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Fundgruben - Stadt Pulheim

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FUNDGRUBEN BRÜHL PERSONENSTANDSARCHIV<br />

Zivilstandsregister der Mairie<br />

Kaster (1802-1805)<br />

(Foto: Rainer Soettke)<br />

Bestände<br />

Die im Personenstandsarchiv Rheinland verwahrte Überlieferung geht<br />

auf das im 18. Jahrhundert erwachte Interesse des Staates an der<br />

Nachweisung des Personenstands seiner Bürgerinnen und Bürger<br />

zurück. Anfangs wurden kirchliche Aufzeichnungen zu personenstandsrelevanten<br />

Amtshandlungen für diese Zwecke genutzt, indem<br />

landesherrliche Verordnungen den Pfarrern die Abgabe von Kirchenbuchduplikaten<br />

vorschrieben. Erst nach der Französischen Revolution<br />

wurde mit der Einführung des Zivilstands die Beurkundung der Personenstandsveränderung<br />

(Geburt, Heirat, Tod) zu einer staatlichen<br />

Aufgabe. In den vier linksrheinischen Departements und dem Großherzogtum<br />

Berg erfolgte dieser Übergang 1798 bzw. 1810. Im Zuge<br />

der Umstellung wurden bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts<br />

zurückreichende Kirchenbücher von den Munizipalverwaltungen als<br />

Vorregister eingezogen.<br />

In preußischer Zeit wurden die Zivilstandsregister fortgesetzt bis zum<br />

Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes<br />

und der Eheschließung zum 1. Januar 1876.<br />

Gleich den Zivilstandsregistern werden die standesamtlichen Register<br />

aus Sicherungsgründen in zwei Exemplaren geführt. Während die<br />

Übernahme der bis zum Inkrafttreten des novellierten Reichsperso-

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