<br />

Warmwasser: zentral, Erdgas (E)<br />

Erneuerbare Energien: werden nicht eingesetzt<br />

Lüftung: Fensterlüftung<br />

Durchgeführte energetische Maßnahmen:<br />

• Heizungsaustausch Öl-NT, 1997<br />

• Einbau Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung, 1980<br />

• Austausch der Haustür, 2008<br />

• Austausch der Badfenster, Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, 2011<br />

Zielsetzung des Auftraggebers:<br />

1. Begrenzung der Investition auf ca. 50.000 €.<br />

2. möglichst zeitgleiche Ausführung von Sanierungsmaßnahmen<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 2


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Objektspezifische Sanierungsempfehlungen<br />

(nach Prioritäten)<br />

Gebäudehülle:<br />

1. Wärmedämmung der Außenwände von außen.<br />

2. Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, begehbar.<br />

3. Wärmedämmung der Kellerdecke von unten.<br />

Anlagentechnik:<br />

4. Austausch der Heizung, Erdgas-BW (für Heizung und Warmwasserbereitung).<br />

Rohrleitungsdämmung nach EnEV.<br />

Einbau voreinstellbarer Thermostatventile, hydraulischer Abgleich.<br />

Einbau einer Hocheffizienz-Umwälzpumpe Klasse „A“.<br />

Allgemeine Ergänzungen<br />

zu den objektspezifischen Sanierungsempfehlungen<br />

Allgemein<br />

Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />

Auf Grund der Reihenhausbebauung kann es baukonstruktiv, bauphysikalisch sowie zur Nutzung<br />

ablauftechnischer Synergien sinnvoll sein, die Außenwanddämmung mit dem Gebäudenachbarn<br />

abzustimmen.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 3


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Gebäudehülle<br />

Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />

Bei Ausführung eines WDVS kann die Dämmung der Heizkörpernischen aus energetischer Sicht<br />

entfallen.<br />

Dämmung Außenwand verputzt (Wärmedämmverbundsystem WDVS):<br />

Die Dämmung der Außenwand mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gilt als eine<br />

der effizientesten Maßnahmen, Energie zu sparen. Durch die derzeit am häufigsten<br />

aufgebrachten Dämmstoffstärken von 12-16 Zentimetern sind bei einem freistehenden<br />

Gebäude bis zu 30 Prozent Energieeinsparung möglich. Gebäude mit geringerer<br />

Außenwandfläche, wie z.B. Reihenhäuser, haben ein entsprechend geringeres<br />

Einsparpotential. Am sinnvollsten umzusetzen ist die Dämmung der Außenwand, wenn<br />

ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Fassade (Anstrich, Neuverputz) anstehen. Das wirkt<br />

sich auch auf den Geldbeutel positiv aus, da sich die Mehrkosten schnell amortisieren. Als<br />

Material kommen überwiegend Hartschaum- oder Mineralwolledämmplatten zum Einsatz.<br />

Auch Mineralschaumplatten und Holzweichfaserplatten sind zugelassene WDVS.<br />

Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen sind Brandschutzauflagen zu beachten.<br />

Je nach Material und Dicke liegen die Kosten bei Ausführung durch eine Fachfirma<br />

bei ca. 100 - 130 Euro/m² für ein WDVS.<br />

Zusatz Bauphysik:<br />

Da die Außenwände nach der Dämmung nicht mehr so kalt sind, erhöht sich zudem der<br />

Wohnkomfort im Gebäude. Zusätzlich reduziert sich das Schimmelpilzrisiko, da sich an<br />

warmen Außenwänden keine Feuchtigkeit niederschlägt. Das Nutzerverhalten muss bei einer<br />

nachträglichen Außendämmung des Gebäudes nicht geändert werden. Wer normal heizt und<br />

lüftet, wird keine Probleme mit Feuchtigkeit haben.<br />

Zusatz Sonnenschutz:<br />

Zusammen mit der Wärmedämmung der Außenwände sollte auch ein Sonnenschutz, z.B.<br />

