Wer wir sind
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Wehret den Anfängen<br />
Ein Kommentar von Manfred Ländner (MdL) zur Frage<br />
des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren<br />
Vor einigen Wochen haben die Menschen<br />
unserer Republik den 60. Jahrestag<br />
des Inkrafttretens des Grundgesetzes gefeiert.<br />
Die Feiern waren verbunden mit<br />
dem Ausdruck der Zufriedenheit über diese<br />
Verfassung und dem Lob, dass das –<br />
auch immer wieder ergänzte –<br />
Grundgesetz einen wesentlichen Beitrag<br />
zur Entwicklung der Bundesrepublik<br />
Deutschland in Freiheit, Demokratie und<br />
Sicherheit geleistet hat. Eine der wesentlichen<br />
Änderungen hat unsere Verfassung<br />
im Mai 1956 erfahren, als der Artikel 87a<br />
eingefügt wurde, der Bestand und Aufgaben<br />
der 1955 gegründeten Bundeswehr<br />
grundgesetzlich verankert hat.<br />
Die Diskussion über den Einsatz der<br />
Bundeswehr im Inneren ist daher auch<br />
immer eine Rechts- und Verfassungsfrage.<br />
Nach gültiger Rechtslage (Art. 35<br />
Abs. 2 und 3, Art. 87a Abs. 4 GG) kann<br />
die Bundeswehr bei Katastrophen und zur<br />
Abwehr einer drohenden Gefahr für den<br />
Bestand oder die freiheitlich demokratische<br />
Grundordnung des Bundes oder eines<br />
Landes eingesetzt werden.<br />
Entscheidende Bedeutung in der Beurteilung<br />
der Rechtslage hat das Urteil des<br />
Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz<br />
vom Februar 2006. Das<br />
Gericht hat eindeutig festgestellt, dass das<br />
Grundgesetz einen Kampfeinsatz der<br />
Streitkräfte mit spezifisch militärischen<br />
Waffen im Inneren nicht erlaubt.<br />
Dem Einsatz der Bundeswehr zum Beispiel<br />
zur Unterstützung der Polizei bei<br />
Großveranstaltungen oder bei terroristischen<br />
Bedrohungslagen müsste eine Änderung<br />
des Grundgesetzes vorausgehen.<br />
Es stellt sich daher die Frage, ob die<br />
Notwendigkeit des Bundeswehreinsatzes<br />
im Inneren über die bereits möglichen<br />
Einsatzanforderungen hinaus so dringend<br />
erforderlich ist, dass sie zu einer Änderung<br />
des Grundgesetzes berechtigt.<br />
Immer wieder gerne <strong>wir</strong>d vordergründig<br />
eine gewisse „Begehrlichkeit“ des Bundes<br />
genannt, in die Polizeihoheit der Länder<br />
irgendwie einzugreifen. Diese Facette<br />
wurde insbesondere bei der Umorganisation<br />
des Bundesgrenzschutzes in die Bundespolizei<br />
ausgiebig und nicht in allen<br />
Fällen sachdienlich diskutiert.<br />
Meiner Auffassung nach dürfen „Zuständigkeitsrangeleien“<br />
keine Rolle spie-<br />
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Ausgabe 7 Juni 2009 ASP-Kurier Seite 22<br />
len. Ein schlechtes Beispiel hat hier in<br />
letzter Zeit die Diskussion um den Einsatz<br />
gegen Piraten im Golf von Aden gegeben.<br />
GSG 9 (Bundesinnenministerium) oder<br />
Bundeswehr (Bundesverteidigungsministerium)<br />
war hier die Frage.<br />
Zu diskutieren ist die grundsätzliche<br />
Frage, ob die Streitkräfte der Republik in<br />
Friedenszeiten „in Anspruch genommen“<br />
werden sollen. Ich sage hierzu ein klares<br />
Nein. Der Staat, unsere Republik hat sich<br />
in den 60 Jahren seines Bestehens (ich<br />
