RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel
RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel
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<strong>RWE</strong> ENERGIEBERATUNG KOMPAKT<br />
Ihr persönlicher Ergebnisbericht
Welche Informationen enthält der Ergebnisbericht<br />
der <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> <strong>Kompakt</strong>?<br />
Angaben zum Auftraggeber<br />
Allgemeine Angaben zum Gebäude<br />
o Objektbeschreibung<br />
o Zielsetzungen des Auftraggebers<br />
Objektspezifische Sanierungsempfehlungen<br />
o Übersicht nach Prioritäten<br />
o Allgemeine Anmerkungen des Energieberaters<br />
Gebäudehülle<br />
o Objektspezifische Anmerkungen des Energieberaters<br />
o Sanierungsempfehlung 1: hier Wärmedämmung der Außenwand<br />
o Sanierungsempfehlung 2: hier Wärmedämmung der obersten Geschossdecke<br />
o Sanierungsempfehlung 3: hier Wärmedämmung der Kellerdecke<br />
Anlagentechnik<br />
o Objektspezifische Anmerkungen des Energieberaters<br />
o Sanierungsempfehlung 4: hier Heizungsaustausch Brennwerttechnik<br />
o Sanierungsempfehlung 5: hier Optimierung des Heizungswärmeverteilnetzes<br />
Vorschriften, Verordnungen<br />
o Objektspezifische Hinweise des Energieberaters<br />
auf bestehende Nachrüstverpflichtungen gem. EnEV<br />
o Allgemeine Informationen zu Nachrüstverpflichtungen gem. EnEV<br />
o Allgemeine Informationen zur geforderten Nachweisführung gem. EnEV<br />
bei energetischen Sanierungen<br />
Allgemeine Hinweise zum Heizen und Lüften<br />
Allgemeine Hinweise auf weiterführende Internetseiten<br />
<strong>Fördermittel</strong>auskunft<br />
o <strong>Fördermittel</strong>-Überblick<br />
o Informationen zu recherchierten Förderprogrammen<br />
(Bund, Land, Kommune, Energieversorger)
Energieberater: Martin Mustermann<br />
XXXXX Ingenieurbüro<br />
Musterstraße 10<br />
44444 Musterstadt<br />
Tel. 02300-9999999<br />
Email: info@muster.de<br />
Datum: 27.06.2011<br />
<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Name: Frau Muster<br />
Straße : Mustergasse 1<br />
PLZ, Ort : 44000 Musterhausen<br />
Liegenschaft: Mustergasse 3, 44100 Musterort<br />
Vor-Ort Termin: 06.06.2011<br />
Die <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT ist eine persönliche Analyse Ihres Wohngebäudes. Sie<br />
verschafft Ihnen eine Orientierung über sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
Energieeffizienz Ihrer Immobilie und der Haustechnik. Der Umfang der Datenerhebung<br />
orientiert sich an dieser Zielsetzung.<br />
Sollten Sie eine rechnerische Analyse Ihrer Immobilie wünschen, so ist dies im Rahmen der<br />
<strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> PREMIUM möglich. In diesem Fall ist eine weitergehende, detaillierte<br />
Datenaufnahme erforderlich.<br />
Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der identifizierten energetischen<br />
Schwachstellen, die im Zuge der Begehung mit Ihrem Energieberater erkannt wurden, sowie<br />
als Anlage die konkreten Fördermöglichkeiten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen.<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 1
<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Allgemeine Angaben zum Gebäude<br />
Objekt: Mustergasse 3<br />
44100 Musterort<br />
Beschreibung:<br />
Gebäudetyp: Einfamilienreiheneckhaus<br />
Baujahr: 1957<br />
Umbau, Erweiterung: ---<br />
Wohneinheiten: 1<br />
Wohnfläche: 107 m²<br />
Bauweise: massiv<br />
Besonderheiten: unbeheizter Dachbereich<br />
Nord-Süd-Firstausrichtung<br />
Anlagentechnik:<br />
Heizung: zentral, Heizöl (EL)<br />
Warmwasser: zentral, Erdgas (E)<br />
Erneuerbare Energien: werden nicht eingesetzt<br />
Lüftung: Fensterlüftung<br />
Durchgeführte energetische Maßnahmen:<br />
• Heizungsaustausch Öl-NT, 1997<br />
• Einbau Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung, 1980<br />
• Austausch der Haustür, 2008<br />
• Austausch der Badfenster, Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, 2011<br />
Zielsetzung des Auftraggebers:<br />
1. Begrenzung der Investition auf ca. 50.000 €.<br />
2. möglichst zeitgleiche Ausführung von Sanierungsmaßnahmen<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 2
<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Objektspezifische Sanierungsempfehlungen<br />
(nach Prioritäten)<br />
Gebäudehülle:<br />
1. Wärmedämmung der Außenwände von außen.<br />
2. Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, begehbar.<br />
3. Wärmedämmung der Kellerdecke von unten.<br />
Anlagentechnik:<br />
4. Austausch der Heizung, Erdgas-BW (für Heizung und Warmwasserbereitung).<br />
Rohrleitungsdämmung nach EnEV.<br />
Einbau voreinstellbarer Thermostatventile, hydraulischer Abgleich.<br />