Rollläden, auf der Außenseite vorgesehen werden. Die Rolllade hält im Winter kalte Außenluft<br />

vom Fenster fern und verhindert im Sommer eine Überhitzung des Raumes.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 4


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Dämmung der obersten Geschossdecke von oben, begehbar:<br />

Eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen im Bereich der Dachdämmung ist die<br />

Wärmedämmung der obersten Geschossdecke. Ist der Dachraum ungenutzt, wird empfohlen,<br />

eine Dämmung in einer Stärke nicht unter 16 Zentimetern aufzubringen. Je nach Art und<br />

Zustand von Geschossdecke und Aufbau der Dämmung muss gegebenenfalls eine<br />

Dampfbremse (Folie) verlegt werden. Darauf wird dann die Dämmung aufgebracht. Ist<br />

Begehbarkeit des Dachbodens gefordert, muss bei der Verwendung von ‚weichen‘<br />

Dämmstoffen wie Glaswolle oder Steinwolle, Zellulose, Holzweichfaser, etc. eine<br />

Unterkonstruktion montiert werden. Für die Begehbarkeit werden überwiegend Span- oder<br />

OSB (=besonders tragfähigen Holzfaser)-Platten eingesetzt. Bei der Verwendung von<br />

Hartschaumdämmplatten kann auf eine Unterkonstruktion verzichtet werden, da die<br />

Dämmplatten stabil genug zur Aufnahme der begehbaren Platten sind. Die meist nicht<br />

luftdichte und nicht gedämmte Dachbodenluke ist in die Dämmebene einzubeziehen.<br />

Die EnEV fordert die Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken im Rahmen der<br />

Nachrüstverpflichtungen bis Ende 2011.<br />

Dämmung der Kellerdecke von unten:<br />

Bestehende Kellerdecken in Altbauten weisen einen nur mäßigen Wärmeschutz auf. Bei<br />

ebenen Kellerdecken werden überwiegend Hartschaumdämmplatten geklebt oder gedübelt<br />

angebracht. Kappengewölbe hingegen werden überwiegend mit Steinwollelamellen<br />

wärmegedämmt. Sie passen sich besser den Rundungen des Gewölbes an. Alternative<br />

Dämmsysteme wie abgehängte Decken sind ebenfalls möglich, erfordern aber größeren<br />

Aufwand. Ist die Raumhöhe ausreichend, ist eine optimale Dämmstärke von zumindest 10-12<br />

Zentimetern zu empfehlen. Begrenzt die Raumhöhe die Dämmstärke, wird empfohlen, das<br />

maximal mögliche an Dämmmaterial aufzubringen.<br />

Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen sind Brandschutzauflagen zu beachten.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 5


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Anlagentechnik<br />

Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />

Auf Grund des bereits vorhandenen Erdgas-Anschlusses empfiehlt sich in Ihrem Fall eine komplette<br />

Umstellung von Heizung und Warmwasser auf Erdgas-Brennwert.<br />

Auf Grund der Dachausrichtung und des begrenzten Investitionsvolumens ist eine solarthermische<br />

Unterstützung für Raumheizung und Warmwasserbereitung zurzeit nicht zu empfehlen.<br />

Brennwertkessel (Heizöl oder Erdgas):<br />

Bei der Erneuerung des Öl- oder Gas-Heizkessels ist die Brennwertnutzung derzeit Stand der<br />

Technik. Durch die Nutzung der Wärme im Abgas kann die Effizienz des Heizkessels<br />

nochmals wesentlich gesteigert werden. Je nach Alter des alten Heizkessels kann die<br />

Einsparung durch den neuen Brennwertheizkessel bis zu 30 Prozent betragen, wobei<br />

Einsparwerte um 15 Prozent üblich sind. Bestandteil der Heizungssanierung sollte der Einbau<br />

einer drehzahlgeregelten Hocheffizienzpumpe und der Hydraulische Abgleich sein. Der<br />

Hydraulische Abgleich optimiert die Wärmeverteilung, so dass alle Heizkörper im Gebäude<br />

gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Des Weiteren ist die Größe des Heizkessels auf den<br />

Gebäudewärmebedarf abzustimmen, eine Überdimensionierung – wie in der Vergangenheit<br />

