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fort - Bildungsportal der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

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GEISTLICHE BEGLEITUNG<br />

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GEISTLICHE BEGLEITUNG<br />

Vere<strong>in</strong>barung<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Geistlichen Begleitung wird e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung abgeschlossen über Ziele, Inhalte, geistliche Übungspraxis<br />

und vorläufige Zeitdauer des Begleitungsprozesses. Voraussetzung ist die Bereitschaft zu e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen<br />

Übungspraxis. Die Geistliche Begleitung ersetzt ke<strong>in</strong>e Therapie.<br />

Für die Beantragung <strong>der</strong> Geistlichen Begleitung als dienstlich veranlasst, ist zu beachten:<br />

• Der Prozess ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auf e<strong>in</strong> Jahr angelegt.<br />

• Der Antrag macht Angaben über die vere<strong>in</strong>barte Anzahl <strong>der</strong> Gespräche.<br />

• Vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Geistlichen Begleitung ist <strong>in</strong> Absprache mit <strong>der</strong>/dem Dienstvorgesetzten Zeitpunkt und Umfang<br />

<strong>der</strong> Begleitgespräche zu klären.<br />

• Geistliche Begleitung gilt als Dienst im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Unfallfürsorgebestimmungen. Um dies sicherzustellen legt<br />

die begleitete Person dem Dekanatamt bzw. dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Dienstvorgesetzten den Kontrakt <strong>in</strong> zweifacher<br />

Ausfertigung zur Unterschrift vor und erhält e<strong>in</strong> Exemplar zurück.<br />

• Die Fahrtkosten s<strong>in</strong>d von den Pfarrern und Pfarrer<strong>in</strong>nen, Diakon<strong>in</strong>nen und Diakonen selbst zu tragen.<br />

Deshalb empfiehlt <strong>der</strong> Oberkirchenrat, bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Begleitperson auf die räumliche Distanz<br />

und die damit verbundene zeitliche Belastung zu achten.

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