nehme das Datum 23. Mai 1949, Inkrafttreten<br />
des Grundgesetzes) sehr gut und<br />
von der Bevölkerung anerkannt aufgestellt.<br />
Für Sicherheit und Ordnung im Inneren<br />
sorgt die Polizei.<br />
Ich möchte im Falle des Einsatzes der<br />
Bundeswehr im Inneren nicht von einer<br />
„Militarisierung“ der Inneren Sicherheit<br />
sprechen, denn ich bin überzeugt davon,<br />
dass unsere Bundeswehr mit dann vorzunehmender<br />
Aus- und Fortbildung den an<br />
sie gerichteten Ansprüchen auch gerecht<br />
werden würde. Es geht mir um die klare<br />
Identifikation des Auftrages.<br />
Jeder, der mit „Truppe“ oder „Verband“<br />
im weitesten Sinne bereits Berührungspunkte<br />
hatte, weiß, dass Klarheit des Auftrages<br />
und auftragsorientierte Bündelung<br />
der Kräfte wesentliche Voraussetzungen<br />
für die Erfüllung des Auftrages <strong>sind</strong>.<br />
Sicher gibt es im Hinblick auf zunehmende<br />
terroristische Bedrohungslagen<br />
durchaus begründbar den Wunsch, personelle<br />
und technische Ressourcen der Bundeswehr<br />
zu nutzen. Doch ich halte es hier<br />
mit dem römischen Politiker Cicero, dem<br />
der Ausspruch „Wehret den Anfängen“<br />
zugeschrieben <strong>wir</strong>d. Meine Sorge ist, dass<br />
bei einer Aufweichung der vom Grundgesetz<br />
vorgeschriebenen Aufgabentrennung<br />
beginnend mit dem Einsatz gegen terroristische<br />
Bedrohung weitere Aufgabenfelder<br />
geöffnet werden. Ich erinnere an die<br />
Diskussion des Bundeswehreinsatzes bei<br />
der Fußball-WM in Deutschland.<br />
Der Staat hat sich bei der Aufrechterhaltung<br />
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />
im Inneren der Polizei zu bedienen.<br />
Sollte es Mängel geben, so <strong>sind</strong> diese dadurch<br />
zu beheben, dass die Polizei personell<br />
und technisch besser ausgestattet<br />
<strong>wir</strong>d. Ein Zugriff auf die Bundeswehr hat<br />
lediglich „Pflasterfunktion“. Beide, sowohl<br />
Bundeswehr als auch Polizei haben<br />
Manfred Ländner ist Kreisrat, stellv.<br />
Landrat für den Landkreis Würzburg/<br />
Land und Landtagsabgeordneter für<br />
Würzburg/Land.<br />
Im Bayerischen Landtag ist er u.a. polizeipolitischer<br />
Sprecher und Mitglied im<br />
Fachausschuss für kommunale Fragen<br />
und Innere Sicherheit.<br />
Vor seiner Tätigkeit als Politiker war<br />
Ländner Polizist im gehobenen Dienst<br />
und bildete sich dabei auch zum Diplomverwaltungs<strong>wir</strong>t<br />
(FH).<br />
es nicht verdient, dass man „Lückenbüßerdienste“<br />
verlangt, bzw. verrichten<br />
muss.<br />
Die Trennung von Polizei und Militär<br />
war von den Vätern des Grundgesetzes<br />
aus historischen Gründen gewollt. Sie hat<br />
sich bewährt. Beide Organisationen leisten<br />
Großartiges für unser Land. Eine Vermischung<br />
der klaren und anerkannten<br />
Aufgabenstellungen ist weder notwendig<br />
noch sachdienlich.<br />
Manfred Ländner, MdL<br />
Wenn Sie Stellung nehmen wollen<br />
zu Fragen der Inneren<br />
Sicherheit und der entsprechenden<br />
Politik der Bundesregierung,<br />
schicken Sie uns Ihre Meinung,<br />
am besten per E-Mail.<br />
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