üblich – sollte vermieden werden.<br />

Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen:<br />

Teil- oder ungedämmte Armaturen und frei verlegte Heizungs- und Warmwasser-<br />

Verteilleitungen können mit einfachen Mitteln nachgebessert werden. Zur nachträglichen<br />

Dämmung gibt es unterschiedliche Materialien wie Polyethylenrohre, Mineralfaserwolle mit und<br />

ohne Beschichtung aus Aluminiumfolie oder flexible Elastomer-Schaumschalen.<br />

Wichtig ist gerade bei Baumarktprodukten, darauf zu achten, dass die Produkte für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck zugelassen und die energetischen Qualitäten korrekt ausgewiesen<br />

sind.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 6


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Bei der Dämmung müssen Mindestdicken eingehalten werden. Faustformel: Dämmdicke mind.<br />

gleich dem Rohrdurchmesser. Auch Armaturen in Heizungs- und Warmwasserleitungen<br />

müssen gemäß EnEV gedämmt werden. Hier besteht eine Nachrüstverpflichtung auch ohne<br />

weitergehende Sanierungsmaßnahmen.<br />

Die ordnungsgemäße Durchführung wird zukünftig vom Bezirksschornsteinfeger im Rahmen<br />

der turnusmäßigen Feuerstättenschau geprüft.<br />

Heizkörperthermostate:<br />

Thermostate, die älter als 10-15 Jahre sind, sollten ausgetauscht werden. Moderne<br />

Heizkörperthermostate sparen Energie und können je nach Ausführung und Nutzerverhalten<br />

sogar die einzelnen Räume unterschiedlich regeln, z.B. Tagabsenkung unabhängig von der<br />

zentralen Regelung der Heizungsanlage. Zusammen mit dem Austausch des Ventilkopfes<br />

sollte immer auch ein voreinstellbares Ventil eingebaut werden. Zudem sollte die Fachfirma<br />

auch prüfen, inwieweit ein hydraulischer Abgleich zusätzliche Verbesserungen bringen kann.<br />

In der Heizperiode kann die gleichmäßige Beheizung aller Räume geprüft werden.<br />

Heizungsumwälzpumpe:<br />

Die Wärmeverteilung in älteren Heizungssystemen erfolgt mit einer ungeregelten, manuell<br />

verstellbaren Umwälzpumpe. Dieser Typ hat keine Leistungsregelung und pumpt deshalb<br />

immer mit der gleichen Leistung, auch wenn die meisten Thermostatventile in der<br />

Übergangszeit geschlossen sind. Das vergeudet Strom und verursacht ggf. unangenehme<br />

Strömungsgeräusche in den Leitungen.<br />

Moderne Hocheffizienzpumpen dagegen registrieren den über die Thermostatventile<br />

„angeforderten“ Wärmebedarf über die Höhe des hydraulischen Widerstandes im Rohrnetz<br />

und steuern Ihre Pumpenleistung entsprechend. Dies spart Pumpenstrom (bis zu 80 Prozent)<br />

und Wärmeverluste über das Verteilnetz. Die Austauschkosten amortisieren sich üblicherweise<br />

in kurzer Zeit (3-5 Jahre). Heizungsumwälzpumpen zählen zu den größten Stromverbrauchern<br />

im privaten Haushalt! Im Falle einer Heizungsmodernisierung sollte daher wenn möglich ein<br />

Austausch gegen eine Hocheffizienzpumpe durchgeführt werden.<br />

Hydraulischer Abgleich:<br />

Bei Einbau einer neuen Heizung ist nach dem Stand der Technik ist die Durchführung eines<br />

Hydraulischen Abgleichs vorgeschrieben. Auch bei Inanspruchnahme von <strong>Fördermittel</strong>n der<br />

KfW oder BAFA muss der Abgleich nachweislich durchgeführt werden, insbesondere, wenn<br />

durch Dämmmaßnahmen die Heizlast des Gebäudes deutlich reduziert wird.<br />

Eine nicht abgeglichene Hydraulik macht sich nach Betriebspausen oder Nachtabsenkung<br />

deutlich bemerkbar: Während der Aufheizphase werden die Räume nicht zeitgleich warm. Die<br />

