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Wehret den Anfängen<br />

Ein Kommentar von Manfred Ländner (MdL) zur Frage<br />

des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren<br />

Vor einigen Wochen haben die Menschen<br />

unserer Republik den 60. Jahrestag<br />

des Inkrafttretens des Grundgesetzes gefeiert.<br />

Die Feiern waren verbunden mit<br />

dem Ausdruck der Zufriedenheit über diese<br />

Verfassung und dem Lob, dass das –<br />

auch immer wieder ergänzte –<br />

Grundgesetz einen wesentlichen Beitrag<br />

zur Entwicklung der Bundesrepublik<br />

Deutschland in Freiheit, Demokratie und<br />

Sicherheit geleistet hat. Eine der wesentlichen<br />

Änderungen hat unsere Verfassung<br />

im Mai 1956 erfahren, als der Artikel 87a<br />

eingefügt wurde, der Bestand und Aufgaben<br />

der 1955 gegründeten Bundeswehr<br />

grundgesetzlich verankert hat.<br />

Die Diskussion über den Einsatz der<br />

Bundeswehr im Inneren ist daher auch<br />

immer eine Rechts- und Verfassungsfrage.<br />

Nach gültiger Rechtslage (Art. 35<br />

Abs. 2 und 3, Art. 87a Abs. 4 GG) kann<br />

die Bundeswehr bei Katastrophen und zur<br />

Abwehr einer drohenden Gefahr für den<br />

Bestand oder die freiheitlich demokratische<br />

Grundordnung des Bundes oder eines<br />

Landes eingesetzt werden.<br />

Entscheidende Bedeutung in der Beurteilung<br />

der Rechtslage hat das Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz<br />

vom Februar 2006. Das<br />

Gericht hat eindeutig festgestellt, dass das<br />

Grundgesetz einen Kampfeinsatz der<br />

Streitkräfte mit spezifisch militärischen<br />

Waffen im Inneren nicht erlaubt.<br />

Dem Einsatz der Bundeswehr zum Beispiel<br />

zur Unterstützung der Polizei bei<br />

Großveranstaltungen oder bei terroristischen<br />

Bedrohungslagen müsste eine Änderung<br />

des Grundgesetzes vorausgehen.<br />

Es stellt sich daher die Frage, ob die<br />

Notwendigkeit des Bundeswehreinsatzes<br />

im Inneren über die bereits möglichen<br />

Einsatzanforderungen hinaus so dringend<br />

erforderlich ist, dass sie zu einer Änderung<br />

des Grundgesetzes berechtigt.<br />

Immer wieder gerne <strong>wir</strong>d vordergründig<br />

eine gewisse „Begehrlichkeit“ des Bundes<br />

genannt, in die Polizeihoheit der Länder<br />

irgendwie einzugreifen. Diese Facette<br />

wurde insbesondere bei der Umorganisation<br />

des Bundesgrenzschutzes in die Bundespolizei<br />

ausgiebig und nicht in allen<br />

Fällen sachdienlich diskutiert.<br />

Meiner Auffassung nach dürfen „Zuständigkeitsrangeleien“<br />

keine Rolle spie-<br />

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Ausgabe 7 Juni 2009 ASP-Kurier Seite 22<br />

