fort - Bildungsportal der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
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GEISTLICHE BEGLEITUNG<br />
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GEISTLICHE BEGLEITUNG<br />
Vere<strong>in</strong>barung<br />
Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Geistlichen Begleitung wird e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung abgeschlossen über Ziele, Inhalte, geistliche Übungspraxis<br />
und vorläufige Zeitdauer des Begleitungsprozesses. Voraussetzung ist die Bereitschaft zu e<strong>in</strong>er kont<strong>in</strong>uierlichen<br />
Übungspraxis. Die Geistliche Begleitung ersetzt ke<strong>in</strong>e Therapie.<br />
Für die Beantragung <strong>der</strong> Geistlichen Begleitung als dienstlich veranlasst, ist zu beachten:<br />
• Der Prozess ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel auf e<strong>in</strong> Jahr angelegt.<br />
• Der Antrag macht Angaben über die vere<strong>in</strong>barte Anzahl <strong>der</strong> Gespräche.<br />
• Vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Geistlichen Begleitung ist <strong>in</strong> Absprache mit <strong>der</strong>/dem Dienstvorgesetzten Zeitpunkt und Umfang<br />
<strong>der</strong> Begleitgespräche zu klären.<br />
• Geistliche Begleitung gilt als Dienst im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Unfallfürsorgebestimmungen. Um dies sicherzustellen legt<br />
die begleitete Person dem Dekanatamt bzw. dem o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Dienstvorgesetzten den Kontrakt <strong>in</strong> zweifacher<br />
Ausfertigung zur Unterschrift vor und erhält e<strong>in</strong> Exemplar zurück.<br />
• Die Fahrtkosten s<strong>in</strong>d von den Pfarrern und Pfarrer<strong>in</strong>nen, Diakon<strong>in</strong>nen und Diakonen selbst zu tragen.<br />
Deshalb empfiehlt <strong>der</strong> Oberkirchenrat, bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Begleitperson auf die räumliche Distanz<br />
und die damit verbundene zeitliche Belastung zu achten.