ERGEBNISBETEILIGUNG - HHLA
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tarIfVErtrag<br />
tarifvertrag über die beteiligung der arbeitnehmer am Ergebnis des<br />
unternehmens zwischen der hhla container-terminal altenwerder<br />
gmbh und der Vereinte dienstleistungs gewerkschaft ver.di, landesbezirk<br />
hamburg<br />
präambEl<br />
Mit der materiellen Beteiligung der Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer (nachfolgend: Arbeitnehmer)<br />
am Ergebnis des Unternehmens<br />
verfolgen die Tarifvertragsparteien das Ziel, die<br />
Arbeitnehmer stärker zu unternehmerischem<br />
Engagement zu motivieren. Die Tarifvertragsparteien<br />
gehen davon aus, dass Arbeitnehmer,<br />
die Einfluss auf die Kerngrößen der Unternehmensentwicklung<br />
haben und die unmittelbar<br />
am Ergebnis des Unternehmens beteiligt werden,<br />
sich auch stärker für das Unternehmen<br />
und damit für ihre Interessen einsetzen. Weitere<br />
Ziele der Tarifvertragsparteien sind die<br />
Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmerpotenzialen,<br />
die Steigerung der Identifikation<br />
mit dem Unternehmen und die Flexibilisierung<br />
der Personalkosten. Die Gesellschaft schüttet<br />
die Ergebnisbeteiligung nach Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung aus.<br />
§ 1 gEltungsbErEIch<br />
1. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeit-<br />
nehmer der <strong>HHLA</strong> Container-Terminal Altenwerder<br />
GmbH (nachfolgend: Gesellschaft).<br />
2. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses<br />
Tarifvertrages gelten<br />
I Leitende Angestellte im Sinne von § 5<br />
Abs. 3 BetrVG 1972,<br />
I Angestellte, mit denen eine einzelvertragliche<br />
Vereinbarung über eine erfolgsorientierte<br />
variable Vergütung getroffen wurde,<br />
I Auszubildende, Trainees, Praktikanten und<br />
Diplomanden.<br />
§ 2 anspruchsbErEchtIgtE<br />
1. Anspruch auf die Ergebnisbeteiligung<br />
haben Arbeitnehmer, die vom ersten bis zum<br />
letzten Tag des Geschäftsjahres, für das die<br />
Ergebnisbeteiligung ausgeschüttet wird, im<br />
aktiven Beschäftigungsverhältnis standen und<br />
im Auszahlungsmonat im ungekündigten Beschäftigungsverhältnis<br />
stehen.<br />
2. Arbeitnehmer, die nicht im gesamten Geschäftsjahr<br />
in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis<br />
stehen (zum Beispiel vertraglich<br />
ruhendes Arbeitsverhältnis, Mutterschutz,<br />
Elternzeit, Wehr- und Zivildienst, Freistellungsphase<br />
in der Altersteilzeit oder beim Lebensarbeitszeitkonto)<br />
oder erst im Laufe des<br />
Geschäftsjahres in die Gesellschaft eintreten,<br />
haben Anspruch auf ein Zwölftel der Ergebnisbeteiligung<br />
für jeden vollen Monat der aktiven<br />
Beschäftigung.<br />
3. Anspruchsberechtigten, die im Laufe des<br />
Jahres Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
erhalten, steht für jeden vollen<br />
Monat der aktiven Beschäftigung ein Zwölftel<br />
der Ergebnisbeteiligung zu.<br />
4. Teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern steht<br />
die Ergebnisbeteiligung anteilig im Verhältnis<br />
ihrer Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit zu.<br />
§ 3 umfang dEr<br />
ErgEbnIsbEtEIlIgung<br />
1. Der prozentuale Entgeltwert der Ergeb-<br />
nisbeteiligung, bezogen auf die individuelle<br />
Grundvergütung, wird jährlich in einem Ergänzungstarifvertrag<br />
festgelegt.<br />
tarIfVErtrag 15