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RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel

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<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />

dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/(m²·K)<br />

nicht überschreitet.<br />

Mit Ausnahme der Pflicht zum Austausch alter ineffizienter Heizkessel sind die<br />

Verpflichtungen nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen<br />

Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist<br />

erwirtschaftet werden können.<br />

Sicherstellung der energetischen Qualität gemäß Energieeinsparverordnung ENEV:<br />

Bei erstmaligem Einbau oder Austausch energetisch relevanter Bauteile sind die Vorgaben der<br />

EnEV für den maximalen Wärmedurchgang einzuhalten. Ausnahmen von dieser generellen<br />

Verpflichtung, z.B. für Baudenkmäler, sind in §24 EnEV geregelt.<br />

Sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden können, ist vorab ein Befreiungsantrag bei<br />

der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. Einzelheiten hierzu enthält §25 EnEV.<br />

Verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen ist der Gebäudeeigentümer. Der<br />

ausführende Fachunternehmer hat dem Eigentümer spätestens mit der Schlussrechnung eine<br />

Fachunternehmererklärung über die EnEV-konforme Ausführung auszuhändigen.<br />

Die Fachunternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens 5 Jahre aufzubewahren und<br />

auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen (§26a EnEV).<br />

Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet.<br />

XXXXX Ingenieurbüro Seite 9

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