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RWE Energieberatung Kompakt Fördermittel

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Bezuschusste Baubegleitung<br />

Wenn Sie umfassende Maßnahmen planen, ist es in jedem Fall empfehlenswert, einen Energieberater<br />

hinzuzuziehen.<br />

KfW<br />

KfW-Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431)<br />

Als Alternative zu <strong>Fördermittel</strong>n<br />

Beim zuständigen Finanzamt<br />

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen<br />

Informationen zu recherchierten Förderprogrammen<br />

KfW<br />

KfW-Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430) - Einzelmaßnahmen<br />

Gefördert werden Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen zur energetischen<br />

Sanierung an Ein/Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen<br />

Personen als Eigentümer.<br />

Art und Höhe der Förderung:<br />

- Zuschuss von 7,5 % der förderfähigen Investitionskosten<br />

- maximal 3.750,- € je Wohneinheit<br />

- Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 %<br />

Ihrer förderfähigen Kosten betragen. Übersteigen die Zuschüsse Dritter die 10 %-Grenze, wird der<br />

KfW-Zuschuss anteilig gekürzt.<br />

Förderbedingungen:<br />

- Die Förderung gilt für Wohngebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder<br />

Bauanzeige erstattet wurde.<br />

- Voraussetzung für die Förderung sind grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein<br />

Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für<br />

das Programm.<br />

- Es werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der förderfähigen<br />

Maßnahmen erforderlich sind. Dies sind die Materialkosten sowie die Kosten für den fachgerechten<br />

Einbau/Verarbeitung, sowie weitere (Neben)Kosten, sofern diese unmittelbar im Zusammenhang mit<br />

der energetischen Sanierung stehen wie z. B. Abbrucharbeiten, Gerüstkosten, Wiederherstellung durch<br />

Maler- und Fliesenarbeiten.<br />

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