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Geruchsmessungen als Werkzeug bei der Anlagenüberwachung

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<strong>Geruchsmessungen</strong> <strong>als</strong><br />

<strong>Werkzeug</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Anlagenüberwachung</strong><br />

Landeshauptstadt Erfurt<br />

Stadtverwaltung<br />

Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL – in <strong>der</strong> Fassung vom 29. Februar 2008 und einer<br />

Ergänzung vom 10. September 2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 29.Februar 2008<br />

nicht ganz wi<strong>der</strong>spruchsfrei:<br />

Anhang C:<br />

... In Ergänzung zu den Ausführungen des Anhangs B sind die „Anfor<strong>der</strong>ungen des<br />

Län<strong>der</strong>ausschusses [heute Bund/Län<strong>der</strong>ar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft] für Immissionsschutz (LAI)<br />

an Messstellen für Geruchserhebungen im Rahmen <strong>der</strong> Bekanntgabe nach § 26, 28<br />

BImSchG“ (ggf. Verweis auf jeweilige Landesregelung) in Verbindung mit <strong>der</strong> Richtlinie für<br />

die Bekanntgabe und die Zulassung von sachverständigen Stellen im Bereich des<br />

Immissionsschutzes (Verweis auf jeweilige Landesregelung) einzuhalten.<br />

Kommentar zu Zi. 3.3 GIRL:<br />

... Besser geeignet für die Prüfung auf Einhaltung des Irrelevanzkriteriums ist im Bedarfsfall<br />

eine erneute Immissionsprognose, allerdings auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> jetzt möglichen<br />

olfaktometrischen Emissionsmessung an <strong>der</strong> errichteten Anlage, für die vorher lediglich<br />

eine Abschätzung auf Grundlage von analogen Betrachtungen möglich war. Diese<br />

Messungen sind von einer Messstelle nach § 26 BImSchG durchzuführen, die im<br />

bisherigen Genehmigungsverfahren nicht beteiligt war.<br />

Dipl.-Met. André Zorn [Tel: 0361 655-2666 / e-Post: andre.zorn@erfurt.de] IDU 21./22.04.2009<br />

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