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ERGEBNISBETEILIGUNG - HHLA

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ergebnisbeteiLigung<br />

HAMBurGer HAFen und loGiSTik AG<br />

dr. BirGiT k. PeTerS<br />

Moderne PerSonAlPoliTik der HHlA


InhaltsVErZEIchnIs<br />

Vorwort 5<br />

Zusammenfassung 7<br />

Ergebnisbeteiligung 8<br />

<strong>HHLA</strong> Container Terminal Altenwerder 8<br />

Mitarbeiterbeteiligung und Ergebnisbeteiligung 8<br />

Ziele der Erfolgsbeteiligung 10<br />

Gestaltung der Erfolgsbeteiligung 10<br />

Tarifvertrag über die Ergebnisbeteiligung 11<br />

Berechnung der Ergebnisbeteiligung 11<br />

Berechnungsbeispiele der Ergebnisbeteiligung 12<br />

Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat 13<br />

tarifvertrag 15<br />

Inhalt 3


Vorwort<br />

Die Tarifautonomie ist eine der Säulen unserer Verfassung, Ergebnis harter Auseinanderset-<br />

zungen zwischen den Tarifpartnern und Motor der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />

Entwicklung. Die Arbeitswelt, das zentrale Handlungsfeld der Tarifpartner, befindet sich heute<br />

in einer Umbruchphase, die von vielen als so dramatisch dargestellt wird wie die industrielle<br />

Revolution des 21. Jahrhunderts.<br />

Die Kernfrage für die Tarifpolitik in dieser Situation lautet:<br />

Wird die Tarifautonomie jenseits der realen Markt- und Ertragslage der Branchen und Unternehmen<br />

zunehmend ein wirklichkeitsfremder Schematismus, der von erstarrten Ritualen bestimmt<br />

wird, oder bewährt sie sich als ein marktgerechtes, elastisches und zugleich sozialstaatlich<br />

wirksames Preisbildungs- und Ausgleichsinstrument am jeweiligen Arbeitsmarkt?<br />

Ein wesentliches Element einer modernen Tarifpolitik ist eine stärker erfolgsabhängige<br />

Bezahlung: Die Lohnflexibilität wird erhöht, Motivation und Produktivität werden gesteigert. Das<br />

sagt nicht nur den hartnäckigen strukturellen Problemen den Kampf an, sondern es stabilisiert<br />

auch die Beschäftigung im Konjunkturverlauf.<br />

Unser Tarifvertrag über die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens<br />

vom 06. November 2007 soll dazu einen Beitrag leisten.<br />

Rolf Fritsch<br />

Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG<br />

Vorwort 5


ZusammEnfassung<br />

Im Jahr 2001 legte das Institut für Arbeits-<br />

markt- und Berufsforschung erstmals Zahlen<br />

über Betriebe mit Erfolgsbeteiligungen vor.<br />

Nach dieser Untersuchung haben nur 5 Prozent<br />

der Betriebe in Deutschland ein Erfolgsbeteiligungsmodell<br />

etabliert. Ungefähr 77.000<br />

westdeutsche und rund 20.000 ostdeutsche<br />

Betriebe beteiligen insgesamt 4,35 Millionen<br />

Mitarbeiter am Erfolg. Neuerdings zählt<br />

auch die Hamburger Hafen und Logistik AG<br />

(<strong>HHLA</strong>) dazu: Die <strong>HHLA</strong>-Tochtergesellschaft<br />

Container-Terminal Altenwerder GmbH (CTA)<br />

hat im November 2007 einen Tarifvertrag über<br />

die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis<br />

des Unternehmens abgeschlossen. Damit<br />

setzt CTA neue Vergütungsmaßstäbe, denn<br />

eine Beteiligung der Mitarbeiter auf breiter<br />

Basis am Ergebnis ist bisher konzernweit einzigartig.<br />

Mit der materiellen Beteiligung am Ergebnis<br />

des Unternehmens sollen die Arbeitnehmer<br />

stärker zu unternehmerischem Engagement<br />

motiviert werden. Das Unternehmen<br />

geht davon aus, dass die Mitarbeiter sich<br />

noch stärker für die Unternehmensinteressen<br />

einsetzen werden. Zu den weiteren Zielen<br />

zählen die Gewinnung und Bindung von<br />

Arbeitnehmerpotenzialen, die Steigerung der<br />

Identifikation mit dem Unternehmen und die<br />

Flexibilisierung der Personalkosten.<br />

Die Höhe der Ergebnisbeteiligung ist<br />

abhängig von der jährlichen Containerumschlagmenge<br />

und den persönlichen Fehltagen<br />

des Mitarbeiters. Der Ausschüttungs betrag<br />

bemisst sich zunächst an der geplanten<br />

wasserseitigen Containerumschlagmenge.<br />

Bei einer Abweichung der Umschlagmenge<br />

erfolgt eine entsprechende Anpassung des<br />

Ausschüttungsbetrages. Die Ergebnisbeteiligung<br />

der Mitarbeiter berechnet sich an ihrer<br />

individuellen monatlichen Grundvergütung.<br />

Die individuelle Grundvergütung ist die Summe<br />

der tariflichen Vergütung und sämtlicher<br />

Zulagen. Für das Geschäftsjahr 2007 wurde<br />

eine Ausschüttung in Höhe von 50 Prozent<br />

der individuellen monatlichen Grundvergütung<br />

beschlossen.<br />

Über diesen Ausschüttungsbetrag hinaus<br />

können die Mitarbeiter in Abhängigkeit<br />

von ihren persönlichen Fehltagen einen zusätzlichen<br />

finanziellen Bonus erhalten. Eine<br />

Bonusregelung gilt für Mitarbeiter, die die<br />

durchschnittliche Zahl krankheitsbedingter<br />

Fehltage im Geschäftsjahr nicht überschreiten.<br />

Für Mitarbeiter mit mehr als acht<br />

krankheitsbedingten Fehltagen tritt eine Malusregelung<br />

in Kraft. D. h., die Höhe der Ergebnisbeteiligung<br />

verringert sich im Rahmen der<br />

Kürzungsmöglichkeiten nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.<br />