Einbau einer Hocheffizienz-Umwälzpumpe Klasse „A“.<br />
Allgemeine Ergänzungen<br />
zu den objektspezifischen Sanierungsempfehlungen<br />
Allgemein<br />
Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />
Auf Grund der Reihenhausbebauung kann es baukonstruktiv, bauphysikalisch sowie zur Nutzung<br />
ablauftechnischer Synergien sinnvoll sein, die Außenwanddämmung mit dem Gebäudenachbarn<br />
abzustimmen.<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 3
<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Gebäudehülle<br />
Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />
Bei Ausführung eines WDVS kann die Dämmung der Heizkörpernischen aus energetischer Sicht<br />
entfallen.<br />
Dämmung Außenwand verputzt (Wärmedämmverbundsystem WDVS):<br />
Die Dämmung der Außenwand mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) gilt als eine<br />
der effizientesten Maßnahmen, Energie zu sparen. Durch die derzeit am häufigsten<br />
aufgebrachten Dämmstoffstärken von 12-16 Zentimetern sind bei einem freistehenden<br />
Gebäude bis zu 30 Prozent Energieeinsparung möglich. Gebäude mit geringerer<br />
Außenwandfläche, wie z.B. Reihenhäuser, haben ein entsprechend geringeres<br />
Einsparpotential. Am sinnvollsten umzusetzen ist die Dämmung der Außenwand, wenn<br />
ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Fassade (Anstrich, Neuverputz) anstehen. Das wirkt<br />
sich auch auf den Geldbeutel positiv aus, da sich die Mehrkosten schnell amortisieren. Als<br />
Material kommen überwiegend Hartschaum- oder Mineralwolledämmplatten zum Einsatz.<br />
Auch Mineralschaumplatten und Holzweichfaserplatten sind zugelassene WDVS.<br />
Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen sind Brandschutzauflagen zu beachten.<br />
Je nach Material und Dicke liegen die Kosten bei Ausführung durch eine Fachfirma<br />
bei ca. 100 - 130 Euro/m² für ein WDVS.<br />
Zusatz Bauphysik:<br />
Da die Außenwände nach der Dämmung nicht mehr so kalt sind, erhöht sich zudem der<br />
Wohnkomfort im Gebäude. Zusätzlich reduziert sich das Schimmelpilzrisiko, da sich an<br />
warmen Außenwänden keine Feuchtigkeit niederschlägt. Das Nutzerverhalten muss bei einer<br />
nachträglichen Außendämmung des Gebäudes nicht geändert werden. Wer normal heizt und<br />
lüftet, wird keine Probleme mit Feuchtigkeit haben.<br />
Zusatz Sonnenschutz:<br />
Zusammen mit der Wärmedämmung der Außenwände sollte auch ein Sonnenschutz, z.B.<br />
Rollläden, auf der Außenseite vorgesehen werden. Die Rolllade hält im Winter kalte Außenluft<br />
vom Fenster fern und verhindert im Sommer eine Überhitzung des Raumes.<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 4
<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Dämmung der obersten Geschossdecke von oben, begehbar:<br />
Eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen im Bereich der Dachdämmung ist die<br />
Wärmedämmung der obersten Geschossdecke. Ist der Dachraum ungenutzt, wird empfohlen,<br />
eine Dämmung in einer Stärke nicht unter 16 Zentimetern aufzubringen. Je nach Art und<br />
Zustand von Geschossdecke und Aufbau der Dämmung muss gegebenenfalls eine<br />
Dampfbremse (Folie) verlegt werden. Darauf wird dann die Dämmung aufgebracht. Ist<br />
Begehbarkeit des Dachbodens gefordert, muss bei der Verwendung von ‚weichen‘<br />
Dämmstoffen wie Glaswolle oder Steinwolle, Zellulose, Holzweichfaser, etc. eine<br />
Unterkonstruktion montiert werden. Für die Begehbarkeit werden überwiegend Span- oder<br />
OSB (=besonders tragfähigen Holzfaser)-Platten eingesetzt. Bei der Verwendung von<br />
Hartschaumdämmplatten kann auf eine Unterkonstruktion verzichtet werden, da die<br />
Dämmplatten stabil genug zur Aufnahme der begehbaren Platten sind. Die meist nicht<br />
luftdichte und nicht gedämmte Dachbodenluke ist in die Dämmebene einzubeziehen.<br />
Die EnEV fordert die Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken im Rahmen der<br />
Nachrüstverpflichtungen bis Ende 2011.<br />
Dämmung der Kellerdecke von unten:<br />
Bestehende Kellerdecken in Altbauten weisen einen nur mäßigen Wärmeschutz auf. Bei<br />
ebenen Kellerdecken werden überwiegend Hartschaumdämmplatten geklebt oder gedübelt<br />
angebracht. Kappengewölbe hingegen werden überwiegend mit Steinwollelamellen<br />
wärmegedämmt. Sie passen sich besser den Rundungen des Gewölbes an. Alternative<br />
Dämmsysteme wie abgehängte Decken sind ebenfalls möglich, erfordern aber größeren<br />
Aufwand. Ist die Raumhöhe ausreichend, ist eine optimale Dämmstärke von zumindest 10-12<br />
Zentimetern zu empfehlen. Begrenzt die Raumhöhe die Dämmstärke, wird empfohlen, das<br />
maximal mögliche an Dämmmaterial aufzubringen.<br />
Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen sind Brandschutzauflagen zu beachten.<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 5
<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Anlagentechnik<br />
Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />
Auf Grund des bereits vorhandenen Erdgas-Anschlusses empfiehlt sich in Ihrem Fall eine komplette<br />
Umstellung von Heizung und Warmwasser auf Erdgas-Brennwert.<br />
Auf Grund der Dachausrichtung und des begrenzten Investitionsvolumens ist eine solarthermische<br />
Unterstützung für Raumheizung und Warmwasserbereitung zurzeit nicht zu empfehlen.<br />
Brennwertkessel (Heizöl oder Erdgas):<br />
Bei der Erneuerung des Öl- oder Gas-Heizkessels ist die Brennwertnutzung derzeit Stand der<br />
Technik. Durch die Nutzung der Wärme im Abgas kann die Effizienz des Heizkessels<br />
nochmals wesentlich gesteigert werden. Je nach Alter des alten Heizkessels kann die<br />
Einsparung durch den neuen Brennwertheizkessel bis zu 30 Prozent betragen, wobei<br />
Einsparwerte um 15 Prozent üblich sind. Bestandteil der Heizungssanierung sollte der Einbau<br />
einer drehzahlgeregelten Hocheffizienzpumpe und der Hydraulische Abgleich sein. Der<br />
Hydraulische Abgleich optimiert die Wärmeverteilung, so dass alle Heizkörper im Gebäude<br />
gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Des Weiteren ist die Größe des Heizkessels auf den<br />
Gebäudewärmebedarf abzustimmen, eine Überdimensionierung – wie in der Vergangenheit<br />
üblich – sollte vermieden werden.<br />
Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen:<br />
Teil- oder ungedämmte Armaturen und frei verlegte Heizungs- und Warmwasser-<br />
Verteilleitungen können mit einfachen Mitteln nachgebessert werden. Zur nachträglichen<br />
Dämmung gibt es unterschiedliche Materialien wie Polyethylenrohre, Mineralfaserwolle mit und<br />
ohne Beschichtung aus Aluminiumfolie oder flexible Elastomer-Schaumschalen.<br />
Wichtig ist gerade bei Baumarktprodukten, darauf zu achten, dass die Produkte für den<br />
jeweiligen Einsatzzweck zugelassen und die energetischen Qualitäten korrekt ausgewiesen<br />
sind.<br />
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<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Bei der Dämmung müssen Mindestdicken eingehalten werden. Faustformel: Dämmdicke mind.<br />
gleich dem Rohrdurchmesser. Auch Armaturen in Heizungs- und Warmwasserleitungen<br />
müssen gemäß EnEV gedämmt werden. Hier besteht eine Nachrüstverpflichtung auch ohne<br />
weitergehende Sanierungsmaßnahmen.<br />
Die ordnungsgemäße Durchführung wird zukünftig vom Bezirksschornsteinfeger im Rahmen<br />
der turnusmäßigen Feuerstättenschau geprüft.<br />
Heizkörperthermostate:<br />
Thermostate, die älter als 10-15 Jahre sind, sollten ausgetauscht werden. Moderne<br />
Heizkörperthermostate sparen Energie und können je nach Ausführung und Nutzerverhalten<br />
sogar die einzelnen Räume unterschiedlich regeln, z.B. Tagabsenkung unabhängig von der<br />
zentralen Regelung der Heizungsanlage. Zusammen mit dem Austausch des Ventilkopfes<br />
sollte immer auch ein voreinstellbares Ventil eingebaut werden. Zudem sollte die Fachfirma<br />
auch prüfen, inwieweit ein hydraulischer Abgleich zusätzliche Verbesserungen bringen kann.<br />
In der Heizperiode kann die gleichmäßige Beheizung aller Räume geprüft werden.<br />
Heizungsumwälzpumpe:<br />
Die Wärmeverteilung in älteren Heizungssystemen erfolgt mit einer ungeregelten, manuell<br />
verstellbaren Umwälzpumpe. Dieser Typ hat keine Leistungsregelung und pumpt deshalb<br />
immer mit der gleichen Leistung, auch wenn die meisten Thermostatventile in der<br />
Übergangszeit geschlossen sind. Das vergeudet Strom und verursacht ggf. unangenehme<br />
Strömungsgeräusche in den Leitungen.<br />
Moderne Hocheffizienzpumpen dagegen registrieren den über die Thermostatventile<br />
„angeforderten“ Wärmebedarf über die Höhe des hydraulischen Widerstandes im Rohrnetz<br />
und steuern Ihre Pumpenleistung entsprechend. Dies spart Pumpenstrom (bis zu 80 Prozent)<br />
und Wärmeverluste über das Verteilnetz. Die Austauschkosten amortisieren sich üblicherweise<br />
in kurzer Zeit (3-5 Jahre). Heizungsumwälzpumpen zählen zu den größten Stromverbrauchern<br />
im privaten Haushalt! Im Falle einer Heizungsmodernisierung sollte daher wenn möglich ein<br />
Austausch gegen eine Hocheffizienzpumpe durchgeführt werden.<br />
Hydraulischer Abgleich:<br />
Bei Einbau einer neuen Heizung ist nach dem Stand der Technik ist die Durchführung eines<br />
Hydraulischen Abgleichs vorgeschrieben. Auch bei Inanspruchnahme von <strong>Fördermittel</strong>n der<br />
