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Geruchsmessungen als Werkzeug bei der Anlagenüberwachung

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<strong>Geruchsmessungen</strong> <strong>als</strong><br />

<strong>Werkzeug</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Anlagenüberwachung</strong><br />

Name <strong>der</strong> nach § 26 bekannt gegebenen Stelle<br />

Vollständige Liste: http://www.luis.brandenburg.de/resymesa/<br />

Landeshauptstadt Erfurt<br />

Stadtverwaltung<br />

Für <strong>Geruchsmessungen</strong> sind die Buchstaben „O“ und ggf. „P“ von Bedeutung.<br />

Richtlinie des LAI für die Bekanntgabe von sachverständigen Stellen im Bereich des<br />

Immissionsschutzes (Teil II unter Nr.4):<br />

Um den Anschein einer möglichen Beeinflussung zu vermeiden, sollte ein strenger<br />

Maßstab <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Frage angelegt werden, ob die bekannt gegebene Stelle eine Beratung in<br />

<strong>der</strong>selben Sache durchgeführt hat.<br />

Eine solche ist immer dann nicht auszuschließen, wenn die Stelle im Rahmen <strong>der</strong><br />

Projektierung bzw. des Genehmigungsverfahrens für den Betreiber Ar<strong>bei</strong>ten durchgeführt<br />

hat, durch die sie <strong>bei</strong> einer nachfolgenden Prüftätigkeit in einen Interessenkonflikt geraten<br />

könnte.<br />

Nicht <strong>als</strong> Beratung in <strong>der</strong>selben Sache anzusehen sind:<br />

➢ Durchführungen von Ausbreitungsrechnungen<br />

➢ Schornsteinhöhenberechnungen<br />

➢ Vorbelastungsermittlungen nach TA Luft.<br />

Abweichungen von dieser Vorschrift bedürfen einer sachlichen Begründung und sollten im<br />

Genehmigungsbescheid explizit festgeschrieben werden!<br />

Dipl.-Met. André Zorn [Tel: 0361 655-2666 / e-Post: andre.zorn@erfurt.de] IDU 21./22.04.2009<br />

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