Die <strong>HHLA</strong> möchte mit dieser Veröffentlichung<br />

zeigen, wie das Thema Ergebnisbeteiligung<br />

bei der Container-Terminal Altenwerder<br />

GmbH (CTA) in der betrieblichen Praxis umgesetzt<br />

wird. Mit dem Tarifvertrag über die<br />

Beteiligung der Arbeitnehmer am Ergebnis<br />

des Unternehmens haben die Tarifvertragsparteien<br />

einen weiteren Meilenstein in der Geschichte<br />

des <strong>HHLA</strong> Konzerns gesetzt, denn<br />

erfolgsabhängige Vergütungen waren bisher<br />

nicht für alle Mitarbeiter, sondern nur für die<br />

Führungskräfte vorgesehen.<br />

ZusammEnfassung 7


8 ErgEbnIsbEtEIlIgung bEI dEr hhla<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung<br />

hhla contaInEr tErmInal<br />

altEnwErdEr<br />

Der <strong>HHLA</strong> Container Terminal Altenwerder gilt<br />

weltweit als „State of the Art“. Der jüngste<br />

<strong>HHLA</strong> Terminal ist mit seinem hohen Auto-<br />

matisierungsgrad und seinem kompakten<br />

Layout wegweisend für den Containerum-<br />

schlag der Zukunft. Eine hochmoderne Tech-<br />

nik und innovative EDV-Systeme gewähr-<br />

leisten das effiziente Löschen und Laden<br />

insbesondere von großen Containerschiffen.<br />

Seit Inbetriebnahme des Terminals im<br />

Sommer 2002 wächst die Menge der jährlich<br />

umgeschlagenen Standardcontainer rasant.<br />

2007 wurden bereits deutlich mehr als zwei<br />

Millionen Standardcontainer bewältigt. Das<br />

schnelle Wachstum fordert einen entspre-<br />

chend hohen Einsatz und Flexibilität von den<br />

Mitarbeitern.<br />

Der Unternehmenserfolg wird bei CTA<br />

direkt mit den Leistungen der Mitarbeiter<br />

verknüpft. Je mehr Container umgeschlagen<br />

werden, desto mehr Leistung müssen die Mitarbeiter<br />

erbringen. Die Beteiligung der Mitarbeiter<br />

am Ergebnis des Unternehmens stellt<br />

daher eine direkte Honorierung der erbrachten<br />

Leistungen gemessen an der wasserseitigen<br />

Containerumschlagmenge dar.<br />

mItarbEItErbEtEIlIgung und<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung<br />