Rücklauftemperaturen der Heizkörper sind extrem unterschiedlich. Häufig wird versucht, das<br />

Problem z.B. durch Anhebung der Heizkurve oder zeitlicher Vorverlegung des Heizbeginns zu<br />

beheben. Vielfach wird zudem die Pumpenleistung angehoben. Dies kann jedoch zur<br />

Geräuschbildung, weiterer Begünstigung der überversorgten Anlagenteile und zu größerem<br />

Energieverbrauch führen. Das einzige was hilft, ist der hydraulische Abgleich des<br />

Wassernetzes.<br />

Ein hydraulischer Abgleich löst das Problem der Wärmeverteilung. Ziel der notwendigen<br />

hydraulischen Einregulierung ist es, alle Verbraucher mit den richtigen Durchflussmengen zu<br />

versorgen. Dies geschieht mit voreinstellbaren Ventilen (bei Zweirohrsystemen), ergänzt ggf.<br />

durch Strangregulierventile. Der hydraulische Abgleich spart für sich alleine genommen ohne<br />

sonstige Sanierungsmaßnahmen schon einiges an Energieträgern und Pumpenstrom, weil<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 7


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

nicht so große unkontrollierte Wassermengen durch die Anlage befördert werden müssen. Das<br />

kann bis zu mehrere Prozent der Gesamtheizkosten betragen.<br />

Vorschriften, Verordnungen<br />

Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />

Das Gebäude wurde von Ihnen im Jahr 2008 erworben; insofern besteht eine Nachrüstverpflichtung zur<br />

Dämmung der obersten Geschossdecke bis Ende 2011.<br />

Nachrüstverpflichtungen gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV) 2009:<br />

Folgende Nachrüstverpflichtungen gelten gemäß §10 EnEV 2009 grundsätzlich bei<br />

Mehrfamilienhäusern sowie bei nicht selbst bewohnten EFH/ZFH bzw. selbst bewohnten<br />

EFH/ZFH, die nach dem 1. Februar 2002 erworben wurden:<br />

Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen<br />

Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder<br />

aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Ausgenommen sind vorhandene<br />

Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel. Weitere Ausnahmeregelungen<br />

sind entsprechend nachzulesen (§10, EnEV 2009).<br />

Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen<br />

Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und<br />

Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden,<br />

nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind. Faustformel:<br />

Dämmstoffdicke mindestens gleich dem Rohrdurchmesser.<br />

Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte,<br />

nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so<br />

gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24<br />

W/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der<br />

Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend<br />

gedämmt ist.<br />

Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist<br />

Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden. Sind im Falle<br />

eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre<br />

verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 8


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/(m²·K)<br />

nicht überschreitet.<br />

Mit Ausnahme der Pflicht zum Austausch alter ineffizienter Heizkessel sind die<br />

Verpflichtungen nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen<br />

Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist<br />

erwirtschaftet werden können.<br />

Sicherstellung der energetischen Qualität gemäß Energieeinsparverordnung ENEV:<br />

Bei erstmaligem Einbau oder Austausch energetisch relevanter Bauteile sind die Vorgaben der<br />

EnEV für den maximalen Wärmedurchgang einzuhalten. Ausnahmen von dieser generellen<br />

Verpflichtung, z.B. für Baudenkmäler, sind in §24 EnEV geregelt.<br />

Sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden können, ist vorab ein Befreiungsantrag bei<br />

der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. Einzelheiten hierzu enthält §25 EnEV.<br />

Verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen ist der Gebäudeeigentümer. Der<br />

ausführende Fachunternehmer hat dem Eigentümer spätestens mit der Schlussrechnung eine<br />

Fachunternehmererklärung über die EnEV-konforme Ausführung auszuhändigen.<br />

Die Fachunternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens 5 Jahre aufzubewahren und<br />

auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen (§26a EnEV).<br />

Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 9


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Tipps zum Heizen und Lüften<br />

