Geruchsmessungen als Werkzeug bei der Anlagenüberwachung
Geruchsmessungen als Werkzeug bei der Anlagenüberwachung
Geruchsmessungen als Werkzeug bei der Anlagenüberwachung
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<strong>Geruchsmessungen</strong> <strong>als</strong><br />
<strong>Werkzeug</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Anlagenüberwachung</strong><br />
Name <strong>der</strong> nach § 26 bekannt gegebenen Stelle<br />
Vollständige Liste: http://www.luis.brandenburg.de/resymesa/<br />
Landeshauptstadt Erfurt<br />
Stadtverwaltung<br />
Für <strong>Geruchsmessungen</strong> sind die Buchstaben „O“ und ggf. „P“ von Bedeutung.<br />
Richtlinie des LAI für die Bekanntgabe von sachverständigen Stellen im Bereich des<br />
Immissionsschutzes (Teil II unter Nr.4):<br />
Um den Anschein einer möglichen Beeinflussung zu vermeiden, sollte ein strenger<br />
Maßstab <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Frage angelegt werden, ob die bekannt gegebene Stelle eine Beratung in<br />
<strong>der</strong>selben Sache durchgeführt hat.<br />
Eine solche ist immer dann nicht auszuschließen, wenn die Stelle im Rahmen <strong>der</strong><br />
Projektierung bzw. des Genehmigungsverfahrens für den Betreiber Ar<strong>bei</strong>ten durchgeführt<br />
hat, durch die sie <strong>bei</strong> einer nachfolgenden Prüftätigkeit in einen Interessenkonflikt geraten<br />
könnte.<br />
Nicht <strong>als</strong> Beratung in <strong>der</strong>selben Sache anzusehen sind:<br />
➢ Durchführungen von Ausbreitungsrechnungen<br />
➢ Schornsteinhöhenberechnungen<br />
➢ Vorbelastungsermittlungen nach TA Luft.<br />
Abweichungen von dieser Vorschrift bedürfen einer sachlichen Begründung und sollten im<br />
Genehmigungsbescheid explizit festgeschrieben werden!<br />
Dipl.-Met. André Zorn [Tel: 0361 655-2666 / e-Post: andre.zorn@erfurt.de] IDU 21./22.04.2009<br />
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