Der Begriff Mitarbeiterbeteiligung wird in<br />

Deutschland meistens unterschieden in Er-<br />

folgsbeteiligung und Kapitalbeteiligung. Die<br />

Erfolgsbeteiligung und die Kapitalbeteiligung<br />

können als eigenständige Beteiligungsmodel-<br />

le nebeneinander bestehen. Unter Erfolgsbeteiligung<br />

wird eine erfolgsabhängige Kompo-<br />

nente verstanden, die zusätzlich zum Lohn<br />

und Gehalt an die Mitarbeiter gezahlt wird. Die<br />

Erfolgsbeteiligung kann auf Grundlage von<br />

Leistungen, der Ertrags- oder Gewinnsituation<br />

gewährt werden.<br />

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung sieht<br />

verschiedene Modelle vor, um die Mitarbeiter<br />

am Arbeit gebenden Unternehmen zu beteiligen.<br />

Die Beteiligung am Unternehmen kann<br />

durch eine Eigenkapital- oder eine Fremdkapitalbeteiligung<br />

erfolgen. Die Hamburger Hafen<br />

und Logistik AG hat anlässlich des Börsengangs<br />

im Jahr 2007 erstmals Belegschaftsaktien<br />

an die Mitarbeiter ausgegeben.<br />

In den letzten Jahren werden die unterschiedlichen<br />

Modelle vermehrt miteinander<br />

verknüpft. Die finanziellen Mittel aus der Erfolgsbeteiligung<br />

werden dann zur Finanzierung<br />

der Kapitalbeteiligung verwendet. Ein<br />

Mitarbeiter kann beispielsweise auswählen,<br />

ob die Erfolgsbeteiligung ausgezahlt oder in<br />

Belegschaftsaktien investiert werden soll.<br />

Die Hamburger Hafen und Logistik AG<br />

sieht keine Verknüpfung der Beteiligungsmodelle<br />

vor, d. h., die Ergebnisbeteiligung und die<br />

Mitarbeiterkapitalbeteiligung werden getrennt<br />

voneinander verhandelt. Die Erfolgsbeteiligung<br />

wird rechtlich über das Arbeitsverhältnis<br />

begründet, während die Mitarbeiterkapitalbeteiligung<br />

ihre Rechtsgrundlage im Gesellschafts-<br />

und Schuldrecht hat.<br />

Erfolgsbeteiligungen dürfen nicht als<br />

Ersatz für eine Form des Leistungslohns, wie<br />

zum Beispiel Akkordlöhne, betrachtet werden.<br />

Bei der Erfolgsbeteiligung wird ein Erfolgsanteil<br />

für die gesamte Belegschaft ermittelt,<br />

im zweiten Schritt erfolgt die Verteilung nach<br />

einem festgelegten Modus auf die Beschäftigten.<br />

Beim Leistungslohn hingegen werden<br />

die Prämien nach den Zeiten und Stückzahlen<br />

des einzelnen Mitarbeiters berechnet. Der


Zusammenhang zwischen Leistung und Lohn<br />

ist beim Leistungslohn deutlicher als bei der<br />

Erfolgsbeteiligung.<br />

Erfolgsbeteiligungen können aus verschiedenen<br />

Gründen gewährt werden. Der<br />

Begriff Erfolgsbeteiligung untergliedert sich<br />

in drei Bereiche: Ertragsbeteiligung, Gewinnbeteiligung<br />

und Leistungsbeteiligung.<br />

I Die Ertragsbeteiligung orientiert sich am<br />

Ertrag des Unternehmens und wird mithilfe<br />

von Kennzahlen wie beispielsweise der<br />

Umsatzbeteiligung, der Wertschöpfungsbeteiligung<br />

oder der Nettoertragsbeteiligung<br />

operationalisiert.<br />

I Die Gewinnbeteiligung ist die in der Praxis<br />

am häufigsten gewählte Ausprägung der Erfolgsbeteiligung.<br />

Die Mitarbeiter werden am<br />

Gewinn des Unternehmens beteiligt.<br />

I Die Leistungsbeteiligung orientiert sich an<br />

Produktivitäts- und/oder Produktionskennzahlen.<br />

Des Weiteren kann sie auf Leistungsbeurteilungsprämien,<br />

Bonussystemen oder<br />

Zielvereinbarungsprämien basieren. Die<br />

Container-Terminal Altenwerder GmbH hat<br />

abbildung 1: Einordnung der Ergebnisbeteiligung<br />

Immaterielle<br />

Beteiligung<br />

beteiligung von<br />

arbeitnehmern<br />

Mitarbeiterkapitalbeteiligung<br />

Gewinnbeteiligung<br />

materielle<br />

beteiligung<br />

die wasserseitige Containerumschlagmenge<br />

als Kriterium ausgewählt. Mit steigender<br />

Containerumschlagmenge steigt auch die<br />

Höhe der Ergebnisbeteiligung im gleichen<br />

prozentualen Verhältnis. Bei einer negativen<br />

Abweichung zwischen der Sollmenge und<br />

der tatsächlich umgeschlagenen Istmenge,<br />

erfolgt auch eine entsprechende Herabsetzung<br />

des Ausschüttungsbetrages.<br />

Die Auszahlung der Erfolgsbeteiligung erfolgt<br />

regelmäßig einmal pro Jahr. In manchen Vereinbarungen<br />

erfolgt die Zahlung bereits unterjährig,<br />

z. B. quartalsweise oder monatlich.<br />

Bei CTA erfolgt grundsätzlich eine jährliche<br />

Auszahlung nach der Bilanz feststellenden<br />

Gesellschafterversammlung im folgenden<br />

Geschäftsjahr.<br />

Aufgrund der langjährigen Tarifverhandlungen<br />

erhielten alle Mitarbeiter als Ersatz für<br />

eine Ergebnisbeteiligung einen monatlichen<br />

Betrag ausgezahlt. Dieser Betrag wird auch<br />

weiterhin monatlich in gleicher Höhe an alle<br />

Mitarbeiter ausgezahlt, aber mit der jährlichen<br />

Ergebnisbeteiligung verrechnet.<br />

Erfolgsbeteiligung<br />

Ertragsbeteiligung<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung bEI dEr hhla 9<br />

