RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel
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<strong>Energieberatung</strong> KOMPAKT<br />
dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/(m²·K)<br />
nicht überschreitet.<br />
Mit Ausnahme der Pflicht zum Austausch alter ineffizienter Heizkessel sind die<br />
Verpflichtungen nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen<br />
Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist<br />
erwirtschaftet werden können.<br />
Sicherstellung der energetischen Qualität gemäß Energieeinsparverordnung ENEV:<br />
Bei erstmaligem Einbau oder Austausch energetisch relevanter Bauteile sind die Vorgaben der<br />
EnEV für den maximalen Wärmedurchgang einzuhalten. Ausnahmen von dieser generellen<br />
Verpflichtung, z.B. für Baudenkmäler, sind in §24 EnEV geregelt.<br />
Sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden können, ist vorab ein Befreiungsantrag bei<br />
der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu stellen. Einzelheiten hierzu enthält §25 EnEV.<br />
Verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen ist der Gebäudeeigentümer. Der<br />
ausführende Fachunternehmer hat dem Eigentümer spätestens mit der Schlussrechnung eine<br />
Fachunternehmererklärung über die EnEV-konforme Ausführung auszuhändigen.<br />
Die Fachunternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens 5 Jahre aufzubewahren und<br />
auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen (§26a EnEV).<br />
Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet.<br />
XXXXX Ingenieurbüro Seite 9