Im Winter, aber auch im Herbst und Frühjahr sollten folgende Temperaturen eingehalten<br />

werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad<br />

Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die<br />

Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.<br />

Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und<br />

Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.<br />

Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts geschlossen halten.<br />

Nicht vom Wohnzimmer aus das Schlafzimmer mitheizen! Das "Überschlagenlassen" des nicht<br />

geheizten Schlafzimmers führt nur feuchtwarme Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre<br />

Feuchtigkeit nieder.<br />

Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft schon aus) ganz öffnen<br />

(Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.<br />

Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug<br />

machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.<br />

Sind die Fenster geöffnet, die Thermostatventile schließen, da sonst die ganze Energie nach<br />

außen geführt wird<br />

Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel 15 Minuten<br />

Stoßlüftung aus.<br />

Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.<br />

Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in<br />

denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel inklusive<br />

Schlafzimmer vornehmen.<br />

Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.<br />

Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer)<br />

lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll<br />

sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.<br />

Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach draußen ablüften.<br />

Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der Wohnung<br />

verteilt.<br />

Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum fehlt, dieses<br />

Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.<br />

Nach dem Bügeln lüften.<br />

Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist kalte<br />

Außenluft trockener als warme Zimmerluft.<br />

Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher.<br />

Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Drei bis vier<br />

Zentimeter Abstand sollten mindestens eingehalten werden.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 10


<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

Hinweis<br />

Die <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT ersetzt keine detaillierte Aufnahme, rechnerische<br />

Analyse und Bewertung des IST-Zustandes (Bauteile der energetischen Gebäudehülle,<br />

Anlagentechnik Heizung/Warmwasser/Lüftung).<br />

Nur eine rechnerische Bewertung des Gebäudes ermöglicht eine objektspezifische Aussage zu<br />

Energie-, Energiekosten- und Schadstoffeinsparpotentialen, zu Wirtschaftlichkeit und<br />

Amortisationszeiten von Sanierungsmaßnahmen, zum Erreichen des KfW-Energieeffizienzhausstandards<br />

und damit zur bestmöglichen Inanspruchnahme von <strong>Fördermittel</strong>n.<br />

Interessante Webseiten<br />

♦ Wertvolle Energiespartipps sowie Informationen rund ums Modernisieren und<br />

Sanieren finden Sie unter: www.energiewelt.de<br />

♦ Kostenlose <strong>Fördermittel</strong>information unter www.foerderdata.de<br />

♦ Energiesparberatung für Altbauten (vom Staat geförderte Vor-Ort <strong>Energieberatung</strong>)<br />

unter www.bafa.de<br />

♦ Qualifizierte unabhängig, neutrale Energieberater über das<br />

Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V. unter www.den-ev.de<br />

♦ Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />

unter www.kfw.de oder rufen Sie dort an unter 0180-1335577<br />

♦ Förderung (Zuschüsse) von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien<br />

(Solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Biomasse/Pelletsanlagen)<br />

unter www.bafa.de oder rufen Sie dort an unter 06196-908-625<br />

♦ Inhalte und Informationen zur aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2009<br />

unter www.enev-online.de<br />

♦ Informationen zu allen Energiethemen unter www.energieverbraucher.de<br />

Wir danken für Ihren Auftrag und hoffen, dass die Informationen der <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong><br />

KOMPAKT ihnen eine wichtige Entscheidungshilfe für weitere Schritte zur Reduzierung ihres<br />

Energieverbrauches liefern konnte. Gerne beraten wir Sie ausführlich bei der Umsetzung vom<br />

Energiesparmaßnahmen, der Beantragung von <strong>Fördermittel</strong>n, Baubegleitung und weiterer<br />

Beratungs- und Planungsleistungen.<br />

Anlage: <strong>Fördermittel</strong>auskunft<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 11


<strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> <strong>Kompakt</strong><br />

<strong>Fördermittel</strong><br />

Dies ist eine vorläufige <strong>Fördermittel</strong>auskunft auf Basis der empfohlenen Maßnahmen Ihres<br />

Energieberaters.<br />

Bitte beachten Sie, dass <strong>Fördermittel</strong>anträge zumeist vor Baubeginn gestellt werden müssen, in einigen<br />