leistungsbeteiligung<br />

Ergebnisbeteiligung


10 ErgEbnIsbEtEIlIgung bEI dEr hhla<br />

ZIElE dEr ErfolgsbEtEIlIgung<br />

Die <strong>HHLA</strong> Container-Terminal Altenwerder<br />

GmbH möchte die Motivation und Einsatz-<br />

bereitschaft der Mitarbeiter durch eine Er-<br />

folgsbeteiligung steigern. Es soll mehr Anreiz<br />

für unternehmerisches Denken und Handeln<br />

geschaffen werden. Dies geschieht über den<br />

direkten Bezug zwischen dem Erfolg oder der<br />

Umschlagmenge des Unternehmens und der<br />

persönlichen Einkommenssteigerung durch<br />

die Erfolgsbeteiligung.<br />

CTA geht davon aus, dass die Arbeitnehmer<br />

sich noch stärker unternehmerisch<br />

engagieren und die Arbeitsleistung, das Kostenbewusstsein<br />

sowie die Identifikation mit<br />

dem Unternehmen verbessert werden können.<br />

Ferner sollen die Arbeitnehmer stärker an<br />

das Unternehmen gebunden werden, sodass<br />

die Fluktuation sinkt.<br />

Durch eine Erfolgsbeteiligung besteht<br />

die Möglichkeit, das Einkommen der Mitarbeiter<br />

an den Erfolg (evtl. Misserfolg) eines<br />

Unternehmens zu koppeln. Die Mitarbeiter<br />

werden am Erfolg eines Unternehmens beteiligt<br />

und erhalten in wirtschaftlich guten Zeiten<br />

ein höheres Einkommen. Im Gegenzug<br />

bedeuten wirtschaftliche Misserfolge auch<br />

finanzielle Einbußen für die Mitarbeiter. Ein<br />

tarifpolitisches Ziel bei CTA ist die stärkere<br />

Kopplung der Verteilungsmasse an den Erfolg<br />

des Unternehmens, was auch moderatere Tarifabschlüsse<br />

zur Folge hat.<br />

gEstaltung dEr<br />

ErfolgsbEtEIlIgung<br />

Jedes Konzept zur Erfolgsbeteiligung be-<br />

nötigt eine Größe, die Ausgangsbasis für<br />

die Ermittlung des Erfolgsanteils ist. Bei<br />

der Container Terminal Altenwerder GmbH<br />

wird als Ausgangsbasis die jeweils für<br />

das Geschäftsjahr geplante wasserseitige<br />

Container umschlagmenge festgelegt. Der<br />

Umschlag mit den Schiffen an der Wasserseite<br />

ist der wichtigste Umsatz- und Ergebnistreiber<br />

eines Containerterminals.<br />

Im nächsten Schritt können Korrekturfaktoren<br />

den Wert der Ausgangsbasis bereinigen.<br />

Bei der CTA GmbH wird die tatsächliche<br />

Containerumschlagmenge mit der geplanten<br />

Menge verglichen (Soll-Ist-Vergleich).<br />

Der Ausschüttungsbetrag wird dann an die<br />

tatsächliche Menge angepasst, d. h., wenn<br />

die tatsächliche Containerumschlagmenge<br />

20 Prozent über der Planmenge liegt, erhalten<br />

die Mitarbeiter auch einen Aufschlag von<br />

20 Prozent auf den gesamten Ausschüttungsbetrag.<br />

Der Grundgedanke hinter diesem<br />

Ansatz ist, dass die Mitarbeiter bei einer<br />

höheren Umschlagmenge auch mehr leisten<br />

müssen. Im umgekehrten Fall – bei einer tatsächlich<br />

kleineren Containerumschlagmenge<br />

– verringert sich auch der Ausschüttungsbetrag<br />

im Verhältnis zur Ausbringungsmenge.<br />

Der gesamte Ausschüttungsbetrag<br />

wird nach bestimmten Kriterien auf die einzelnen<br />

Mitarbeiter verteilt. Die Berechnung<br />

des individuellen Erfolgsanteils kann unter<br />

Leistungsgesichtspunkten erfolgen oder<br />

die Verteilung wird nach dem „Gießkannen-<br />

Prinzip“ gleichmäßig auf alle Mitarbeiter<br />

vorgenommen. Bei CTA errechnet sich die<br />

individuelle Erfolgsbeteiligung aus zwei<br />

Komponenten: der individuellen Grundvergütung<br />

und den persönlichen krankheitsbedingten<br />

Fehltagen.<br />

Bei der Gestaltung einer Erfolgsbeteiligung<br />

ist im letzten Schritt zu bestimmen,<br />

wie die individuelle Erfolgsbeteiligung des<br />

Mitarbeiters verwendet werden kann. Neben<br />

der Auszahlung des Betrages an die Mitarbeiter<br />

könnte der Ausschüttungsbetrag in die<br />

betriebliche Altersvorsorge, das Lebensarbeitszeitkonto<br />

oder eine Kapitalbeteiligung<br />

investiert werden (sogenanntes Cafeteria-<br />

Prinzip). Bei CTA können die Mitarbeiter ihre


Ergebnisbeteiligung zur Hälfte oder in voller<br />

Höhe in das Lebensarbeitszeitkonto einstel-<br />

len. Alternativ erfolgt die Auszahlung mit der<br />

Entgeltabrechnung.<br />

tarIfVErtrag übEr dIE bEtEIlIgung<br />

dEr arbEItnEhmEr am ErgEbnIs dEs<br />

untErnEhmEns<br />

Im November 2007 schlossen die Tarifvertragsparteien<br />

einen Tarifvertrag über die Beteiligung<br />

der Arbeitnehmer am Ergebnis des<br />

Unternehmens. Dieser Tarifvertrag gilt für alle<br />

Arbeitnehmer der <strong>HHLA</strong> Container Terminal<br />

Altenwerder GmbH. Leitende Angestellte, Angestellte<br />

mit einzelvertraglicher Vereinbarung<br />

über eine erfolgsorientierte Vergütung sowie<br />

Auszubildende, Trainees, Praktikanten und<br />

Diplomanden sind vom Geltungsbereich des<br />

Tarifvertrages ausgeschlossen.<br />

Arbeitnehmer, die im laufenden Geschäftsjahr<br />

in ein Beschäftigungsverhältnis<br />

bei CTA eintreten, erhalten eine anteilige Ergebnisbeteiligung<br />

in Höhe von einem Zwölftel<br />

für jeden aktiven Beschäftigungsmonat.<br />

Gleiches gilt für Arbeitnehmer mit einem ruhenden<br />

Arbeitsverhältnis, z. B. Mutterschutz,<br />

Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst. Anspruchsberechtigt<br />

sind ebenfalls Mitarbeiter, die im<br />

laufenden Jahr in die Rente eintreten. Auch<br />

diesen Mitarbeitern steht für jeden vollen Monat<br />

der aktiven Beschäftigung ein Zwölftel der<br />

Ergebnisbeteiligung zu. Wenn ein Mitarbeiter<br />

wegen Kündigung ausscheidet, entfällt sein<br />

Anspruch auf Ergebnisbeteiligung.<br />

Der prozentuale Entgeltwert wird jährlich<br />

neu verhandelt und bezieht sich auf die individuelle<br />

Grundvergütung. Er beträgt für 2007<br />

50 Prozent der individuellen Grundvergütung.<br />

Die individuelle Grundvergütung ergibt sich<br />

aus der Summe von tariflicher Grundvergütung<br />

zuzüglich aller gezahlten Zulagen. Der<br />

prozentuale Entgeltwert wird ins Verhältnis<br />

zur geplanten wasserseitigen Containerumschlagmenge<br />

gesetzt. Mit abweichenden<br />

Umschlagzahlen verändert sich auch der<br />

prozentuale Entgeltwert entsprechend nach<br />

oben oder unten. Wenn sich die tatsächliche<br />

Containerumschlagmenge um 10 Prozent<br />

zur geplanten Menge erhöht hat, steigt auch<br />

der prozentuale Entgeltwert um 10 Prozent<br />

(50 * 10 Prozent = 5 Prozent zusätzlich, insgesamt<br />

55 Prozent). Die Mitarbeiter werden unterjährig<br />

regelmäßig über die Planerreichung<br />

unterrichtet.<br />

bErEchnung dEr<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung<br />

Die Ergebnisbeteiligung der Mitarbeiter wird in<br />

zwei Schritten ermittelt. Im ersten Schritt wird<br />

der prozentuale Entgeltwert mit der individuel-<br />

len Grundvergütung multipliziert. Von diesem<br />

Betrag wird eine bereits gezahlte Zulage abgezogen.<br />

Diese Zulage wurde den Mitarbeitern<br />

für die Jahre 2006 und 2007 monatlich als<br />

Ersatz für eine Ergebnisbeteiligung gezahlt,<br />

weil die Tarifverhandlungen länger als erwartet<br />

andauerten.<br />

Im zweiten Schritt wird die Ergebnisbeteiligung<br />

in Abhängigkeit von den persönlichen<br />

Fehltagen ermittelt. Die durchschnittliche<br />

Krankheitsdauer bei CTA liegt derzeit<br />

bei sieben Tagen. Daran orientiert sich die<br />

Bonus-Malus-Regelung. Krankheitsbedingte<br />

Fehltage aufgrund von Arbeitsunfällen zählen<br />

nicht dazu. Sie finden auch keine Berücksichtigung<br />

bei der Bonus-Malus-Regelung. Mitarbeiter,<br />

die sich bei ihrer Arbeit verletzen, sollen<br />

keine Nachteile bei der Ergebnisbeteiligung<br />

erhalten.<br />

Sofern der Mitarbeiter keine krankheitsbedingten<br />

Fehltage im Geschäftsjahr 2007<br />

hatte, wird der im ersten Schritt errechnete<br />

Betrag mit 50 Prozent multipliziert. Bei einem<br />

Fehltag erfolgt die Multiplikation mit 40 Pro-<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung bEI dEr hhla 11


