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Geruchsmessungen als Werkzeug bei der Anlagenüberwachung

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<strong>Geruchsmessungen</strong> <strong>als</strong><br />

<strong>Werkzeug</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Anlagenüberwachung</strong><br />

Landeshauptstadt Erfurt<br />

Stadtverwaltung<br />

Begrenzung und Ableitung <strong>der</strong> Geruchsemissionen nach Nr. 2 GIRL (Vorsorge)<br />

Die Schornsteinmindesthöhe ist so zu bemessen, dass die Kenngröße <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Zusatzbelastung IZ auf keiner Beurteilungsfläche den Wert 0,06 überschreitet.<br />

Für die Schornsteinhöhenberechnung ist die Beurteilungsfläche maximaler Beaufschlagung<br />

(i.d.R. 250 x 250 m²) zu Grunde zu legen, zur Sicherstellung des Vorsorgegrundsatzes<br />

auch dann, wenn dort niemand „wohnt“. Die Beurteilungsfläche, in <strong>der</strong> sich die<br />

Emissionsquelle befindet, kann i.d.R. unberücksichtigt bleiben.<br />

Das quadratische Gitternetz ist so festzulegen, dass <strong>der</strong> Emissionsschwerpunkt in <strong>der</strong> Mitte<br />

einer Beurteilungsfläche liegt.<br />

Die Regelung <strong>der</strong> Schornsteinhöhenberechnung in <strong>der</strong> GIRL gilt nur für die<br />

zusammenfassende, zentrale Ableitung, für die ggf. auch die Entsprechung mit Nr. 5.5.2<br />

Abs.2 TA Luft zu for<strong>der</strong>n ist.<br />

Bei mehreren Schornsteinen ist die Einhaltung <strong>der</strong> Vorsorge-Kriterien für jeden einzelnen<br />

sicher zu stellen. Die Regelungen <strong>der</strong> GIRL zum Schutz vor erheblichen Belästigungen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e die Beurteilungen nach Nr. 3 GIRL), bleiben hiervon unberührt.<br />

Dipl.-Met. André Zorn [Tel: 0361 655-2666 / e-Post: andre.zorn@erfurt.de] IDU 21./22.04.2009<br />

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