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RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel

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Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im<br />

Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW (Programmnummer: 151/152/430).<br />

Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm<br />

"Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener<br />

Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV2009)<br />

ausstellungsberechtigte Person.<br />

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal<br />

jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Liegen die Kosten für die<br />

qualifizierte Baubegleitung über dem maximal förderfähigen Betrag von 4.000 Euro pro Antragsteller<br />

und Investitionsvorhaben, so können diese die Obergrenze übersteigenden Kosten in der Kreditoder<br />

Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden.<br />

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten<br />

Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise,<br />

Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).<br />

Als Alternative zu <strong>Fördermittel</strong>n<br />

Beim zuständigen Finanzamt<br />

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen<br />

§ 35a EStG - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe<br />

Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen<br />

(3) Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und<br />

Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die<br />

sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen,<br />

höchstens jedoch um 1.200 Euro. Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die<br />

zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.<br />

Als Alternative zu zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen kann im Rahmen Ihrer<br />

Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden.<br />

Die Höhe der Steuerermäßigung hängt von der Höhe Ihrer persönlichen Einkommensteuer im jeweiligen<br />

Kalenderjahr ab und ist nicht mit Mitteln aus öffentlicher Hand kombinierbar.<br />

Wenn Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich von einem Steuerberater<br />

zu den formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung und deren<br />

Auswirkungen auf ihre persönliche Einkommensteuer beraten lassen.<br />

Eine Leistung der febis Service GmbH

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