12 ErgEbnIsbEtEIlIgung bEI dEr hhla<br />

zent, bei zwei Fehltagen mit 30 Prozent, bei<br />

drei Fehltagen mit 20 Prozent und bei vier und<br />

fünf Fehltagen mit zehn Prozent. Bei sechs bis<br />

acht Fehltagen erhalten die Mitarbeiter keinen<br />

Bonus mehr, aber die Malusregelung tritt auch<br />

noch nicht in Kraft. Bei mehr als acht Fehl-<br />

tagen tritt die Malusregelung in Kraft, d. h.,<br />

der im ersten Schritt errechnete Betrag wird<br />

gekürzt um die Möglichkeiten des Entgeltfort-<br />

zahlungsgesetzes. Nach dem Gesetz können<br />

25 Prozent des durchschnittlichen Tagesverdienstes<br />

gekürzt werden.<br />

Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus<br />

der Summe von 50 Prozent der individuellen<br />

Grundvergütung zuzüglich (ggf. abzüglich)<br />

der Bonus-Malus-Regelung. Die Auszahlung<br />

erfolgt einmal jährlich nach der Gesellschafterversammlung.<br />

Der Mitarbeiter kann wählen,<br />

ob er den Betrag in voller Höhe oder zur Hälfte<br />

in das Lebensarbeitszeitkonto einstellen<br />

möchte. Anderenfalls erfolgt die Auszahlung<br />

mit der nächsten Entgeltabrechnung.<br />

bErEchnungsbEIspIElE<br />

dEr ErgEbnIsbEtEIlIgung<br />

Ein Mitarbeiter erhält eine monatliche indi-<br />

viduelle Grundvergütung von 3.000 Euro.<br />

Die Ergebnisbeteiligung setzt sich aus ei-<br />

ner allgemeinen und einer persönlichen<br />

Komponente zusammen. Zunächst wird<br />

die allgemeine Ergebnisbeteiligung berechnet.<br />

Sie beträgt 1.500 Euro (50 Prozent von<br />

3.000 Euro) und enthält bereits geleistete<br />

monatliche Vorauszahlungen in Höhe von<br />

insgesamt 776 Euro. Die Vorauszahlungen<br />

werden von der allgemeinen Ergebnisbeteiligung<br />

abgezogen (1.500 Euro – 776 =<br />

724 Euro). Der Betrag von 724 Euro gilt als<br />

Berechnungsgrundlage für die persönliche<br />

Komponente der Ergebnisbeteiligung, die<br />

in Abhängigkeit von den krankheitsbedingten<br />

Fehltagen gezahlt wird.<br />

A. BoNUSREGELUNG BEI KEINEM FEHLTAG<br />

Wenn der Mitarbeiter keinen Fehltag im Geschäftsjahr<br />

hatte, bekommt er zusätzlich<br />

zur allgemeinen Ergebnisbeteiligung einen<br />

Bonus in Höhe von 362 Euro vergütet (724 *<br />

50 Prozent = 362 Euro). Insgesamt erhält der<br />

Mitarbeiter somit eine Ergebnisbeteiligung<br />

von 1.086 Euro (724 Euro + 362 Euro), die dem<br />

Mitarbeiter zusätzlich zu der bereits gezahlten<br />

Leistung in Höhe von 776 Euro gewährt wird.<br />

Als Summe ergibt sich eine Ergebnisbeteili-<br />

gung in Höhe von 1.862 Euro.<br />

abbildung 2: beispiel a der berechnung<br />

der Ergebnisbeteiligung<br />

50 %<br />

grundvergütung 2.250,00 €<br />

Zulagen<br />

+ Sonstige Zulagen 150,00 €<br />

+ Marktzulage<br />

+ Funktionszulage<br />

+ Leistungszulage 600,00 €<br />

= gesamte individuelle grund-<br />

3.000,00 €<br />

vergütung<br />

Indiv. Grundvergütung * 50 %<br />

allgemeine Ergebnisbeteiligung 1.500,00 €<br />

(Allg. Ergebnisbeteiligung<br />

– Zulage A) * Bonuswert<br />

persönl. Ergebnisbeteiligung<br />

(in abhängigkeit v. Krankheitstg.)<br />

362,00 €<br />

allg. + persönl. Ergebnisbeteiligung<br />

Ergebnisbeteiligung gesamt 1.862,00 €<br />

Ergebnisbeteiligung gesamt<br />

– Zulage A (776,00 Euro)<br />

auszahlungsbetrag 1.086,00 €<br />

B. BoNUSREGELUNG BEI FÜNF FEHLTAGEN<br />

Die Höhe der Ergebnisbeteiligung verringert<br />

sich mit der Anzahl von krankheitsbedingten


Fehltagen. Grundlage für die Bonus-Malus-<br />

Regelung sind die durchschnittlichen Fehl-<br />

tage bei CTA. Bei fünf Fehltagen erhält der<br />

Mitarbeiter einen zusätzlichen Bonus auf die<br />

allgemeine Ergebnisbeteiligung in Höhe von<br />

724 Euro von 10 Prozent, das entspricht 72,40<br />

Euro. Daraus ergibt sich ein Auszahlungsbe-<br />

trag von 796,40 Euro. Hinzuzurechnen sind<br />

die bereits gezahlten Beträge von insgesamt<br />

776 Euro, sodass die Höhe der Ergebnisbetei-<br />

ligung insgesamt bei 1.572,40 Euro liegt.<br />

C. MALUSREGELUNG BEI 22 FEHLTAGEN<br />

Die Malusregelung tritt bereits bei mehr als<br />

acht krankheitsbedingten Fehltagen in Kraft<br />

und führt zu einer Kürzung der Ergebnisbeteiligung.<br />

Fehlte der Mitarbeiter krankheitsbedingt<br />

an 22 Arbeitstagen, gehen nur<br />

14 Tage in die Malusberechnung ein, denn<br />

die ersten acht Fehltage führen zu keiner<br />

Kürzung (22 – 8 = 14). Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz<br />

