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ERGEBNISBETEILIGUNG - HHLA

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tarIfVErtrag<br />

tarifvertrag über die beteiligung der arbeitnehmer am Ergebnis des<br />

unternehmens zwischen der hhla container-terminal altenwerder<br />

gmbh und der Vereinte dienstleistungs gewerkschaft ver.di, landesbezirk<br />

hamburg<br />

präambEl<br />

Mit der materiellen Beteiligung der Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer (nachfolgend: Arbeitnehmer)<br />

am Ergebnis des Unternehmens<br />

verfolgen die Tarifvertragsparteien das Ziel, die<br />

Arbeitnehmer stärker zu unternehmerischem<br />

Engagement zu motivieren. Die Tarifvertragsparteien<br />

gehen davon aus, dass Arbeitnehmer,<br />

die Einfluss auf die Kerngrößen der Unternehmensentwicklung<br />

haben und die unmittelbar<br />

am Ergebnis des Unternehmens beteiligt werden,<br />

sich auch stärker für das Unternehmen<br />

und damit für ihre Interessen einsetzen. Weitere<br />

Ziele der Tarifvertragsparteien sind die<br />

Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmerpotenzialen,<br />

die Steigerung der Identifikation<br />

mit dem Unternehmen und die Flexibilisierung<br />

der Personalkosten. Die Gesellschaft schüttet<br />

die Ergebnisbeteiligung nach Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung aus.<br />

§ 1 gEltungsbErEIch<br />

1. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeit-<br />

nehmer der <strong>HHLA</strong> Container-Terminal Altenwerder<br />

GmbH (nachfolgend: Gesellschaft).<br />

2. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses<br />

Tarifvertrages gelten<br />

I Leitende Angestellte im Sinne von § 5<br />

Abs. 3 BetrVG 1972,<br />

I Angestellte, mit denen eine einzelvertragliche<br />

Vereinbarung über eine erfolgsorientierte<br />

variable Vergütung getroffen wurde,<br />

I Auszubildende, Trainees, Praktikanten und<br />

Diplomanden.<br />

§ 2 anspruchsbErEchtIgtE<br />

1. Anspruch auf die Ergebnisbeteiligung<br />

haben Arbeitnehmer, die vom ersten bis zum<br />

letzten Tag des Geschäftsjahres, für das die<br />

Ergebnisbeteiligung ausgeschüttet wird, im<br />

aktiven Beschäftigungsverhältnis standen und<br />

im Auszahlungsmonat im ungekündigten Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen.<br />

2. Arbeitnehmer, die nicht im gesamten Geschäftsjahr<br />

in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen (zum Beispiel vertraglich<br />

ruhendes Arbeitsverhältnis, Mutterschutz,<br />

Elternzeit, Wehr- und Zivildienst, Freistellungsphase<br />

in der Altersteilzeit oder beim Lebensarbeitszeitkonto)<br />

oder erst im Laufe des<br />

Geschäftsjahres in die Gesellschaft eintreten,<br />

haben Anspruch auf ein Zwölftel der Ergebnisbeteiligung<br />

für jeden vollen Monat der aktiven<br />

Beschäftigung.<br />

3. Anspruchsberechtigten, die im Laufe des<br />

Jahres Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

erhalten, steht für jeden vollen<br />

Monat der aktiven Beschäftigung ein Zwölftel<br />

der Ergebnisbeteiligung zu.<br />

4. Teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern steht<br />

die Ergebnisbeteiligung anteilig im Verhältnis<br />

ihrer Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit zu.<br />

§ 3 umfang dEr<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung<br />

1. Der prozentuale Entgeltwert der Ergeb-<br />

nisbeteiligung, bezogen auf die individuelle<br />

Grundvergütung, wird jährlich in einem Ergänzungstarifvertrag<br />

festgelegt.<br />

tarIfVErtrag 15

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