KfW oder BAFA muss der Abgleich nachweislich durchgeführt werden, insbesondere, wenn<br />
durch Dämmmaßnahmen die Heizlast des Gebäudes deutlich reduziert wird.<br />
Eine nicht abgeglichene Hydraulik macht sich nach Betriebspausen oder Nachtabsenkung<br />
deutlich bemerkbar: Während der Aufheizphase werden die Räume nicht zeitgleich warm. Die<br />
Rücklauftemperaturen der Heizkörper sind extrem unterschiedlich. Häufig wird versucht, das<br />
Problem z.B. durch Anhebung der Heizkurve oder zeitlicher Vorverlegung des Heizbeginns zu<br />
beheben. Vielfach wird zudem die Pumpenleistung angehoben. Dies kann jedoch zur<br />
Geräuschbildung, weiterer Begünstigung der überversorgten Anlagenteile und zu größerem<br />
Energieverbrauch führen. Das einzige was hilft, ist der hydraulische Abgleich des<br />
Wassernetzes.<br />
Ein hydraulischer Abgleich löst das Problem der Wärmeverteilung. Ziel der notwendigen<br />
hydraulischen Einregulierung ist es, alle Verbraucher mit den richtigen Durchflussmengen zu<br />
versorgen. Dies geschieht mit voreinstellbaren Ventilen (bei Zweirohrsystemen), ergänzt ggf.<br />
durch Strangregulierventile. Der hydraulische Abgleich spart für sich alleine genommen ohne<br />
sonstige Sanierungsmaßnahmen schon einiges an Energieträgern und Pumpenstrom, weil<br />
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<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
nicht so große unkontrollierte Wassermengen durch die Anlage befördert werden müssen. Das<br />
kann bis zu mehrere Prozent der Gesamtheizkosten betragen.<br />
Vorschriften, Verordnungen<br />
Anmerkungen Ihres Energieberaters:<br />
Das Gebäude wurde von Ihnen im Jahr 2008 erworben; insofern besteht eine Nachrüstverpflichtung zur<br />
Dämmung der obersten Geschossdecke bis Ende 2011.<br />
Nachrüstverpflichtungen gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV) 2009:<br />
Folgende Nachrüstverpflichtungen gelten gemäß §10 EnEV 2009 grundsätzlich bei<br />
Mehrfamilienhäusern sowie bei nicht selbst bewohnten EFH/ZFH bzw. selbst bewohnten<br />
EFH/ZFH, die nach dem 1. Februar 2002 erworben wurden:<br />
Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen<br />
Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder<br />
aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Ausgenommen sind vorhandene<br />
Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel. Weitere Ausnahmeregelungen<br />
sind entsprechend nachzulesen (§10, EnEV 2009).<br />
Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen<br />
Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und<br />
Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden,<br />
nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind. Faustformel:<br />
Dämmstoffdicke mindestens gleich dem Rohrdurchmesser.<br />
Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte,<br />
nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so<br />
gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24<br />
W/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der<br />
Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend<br />
gedämmt ist.<br />
Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist<br />
Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden. Sind im Falle<br />
eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre<br />
verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu<br />
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<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/(m²·K)<br />
nicht überschreitet.<br />
Mit Ausnahme der Pflicht zum Austausch alter ineffizienter Heizkessel sind die<br />
Verpflichtungen nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen<br />
Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist<br />
erwirtschaftet werden können.<br />
Sicherstellung der energetischen Qualität gemäß Energieeinsparverordnung ENEV:<br />
Bei erstmaligem Einbau oder Austausch energetisch relevanter Bauteile sind die Vorgaben der<br />
EnEV für den maximalen Wärmedurchgang einzuhalten. Ausnahmen von dieser generellen<br />
Verpflichtung, z.B. für Baudenkmäler, sind in §24 EnEV geregelt.<br />
Sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden können, ist vorab ein Befreiungsantrag bei<br />
der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. Einzelheiten hierzu enthält §25 EnEV.<br />
Verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen ist der Gebäudeeigentümer. Der<br />
ausführende Fachunternehmer hat dem Eigentümer spätestens mit der Schlussrechnung eine<br />
Fachunternehmererklärung über die EnEV-konforme Ausführung auszuhändigen.<br />
Die Fachunternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens 5 Jahre aufzubewahren und<br />
auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen (§26a EnEV).<br />
Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet.<br />
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<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Tipps zum Heizen und Lüften<br />
Im Winter, aber auch im Herbst und Frühjahr sollten folgende Temperaturen eingehalten<br />
werden: Im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad Celsius, im Bad 21 Grad<br />
Celsius, nachts im Schlafzimmer 14 Grad Celsius. Als Faustregel gilt: Je kühler die<br />
Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.<br />
Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und<br />
Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.<br />
Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen tags und nachts geschlossen halten.<br />
Nicht vom Wohnzimmer aus das Schlafzimmer mitheizen! Das "Überschlagenlassen" des nicht<br />
geheizten Schlafzimmers führt nur feuchtwarme Luft ins Schlafzimmer; diese schlägt dort ihre<br />
Feuchtigkeit nieder.<br />
Richtig lüften bedeutet: Die Fenster kurzzeitig (5 Minuten reichen oft schon aus) ganz öffnen<br />
(Stoßlüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.<br />
Morgens in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen. Am besten Durchzug<br />
machen, ansonsten in jedem Zimmer das Fenster weit öffnen.<br />
Sind die Fenster geöffnet, die Thermostatventile schließen, da sonst die ganze Energie nach<br />
außen geführt wird<br />
Selbst bei Windstille und geringem Temperaturunterschied reichen in der Regel 15 Minuten<br />
Stoßlüftung aus.<br />
Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.<br />
Einmal täglich lüften genügt nicht. Vormittags und nachmittags nochmals die Zimmer lüften, in<br />
denen sich Personen aufgehalten haben. Abends einen kompletten Luftwechsel inklusive<br />
Schlafzimmer vornehmen.<br />
Nicht von einem Zimmer in ein anderes, sondern nach draußen lüften.<br />
Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer)<br />
lüften. Die anderen Türen geschlossen halten. Besonders nach dem Baden oder Duschen soll<br />
sich der Wasserdampf nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.<br />
Große Mengen Wasserdampf (z. B. durch Kochen) möglichst sofort nach draußen ablüften.<br />
Auch hier durch Schließen der Zimmertüren verhindern, dass sich der Dampf in der Wohnung<br />
verteilt.<br />
Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, weil ein Trockenraum fehlt, dieses<br />
Zimmer öfter lüften. Zimmertüre geschlossen halten.<br />
Nach dem Bügeln lüften.<br />
Auch bei Regenwetter lüften. Wenn es nicht gerade zum Fenster hereinregnet, ist kalte<br />
Außenluft trockener als warme Zimmerluft.<br />
Bei neuen, besonders dichten Isolierglasfenstern häufiger lüften als früher.<br />
Große Schränke sollten nicht zu dicht an kritische Wände angerückt werden. Drei bis vier<br />
Zentimeter Abstand sollten mindestens eingehalten werden.<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 10
<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
Hinweis<br />
Die <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT ersetzt keine detaillierte Aufnahme, rechnerische<br />
Analyse und Bewertung des IST-Zustandes (Bauteile der energetischen Gebäudehülle,<br />
Anlagentechnik Heizung/Warmwasser/Lüftung).<br />
Nur eine rechnerische Bewertung des Gebäudes ermöglicht eine objektspezifische Aussage zu<br />
Energie-, Energiekosten- und Schadstoffeinsparpotentialen, zu Wirtschaftlichkeit und<br />
Amortisationszeiten von Sanierungsmaßnahmen, zum Erreichen des KfW-Energieeffizienzhausstandards<br />
und damit zur bestmöglichen Inanspruchnahme von <strong>Fördermittel</strong>n.<br />
Interessante Webseiten<br />
♦ Wertvolle Energiespartipps sowie Informationen rund ums Modernisieren und<br />
Sanieren finden Sie unter: www.energiewelt.de<br />
♦ Kostenlose <strong>Fördermittel</strong>information unter www.foerderdata.de<br />
♦ Energiesparberatung für Altbauten (vom Staat geförderte Vor-Ort <strong>Energieberatung</strong>)<br />
unter www.bafa.de<br />
♦ Qualifizierte unabhängig, neutrale Energieberater über das<br />
Deutsche Energieberater-Netzwerk e.V. unter www.den-ev.de<br />
♦ Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau<br />
unter www.kfw.de oder rufen Sie dort an unter 0180-1335577<br />
♦ Förderung (Zuschüsse) von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien<br />
(Solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Biomasse/Pelletsanlagen)<br />
unter www.bafa.de oder rufen Sie dort an unter 06196-908-625<br />
♦ Inhalte und Informationen zur aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2009<br />
unter www.enev-online.de<br />