können 25 Prozent des<br />

durchschnittlichen Tagesverdienstes gekürzt<br />

werden, d. h., 3.000 Euro monatliches Entgelt<br />

dividiert durch durchschnittlich 22 Arbeitstage<br />

pro Monat ergibt einen durchschnittlichen<br />

Tagesverdienst von 136,36 Euro. Davon<br />

dürfen 25 Prozent gekürzt werden, d. h., 25<br />

Prozent von 136,36 Euro ergeben einen Kürzungsbetrag<br />

pro Tag in Höhe von 34,10 Euro.<br />

Für jeden krankheitsbedingten Fehltag dürfen<br />

34,10 Euro abgezogen werden. Bei 14 Fehltagen<br />

ergibt sich daraus ein Kürzungsbetrag<br />

von 477,27 Euro. Die auszuzahlende Ergebnisbeteiligung<br />

des Mitarbeiters beträgt bei 22<br />

Fehltagen dennoch 246,73 Euro (724,00 Euro<br />

abzüglich 477,27 Euro = 246,73 Euro). Zum<br />

Auszahlungsbetrag der Ergebnisbeteiligung<br />

müssen 776 Euro addiert werden, weil dieser<br />

Betrag bereits monatlich im Voraus gezahlt<br />

wurde. Der Mitarbeiter erhält also insgesamt<br />

eine Ergebnisbeteiligung in Höhe von<br />

1.022,73 Euro. Erst bei mehr als 29 krank-<br />

heitsbedingten Fehltagen im Geschäftsjahr<br />

würde die Ergebnisbeteiligung null betragen.<br />

Die unterjährige Zahlung der Ergebnisbeteiligung<br />

ist als Mindestbetrag anzusehen, da<br />

dieser Betrag nicht gekürzt werden kann. Das<br />

bedeutet, dass Mitarbeiter mit mehr als 29<br />

krankheitsbedingten Fehltagen immer noch<br />

eine jährliche Ergebnisbeteiligung von mindestens<br />

776 Euro erhalten.<br />

abbildung 3: beispiel c der berechnung<br />

der Ergebnisbeteiligung<br />

dIE ZusammEnarbEIt mIt<br />

dEm bEtrIEbsrat<br />

Eine Beteiligung der Arbeitnehmer an einem<br />

Unternehmen kann auf materielle und/oder<br />

immaterielle Weise erfolgen. Bei der immate-<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung bEI dEr hhla 13<br />

malus<br />

22 tage<br />

grundvergütung 2.250,00 €<br />

Zulagen<br />

+ Sonstige Zulagen 150,00 €<br />

+ Marktzulage<br />

+ Funktionszulage<br />

+ Leistungszulage 600,00 €<br />

= gesamte individuelle<br />

grundvergütung<br />

3.000,00 €<br />

Kürzung pro Tag – 34,09 €<br />

allgemeine Ergebnisbeteiligung 1.500,00 €<br />

Fehltage (– 8) * Kürzung pro Tag<br />

persönl. Ergebnisbeteiligung<br />

(in abhängigkeit v. Krankheitstg.)<br />

allg. + persönl. Ergebnisbeteiligung<br />

– 477,27 €<br />

Ergebnisbeteiligung gesamt 1.022,73 €<br />

Ergebnisbeteiligung gesamt<br />

– Zulage A (776,00 Euro)<br />

auszahlungsbetrag 246,73 €


14 ErgEbnIsbEtEIlIgung bEI dEr hhla<br />

riellen Beteiligung haben Arbeitnehmer Mit-<br />

spracherechte an den sie betreffenden Ent-<br />

scheidungen. In der Fachliteratur wird vielfach<br />

darauf hingewiesen, dass zur erfolgreichen<br />

Einführung und Umsetzung von materiellen<br />

Beteiligungsmodellen die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung<br />

eine entscheidende Rolle<br />

spielt. Beteiligungsmodelle, die die Mitarbeiter<br />

lediglich durch ein „monetäres Erlebnis“ motivieren<br />

und binden wollen, seien auf Dauer nicht<br />

effektiv. Gemeint ist damit die gesetzliche Mitbestimmung<br />

nach dem Betriebsverfassungsgesetz<br />

und dem Mitbestimmungsgesetz, aber<br />

auch die freiwillige und darüber hinausgehende<br />

Beteiligung der Arbeitnehmer.<br />

Die Mitbestimmung bei der Hamburger<br />

Hafen und Logistik AG spielt seit vielen Jahrzehnten<br />

eine wichtige Rolle. Durch die tariflich<br />

festgelegte, erweiterte Mitbestimmung kann<br />

der Betriebsrat Einfluss vor allem auf personel-<br />

abbildung 4: formen der betrieblichen mitarbeiter beteiligung<br />

Erfolgsbeteiligung<br />

mitarbeiterbeteiligung<br />

materiell immateriell<br />

Kapitalbeteiligung<br />

sonstige<br />

Beteiligung<br />

aus materieller<br />

Beteiligung<br />

resultierend<br />

le Belange im Konzern nehmen. Er wird in alle<br />

mitbestimmungsrelevanten Themen rechtzeitig<br />

einbezogen, sodass die Zusammenarbeit von<br />

Vertrauen geprägt ist. Der Betriebsrat gehörte<br />

zur ver.di-Tarifkommission und war an der<br />

Verhandlung des Tarifvertrages über die Beteiligung<br />

der Arbeitnehmer am Ergebnis des Unternehmens<br />

beteiligt. Der Betriebsrat zeigt großes<br />

Interesse an der Ergebnisbeteiligung, sodass er<br />

regelmäßig und umfassend über das Konzept<br />

und die Umsetzung informiert wird.<br />

Da der Betriebsrat bei den Mitarbeitern<br />

der <strong>HHLA</strong> ein hohes Ansehen genießt, ist die<br />

Unterstützung des Betriebsrats förderlich für<br />

die Akzeptanz des Beteiligungsangebotes.<br />

Die Expertenempfehlungen in der Fachliteratur,<br />

die immaterielle Beteiligung mit der<br />

materiellen zu verknüpfen, können für die<br />

Hamburger Hafen und Logistik AG nochmals<br />

bestätigt werden.<br />

gesetzliche<br />

Mitbestimmung<br />

freiwillige<br />

Partizipation


tarIfVErtrag<br />

tarifvertrag über die beteiligung der arbeitnehmer am Ergebnis des<br />

unternehmens zwischen der hhla container-terminal altenwerder<br />

gmbh und der Vereinte dienstleistungs gewerkschaft ver.di, landesbezirk<br />

hamburg<br />

präambEl<br />

Mit der materiellen Beteiligung der Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer (nachfolgend: Arbeitnehmer)<br />

am Ergebnis des Unternehmens<br />

verfolgen die Tarifvertragsparteien das Ziel, die<br />

Arbeitnehmer stärker zu unternehmerischem<br />

Engagement zu motivieren. Die Tarifvertragsparteien<br />

gehen davon aus, dass Arbeitnehmer,<br />

die Einfluss auf die Kerngrößen der Unternehmensentwicklung<br />

haben und die unmittelbar<br />

am Ergebnis des Unternehmens beteiligt werden,<br />

sich auch stärker für das Unternehmen<br />

und damit für ihre Interessen einsetzen. Weitere<br />

Ziele der Tarifvertragsparteien sind die<br />

Gewinnung und Bindung von Arbeitnehmerpotenzialen,<br />

die Steigerung der Identifikation<br />

mit dem Unternehmen und die Flexibilisierung<br />

der Personalkosten. Die Gesellschaft schüttet<br />

die Ergebnisbeteiligung nach Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung aus.<br />