len. Ein schlechtes Beispiel hat hier in<br />

letzter Zeit die Diskussion um den Einsatz<br />

gegen Piraten im Golf von Aden gegeben.<br />

GSG 9 (Bundesinnenministerium) oder<br />

Bundeswehr (Bundesverteidigungsministerium)<br />

war hier die Frage.<br />

Zu diskutieren ist die grundsätzliche<br />

Frage, ob die Streitkräfte der Republik in<br />

Friedenszeiten „in Anspruch genommen“<br />

werden sollen. Ich sage hierzu ein klares<br />

Nein. Der Staat, unsere Republik hat sich<br />

in den 60 Jahren seines Bestehens (ich<br />

nehme das Datum 23. Mai 1949, Inkrafttreten<br />

des Grundgesetzes) sehr gut und<br />

von der Bevölkerung anerkannt aufgestellt.<br />

Für Sicherheit und Ordnung im Inneren<br />

sorgt die Polizei.<br />

Ich möchte im Falle des Einsatzes der<br />

Bundeswehr im Inneren nicht von einer<br />

„Militarisierung“ der Inneren Sicherheit<br />

sprechen, denn ich bin überzeugt davon,<br />

dass unsere Bundeswehr mit dann vorzunehmender<br />

Aus- und Fortbildung den an<br />

sie gerichteten Ansprüchen auch gerecht<br />

werden würde. Es geht mir um die klare<br />

Identifikation des Auftrages.<br />

Jeder, der mit „Truppe“ oder „Verband“<br />

im weitesten Sinne bereits Berührungspunkte<br />

hatte, weiß, dass Klarheit des Auftrages<br />

und auftragsorientierte Bündelung<br />

der Kräfte wesentliche Voraussetzungen<br />

für die Erfüllung des Auftrages <strong>sind</strong>.<br />

Sicher gibt es im Hinblick auf zunehmende<br />

terroristische Bedrohungslagen<br />

durchaus begründbar den Wunsch, personelle<br />

und technische Ressourcen der Bundeswehr<br />

zu nutzen. Doch ich halte es hier<br />

mit dem römischen Politiker Cicero, dem<br />

der Ausspruch „Wehret den Anfängen“<br />

zugeschrieben <strong>wir</strong>d. Meine Sorge ist, dass<br />

bei einer Aufweichung der vom Grundgesetz<br />

vorgeschriebenen Aufgabentrennung<br />

beginnend mit dem Einsatz gegen terroristische<br />

Bedrohung weitere Aufgabenfelder<br />

geöffnet werden. Ich erinnere an die<br />

Diskussion des Bundeswehreinsatzes bei<br />

der Fußball-WM in Deutschland.<br />

Der Staat hat sich bei der Aufrechterhaltung<br />

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />

im Inneren der Polizei zu bedienen.<br />

Sollte es Mängel geben, so <strong>sind</strong> diese dadurch<br />

zu beheben, dass die Polizei personell<br />

und technisch besser ausgestattet<br />

<strong>wir</strong>d. Ein Zugriff auf die Bundeswehr hat<br />

lediglich „Pflasterfunktion“. Beide, sowohl<br />

Bundeswehr als auch Polizei haben<br />

Manfred Ländner ist Kreisrat, stellv.<br />

Landrat für den Landkreis Würzburg/<br />

Land und Landtagsabgeordneter für<br />

Würzburg/Land.<br />

Im Bayerischen Landtag ist er u.a. polizeipolitischer<br />

Sprecher und Mitglied im<br />

Fachausschuss für kommunale Fragen<br />

und Innere Sicherheit.<br />

Vor seiner Tätigkeit als Politiker war<br />

Ländner Polizist im gehobenen Dienst<br />

und bildete sich dabei auch zum Diplomverwaltungs<strong>wir</strong>t<br />

(FH).<br />

es nicht verdient, dass man „Lückenbüßerdienste“<br />

verlangt, bzw. verrichten<br />

muss.<br />

Die Trennung von Polizei und Militär<br />

war von den Vätern des Grundgesetzes<br />

aus historischen Gründen gewollt. Sie hat<br />

sich bewährt. Beide Organisationen leisten<br />

Großartiges für unser Land. Eine Vermischung<br />

der klaren und anerkannten<br />

Aufgabenstellungen ist weder notwendig<br />

noch sachdienlich.<br />

Manfred Ländner, MdL<br />

Wenn Sie Stellung nehmen wollen<br />

zu Fragen der Inneren<br />

Sicherheit und der entsprechenden<br />

Politik der Bundesregierung,<br />

schicken Sie uns Ihre Meinung,<br />

am besten per E-Mail.<br />

Die Adresse des ASP-Kuriers<br />

können Sie dem Impressum auf<br />

der vorletzten Seite entnehmen.

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