Fundgruben - Stadt Pulheim
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FUNDGRUBEN BRÜHL PERSONENSTANDSARCHIV<br />
Zivilstandsregister der Mairie<br />
Kaster (1802-1805)<br />
(Foto: Rainer Soettke)<br />
Bestände<br />
Die im Personenstandsarchiv Rheinland verwahrte Überlieferung geht<br />
auf das im 18. Jahrhundert erwachte Interesse des Staates an der<br />
Nachweisung des Personenstands seiner Bürgerinnen und Bürger<br />
zurück. Anfangs wurden kirchliche Aufzeichnungen zu personenstandsrelevanten<br />
Amtshandlungen für diese Zwecke genutzt, indem<br />
landesherrliche Verordnungen den Pfarrern die Abgabe von Kirchenbuchduplikaten<br />
vorschrieben. Erst nach der Französischen Revolution<br />
wurde mit der Einführung des Zivilstands die Beurkundung der Personenstandsveränderung<br />
(Geburt, Heirat, Tod) zu einer staatlichen<br />
Aufgabe. In den vier linksrheinischen Departements und dem Großherzogtum<br />
Berg erfolgte dieser Übergang 1798 bzw. 1810. Im Zuge<br />
der Umstellung wurden bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts<br />
zurückreichende Kirchenbücher von den Munizipalverwaltungen als<br />
Vorregister eingezogen.<br />
In preußischer Zeit wurden die Zivilstandsregister fortgesetzt bis zum<br />
Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes<br />
und der Eheschließung zum 1. Januar 1876.<br />
Gleich den Zivilstandsregistern werden die standesamtlichen Register<br />
aus Sicherungsgründen in zwei Exemplaren geführt. Während die<br />
Übernahme der bis zum Inkrafttreten des novellierten Reichsperso-