Fällen sogar vor Beauftragung. Des Weiteren gelten zum Teil sehr spezielle Bedingungen für die<br />

Kombinierbarkeit der Förderprogramme untereinander, die zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Förderung von Einzelmaßnahmen<br />

• Zuschuss - Förderung<br />

<strong>Fördermittel</strong> Überblick<br />

Folgende Programme fördern grundlegend die geplante Maßnahme:<br />

Die Verfügbarkeit der Mittel, die Kumulierbarkeit und die detaillierten Anforderungen zur Förderung des<br />

Vorhabens müssen durch den Fördergeber bestätigt werden.<br />

KfW<br />

KfW-Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) - Einzelmaßnahmen<br />

Sonderprogramme:<br />

Für diese Förderprogramme gelten spezielle Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel "Lage",<br />

"Einkommensgrenzen", "zu erbringende Nachweise / Folgebedingungen", die weiter unten beschrieben<br />

werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Bedingungen erfüllen möchten / können.<br />

<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />

Klimabonus 2012 - Erdgas-Förderung<br />

<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />

Energie-Spar-Offensive<br />

Eine Leistung der febis Service GmbH


Bezuschusste Baubegleitung<br />

Wenn Sie umfassende Maßnahmen planen, ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen Energieberater<br />

hinzuzuziehen.<br />

KfW<br />

KfW-Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)<br />

Als Alternative zu <strong>Fördermittel</strong>n<br />

Beim zuständigen Finanzamt<br />

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen<br />

Informationen zu recherchierten Förderprogrammen<br />

KfW<br />

KfW-Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) - Einzelmaßnahmen<br />

Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen zur energetischen<br />

Sanierung an Ein/Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen<br />

Personen als Eigentümer.<br />

Art und Höhe der Förderung:<br />

- Zuschuss von 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten<br />

- maximal 3.750,- € je Wohneinheit<br />

- Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 %<br />

Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der<br />

KfW-Zuschuss anteilig gekürzt.<br />

Förderbedingungen:<br />

- Die Förderung gilt für Wohngebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder<br />

Bauanzeige erstattet wurde.<br />

- Voraussetzung für die Förderung sind grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein<br />

Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für<br />

das Programm.<br />

- Es werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen<br />

Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten<br />

Einbau/Verarbeitung, sowie weitere (Neben)Kosten, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit<br />

der energetischen Sanierung stehen wie z. B. Abbrucharbeiten, Gerüstkosten, Wiederherstellung durch<br />

Maler- und Fliesenarbeiten.<br />

Eine Leistung der febis Service GmbH


- Fenster / Fenstertüren: Bei Erneuerung der Fenster muss der U-Wert der Außenwand<br />

kleiner/gleich sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster.<br />

- Ein Sachverständiger hat die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der<br />

Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude<br />

sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen des Merkblatt Energieeffizient<br />

Sanieren (430) zu bestätigen.<br />

- Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung), die<br />

überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden, können nur die Kosten berücksichtigt werden, die<br />

sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche<br />

zur gewerblichen Nutzfläche).<br />

Technische Mindestanforderungen:<br />

- Außendämmung Außenwand U-Wert max. 0,20 W/m2K, Kerndämmung mit Dämmstoff<br />

kleiner/gleich 0,035 W/m2K, Innendämmung Denkmäler/erhaltenswerte Bausubstanz U-Wert max.<br />

0,45 W/m2K bzw. bei Fachwerk 0,80 W/m2K<br />

- Dämmung Wandflächen gegen unbeheizte Räume bzw. Erdreich U-Wert max. 0,25 W/m2K.<br />

- Dämmung Schräg-/Flachdach und oberste Geschossdecken/Kehlbalkenlagen U-Wert max. 0,14<br />

W/m2K<br />

- Dämmung Gaubendächer und -wangen U-Wert max. 0,20 W/m2K.<br />

- Dämmung Kellerdecken und Bodenflächen gegen Erdreich U-Wert max. 0,25 W/m2K.<br />

- Erneuerung der Fenster und Außentüren, Normalfenster Uw-Wert max. 0,95 W/m2K, Fenster mit<br />