♦ Informationen zu allen Energiethemen unter www.energieverbraucher.de<br />
Wir danken für Ihren Auftrag und hoffen, dass die Informationen der <strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong><br />
KOMPAKT ihnen eine wichtige Entscheidungshilfe für weitere Schritte zur Reduzierung ihres<br />
Energieverbrauches liefern konnte. Gerne beraten wir Sie ausführlich bei der Umsetzung vom<br />
Energiesparmaßnahmen, der Beantragung von <strong>Fördermittel</strong>n, Baubegleitung und weiterer<br />
Beratungs- und Planungsleistungen.<br />
Anlage: <strong>Fördermittel</strong>auskunft<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 11
<strong>RWE</strong> <strong>Energieberatung</strong> <strong>Kompakt</strong><br />
<strong>Fördermittel</strong><br />
Dies ist eine vorläufige <strong>Fördermittel</strong>auskunft auf Basis der empfohlenen Maßnahmen Ihres<br />
Energieberaters.<br />
Bitte beachten Sie, dass <strong>Fördermittel</strong>anträge zumeist vor Baubeginn gestellt werden müssen, in einigen<br />
Fällen sogar vor Beauftragung. Des Weiteren gelten zum Teil sehr spezielle Bedingungen für die<br />
Kombinierbarkeit der Förderprogramme untereinander, die zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht<br />
berücksichtigt werden können.<br />
Förderung von Einzelmaßnahmen<br />
• Zuschuss - Förderung<br />
<strong>Fördermittel</strong> Überblick<br />
Folgende Programme fördern grundlegend die geplante Maßnahme:<br />
Die Verfügbarkeit der Mittel, die Kumulierbarkeit und die detaillierten Anforderungen zur Förderung des<br />
Vorhabens müssen durch den Fördergeber bestätigt werden.<br />
KfW<br />
KfW-Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) - Einzelmaßnahmen<br />
Sonderprogramme:<br />
Für diese Förderprogramme gelten spezielle Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel "Lage",<br />
"Einkommensgrenzen", "zu erbringende Nachweise / Folgebedingungen", die weiter unten beschrieben<br />
werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Bedingungen erfüllen möchten / können.<br />
<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />
Klimabonus 2012 - Erdgas-Förderung<br />
<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />
Energie-Spar-Offensive<br />
Eine Leistung der febis Service GmbH
Bezuschusste Baubegleitung<br />
Wenn Sie umfassende Maßnahmen planen, ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen Energieberater<br />
hinzuzuziehen.<br />
KfW<br />
KfW-Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)<br />
Als Alternative zu <strong>Fördermittel</strong>n<br />
Beim zuständigen Finanzamt<br />
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen<br />
Informationen zu recherchierten Förderprogrammen<br />
KfW<br />
KfW-Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) - Einzelmaßnahmen<br />
Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen zur energetischen<br />
Sanierung an Ein/Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen<br />
Personen als Eigentümer.<br />
Art und Höhe der Förderung:<br />
- Zuschuss von 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
- maximal 3.750,- € je Wohneinheit<br />
- Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 %<br />
Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der<br />
KfW-Zuschuss anteilig gekürzt.<br />
Förderbedingungen:<br />
- Die Förderung gilt für Wohngebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder<br />
Bauanzeige erstattet wurde.<br />
- Voraussetzung für die Förderung sind grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein<br />
Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für<br />
das Programm.<br />
- Es werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen<br />
Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten<br />
Einbau/Verarbeitung, sowie weitere (Neben)Kosten, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit<br />
der energetischen Sanierung stehen wie z. B. Abbrucharbeiten, Gerüstkosten, Wiederherstellung durch<br />
Maler- und Fliesenarbeiten.<br />
Eine Leistung der febis Service GmbH
- Fenster / Fenstertüren: Bei Erneuerung der Fenster muss der U-Wert der Außenwand<br />
kleiner/gleich sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster.<br />
- Ein Sachverständiger hat die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der<br />
Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude<br />
sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen des Merkblatt Energieeffizient<br />
Sanieren (430) zu bestätigen.<br />
- Bei gemischt genutzten Objekten (Gebäude mit wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung), die<br />
überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden, können nur die Kosten berücksichtigt werden, die<br />
sich auf den wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Objektes beziehen (im Verhältnis der Wohnfläche<br />
zur gewerblichen Nutzfläche).<br />
Technische Mindestanforderungen:<br />
- Außendämmung Außenwand U-Wert max. 0,20 W/m2K, Kerndämmung mit Dämmstoff<br />
kleiner/gleich 0,035 W/m2K, Innendämmung Denkmäler/erhaltenswerte Bausubstanz U-Wert max.<br />
0,45 W/m2K bzw. bei Fachwerk 0,80 W/m2K<br />
- Dämmung Wandflächen gegen unbeheizte Räume bzw. Erdreich U-Wert max. 0,25 W/m2K.<br />
- Dämmung Schräg-/Flachdach und oberste Geschossdecken/Kehlbalkenlagen U-Wert max. 0,14<br />
W/m2K<br />
- Dämmung Gaubendächer und -wangen U-Wert max. 0,20 W/m2K.<br />
- Dämmung Kellerdecken und Bodenflächen gegen Erdreich U-Wert max. 0,25 W/m2K.<br />
- Erneuerung der Fenster und Außentüren, Normalfenster Uw-Wert max. 0,95 W/m2K, Fenster mit<br />
Sonderverglasung Uw-Wert max. 1,3 W/m2K, Fenster an Denkmälern Uw-Wert max. 1,4 W/m2K,<br />
Außentür UD-Wert max. 1,3 W/m2K, Dachflächenfenster Uw-Wert max. 1,0 W/m2K<br />
- Ertüchtigung von Normalfenstern mit einem U-Wert von max. 1,4 W/m2K bzw. bei Fenster an<br />
Denkmälern von 1,6 W/m2K.<br />
- Bei Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage Anforderungen an elektr.<br />
Leistungsaufnahme/Jahresarbeitszahl/Wärmerückgewinnung<br />
- Erneuerung der Heizung (Brennstoff Gas/Heizöl) einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der<br />
Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des<br />
hydraulischen Abgleichs.<br />
- Automatisch beschickte Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen und<br />
solarthermische Anlagen können bei der Erneuerung der Heizungsanlage nur mitgefördert werden,<br />
sofern dies in Ergänzung zum Einbau von Brennwertkesseln mit Öl oder Gas, einem<br />
Niedertemperaturkessel über 50 KW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher, einer<br />
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen) oder Wärmeübergabestationen<br />
von Nah- und Fernwärmeheizungen installiert werden.<br />
- Wärmepumpen als Eränzungsmaßnahme: Bei kombinierter Heizung-Warmwasserbereitung,<br />
verringert sich die Anforderung an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen um den Wert 0,2.<br />
- Optimierung der bestehenden Heizungsanlage (z. B. Analyse des Ist-Zustandes, Durchführung hydr.<br />
Abgleich, Optimierung Heizkurve, Anpassung Vorlauftemperatur/Pumpenleistung, Einregulierung<br />
Sollzustand usw. )<br />
Eine Leistung der febis Service GmbH
Sonderprogramme<br />
Für diese Förderprogramme gelten spezielle Rahmenbedingungen, die im Folgenden kurz erläutert<br />
sind. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Rahmenbedingungen erfüllen können / möchten.<br />
<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />
Klimabonus 2012 - Erdgas-Förderung<br />
Gefördert wird die Umrüstung vorhandener Heizungsanlagen von Öl, Flüssiggas, Strom oder<br />
Festbrennstoffen auf Erdgas-Brennwerttechnik-Heizungsanlagen im Erdgas-Grundversorgungsgebiet<br />
der <strong>RWE</strong> Vertrieb AG.<br />
Art und Höhe der Förderung:<br />
- für 1 bis 2 Wohneinheiten Zuschuss von 400,- €<br />
- für 3 bis 5 Wohneinheiten Zuschuss von 600,- €<br />
- für 6 bis 11 Wohneinheiten Zuschuss von 800,- €<br />
- für mehr als 11 Wohneinheiten Zuschuss von 1.000,- €<br />
Förderbedingungen:<br />
- Mit der <strong>RWE</strong> Vertrieb AG muss ein Gaslieferungsvertrag über mindestens 5 Jahre abgeschlossen<br />
werden.<br />
- In der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 muss die Inbetriebnahme der Anlage<br />
erfolgt und der Gasbezug aufgenommen sein.<br />
<strong>RWE</strong> Vertrieb AG<br />
Energie-Spar-Offensive<br />
Gefördert wird der Austausch alter Heizungspumpen gegen moderne Heizungspumpen der<br />
Effizienzklasse A.<br />
Als Förderbedingung muss der Antragsteller <strong>RWE</strong> Strom 36max oder <strong>RWE</strong> Erdgas 36max beziehen<br />
oder bestellen.<br />
Art und Höhe der Förderung:<br />
Zuschuss von 100,- €<br />
Bezuschusste Baubegleitung<br />
KfW<br />
KfW-Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)<br />
Die KfW gewährt einen Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung durch einen externen<br />
Sachverständigen während der Sanierungsphase.<br />
Eine Leistung der febis Service GmbH
Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im<br />
Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW (Programmnummer: 151/152/430).<br />
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm<br />
"Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener<br />
Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV2009)<br />