§ 1 gEltungsbErEIch<br />

1. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Arbeit-<br />

nehmer der <strong>HHLA</strong> Container-Terminal Altenwerder<br />

GmbH (nachfolgend: Gesellschaft).<br />

2. Nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses<br />

Tarifvertrages gelten<br />

I Leitende Angestellte im Sinne von § 5<br />

Abs. 3 BetrVG 1972,<br />

I Angestellte, mit denen eine einzelvertragliche<br />

Vereinbarung über eine erfolgsorientierte<br />

variable Vergütung getroffen wurde,<br />

I Auszubildende, Trainees, Praktikanten und<br />

Diplomanden.<br />

§ 2 anspruchsbErEchtIgtE<br />

1. Anspruch auf die Ergebnisbeteiligung<br />

haben Arbeitnehmer, die vom ersten bis zum<br />

letzten Tag des Geschäftsjahres, für das die<br />

Ergebnisbeteiligung ausgeschüttet wird, im<br />

aktiven Beschäftigungsverhältnis standen und<br />

im Auszahlungsmonat im ungekündigten Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen.<br />

2. Arbeitnehmer, die nicht im gesamten Geschäftsjahr<br />

in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen (zum Beispiel vertraglich<br />

ruhendes Arbeitsverhältnis, Mutterschutz,<br />

Elternzeit, Wehr- und Zivildienst, Freistellungsphase<br />

in der Altersteilzeit oder beim Lebensarbeitszeitkonto)<br />

oder erst im Laufe des<br />

Geschäftsjahres in die Gesellschaft eintreten,<br />

haben Anspruch auf ein Zwölftel der Ergebnisbeteiligung<br />

für jeden vollen Monat der aktiven<br />

Beschäftigung.<br />

3. Anspruchsberechtigten, die im Laufe des<br />

Jahres Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

erhalten, steht für jeden vollen<br />

Monat der aktiven Beschäftigung ein Zwölftel<br />

der Ergebnisbeteiligung zu.<br />

4. Teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern steht<br />

die Ergebnisbeteiligung anteilig im Verhältnis<br />

ihrer Arbeitszeit zur vollen Arbeitszeit zu.<br />

§ 3 umfang dEr<br />

ErgEbnIsbEtEIlIgung<br />

1. Der prozentuale Entgeltwert der Ergeb-<br />

nisbeteiligung, bezogen auf die individuelle<br />

Grundvergütung, wird jährlich in einem Ergänzungstarifvertrag<br />

festgelegt.<br />

tarIfVErtrag 15


16 tarIfVErtrag<br />

2. Der Ergänzungstarifvertrag wird nach Ver-<br />

abschiedung der Wirtschaftsplanung durch<br />

den Aufsichtsrat zwischen den Tarifvertrags-<br />

parteien vereinbart und unterliegt den Zustim-<br />

mungserfordernissen durch Aufsichtsrat und<br />

Gesellschafter.<br />

3. Der prozentuale Entgeltwert beträgt für 2007<br />

50 Prozent der individuellen Grundvergütung.<br />

4. Der nach Abs. 1 und 2 festgesetzte Wert<br />

wird ins Verhältnis zur geplanten wasser-<br />

seitigen Containerumschlagmenge gesetzt.<br />

Weichen die Umschlagzahlen im Verlauf des<br />

Geschäftsjahres von der Planmenge ab, wird<br />

der Wert prozentual angepasst.<br />

5. Die Arbeitnehmer werden im Verlauf des<br />

Geschäftsjahres über die Planerreichung bzw.<br />

-abweichung unterrichtet.<br />

§ 4 höhE dEr pErsönlIchEn<br />

ErgEbnIs bEtEIlIgung<br />

1. Zur Errechnung der persönlichen Ergeb-<br />

nisbeteiligung wird der prozentuale Entgeltwert<br />

der Ergebnisbeteiligung mit der individuellen<br />

Grundvergütung multipliziert.<br />

2. Die persönliche Ergebnisbeteiligung gemäß<br />

Abs. 1 enthält den Sockelbetrag der tarifver-<br />

traglichen Zulage in der Kategorie A (zurzeit<br />

1.008 € p. a.). Da diese Zulage unter jährig ge-<br />

zahlt wird, wird sie als Summe bei der Auszahlung<br />

der Ergebnisbeteiligung angerechnet.<br />

3. Die über den Sockelbetrag hinausgehende<br />

persönliche Ergebnisbeteiligung ist abhängig<br />

von der krankheitsbedingten Abwesenheit im<br />

Betrieb. Der Sockelbetrag bleibt in jedem Fall<br />

unangetastet.<br />

§ 5 abwEsEnhEIt Im bEtrIEb<br />

(bonus-malus-rEgElung)<br />

1. Die persönliche Ergebnisbeteiligung<br />

gemäß § 4 (ohne den Sockelbetrag der tarif-<br />

vertraglichen Zulage in der Kategorie A) ver-<br />

ändert sich in Abhängigkeit von der Anzahl<br />

der individuellen Fehltage des Arbeitnehmers<br />

wie folgt:<br />

Kein Fehltag + 50 Prozent<br />

1 Fehltag + 40 Prozent<br />

2 Fehltage + 30 Prozent<br />

3 Fehltage + 20 Prozent<br />

4 bis 5 Fehltage + 10 Prozent<br />

6 bis 8 Fehltage +/- 0 Prozent<br />

2. Bei mehr als 8 Fehltagen erfolgt die Kürzung<br />

der persönlichen Ergebnisbeteiligung<br />

unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Entgeltfortzahlungsgesetzes.<br />

3. Fehltage sind die individuell wegen<br />

Krankheit und/oder wegen Teilnahme an<br />

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und<br />

Rehabilitation ausgefallenen Arbeitstage.<br />

4. Bei der Zählung bleiben Fehltage, die<br />

aus Arbeitsunfällen resultieren und/oder die<br />

wegen hiermit zusammenhängender Teilnahmen<br />

an Maßnahmen der medizinischen<br />

Vorsorge und Rehabilitation anfallen, unberücksichtigt.<br />

§ 6 ausZahlung<br />

1. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich<br />

nach der Beschlussfassung über die Höhe<br />

der Ergebnisbeteiligung in der Gesellschafterversammlung<br />

zum darauf folgenden regelmäßigen<br />

Auszahlungszeitpunkt der Arbeitsvergütung.<br />

2. Die Ergebnisbeteiligung kann entweder in<br />

voller Höhe oder zur Hälfte in das Lebensarbeitszeitkonto<br />

eingestellt werden.<br />

3. Bei den Berechnungen ist kaufmännisch<br />

auf volle Euro auf- oder abzurunden.<br />

4. Die ausgeschüttete Ergebnisbeteiligung<br />

unterliegt den zum Zeitpunkt der Auszahlung<br />

geltenden steuer- und abgabenrechtlichen<br />

Bestimmungen.