Sonderverglasung Uw-Wert max. 1,3 W/m2K, Fenster an Denkmälern Uw-Wert max. 1,4 W/m2K,<br />

Außentür UD-Wert max. 1,3 W/m2K, Dachflächenfenster Uw-Wert max. 1,0 W/m2K<br />

- Ertüchtigung von Normalfenstern mit einem U-Wert von max. 1,4 W/m2K bzw. bei Fenster an<br />

Denkmälern von 1,6 W/m2K.<br />

- Bei Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage Anforderungen an elektr.<br />

Leistungsaufnahme/Jahresarbeitszahl/Wärmerückgewinnung<br />

- Erneuerung der Heizung (Brennstoff Gas/Heizöl) einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der<br />

Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des<br />

hydraulischen Abgleichs.<br />

- Automatisch beschickte Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen und<br />

solarthermische Anlagen können bei der Erneuerung der Heizungsanlage nur mitgefördert werden,<br />

sofern dies in Ergänzung zum Einbau von Brennwertkesseln mit Öl oder Gas, einem<br />

Niedertemperaturkessel über 50 KW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher, einer<br />

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen) oder Wärmeübergabestationen<br />

von Nah- und Fernwärmeheizungen installiert werden.<br />

- Wärmepumpen als Eränzungsmaßnahme: Bei kombinierter Heizung-Warmwasserbereitung,<br />

verringert sich die Anforderung an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen um den Wert 0,2.<br />

- Optimierung der bestehenden Heizungsanlage (z. B. Analyse des Ist-Zustandes, Durchführung hydr.<br />

Abgleich, Optimierung Heizkurve, Anpassung Vorlauftemperatur/Pumpenleistung, Einregulierung<br />

Sollzustand usw. )<br />

Eine Leistung der febis Service GmbH


Sonderprogramme<br />

Für diese Förderprogramme gelten spezielle Rahmenbedingungen, die im Folgenden kurz erläutert<br />

sind. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Rahmenbedingungen erfüllen können / möchten.<br />

<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />

Klimabonus 2012 - Erdgas-Förderung<br />

Gefördert wird die Umrüstung vorhandener Heizungsanlagen von Öl, Flüssiggas, Strom oder<br />

Festbrennstoffen auf Erdgas-Brennwerttechnik-Heizungsanlagen im Erdgas-Grundversorgungsgebiet<br />

der <strong>RWE</strong> Vertrieb AG.<br />

Art und Höhe der Förderung:<br />

- für 1 bis 2 Wohneinheiten Zuschuss von 400,- €<br />

- für 3 bis 5 Wohneinheiten Zuschuss von 600,- €<br />

- für 6 bis 11 Wohneinheiten Zuschuss von 800,- €<br />

- für mehr als 11 Wohneinheiten Zuschuss von 1.000,- €<br />

Förderbedingungen:<br />

- Mit der <strong>RWE</strong> Vertrieb AG muss ein Gaslieferungsvertrag über mindestens 5 Jahre abgeschlossen<br />

werden.<br />

- In der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 muss die Inbetriebnahme der Anlage<br />

erfolgt und der Gasbezug aufgenommen sein.<br />

<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />

Energie-Spar-Offensive<br />

Gefördert wird der Austausch alter Heizungspumpen gegen moderne Heizungspumpen der<br />

Effizienzklasse A.<br />

Als Förderbedingung muss der Antragsteller <strong>RWE</strong> Strom 36max oder <strong>RWE</strong> Erdgas 36max beziehen<br />

oder bestellen.<br />

Art und Höhe der Förderung:<br />

Zuschuss von 100,- €<br />

Bezuschusste Baubegleitung<br />

KfW<br />

KfW-Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)<br />

Die KfW gewährt einen Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung durch einen externen<br />

Sachverständigen während der Sanierungsphase.<br />

Eine Leistung der febis Service GmbH


Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im<br />

Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW (Programmnummer: 151/152/430).<br />

Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm<br />

"Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener<br />

Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV2009)<br />

ausstellungsberechtigte Person.<br />

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal<br />

jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Liegen die Kosten für die<br />

qualifizierte Baubegleitung über dem maximal förderfähigen Betrag von 4.000 Euro pro Antragsteller<br />

und Investitionsvorhaben, so können diese die Obergrenze übersteigenden Kosten in der Kreditoder<br />

Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden.<br />

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten<br />

Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise,<br />

Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).<br />

Als Alternative zu <strong>Fördermittel</strong>n<br />

Beim zuständigen Finanzamt<br />

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen<br />

§ 35a EStG - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe<br />

Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen<br />

(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und<br />

Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die<br />

sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen,<br />

höchstens jedoch um 1.200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die<br />

zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.<br />

Als Alternative zu zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen kann im Rahmen Ihrer<br />

Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden.<br />

Die Höhe der Steuerermäßigung hängt von der Höhe Ihrer persönlichen Einkommensteuer im jeweiligen<br />

Kalenderjahr ab und ist nicht mit Mitteln aus öffentlicher Hand kombinierbar.<br />

Wenn Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich von einem Steuerberater<br />

zu den formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung und deren<br />

Auswirkungen auf ihre persönliche Einkommensteuer beraten lassen.<br />

Eine Leistung der febis Service GmbH


Allgemeine Hinweise<br />

Bereits beantragte Förderungen<br />

Sind im Zusammenhang mit den aktuell geplanten Modernisierungsmaßnahmen bereits KfW-Förderdarlehen oder<br />

andere geförderte Darlehen beantragt worden, kann dies zur Einschränkung / zum Ausschluss von in dieser<br />

<strong>Fördermittel</strong>auskunft gelisteten Programmen führen. Dies gilt ebenfalls für bereits erhaltene Zuschüsse oder<br />

Förderdarlehen für Modernisierungsmaßnahmen in der Vergangenheit, denn die Inanspruchnahme von<br />

<strong>Fördermittel</strong>n für ein Objekt beim gleichen Fördergeber ist häufig begrenzt.<br />

Getroffene Annahmen / Einschränkungen<br />

Der <strong>Fördermittel</strong>auskunft liegen vorläufige Annahmen hinsichtlich eines typischen Gebäudes und typischer<br />

technischer Ausführung der empfohlenen Maßnahmen zu Grunde. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung sollten<br />

daher die Fördermöglichkeiten erneut überprüft werden.Die Höhe der förderfähigen Kosten bzw. die Höhe der<br />

Zuschüsse / Darlehensbetrag ist je nach Programm begrenzt. Die genannten Förderprogramme gelten zum<br />

Zeitpunkt der Auskunftserteilung bei den möglichen Fördergebern. Sollte die Umsetzung der Maßnahmen erst<br />

später erfolgen, sind die Fördermöglichkeiten erneut zu prüfen<br />

Mögliche Kumulationsverbote der ausgewiesenen Förderprogramme untereinander sind im Rahmen dieser<br />

vorläufigen <strong>Fördermittel</strong>auskunft noch nicht berücksichtigt.<br />

Informationsquellen des Förderservice<br />

Wohnwirtschaftliche Programme des Bundes, der Länder, von Kommunen, Verbundgemeinden, Landkreisen und<br />

Energieversorgern<br />

Haftung<br />

Die in dieser Auskunft ausgewiesenen Förderprogramme sind das Ergebnis einer Abfrage von foerderdata, einer<br />

elektronischen Datenbank, die öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der<br />

Energieversorgungsunternehmen für Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen im Haus- und<br />

Wohnungsbau für die Bundesrepublik Deutschland enthält.Die Informationen über Förderprogramme in foederdata<br />

und in dieser Auskunft beruhen auf gründlichen und sorgfältigen Recherchen und sind ordnungsgemäß unter<br />

Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in foerderdata und in dieser Auskunft eingepflegt worden.<br />

Gleichwohl wird keine Haftung für den Bestand und die Verfügbarkeit einzelner Programme übernommen.Es erfolgt<br />

keine Prüfung, ob der Bauherr die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von <strong>Fördermittel</strong>n aus<br />

den oben genannten Programmen erfüllt.<br />

Eine Leistung der febis Service GmbH


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