ausstellungsberechtigte Person.<br />
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal<br />
jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Liegen die Kosten für die<br />
qualifizierte Baubegleitung über dem maximal förderfähigen Betrag von 4.000 Euro pro Antragsteller<br />
und Investitionsvorhaben, so können diese die Obergrenze übersteigenden Kosten in der Kreditoder<br />
Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden.<br />
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten<br />
Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise,<br />
Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).<br />
Als Alternative zu <strong>Fördermittel</strong>n<br />
Beim zuständigen Finanzamt<br />
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen<br />
§ 35a EStG - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe<br />
Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen<br />
(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und<br />
Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die<br />
sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen,<br />
höchstens jedoch um 1.200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die<br />
zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.<br />
Als Alternative zu zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen kann im Rahmen Ihrer<br />
Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden.<br />
Die Höhe der Steuerermäßigung hängt von der Höhe Ihrer persönlichen Einkommensteuer im jeweiligen<br />
Kalenderjahr ab und ist nicht mit Mitteln aus öffentlicher Hand kombinierbar.<br />
Wenn Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich von einem Steuerberater<br />
zu den formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung und deren<br />
Auswirkungen auf ihre persönliche Einkommensteuer beraten lassen.<br />
Eine Leistung der febis Service GmbH
Allgemeine Hinweise<br />
Bereits beantragte Förderungen<br />
Sind im Zusammenhang mit den aktuell geplanten Modernisierungsmaßnahmen bereits KfW-Förderdarlehen oder<br />
andere geförderte Darlehen beantragt worden, kann dies zur Einschränkung / zum Ausschluss von in dieser<br />
<strong>Fördermittel</strong>auskunft gelisteten Programmen führen. Dies gilt ebenfalls für bereits erhaltene Zuschüsse oder<br />
Förderdarlehen für Modernisierungsmaßnahmen in der Vergangenheit, denn die Inanspruchnahme von<br />
<strong>Fördermittel</strong>n für ein Objekt beim gleichen Fördergeber ist häufig begrenzt.<br />
Getroffene Annahmen / Einschränkungen<br />
Der <strong>Fördermittel</strong>auskunft liegen vorläufige Annahmen hinsichtlich eines typischen Gebäudes und typischer<br />
technischer Ausführung der empfohlenen Maßnahmen zu Grunde. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung sollten<br />
daher die Fördermöglichkeiten erneut überprüft werden.Die Höhe der förderfähigen Kosten bzw. die Höhe der<br />
Zuschüsse / Darlehensbetrag ist je nach Programm begrenzt. Die genannten Förderprogramme gelten zum<br />
Zeitpunkt der Auskunftserteilung bei den möglichen Fördergebern. Sollte die Umsetzung der Maßnahmen erst<br />
später erfolgen, sind die Fördermöglichkeiten erneut zu prüfen<br />
Mögliche Kumulationsverbote der ausgewiesenen Förderprogramme untereinander sind im Rahmen dieser<br />
vorläufigen <strong>Fördermittel</strong>auskunft noch nicht berücksichtigt.<br />
Informationsquellen des Förderservice<br />
Wohnwirtschaftliche Programme des Bundes, der Länder, von Kommunen, Verbundgemeinden, Landkreisen und<br />
Energieversorgern<br />
Haftung<br />
Die in dieser Auskunft ausgewiesenen Förderprogramme sind das Ergebnis einer Abfrage von foerderdata, einer<br />
elektronischen Datenbank, die öffentliche Förderprogramme des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der<br />
Energieversorgungsunternehmen für Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen im Haus- und<br />
Wohnungsbau für die Bundesrepublik Deutschland enthält.Die Informationen über Förderprogramme in foederdata<br />
und in dieser Auskunft beruhen auf gründlichen und sorgfältigen Recherchen und sind ordnungsgemäß unter<br />
Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in foerderdata und in dieser Auskunft eingepflegt worden.<br />
Gleichwohl wird keine Haftung für den Bestand und die Verfügbarkeit einzelner Programme übernommen.Es erfolgt<br />
keine Prüfung, ob der Bauherr die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von <strong>Fördermittel</strong>n aus<br />
den oben genannten Programmen erfüllt.<br />
Eine Leistung der febis Service GmbH
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Erläuterungen<br />
Eine Leistung der febis Service GmbH