§ 7 schlussbEstImmungEn<br />

1. Der Tarifvertrag tritt mit seiner Unterzeich-<br />

nung in Kraft und kann mit einer Frist von drei<br />

Monaten zum Jahresende, frühestens zum<br />

31. Dezember 2012, gekündigt werden.<br />

2. Die Nachwirkung wird ausgeschlossen.<br />

3. Bei Abschluss eines Tarifvertrages zum<br />

Regelungsgegenstand Ergebnisbeteiligung<br />

auf Verbandsebene besteht ein Sonderkün-<br />

digungsrecht der Tarifvertragsparteien zum<br />

Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbands-<br />

tarifvertrages.<br />

4. Eine Änderung des Sockelbetrages der<br />

tarifvertraglichen Zulage sowie eine Änderung<br />

in der Zuordnung zu den Kategorien auf Ver-<br />

bandsebene ist beim Umfang der Ergebnisbe-<br />

teiligung und bei der Festlegung der Höhe der<br />

persönlichen Ergebnisbeteiligung (§§ 3 und 4)<br />

zu berücksichtigen.<br />

5. Sollte eine Bestimmung oder sollten meh-<br />

rere Bestimmungen dieses Tarifvertrages ganz<br />

oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so wird davon die<br />

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Vielmehr treten die Vertragsparteien unverzüglich<br />

in Verhandlungen ein mit dem Ziel einer<br />

Anpassung/Nachbesserung des Tarif vertrags,<br />

ohne dass er gekündigt werden muss.<br />

Hamburg, den<br />

protoKollnotIZEn:<br />

1. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig,<br />

dass dieser Tarifvertrag auch auf die Beschäf-<br />

tigten der KTH angewendet werden soll.<br />

2. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig,<br />

dass die individuelle Grundvergütung (§ 3<br />

Abs. 3, § 4 Abs. 1) berechnet wird nach § 14<br />

Abs. 3 RTV-ZdS.<br />

1. protokollnotiz<br />

Zum tarifvertrag über die beteiligung der<br />

arbeitnehmer am Ergebnis des unternehmens<br />

zwischen der hhla container-terminal<br />

altenwerder gmbh und der Vereinte<br />

dienstleistungsgewerkschaft, landesbezirk<br />

hamburg vom 06.11.2007<br />

Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig,<br />

dass der Tarifvertrag zur Ergebnisbeteiligung bei<br />

der KTH Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg<br />

GmbH entsprechend angewandt wird.<br />

Hamburg, den 06.11.2007<br />

<strong>HHLA</strong> Container-Terminal<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,<br />

Altenwerder GmbH<br />

Landesbezirk Hamburg<br />

2. protokollnotiz<br />

Zum tarifvertrag über die beteiligung der<br />

arbeitnehmer am Ergebnis des unterneh-<br />

mens zwischen der hhla container-ter-<br />

minal altenwerder gmbh und der Vereinte<br />

dienstleistungsgewerkschaft, landesbezirk<br />

hamburg vom 06.11.2007<br />

Für die Bestimmung der individuellen Grundvergütung<br />

gem. §§ 3 und 4 des Tarifvertrags<br />

werden die jeweiligen rahmentariflichen Bestimmungen<br />

zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle<br />

angewandt.<br />

1. § 14 (3) des Rahmentarifvertrags für die<br />

Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe<br />

2. § 12 des Rahmentarifvertrags für die<br />

technischen Angestellten in den Stückgut-<br />

Kaibetrieben<br />

tarIfVErtrag 17


18 tarIfVErtrag<br />

3. Protokollnotiz zum Manteltarifvertrag für<br />

kaufmännische Angestellte in den Hamburger<br />

Hafenbetrieben<br />

Als Stichtag für die Bestimmung wird der<br />

31.12. des Jahres, für das die Ergebnisbeteiligung<br />

gezahlt wird, festgelegt.<br />

Hamburg, den 06.11.2007<br />

<strong>HHLA</strong> Container-Terminal<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,<br />

Altenwerder GmbH<br />

Landesbezirk Hamburg<br />

3. protokollnotiz<br />

Zum tarifvertrag über die beteiligung der<br />

arbeitnehmer am Ergebnis des unterneh-<br />

mens zwischen der hhla container-ter-<br />

minal altenwerder gmbh und der Vereinte<br />

dienstleistungsgewerkschaft, landesbe-<br />

zirk hamburg vom 06.11.2007<br />

Die Tarifparteien sind sich bewusst, dass mit<br />

diesem Tarifvertrag die vorschussweise Zahlung<br />

der Ergebnisbeteiligung ersetzt und damit<br />

durch die Arbeitgeberseite eine Zusage<br />

aus der Anlaufphase des CTA eingelöst wird,<br />

die mit den von den Arbeitnehmern im Gegenzug<br />

zugestandenen flexiblen Arbeitszeitbestimmungen<br />

korrespondiert. Die Arbeitnehmerseite<br />

weist darauf hin, dass bei Kündigung<br />

des Tarifvertrages ohne eine Anschlussvereinbarung<br />

die flexiblen Arbeitszeitbestimmungen<br />

in Frage gestellt werden.<br />

Hamburg, den 06.11.2007<br />

<strong>HHLA</strong> Container-Terminal<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,<br />

Altenwerder GmbH<br />

Landesbezirk Hamburg


imPressum<br />

Herausgeber: Hamburger Hafen und logistik AG konzeption und realisierung: HHlA Personalmanagement, HHlA unter-<br />

nehmenskommunikation redaktion: dr. Birgit k. Peters kontakt: Tel. 040-3088-3716, e-Mail: peters-b@hhla.de foto: Marc<br />

eckardt design und Layout: HHlA unternehmenskommunikation Lithografie und druck: abc digital (Albert Bauer kG)<br />

08/2008


Hamburger Hafen und Logistik aktiengeseLLscHaft<br />

Bei St. Annen 1, 20457 Hamburg, Telefon: 040-3088-1, Fax: 040-3088-3355, www.hhla.de, info@hhla.de

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